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Öffentliches Recht

Verfassungsbeschwerde

Die Verfassungsbeschwerde (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, §§ 13 Nr. 8a, 90 ff. BVerfGG) ermöglicht es, Grundrechtsverletzungen durch Akte der öffentlichen Gewalt vor dem Bundesverfassungsgericht geltend zu machen. Zentrale Themen sind die Beschwerdefähigkeit (z.B. juristische Personen, Ausländer, EU-Bürger, Nasciturus), der Schutzbereich („Jedermann“, Art. 19 Abs. 3 GG), sowie die Geltendmachung eigener Grundrechte (Möglichkeitstheorie). Examensrelevant: Zulässigkeitsschema, Prozessfähigkeit, Deutschengrundrechte.

Zu diesem Thema haben wir 137 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

ZjS 2026Fortgeschrittene

Examensübungsklausur: Glücksspiel mit Grundrechten

Die Unternehmerin A begehrt als Betreiberin einer Einzelspielhalle in Baden-Württemberg nach Ablauf einer Härtefallbefreiung eine neue, unbefristete Erlaubnis zum Weiterbetrieb ihrer Spielhalle sowie hilfsweise eine erneute Befreiung. Die zuständige Behörde lehnt beide Anträge unter Verweis auf das landesrechtliche Abstandsgebot und die bestehende Erlaubnis einer Konkurrenzspielhalle ab. A unternimmt Widerspruch, Klage sowie eine Landesverfassungsbeschwerde und sieht ihre Grundrechte, insbesondere den chancengleichen Zugang zum Beruf und ihre Eigentumsfreiheit, verletzt. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind die Auswahlentscheidung bei konkurrierenden Spielhallenbetrieben, das Abstandsgebot, die Härtefallregelung und Verfahrensfragen der Verfassungsbeschwerde sowie die Fortführbarkeit des Verfahrens nach dem Tod der Beschwerdeführerin.

Alexander Khorenko· ZJS 2026, 593
VerfassungsbeschwerdeBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)+5 weitere
ZjS 2026Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenübungsklausur: Torfgrippe am Checkpoint

Der niederländische Staatsangehörige A wird bei der Einreise nach Deutschland im Rahmen pandemiebedingter Beschränkungen abgewiesen und wendet sich vor dem Verwaltungsgericht gegen das verhängte Einreiseverbot. Er bezeichnet das Verbot als unionsrechtswidrige Verletzung seiner Freizügigkeitsrechte, da keine individuelle Gesundheitsgefahr von ihm ausgegangen sei und andere EU-Staaten keine vergleichbaren Maßnahmen ergriffen hätten. Die Behörde stützt sich auf § 6 FreizügG/EU und argumentiert mit dem verfassungsrechtlichen Gesundheitsschutz sowie der Gleichbehandlung aller Ausländer. Im Kern geht es um die Vereinbarkeit nationaler Einreisebeschränkungen mit dem Unionsrecht, insbesondere dem Recht auf Freizügigkeit und einem etwaigen Diskriminierungsverbot.

Maximilian Wittenbrock· ZJS 2026, 349
Maßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen RäumenVerwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche MaßnahmenVerfassungsbeschwerde+5 weitere
JA 2026FortgeschritteneAnfänger:innen

„Drohneneinsätze mit Folgen“

Die Klausur behandelt die verfassungsrechtliche Prüfung von Drohneneinsätzen und deren Folgen. Im Mittelpunkt steht die Zulässigkeit und Begründetheit von Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit der Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Alt. 1 GG) sowie der Staatlichen Schutzpflicht für Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG). Bei der Frage steht sowohl die Eingriffsverwaltung als auch die gerichtliche Kontrolle gegenüber staatlichem Handeln im Fokus.

Böhringer, Albrecht· JA 2026, 303· 120 Min Bearbeitung
VerfassungsbeschwerdeLeben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)+5 weitere
JA 2026Anfänger:innen

Ärger auf dem Wochenmarkt

Die Klausur behandelt das Wirtschaftsförderungsgesetz (WFG), das Gewerbetreibende verpflichtet, eine bargeldlose Zahlungsmöglichkeit anzubieten und Verstöße mit Bußgeldern sanktioniert. Im Mittelpunkt steht die Verfassungsbeschwerde einer Marktbetreiberin, die sich durch die Regelungen insbesondere in ihrer Berufsfreiheit verletzt sieht. Zu prüfen ist vor allem die Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde bezüglich Grundrechten und verfassungsprozessualen Fragen.

Kipker· JA 2026, 228· 120 Min Bearbeitung
VerfassungsbeschwerdeWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Recht der öffentlichen Sachen+12 weitere
ZjS 2026FortgeschritteneAnfänger:innen

Abschlussklausur Grundrechte: Altersgrenze für Notare

Die Notarin N möchte auch nach Vollendung ihres 70. Lebensjahres weiterhin ihren Beruf ausüben, trifft jedoch auf die gesetzlich festgelegte Altersgrenze der Bundesnotarordnung, wonach das Amt mit Erreichen dieser Grenze erlischt. N sieht hierin einen Verstoß gegen ihre Berufsfreiheit, insbesondere da die Altersgrenze ihrer Ansicht nach die Versorgung mit notariellen Dienstleistungen beeinträchtigt und eine Härtefallregelung fehlt. Sie erhebt Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen die einschlägigen Vorschriften der BNotO. Im Mittelpunkt stehen grundrechtliche Fragen zur Berufsfreiheit und zur Rechtfertigung der Altersgrenze im Notaramt.

Ole Becker· ZJS 2026, 138
VerfassungsbeschwerdeFreiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)+5 weitere
JURA 20251. Staatsexamen

»Nachhaltiges Chaos«

Die Klausur behandelt in Teil 1 Fragen zur Rücknahme und zum Widerruf von Verwaltungsakten sowie die Bindungswirkung behördeninterner Verwaltungsvorschriften. Teil 2 thematisiert die unmittelbare Anwendbarkeit europäischer Richtlinien zugunsten eines Bürgers gegenüber einem privaten Unternehmen. Teil 3 prüft, inwieweit gegen ein unionsrechtlich determiniertes deutsches Gesetz mittels Verfassungsbeschwerde vorgegangen werden kann – hier mit Bezug auf das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und unbekannte Normen des Lieferkettenrechts.

