Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)
Art. 14 GG gewährleistet die Freiheit des Eigentums und schützt als normgeprägtes Grundrecht sowohl individuelle Eigentumspositionen als auch die Institution Eigentum (Institutsgarantie). Der verfassungsrechtliche Eigentumsbegriff ist weiter als der zivilrechtliche (§ 903 BGB) und umfasst auch eigentumsähnliche Positionen. Klausurklassiker: Abgrenzung zu Art. 12 GG (Berufsfreiheit), Reichweite des Eigentumsbegriffs (Schutz von Besitz und Vermögensrechten), Zulässigkeit von Enteignung und Inhaltsbestimmung.
Zu diesem Thema haben wir 109 Klausuren im Portal.
Klausuren zum Thema
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte – Ausfuhrbeschränkung als extraterritorialer Grundrechtsschutz
Die Klausur behandelt den Grundrechtsschutz bei Ausfuhrbeschränkungen mit Fokus auf extraterritorialen Wirkungen. Es werden Probleme der allgemeinen Grundrechtslehren und der Grundrechtskonkurrenzen behandelt, insbesondere unter Bezug auf europarechtliche und unionsgrundrechtliche Aspekte. Die Klausur eignet sich besonders für fortgeschrittene Examenskandidaten im öffentlichen Recht.
Examensübungsklausur: Glücksspiel mit Grundrechten
Die Unternehmerin A begehrt als Betreiberin einer Einzelspielhalle in Baden-Württemberg nach Ablauf einer Härtefallbefreiung eine neue, unbefristete Erlaubnis zum Weiterbetrieb ihrer Spielhalle sowie hilfsweise eine erneute Befreiung. Die zuständige Behörde lehnt beide Anträge unter Verweis auf das landesrechtliche Abstandsgebot und die bestehende Erlaubnis einer Konkurrenzspielhalle ab. A unternimmt Widerspruch, Klage sowie eine Landesverfassungsbeschwerde und sieht ihre Grundrechte, insbesondere den chancengleichen Zugang zum Beruf und ihre Eigentumsfreiheit, verletzt. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind die Auswahlentscheidung bei konkurrierenden Spielhallenbetrieben, das Abstandsgebot, die Härtefallregelung und Verfahrensfragen der Verfassungsbeschwerde sowie die Fortführbarkeit des Verfahrens nach dem Tod der Beschwerdeführerin.
* "Zwischen Fluss und Meer
Die Klausur behandelt die polizeirechtlichen und versammlungsrechtlichen Voraussetzungen für das Verbot einer pro-palästinensischen Demonstration unter Verwendung einer politisch umstrittenen Parole nach Erlass eines Vereinsverbots für die HAMAS. Im Fokus stehen der Eingriff in die Versammlungsfreiheit, die Anwendung des § 86a StGB auf politische Äußerungen, die Rechtmäßigkeit der Verfügung und die Erfolgsaussichten eines Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz.
Abschlussklausur Grundrechte: Altersgrenze für Notare
Die Notarin N möchte auch nach Vollendung ihres 70. Lebensjahres weiterhin ihren Beruf ausüben, trifft jedoch auf die gesetzlich festgelegte Altersgrenze der Bundesnotarordnung, wonach das Amt mit Erreichen dieser Grenze erlischt. N sieht hierin einen Verstoß gegen ihre Berufsfreiheit, insbesondere da die Altersgrenze ihrer Ansicht nach die Versorgung mit notariellen Dienstleistungen beeinträchtigt und eine Härtefallregelung fehlt. Sie erhebt Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen die einschlägigen Vorschriften der BNotO. Im Mittelpunkt stehen grundrechtliche Fragen zur Berufsfreiheit und zur Rechtfertigung der Altersgrenze im Notaramt.
(Original-)Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Baurecht – Der Bunkerbau
Die Klausur behandelt eine öffentlich-rechtliche Fragestellung aus dem Baurecht am Beispiel eines Bunkerbaus. Schwerpunkte liegen auf bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Themen, insbesondere im Kontext eines Bauvorhabens im beplanten Innenbereich. Zudem werden Genehmigungsvoraussetzungen, einschlägige Ermessensfragen und mögliche Konflikte mit Grundrechten geprüft.
Fortgeschrittenenhausarbeit: „Unruhe im Altmühltal“
Der Landwirt L beantragt bei der Regierung von Oberbayern eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zum Abschuss zweier Wölfe, die wiederholt Nutztiere auf seiner Weide im Landkreis Eichstätt gerissen haben. Die Behörde erteilt einen entsprechenden Bescheid und ordnet die sofortige Vollziehung an. Eine Umweltschutzvereinigung greift diese Ausnahmegenehmigungen im einstweiligen Rechtsschutz an. Im Mittelpunkt stehen verwaltungsrechtliche Fragestellungen zum einstweiligen Rechtsschutz, insbesondere die Statthaftigkeit nach § 80a Abs. 3 VwGO, das Modell der Verletztenklage, die inzidente Prüfung einer Rechtsverordnung, europarechtskonforme Auslegung und der Austausch von Rechtsgrundlagen.
Original-Examensklausur: „Eine Pflegekammer und ihr Dachverband“
Die Klausur befasst sich mit aktuellen Fragestellungen rund um die Einrichtung und die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Pflegekammer sowie ihres Dachverbands. Im Fokus steht die Prüfung verwaltungsrechtlicher und berufsrechtlicher Grundlagen. Ziel ist es, die Studierenden an komplexere Strukturen der Selbstverwaltung im Pflegebereich heranzuführen.
Anfängerklausur im Polizeirecht: „Kleine Tiere – großer Ärger“
E, Eigentümer eines Gartengrundstücks, wird von der Stadt Freiburg durch Bescheid verpflichtet, den Befall seiner Eichenbäume mit dem gesundheitsschädlichen Eichenprozessionsspinner zu beseitigen. Nachdem Beschwerden von Anwohnern und Passanten über gesundheitliche Beeinträchtigungen durch die Raupenhaare bekannt wurden, erhebt E nach erfolglosem Widerspruch Klage gegen die Stadt. Im Zentrum stehen Fragen der polizeirechtlichen Verantwortlichkeit des Grundstückseigentümers, der Auswahl des Pflichtigen und der Verhältnismäßigkeit behördlicher Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit. Der Fall behandelt typische Problemstellungen des Gefahrenabwehrrechts, insbesondere das Handeln der Polizei- und Ordnungsbehörden bei von Privatgrundstücken ausgehenden Störungen.
Examensübungsklausur: Sonderprobleme des Eigentumsschutzes öffentlich-rechtlicher Ansprüche bei staatlicher Verantwortungsübernahme
Im Mittelpunkt des Falles steht die Frage, ob die Regelung des § 15 Abs. 2 Satz 2 ContStifG, nach der ausländische Entschädigungsleistungen auf die deutsche Conterganrente angerechnet werden, mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Der irische Staatsbürger X, selbst durch Thalidomid geschädigt, erhält sowohl von der deutschen Conterganstiftung als auch aus einem irischen Entschädigungsprogramm monatliche Zahlungen. Nach der Neuregelung wurde die irische Leistung auf die deutsche Rente angerechnet, wogegen sich X erfolglos vor Fachgerichten gewehrt hat. Das BVerwG ließ offen, ob der Eigentumsschutz und das rechtsstaatliche Vertrauen der Betroffenen in sozialrechtliche Ansprüche durch die deutsche Regelung übermäßig beeinträchtigt werden, und legte die Frage dem BVerfG vor.
Examensübungsklausur: Not ready for departure
Paul Provokant möchte als Luftfahrtgegner durch eine Protestaktion den Betrieb am Münchner Flughafen stören und wird mit einem Messer im Flugzeug auffällig, bevor der Start erfolgt. Nach seinem Verhalten wird er vom Flugbegleiter durchsucht und das Messer entnommen; kurz darauf kommt die Polizei hinzu. Rechtsanwältin Rat erhebt für P Klage gegen die verantwortliche Luftfahrzeugführerin L und argumentiert, die Maßnahmen seien rechtswidrig und ohne ausreichende gesetzliche Grundlage erfolgt, insbesondere unter Bezug auf das Luftsicherheitsgesetz. Im Mittelpunkt stehen Fragen zu der Zuständigkeit, zur Anwendbarkeit und Bestimmtheit der Sicherheitsrechts-Norm sowie zu deren verfassungsrechtlicher Vereinbarkeit und Ausgestaltung.
»Das letzte Dorf«
Die Klausur behandelt die rechtliche Bewertung einer versammlungsrechtlichen Protestaktion gegen einen geplanten Kohleabbau in Niedersachsen und die Enteignung eines landwirtschaftlichen Grundstücks zu Gunsten eines Energiekonzerns. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Grundrechtsfähigkeit von Unionsbürgern, zur Versammlungsfreiheit und zum Eigentumsschutz, insbesondere zur Abgrenzung von Enteignung und Inhalts- und Schrankenbestimmung sowie deren Verhältnismäßigkeit.
Fortgeschrittenenhausarbeit Europarecht: Die Rechtsstaatskrise als Demokratiekrise – Zum Vertragsverletzungsverfahren gegen die Lex Tusk
Im Mittelpunkt des Falls steht ein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen die Republik Polen vor dem EuGH. Streitig ist ein Gesetz („Lex Tusk“) über die Einrichtung einer Staatskommission zur Untersuchung russischer Einflussnahme, das nach Auffassung von Opposition und Kommission missbräuchlich dazu verwendet worden sein könnte, oppositionelle Politiker vor den Parlamentswahlen zu benachteiligen oder auszuschließen. Die Kommission rügt Verstöße gegen Art. 2 EUV (Demokratiegrundsatz), Art. 47 und 49 GRC (Recht auf wirksamen Rechtsbehelf, Gesetzmäßigkeit und Rückwirkungsverbot von Strafen). Zentrale rechtliche Schwerpunkte bilden das Verhältnis von Unionswerten zu nationalen Maßnahmen, der unionsrechtliche Schutz demokratischer Verfahren sowie die gerichtliche Kontrolle der Kommissionsentscheidungen.
