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Jurafuchs
Öffentliches Recht

Allgemeine Grundrechtslehren

Die allgemeinen Grundrechtslehren erfassen die verschiedenen Funktionen der Grundrechte (Abwehrrechte, Leistungsrechte, Gleichheitsrechte, Teilhabe-, Mitwirkungs- und Schutzrechte) nach dem Grundgesetz (§§ Art. 1–19 GG). Im Fokus: Schutzpflichtendimension der Grundrechte, mittelbare Drittwirkung, objektiv-rechtlicher Gehalt (z.B. Einrichtungsgarantie), sowie die Abgrenzung von Grundrechtsfunktionen. Examensklassiker: Gleichbehandlungsansprüche (Art. 3 GG), Abwehrrechte gegen Eingriffe (Art. 5, 12 GG), grundrechtliche Schutzpflichten gegenüber Dritten.

Zu diesem Thema haben wir 122 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JuS 20262. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte – Ausfuhrbeschränkung als extraterritorialer Grundrechtsschutz

Die Klausur behandelt den Grundrechtsschutz bei Ausfuhrbeschränkungen mit Fokus auf extraterritorialen Wirkungen. Es werden Probleme der allgemeinen Grundrechtslehren und der Grundrechtskonkurrenzen behandelt, insbesondere unter Bezug auf europarechtliche und unionsgrundrechtliche Aspekte. Die Klausur eignet sich besonders für fortgeschrittene Examenskandidaten im öffentlichen Recht.

Dr. Andreas Buser· JuS 2026, 611· 300 Min Bearbeitung
Allgemeine GrundrechtslehrenGrundrechtskonkurrenzenFreiheit des Eigentums (Art. 14 GG)+3 weitere
ZjS 2026Fortgeschrittene

Schwerpunktbereichsklausur Nationales Medienrecht: Rundfunkbeitragsbescheid – Nein Danke!

A betreibt ein Restaurant in NRW und wehrt sich gegen einen Rundfunkbeitragsbescheid des WDR, indem sie u. a. die Wirksamkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags und das Vorliegen eines beitragsbegründenden Vorteils bestreitet. Im Zentrum steht eine Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht gegen den Bescheid, wobei A unter anderem argumentiert, der Auftrag zur Ausgewogenheit und Vielfalt des öffentlich-rechtlichen Rundfunks werde nicht erfüllt. Die Fallbearbeitung betrifft insbesondere die Prüfung der Ermächtigungsgrundlage für den Rundfunkbeitrag, das Beitragsverständnis sowie die Grenzen der gerichtlichen Kontrolle des Rundfunkauftrags. Zudem steht die Frage im Raum, ob und inwieweit eine parteiische Berichterstattung Auswirkungen auf die Beitragspflicht hat.

Die Merkmale des VerwaltungsaktsMaterielle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten – EinführungRundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 2 GG)+4 weitere
ZjS 2026Fortgeschrittene

Examensübungsklausur: Glücksspiel mit Grundrechten

Die Unternehmerin A begehrt als Betreiberin einer Einzelspielhalle in Baden-Württemberg nach Ablauf einer Härtefallbefreiung eine neue, unbefristete Erlaubnis zum Weiterbetrieb ihrer Spielhalle sowie hilfsweise eine erneute Befreiung. Die zuständige Behörde lehnt beide Anträge unter Verweis auf das landesrechtliche Abstandsgebot und die bestehende Erlaubnis einer Konkurrenzspielhalle ab. A unternimmt Widerspruch, Klage sowie eine Landesverfassungsbeschwerde und sieht ihre Grundrechte, insbesondere den chancengleichen Zugang zum Beruf und ihre Eigentumsfreiheit, verletzt. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind die Auswahlentscheidung bei konkurrierenden Spielhallenbetrieben, das Abstandsgebot, die Härtefallregelung und Verfahrensfragen der Verfassungsbeschwerde sowie die Fortführbarkeit des Verfahrens nach dem Tod der Beschwerdeführerin.

Alexander Khorenko· ZJS 2026, 593
VerfassungsbeschwerdeBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)+5 weitere
JuS 20262. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verfassungsrecht – CO2 in der Luft

Die Klausur behandelt grundrechtliche und verfassungsrechtliche Fragen rund um den staatlichen Umgang mit CO2 in der Luft. Neben der Auslegung von Grundrechten wie der körperlichen Unversehrtheit werden umweltrechtliche und gleichheitsrechtliche Aspekte erörtert. Schwerpunkt liegt auf der verfassungsrechtlichen Bewertung staatlicher Maßnahmen zum Schutz vor klimaschädlichen Emissionen.

Professor Dr. Daniel Wolff, Max Kelch· JuS 2026, 434· 300 Min Bearbeitung
Allgemeine GrundrechtslehrenKörperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 GG)Umweltrecht+3 weitere
JA 2026Anfänger:innen

„Ärztin mit Leiden“

Im Fall "Ärztin mit Leiden" geht es um die Rücknahme bzw. den Widerruf der ärztlichen Approbation wegen einer psychischen Erkrankung und einer Tötungstat unter Schuldunfähigkeit. Zu prüfen sind insbesondere die Voraussetzungen der Rücknahme und des Widerrufs nach den einschlägigen Normen der Bundesärzteordnung, das Erfordernis der Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Berufsausübung sowie die ordnungsgemäße Ermessensausübung und der Umgang mit unbestimmten Rechtsbegriffen im Verwaltungsverfahren.

Carolin Richrath, Julia Klaren· JA 2026, 44· 120 Min Bearbeitung
Unbestimmte RechtsbegriffeEntscheidung durch GerichtsbescheidRücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten+5 weitere
JURA 2025Fortgeschrittene

Verfassungskonformität von KI-gestütztem Predictive Policing

Die Klausur prüft die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von KI-gestütztem Predictive Policing nach dem Polizeirechtsmodernisierungsgesetz Baden-Württemberg. Schwerpunkt ist die Vereinbarkeit mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG und dem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 19 Abs. 4 GG. Die Frage nach der Pflicht zur Begründung und der Differenzierung der verschiedenen KI-Maßnahmen steht im Mittelpunkt.

· JURA 2025, 2112
Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)Justizgrundrechte (Art. 101 Abs. 1 S. 2, Art. 103 GG)+4 weitere
JURA 2025Examensklausur1. Staatsexamen

Der twitternde Bürgermeister

Die Klausur thematisiert die kommunalrechtliche und verfassungsrechtliche Einordnung von Äußerungen eines Bürgermeisters in sozialen Netzwerken im Zusammenhang mit Parteiöffentlichkeitsarbeit. Im Mittelpunkt steht ein Twitter-Beitrag des Bürgermeisters über eine Petition gegen die Ansiedlung einer rechtsextremistischen Partei und die Frage, ob und inwieweit dies mit dem Sachlichkeitsgebot, der Chancengleichheit politischer Parteien und dem Parteienrecht im Einklang steht.

· JURA 2025, 2062· 300 Min Bearbeitung
Der BürgermeisterPolitische ParteienMeinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)+4 weitere
JURA 2025Examensklausur1. Staatsexamen

»Vereinsverbot oder Medienzensur?«

Die Klausur behandelt den verwaltungsrechtlichen vorläufigen Rechtsschutz gegen ein Vereinsverbot, das sich gegen eine Mediengesellschaft wendet. Im Zentrum stehen die verfassungsrechtlichen Anforderungen an ein Vereinsverbot nach dem VereinsG, insbesondere das Verhältnis der Vereinigungsfreiheit zu anderen Grundrechten wie Presse- und Meinungsfreiheit. Thematisiert werden auch die typischen verfassungsrechtlichen Abwägungsprobleme bei extremistischen und antipluralistischen Bestrebungen innerhalb von Medienorganisationen.

· JURA 2025, 2017· 300 Min Bearbeitung
Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 1, Abs. 3 GG)Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 1 GG)+3 weitere
JuS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte – Spiel auf Zeit

Die Klausur behandelt grundlegende Fragen zum Thema Grundrechte im öffentlichen Recht. Sie eignet sich speziell für Anfänger:innen und führt in die allgemeinen Grundrechtslehren ein. Der Fall bietet einen idealen Einstieg in die dogmatischen Grundlagen des deutschen Grundrechtsschutzes.

Chiara Bach, Lukas Jahn· JuS 2025, 1132· 120 Min Bearbeitung
Allgemeine GrundrechtslehrenRecht der öffentlichen SachenSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)
JuS 20252. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte – Starker Staat

Die Klausur behandelt Grundfragen der Grundrechtsdogmatik im Kontext eines starken Staates. Es werden tatsächliche und rechtliche Grundlagen analysiert, wie weit und mit welchen Mitteln staatliche Eingriffe in Grundrechte erfolgen dürfen. Schwerpunkte liegen auf typischen Abwägungsentscheidungen und der Anwendung grundrechtlicher Prüfungsmaßstäbe.

Jan Dönges, Luisa Keßler· JuS 2025, 962· 300 Min Bearbeitung
Allgemeine GrundrechtslehrenRecht der öffentlichen SachenSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)+2 weitere
JuS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht – Online-Wahl statt Briefwahl

Die Klausur behandelt die Voraussetzungen und Grenzen einer Online-Wahl als Alternative zur Briefwahl aus Sicht des Staatsorganisationsrechts. Im Fokus stehen die Wahlrechtsgrundsätze des Grundgesetzes und das Demokratieprinzip. Die Aufgabenstellung prüft die Vereinbarkeit einer Online-Wahl mit dem bestehenden Wahlrecht sowie verfassungsrechtliche Problemfelder.

Julia Klaren, Claus-Dieter Köster· JuS 2025, 840· 120 Min Bearbeitung
Wahlen und WahlrechtsgrundsätzeStaatsstrukturprinzipien des GGEinführung in das Staatsorganisationsrecht+3 weitere
JuS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte – Einfahrt frei für den Arbeitskampf

Die Klausur behandelt zentrale Grundrechtsfragen, insbesondere die Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit im Kontext des Arbeitskampfes. Anhand eines praxisnahen Szenarios müssen die Studierenden die Voraussetzungen und Schranken des Art. 9 GG analysieren. Zusätzlich werden Grundzüge der Grundrechtslehren thematisiert.

Siqi Lu· JuS 2025, 753· 120 Min Bearbeitung
Allgemeine GrundrechtslehrenVereinigungs- und Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 1, Abs. 3 GG)Recht der öffentlichen Sachen+1 weitere
JuS 20252. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht und Grundrechte – Nachts im Stadtpark

Die Klausur behandelt eine polizei- und ordnungsrechtliche Fallgestaltung mit Bezügen zu Grundrechten, insbesondere im Zusammenhang mit Maßnahmen im öffentlichen Raum nachts im Stadtpark. Geprüft werden die Voraussetzungen und Grenzen polizeilicher Maßnahmen sowie die Prüfung von Eingriffen in Grundrechte und deren Rechtfertigung. Besonderer Wert wird auf die Subsumtion polizeirechtlicher Standardtatbestände sowie die Verhältnismäßigkeit gelegt.