· JURA 2025, 2177· 300 Min Bearbeitung
Rücknahme und Widerruf von VerwaltungsaktenVerwaltungsvorschriftenVerfassungsbeschwerde+2 weitere
JURA 2025Anfänger:innen

»Extrawurst für Verfassungsfeinde?«

Die Klausur thematisiert die Ablehnung der Zulassung eines Examinierten zum juristischen Vorbereitungsdienst mit der Begründung mangelnder Verfassungstreue wegen seiner führenden Rolle in einer verfassungsfeindlichen Partei. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob das Erfordernis der Verfassungstreue als Zugangsvoraussetzung mit Art. 12 GG (Berufsfreiheit) vereinbar ist. Behandelt werden zudem Grundrechtskonkurrenzen und die Voraussetzungen der Verfassungsbeschwerde sowie Eilrechtsschutz vor dem Bundesverfassungsgericht.

· JURA 2025, 2131· 120 Min Bearbeitung
Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)GrundrechtskonkurrenzenVerfassungsbeschwerde+3 weitere
JURA 2025Fortgeschrittene

»Die ›kleine‹ Online-Durchsuchung«

Die Klausur behandelt eine Gesetzesverfassungsbeschwerde gegen § 100a Abs. 1 S. 3 StPO, der staatlichen Stellen den Zugriff auf verschlüsselte Nachrichten in Instant-Messengern ermöglicht. Im Zentrum stehen verfassungsrechtliche Maßstäbe zum Recht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme (IT-Grundrecht), Fragen der Grundrechtskonkurrenzen, sowie klassische Zulässigkeitsfragen bei der Verfassungsbeschwerde. Gegenstand ist u.a. das Verhältnis zu Telekommunikationsgeheimnis und Unverletzlichkeit der Wohnung.

· JURA 2025, 2030
Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)Telekommunikationsgeheimnis (Art. 10 Abs. 1 GG)Verfassungsbeschwerde+2 weitere
ZjS 2025Anfänger:innen

Zwischenprüfungsklausur: Kunstfreiheit und Jugendschutz

Der Rapper B wendet sich gegen die Aufnahme seines neuen Albums in die Liste jugendgefährdender Medien, die von einer Bundesoberbehörde nach Entscheidung eines unabhängigen Gremiums erfolgt ist. Die Indizierung wurde mit der Verherrlichung von Gewalt und Selbstjustiz in den Songtexten begründet, während B sich auf seine Kunstfreiheit beruft und eine Verletzung seiner Grundrechte geltend macht. Nach erfolgloser Klage vor den Verwaltungsgerichten legt B Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Zentral sind Fragestellungen zum Verhältnis von Kunstfreiheit und Jugendschutz sowie zur verfassungsrechtlichen Überprüfung der Indizierung und der gesetzlichen Grundlagen.

Lars Allien· ZJS 2025, 1134
VerfassungsbeschwerdeFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)+5 weitere
JURA 2025Schwerpunktbereich

ÖR-Anfängerklausur zum Außenverfassungsrecht

Die Klausur handelt von einer Verfassungsbeschwerde einer deutschen Antragstellerin gegen die Ablehnung ihrer Anerkennung als Heilpraktikerin auf Grundlage eines Landesgesetzes, das zur Umsetzung einer EU-Richtlinie erlassen wurde. Thematisiert werden europarechtliche Grundrechtsfragen, der Grundrechtsschutz im Mehrebenensystem und die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei Anwendung von Unionsrecht.

VerfassungsbeschwerdeEuropäische IntegrationBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)+1 weitere
JURA 2024Fortgeschrittene

»Das letzte Dorf«

Die Klausur behandelt die rechtliche Bewertung einer versammlungsrechtlichen Protestaktion gegen einen geplanten Kohleabbau in Niedersachsen und die Enteignung eines landwirtschaftlichen Grundstücks zu Gunsten eines Energiekonzerns. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Grundrechtsfähigkeit von Unionsbürgern, zur Versammlungsfreiheit und zum Eigentumsschutz, insbesondere zur Abgrenzung von Enteignung und Inhalts- und Schrankenbestimmung sowie deren Verhältnismäßigkeit.

· JURA 2024, 2074
VerfassungsbeschwerdeVersammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)+2 weitere
ZjS 2024Anfänger:innenFortgeschrittene

Anfängerhausarbeit: „Wie du mir, so ich dir“

Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, wie Anreize zur Erhöhung der Organspendebereitschaft gesetzt werden können, ohne die aktuelle Entscheidungslösung beim Transplantationsgesetz zu verwerfen. Bundesgesundheitsminister B und seine Parteikollegin P erarbeiten einen Gesetzentwurf, der eine bevorzugte Organvergabe für registrierte Organspender vorsieht. Zentrale rechtliche Schwerpunkte betreffen die Differenzierung der Schutzbereiche der betroffenen Grundrechte sowie Abgrenzung zwischen gleichheits- und freiheitsrechtlichen Aspekten. Außerdem wird die Frage aufgeworfen, ob und inwieweit eine solche „Solidaritätsregel“ mit höherrangigem Recht, insbesondere dem Grundgesetz, vereinbar ist.

VerfassungsbeschwerdeLeben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)+5 weitere
JURA 2024Fortgeschrittene

Fliegenkunst oder Kunstfliegen?

In einem staatlichen Museum wird eine Kunstinstallation gezeigt, deren Bestandteil lebende Fliegen sind, die durch eine elektrische Fliegenfalle getötet werden. Nach einem Bußgeldbescheid wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz stellt sich die Frage, ob die Kunstfreiheit den Umgang mit Tieren in der beschriebenen Form rechtfertigt oder hinter dem Tierschutz zurücktreten muss.

Lukas Paul Korn· JURA 2024, 653
Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)Verfassungsbeschwerde+1 weitere
JA 2024Anfänger:innen

„Böllerverbot in Eile“

Die Klausur behandelt die Verfassungsmäßigkeit eines kurzfristig eingeführten Böllerverbots durch Änderung des Sprengstoffgesetzes und die Möglichkeit einer Rechtssatzverfassungsbeschwerde durch einen betroffenen Hersteller pyrotechnischer Gegenstände. Im Mittelpunkt stehen die Anforderungen an das Gesetzgebungsverfahren (insbesondere Ausgestaltung, Dauer, Rechte der Abgeordneten) und die Auswirkungen des Verbots auf Unternehmen und potenziell betroffene Grundrechte.

Pape· JA 2024, 649· 180 Min Bearbeitung
VerfassungsbeschwerdeRecht der öffentlichen SachenEntscheidung durch Gerichtsbescheid+5 weitere
JA 2024Anfänger:innen

„Aufregung rund um eine Party-Playlist“

Die Klausur thematisiert die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde einer GmbH gegen ein behördliches Verbot des Abspielens eines Party-Hits auf einem Volksfest. Der Schwerpunkt liegt auf Fragen der Beschwerdefähigkeit und Prozessfähigkeit juristischer Personen, der Gegenwärtigkeit der Beschwer, der Abgrenzung und Reichweite der Kunstfreiheit des Art. 5 Abs. 3 GG im Verhältnis zur Meinungs- und Berufsfreiheit sowie der Prüfung von Schranken und Verhältnismäßigkeit behördlicher Eingriffe.