'Rien ne va plus'…auf Europas Straßen
Die Klausur behandelt ein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen einen EU-Mitgliedstaat aufgrund einer Änderung des Hochschulgesetzes. Im Fokus stehen die Vereinbarkeit der gesetzlichen Anforderungen für ausländische Hochschulen mit den europäischen Grundfreiheiten und Grundrechten, insbesondere der Niederlassungsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit und einschlägigen Bestimmungen der EU-Grundrechtecharta. Zu prüfen sind sowohl Zulässigkeit als auch Begründetheit der Klage.
Genschere für zuhause
In der Klausur wird die prozessuale Möglichkeit der E-GmbH zur Abwehr einer erfolgten Behördenwarnung zu einem Gentechnik-Experimentierkasten geprüft. Thematisiert werden unter anderem der Charakter der Behördenwarnung, die Anforderungen an eine Ermächtigungsgrundlage, die Einbindung relevanter Vorschriften des Gentechnikgesetzes sowie die mögliche Verletzung von Grundrechten (Berufsfreiheit, Eigentum, Wissenschaftsfreiheit). Zentral sind Überlegungen zur Zulässigkeit und Begründetheit eines Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz.
Anfängerhausarbeit: „Wie du mir, so ich dir“
Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, wie Anreize zur Erhöhung der Organspendebereitschaft gesetzt werden können, ohne die aktuelle Entscheidungslösung beim Transplantationsgesetz zu verwerfen. Bundesgesundheitsminister B und seine Parteikollegin P erarbeiten einen Gesetzentwurf, der eine bevorzugte Organvergabe für registrierte Organspender vorsieht. Zentrale rechtliche Schwerpunkte betreffen die Differenzierung der Schutzbereiche der betroffenen Grundrechte sowie Abgrenzung zwischen gleichheits- und freiheitsrechtlichen Aspekten. Außerdem wird die Frage aufgeworfen, ob und inwieweit eine solche „Solidaritätsregel“ mit höherrangigem Recht, insbesondere dem Grundgesetz, vereinbar ist.
Anfängerklausur: Grundrechtseingriff durch pandemiebedingte Schließung eines Fitnessstudios als „Kirche des Bizeps“
A, österreichischer Staatsbürger und begeistertes Mitglied der aus Social-Media bekannten "Kirche des Bizeps", wendet sich gegen die pandemiebedingte Schließung eines Fitnessstudios in Deutschland. Er macht geltend, durch das Pandemie-Eindämmungsgesetz (PEG) in mehreren Grundrechten, insbesondere der Religionsfreiheit, verletzt zu sein, da ihm der tägliche Fitnessstudio-Besuch als religiöse Pflicht erscheint. Zudem sieht A sich durch Sonderregelungen für Polizeidienstkräfte in unzulässiger Weise ungleich behandelt und beruft sich auf weitere Freiheitsrechte wie die allgemeine Handlungsfreiheit und die Freizügigkeit. Schwerpunkt des Falls sind Grundrechteingriffe im Kontext der Pandemiebekämpfung, das Verhältnis verschiedener Grundrechte und die Einordnung der "Kirche des Bizeps" als Religionsgemeinschaft.
„Energieversorgung in unsicheren Zeiten“
Die Klausur thematisiert die Anordnung einer Treuhandverwaltung für eine Raffinerie im Energiesektor als Reaktion auf die durch Sanktionen verschärfte Energiekrise 2022. Zentral sind dabei die Prüfung des einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Anordnung (§ 17 EnSiG), die Verfassungsmäßigkeit dieser Vorschrift sowie die Frage eines Entschädigungsanspruchs. Vertieft behandelt werden die Vereinbarkeit der Maßnahme mit Grundrechten (insb. Art. 14 GG, Niederlassungsfreiheit), das Verhältnis zum Verwaltungsprozessrecht und die verwaltungsrechtliche Ausgestaltung der Maßnahme.
Anfängerklausur: Keine Gene für die Kunst
Eine Künstlerin (K) nutzt gentechnisch veränderte Bakterien zur Schaffung und zum Verkauf von Bio-Art-Kunstwerken. Die zuständige Landesbehörde ordnet an, dass K ihre Werke auf Grundlage des Gentechnikgesetzes vernichten muss, da sie gegen Vorschriften zu gentechnischen Arbeiten verstößt. Im Streit steht die Vereinbarkeit der behördlichen Maßnahme mit den Grundrechten, insbesondere Kunstfreiheit und Berufsfreiheit, sowie deren Verhältnismäßigkeit. Gegen die Verwaltungspraxis und nachfolgende verwaltungsgerichtliche Entscheidungen sucht K ein prozessuales Rechtsmittel.
Fortgeschrittenenklausur Europarecht: Autofrei – Spaß dabei?
Im Mittelpunkt des Falls steht ein bundesweit eingeführtes Zulassungsverbot für privat genutzte PKW in bestimmten deutschen Städten, um Platz- und Umweltprobleme zu adressieren. Annette Auer, wohnhaft in einer betroffenen Stadt, begehrt die Zulassung ihres neu gekauften Verbrenner-PKW, was die Behörde unter Berufung auf das Gesetz verweigert. Im Raum stehen damit unionsrechtliche Fragen, insbesondere die Vereinbarkeit des Zulassungsstopps mit den Grundfreiheiten des AEUV sowie Fragen zur Rechtfertigung und Verhältnismäßigkeit solcher Maßnahmen. Zudem sind Aspekte aus dem Bereich der Rechtsetzungskompetenzen und des Vorabentscheidungsverfahrens relevant.
Alles dank der Kunstfreiheit erlaubt?
Die Klausur behandelt die Frage der Verfassungsmäßigkeit des baden-württembergischen Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetzes (BüGembeteilG) im Hinblick auf Grundrechte von Unternehmen, die Windkraftanlagen errichten wollen. Im Mittelpunkt stehen insbesondere Eingriffe in die Berufsfreiheit (Art. 12 I GG) und das Eigentumsgrundrecht (Art. 14 I GG) durch Pflicht zur Gründung projektbezogener Gesellschaften und zur Anteilsabgabe bzw. Zahlung einer Windkraftdividende. Die Zulässigkeit und Begründetheit einer Verfassungsbeschwerde gegen diese Regelungen ist umfassend zu prüfen.
Anfängerklausur – Grundrechte: Die Rennraddemo auf der Autobahn
Die Jurastudentin A plant eine Fahrraddemonstration auf der Autobahn A3 als Protest gegen Umweltverschmutzung und meldet diese ordnungsgemäß bei der zuständigen Behörde an. Die Behörde untersagt jedoch die Veranstaltung wegen Sicherheitsbedenken und verweist auf die Zweckbestimmung der Autobahn nach dem Fernstraßengesetz. A sieht sich in ihrer Versammlungsfreiheit verletzt und erhebt Verfassungsbeschwerde, nachdem alle verwaltungsgerichtlichen Rechtsbehelfe erfolglos bleiben. Im Zentrum stehen Fragen zur Anwendbarkeit des Art. 8 GG auf Autobahnen, zur Rechtmäßigkeit des Versammlungsverbots sowie zur Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde.
(Referendar-)Examensklausur: Museumsschließungen durch verordnungsvertretendes Gesetz
Die Betreiberin eines privaten Museums in Düsseldorf muss ihr Museum aufgrund einer landesgesetzlichen Regelung zur Eindämmung der Corona-Pandemie für den Besucherverkehr schließen. Der Lockdown wird durch ein verordnungsvertretendes Gesetz des Landes NRW angeordnet, das unter anderem den Betrieb von Museen untersagt. Die Museumsbetreiberin legt Verfassungsbeschwerde gegen die einschlägige Vorschrift ein und rügt dabei die Verletzung ihrer Grundrechte. Zentral im Fall sind grundrechtliche Fragen, insbesondere zur Kunstfreiheit und Berufsfreiheit, sowie solche des Staatsorganisationsrechts betreffend die Gesetzgebungskompetenz nach Art. 80 Abs. 4 GG.
Das Ponykarussell
Die Klausur behandelt eine versammlungsrechtliche Konstellation, bei der eine Tierschutzgruppe im Rahmen einer Demonstration gegen den Betrieb eines Ponykarussells vorgeht und der Karussellbetreiber wegen Umsatzeinbußen einen Antrag nach § 123 Abs. 1 VwGO stellt. Schwerpunkte sind klassische Probleme des Versammlungsrechts, Grundrechtskollisionen (Versammlungsfreiheit vs. Berufsfreiheit/Eigentum), das Verhältnis von Polizei/Versammlungsbehörde und Fragen des gerichtlichen Rechtsschutzes.
Der Berliner Mietendeckel
Die Klausur thematisiert die Verfassungsmäßigkeit des Berliner Mietendeckels (MietenWoG) und behandelt dabei insbesondere Fragen zur Gesetzgebungskompetenz des Landes Berlin sowie grundrechtliche Aspekte wie Eigentumsschutz und Vertrauensschutz. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob das Land Berlin über die erforderliche Gesetzgebungskompetenz verfügte oder ob der Bund abschließend tätig geworden ist. Zudem wird geprüft, ob die Regelungen des Mietendeckels mit den Grundrechten, insbesondere Art. 14 und Art. 2 Abs. 1 GG, vereinbar sind.
Anfängerklausur Grundrechte: „Lasst mich mitsingen!“
Eine 9-jährige Schülerin begehrt Aufnahme in einen traditionsreichen Knabenchor, der als Anstalt des öffentlichen Rechts geführt wird. Ihre Aufnahme wird nach einem Vorsingen unter Verweis auf nicht ausreichenden Luftdruck beim Singen und den traditionsbedingten Klang eines Knabenchors abgelehnt. Die Schülerin sieht sich durch diese Ablehnung in ihrem Recht auf geschlechterbezogene Gleichbehandlung aus Art. 3 GG verletzt und erhebt Verfassungsbeschwerde. Im Mittelpunkt stehen die Abwägung zwischen Gleichbehandlungsgebot und Kunstfreiheit sowie die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Auswahlpraxis öffentlicher Kulturinstitutionen.
Herz aus Glas
Die Klausur behandelt die verfassungsrechtliche Überprüfung nachrichtendienstlicher Überwachungsmaßnahmen durch das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz gegenüber einer Publizistin. Im Zentrum stehen die Grundrechtsrelevanz der Datenerhebung, die verfassungsrechtliche Bewertung entsprechender Eingriffe sowie die materiell-rechtliche Prüfung der Befugnisnormen des BayVSG zur heimlichen Datenerhebung und Online-Durchsuchung im Rahmen der Verfassungsbeschwerde.