Professorin Dr. Bettina Stepanek· JuS 2025, 610· 300 Min Bearbeitung
Grundlagen Ermessen und VerhältnismäßigkeitAllgemeine Grundrechtslehren+5 weitere
JuS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte – (Keine) Kunst am Kenotaph

Die Klausur thematisiert den Schutzbereich und die Schranken der Kunstfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 GG, diskutiert die grundrechtliche Einordnung einer Kunstaktion an einem öffentlichen Denkmal (Kenotaph) und geht auf Abgrenzungsfragen insbesondere zur Meinungsfreiheit ein. Die Studierenden üben dabei die allgemeine dogmatische Prüfung von Grundrechten und deren Wechselwirkungen sowie einfache fallbezogene Subsumtionen. Geeignet ist die Klausur insbesondere für Anfänger im Öffentlichen Recht und Grundrechtslehre.

Dr. Maximilian Schneider· JuS 2025, 232· 120 Min Bearbeitung
Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)Allgemeine GrundrechtslehrenRecht der öffentlichen Sachen+3 weitere
JURA 2025Schwerpunktbereich

ÖR-Anfängerklausur zum Außenverfassungsrecht

Die Klausur handelt von einer Verfassungsbeschwerde einer deutschen Antragstellerin gegen die Ablehnung ihrer Anerkennung als Heilpraktikerin auf Grundlage eines Landesgesetzes, das zur Umsetzung einer EU-Richtlinie erlassen wurde. Thematisiert werden europarechtliche Grundrechtsfragen, der Grundrechtsschutz im Mehrebenensystem und die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei Anwendung von Unionsrecht.

VerfassungsbeschwerdeEuropäische IntegrationBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)+1 weitere
JuS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte – Hundeführerschein

Die Klausur behandelt die grundrechtlichen Fragen rund um die Einführung eines Hundeführerscheins. Im Mittelpunkt steht die Prüfung der allgemeinen Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG und eine erste Einführung in die Verhältnismäßigkeitsprüfung bei Grundrechtseingriffen. Ergänzend werden Bezüge zu Verwaltungsvollstreckung und dem Polizei- und Ordnungsrecht hergestellt.

Professor Dr. Daniel Wolff, Jana Hillenbrand· JuS 2025, 151· 120 Min Bearbeitung
Allgemeine GrundrechtslehrenAllgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)Recht der öffentlichen Sachen+4 weitere
JURA 2024Examensklausur1. Staatsexamen

Der schweigsame Bundespräsident

Die Examensklausur behandelt den presserechtlichen Auskunftsanspruch gegenüber dem Bundespräsidenten im Kontext von Begnadigungen nach Art. 60 II GG. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Anwendbarkeit des Landespressegesetzes, zum konkreten Geltungsbereich grundrechtlicher Auskunftsansprüche und der Abgrenzung zwischen Verwaltungstätigkeit und verfassungsrechtlicher Funktion des Bundespräsidenten. Es werden fundierte Kenntnisse zum Zusammenhang von Pressefreiheit, Staatsorganisationsrecht und landesrechtlichen Vorschriften abgeprüft.

· JURA 2024, 2231· 300 Min Bearbeitung
Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 1 GG)Die obersten Verfassungsorgane – EinführungBesondere öffentlich-rechtliche Anspruchsgrundlagen+5 weitere
JURA 2024Fortgeschrittene

Auflösung eines Wochenmarktes

Die Klausur thematisiert die kommunalrechtlichen Voraussetzungen und Grenzen der Auflösung eines Wochenmarktes als öffentliche Einrichtung durch eine nordrhein-westfälische Gemeinde. Im Fokus stehen der Widerruf einer Standplatzzuweisung, Ratsbeschlüsse zur Auflösung und Aufhebung der Satzung sowie die Rechte des betroffenen Standplatzinhabers, wobei Selbstverwaltungsgarantie, Verwaltungsakt und Vertrauensschutz eine zentrale Rolle spielen.

· JURA 2024, 2120
Die öffentlichen Einrichtungen der GemeindeRücknahme und Widerruf von VerwaltungsaktenKommunale Satzungen+5 weitere
JURA 2024Fortgeschrittene

»Das letzte Dorf«

Die Klausur behandelt die rechtliche Bewertung einer versammlungsrechtlichen Protestaktion gegen einen geplanten Kohleabbau in Niedersachsen und die Enteignung eines landwirtschaftlichen Grundstücks zu Gunsten eines Energiekonzerns. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Grundrechtsfähigkeit von Unionsbürgern, zur Versammlungsfreiheit und zum Eigentumsschutz, insbesondere zur Abgrenzung von Enteignung und Inhalts- und Schrankenbestimmung sowie deren Verhältnismäßigkeit.

· JURA 2024, 2074
VerfassungsbeschwerdeVersammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)+2 weitere
JURA 2024Examensklausur1. Staatsexamen

»Gelöscht wird nicht – oder doch?«

In der Klausur wird die Löschung eines Nutzerkommentars durch einen marktführenden Netzwerkbetreiber und die Grundrechtsbindung privater Plattformbetreiber thematisiert. Der Schwerpunkt liegt auf der mittelbaren Drittwirkung der Grundrechte, der Frage nach der 'staatsgleichen' Grundrechtsbindung und der wesensmäßigen Anwendbarkeit des Grundrechtsschutzes. Zugrunde liegt das BGH-Urteil BGHZ 230, 347 zur Grundrechtsbindung privater Netzwerkbetreiber.

· JURA 2024, 2056· 300 Min Bearbeitung
Allgemeine GrundrechtslehrenMeinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)+1 weitere
JuS 2024Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht – Aufhebung eines teilrechtswidrigen Subventionsbescheids

Die Klausur behandelt die Voraussetzungen und Grenzen der Rücknahme eines teilrechtswidrigen Subventionsbescheids im Verwaltungsrecht. Geprüft wird insbesondere die verwaltungsverfahrensrechtliche Einordnung, die materielle Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts sowie einschlägige Folgefragen. Die Bearbeitung erfordert vertiefte Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungsrecht und Grundrechtslehren.

Professor Dr. Eckhard Pache, Amelie Volkert· JuS 2024, 1146· 120 Min Bearbeitung
Rücknahme und Widerruf von VerwaltungsaktenMaterielle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten – EinführungRecht der öffentlichen Sachen+3 weitere
JuS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte – Explosive Berufsfreiheit

Die Anfängerklausur befasst sich schwerpunktmäßig mit der Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG und ihrer dogmatischen Herleitung sowie Anwendung. Im Mittelpunkt steht die grundrechtliche Prüfung einer Beschränkung der Berufsfreiheit im öffentlichen Recht, flankiert durch allgemeine Grundrechtslehren und die Prüfung der Verhältnismäßigkeit. Die Klausur eignet sich ideal zur Einübung einer strukturierten Grundrechtsprüfung auf Anfängerniveau.

Professor Dr. Daniel Wolff, Salih Okur· JuS 2024, 943· 120 Min Bearbeitung
Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Allgemeine GrundrechtslehrenRecht der öffentlichen Sachen+2 weitere
JURA 2024Anfänger:innen

»Der Soldat und der verweigerte Handschlag«

Die Klausur befasst sich mit einer öffentlich-rechtlichen Fragestellung im Verwaltungsrecht und thematisiert die rechtlichen Konsequenzen eines verweigerten Handschlags durch einen Soldaten. Es handelt sich um einen Anfängerklausurfall, der Grundlagen des Verwaltungsrechts und möglicherweise Fragen zu Grundrechten berührt.

Roman Kollenberg, Max Weber· JURA 2024, 875
Einführung in das allgemeine Verwaltungsrecht+1 weitere
JURA 2024Fortgeschrittene

Verwaltungsrecht und Europarecht

Die Hausarbeit thematisiert zum einen den Umgang mit geschlechtersensibler Sprache durch Lehrkräfte im Schulunterricht und die Reaktion eines Elternteils, der ein aufsichtliches Einschreiten der Schulbehörde begehrt. Im zweiten Teil wird das Erscheinungsbild von Beamten im schulischen Kontext im Rahmen einer Individualbeschwerde vor dem EGMR behandelt, wobei Grundkenntnisse der EMRK erforderlich sind.

Robert Böttner, Eric Böttner· JURA 2024, 772
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Unionsgrundrechte (EU-Grundrechte-Charta)+4 weitere
JURA 2024Fortgeschrittene

Fliegenkunst oder Kunstfliegen?

In einem staatlichen Museum wird eine Kunstinstallation gezeigt, deren Bestandteil lebende Fliegen sind, die durch eine elektrische Fliegenfalle getötet werden. Nach einem Bußgeldbescheid wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz stellt sich die Frage, ob die Kunstfreiheit den Umgang mit Tieren in der beschriebenen Form rechtfertigt oder hinter dem Tierschutz zurücktreten muss.

Lukas Paul Korn· JURA 2024, 653
Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)Verfassungsbeschwerde+1 weitere
JuS 20242. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisations-, Verfassungsprozess-, Verwaltungsrecht – Kleine Anfragen zu großen Bahn-Themen

Die Klausur behandelt verfassungs- und verwaltungsrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit kleinen Anfragen im Bundestag, insbesondere im Bereich der Bahnpolitik. Thematisiert werden das parlamentarische Fragerecht sowie die prozessuale Durchsetzung gegenüber Exekutive und Verwaltung. Schwerpunkte liegen auf staatsorganisationsrechtlichen Fragen, dem Organstreitverfahren und verwaltungsprozessualen Klagearten.

Professor Dr. Dr. Jörn Axel Kämmerer, Leonard Feil-Baron· JuS 2024, 609· 300 Min Bearbeitung
Der BundestagOrganstreitverfahrenZulässigkeit der Feststellungsklage+4 weitere
JURA 2024Anfänger:innen

Dating-Apps und Bundeswehr

Die Klausur behandelt den Fall einer Berufssoldatin, die aufgrund der Nutzung einer Dating-App und damit verbundener Selbstdarstellung einen Disziplinarverweis wegen Verstoßes gegen die außerdienstliche Wohlverhaltenspflicht (§ 17 SG) erhält. Im Mittelpunkt steht die verfassungsrechtliche Prüfung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, insbesondere im Spannungsfeld zwischen der sexuellen Selbstbestimmung und der Bindung an dienstrechtliche Pflichten im Wehrdienstverhältnis.

Jan Dönges, Luisa Keßler· JURA 2024, 316
Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)Allgemeine Grundrechtslehren+3 weitere
JA 2024Anfänger:innen

„Der gefährliche Hund“

Die Klausur thematisiert die verwaltungsrechtliche Überprüfung einer Feststellung nach § 7 NHundG, wonach ein Hund als gefährlich eingestuft wird. Im Mittelpunkt steht die Rechtmäßigkeit eines entsprechenden Verwaltungsakts einschließlich materieller und formeller Voraussetzungen sowie die prozessuale Situation rund um Klagefristen und Beteiligtenstellung. Zudem sind die Rechte der Hundehalterin sowie behördliche Ermittlungs- und Abwägungspflichten am Maßstab landesrechtlicher und, mittelbar, grundrechtlicher Vorgaben zu prüfen.