Lindlahr, Schuler· JA 2024, 390· 120 Min Bearbeitung
VerfassungsbeschwerdeDer Verwaltungsakt in der KlausurBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)+5 weitere
ZjS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur: Keine Gene für die Kunst

Eine Künstlerin (K) nutzt gentechnisch veränderte Bakterien zur Schaffung und zum Verkauf von Bio-Art-Kunstwerken. Die zuständige Landesbehörde ordnet an, dass K ihre Werke auf Grundlage des Gentechnikgesetzes vernichten muss, da sie gegen Vorschriften zu gentechnischen Arbeiten verstößt. Im Streit steht die Vereinbarkeit der behördlichen Maßnahme mit den Grundrechten, insbesondere Kunstfreiheit und Berufsfreiheit, sowie deren Verhältnismäßigkeit. Gegen die Verwaltungspraxis und nachfolgende verwaltungsgerichtliche Entscheidungen sucht K ein prozessuales Rechtsmittel.

VerfassungsbeschwerdeFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)+5 weitere
JuS 20242. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verfassungsrecht – Finanzspritze für parteinahe Stiftungen

Die Klausur befasst sich mit der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit und Gestaltung staatlicher Förderungen für parteinahe Stiftungen. Im Fokus stehen die verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine gleichheitsgerechte Mittelvergabe sowie die Ausgestaltung von Rechtsschutzmöglichkeiten. Dabei werden Grundzüge des Parteien- und Stiftungsrechts sowie zentrale Prüfungsmechanismen des Grundgesetzes behandelt.

Laura Jäckel, Timo Laven, Yannick Schoog· JuS 2024, 256· 300 Min Bearbeitung
Politische ParteienStaatsstrukturprinzipien des GGVerfassungsbeschwerde+4 weitere
JA 2024Anfänger:innen

Homöopathie für Tiere

Die Klausur behandelt die Verfassungsmäßigkeit des § 50 II TAMG, der es Laien wie Tierheilpraktikern verbietet, Humanhomöopathika an Tiere ohne Hinzuziehung eines Tierarztes zu verabreichen. Thematische Schwerpunkte sind die Rechtssatzverfassungsbeschwerde, die Berufsfreiheit nach Art. 12 GG, die Drei-Stufen-Lehre, Verhältnismäßigkeit und Gleichheitsgrundsatz. Geprüft wird, ob die grundrechtlichen Beeinträchtigungen – insbesondere der Berufsausübung von Tierheilpraktikern – gerechtfertigt sind.

Geck· JA 2024, 43· 120 Min Bearbeitung
VerfassungsbeschwerdeBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Schulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)+5 weitere
ZjS 2023Examensklausur1. Staatsexamen

(Referendar-)Examensklausur: Kleben für das Klima

Im Mittelpunkt des Falls steht eine 16-jährige Aktivistin, die gemeinsam mit anderen Mitgliedern der Umweltbewegung eine Sitzblockade auf einer Leipziger Straße plant und sich dabei mit Klebstoff am Asphalt festkleben will. Die Polizei untersagt die Durchführung der Aktion und nimmt die Beteiligten präventiv in Gewahrsam, um angebliche Straftaten zu verhindern. A lässt das Vorgehen der Behörden gerichtlich überprüfen, hat jedoch keinen Erfolg. Der Fall behandelt zentrale Fragen rund um den Schutzbereich der Versammlungsfreiheit, die Zulässigkeit polizeilicher Maßnahmen wie Versammlungsverbot und Präventivgewahrsam sowie prozessuale Aspekte wie Minderjährigkeit und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.

Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Rechte und Pflichten im Vorfeld einer Versammlung+5 weitere
JA 2023Anfänger:innenFortgeschrittene

Alles dank der Kunstfreiheit erlaubt?

Die Klausur behandelt die Frage der Verfassungsmäßigkeit des baden-württembergischen Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetzes (BüGembeteilG) im Hinblick auf Grundrechte von Unternehmen, die Windkraftanlagen errichten wollen. Im Mittelpunkt stehen insbesondere Eingriffe in die Berufsfreiheit (Art. 12 I GG) und das Eigentumsgrundrecht (Art. 14 I GG) durch Pflicht zur Gründung projektbezogener Gesellschaften und zur Anteilsabgabe bzw. Zahlung einer Windkraftdividende. Die Zulässigkeit und Begründetheit einer Verfassungsbeschwerde gegen diese Regelungen ist umfassend zu prüfen.

Seyer· JA 2023, 1010· 180 Min Bearbeitung
VerfassungsbeschwerdeRecht der öffentlichen SachenFreiheit des Eigentums (Art. 14 GG)+12 weitere
JA 2023Fortgeschrittene

Tristes Christfest – Das Weihnachtsbaum-Verkaufsverbot

Die Klausur befasst sich mit der Rechtmäßigkeit des Verkaufsverbots für Weihnachtsbäume (§ 1 TanNe-G) und der möglichen Verletzung von Grundrechten. Es werden die Zulässigkeit und Begründetheit von Verfassungsbeschwerden diskutiert, insbesondere Schrankensystematik bei Art. 4 GG, die Abgrenzung von Art. 14 und Art. 12 GG sowie unionsrechtliche Grundfreiheiten. Auch das Verhältnis von Berufsausübungs- und Berufswahlregelungen wird untersucht.

Klimke, Bertling· JA 2023, 847· 300 Min Bearbeitung
Haftung für Verstöße gegen UnionsrechtJustizgrundrechte (Art. 101 Abs. 1 S. 2, Art. 103 GG)Verfassungsbeschwerde+5 weitere
ZjS 2023Anfänger:innenFortgeschrittene

Anfängerhausarbeit: Punks auf Sylt

Im Mittelpunkt des Falls steht der Protestzug einer großen Gruppe von Punks auf Sylt, zu dem Demonstrierende aus dem In- und Ausland anreisen. Das Land Schleswig-Holstein organisiert zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit Überwachungsmaßnahmen durch Militärhubschrauber und beschränkt den Bahnverkehr zur Identitätsfeststellung potenzieller Straftäter. Zugleich ruft die Innenministerin über Social Media Touristinnen und Touristen dazu auf, Sylt zu meiden, was zu wirtschaftlichen Einbußen bei lokalen Unternehmern führt. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind Versammlungsfreiheit, Bewegungsfreiheit, Berufsfreiheit, staatliches Informationshandeln sowie Grundrechtseingriffe durch polizeiliche Maßnahmen.