Freiheit in km/h
In der Klausur wird die Verfassungsmäßigkeit eines generellen Tempolimits von 130 km/h auf deutschen Autobahnen geprüft, das durch eine Änderung der Straßenverkehrsordnung als Rechtsverordnung erlassen wurde. Der Beschwerdeführer rügt insbesondere die Verletzung seiner Grundrechte, namentlich der allgemeinen Handlungsfreiheit sowie seiner Berufsausübungsfreiheit, und problematisiert den Schutz vor Selbstgefährdung durch den Staat. Zu untersuchen ist dabei auch die formelle und materielle Rechtmäßigkeit der Rechtsverordnung sowie die Eingriffsrechtfertigung im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde.
Umstrittene Wahlplakate – Alles im grünen Bereich?
Die Klausur behandelt die Entfernung rechtsextremer Wahlplakate durch die Stadt Z mit dem Schriftzug ‚HÄNGT DIE GRÜNEN!‘ und die darauf erfolgte Verfassungsbeschwerde der betroffenen Partei. Im Mittelpunkt steht die Prüfung, ob der Bescheid und die gerichtlichen Entscheidungen die Meinungsfreiheit aus Art. 5 GG verletzen oder durch das Strafrecht (§ 130 StGB – Volksverhetzung) und den Schutz der Menschenwürde (Art. 1 GG) gerechtfertigt sind. Zu untersuchen ist insbesondere die Reichweite des Grundrechts auf Meinungsfreiheit vor dem Hintergrund strafrechtlicher Grenzen und der Bedeutung der Menschenwürde.
Schwerpunktsbereichsklausur: Die verhängnisvolle Fahrt der Spack Jarrow
Der Flaggenstaat B möchte von Küstenstaat A Schadensersatz für die Beschädigung seines Kriegsschiffs und die Verletzung von Besatzungsmitgliedern, die durch das Eingreifen eines Schiffes aus A während einer Militärübung in der AWZ von A entstanden sind. Im Mittelpunkt stehen Fragen der Zulässigkeit einer Klage vor einem Schiedsgericht nach Anlage VII des SRÜ, insbesondere unter Berücksichtigung der Bereichsausnahme für militärische Aktivitäten. Materiellrechtlich ist die Rechtmäßigkeit militärischer Aktivitäten eines fremden Kriegsschiffs in der AWZ eines anderen Staates sowie mögliche Schadensersatzansprüche zu prüfen. Neben völkerrechtlichen Aspekten geht es um die Auslegung des SRÜ hinsichtlich Informationspflichten und den Grundsatz der friedlichen Nutzung der Meere.
Binnenmarktrecht meets WTO-Recht im Vertragsverletzungsverfahren
Die Europäische Kommission beanstandet gesetzliche Einschränkungen eines EU-Mitgliedstaates, die ausländische Hochschuleinrichtungen bei der Erbringung privater Bildungsdienstleistungen im Inland reglementieren. Dabei geht es insbesondere um das Erfordernis eines völkerrechtlichen Vertrags als Voraussetzung für ausländische Hochschulen sowie um die Pflicht, bereits im Sitzstaat tatsächlich Hochschulausbildung anzubieten. Im Zentrum stehen mögliche Verstöße gegen die Niederlassungsfreiheit und Dienstleistungsfreiheit nach EU-Recht sowie um die Beachtung des WTO-Rechts, insbesondere der Inländerbehandlungsverpflichtung nach dem GATS. Die Kommission fordert in einem Vertragsverletzungsverfahren die Prüfung dieser Maßnahmen nach Unionsrecht und WTO-Regeln.
Verquere Belagerung“
Die Klausur behandelt Versammlungsrecht.
ÖR-Anfängerklausur zum Europarecht
Die Klausur thematisiert die unionsrechtliche Rechtsangleichungskompetenz nach Art. 114 AEUV anhand einer Nichtigkeitsklage eines Mitgliedstaats gegen die Feuerwaffen-Richtlinie. Schwerpunkte liegen auf der unionsrechtlichen Gesetzgebungskompetenz, der unionsrechtlichen Grundrechtsprüfung (insbesondere Eigentumsschutz aus Art. 17 GRCh) sowie der Abgrenzung zu Art. 84 AEUV.
Fortgeschrittenenklausur Europarecht: Wohnungsbestand in Bürgerhand?
In diesem Fall erhebt die Europäische Kommission Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen eines Landesgesetzes, das vorsieht, große private Wohnungsgesellschaften zu enteignen und deren Bestand in eine gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts zu überführen. Das Gesetz betrifft zwei internationale Immobilienunternehmen, deren Eigentümer und Aktionäre teilweise aus dem Ausland stammen. Die zentrale rechtliche Problematik liegt in einer möglichen Verletzung von Unionsgrundfreiheiten, insbesondere der Kapitalverkehrsfreiheit, und dem unionsrechtlichen Eigentumsschutz. Zusätzlich stehen die europarechtlichen Rahmenbedingungen für Enteignungen und die Verhältnismäßigkeit der gewährten Entschädigung im Mittelpunkt.
Berliner Mietendeckel
Die Klausur spielt vor dem Hintergrund des sogenannten Berliner Mietendeckels und thematisiert eine abstrakte Normenkontrolle vor dem Landesverfassungsgericht. Im Mittelpunkt stehen die Zulässigkeit der abstrakten Normenkontrolle, Prüfungsmaßstäbe des Landesverfassungsgerichts, die Gesetzgebungskompetenz sowie ein möglicher Verstoß gegen die Eigentumsgarantie und das Rückwirkungsverbot.
* "Ordnung im Bundestag
Die Klausur behandelt zwei Situationen, in denen Abgeordnete im Deutschen Bundestag in ihrer Abgeordnetenstellung durch Maßnahmen des Bundestagspräsidenten und der Bundestagspolizei betroffen sind. Im ersten Fall verlangt eine Abgeordnete Rechtsschutz wegen Entfernung eines politischen Plakats aus ihrem Abgeordnetenbüro. Im zweiten Fall wenden sich Abgeordnete nach einem Sitzungsausschluss wegen sichtbarer Kleidung mit rechtsextremen Symbolen verfassungsgerichtlich gegen diese Disziplinarmaßnahme und rügen eine Verletzung ihrer Rechte. Schwerpunkte sind das Hausrecht und die Polizeigewalt des Bundestagspräsidenten, die Rechtmäßigkeit von Ordnungsmaßnahmen und die Bedeutung der Parlamentsautonomie.
ÖR-Examensklausur zum Verfassungsrecht (Zweckentfremdungsgesetz)
Diese Examensklausur behandelt das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz Berlin und dessen Verfassungsmäßigkeit. Thematisiert werden unter anderem das Verhältnis von Art. 80 Abs. 1 S. 2 GG zum Gesetzesvorbehalt, die Sozialpflichtigkeit des Eigentums, die Eigentumsgarantie aus Art. 14 GG, die Berufsfreiheit aus Art. 12 GG sowie die Fragen echter und unechter Rückwirkung.
Sperrstunde für die Kunstfreiheit?
Die Klausur thematisiert die Verfassungsmäßigkeit von § 28a Abs. 1 Nr. 7 und 11 IfSG, insbesondere im Hinblick auf den Schutz der Kunstfreiheit durch Corona-Maßnahmen. Zugleich stehen Fragen des Gesetzgebungsverfahrens und der Antragsberechtigung im Organstreit- und Normenkontrollverfahren beim Bundesverfassungsgericht im Mittelpunkt. Der Schwierigkeitsgrad liegt vor allem in der Prüfung materieller Verfassungsfragen.
Vorlesungsabschlussklausur: Die gemeine Geschäftsordnung
M, Bundesministerin der Justiz und Mitglied der C-Partei, beanstandet eine vom Kabinett beschlossene und vom Bundespräsidenten genehmigte Geschäftsordnung, die die Mitentscheidung des Kabinetts bei Ernennungen von Beamten ab Besoldungsgruppe A 16 vorsieht. M sieht darin einen Eingriff in ihre Rechte als Ministerin und hält einzelne Regelungen der Geschäftsordnung für verfassungswidrig. Sie fordert eine verfassungsrechtliche Prüfung, ob sie Antragstellerin eines Organstreitverfahrens sein kann und ob ihre Rechte durch die Geschäftsordnung verletzt werden. Der Fall thematisiert die Kompetenzen der Bundesminister, die Geschäftsordnungsautonomie der Bundesregierung sowie das Verhältnis zwischen Kabinettsentscheidungen und ministerialer Eigenverantwortung.
Grundrechtskollisionen im digitalen Raum
Die Klausur behandelt eine Kollision von Grundrechten im Kontext digitaler Kommunikation: Ein Bundestagsabgeordneter wird von einer Social-Media-Plattform wegen wiederholter irreführender Äußerungen zum Thema Corona-Politik gelöscht. Es geht um die Prüfung, ob und inwieweit seiner Verfassungsbeschwerde gegen die Löschung des Accounts wegen Verletzung von Meinungsfreiheit und der Möglichkeit zum Wahlkampf stattgegeben werden kann, und welche Grundrechte sowohl dem Account-Inhaber als auch dem Plattformbetreiber zukommen.
Examensübungsklausur: Falsche Liebe
In diesem Fall wendet sich die strafgefangene Studentin S gegen das Anhalten eines von ihr aus der Justizvollzugsanstalt abgesandten Briefes durch die Vollzugsanstalt, nachdem diese darin beleidigende Äußerungen über einen verdeckten Ermittler und das Land Sachsen-Anhalt feststellte. S begehrt eine gerichtliche Feststellung, dass das Vorgehen der Anstalt ihre Grundrechte – insbesondere das Briefgeheimnis (Art. 10 GG) und die Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) – verletzt habe. Im Verfahren vor den Fachgerichten hatte sie keinen Erfolg, weshalb sie eine Verfassungsbeschwerde erwägt. Der Fall thematisiert das Spannungsverhältnis zwischen grundrechtlichen Kommunikationsfreiheiten von Strafgefangenen und dem Sicherungsinteresse des Strafvollzugs.