Prof. Dr. Bernd J. Hartmann, Dr. Alicia Sütthoff· JA 2024, 305· 120 Min Bearbeitung
Entscheidung durch GerichtsbescheidEinführung in das allgemeine VerwaltungsrechtMaßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen Räumen+5 weitere
JuS 20242. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verfassungsrecht – Finanzspritze für parteinahe Stiftungen

Die Klausur befasst sich mit der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit und Gestaltung staatlicher Förderungen für parteinahe Stiftungen. Im Fokus stehen die verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine gleichheitsgerechte Mittelvergabe sowie die Ausgestaltung von Rechtsschutzmöglichkeiten. Dabei werden Grundzüge des Parteien- und Stiftungsrechts sowie zentrale Prüfungsmechanismen des Grundgesetzes behandelt.

Laura Jäckel, Timo Laven, Yannick Schoog· JuS 2024, 256· 300 Min Bearbeitung
Politische ParteienStaatsstrukturprinzipien des GGVerfassungsbeschwerde+4 weitere
JuS 2024Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

(Original-)Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Racial Profiling an kriminalitätsbelasteten Orten

Die Klausur behandelt die rechtlichen Voraussetzungen und Grenzen polizeilicher Maßnahmen im Kontext von Racial Profiling an kriminalitätsbelasteten Orten. Schwerpunktmäßig werden Aspekte des Polizei- und Ordnungsrechts sowie des Gleichheitsrechts (Art. 3 GG) geprüft. Es geht um die Bewertung des rechtlichen Rahmens, Ermessensentscheidungen und grundrechtliche Implikationen solcher Maßnahmen.

Dr. Björnstjern Baade· JuS 2024, 158· 300 Min Bearbeitung
Grundlagen Polizeiliche StandardmaßnahmenGleichheitsrecht (Art. 3 GG)+3 weitere
JuS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte – Sterbehilfe für Strafgefangene

Die Klausur behandelt grundrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit Sterbehilfe für Strafgefangene. Es werden insbesondere die Anwendung und mögliche Einschränkungen der Menschenwürde sowie des Grundrechts auf Leben im Kontext von staatlichem Handeln gegenüber Strafgefangenen geprüft. Der Schwerpunkt liegt auf der Darstellung der maßgeblichen Grundrechte, deren dogmatische Grundlagen und ihrer Wechselwirkungen.

Jonatan Klaedtke· JuS 2024, 37· 120 Min Bearbeitung
Allgemeine GrundrechtslehrenLeben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG)+4 weitere
JURA 2023Schwerpunktbereich

ÖR-Schwerpunktklausur zum Datenschutzrecht

Die Schwerpunktklausur behandelt im ersten Teil datenschutzrechtliche Ansprüche, insbesondere den Anspruch auf Löschung personenbezogener Daten (Art. 17 DSGVO) und die Verantwortlichkeit bei Weitergabe von Bewerbungsunterlagen durch Mitarbeiter, einschließlich der Haftung und Exkulpationsmöglichkeiten nach Art. 82 DSGVO. Im zweiten Teil wird die Zulässigkeit und Rechtmäßigkeit von Bewertungsportalen für Ärzte im Licht der Jameda-Rechtsprechung sowie datenschutz- und grundrechtliche Implikationen erörtert.

Daniel Bayer· JURA 2023, 1164
Weitere RechtsgebieteAllgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)+2 weitere
JA 2023Anfänger:innenFortgeschrittene

Alles dank der Kunstfreiheit erlaubt?

Die Klausur behandelt die Frage der Verfassungsmäßigkeit des baden-württembergischen Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetzes (BüGembeteilG) im Hinblick auf Grundrechte von Unternehmen, die Windkraftanlagen errichten wollen. Im Mittelpunkt stehen insbesondere Eingriffe in die Berufsfreiheit (Art. 12 I GG) und das Eigentumsgrundrecht (Art. 14 I GG) durch Pflicht zur Gründung projektbezogener Gesellschaften und zur Anteilsabgabe bzw. Zahlung einer Windkraftdividende. Die Zulässigkeit und Begründetheit einer Verfassungsbeschwerde gegen diese Regelungen ist umfassend zu prüfen.

Till Seyer, Dr. Martin Schwamborn· JA 2023, 1010· 180 Min Bearbeitung
VerfassungsbeschwerdeRecht der öffentlichen SachenFreiheit des Eigentums (Art. 14 GG)+12 weitere
JA 20231. Staatsexamen

Das Riesenrad am Moselufer

Die Klausur behandelt den Kommunalverfassungsstreit einer Stadtratsfraktion, die sich gegen einen Ratsbeschluss wendet, mit dem die städtische Gewerbefläche am Moselufer erneut an den Betreiber eines Riesenrades verpachtet werden soll. Schwerpunktmäßig sind die Fragen der Öffentlichkeit der Gemeinderatssitzung, die Zulässigkeit und Begründetheit der Klage einer Fraktion, sowie die Fehlerfolgen bei Verstößen gegen den Grundsatz der Sitzungsöffentlichkeit nach der Gemeindeordnung zu prüfen.

Dr. Thomas Spitzlei· JA 2023, 575· 300 Min Bearbeitung
Recht der öffentlichen SachenAusführung der Gesetze durch die VerwaltungDer Rat+5 weitere
JURA 2023Anfänger:innen

Status oecologicus? Klimaschutz in Karlsruhe

Die Hausarbeit prüft die verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Dimensionen des Steinkohleausstiegsgesetzes im Lichte der Klimaschutzpolitik. Im Zentrum steht die Frage nach der Beteiligung des Bundesrates am Gesetzgebungsverfahren sowie die grundrechtlichen Schutzpflichten im Kontext der Treibhausgasemissionen und des Klimaschutzes, aufbauend auf den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz.

Lucas Hartmann, Rike Sinder· JURA 2023, 367
GesetzgebungskompetenzenStaatsstrukturprinzipien des GGAllgemeine Grundrechtslehren+2 weitere
JURA 2023Anfänger:innen

Twitter und Hafer

Der Fall behandelt die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Dienstherr gegenüber einem Professor intervenieren darf, der sich in sozialen Netzwerken zu gesellschaftlichen Debatten äußert und dabei seine dienstliche Stellung betont. Thematisiert wird insbesondere die Abgrenzung zwischen Wissenschaftsfreiheit und Meinungsfreiheit sowie beamtenrechtliche Pflichten und Grundrechte im Kontext von Social-Media-Aktivitäten während der Corona-Pandemie.

Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 2 GG)Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Beamtenrecht+2 weitere
JURA 2023Fortgeschrittene

Warnung in Afrika

Im Sachverhalt wird thematisiert, ob und in welcher Weise deutsche Grundrechte im Kontext einer im Ausland durchgeführten Informationskampagne der deutschen Botschaft Anwendung finden. Ein spiritueller Führer einer religiösen Gruppe klagt vor dem VG Berlin gegen amtliche Warnungen, die von der Botschaft in seinem Heimatstaat verteilt wurden, und macht insbesondere eine Verletzung seiner Religionsfreiheit geltend.

Allgemeine GrundrechtslehrenGlaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)Folgenbeseitigungsanspruch
JURA 2023Anfänger:innen

Der verfassungsrechtliche Schutz der Mobilität

In der Klausur wird anhand von Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, insbesondere den Ausgangsbeschränkungen gem. § 28b IfSG, der verfassungsrechtliche Schutz der Mobilität beleuchtet. Der Schwerpunkt liegt auf den Grundrechten der Freiheit der Person und der Freizügigkeit, die durch pandemiebedingte Einschränkungen relevant geworden sind.

Thorsten Kingreen· JURA 2023, 43
Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Freizügigkeit (Art. 11 GG)+1 weitere
JURA 2022Fortgeschrittene

Zeig mir, wie du heißt und ich sag dir, wer du bist!

Die Klausur thematisiert die Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte auf Grundlage einer Änderung des Polizeigesetzes im Land X. Im Mittelpunkt stehen die Grundrechte des betroffenen Beamten (insbesondere das Recht auf informationelle Selbstbestimmung), der Verwaltungsrechtsweg sowie die Frage nach der Zulässigkeit und Begründetheit einer Feststellungsklage.

Tobias Mast· JURA 2022, 1223
Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)Zulässigkeit der FeststellungsklageMaterielle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten – Einführung+5 weitere
JURA 2022Anfänger:innen

Der meinungsstarke Ministerpräsident

Die Klausur behandelt einen Organstreit im Landesverfassungsrecht (NRW) über die rechtlichen Grenzen ministerpräsidentlicher Äußerungen zur politischen Betätigung einer Oppositionspartei im Kontext von Klimaprotesten. Kernprobleme sind das Recht auf Chancengleichheit der Parteien und die Äußerungsbefugnisse von Hoheitsträgern, insbesondere im Lichte der BVerfG-Rechtsprechung.

Oskar Schumacher· JURA 2022, 1215
OrganstreitverfahrenStaatsstrukturprinzipien des GGPolitische Parteien+3 weitere
JURA 2022Anfänger:innen

Von Freiheitsentfaltung und Freiheitssicherung: Grundrechte in der Schule

Die Klausur thematisiert die Geltung und Grenzen von Grundrechten im schulischen Kontext sowie deren Besonderheiten im staatsrechtlichen Mehrebenensystem. Anhand eines Falls zur Einführung eines bundesweiten 'Recht auf gute Schule'-Gesetzes durch die Bundesbildungsministerin wird verfassungsrechtlich geprüft, ob ein solches Vorhaben im Einklang mit dem Grundgesetz steht.

Schulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)Allgemeine Grundrechtslehren+4 weitere
JURA 2022Examensklausur1. Staatsexamen

Wahlkampf der Maschinen

Die Klausur behandelt eine Examenssituation zum Einsatz von Social Bots im Bundestagswahlkampf durch eine Partei und die daraus entstehenden Probleme im Grundrechtsschutz, insbesondere im Hinblick auf die Meinungsfreiheit und die Integrität von Wahlen. Es werden sowohl examensrelevante Fragen der Verfassungsbeschwerde als auch Bezüge zum Unionsrecht, etwa zur Dienstleistungsfreiheit, geprüft.

Andrej Lang· JURA 2022, 988
Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)VerfassungsbeschwerdeWahlen und Wahlrechtsgrundsätze+3 weitere
JuS 2022Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte - Allgemeine Impfpflicht

In der Klausur geht es schwerpunktmäßig um die Verfassungsmäßigkeit einer allgemeinen gesetzlichen Impfpflicht. Zentrale Punkte sind dabei die Delegation entscheidender Regelungen an den Verordnungsgeber und der Wesentlichkeitsvorbehalt aus Art. 80 I 2 GG im Zusammenhang mit der Dynamik des Infektionsgeschehens, die Geeignetheit der Impfpflicht unter Berücksichtigung einer unsicheren wissenschaftlichen Erkenntnislage und des Prognosespielraums des Gesetzgebers, sowie die Angemessenheit der Maßnahme unter strukturierter Abwägung der Sachverhaltsangaben. Die Erforderlichkeit, insbesondere im Hinblick auf mildere Mittel wie freiwillige Impfangebote oder eingeschränkte Impfpflichten, wird ebenfalls eingehend geprüft. Insgesamt steht die verfassungsrechtliche Kontrolle legislativer Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung im Mittelpunkt.