Sven Siebrecht· ZJS 2023, 831
Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungVerfassungsbeschwerde+5 weitere
ZjS 2023Anfänger:innen

Anfängerklausur – Grundrechte: Die Rennraddemo auf der Autobahn

Die Jurastudentin A plant eine Fahrraddemonstration auf der Autobahn A3 als Protest gegen Umweltverschmutzung und meldet diese ordnungsgemäß bei der zuständigen Behörde an. Die Behörde untersagt jedoch die Veranstaltung wegen Sicherheitsbedenken und verweist auf die Zweckbestimmung der Autobahn nach dem Fernstraßengesetz. A sieht sich in ihrer Versammlungsfreiheit verletzt und erhebt Verfassungsbeschwerde, nachdem alle verwaltungsgerichtlichen Rechtsbehelfe erfolglos bleiben. Im Zentrum stehen Fragen zur Anwendbarkeit des Art. 8 GG auf Autobahnen, zur Rechtmäßigkeit des Versammlungsverbots sowie zur Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde.

Johannes Forck· ZJS 2023, 819
Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungVerfassungsbeschwerde+5 weitere
ZjS 2023Examensklausur1. Staatsexamen

(Referendar-)Examensklausur: Museumsschließungen durch verordnungsvertretendes Gesetz

Die Betreiberin eines privaten Museums in Düsseldorf muss ihr Museum aufgrund einer landesgesetzlichen Regelung zur Eindämmung der Corona-Pandemie für den Besucherverkehr schließen. Der Lockdown wird durch ein verordnungsvertretendes Gesetz des Landes NRW angeordnet, das unter anderem den Betrieb von Museen untersagt. Die Museumsbetreiberin legt Verfassungsbeschwerde gegen die einschlägige Vorschrift ein und rügt dabei die Verletzung ihrer Grundrechte. Zentral im Fall sind grundrechtliche Fragen, insbesondere zur Kunstfreiheit und Berufsfreiheit, sowie solche des Staatsorganisationsrechts betreffend die Gesetzgebungskompetenz nach Art. 80 Abs. 4 GG.

VerfassungsbeschwerdeFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)+5 weitere
JA 2023Anfänger:innen

Campen für das Klima

Im Mittelpunkt der Klausur steht ein Protestcamp im Kontext des Klimastreiks, dessen Infrastruktur von einer behördlichen Auflage untersagt wurde. Gegen die Einschränkung des Camps durch die Behörde sowie das Urteil des BVerwG erheben sowohl ein deutscher Verein als auch eine französische Aktivistin Verfassungsbeschwerde. Es sind insbesondere Fragen der Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG), der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) und des Deutschengrundrechts zu diskutieren.

Ochner· JA 2023, 754· 120 Min Bearbeitung
VerfassungsbeschwerdeVersammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Entscheidung durch Gerichtsbescheid+5 weitere
ZjS 2023Anfänger:innen

Anfängerklausur Grundrechte: „Lasst mich mitsingen!“

Eine 9-jährige Schülerin begehrt Aufnahme in einen traditionsreichen Knabenchor, der als Anstalt des öffentlichen Rechts geführt wird. Ihre Aufnahme wird nach einem Vorsingen unter Verweis auf nicht ausreichenden Luftdruck beim Singen und den traditionsbedingten Klang eines Knabenchors abgelehnt. Die Schülerin sieht sich durch diese Ablehnung in ihrem Recht auf geschlechterbezogene Gleichbehandlung aus Art. 3 GG verletzt und erhebt Verfassungsbeschwerde. Im Mittelpunkt stehen die Abwägung zwischen Gleichbehandlungsgebot und Kunstfreiheit sowie die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Auswahlpraxis öffentlicher Kulturinstitutionen.

Joshua Moir· ZJS 2023, 569
VerfassungsbeschwerdeFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)+5 weitere
JA 2023Fortgeschrittene

Herz aus Glas

Die Klausur behandelt die verfassungsrechtliche Überprüfung nachrichtendienstlicher Überwachungsmaßnahmen durch das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz gegenüber einer Publizistin. Im Zentrum stehen die Grundrechtsrelevanz der Datenerhebung, die verfassungsrechtliche Bewertung entsprechender Eingriffe sowie die materiell-rechtliche Prüfung der Befugnisnormen des BayVSG zur heimlichen Datenerhebung und Online-Durchsuchung im Rahmen der Verfassungsbeschwerde.

Erdmann, Pechan· JA 2023, 486· 300 Min Bearbeitung
VerfassungsbeschwerdeRecht der öffentlichen SachenFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)+5 weitere
JA 20231. Staatsexamen

'Coronaausbrüche in der Fleischfabrik' – Arbeitsstopp für Grenzpendler aus Großbetrieben der Fleischproduktion

Die Klausur behandelt Verfassungs- und Europarecht.

Jahn, Jenner· JA 2023, 400· 180 Min Bearbeitung
VerfassungsbeschwerdeFormelle Rechtmäßigkeit von VerwaltungsaktenFormelle Anforderungen an versammlungsrechtliche Maßnahmen+5 weitere
JA 2023Anfänger:innen

Umstrittene Wahlplakate – Alles im grünen Bereich?

Die Klausur behandelt die Entfernung rechtsextremer Wahlplakate durch die Stadt Z mit dem Schriftzug ‚HÄNGT DIE GRÜNEN!‘ und die darauf erfolgte Verfassungsbeschwerde der betroffenen Partei. Im Mittelpunkt steht die Prüfung, ob der Bescheid und die gerichtlichen Entscheidungen die Meinungsfreiheit aus Art. 5 GG verletzen oder durch das Strafrecht (§ 130 StGB – Volksverhetzung) und den Schutz der Menschenwürde (Art. 1 GG) gerechtfertigt sind. Zu untersuchen ist insbesondere die Reichweite des Grundrechts auf Meinungsfreiheit vor dem Hintergrund strafrechtlicher Grenzen und der Bedeutung der Menschenwürde.

Schröder· JA 2023, 306· 120 Min Bearbeitung
VerfassungsbeschwerdeMenschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG)Recht der öffentlichen Sachen+5 weitere
JURA 2022Examensklausur1. Staatsexamen

Wahlkampf der Maschinen

Die Klausur behandelt eine Examenssituation zum Einsatz von Social Bots im Bundestagswahlkampf durch eine Partei und die daraus entstehenden Probleme im Grundrechtsschutz, insbesondere im Hinblick auf die Meinungsfreiheit und die Integrität von Wahlen. Es werden sowohl examensrelevante Fragen der Verfassungsbeschwerde als auch Bezüge zum Unionsrecht, etwa zur Dienstleistungsfreiheit, geprüft.

