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Lea Norta

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Klausuren

ZjS 2023Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur Verwaltungsrecht BT: Grundrechtseingriff durch staatliches Informationshandeln einer Polizeibehörde auf X

In dem Fall begehrt die Klägerin B, ein Mitglied des Choreoteams des 1. FC Köln, festzustellen, dass ein von der Polizei nach einem Fußballspiel auf der Social-Media-Plattform X veröffentlichter Beitrag rechtswidrig war. Die Polizei hatte in dem Posting B namentlich erwähnt und unterstellt, sie habe durch das Überziehen von Regencapes eine Durchsuchung verhindern wollen. Streitentscheidend sind Fragen zum Grundrechtsschutz des Persönlichkeitsrechts, zur rechtlichen Grundlage polizeilicher Öffentlichkeitsarbeit sowie zur Zulässigkeit und Begründetheit einer Feststellungsklage gemäß § 43 Abs. 1 VwGO. Zudem ist die Abgrenzung zwischen schlichter Information und Eingriff in Grundrechte im Kontext der Gefahrenabwehr relevant.

Markus Meier, Lea Norta· ZJS 2023, 1041
Polizeiliche Generalklausel (§ 8 Abs. 1 PolG NRW)Polizeiliche Generalklausel (§ 3 Abs. 1 SOG)Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)+5 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Lea Norta prüfen besonders häufig Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) (1×), Polizeiliche Generalklausel (§ 3 Abs. 1 SOG) (1×) und Polizeiliche Generalklausel (§ 8 Abs. 1 PolG NRW) (1×).