Riegner, Bunse, Gundling, Palmen· JuS 2022, 938
Allgemeine GrundrechtslehrenAllgemeine ZulässigkeitsvoraussetzungenRecht der öffentlichen Sachen+3 weitere
JURA 2022Anfänger:innen

Aufruhr im Hörsaal – Vorlesungsverhinderung durch Studierende

In der Hausarbeit wird ein Protest von Studierenden gegen eine universitäre Vorlesung thematisiert, bei dem es zu Störungen, Beleidigungen und dem Bewerfen der Professorin mit Schneebällen kommt. Zentral ist die verfassungsrechtliche Abwägung zwischen Versammlungs- und Meinungsfreiheit der Studierenden und der Lehrfreiheit der Professorin. Daneben werden die Friedlichkeit der Versammlung, die Verfassungstreuepflicht von Hochschullehrenden und die Frage behandelt, ob bestimmte Äußerungen Schmähkritik darstellen.

Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 2 GG)+4 weitere
JURA 2022Examensklausur1. Staatsexamen

ÖR-Examensklausur zum Verfassungsrecht (Zweckentfremdungsgesetz)

Diese Examensklausur behandelt das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz Berlin und dessen Verfassungsmäßigkeit. Thematisiert werden unter anderem das Verhältnis von Art. 80 Abs. 1 S. 2 GG zum Gesetzesvorbehalt, die Sozialpflichtigkeit des Eigentums, die Eigentumsgarantie aus Art. 14 GG, die Berufsfreiheit aus Art. 12 GG sowie die Fragen echter und unechter Rückwirkung.

Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Grundrechtskonkurrenzen+4 weitere
JURA 2022Fortgeschrittene

Thor für Deutschland

Thor, ein 15-jähriger Schüler, nimmt aus politischen Gründen während der Unterrichtszeit an Demonstrationen teil und wird deshalb von seiner Schule sanktioniert. Die Klausur prüft Konflikte zwischen Schulpflicht und Grundrechten wie Versammlungs- und Meinungsfreiheit sowie das Gleichheitsrecht und die behördliche Ermessensausübung. Zudem werden verfassungsprozessuale Fragen, insbesondere zur Verfassungsbeschwerde und zum einstweiligen Rechtsschutz beim Bundesverfassungsgericht, thematisiert.

Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)+3 weitere
JURA 2022Examensklausur1. Staatsexamen

Mit Megaphon und Namensschild

Die Klausur behandelt die Verhältnismäßigkeit von versammlungsrechtlichen Maßnahmen wie das Verbot des Lautsprechereinsatzes und das Verbot einer Spontanversammlung. Zudem wird die Rechtmäßigkeit der Verpflichtung von Polizeibeamten zum Tragen von Namensschildern im Rahmen einer konkreten Normenkontrolle thematisiert und der Fall verbindet Versammlungs- und Verfassungsrecht.

Laura Hering, Erik Tuchtfeld· JURA 2022, 229
Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungVersammlungsrechtliche Maßnahmen+5 weitere
JURA 2022Examensklausur1. Staatsexamen

Der König Fußball und das Gebührenrecht

Die Klausur befasst sich mit der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Veranstalter gewinnorientierter Großveranstaltungen (hier Fußballspiele) zur Kostenübernahme zusätzlicher Polizeieinsätze herangezogen werden können. Im Mittelpunkt stehen die verfassungsrechtlichen Grenzen einer Gebührenpflicht und deren Einbettung in das Verwaltungsrecht, speziell in eine Anfechtungsklage gegen einen Gebührenbescheid.

Lisa Kanzler, Simon Schurz· JURA 2022, 220
Grundlagen Sekundäransprüche gegen polizeiliches HandelnKlausurtypen & Prozessrecht+5 weitere
JA 2022Anfänger:innen

Der Rastafari – religiöser Cannabiskonsum

Die Klausur behandelt die Frage, ob das im Betäubungsmittelgesetz geregelte Cannabisverbot einen Verstoß gegen die Religionsfreiheit (Art. 4 Abs. 1, 2 GG) darstellt, insbesondere beim religiös motivierten Konsum durch einen Rastafari. Es sind der Schutzbereich und die Schranken der Glaubensfreiheit sowie das Verhältnis des Cannabisverbots zu Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG (Recht auf körperliche Unversehrtheit) zu prüfen.

Felix Thrun, Meryem Fidan· JA 2022, 217· 120 Min Bearbeitung
Schulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)+5 weitere
JURA 2021Fortgeschrittene

Kohleausstieg nach 25 Jahren Betrieb

Die Hausarbeit behandelt verfassungsrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Kohleausstieg nach langjährigem Betrieb und legt dabei einen Schwerpunkt auf die Prüfung von Grundrechten.

Georg Hermes, Rusen Cikar· JURA 2021, 1375
Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)+2 weitere
JURA 2021Anfänger:innen

Der Corona-Galgen

Die Übungsklausur behandelt einen verfassungsrechtlichen Sachverhalt, der im Zusammenhang mit Maßnahmen während der Corona-Pandemie steht. Im Fokus stehen dabei allgemeine Grundrechtsfragen sowie die verfassungsrechtliche Bewertung entsprechender Maßnahmen.

Allgemeine Grundrechtslehren
JURA 2021Anfänger:innen

Burkini im Schwimmbad

Der Fall thematisiert ein Burkini-Verbot in öffentlichen Schwimmbädern und behandelt zentrale Fragen der Glaubensfreiheit und Gleichheitsrechte. Er enthält außerdem eine Problemschwerpunkt zur formellen und materiellen Beschlussfähigkeit des Bundestages im Rahmen der Gesetzgebung. Der Sachverhalt eignet sich insbesondere zur Prüfung der Grundrechte und des Staatsorganisationsrechts.

Ute Sacksofsky, Berit Völzmann· JURA 2021, 1105
Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)Gesetzgebungsverfahren+3 weitere
JURA 2021Fortgeschrittene

Recht auf Vergessenwerden I

Die Klausur behandelt den Grundrechtsschutz im Mehrebenensystem am Beispiel des sogenannten 'Rechts auf Vergessenwerden', insbesondere im Kontext von Online-Publikationen, Persönlichkeitsrecht und Pressefreiheit. Im Mittelpunkt stehen die Abwägung zwischen dem Schutz personenbezogener Daten und dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit sowie das Zusammenspiel von unionsrechtlichen und nationalen Grundrechten. Der Fall basiert auf einer BVerfG-Entscheidung und fragt nach den Erfolgsaussichten gegen ein letztinstanzliches Urteil.

Toni Fickentscher· JURA 2021, 718
Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 1 GG)Unionsgrundrechte (EU-Grundrechte-Charta)+3 weitere
JURA 2021Fortgeschrittene

Dicke Luft um Komfortkamine

Die Klausur behandelt umweltrechtliche Probleme unter Einbindung polizeirechtlicher Instrumente. Im Fokus stehen der Erlass von Polizeiverordnungen zur Luftreinheit, das Ersetzen von Ermessensentscheidungen im Widerspruchsverfahren sowie die Vollstreckung rechtswidriger Verwaltungsakte. Es wird das Zusammenspiel von Umweltrecht, Polizei- und Ordnungsrecht sowie Vollstreckungsrecht in einer Feinstaub-Problematik diskutiert.

Grundlagen GefahrenabwehrverordnungVerwaltungsvollstreckung+4 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

Fridays for School

Ein Gymnasiast beantragt die Befreiung vom Unterricht zur Teilnahme an einer 'Fridays for Future'-Demonstration, was die Schulleitung ablehnt. Im Mittelpunkt stehen verwaltungsrechtliche und verwaltungsprozessuale Fragen, insbesondere zur Versammlungsfreiheit, zum Ermessensspielraum der Schule und zum staatlichen Erziehungsauftrag.

Helmut Birner· JURA 2020, 1373
Einführung in das allgemeine VerwaltungsrechtErmessen und VerhältnismäßigkeitVersammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)+5 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

Verbot von Friseurbetrieben zur Eindämmung einer Pandemie

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines während der Pandemie erlassenen Verbots von Friseurbetrieben. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Infektionsschutzrechts, die Anforderungen an eine Schutzmaßnahme, das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes sowie grundrechtliche Eingriffe und deren Verhältnismäßigkeit.

Jens Gerlach· JURA 2020, 1246
Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Ermessen und VerhältnismäßigkeitDie Rechtsverordnung+3 weitere
JURA 2020Anfänger:innen

Das Telekommunikationsgeheimnis (Art. 10 GG)

Die Klausur behandelt das Telekommunikationsgeheimnis nach Art. 10 GG anhand aktueller Probleme in der Fallbearbeitung. Im Mittelpunkt stehen Fallgestaltungen zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung und zur Überwachung internationaler Kommunikation durch den BND. Die Einordnung und Lösung erfolgt anhand des Wortlauts und verfassungsrechtlicher Anforderungen.

Johannes Eichenhofer· JURA 2020, 684
Telekommunikationsgeheimnis (Art. 10 Abs. 1 GG)+1 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

Ausländische Staatsunternehmen, schnelle Gesetze und vorläufiger Rechtsschutz

Die Klausur behandelt die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde eines ausländischen (staatseigenen) Unternehmens gegen eine neue gesetzliche Preisansagepflicht im Telekommunikationsrecht. Im Mittelpunkt stehen die Grundrechtsfähigkeit ausländischer juristischer Personen, Probleme der Berufsfreiheit und Eigentumsgarantie sowie Fragen des einstweiligen Rechtsschutzes im Verfassungsprozess.

Monika Polzin· JURA 2020, 83
VerfassungsbeschwerdeBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)+4 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

»Was lange währt, wird endlich gut«

Die Klausur behandelt die Ablehnung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft einer Referendarin nach einer strafgerichtlichen Verurteilung wegen Beleidigung und thematisiert die rechtlichen Anforderungen an die Berufswürdigkeit nach § 7 Nr. 5 BRAO. Schwerpunkte sind die verfassungsrechtliche Prüfung am Maßstab der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG), die Drei-Stufen-Theorie sowie der Begriff des allgemeinen Gesetzes im Sinne von Art. 12 Abs. 1 GG und Art. 103 Abs. 3 GG.