Andrej Lang· JURA 2022, 988
Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)VerfassungsbeschwerdeWahlen und Wahlrechtsgrundsätze+3 weitere
JURA 2022Anfänger:innen

Aufruhr im Hörsaal – Vorlesungsverhinderung durch Studierende

In der Hausarbeit wird ein Protest von Studierenden gegen eine universitäre Vorlesung thematisiert, bei dem es zu Störungen, Beleidigungen und dem Bewerfen der Professorin mit Schneebällen kommt. Zentral ist die verfassungsrechtliche Abwägung zwischen Versammlungs- und Meinungsfreiheit der Studierenden und der Lehrfreiheit der Professorin. Daneben werden die Friedlichkeit der Versammlung, die Verfassungstreuepflicht von Hochschullehrenden und die Frage behandelt, ob bestimmte Äußerungen Schmähkritik darstellen.

Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 2 GG)+4 weitere
JURA 2022Anfänger:innen

Justizfreunde

Die Anfängerhausarbeit behandelt die Urteilsverfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Aufnahme einer Journalistin in einen privaten Journalistenverein. Es stehen die möglichen Verletzungen der Vereinigungsfreiheit, der Pressefreiheit und des Gleichbehandlungsgebots sowie die Vereinbarkeit der Öffentlichkeitsarbeit des BVerfG mit dem Recht auf Gleichbehandlung im publizistischen Wettbewerb im Mittelpunkt.

Stefan Haack· JURA 2022, 746
VerfassungsbeschwerdeVereinigungs- und Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 1, Abs. 3 GG)Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 1 GG)+5 weitere
JURA 2022Anfänger:innen

Politische Klimapflege

Die Klausur behandelt staatsorganisationsrechtliche Fragestellungen am Beispiel des Gesetzgebungsverfahrens zum Geordnete-Rückkehr-Gesetz (GRG), insbesondere die Geschäftsautonomie des Bundestages, die Rolle von Ausschüssen und die Verknüpfung sachfremder Regelungen. Im Vordergrund steht zudem der verfassungsprozessuale Rechtsschutz gegen die Gesetzgebung des Bundestags und kritische Einsprüche des Bundesrats.

Grundlagen der GesetzgebungDer BundestagOrganstreitverfahren+5 weitere
ZjS 2022Fortgeschrittene

Übungshausarbeit: Wirtschaftsförderung in der Pandemie

Im Fall begehrt ein in den Niederlanden ansässiges Hotelunternehmen (K) die Auszahlung staatlicher sowie europäischer Corona-Hilfen, nachdem deren Anträge auf Subventionen vom Landeswirtschaftsministerium abgelehnt wurden, während ein regionales Hotel (H) die Förderung erhält. Gegenstand der rechtlichen Prüfung sind insbesondere die Voraussetzungen und die Gleichbehandlung bei der Vergabe öffentlicher Subventionen, der Grundrechtsschutz nach Art. 14, 12 und 3 GG sowie nach der EU-Grundrechte-Charta. K macht eine Verletzung ihrer Grundrechte wegen Ablehnung der Fördermittel geltend. Der Fall behandelt außerdem die Zuständigkeit und Rechtsgrundlagen bei nationalen und europäischen Wirtschaftshilfen.

VerfassungsbeschwerdeFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Justizgrundrechte (Art. 101 Abs. 1 S. 2, Art. 103 GG)+5 weitere
ZjS 2022Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur mit völkerrechtlichen Bezügen: Die Bundesrepublik als „Hüterin des Völkerrechts“

A und K, jemenitische Staatsbürger, verlangen von der Bundesrepublik Deutschland, dass diese sich aktiv vergewissert, dass die US-amerikanische Air Base Ramstein nicht für völkerrechtswidrige Drohneneinsätze im Jemen genutzt wird. Hintergrund sind tödliche Angriffe, bei denen Angehörige von A und K als zivile Opfer eines Drohnenangriffs ums Leben kamen. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind der Grundrechtsschutz im Mehrebenensystem, die Verantwortung Deutschlands bei völkerrechtlichen Verstößen im Zusammenhang mit exterritorialen Militäraktivitäten sowie die Prüfung völkerrechtlicher Vorgaben im Zusammenhang mit dem Einsatz von Drohnen. Der Fall wurde bereits vor verschiedenen Verwaltungsgerichten und ist Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde.

Andreas Buser· ZJS 2022, 393
VerfassungsbeschwerdeKörperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 GG)Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)+5 weitere
JURA 2022Fortgeschrittene

Thor für Deutschland

Thor, ein 15-jähriger Schüler, nimmt aus politischen Gründen während der Unterrichtszeit an Demonstrationen teil und wird deshalb von seiner Schule sanktioniert. Die Klausur prüft Konflikte zwischen Schulpflicht und Grundrechten wie Versammlungs- und Meinungsfreiheit sowie das Gleichheitsrecht und die behördliche Ermessensausübung. Zudem werden verfassungsprozessuale Fragen, insbesondere zur Verfassungsbeschwerde und zum einstweiligen Rechtsschutz beim Bundesverfassungsgericht, thematisiert.

Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)+3 weitere
JA 2022Anfänger:innen

Grundrechtskollisionen im digitalen Raum

Die Klausur behandelt eine Kollision von Grundrechten im Kontext digitaler Kommunikation: Ein Bundestagsabgeordneter wird von einer Social-Media-Plattform wegen wiederholter irreführender Äußerungen zum Thema Corona-Politik gelöscht. Es geht um die Prüfung, ob und inwieweit seiner Verfassungsbeschwerde gegen die Löschung des Accounts wegen Verletzung von Meinungsfreiheit und der Möglichkeit zum Wahlkampf stattgegeben werden kann, und welche Grundrechte sowohl dem Account-Inhaber als auch dem Plattformbetreiber zukommen.

Ra af· JA 2022, 130· 180 Min Bearbeitung
VerfassungsbeschwerdeFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)+5 weitere
ZjS 2022Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: Rechtsschutz gegen landes- und bundesrechtliche Verbote in der Pandemie

Im Mittelpunkt des Falls steht P, ein Sexarbeiter in Hamburg, der sich gegen die pandemiebedingten Schließungen von Prostitutionsstätten wendet. Er beanstandet, dass Fitnessstudios und Massagesalons unter Auflagen wieder öffnen dürfen, während Prostitutionsstätten weiterhin geschlossen bleiben. Kern des Falles sind Fragen des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes gegen bundes- und landesrechtliche Verbote sowie die Vereinbarkeit dieser Maßnahmen mit Grundrechten, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung. Thematisiert wird das Zusammenspiel der Bundesnotbremse mit landesrechtlichen Verordnungen sowie die Abwägung von Infektionsschutz und Freiheitsrechten im Kontext der Pandemie.