Klimaschützer in Karlsruhe
Die Klausur behandelt die Verfassungsbeschwerde mehrerer Einzelpersonen und eines Umweltverbandes gegen Regelungen des deutschen Klimaschutzgesetzes (§ 3 KSG). Es werden Fragen zu staatlichen Schutzpflichten, Grundrechten im Kontext von Klimawandel sowie der intertemporalen Freiheitssicherung aufgeworfen. Besonderes Augenmerk liegt auf der Möglichkeit einer aktuellen Grundrechtsverletzung durch die gesetzliche Regelung zur Treibhausgasminderung und dem Grundrechtsschutz für künftige Generationen.
Kohleausstieg nach 25 Jahren Betrieb
Die Hausarbeit behandelt verfassungsrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Kohleausstieg nach langjährigem Betrieb und legt dabei einen Schwerpunkt auf die Prüfung von Grundrechten.
Anfängerklausur: Caroline Zugleich ein Beitrag zur mittelbaren Drittwirkung der Grundrechte in der Fallbearbeitung
Caroline, Mitglied eines europäischen Königshauses, klagt gegen den Y-Verlag vor deutschen Zivilgerichten auf Unterlassung der Veröffentlichung heimlich aufgenommener Fotos, die sie in Alltagssituationen zeigen. Die deutschen Gerichte einschließlich des BGH weisen die Klage mit Verweis auf Caroline als absolute Person der Zeitgeschichte und die Pressefreiheit ab. Nach einer Beschwerde stellt der EGMR eine Verletzung von Art. 8 EMRK fest, während die deutschen Gerichte die Wirkung der EGMR-Entscheidung und die Stellung der EMRK im deutschen Recht unterschiedlich bewerten. Im Mittelpunkt stehen Fragen zum Allgemeinen Persönlichkeitsrecht, zur Pressefreiheit, zur mittelbaren Drittwirkung der Grundrechte und zur Wirkung von EGMR-Urteilen in der deutschen Rechtsordnung.
Übungsklausur: Ein eisiger Weg zur Universität
Jura-Student A stürzt auf einer aufgrund unzureichender Winterwartung schneebedeckten Straßenbahnhaltestelle und verletzt sich, wodurch ihm Heilbehandlungskosten entstehen. Für die Winterwartung war durch vertragliche Vereinbarung die U-GmbH zuständig, deren Mitarbeiter M versäumte, die Haltestelle ordnungsgemäß zu streuen. A möchte Ersatz seiner Heilbehandlungskosten von der Stadt G verlangen, anstatt sich nur auf seine Unfallversicherung zu verlassen. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Amtshaftung, insbesondere zur Qualifikation der U-GmbH beziehungsweise ihres Mitarbeiters als Beamte im haftungsrechtlichen Sinne und zur Subsidiaritätsklausel des § 839 Abs. 1 S. 2 BGB.
Nicht ohne mein Kopftuch!
Die Klausur behandelt die europarechtliche und grundrechtliche Zulässigkeit von Kopftuchverboten im privatrechtlichen Angestelltenverhältnis. Sie thematisiert insbesondere die Vereinbarkeit eines Umsetzungsgesetzes und einer EU-Richtlinie mit den Unionsgrundrechten sowie den Ablauf eines Vorabentscheidungsverfahrens vor dem EuGH. Im Fokus stehen die Religionsfreiheit und Berufsfreiheit der Arbeitnehmerin, aber auch die unternehmerische Freiheit des Arbeitgebers.
Referendarexamensklausur: Die fiesen Tricks der Arbeitgeber
Berta Böse (B), Geschäftsführerin eines Unternehmens, verlangt von Google (G), die Anzeige eines Links zu einem kritischen Fernsehbeitrag bei Eingabe ihres Namens zu unterlassen. Nach erfolgloser gerichtlicher Durchsetzung erhebt B Verfassungsbeschwerde mit der Begründung einer Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts und ihres Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Die zentrale Konstellation betrifft die Anwendbarkeit der EU-Grundrechtecharta versus nationaler Grundrechte im light der DSGVO sowie Löschansprüche im Online-Kontext. Wesentliche Schwerpunkte liegen in der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde, dem Prüfungsmaßstab und der Drittwirkung von Unionsgrundrechten.
(Referendar-)Examensklausur: Kein Fifa für Spencer?
Ein irischer eSports-Spieler möchte für einen deutschen Verein an der professionellen, staatlich regulierten eBundesliga teilnehmen, wird aber wegen einer nationalen Regelung, die die Anzahl ausländischer Spieler pro Team beschränkt, abgelehnt. Er klagt dagegen vor dem Verwaltungsgericht und beruft sich auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit nach EU-Recht. Zentrale rechtliche Frage ist, ob die im eSports-Gesetz verankerte Beschränkung mit dem Unionsrecht, insbesondere den Grundsätzen der Diskriminierungsfreiheit und Arbeitnehmerfreizügigkeit, vereinbar ist. Thematisiert wird außerdem, ob und inwieweit unionsrechtliche Vorgaben aus der Rechtsprechung des EuGH zum Profifußball auf eSports übertragbar sind.
Fortgeschrittenenklausur: „CBD – alles entspannt!?“
Die C-GmbH vertreibt in Deutschland eine E-Zigarette mit CBD-haltiger Flüssigkeit, deren Inhaltsstoff aus Hanfpflanzen in Tschechien gewonnen und anschließend eingeführt wurde. Nach Ermittlungen und einem Strafurteil wegen Verstoßes gegen das Hanfgesundheitsgesetz wird vor allem streitig, ob die Herstellung und Einführung von CBD-Produkten aus der gesamten Hanfpflanze zulässig ist. Rechtliche Schwerpunkte bilden das Verhältnis von nationalem Recht, insbesondere dem Hanfgesundheitsgesetz, zu unionsrechtlichen Vorgaben, den Grundfreiheiten des Binnenmarktes sowie der EU-Verordnung Nr. 1308/2013. Zu prüfen ist die Vereinbarkeit der gesetzlichen Einfuhrbeschränkungen mit dem freien Warenverkehr innerhalb der EU und der europäischen Rechtsordnung.
Examensübungsklausur: Demokratieförderung aus dem Ausland (un)erwünscht
Im Mittelpunkt steht eine Stiftung in einem EU-Mitgliedstaat, die sich der Förderung demokratischer Werte verschrieben hat und finanzielle Zuwendungen aus dem In- und Ausland erhält. Ein nationales Gesetz verpflichtet zivilgesellschaftliche Organisationen zu umfassenden Melde- und Veröffentlichungspflichten bei der Annahme ausländischer Geldmittel und sieht Sanktions- sowie Auflösungstatbestände vor. Die Stiftung befolgt diese Vorgaben nicht und wird daraufhin mit einer Geldbuße und ihrer Auflösung konfrontiert. Es geht um die Vereinbarkeit solcher nationaler Regelungen mit unionsrechtlichen Vorgaben und Grundfreiheiten sowie die Zulässigkeit einer Vorlage an den Europäischen Gerichtshof im einstweiligen Rechtsschutz.
Hausarbeit: Eine bayerische Mietenpause
Der Fall behandelt die Einführung des „Gesetzes für gute Mieten in Bayern“ (BayGuMieG) durch ein Volksbegehren und den anschließenden Volksentscheid. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob das bayerische Gesetz zur Begrenzung von Mieterhöhungen und Mietobergrenzen verfassungsrechtlich zulässig ist. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind die Gesetzgebungskompetenz des Landes Bayern, das Verhältnis des BayGuMieG zu bundesgesetzlichen Regelungen, sowie mögliche Verstöße gegen Grundrechte wie Art. 14 und Art. 3 GG. Es werden die Auswirkungen des Gesetzes sowohl für Vermieter als auch für potentiell betroffene Bürger diskutiert, insbesondere die Möglichkeit rechtlicher Schritte vor dem Verfassungsgerichtshof.
Examensklausur: Die A-Partei und ihre Probleme mit dem Rechtsstaat
Im Mittelpunkt des Falls steht zum einen die Frage, ob Äußerungen und deren Veröffentlichung durch den Bundesinnenminister gegenüber einer oppositionellen Partei einen Verstoß gegen die parteipolitische Neutralitätspflicht von Hoheitsträgern darstellen und dadurch die Rechte der betroffenen Partei verletzen. Zum anderen geht es im zweiten Teil um die Rechtmäßigkeit eines Fraktionsausschlusses einer Landtagsabgeordneten wegen ihres Kontakts zu einem beobachteten Verein und die damit verbundenen Auswirkungen auf ihre parlamentarische Stellung. Die Prüfung betrifft schwerpunktmäßig das Staatsorganisationsrecht, die Grenzen der Meinungsäußerung von Amtsträgern sowie vereins- und fraktionsinterne Entscheidungsbefugnisse im Landtag.
Fortgeschrittenenhausarbeit: Verfassungsmäßigkeit des gefahrenabwehrrechtlichen Einsatzes „stiller SMS“
Im Mittelpunkt des Falls steht die geplante Einführung einer landesrechtlichen Regelung zum gefahrenabwehrrechtlichen Einsatz sogenannter „stiller SMS“ durch die Polizei zur Standortermittlung bei schweren Straftaten. Eine Studierendengruppe möchte prüfen, ob sie gegen den entsprechenden Gesetzentwurf Verfassungsbeschwerde erheben kann und ob der direkte Weg zum Bundesverfassungsgericht möglich ist. Rechtlich relevante Schwerpunkte bilden vor allem das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das Fernmeldegeheimnis, die Unverletzlichkeit der Wohnung sowie das IT-Grundrecht. Zusätzlich ist die Vereinbarkeit des geplanten Gesetzes mit dem Grundgesetz sowie verfassungsprozessuale Fragen zur Zulässigkeit einer Beschwerde zu prüfen.
Die Leiden des jungen Werner
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines waffenrechtlichen Bescheids gegen ein exponiertes Mitglied einer verfassungsfeindlichen, aber nicht verbotenen Partei. Im Mittelpunkt stehen die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit, die Rücknahme waffenrechtlicher Erlaubnisse sowie die sofortige Vollziehbarkeit und der einstweilige Rechtsschutz. Die Prüfung erstreckt sich insbesondere auf die Grenzen verwaltungsbehördlicher Maßnahmen im Spannungsverhältnis zu Grundrechten und Parteimitgliedschaft.