Semra Sagir· JURA 2019, 1297
Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Verfassungsbeschwerde+2 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

Der kaltgestellte Aktionskünstler

K, ein Aktionskünstler, führt eine öffentlichkeitswirksame Kunstaktion auf einem Platz in Düsseldorf durch, die zu kurzfristigen Gefahrensituationen für Passanten führt. Ein Polizist untersagt die Aktion mit Verweis auf die Gefährdung, woraufhin K vor dem Verwaltungsgericht gegen das Land NRW klagt und die Rücknahme einer abwertenden polizeilichen Aussage verlangt.

Marcel Kühn, Martin Thelen· JURA 2019, 1285
Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)GrundlagenPolizeiliche Generalklausel (§ 8 Abs. 1 PolG NRW)+3 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

Protestcampen verboten!

A plant als Leiter ein Protestcamp im Hamburger Stadtpark während des G20-Gipfels, das von der Versammlungsbehörde verboten wird. Er erhebt Widerspruch und stellt einen Eilrechtsschutzantrag beim Verwaltungsgericht, wobei insbesondere der Schutzbereich von Art. 8 GG, die rechtliche Einordnung von Protestcamps und das Verhältnis zum besonderen Ordnungsrecht zu prüfen sind.

Kristin Pfeffer, Nele Achten· JURA 2019, 1099
Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und Auflösung+5 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Des Herrn Creys Freud und Leid

Die Klausur behandelt das Streikverbot für Beamte in Deutschland und dessen Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz sowie europäischen und völkerrechtlichen Vorgaben. Im Mittelpunkt stehen die verfassungsrechtliche Grundlage für das Streikverbot, die Berücksichtigungspflicht der Rechtsprechung des EGMR und die völkerrechtsfreundliche Auslegung des Grundgesetzes. Ergänzend wird die Möglichkeit einer Individualbeschwerde vor dem EGMR thematisiert.

Prof. Dr. Kerstin von der Decken, Felix Telschow· JA 2019, 440· 300 Min Bearbeitung
VerfassungsbeschwerdeEntscheidung durch GerichtsbescheidSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)+5 weitere
JURA 2019Schwerpunktbereich

Klausur Asylrecht Sommersemester 2017 von Pro Bono Heidelberg e. V. zur Qualifikation zur Beratung im Rahmen der studentischen Rechtsberatung

Die Klausur stellt typische Beratungssituationen im Asylrecht dar, insbesondere zur Zuständigkeit im Asylverfahren nach der Dublin III-VO und den unionsrechtlichen Vorgaben. Thematisiert werden die Möglichkeiten der Rechtsmittel gegen ablehnende Bescheide des BAMF, die Anforderungen an humanitäre Aufenthaltstitel nach § 28 AsylG und Beratungshandwerk, z.B. Anhörungsvorbereitung und interkulturelle Kommunikation.

Weitere RechtsgebieteGrundlagen des Europarechts+4 weitere
JURA 2019Anfänger:innen

Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG)

Die Klausur behandelt den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG anhand mehrerer Fallkonstellationen aus unterschiedlichen Rechtsgebieten. Schwerpunkte sind die Prüfung von Ungleichbehandlungen durch Gesetzgebung und Verwaltung, insbesondere im Strafrecht, Steuerrecht und Beamtenrecht. Ziel ist, die Prüfungsstruktur und Problemfelder von Art. 3 Abs. 1 GG zu vermitteln.

Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)+1 weitere
JURA 2018Fortgeschrittene

Extremisten unerwünscht

Die Examensklausur thematisiert verwaltungsprozessuale und grundrechtliche Fragen anhand des Falls, dass eine Bürgerinitiative wegen Protesten gegen Jugendoffiziere der Bundeswehr namentlich im Verfassungsschutzbericht unter 'Linksextremismus' genannt wird. Dabei werden unter anderem die Reichweite der Meinungsfreiheit sowie die Rechtmäßigkeit der Nennung und Äußerung durch das Bundesinnenministerium geprüft.

Jakob Hohnerlein· JURA 2018, 1045
Allgemeine GrundrechtslehrenMeinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Politische Parteien+3 weitere
JURA 2018Fortgeschrittene

Aufenthaltsverbot für Fußballfans?

Die Klausur behandelt den Fall eines pauschalen Aufenthaltsverbots für Fußballfans von Eintracht Frankfurt anlässlich eines Lokalderbys in Darmstadt. Thematisiert werden formelle und materielle Voraussetzungen eines solchen Verbots, insbesondere Anhörung, Bestimmtheit, Rechtsgrundlage, Verhältnismäßigkeit und sofortige Vollziehung. Der Sachverhalt orientiert sich an einer Entscheidung des VG Darmstadt.

Sebastian Bretthauer· JURA 2018, 409
Einführung in das allgemeine VerwaltungsrechtErmessen und VerhältnismäßigkeitGrundlagen +5 weitere
JURA 2018Fortgeschrittene

Stille Nacht

Der Bund für Geistesfreiheit, eine öffentlich-rechtliche Weltanschauungsgemeinschaft, veranstaltet eine Party am Karfreitag, die von der zuständigen Ordnungsbehörde auf Grundlage des bayerischen Feier­tags­gesetzes untersagt wird. Die Klausur verlangt ein umfassendes Rechtsgutachten zu den Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde, wobei insbesondere die Grundrechte Weltanschauungs- und Glaubensfreiheit sowie die Versammlungsfreiheit geprüft werden. Im Mittelpunkt steht zudem die prozessuale Beschwerdeberechtigung der Gemeinschaft.

Steffen Hübner· JURA 2018, 183
VerfassungsbeschwerdeGlaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)+2 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Metal-Sampling

In der Klausur geht es um die Verfassungsbeschwerde eines Musikproduzenten, der sich durch zivilgerichtliche Entscheidungen in seiner Kunstfreiheit beeinträchtigt sieht. Der Fall thematisiert die Abwägung zwischen Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) und Eigentumsfreiheit (Art. 14 GG) am Beispiel des Samplings unter Berücksichtigung des Leistungsschutzrechts aus § 85 Abs. 1 UrhG.

Armin von Weschpfennig· JURA 2017, 705
Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Verfassungsbeschwerde+2 weitere
JA 20171. Staatsexamen

Post vom Dekan – plötzlich ist der Doktortitel weg

Die Klausur thematisiert die Verfassungsmäßigkeit des sogenannten Dissertationsdruckzwangs, d.h. der Pflicht zur Ablieferung und Veröffentlichung einer bestimmten Anzahl von Exemplaren einer Dissertation zur Erlangung und zum Erhalt des Doktorgrads. Zu prüfen ist insbesondere, ob die entsprechenden Regelungen der Promotionsordnung in Verbindung mit dem Landeshochschulgesetz Grundrechte wie die Wissenschaftsfreiheit, die Berufsfreiheit, das Eigentumsrecht, das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Gleichheitsgebot verletzen und ob die Aberkennung des Titels rechtmäßig ist.

Dr. Gerrit Hellmuth Stumpf· JA 2017, 362· 300 Min Bearbeitung
VerfassungsbeschwerdeAllgemeine GrundrechtslehrenDer Verwaltungsakt in der Klausur+5 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Ronald McDonald und die Ernährungswende

Die Klausur behandelt die Frage, ob die Verfassungsbeschwerde eines Ernährungswissenschaftlers Aussicht auf Erfolg hat, nachdem ihm untersagt wurde, karikierende Zeichnungen der Werbefigur Ronald McDonald im Rahmen seiner öffentlichen Kampagne gegen Fast-Food-Unternehmen und für gesunde Ernährung zu verwenden. Die Falllösung konzentriert sich auf die Prüfung der Grundrechte, insbesondere Meinungs- und Kunstfreiheit, im Spannungsverhältnis zum Unternehmenspersönlichkeitsrecht und Urheberrecht.

Nadja Kronenberger· JURA 2017, 333
VerfassungsbeschwerdeMeinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)+3 weitere
JA 20171. Staatsexamen

Vorläufiger Rechtsschutz gegen ein Innenstadtverbot für Fußballfans

Die Klausur befasst sich mit dem vorläufigen Rechtsschutz gegen ein Aufenthaltsverbot, das von der Stadt Darmstadt für Eintracht-Fans während eines Fußballspiels in einem bestimmten Innenstadtbereich ausgesprochen wurde. Im Mittelpunkt steht die Prüfung, ob ein entsprechender Antrag des betroffenen Fans beim Verwaltungsgericht Aussicht auf Erfolg hätte, insbesondere hinsichtlich der Rechtsgrundlage, Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit des Verbots.

Julia Löbich, Florian Schuch· JA 2017, 280· 300 Min Bearbeitung
Recht der öffentlichen SachenVorläufiger Rechtsschutz (§ 47 Abs. 6 VwGO)Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)+5 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Fraktionslos = rechtlos?

Die Klausur behandelt die verfassungsrechtliche Stellung von fraktionslosen Abgeordneten im Deutschen Bundestag. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die unterschiedlichen Begrenzungen der Mitwirkungsrechte – wie Rederecht, Stimmrecht im Ausschuss und der Zugang zu parlamentarischen Prozessen – mit dem freien Mandat gemäß Art. 38 Abs. 1 GG vereinbar sind und inwiefern fraktionslose Abgeordnete effektiven Rechtsschutz erlangen können.

Der BundestagOrganstreitverfahrenAllgemeine Grundrechtslehren+3 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Ein spannungsgeladenes Verhältnis: Der erneute Ausstieg aus der Kernenergieerzeugung und die Eigentumsfreiheit des Grundgesetzes

Die Klausur behandelt die verfassungsrechtlichen Implikationen eines erneuten Atomausstiegs und dessen Auswirkungen auf die Eigentumsfreiheit nach dem Grundgesetz. Thematisiert werden insbesondere die Abgrenzung zwischen Enteignung und zulässiger Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums sowie Fragen zur Grundrechtsfähigkeit europäischer juristischer Personen. Der Sachverhalt fokussiert auf gesetzgeberische Änderungen nach dem Atomunfall in Fukushima und deren Rückwirkung auf die Betreiber von Kernkraftwerken.

Chris Gutmann· JURA 2016, 1205
Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Allgemeine GrundrechtslehrenEnteignungsentschädigung+3 weitere
JURA 2016Schwerpunktbereich

Abschlussklausur: Die Tagesschau-App

Die Klausur behandelt die rechtliche Zulässigkeit der Tagesschau-App im Kontext des Rundfunk- und Presserechts. Ein großer privater Presseverlag sieht sich durch die öffentlich-rechtliche Tagesschau-App in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht und greift verschiedene Argumente gegen deren Freigabe im Rahmen des Drei-Stufen-Tests nach dem Rundfunkstaatsvertrag auf. Die öffentlich-rechtliche Seite verteidigt das Angebot als mit dem gesetzlichen Auftrag vereinbar.

Claudio Franzius, Anna Schimke· JURA 2016, 639
Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 2 GG)Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 1 GG)Wiederholung+2 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Karlo Krawall – Präventivgewahrsam im Lichte der EMRK

Die Klausur behandelt die polizeiliche Maßnahme des Präventivgewahrsams anlässlich eines Fußballspiels und prüft deren Vereinbarkeit insbesondere mit Art. 5 EMRK unter Berücksichtigung der EGMR-Rechtsprechung. Weitere Schwerpunkte liegen auf begleitenden Maßnahmen wie dem Handyverbot, dessen Sicherstellung und staatshaftungsrechtlichen Ansprüchen wegen eines beschädigten Mobiltelefons.