Iva Kostov, Pascal Schütt· ZJS 2022, 71
VerfassungsbeschwerdeFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)+5 weitere
ZjS 2022Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: Falsche Liebe

In diesem Fall wendet sich die strafgefangene Studentin S gegen das Anhalten eines von ihr aus der Justizvollzugsanstalt abgesandten Briefes durch die Vollzugsanstalt, nachdem diese darin beleidigende Äußerungen über einen verdeckten Ermittler und das Land Sachsen-Anhalt feststellte. S begehrt eine gerichtliche Feststellung, dass das Vorgehen der Anstalt ihre Grundrechte – insbesondere das Briefgeheimnis (Art. 10 GG) und die Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) – verletzt habe. Im Verfahren vor den Fachgerichten hatte sie keinen Erfolg, weshalb sie eine Verfassungsbeschwerde erwägt. Der Fall thematisiert das Spannungsverhältnis zwischen grundrechtlichen Kommunikationsfreiheiten von Strafgefangenen und dem Sicherungsinteresse des Strafvollzugs.

VerfassungsbeschwerdeFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)+5 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

Klimaschützer in Karlsruhe

Die Klausur behandelt die Verfassungsbeschwerde mehrerer Einzelpersonen und eines Umweltverbandes gegen Regelungen des deutschen Klimaschutzgesetzes (§ 3 KSG). Es werden Fragen zu staatlichen Schutzpflichten, Grundrechten im Kontext von Klimawandel sowie der intertemporalen Freiheitssicherung aufgeworfen. Besonderes Augenmerk liegt auf der Möglichkeit einer aktuellen Grundrechtsverletzung durch die gesetzliche Regelung zur Treibhausgasminderung und dem Grundrechtsschutz für künftige Generationen.

Birk, Mührel, Pieper· JA 2022, 47· 180 Min Bearbeitung
VerfassungsbeschwerdeWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und Auflösung+5 weitere
JURA 2021Examensklausur1. Staatsexamen

Recht auf Vergessenwerden II

Der Fall thematisiert eine Verfassungsbeschwerde im Spannungsfeld zwischen nationalem Grundrechtsschutz und Unionsgrundrechten anhand des 'Rechts auf Vergessenwerden'. Nach Ausstrahlung eines kritischen Pressebeitrags und der weiteren Verbreitung über Suchmaschinen verlangt die betroffene Geschäftsführerin die Löschung eines Links und begehrt gerichtlichen Rechtsschutz unter Berufung auf Grundrechte des GG und der EU-Grundrechtecharta. Die Klausur erfordert die methodisch korrekte Einordnung der unionsrechtlichen Einflüsse sowie die Behandlung eines mehrpoligen Grundrechtsverhältnisses.

Zachariasz Hussendörfer· JURA 2021, 705
VerfassungsbeschwerdeUnionsgrundrechte (EU-Grundrechte-Charta)Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)+4 weitere
ZjS 2021Anfänger:innen

Anfängerklausur: Caroline Zugleich ein Beitrag zur mittelbaren Drittwirkung der Grundrechte in der Fallbearbeitung

Caroline, Mitglied eines europäischen Königshauses, klagt gegen den Y-Verlag vor deutschen Zivilgerichten auf Unterlassung der Veröffentlichung heimlich aufgenommener Fotos, die sie in Alltagssituationen zeigen. Die deutschen Gerichte einschließlich des BGH weisen die Klage mit Verweis auf Caroline als absolute Person der Zeitgeschichte und die Pressefreiheit ab. Nach einer Beschwerde stellt der EGMR eine Verletzung von Art. 8 EMRK fest, während die deutschen Gerichte die Wirkung der EGMR-Entscheidung und die Stellung der EMRK im deutschen Recht unterschiedlich bewerten. Im Mittelpunkt stehen Fragen zum Allgemeinen Persönlichkeitsrecht, zur Pressefreiheit, zur mittelbaren Drittwirkung der Grundrechte und zur Wirkung von EGMR-Urteilen in der deutschen Rechtsordnung.

Ass. jur. Max Noll· ZJS 2021, 624
VerfassungsbeschwerdeFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 1 GG)+5 weitere
ZjS 20212. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur: Die fiesen Tricks der Arbeitgeber

Berta Böse (B), Geschäftsführerin eines Unternehmens, verlangt von Google (G), die Anzeige eines Links zu einem kritischen Fernsehbeitrag bei Eingabe ihres Namens zu unterlassen. Nach erfolgloser gerichtlicher Durchsetzung erhebt B Verfassungsbeschwerde mit der Begründung einer Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts und ihres Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Die zentrale Konstellation betrifft die Anwendbarkeit der EU-Grundrechtecharta versus nationaler Grundrechte im light der DSGVO sowie Löschansprüche im Online-Kontext. Wesentliche Schwerpunkte liegen in der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde, dem Prüfungsmaßstab und der Drittwirkung von Unionsgrundrechten.

VerfassungsbeschwerdeFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Justizgrundrechte (Art. 101 Abs. 1 S. 2, Art. 103 GG)+5 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Affäre auf Ibiza

Die Klausur thematisiert die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde der SZ-GmbH gegen eine zivilgerichtlich erlassene Unterlassungsverfügung hinsichtlich der Veröffentlichung heimlich angefertigter Videoaufnahmen eines Politikers. Im Mittelpunkt steht die Kollision zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (insbesondere Recht auf Privatsphäre und eigenes Bild) und den Kommunikationsgrundrechten der Presse, insbesondere im Kontext politischer Berichterstattung und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens. Die Klausur prüft insbesondere die Bedeutung der Pressefreiheit, die Auslegung und Schranken der §§ 22, 23 KUG sowie die verfassungsrechtliche Gewichtung beider Grundrechtspositionen.