Anfängerklausur: Das Kopftuch der Richterin
Im Mittelpunkt des Falls steht die Richterin E, die nach ihrer Konversion zum Islam als überzeugte Muslima ihr Kopftuch auch während Gerichtsverhandlungen tragen möchte. Das nordrhein-westfälische Justizneutralitätsgesetz verbietet jedoch das Tragen religiöser Symbole oder Kleidungsstücke in gerichtlichen Verhandlungen. E fühlt sich durch dieses gesetzliche Verbot in ihrer Religionsfreiheit beeinträchtigt und erhebt Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz. Zentraler rechtlicher Schwerpunkt ist der Konflikt zwischen der Neutralitätspflicht im Justizdienst und der grundrechtlich geschützten Religionsfreiheit gemäß Grundgesetz.
Examensklausur: Parlamentarisches Frage- und Informationsrecht beim Export von Kriegswaffen
Im Mittelpunkt des Falls steht eine parlamentarische Anfrage einer Bundestagsabgeordneten an die Bundesregierung zum Export von 200 Panzern nach Saudi-Arabien durch den Bundessicherheitsrat. Die Abgeordnete will erfahren, ob eine entsprechende Genehmigung erteilt wurde und auf welchen Erkenntnissen die Entscheidung beruhte. Die Bundesregierung verweigert die Auskunft unter Berufung auf Geheimhaltungspflichten, den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung sowie das Staatswohl. Der Fall thematisiert das parlamentarische Fragerecht, das Informationsrecht von Abgeordneten und dessen mögliche Grenzen bei außen- und sicherheitspolitischen Entscheidungen im Kontext von Rüstungsexporten.
Ausländische Staatsunternehmen, schnelle Gesetze und vorläufiger Rechtsschutz
Die Klausur behandelt die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde eines ausländischen (staatseigenen) Unternehmens gegen eine neue gesetzliche Preisansagepflicht im Telekommunikationsrecht. Im Mittelpunkt stehen die Grundrechtsfähigkeit ausländischer juristischer Personen, Probleme der Berufsfreiheit und Eigentumsgarantie sowie Fragen des einstweiligen Rechtsschutzes im Verfassungsprozess.
Kapitalverkehrsfreiheit
Die Klausur behandelt die unionsrechtliche Überprüfung ungarischer Regelungen, die Nießbrauchsrechte an landwirtschaftlichen Flächen ohne Entschädigung löschen, sofern kein nahes Angehörigenverhältnis zum Eigentümer besteht. Der Fall thematisiert die Einschränkungen durch das nationale Recht im Hinblick auf die Kapitalverkehrsfreiheit, Niederlassungsfreiheit und die Gewährleistung unionsrechtlicher Grundrechte, insbesondere das Recht auf Eigentum und effektiven Rechtsschutz. Im Mittelpunkt steht die Frage der Vereinbarkeit nationaler Maßnahmen mit den Grundfreiheiten und Grundrechten der Europäischen Union.
Bestandsschutz im Baurecht
Der Fall thematisiert Bestandsschutz im öffentlichen Baurecht. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob und wie eine bestehende bauliche Anlage bei geänderter Nutzung im Außenbereich nach § 35 BauGB erhalten oder verändert werden darf. Es werden sowohl passive als auch aktive Bestandsschutzpositionen geprüft, unter Einbezug einschlägiger verfassungs- und verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung.
Anfängerklausur: Berufsfreiheit – No milk today
Gerda Arnoldsen, eine niederländische Milchwirtin, und Petra Simonis, eine deutsche Landwirtin, betreiben jeweils einen Hof und verkaufen ausschließlich lose, nicht pasteurisierte Milch an Endverbraucher. Nach kleineren Salmonellen-Ausbrüchen beschließt der Bundestag ein ausnahmsloses Verbot des Verkaufs loser Milch, das sie existenziell betrifft. Beide erheben Verfassungsbeschwerden gegen das neue Gesetz und argumentieren, es stelle ein Berufsverbot dar und verletze ihre Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG. Im Mittelpunkt stehen verfassungsrechtliche Fragen zur Gesetzgebungskompetenz, dem Berufsbegriff, der Drei-Stufen-Theorie sowie zur Anwendbarkeit des Grundrechts auf eine Unionsbürgerin.
Über den Wolken
Die Klausur thematisiert die Verfassungsmäßigkeit des Luftverkehrsteuergesetzes (LuftVStG) insbesondere im Hinblick auf die Grundrechte von EU-Unternehmen (insbesondere Eigentum und Berufsfreiheit) und behandelt Fragen zur Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Daneben geht es um die Vereinbarkeit der Steuer mit dem allgemeinen Gleichheitssatz angesichts der Ungleichbehandlung von Passagier- und Frachtflugverkehr.
Anfängerklausur: Werbung für den Schwangerschaftsabbruch
Im Mittelpunkt des Falles steht eine Ärztin, die auf ihrer Webseite über die Möglichkeit des Schwangerschaftsabbruchs informiert und dafür nach § 219a StGB zu einer Geldstrafe verurteilt wird. Sie wendet sich mit einer Verfassungsbeschwerde gegen das letztinstanzliche Urteil und sieht sich insbesondere in ihrer Meinungs- und Berufsfreiheit verletzt. Der Fall thematisiert somit die verfassungsrechtliche Zulässigkeit strafrechtlicher Werbebeschränkungen beim Schwangerschaftsabbruch. Zentral sind die Prüfung der Grundrechtsbeeinträchtigung sowie der Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit und die Grundrechtsabwägung zwischen Berufsausübungsfreiheit, Meinungsfreiheit und dem Schutz ungeborenen Lebens.
Schwerpunktbereichsklausur: Neptune’s Navy
Im vorliegenden Fall geht es um eine völkerrechtliche Streitigkeit im Bereich des Seevölkerrechts zwischen Staaten. Zentral sind die Prüfung der Zulässigkeit und Begründetheit einer Schiedsklage nach dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (SRÜ). Thematisch steht die Behandlung aktueller Rechtsfragen zur Piraterie im Vordergrund. Zudem wird ein Anspruch auf Schadensersatz wegen des unrechtmäßigen Aufbringens von Schiffen auf hoher See untersucht.
Schwerpunktbereichsklausur: Kunst oder Leben
K, ein Künstler, nutzt Kameras in seiner Wohnung und eine Brillenkamera, um sein Leben und seine Umgebung per Livestream über die Plattform P-Scope öffentlich zu zeigen. Dabei werden auch die Wohnungen und das Verhalten von Nachbarin N gefilmt und übertragen, was zu ihrem Unmut und dem Vorwurf der Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts führt. N verlangt von P-Scope als Plattformbetreiberin, die Ausstrahlung der Aufnahmen zu unterbinden und macht geltend, dass P-Scope für offenkundige Rechtsverletzungen verantwortlich sei. Im Zentrum stehen Fragen des Persönlichkeitsrechts, Datenschutzes, künstlerischer Freiheit und der Haftung von Plattformbetreibern für Nutzerinhalte.
Ein Dach über dem Kopf
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Unterbringungsverfügung zur Abwehr gesundheitlicher Gefahren für obdachlose Flüchtlinge im strengen Winter. Im Mittelpunkt stehen die Abgrenzung zwischen Sicherstellung und polizeilicher Generalklausel, die Wesentlichkeitstheorie, das Vorgehen gegen Nichtstörer sowie die Frage nach der Verhältnismäßigkeit angesichts der Eingriffe in Eigentumsgrundrechte. Es sind keine spezialgesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen zu prüfen.
Metal-Sampling
In der Klausur geht es um die Verfassungsbeschwerde eines Musikproduzenten, der sich durch zivilgerichtliche Entscheidungen in seiner Kunstfreiheit beeinträchtigt sieht. Der Fall thematisiert die Abwägung zwischen Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) und Eigentumsfreiheit (Art. 14 GG) am Beispiel des Samplings unter Berücksichtigung des Leistungsschutzrechts aus § 85 Abs. 1 UrhG.
Klausur: Examensklausur im Öffentlichen Recht – Sex sells?!
Im Mittelpunkt des Falls steht ein neues gesetzliches Verbot geschlechterdiskriminierender Werbung, das in das UWG eingeführt wird. Ein Milchproduktehersteller soll eine bereits entwickelte Werbekampagne, die Pin-Up Girls zeigt, einstellen, da sie potenziell gegen das Verbot verstößt. Streitentscheidend sind Fragen der Gesetzgebungskompetenz, der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzgebungsverfahrens und der Vereinbarkeit des Verbots mit Grundrechten, insbesondere der Berufs- und Meinungsfreiheit. Der Fall thematisiert zudem die Auswirkungen des neuen Rechts auf bestehende Werbemaßnahmen.
Strafbare Satire?
Die Klausur behandelt die Auseinandersetzung mit einer strafrechtlichen Verurteilung eines Satirikers nach § 103 StGB aufgrund eines satirischen Gedichts über den türkischen Staatspräsidenten. Es werden die Erfolgsaussichten einer Urteilsverfassungsbeschwerde hinsichtlich der Grundrechte Meinungsfreiheit, Kunstfreiheit und Rundfunkfreiheit geprüft. Schwerpunkt sind die grundrechtlichen Schutzbereiche und deren mögliche Einschränkung durch Strafnormen.
Hausarbeit: Weibliche Beschneidung vor Erziehungs-, Religions- und Gleichheitsgrundrecht
Im vorliegenden Fall lassen die Eltern E ihre fünfjährige Tochter T in Deutschland nach der Flucht aus ihrem Heimatland beschneiden, wobei ein Arzt unter medizinischen Standards einen kleinen Teil der Klitorisvorhaut entfernt. Die Eltern begründen die Beschneidung mit kulturellen und religiösen Wertvorstellungen, insbesondere zur Erziehung von T zu Reinheit, Keuschheit, Treue und Gehorsam. Nach Anzeige und amtsgerichtlicher Verurteilung wegen Körperverletzung nach § 223 StGB machen E geltend, die Entscheidung verletze ihre Grundrechte, insbesondere das Elternrecht und die Religionsfreiheit, und verweisen auf die angebliche Gleichheit zur Knabenbeschneidung (§ 1631d BGB). Es geht zentral um die Frage, ob das gerichtliche Urteil Grundrechte der Eltern verletzt und wie diese gegen den staatlichen Schutz vor Körperverletzung abzuwägen sind.