Jeanine Greim-Diroll· JURA 2016, 545
Polizeiliche StandardmaßnahmenAllgemeine Grundrechtslehren+3 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Unzuverlässigkeit eines Beliehenen bei rechtsextremen Aktivitäten

Die Klausur behandelt einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO gegen den Widerruf der Bestellung eines Bezirksschornsteinfegermeisters wegen angeblicher Unzuverlässigkeit aufgrund rechtsextremer Aktivitäten. Schwerpunkt ist das Verhältnis von Meinungsfreiheit und politischer Betätigung zu beamtenähnlichen Anforderungen bei Beliehenen sowie die Anforderungen an die Unzuverlässigkeit im Bereich des Gewerberechts. Es ist Landesrecht Hamburg einschlägig.

Dr. Arne-Patrik Heinze, Henning Heinze· JA 2016, 531· 300 Min Bearbeitung
Recht der öffentlichen SachenEinführung in das allgemeine VerwaltungsrechtStrukturprinzip Rechtsstaat+5 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Gesetzgebungsoutsourcing und Arzneimittelwerbeverbot

Die Klausur behandelt eine Verfassungsbeschwerde gegen das Arzneimittelwerbeverbotsgesetz (AWV-G). Thematisiert werden insbesondere Probleme des grundrechtlichen Schutzes kommerzieller Kommunikation, die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des Gesetzgebungsoutsourcings sowie die Prüfung der Verhältnismäßigkeit eines umfassenden Publikumswerbeverbots für Arzneimittel.

Eva Ellen Wagner· JURA 2016, 83
VerfassungsbeschwerdeGrundlagen der GesetzgebungBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)+4 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Der Fall Gustl M. – Wahn oder Sinn?

Die Klausur behandelt einen Prüfungsfall im Kontext einer Unterbringung nach § 63 StGB und ihrer Fortdauer nach § 67 e StGB. Im Mittelpunkt stehen die Zulässigkeit und Begründetheit einer Verfassungsbeschwerde gegen die fachgerichtliche Entscheidung, insbesondere im Hinblick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, den Prüfungsmaßstab des Bundesverfassungsgerichts und den Anspruch auf rechtliches Gehör bei Ablehnung eines Gegengutachtens.

David Jungbluth· JURA 2015, 1242
VerfassungsbeschwerdeStrukturprinzip RechtsstaatLeben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)+5 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Tierische Kunst

Die Künstlerin A möchte im Rahmen einer Performance zwei Hundewelpen töten; das Veterinäramt München untersagt dies vorab per Bescheid unter Anordnung der sofortigen Vollziehung. Zu prüfen ist im verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutz das Verhältnis zwischen Kunstfreiheit und Tierschutz unter Berücksichtigung der einschlägigen einfach- und verfassungsrechtlichen Normen.

Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)Ermessen und VerhältnismäßigkeitVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+1 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Der ehemalige jüdische Friedhof

Die Fortgeschrittenenklausur behandelt die Änderung eines Bebauungsplans mit dem Ziel, einen ehemaligen jüdischen Friedhof als öffentliche Grünfläche auszuweisen und die Totenruhe zu bewahren. Thematisiert werden bauplanungsrechtliche Abwägungsfehler, das beschleunigte Änderungsverfahren und religionsbezogene Belange, insbesondere der Schutz von Gottesdienst und Seelsorge sowie das Selbstverständnis der Religionsgemeinschaften.

Martin Mengden· JURA 2015, 863
Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)Grundlagen des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts+5 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

»Verbot der Beförderung von Kindern in Fahrradanhängern«

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines durch Bundesrechtsverordnung erlassenen Verbots der Beförderung von Kindern in Fahrradanhängern (§ 21 III StVO n.F.). Im Mittelpunkt stehen dabei die unionsrechtliche Warenverkehrsfreiheit im Lichte der EuGH-Rechtsprechung und die Frage des Rechtsschutzes gegen Verwaltungsrechtsverordnungen. Auch die Betroffenheit grundrechtlicher Positionen und die prozessuale Einordnung sind zu prüfen.

Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Unionsgrundrechte (EU-Grundrechte-Charta)Normenkontrollverfahren+5 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

»Sukzessivadoption und Ehegattensplitting – Gleichheit und die Ausgestaltung von Freiheit«

Die Klausur behandelt einen Fall, in dem ein eingetragener Lebenspartner die Sukzessivadoption eines zuvor allein adoptierten Kindes begehrt, wobei diese für eingetragene Lebenspartnerschaften gesetzlich ausgeschlossen ist. Thematisiert werden die verfassungsrechtlichen Aspekte des Gleichheitsrechts und der Familienfreiheit im Kontext von Ehe, Lebenspartnerschaft und Adoption. Die Fallfrage richtet sich auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bezüglich der Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses.

Anna Sophie Poschenrieder· JURA 2015, 638
Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)+1 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Mehr Transparenz!

Im Vorfeld der Bundestagswahl wird ein Gesetz erlassen, das die Anzeige- und Veröffentlichungspflichten der Nebentätigkeiten von Abgeordneten drastisch ausweitet. Die Klausur behandelt die Frage, ob das gestiegene Maß an Transparenz mit dem freien Mandat vereinbar ist und wie weit Transparenzanforderungen parlamentarischer Abgeordneter im Lichte des Grundgesetzes reichen dürfen.

Laura Münkler· JURA 2015, 292
OrganstreitverfahrenAllgemeine GrundrechtslehrenDer Bundestag+2 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Gut für den Teint, aber schlecht für die Gesundheit

Der Fall behandelt eine Verfassungsbeschwerde eines Sonnenstudiobetreibers gegen das Nutzungsverbot für Minderjährige nach § 4 NiSG. Es sind insbesondere Fragen der Berufsfreiheit, Eigentumsfreiheit, der Gesetzgebungskompetenz, der Verhältnismäßigkeit und der Prüfung eines Grundrechtseingriffs unter umstrittener wissenschaftlicher Grundlage zu erörtern.

VerfassungsbeschwerdeBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Gesetzgebungskompetenzen+4 weitere
JURA 2014Schwerpunktbereich

Schwerpunktklausur Medienrecht: Das Schweigen des BND

Ein Journalist begehrt vom Bundesnachrichtendienst (BND) Auskunft über die NS-Vergangenheit von BND-Mitarbeitern. Der BND lehnt ab und verweist auf fehlende Anspruchsgrundlagen und aufwändige Aktenauswertung. In weiteren Abwandlungen verlangt der Journalist ein Interview, das ebenfalls abgewiesen wird, und der BND fordert bei kritischer Berichterstattung eine Gegendarstellung.

Christian Alexander· JURA 2014, 1136
Allgemeine GrundrechtslehrenMeinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 1 GG)+3 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

»Landeskleinkinder«

Die Klausur thematisiert die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von landesrechtlich ausgestalteten Förderleistungen für Kleinkinder, insbesondere die Frage der Ungleichbehandlung von Nicht-Landeskindern und Ausländern. Im Mittelpunkt steht die Prüfung der Gleichheitsrechte und die Begründung von Wohnsitzerfordernissen sowie Staatsangehörigkeitsvoraussetzungen im Rahmen einer Landesverordnung.

Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)+4 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Damit der Landarzt nicht nur im Fernsehen kommt

Die Bundesregierung plant zur Bekämpfung des Landarztmangels die Einführung eines Landarztdienstes als Zulassungsvoraussetzung für die kassenärztliche Tätigkeit sowie die Erhebung einer Landarztabgabe von bereits zugelassenen Kassenärzten. Der Sachverhalt thematisiert die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von verpflichtenden Landarztdiensten und Beitragszahlungen, insbesondere im Hinblick auf die Berufsfreiheit und den Gleichheitssatz. Die Bundesärztekammer stellt die Notwendigkeit und Verfassungskonformität des Konzepts in Frage.

Birgit Reese· JURA 2014, 740
Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)+3 weitere
JURA 2014Schwerpunktbereich

»Reiz«-wäsche im Strafvollzug

Der Fall behandelt die rechtlichen Möglichkeiten eines transsexuellen männlichen Strafgefangenen, Damenbekleidung im geschlossenen Männervollzug zu tragen. Im Mittelpunkt steht die gerichtliche Überprüfung einer ablehnenden Ermessensentscheidung der Justizvollzugsanstalt im Lichte von Grundrechten, allgemeinen Vollzugsgrundsätzen sowie dem Strafvollzugsrecht. Darüber hinaus werden Diskriminierungsfragen und Sicherheitsaspekte in der Haft thematisiert.

Sebastian Sobota· JURA 2014, 608
Ermessen und VerhältnismäßigkeitWeitere Rechtsgebiete+4 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Finanzmarktstabilisierung um jeden Preis?

Die Klausur thematisiert die verfassungsrechtlichen Fragen rund um die Maßnahmen zur Stabilisierung des Finanzmarktes während der Finanzmarktkrise 2008. Im Fokus stehen Eingriffe des Staates in das Gesellschaftsrecht der Aktiengesellschaft durch den Finanzmarktstabilisierungsfonds (SoFFin), insbesondere die Kapitalerhöhung und der Ausschluss von Minderheitsaktionären (Squeeze-Out) sowie deren verfassungsrechtliche Grenzen, insbesondere in Bezug auf Inhalts- und Schrankenbestimmungen und enteignungsgleiche Eingriffe.

Michael Droege, Nils Schulz· JURA 2014, 230
Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Ausgleichspflichtige Inhalts- und SchrankenbestimmungenEnteignungsgleicher Eingriff+3 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

»Helm oder Glaube?«

Ein Motorradfahrer beantragt wegen seiner religiösen Überzeugung eine Ausnahmegenehmigung von der gesetzlichen Helmpflicht, welche ihm von der Behörde verweigert wird. Die Klausur behandelt die verfassungsrechtliche Problematik um das Spannungsverhältnis zwischen Glaubensfreiheit und staatlicher Schutzpflicht für Leben und Sicherheit im Straßenverkehr. Im Fokus stehen die Reichweite des Schutzes von Art. 4 GG und die Zulässigkeit sowie Begründetheit der gerichtlichen Klage auf Ausnahme von der Helmpflicht.

Julia Kühn, Christina Wank· JURA 2014, 94
Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)Allgemeine Grundrechtslehren+4 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Ausreise unerwünscht

Ein deutscher Staatsangehöriger beantragt die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gegen eine Verfügung der Stadt, die ihm die Ausreise in den Iran zum Zwecke einer Teilnahme an einer Konferenz verweigert. Die Behörde befürchtet negative Auswirkungen auf das Ansehen Deutschlands sowie eine strafbare Holocaustleugnung. Der Fall thematisiert passrechtliche Eingriffsmaßnahmen, Ermessensfehler und Grundrechtsbezug.

Allgemeine GrundrechtslehrenAllgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+2 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Wunschkind oder Kind nach Wunsch? Verfassungsfragen der beschränkten Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (§ 3 a ESchG)

Die Klausur behandelt die verfassungsrechtlichen Fragen rund um die beschränkte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik gemäß § 3a ESchG. Thematisiert werden insbesondere Grundrechtsträgerschaft des Embryos in vitro, staatliche Schutzpflichten und das Untermaßverbot im Rahmen einer abstrakten Normenkontrolle.

Abstrakte NormenkontrolleLeben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG)+2 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Demokratisierung durch Militärausbildung?

Die Klausur thematisiert die rechtlichen und verfassungsrechtlichen Fragen rund um die Bundeswehrausbildung ausländischer Soldaten in Deutschland im Kontext einer Militärkooperation mit einem westafrikanischen Staat nach einem Putsch. Schwerpunkte sind die parlamentarische Kontrolle durch einen Untersuchungsausschuss, die Rechte des Bundestages gegenüber der Bundesregierung sowie die Geheimhaltungsinteressen und Grundrechte betroffener Dritter (Unternehmen). Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen Voraussetzungen und Grenzen von Aktenvorlage und Aussagegenehmigung sowie die Rechte des Untersuchungsausschusses.

Barış Çalışkan· JURA 2012, 876
OrganstreitverfahrenStaatsstrukturprinzipien des GGAllgemeine Grundrechtslehren+3 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Behördliche Untersagung «unerwünschten Verhaltens» im öffentlichen Raum

Die Klausur thematisiert die behördliche Untersagung unerwünschten Verhaltens im öffentlichen Raum am Beispiel eines Alkoholkonsumverbots in einer öffentlichen Grünanlage. Der Fall prüft die Wirksamkeit einer Benutzungsordnung und die Verhängung einer Geldbuße, eingebettet in die Problematik verschiedener Nutzungsformen und Rechtsgebiete (Kommunalrecht, Gefahrenabwehrrecht, Grundrechtsschutz).

Friedrich Schoch· JURA 2012, 858
Recht der öffentlichen SachenGrundlagen Allgemeine Grundrechtslehren+5 weitere
JA 20122. Staatsexamen / Referendariat

Original Aktenvortrag: "Keine Einladung zum Vorstellungsgespräch – Ein Schwerbehinderter klagt an

Die Klausur behandelt die Frage, ob ein schwerbehinderter Bewerber, der trotz Angabe seiner Behinderung und einer Bewerbung bei einem öffentlichen Arbeitgeber nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wurde, einen Entschädigungsanspruch wegen Diskriminierung hat. Im Mittelpunkt stehen die Verpflichtung öffentlicher Arbeitgeber zur Einladung schwerbehinderter Menschen gemäß § 82 SGB IX sowie die Anspruchsvoraussetzungen des AGG. Der Streit betrifft insbesondere die Abgrenzung zwischen Leistungsprinzip und Diskriminierungsverbot im Einstellungsprozess.

Dr. Claudia Ridder· JA 2012, 778· 60 Min Bearbeitung
Beschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGOBeschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGORecht der öffentlichen Sachen+5 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Streit um die Studiengebühren

In der Klausur wird ein Gesetz zur Einführung von Studiengebühren in einem Bundesland auf seine Vereinbarkeit mit den Grundrechten geprüft. Ein Student fühlt sich insbesondere durch die neue finanzielle Belastung benachteiligt und begehrt die Überprüfung potenzieller Grundrechtsverstöße, etwa im Hinblick auf Gleichheit, Berufsfreiheit und Bildungszugang. Die Klausur legt dabei besonderen Wert auf die Argumentation zu Grundrechten und mögliche Verfassungsverstöße.

Prof. Dr. Guy Beaucamp· JA 2012, 765· 180 Min Bearbeitung
Einführung in das allgemeine VerwaltungsrechtAllgemeine GrundrechtslehrenDer Verwaltungsakt in der Klausur+5 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Versammlungsfreiheit am Flughafen

Die Übungsklausur behandelt die Zulässigkeit und Begründetheit einer Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit einer politischen Demonstration am Flughafen. Im Mittelpunkt stehen die Grundrechtsbindung gemischt-wirtschaftlicher Unternehmen und die Versammlungsfreiheit im öffentlichen Raum. Der Fall basiert auf einer bekannten Entscheidung des BVerfG und thematisiert aktuelle Probleme des Versammlungsrechts.

James Bews, Holger Greve· JURA 2012, 723
Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)VerfassungsbeschwerdeVersammlungsrechtliche Maßnahmen+4 weitere
JURA 2012Anfänger:innen

Übungsklausur (Anfänger) ÖR Fragen über Fragen

Der Fall behandelt das Fragerecht von Abgeordneten im Bundestag und die Antwortpflicht der Bundesregierung. Es geht um die Frage, ob ein Abgeordneter einen Anspruch auf Beantwortung seiner Zusatzfragen hat, insbesondere bei politisch heiklen oder rhetorischen Fragen, und wie weit diese Rechte im Rahmen eines Organstreitverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht reichen.

OrganstreitverfahrenDie obersten Verfassungsorgane – EinführungAllgemeine Grundrechtslehren+2 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Übungsklausur ÖR Präimplantationsdiagnostik

Die Klausur thematisiert die verfassungsrechtlichen Fragen zur Zulässigkeit eines strafrechtlichen Verbots der Präimplantationsdiagnostik (PID) im Rahmen einer abstrakten Normenkontrolle. Besonders im Fokus stehen der Schutz der Menschenwürde sowie der objektiv-rechtliche Gehalt der Grundrechte bei ethisch und gesellschaftlich kontroversen Gesetzesänderungen.

Carsten Bäcker· JURA 2012, 399
Abstrakte NormenkontrolleMenschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG)+1 weitere
JURA 2012Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Umwandlung einer Gaststätte zur Diskothek

Im Sachverhalt geht es um die Umwandlung einer genehmigten Schankwirtschaft zur Diskothek durch den Betreiber F. Die zuständige Behörde entzieht ihm daraufhin die Gaststättenerlaubnis wegen unbefugter Betriebsartänderung und Unzuverlässigkeit, gestützt auch auf eine Vorstrafe und das Preisabgabemodell. Es sind insbesondere gaststättenrechtliche und bau- bzw. immissionsschutzrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit behördlichen Eingriffsakten zu prüfen.

GaststättenrechtDie BaugenehmigungMaterielles Bauordnungsrecht+5 weitere
JA 20112. Staatsexamen / Referendariat

Hamburger Nächte

Die Klausur befasst sich mit einer straßenrechtlichen Verfügung der Freien und Hansestadt Hamburg, die das gewerbliche Abstellen von Reisemobilen zur Prostitution mit sofortiger Vollziehung untersagt. Im Zentrum stehen die Abgrenzung zwischen Gemeingebrauch und Sondernutzung öffentlicher Straßen sowie die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Untersagungsverfügung und der Anordnung der sofortigen Vollziehung.

Andreas Kerst· JA 2011, 935· 300 Min Bearbeitung
Recht der öffentlichen SachenAllgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)Haftung für Verstöße gegen Unionsrecht+5 weitere
JURA 2011Schwerpunktbereich

Übungshausarbeit Schwerpunktbereich Rechts- und Verfassungsgeschichte Assoziationsfreiheit und Rechtsfähigkeit des Vereins

Die Hausarbeit thematisiert die Entwicklung der Assoziations- bzw. Vereinigungsfreiheit und die rechtshistorische Evolution der Rechtsfähigkeit des Vereins vom preußischen ALR über das BGB bis zur Gegenwart. Anhand von Quellen aus verschiedenen Epochen werden der Freiheitsaspekt, privatrechtliche Typenbildung und verfassungsgeschichtliche Leitfragen beleuchtet. Die Arbeit erfordert die Analyse und den Vergleich gesetzlicher Regelungen sowie ihre Einordnung im rechtshistorischen Kontext.

Thomas Pierson· JURA 2011, 474
Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 1, Abs. 3 GG)Allgemeine Grundrechtslehren+2 weitere
JURA 2011Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Bildungsstreik mit Langzeitfolge

Der Fall behandelt die Auswirkungen eines strafrechtlichen Urteils im Zusammenhang mit Hörsaalbesetzungen auf die Zulassung eines Jurastudenten zum juristischen Vorbereitungsdienst. Thematisiert werden Fragen zur Versammlungsfreiheit, Berufsfreiheit, Unbestimmtheit des Rechtsbegriffs der Unwürdigkeit sowie Fristenberechnung und Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts.

Carsten Lund, Esther Rabeling· JURA 2011, 463
Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Zulässigkeit der Verpflichtungsklage+3 weitere
JURA 2011Anfänger:innen

Übungsklausur (Anfänger) ÖR Alkohol in der Schwangerschaft?

Die Klausur behandelt die Frage, ob die gesetzliche Verpflichtung für Hersteller alkoholhaltiger Getränke, Warnhinweise bezüglich der Gefahren von Alkoholkonsum während der Schwangerschaft anzubringen, Grundrechte – insbesondere die negative Meinungsfreiheit und Berufsfreiheit – der betroffenen Unternehmen verletzt. Im Mittelpunkt steht die Analyse, ob die Warnhinweispflicht einen verfassungsrechtlich zulässigen Eingriff darstellt.

Michael Schwarz· JURA 2011, 379
Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)+1 weitere
JURA 2010Fortgeschrittene

Übungsklausur ÖR Zugangserschwerungsgesetz

Die Klausur behandelt das Zugangserschwerungsgesetz ('Internet-Sperren') und prüft vor allem staatsrechtliche Grundprobleme wie Gesetzgebungskompetenz und Gesetzgebungsverfahren. Zudem werden Übertragungsfragen der klassischen Grundrechtsdogmatik auf das Internet thematisiert und Raum für eigene Argumentation gelassen.

Ansgar Koreng· JURA 2010, 931
Grundlagen der GesetzgebungGesetzgebungskompetenzenAllgemeine Grundrechtslehren+2 weitere
JURA 2010Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Unheimliche Warnhinweise der heimlichen EG-Gesundheitsminister: grundrechtsfest?

Examensklausur zur Verfassungsbeschwerde gegen die Pflicht zur Anbringung von Warnhinweisen auf Tabakerzeugnissen, insbesondere nach Streichung des Zusatzes „Die EG-Gesundheitsminister“ in der Tabakproduktverordnung. Thematisiert werden Zulässigkeit (u.a. Schriftform, Subsidiarität) sowie Begründetheit unter Bezug auf Grundrechte und europarechtliche Aspekte.

Tonio Gas· JURA 2010, 700
VerfassungsbeschwerdeMeinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)+3 weitere
JURA 2010Fortgeschrittene

Übungshausarbeit ÖR Verbot von Killerspielen

Im Mittelpunkt der Übungshausarbeit steht die verfassungsrechtliche Überprüfung eines gesetzlichen Verbots sogenannter 'Killerspiele'. Geprüft werden insbesondere Kunstfreiheit, Menschenwürde, Berufsfreiheit sowie die grundrechtlichen Schutzpflichten des Staates im Kontext virtueller Gewaltspiele.