Bühner· JA 2021, 395· 180 Min Bearbeitung
VerfassungsbeschwerdeRecht der öffentlichen SachenEntscheidung durch Gerichtsbescheid+5 weitere
ZjS 2021Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: Onlinemeldeportal „Gute Presse e.V.“ Journalismuskritik im Lichte des Verfassungs- und Unionsrechts

Im Mittelpunkt des Falls steht das Onlineportal „Gute Presse“, das journalistisches Fehlverhalten öffentlich dokumentiert und gleichzeitig politische Zugehörigkeiten von Journalisten offenlegt. Die Journalistin X und der JournalistInnenverband e.V. wehren sich zivilrechtlich gegen den Portalbetrieb und machen geltend, dass bereits die Existenz des Portals ihre Rechte und die Pressefreiheit beeinträchtige. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind das Verhältnis von Meinungs- und Pressefreiheit, Datenschutz sowie mögliche Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Es stehen insbesondere verfassungs- und unionsrechtliche Aspekte der Journalismuskritik und ihrer Publikation zur Prüfung.

VerfassungsbeschwerdeFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 1 GG)+5 weitere
ZjS 2021Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur: Eine Frage des Glaubens? Strafbarkeit des Homeschoolings im Lichte des Grundgesetzes

Der Fall betrifft Eltern, die aus religiösen Gründen ihre Kinder dem staatlichen Schulunterricht entziehen und dafür wiederholt zu Geldstrafen nach § 182 Abs. 1 HessSchulG verurteilt werden. Nach erfolgloser Berufung und Revision erheben sie Verfassungsbeschwerde gegen die strafgerichtlichen Entscheidungen und die Strafnorm selbst. Im Mittelpunkt stehen Fragen zum Verhältnis von staatlicher Schulpflicht zu Grundrechten der Eltern, insbesondere Glaubensfreiheit und elterliches Erziehungsrecht. Weitere Schwerpunkte sind Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern bei Straftatbeständen, das Doppelbestrafungsverbot sowie eine mögliche Diskriminierung durch unterschiedliche Rechtslagen in den Bundesländern.

Johannes Mayser· ZJS 2021, 198
Körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 GG)VerfassungsbeschwerdeBeschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGO+5 weitere
ZjS 2021Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: Verfassungsmäßigkeit des gefahrenabwehrrechtlichen Einsatzes „stiller SMS“

Im Mittelpunkt des Falls steht die geplante Einführung einer landesrechtlichen Regelung zum gefahrenabwehrrechtlichen Einsatz sogenannter „stiller SMS“ durch die Polizei zur Standortermittlung bei schweren Straftaten. Eine Studierendengruppe möchte prüfen, ob sie gegen den entsprechenden Gesetzentwurf Verfassungsbeschwerde erheben kann und ob der direkte Weg zum Bundesverfassungsgericht möglich ist. Rechtlich relevante Schwerpunkte bilden vor allem das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das Fernmeldegeheimnis, die Unverletzlichkeit der Wohnung sowie das IT-Grundrecht. Zusätzlich ist die Vereinbarkeit des geplanten Gesetzes mit dem Grundgesetz sowie verfassungsprozessuale Fragen zur Zulässigkeit einer Beschwerde zu prüfen.

Jonas Botta· ZJS 2021, 59
VerfassungsbeschwerdeUnverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)+5 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

Verbot von Friseurbetrieben zur Eindämmung einer Pandemie

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines während der Pandemie erlassenen Verbots von Friseurbetrieben. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Infektionsschutzrechts, die Anforderungen an eine Schutzmaßnahme, das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes sowie grundrechtliche Eingriffe und deren Verhältnismäßigkeit.

Jens Gerlach· JURA 2020, 1246
Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Ermessen und VerhältnismäßigkeitDie Rechtsverordnung+3 weitere
JA 2020Fortgeschrittene

Mietpreisbremse

Die Klausur behandelt die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde gegen die sogenannte Mietpreisbremse (§ 556d Abs. 1 BGB) aus Sicht einer privaten Vermieterin. Schwerpunkte sind das Grundrecht auf Eigentum (Art. 14 GG) und das Gleichheitsrecht (Art. 3 Abs. 1 GG) im Hinblick auf die gesetzliche Begrenzung der Miethöhe sowie eine mögliche Ungleichbehandlung durch die Regelung der ortsüblichen Vergleichsmiete.

Wolfstädter, Rump· JA 2020, 843· 180 Min Bearbeitung
VerfassungsbeschwerdeSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG)+5 weitere
ZjS 2020Anfänger:innen

Anfängerklausur: Das Kopftuch der Richterin

Im Mittelpunkt des Falls steht die Richterin E, die nach ihrer Konversion zum Islam als überzeugte Muslima ihr Kopftuch auch während Gerichtsverhandlungen tragen möchte. Das nordrhein-westfälische Justizneutralitätsgesetz verbietet jedoch das Tragen religiöser Symbole oder Kleidungsstücke in gerichtlichen Verhandlungen. E fühlt sich durch dieses gesetzliche Verbot in ihrer Religionsfreiheit beeinträchtigt und erhebt Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz. Zentraler rechtlicher Schwerpunkt ist der Konflikt zwischen der Neutralitätspflicht im Justizdienst und der grundrechtlich geschützten Religionsfreiheit gemäß Grundgesetz.

Jakob Beaucamp, Felix Thrun· ZJS 2020, 373
VerfassungsbeschwerdeFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Rechte und Pflichten im Vorfeld einer Versammlung+5 weitere
JA 2020Anfänger:innen

Dschihad

Die Klausur behandelt Verfassungsbeschwerde, Grundrechtsprüfung, "Elfes"-Urteil.

Beham, Dürmeier· JA 2020, 364· 120 Min Bearbeitung
VerfassungsbeschwerdeGefahr für polizeiliche SchutzgüterGefahr für polizeiliche Schutzgüter +5 weitere
JA 20201. Staatsexamen

Showdown am Alexanderplatz

Die Klausur thematisiert versammlungsrechtliche Auflagen gegenüber einer Mahnwache auf dem Berliner Alexanderplatz und deren verfassungsrechtliche Überprüfung im Wege der Verfassungsbeschwerde. Im Mittelpunkt stehen insbesondere die Versammlungsfreiheit aus Art. 8 GG und der Bestimmtheitsgrundsatz im Hinblick auf verwaltungsbehördliche Auflagen. Zudem werden polizeirechtliche Gefahrenprognosen und die Schutzpflichten des Staates behandelt.

Baade· JA 2020, 202· 300 Min Bearbeitung
VerfassungsbeschwerdeRecht der öffentlichen SachenMaßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen Räumen+5 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

Ausländische Staatsunternehmen, schnelle Gesetze und vorläufiger Rechtsschutz

Die Klausur behandelt die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde eines ausländischen (staatseigenen) Unternehmens gegen eine neue gesetzliche Preisansagepflicht im Telekommunikationsrecht. Im Mittelpunkt stehen die Grundrechtsfähigkeit ausländischer juristischer Personen, Probleme der Berufsfreiheit und Eigentumsgarantie sowie Fragen des einstweiligen Rechtsschutzes im Verfassungsprozess.

