Burmeister
Klausuren
Der Ritt auf der Rasierklinge“
Die Klausur behandelt die Zulässigkeit und Begründetheit einer (Fortsetzungs-)Feststellungsklage im Zusammenhang mit polizeilichen Maßnahmen gegenüber einer Patientin im Vorfeld einer möglichen Unterbringung nach dem SchlHPsychKG. Im Mittelpunkt stehen der Einsatz von Fixierung und Ingewahrsamnahme durch die Polizei nach allgemeinem Polizeirecht sowie die sofortige Vollziehung dieser Maßnahmen, insbesondere unter Berücksichtigung von Grundrechten und richterlichen Vorbehalten.
Die Qual der Wahl
Die Klausur behandelt eine Revision in einem Strafverfahren unter anderem wegen Diebstahls und Trunkenheit im Verkehr. Prüfungsrelevant sind hier die Wahlfeststellung, Befangenheit eines Schöffen, Fragen zur Verwertung von Beweismitteln nach Polizeirecht, Beschränkungen und Grenzen der Revision sowie Besonderheiten bei der Gesamtstrafenbildung und der Zurückverweisung an ein Gericht niedrigerer Ordnung.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Burmeister prüfen besonders häufig Entscheidung durch Gerichtsbescheid (1×), Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG) (1×), Recht der öffentlichen Sachen (1×), Totschlag, § 212 StGB (1×), Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB (1×) und Verletzung des Briefgeheimnisses, § 202 StGB (1×).