Post vom Dekan – plötzlich ist der Doktortitel weg
Die Klausur thematisiert die Verfassungsmäßigkeit des sogenannten Dissertationsdruckzwangs, d.h. der Pflicht zur Ablieferung und Veröffentlichung einer bestimmten Anzahl von Exemplaren einer Dissertation zur Erlangung und zum Erhalt des Doktorgrads. Zu prüfen ist insbesondere, ob die entsprechenden Regelungen der Promotionsordnung in Verbindung mit dem Landeshochschulgesetz Grundrechte wie die Wissenschaftsfreiheit, die Berufsfreiheit, das Eigentumsrecht, das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Gleichheitsgebot verletzen und ob die Aberkennung des Titels rechtmäßig ist.
Ronald McDonald und die Ernährungswende
Die Klausur behandelt die Frage, ob die Verfassungsbeschwerde eines Ernährungswissenschaftlers Aussicht auf Erfolg hat, nachdem ihm untersagt wurde, karikierende Zeichnungen der Werbefigur Ronald McDonald im Rahmen seiner öffentlichen Kampagne gegen Fast-Food-Unternehmen und für gesunde Ernährung zu verwenden. Die Falllösung konzentriert sich auf die Prüfung der Grundrechte, insbesondere Meinungs- und Kunstfreiheit, im Spannungsverhältnis zum Unternehmenspersönlichkeitsrecht und Urheberrecht.
Klausur: Geistheiler
Ein als Geistheiler tätiger Mann (G) wehrt sich gegen seine strafrechtliche Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz, nachdem er durch Handauflegen Schwerkranke behandelt hatte. Die Gerichte legten dabei die sogenannte 'Eindruckstheorie' zugrunde, wonach schon der bloße Anschein einer Heilbehandlung unter das Gesetz fallen kann. G sieht sich durch das Verbot seiner Tätigkeit in seiner Berufsfreiheit und seinem Recht auf Religionsausübung verletzt und rügt zudem einen Verstoß gegen das strafrechtliche Analogieverbot. Im Zentrum des Falls stehen Fragen zur Verfassungsbeschwerde gegen ein Strafurteil, zur Reichweite der Berufsfreiheit, zur Verhältnismäßigkeit staatlicher Eingriffe und zum Analogieverbot nach Art. 103 Abs. 2 GG.
Hausarbeit: „Deutschland zuerst“?
Im Mittelpunkt des Falls steht die Anordnung eines Referendums durch die Bundesregierung über einen möglichen Austritt Deutschlands aus der Europäischen Union, basierend auf einem eigens verabschiedeten Gesetz. Die oppositionelle Bundestagsfraktion sowie eine Landesregierung beantragen beim Bundesverfassungsgericht eine abstrakte Normenkontrolle, um das Referendum zu verhindern. Streitentscheidend sind dabei grundsätzliche Fragen des Staatsorganisationsrechts zur Zulässigkeit von Volksabstimmungen und der Beteiligung von Auslandsdeutschen am Referendum. Thematisiert werden die verfassungsrechtliche Einbindung von Referenden, Wahlrechtsgleichheit sowie die Rechtfertigung von Ausschlussregelungen für Deutsche im Ausland.
Hausarbeit: Surfreviere
In einer Ostsee-Gemeinde werden zum Schutz der Sicherheit von Badegästen und zur Reduzierung von Unfällen zwischen verschiedenen Wassersportarten spezielle Zonen für Schwimmer, Windsurfer und Kitesurfer eingeführt. Der erfahrene Windsurfer S wendet sich gegen diese Regelung und sieht darin eine unzulässige Einschränkung seiner Freizeitgestaltung. Auch die U-GbR, die Surfmaterial verleiht und Kurse anbietet, sieht sich durch die neue Zoneneinteilung wirtschaftlich benachteiligt und befürchtet Umsatzeinbußen. Im Mittelpunkt stehen die Rechtmäßigkeit der gemeindlichen Zonierungssatzung, mögliche Grundrechtsverletzungen der Betroffenen sowie deren Rechte auf unternehmerische Freiheit und Eigentumsschutz.
Betriebsleiterwechsel
Die Klausur schildert einen Sachverhalt aus dem Bauplanungsrecht, bei dem die Genehmigung eines weiteren Betriebsleiterwohnhauses im Außenbereich nach einem Betriebsleiterwechsel verweigert wird. Gegenstand ist die Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsbehelfs gegen den Ablehnungsbescheid des Landratsamts, insbesondere im Hinblick auf die bauplanungsrechtliche Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB sowie Fragen des Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsprozessrechts. Zu prüfen sind die baurechtlichen Voraussetzungen für privilegiertes Bauen, die Bindungswirkung des ersten Bescheids und prozessuale Aspekte zur Anfechtung.
Ein spannungsgeladenes Verhältnis: Der erneute Ausstieg aus der Kernenergieerzeugung und die Eigentumsfreiheit des Grundgesetzes
Die Klausur behandelt die verfassungsrechtlichen Implikationen eines erneuten Atomausstiegs und dessen Auswirkungen auf die Eigentumsfreiheit nach dem Grundgesetz. Thematisiert werden insbesondere die Abgrenzung zwischen Enteignung und zulässiger Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums sowie Fragen zur Grundrechtsfähigkeit europäischer juristischer Personen. Der Sachverhalt fokussiert auf gesetzgeberische Änderungen nach dem Atomunfall in Fukushima und deren Rückwirkung auf die Betreiber von Kernkraftwerken.
Hausarbeit: Verbot der Pelztierhaltung
Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob ein vom Bundesrat initiierter Gesetzentwurf, der die gewerbliche Haltung und Tötung von Pelztieren in Deutschland verbietet und eine zehnjährige Übergangsfrist ohne Entschädigungsregelung vorsieht, mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die P-GmbH, Betreiberin einer regulären Pelztierfarm, sieht sich durch das geplante Gesetz in verschiedenen Grundrechten, insbesondere Berufsfreiheit und Eigentumsgarantie, verletzt und rügt eine entschädigungslose Enteignung. Der Fall thematisiert zentrale grundrechtliche Wertungen, insbesondere im Hinblick auf das Spannungsverhältnis zwischen Tierschutz als Verfassungsziel und individuellen Freiheitsrechten. Darüber hinaus umfasst der Fall prozessuale Aspekte der Verfassungsbeschwerde.
Fortgeschrittenenhausarbeit: Profit, Moral und die rechtlichen Grenzen der Kriegswaffenexportkontrolle – Teil 1
Im Mittelpunkt des Falls steht die kontroverse Gesetzesinitiative einer Bundestagsfraktion zur Einrichtung eines parlamentarischen Kriegswaffen-Kontrollausschusses (KWKA), der in die bisherige Exekutivkompetenz bei Waffenexportgenehmigungen eingreifen soll. Die Bundesregierung sieht darin eine unzulässige Beschränkung ihrer Handlungsspielräume und einen Verstoß gegen den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, insbesondere im Hinblick auf Art. 26 Abs. 2 GG und den Gewaltenteilungsgrundsatz. Zentrale rechtliche Schwerpunkte betreffen die Abgrenzung von Exekutive und Legislative bei hochpolitischen Entscheidungen, die Reichweite der Berufsfreiheit betroffener Unternehmen sowie unionsrechtliche Aspekte. Der Sachverhalt illustriert das Spannungsfeld zwischen parlamentarischer Kontrolle, demokratischer Legitimation und praktischer Handhabung der Rüstungsexportkontrolle.
Der ehemalige jüdische Friedhof
Die Fortgeschrittenenklausur behandelt die Änderung eines Bebauungsplans mit dem Ziel, einen ehemaligen jüdischen Friedhof als öffentliche Grünfläche auszuweisen und die Totenruhe zu bewahren. Thematisiert werden bauplanungsrechtliche Abwägungsfehler, das beschleunigte Änderungsverfahren und religionsbezogene Belange, insbesondere der Schutz von Gottesdienst und Seelsorge sowie das Selbstverständnis der Religionsgemeinschaften.
Referendarexamensklausur: Freie Fahrt für freie Radler Gesetzgebungslehre und Staatshaftungsrecht
Die Klausur behandelt die Einführung einer allgemeinen Helmpflicht für Fahrradfahrer durch eine Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung in Form eines Gesetzes und die damit zusammenhängende Ahndung von Verstößen als Ordnungswidrigkeit. Nachdem eine betroffene Bürgerin wegen Verstoßes gegen die Helmpflicht mit einem Bußgeld belegt wurde, wehrt sie sich und erreicht, dass das Amtsgericht die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes anzweifelt und das Bundesverfassungsgericht anruft. Im Mittelpunkt stehen die Zulässigkeit von verordnungsändernden Gesetzen, die konkrete Normenkontrolle sowie die Vereinbarkeit der Helmpflicht mit Grundrechten. Zusätzlich wird Grundwissen zum Amtshaftungsanspruch abgefragt.
Gut für den Teint, aber schlecht für die Gesundheit
Der Fall behandelt eine Verfassungsbeschwerde eines Sonnenstudiobetreibers gegen das Nutzungsverbot für Minderjährige nach § 4 NiSG. Es sind insbesondere Fragen der Berufsfreiheit, Eigentumsfreiheit, der Gesetzgebungskompetenz, der Verhältnismäßigkeit und der Prüfung eines Grundrechtseingriffs unter umstrittener wissenschaftlicher Grundlage zu erörtern.
Der frustrierte Wähler
Die Klausur behandelt eine Wahlprüfbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht. Anhand eines Sachverhalts, der verschiedene Konstellationen wie das Erfordernis eines Unterschriftenquorums für parteilose Kandidaten, die Auswirkungen starrer Listen, die Geheimhaltung der Wahlentscheidung sowie die Briefwahl und deren mögliche Beeinflussung umfasst, werden zentrale Fragestellungen des Wahlrechts und der Wahlrechtsgrundsätze verfassungsrechtlich geprüft.
