Fortgeschrittenenklausur Verwaltungsrecht BT: Grundrechtseingriff durch staatliches Informationshandeln einer Polizeibehörde auf X
ZJS 2023, 1041 · Öffentliches Recht für Fortgeschrittene
Von Markus Meier, Lea Norta
In dem Fall begehrt die Klägerin B, ein Mitglied des Choreoteams des 1. FC Köln, festzustellen, dass ein von der Polizei nach einem Fußballspiel auf der Social-Media-Plattform X veröffentlichter Beitrag rechtswidrig war. Die Polizei hatte in dem Posting B namentlich erwähnt und unterstellt, sie habe durch das Überziehen von Regencapes eine Durchsuchung verhindern wollen. Streitentscheidend sind Fragen zum Grundrechtsschutz des Persönlichkeitsrechts, zur rechtlichen Grundlage polizeilicher Öffentlichkeitsarbeit sowie zur Zulässigkeit und Begründetheit einer Feststellungsklage gemäß § 43 Abs. 1 VwGO. Zudem ist die Abgrenzung zwischen schlichter Information und Eingriff in Grundrechte im Kontext der Gefahrenabwehr relevant.
Schwerpunkte
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- Polizeiliche Generalklausel (§ 8 Abs. 1 PolG NRW)Öffentliche Ordnung: Wiederholung und Vertiefung
- Polizeiliche Generalklausel (§ 8 Abs. 1 PolG NRW)Öffentliche Ordnung: Verfassungsmäßigkeit
- Polizeiliche Generalklausel (§ 8 Abs. 1 PolG NRW)Öffentliche Ordnung: Begriffsverständnis
- Polizeiliche Generalklausel (§ 8 Abs. 1 PolG NRW)Öffentliche Sicherheit Vertiefung: Schutzgut des Bestands des Staates und der Einrichtungen und Veranstaltungen des Staates oder sonstiger Träger hoheitlicher Gewalt (Fall)
- Polizeiliche Generalklausel (§ 8 Abs. 1 PolG NRW)Öffentliche Sicherheit Vertiefung: Schutzgut der Unverletzlichkeit subjektiver Rechte und Rechtsgüter des Einzelnen (Fall 2)
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