Tobias Handschell· JURA 2010, 461
VerfassungsbeschwerdeKunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)+2 weitere
JURA 2010Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Die ungerechte Prüfung

Die Examensklausur behandelt Prüfungsrecht am Beispiel eines Falls zur Bewertung einer juristischen Staatsprüfung im Bundesland Hessen. Die Studentin S erlangt wegen vermeintlich fehlerhafter Korrektur erst nach Klage zur Neubewertung die Zulassung zur mündlichen Prüfung und begehrt anschließend Schadensersatz wegen entgangenen Einkommens. Schwerpunkt sind die Zulässigkeit und Begründetheit einer Klage auf Neubeurteilung der Prüfungsleistung sowie ein möglicher öffentlich-rechtlicher Schadensersatzanspruch.

Einführung in das allgemeine VerwaltungsrechtEröffnung des VerwaltungsrechtswegsStaatshaftungsrechtliche Sekundäransprüche: Überblick+5 weitere
JURA 2010Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Bewährungsprobe für das parlamentarische Informationsrecht

Der Bundestagsabgeordnete Z begehrt von der Bundesregierung Auskunft über externe Beratungsleistungen bei der Vorbereitung von Gesetz- und Verordnungsentwürfen. Die Bundesregierung verweigert detaillierte Angaben unter Berufung auf das Staatswohl und den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Z ruft das Bundesverfassungsgericht im Organstreitverfahren wegen einer vermeintlichen Verletzung seiner parlamentarischen Informationsrechte an.

Eike Michael Frenzel· JURA 2010, 220
OrganstreitverfahrenDer BundestagDie Bundesregierung+5 weitere
JURA 2010Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Die Polizei in der Versammlung

Die Klausur behandelt polizeiliche Maßnahmen im Kontext einer öffentlichen Versammlung, insbesondere das Anwesenheitsrecht und heimliche Tonaufnahmen durch Polizeibeamte sowie deren rechtliche Grundlage. Im Mittelpunkt stehen dabei Abgrenzungsfragen zwischen präventivem und repressivem Handeln, das Verhältnis zwischen Polizei- und Versammlungsrecht und betroffene Grundrechte. Der Kläger begehrt verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz gegen das Vorgehen der Polizei während einer von ihm organisierten Veranstaltung.

Daniel Riedel· JURA 2010, 144
Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Versammlungsrechtliche MaßnahmenPolizeifestigkeit der Versammlung+5 weitere
JURA 2009Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Nichtraucherschutz in Berliner Kiezkneipen

Die Klausur behandelt das Nichtraucherschutzrecht in Berliner Kiezkneipen mit Bezug auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30.07.2008. Zu prüfen ist insbesondere der einstweilige Rechtsschutz sowie ein Problem im Zusammenhang mit Art. 100 Abs. 1 GG. Der Fall fordert die Übertragung verfassungsrechtlicher Erkenntnisse auf eine verwaltungsrechtliche Fallgestaltung.

Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+4 weitere
JURA 2009Fortgeschrittene

Übungsklausur ÖR Die unfaire Professorenbewertung

Die Klausur behandelt die rechtlichen Probleme rund um die Bewertung von Lehrerinnen, Lehrern und Professoren im Internet auf Plattformen wie Spickmich.de und MeinProf.de. Im Mittelpunkt steht die Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Ein Schwerpunkt liegt auf der Analyse dieser Grundrechte sowie deren Wechselwirkung.

Michaela Staufer· JURA 2009, 549
Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)+2 weitere
JURA 2009Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur Schwerpunktbereich Staat und Verwaltung: Rechtsgestaltung Flatrate-Partys

Die Examensklausur behandelt die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten gegen sogenannte Flatrate-Partys und exzessiven Alkoholkonsum unter Jugendlichen. Schwerpunkte sind die Zuständigkeit nach der Föderalismusreform, die rechtliche Zulässigkeit eines ausdrücklichen Verbots sowie verfassungsrechtliche Fragen insbesondere im Hinblick auf die Berufsfreiheit und Grundrechte. Die Fallbearbeitung erfordert eine Analyse der aktuellen Rechtslage im Gaststätten- und Jugendschutzrecht sowie der Gesetzgebungskompetenzen.

Birgit Schmidt am Busch· JURA 2009, 473
GaststättenrechtGesetzgebungskompetenzenBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)+3 weitere
JURA 2009Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Die Konzessionsvergabe

Die Examensklausur behandelt die rechtliche Überprüfung der nicht öffentlichen Konzessionsvergabe eines kommunalen Freizeitbades. Im Zentrum stehen die Erfolgsaussichten vergaberechtlicher und verwaltungsrechtlicher Rechtsbehelfe eines unterlegenen Bieters, wobei das Zusammenspiel von Vergaberecht, verwaltungsgerichtlichem Rechtsschutz und unionsrechtlichen Grundfreiheiten geprüft wird.

Jens Weyd· JURA 2009, 448
Grundlagen des EuroparechtsVorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)+4 weitere
JURA 2009Fortgeschrittene

Übungsklausur (Fortgeschrittene) ÖR Blauer Dunst ade

Im Bundesland X wird auf Grundlage gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse ein umfassendes Rauchverbot in Gaststätten erlassen. Ein Gastwirt erhebt Verfassungsbeschwerde gegen das Rauchverbot, da er insbesondere eine Verletzung seiner Berufsfreiheit, seines Eigentums und des Gleichheitssatzes geltend macht. Der Fall behandelt die Zulässigkeit und Begründetheit der Verfassungsbeschwerde unter besonderer Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit des Rauchverbots sowie der grundrechtlichen Aspekte.

Thomas Reuter, Marcel Wiedmann· JURA 2009, 221
VerfassungsbeschwerdeBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)+3 weitere
JA 20051. Staatsexamen

Octroi de mer

Die Klausur befasst sich mit der Vereinbarkeit einer vom französischen Staat erhobenen Abgabe („octroi de mer“) beim Warenimport nach Guadeloupe mit europäischem Gemeinschaftsrecht. Dabei werden rechtliche Aspekte der Zoll- und Abgabenerhebung sowie mögliche Ansprüche im Rahmen der Staatshaftung thematisiert. Im Gutachten ist insbesondere zu prüfen, ob die nationale Einschränkung des Rückforderungsanspruchs abgabenrechtlich zulässig und mit den unionsrechtlichen Vorgaben vereinbar ist.

Dr. Thomas Trautwein· JA 2005, 435· 180 Min Bearbeitung
Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)Bürger und EinwohnerFreizügigkeit (Art. 11 GG)+5 weitere
JA 20051. Staatsexamen

Das Botschaftsasyl

Die Klausur behandelt völkerrechtliche Fragestellungen rund um das Botschaftsasyl und die Zuständigkeit des Internationalen Gerichtshofs (IGH). Thematisiert werden zudem der diplomatische Schutz, die Vereinbarkeit des Botschaftsasyls mit völkerrechtlichen Normen und Menschenrechten sowie diplomatenrechtliche Prinzipien nach dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen.

Dr. Christoph Tangermann· JA 2005, 197· 300 Min Bearbeitung
Politische ParteienAllgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereichFortgeschrittene

Strickliesel

Die Klausur behandelt die Einführung eines Pflichtfachs Handarbeit für Mädchen in saarländischen Schulen und den Ausschluss von Jungen vom Handarbeitsunterricht. Thematisiert werden schulrechtliche Grundlagen, die verfassungsrechtlichen Anforderungen an schulische Regelungen, insbesondere die Gleichbehandlung und Grundrechte. Die Fälle drehen sich um die Anfechtung dieser Verordnung durch betroffene Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern vor den Verwaltungsgerichten und im Wege der Verfassungsbeschwerde.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Strickliesel
VerfassungsbeschwerdeAllgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereichFortgeschrittene

Leinen los!

In dem Fall 'Leinen los!' wendet sich eine Hundehalterin gegen die ihr auferlegte Anleinpflicht für ihren Hund aufgrund einer örtlichen Polizeiverordnung der Stadt Saarheim. Im Fokus stehen die Rechtmäßigkeit der behördlichen Anordnung, die Voraussetzungen und Wirksamkeit der HundAnleinVO sowie eventuelle Grundrechtsverletzungen. Die Klage richtet sich gegen einen belastenden Verwaltungsakt vor dem Verwaltungsgericht und thematisiert einschlägige öffentlich-rechtliche Voraussetzungen und Normen.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Leinen los!
Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)Schutz vor Ausbürgerung und Auslieferung (Art. 16 GG)+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich1. Staatsexamen

Die Göttin

In diesem Fall geht es um staatshaftungsrechtliche Ansprüche nach einem polizeilichen Schusswaffengebrauch zur Verfolgung eines gestohlenen Fahrzeugs. Die Eigentümerin des Autos verlangt vom Land Schadenersatz wegen der durch Polizeimaßnahmen entstandenen Beschädigungen, während das Ministerium eine Ersatzpflicht ablehnt. Die Klausur prüft primär Anspruchsgrundlagen und Rechtfertigungen staatlichen Handelns im Polizei- und Staatshaftungsrecht.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Die Göttin
Weitere RechtsgebieteAllgemeine GrundrechtslehrenAllgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Gelinkt

Die Klausur befasst sich mit der Frage, ob ein Unternehmen, das einen Nachtclub mit Striptease-Angebot betreibt, einen Anspruch auf Aufnahme in eine von der Stadt Saarheim betriebene öffentliche Linkliste für Gastronomie- und Freizeitbetriebe hat. Neben prozessualen Zulässigkeitsfragen (insbesondere hinsichtlich der Antragsform und des richtigen Beklagten) geht es im Schwerpunkt um die Anspruchsgrundlage, die kommunalrechtliche Zulässigkeit der Linkliste als wirtschaftliche Betätigung sowie diskretionsleitende Erwägungen mit Bezug auf die Gleichbehandlung und den Ausschluss einzelner Angebote.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Gelinkt
Entscheidung durch GerichtsbescheidWirtschaftliche Betätigung der GemeindeAllgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Be- und Erstattung

Die Klausur behandelt die zwangsweise Inanspruchnahme eines Angehörigen zur Kostenerstattung für eine behördlich durchgeführte Bestattung nach Ablauf der Bestattungsfrist und ergebnisloser Ermittlung weiterer Pflichtiger. Der Schwerpunkt liegt auf der Rechtmäßigkeit der Kostenbelastung, der Bestattungspflicht, Angemessenheit der Kosten sowie möglichen Einwendungen des Pflichtigen gegen den Gebührenbescheid. Die Fallbearbeitung bezieht Aspekte des allgemeinen und besonderen Verwaltungsrechts, des Vollstreckungsrechts und Landesrechts (Bestattungsgesetz Saarland) ein.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Be- und Erstattung
Ausführung der Gesetze durch die VerwaltungBürger und EinwohnerAllgemeine Grundrechtslehren+5 weitere
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