Übungsfall: „Landeskinderklausel“ – Studiengebühren vor dem Bundesverfassungsgericht
Im vorliegenden Fall klagen mehrere auswärtige Studierende gegen eine Regelung des Bremischen Studienkontengesetzes, die für sie ab dem dritten Semester im Gegensatz zu Bremer Studierenden Studiengebühren vorsieht. Sie wenden sich vor dem Verwaltungsgericht Bremen gegen die Zahlungspflicht und beantragen vorläufigen Rechtsschutz. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Ungleichbehandlung nach Wohnsitz („Landeskinderklausel“) und die Erhebung von Studiengebühren grundsätzlich mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Der Fall beleuchtet wesentliche verfassungsrechtliche Aspekte, insbesondere im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 und Art. 12 Abs. 1 GG, und prüft die Erfolgsaussichten einer konkreten Normenkontrolle gemäß Art. 100 Abs. 1 GG.
Finanzmarktstabilisierung um jeden Preis?
Die Klausur thematisiert die verfassungsrechtlichen Fragen rund um die Maßnahmen zur Stabilisierung des Finanzmarktes während der Finanzmarktkrise 2008. Im Fokus stehen Eingriffe des Staates in das Gesellschaftsrecht der Aktiengesellschaft durch den Finanzmarktstabilisierungsfonds (SoFFin), insbesondere die Kapitalerhöhung und der Ausschluss von Minderheitsaktionären (Squeeze-Out) sowie deren verfassungsrechtliche Grenzen, insbesondere in Bezug auf Inhalts- und Schrankenbestimmungen und enteignungsgleiche Eingriffe.
Examensübungsklausur: Die streikende Beamtin
Im Fall fordert eine verbeamtete Lehrerin, dass disziplinarrechtliche Maßnahmen und der Einbehalt von Dienstbezügen wegen ihrer Teilnahme an einem Warnstreik aufgehoben werden. Im Zentrum steht das Spannungsverhältnis zwischen dem grundgesetzlichen Streikverbot für Beamte und der Europäischen Menschenrechtskonvention, insbesondere im Hinblick auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Thematisiert wird, ob und inwieweit Beamte ein Streikrecht nach nationalem und europäischem Recht besitzen. Die rechtliche Bedeutung internationaler Vorgaben und deren Auswirkung auf deutsches Disziplinarrecht sind zentrale Fragen.
Übungsklausur Staatsorganisationsrecht: Präsidiale Privatisierungsprüfung
Die Regierungsfraktionen bringen ein Gesetz zur vollständigen Privatisierung des Maßregelvollzugs in psychiatrischen Krankenhäusern in den Bundestag ein. Das Gesetz sieht vor, dass künftig private Anbieter hoheitsrechtliche Zwangsmaßnahmen gegenüber den untergebrachten Personen durchführen dürfen. Die Bundespräsidentin weigert sich, das Gesetz auszufertigen, mit Verweis auf fehlende Zuständigkeit des Bundes, das Beamtenprivileg aus Art. 33 Abs. 4 GG und das Demokratieprinzip. Rechtlich stehen die präsidentielle Prüfungsbefugnis, die Verfassungsmäßigkeit der Privatisierung hoheitlicher Aufgaben und die Grundrechtsrelevanz im Mittelpunkt.
Schwerpunktbereichsklausur Unionsrecht: Nationales Verbot des Online-Vertriebs von Kontaktlinsen
In diesem unionsrechtlichen Fall klagt die Gesellschaft K gegen die Untersagung des Online-Vertriebs von Kontaktlinsen durch die Gesundheitsbehörde eines Mitgliedstaats. Streitig ist, ob ein nationales Verbot des Internetvertriebs von Kontaktlinsen mit dem Unionsrecht, insbesondere mit der Richtlinie 2000/31/EG über den elektronischen Geschäftsverkehr und den Grundfreiheiten, vereinbar ist. Im Mittelpunkt stehen die Frage der Anwendbarkeit der Richtlinie und der Warenverkehrsfreiheit gemäß Art. 34 AEUV auf den Online-Handel sowie der Gesundheitsschutz als Rechtfertigungsgrund. Das vorlegende Gericht legt den Fall dem EuGH in einem Vorabentscheidungsverfahren zur Klärung unionsrechtlicher Vorgaben vor.
Übungsklausur Europarecht: „Ohne Risiken und Nebenwirkungen?“
Die niederländische Pillbox NV möchte in Deutschland eine Apotheke übernehmen und betreibt darüber hinaus einen Internetversandhandel mit Arzneimitteln. Die zuständige Behörde in Leipzig verweigert die Erlaubnis zur Apothekenübernahme mit Verweis auf das Fremdbesitzverbot des ApoG und untersagt zudem den Internetvertrieb von Medikamenten unter Berufung auf das Versandhandelsverbot des AMG. Pillbox wendet sich daraufhin an die Europäische Kommission mit der Bitte um Prüfung der deutschen Vorschriften im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens. Im Mittelpunkt stehen unionsrechtliche Grundfreiheiten, insbesondere die Niederlassungsfreiheit und Warenverkehrsfreiheit, sowie deren Beschränkung durch nationale Arzneimittelgesetzgebung.
Übungsklausur: Das neue Kulturgutschutzgesetz
In diesem Fall geht es um das neue Kulturgutschutzgesetz, das zum Schutz deutschen Kulturgutes vor Abwanderung ins Ausland geschaffen werden soll. Bundestagsabgeordneter A bringt einen Gesetzentwurf ein, nach dem bestimmte Kulturgüter in ein Verzeichnis eingetragen und deren Ausfuhr genehmigungspflichtig wird; die Einzelheiten der Eintragung sollen per Verordnung durch den Bundesminister für Bildung und Forschung geregelt werden. Der Bundestag verabschiedet das Gesetz, doch der Bundespräsident weigert sich aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken, es auszufertigen, insbesondere hinsichtlich des Gesetzesinitiativrechts und der Verordnungsermächtigung. Die B-Fraktion im Bundestag stellt daraufhin einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht, um die Verpflichtung des Bundespräsidenten zur Ausfertigung festzustellen. Wesentliche rechtliche Schwerpunkte sind das Organstreitverfahren, das Initiativrecht, die Anforderungen an Verordnungsermächtigungen sowie das materielle Prüfungsrecht des Bundespräsidenten.
Examensklausur ÖR Subventionsabbau ohne Grenzen?
Die Klausur behandelt die verfassungsrechtlichen Grenzen des Abbaus von Subventionen, insbesondere im Bereich der Steinkohlesubventionen. Thematisiert werden der Schutz durch die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) sowie das Vertrauenseigentum und die Schutzwirkung des Eigentumsgrundrechts (Art. 14 Abs. 1 GG) im Zusammenhang mit dem StKFGAbG. Auch Grundrechtskonkurrenzen mit Art. 2 Abs. 1 GG werden angesprochen.
Examensklausur ÖR Bankenabgabe
Im Sachverhalt wird die Einführung einer Bankenabgabe durch den Bund thematisiert, mit der Banken zur Finanzierung von Entschädigungseinrichtungen verpflichtet werden. Eine betroffene Bank erhebt Verfassungsbeschwerde und macht insbesondere eine Verletzung von Grundrechten wie Eigentumsfreiheit, Berufsfreiheit und Gleichbehandlung geltend. Es ist zu prüfen, ob die Verfassungsbeschwerde Aussicht auf Erfolg hat.
Übungshausarbeit für Anfänger: Der Atomdeal
In dem Fall begehrt die Bundesregierung eine Laufzeitverlängerung von Kernkraftwerken und schließt dazu mit den Energiekonzernen einen Vertrag, der die Einführung gesetzlicher Regelungen und finanzieller Förderbeiträge vorsieht. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen auf der Frage der Zustimmungsbedürftigkeit des Gesetzes im Bundesrat sowie der verfassungsrechtlichen Bedeutung vorab getroffener Vereinbarungen zwischen Exekutive und Privaten für den parlamentarischen Gesetzgebungsprozess. Weiterhin wird die Bindung der Landesregierung an Stellungnahmen des Landtags beim Abstimmungsverhalten im Bundesrat geprüft. Im Zentrum stehen somit verfassungsrechtliche Aspekte der Gesetzgebung, Kompetenzverteilung und parlamentarischen Beteiligung.
Übunghausarbeit ÖR Wasser und Brot nach der Finanzkrise
Die Klausur behandelt die verfassungsrechtliche Überprüfung zentraler Eingriffe des Unternehmensrettungsgesetzes (URG) nach der Finanzkrise: Obergrenzen für Managergehälter, den staatlichen Anteilserwerb, Mitbestimmungsrechte des Staates in Unternehmensleitungen und Steuerprivilegien für Konkurrenten. Es sind Verfassungsbeschwerden eines Managers (Art. 12 I, 14 I GG) und eines Unternehmens (Art. 14 I, III GG, Wettbewerbsfreiheit) zu prüfen.
Übungsfall: Busunternehmen vs. Fußgängerzone
Das Busunternehmen O-GmbH klagt gegen die Entscheidung der Stadt S, den Marktplatz für den Busverkehr zu sperren und nur Anlieferern sowie Taxen Zugang zu gewähren. O sieht sich durch diese Verfügung wirtschaftlich bedroht und macht eine Verletzung ihrer Grundrechte geltend, insbesondere der Eigentumsfreiheit, der Berufs- und Unternehmensfreiheit sowie der Gleichheit vor dem Gesetz. Schwerpunktmäßig sind Fragen des Verwaltungsrechts, des subjektiven Rechtsschutzes und der Grundrechtsprüfung relevant. Der Fall umfasst die gerichtliche Ablehnung der Klage und die Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG.
Übungsfall: Ausschluss aus dem Plenum
Im Mittelpunkt des Falls steht der Ausschluss einer Fraktion und ihrer Abgeordneten aus dem Plenarsaal des Deutschen Bundestages durch den Bundestagspräsidenten nach einer Protestaktion während einer Debatte zum Afghanistan-Mandat. Die Betroffenen sehen dadurch ihre parlamentarischen Rechte, insbesondere die Freiheit des Mandats gemäß Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG, als verletzt an und begehren eine Feststellung durch das Bundesverfassungsgericht im Wege des Organstreitverfahrens. Der Fall beleuchtet die Grenzen und Voraussetzungen parlamentarischer Ordnungsmaßnahmen, den Grundsatz der Gleichbehandlung im Parlament sowie die prozessuale Parteifähigkeit einzelner Abgeordneter und Fraktionen im Verfassungsprozess. Wesentliche Schwerpunkte liegen auf dem parlamentarischen Ordnungsrecht und dem grundrechtlichen Schutz parlamentarischer Teilhaberechte.
