Anfängerklausur im Polizeirecht: „Kleine Tiere – großer Ärger“
Worum geht es
E, Eigentümer eines Gartengrundstücks, wird von der Stadt Freiburg durch Bescheid verpflichtet, den Befall seiner Eichenbäume mit dem gesundheitsschädlichen Eichenprozessionsspinner zu beseitigen. Nachdem Beschwerden von Anwohnern und Passanten über gesundheitliche Beeinträchtigungen durch die Raupenhaare bekannt wurden, erhebt E nach erfolglosem Widerspruch Klage gegen die Stadt. Im Zentrum stehen Fragen der polizeirechtlichen Verantwortlichkeit des Grundstückseigentümers, der Auswahl des Pflichtigen und der Verhältnismäßigkeit behördlicher Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit. Der Fall behandelt typische Problemstellungen des Gefahrenabwehrrechts, insbesondere das Handeln der Polizei- und Ordnungsbehörden bei von Privatgrundstücken ausgehenden Störungen.
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