Übungsfall: Grundstücksverkehr im Spannungsfeld von Grundgesetz und Europarecht
Die „Organic Food Limited“, eine nach englischem Recht gegründete Gesellschaft, möchte von einem deutschen Landwirt ein Grundstück erwerben und legt den Kaufvertrag der Kreisverwaltung zur Genehmigung vor. Die Behörde versagt die Genehmigung mit Verweis auf einen anderen Landwirt, der das Grundstück zur Sicherung seiner betrieblichen Existenz benötigt, und beruft sich auf §§ 2 Abs. 1, 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG. Die OF Ltd. verfolgt daraufhin den Rechtsweg bis zum Bundesgerichtshof und schließlich zum Bundesverfassungsgericht, wobei sie die Vereinbarkeit der Grundstücksverkehrsvorschriften mit dem Grundgesetz und den unionsrechtlichen Grundfreiheiten in Zweifel zieht. Der Fall fokussiert auf die rechtlichen Voraussetzungen und Grenzen der Genehmigungsversagung im landwirtschaftlichen Grundstücksverkehr, die Bedeutung von Grundrechten und Unionsrecht sowie die Vorlagepflicht an den EuGH.
Übungsfall: Shoppingcenter hinterm Gartenzaun
E, Eigentümer eines Wohnhauses in Landsberg am Lech, wendet sich gegen den Bebauungsplan "Ost 4", der die Neuausweisung eines Sondergebiets für großflächigen Einzelhandel vorsieht. E befürchtet negative Auswirkungen auf sein Wohngebiet durch das geplante Fachmarktzentrum und die Lärmbelastung, insbesondere auch vor dem Hintergrund der bestehenden Geruchs- und Geräuschimmissionen aus der Nachbarschaft. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Bauplanungsrechts, insbesondere das Abwägungsgebot, das Trennungsgebot sowie das Konfliktbewältigungsgebot. Der Fall thematisiert ferner die prozessuale Einkleidung des vorläufigen Rechtsschutzes im Normenkontrollverfahren und das Rechtsschutzinteresse des Klägers.
Kampfhundrentner
In der Klausur geht es um die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die Haltung eines als Kampfhund eingestuften Hundes – hier ein alter, gebrechlicher Pitbull-Rottweiler-Mischling – in Bayern erlaubnispflichtig ist. Es werden verwaltungsrechtliche Themen wie Ermessensbetätigung, Prüfungsmaßstab der Verhältnismäßigkeit und die Anwendung der bayerischen Kampfhundeverordnung behandelt. Im Mittelpunkt steht eine ordnungsbehördliche Verfügung gegen einen Hundehalter, die auf Landesrecht gestützt wird.
Übungsklausur (Fortgeschrittene) ÖR Blauer Dunst ade
Im Bundesland X wird auf Grundlage gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse ein umfassendes Rauchverbot in Gaststätten erlassen. Ein Gastwirt erhebt Verfassungsbeschwerde gegen das Rauchverbot, da er insbesondere eine Verletzung seiner Berufsfreiheit, seines Eigentums und des Gleichheitssatzes geltend macht. Der Fall behandelt die Zulässigkeit und Begründetheit der Verfassungsbeschwerde unter besonderer Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit des Rauchverbots sowie der grundrechtlichen Aspekte.
Nebenwirkungen der Niederlassungsfreiheit für Apotheker
Die Klausur befasst sich mit einem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz (§§ 80a III 2, 80 V VwGO) gegen die Erteilung einer Apothekenbetriebserlaubnis an eine ausländische Kapitalgesellschaft unter Berufung auf die Niederlassungsfreiheit nach Art. 43, 48 EG (heute Art. 49, 54 AEUV). Streitpunkte sind insbesondere die Antragsbefugnis der Antragsteller (u.a. Apothekerkammer, Apothekerverband, benachbarte Apothekerin), die Reichweite des Fremdbesitzverbots (§ 8 ApoG), die Anwendung und der Anwendungsvorrang europäischen Rechts sowie eine mögliche Vorlagepflicht an den EuGH. Es wird außerdem thematisiert, ob das nationale Recht angesichts des Anwendungsvorrangs von Unionsrecht durch Behörden unangewendet bleiben darf.
Übungsfall: Die Videoüberwachung
Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob die durch die Stadt R geplante und auf Landesdatenschutzrecht gestützte Videoüberwachung eines öffentlichen Platzes mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Ein Bürger (B), der sich dort regelmäßig aufhält, sieht sich durch die geplante Maßnahme in seinen Grundrechten verletzt und hat nach erfolglosem Instanzenzug Verfassungsbeschwerde erhoben. Thematisiert werden datenschutzrechtliche Fragen zur Zulässigkeit der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen sowie eine mögliche Grundrechtsbeeinträchtigung durch Videoüberwachung im öffentlichen Raum. Im Kern ist die Zulässigkeit und Begründetheit der Verfassungsbeschwerde zu prüfen.
Krankenhausbehandlung im EU-Ausland
Die Klausur behandelt die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Klage der Europäischen Kommission gegen einen Mitgliedstaat vor dem EuGH wegen Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit (hier: Erstattung von Krankenhauskosten im EU-Ausland) zulässig und begründet ist. Der Sachverhalt thematisiert insbesondere unionsrechtliche Grundfreiheiten und die Einhaltung des Vorverfahrens nach Art. 226 EG-Vertrag. Untersucht werden die alte und neue nationale Rechtslage im Hinblick auf ihre Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht.
Übungsfall: Es ist EM!
Im Rahmen der Fanmeile zur EM in Hamburg kommt es nach Ausschreitungen und Flaschenwürfen unter Fußballfans zu einem polizeilichen Einschreiten. Die Polizei bildet einen sogenannten Kessel um eine Zuschauergruppe, zu der auch der unbeteiligte Otto und Wladimir, ein Freund der Randalierer, gehören. Zentrale Frage ist die Rechtmäßigkeit des polizeilichen Vorgehens gegenüber diesen beiden Personen. Schwerpunkte bilden das Gefahrenabwehrrecht, die polizeiliche Freiheitsentziehung und mögliche Voraussetzungen sowie Grenzen eines polizeilichen Kessels.
Änderung einer Rechtsverordnung durch den parlamentarischen Gesetzgeber
Die Klausur behandelt die verfassungsrechtlichen Probleme bei der Änderung einer Rechtsverordnung durch den parlamentarischen Gesetzgeber, insbesondere das Zusammenspiel zwischen Ermächtigungsgesetz, parlamentarischer Änderungskompetenz und den Grenzen für Rechtsverordnungen. Im Mittelpunkt steht die Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Prüfung, ob das Ermächtigungsgesetz und die auf dieser Grundlage geänderte Rechtsverordnung verfassungsgemäß sind. Wesentliche Streitpunkte sind u.a. rechtsstaatliche Grundsätze, die Bindung des Gesetzgebers an Ermächtigungsgesetze sowie die Zulässigkeit einer parlamentarischen Änderung von Rechtsverordnungen.
Bessere Chancen für den Nachwuchs?
In der Klausur wird ein Gesetz überprüft, das Architekten nach Vollendung des 65. Lebensjahres ein Berufsverbot auferlegt. Der betroffene Architekt erhebt Verfassungsbeschwerde und sieht sich in seiner Berufsfreiheit, seinem Eigentum und dem Gleichheitsgrundsatz verletzt. Es sind Fragen zur Anwendbarkeit der Grundrechte auf juristische Personen, zur Institutsgarantie und zum Rechtsschutzweg zu diskutieren.
Richterschelte
In diesem Sachverhalt geht es um die Zulässigkeit und Begründetheit einer Klage gegen Beschränkungen einer angemeldeten Demonstration vor dem Wohnhaus eines Richters, die aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes untersagt und auf einen anderen Ort verlegt wurde. Die Fallgestaltung betrifft den Konflikt zwischen Versammlungsfreiheit und dem Schutz des Privatlebens, mit Bezug auf verwaltungsrechtliche Auflagen und deren gerichtliche Kontrolle.
Wem die Stunde schlägt
Im Fall 'Wem die Stunde schlägt' geht es um die nächtliche Lärmbelästigung durch das Uhrenschlagen der Glocken einer katholischen Kirche in einer Wohngegend, gegen die sich ein Anwohner aus laizistischer Überzeugung sowie gesundheitlichen Gründen wehrt. Die juristische Auseinandersetzung betrifft die Zulässigkeit des Rechtswegs (Zivil- oder Verwaltungsgericht), die Abwägung von Eigentumsrechten und Nachbarschutz gegenüber religiösen Interessen sowie lärmschutzrechtliche Vorgaben. Im Mittelpunkt stehen privatrechtliche nachbarrechtliche Ansprüche und ihre Grenzen bei öffentlich-rechtlichen Körperschaften.
Kriegsspielzeug
In der Klausur wird das gesetzliche Verkaufsverbot von Kriegsspielzeug (JuSchuVerVerKriegsSpielG) und dessen Auswirkungen auf die Saarheimer Spielzeugwerke AG behandelt. Die AG erhebt Verfassungsbeschwerde und sieht sich in ihrer Berufsfreiheit sowie Eigentumsfreiheit verletzt; zudem werden unionsrechtliche Aspekte und der Anwendungsbereich der Grundrechte-Charter thematisiert. Zu prüfen ist die Zulässigkeit und Erfolgsaussicht der Beschwerde unter Einbezug der relevanten verfassungsrechtlichen und unionsrechtlichen Normen.
Geschlossene Gesellschaft
Die Klausur behandelt die Verfassungsbeschwerde einer politischen Partei gegen ein höchstrichterliches Urteil, das einen Aufnahmeanspruch eines Bewerbers in die Partei aufgrund erfüllter satzungsmäßiger Voraussetzungen festgestellt hat. Zentral geht es um die Vereinbarkeit eines richterlich angenommenen Kontrahierungszwangs mit den Rechten aus Art. 21 und Art. 9 Abs. 1 GG sowie um das Demokratieprinzip und das Recht auf eigenständige Entscheidungen der Parteien nach § 10 Abs. 1 PartG. Im Streit steht auch, ob im Wege der verfassungskonformen Auslegung oder im Rahmen einer Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG zu entscheiden gewesen wäre.
Sammlerstücke
Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG) in der Jurafuchs-Lernapp
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