Monika Polzin· JURA 2020, 83
VerfassungsbeschwerdeBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)+4 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

»Was lange währt, wird endlich gut«

Die Klausur behandelt die Ablehnung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft einer Referendarin nach einer strafgerichtlichen Verurteilung wegen Beleidigung und thematisiert die rechtlichen Anforderungen an die Berufswürdigkeit nach § 7 Nr. 5 BRAO. Schwerpunkte sind die verfassungsrechtliche Prüfung am Maßstab der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG), die Drei-Stufen-Theorie sowie der Begriff des allgemeinen Gesetzes im Sinne von Art. 12 Abs. 1 GG und Art. 103 Abs. 3 GG.

Semra Sagir· JURA 2019, 1297
Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Verfassungsbeschwerde+2 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Qual der Wahl

Die Klausur thematisiert die sogenannte ungleichartige Wahlfeststellung im Strafurteil und ihre verfassungsrechtliche Bewertung. Im Zentrum steht eine Verurteilung wegen Diebstahls oder gewerbsmäßiger Hehlerei, wobei das Gericht nicht sicher feststellen kann, welches Delikt begangen wurde. Gegenstand der Prüfung sind mögliche Verstöße gegen die Justizgrundrechte, insbesondere das Bestimmtheitsgebot (nullum crimen sine lege), den Vorrang des Gesetzes, die Unschuldsvermutung und der Vorbehalt des Gesetzes nach Art. 20 III GG sowie Art. 103 II GG.

Strauß· JA 2019, 764· 300 Min Bearbeitung
VerfassungsbeschwerdeJustizgrundrechte (Art. 101 Abs. 1 S. 2, Art. 103 GG)Recht der öffentlichen Sachen+5 weitere
JA 2019Anfänger:innen

Demonstratives Demonstrieren

Die Klausur behandelt die Erfolgsaussichten einer Urteils-Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit einer Demonstration, auf der ein T-Shirt mit der Aufschrift "A.C.A.B." getragen wurde. Der Schwerpunkt liegt auf der Meinungsfreiheit, dem Verhältnis zu § 185 StGB (Beleidigung) und der Frage einer Kollektivbeleidigung gegenüber Polizeibeamten. Es wird die Vereinbarkeit des Strafurteils mit Art. 5 Abs. 1 GG geprüft.

Spieckergen, Döhmann· JA 2019, 597· 120 Min Bearbeitung
Recht der öffentlichen SachenSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)+5 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Des Herrn Creys Freud und Leid

Die Klausur behandelt das Streikverbot für Beamte in Deutschland und dessen Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz sowie europäischen und völkerrechtlichen Vorgaben. Im Mittelpunkt stehen die verfassungsrechtliche Grundlage für das Streikverbot, die Berücksichtigungspflicht der Rechtsprechung des EGMR und die völkerrechtsfreundliche Auslegung des Grundgesetzes. Ergänzend wird die Möglichkeit einer Individualbeschwerde vor dem EGMR thematisiert.

Decken, Telschow· JA 2019, 440· 300 Min Bearbeitung
VerfassungsbeschwerdeEntscheidung durch GerichtsbescheidSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)+5 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

Durchblick in dicker Luft

Der Fall behandelt Informationsbegehren gegenüber Bundestagsverwaltung und Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Abgasskandal bei Dienstfahrzeugen und Omnibussen. Nach erfolglosen Auskunftsanträgen werden verwaltungsgerichtliche und verfassungsgerichtliche Verfahren angestrengt, insbesondere im Hinblick auf Informationsfreiheits- und Grundrechtsfragen. Zu prüfen sind die Erfolgsaussichten von Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht.

VerfassungsbeschwerdeInformationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 GG)+2 weitere
JURA 2018Fortgeschrittene

Extremisten unerwünscht

Die Examensklausur thematisiert verwaltungsprozessuale und grundrechtliche Fragen anhand des Falls, dass eine Bürgerinitiative wegen Protesten gegen Jugendoffiziere der Bundeswehr namentlich im Verfassungsschutzbericht unter 'Linksextremismus' genannt wird. Dabei werden unter anderem die Reichweite der Meinungsfreiheit sowie die Rechtmäßigkeit der Nennung und Äußerung durch das Bundesinnenministerium geprüft.

Jakob Hohnerlein· JURA 2018, 1045
Allgemeine GrundrechtslehrenMeinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Politische Parteien+3 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

Der 'Tornado'-Überflug

Die Klausur behandelt den Einsatz eines Tornado-Kampfflugzeugs zur Luftaufklärung über ein Protestcamp im Vorfeld eines G-8-Gipfels. Schwerpunktmäßig werden Fragen des modernen Grundrechtseingriffsbegriffs, insbesondere hinsichtlich der Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG), und der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde geprüft. Die rechtliche Grundlage bildet § 8 PolG NRW, wobei Annahmen zur Verfassungsmäßigkeit und zum Amtshilfeersuchen vorgegeben sind.

Hobusch· JA 2018, 838· 120 Min Bearbeitung
VerfassungsbeschwerdeMaßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen RäumenWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)+5 weitere
JURA 2018Fortgeschrittene

ACAB = Beleidigung?

Die Klausur behandelt die Frage, ob das öffentliche Tragen eines „ACAB“-Schriftzugs durch einen 16-Jährigen eine Beleidigung gegenüber der Polizei als Kollektiv und/oder einzelnen Beamten darstellt. Im Mittelpunkt stehen die Verfassungsbeschwerde des Jugendlichen, die Reichweite der Meinungsfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 GG, die Anforderungen an zulässige Kollektivbeleidigungen und die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde Minderjähriger.

Rike Krämer-Hoppe· JURA 2018, 621
VerfassungsbeschwerdeMeinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)+2 weitere
ZjS 2018Anfänger:innen

Anfängerklausur: Berufsfreiheit – No milk today

Gerda Arnoldsen, eine niederländische Milchwirtin, und Petra Simonis, eine deutsche Landwirtin, betreiben jeweils einen Hof und verkaufen ausschließlich lose, nicht pasteurisierte Milch an Endverbraucher. Nach kleineren Salmonellen-Ausbrüchen beschließt der Bundestag ein ausnahmsloses Verbot des Verkaufs loser Milch, das sie existenziell betrifft. Beide erheben Verfassungsbeschwerden gegen das neue Gesetz und argumentieren, es stelle ein Berufsverbot dar und verletze ihre Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG. Im Mittelpunkt stehen verfassungsrechtliche Fragen zur Gesetzgebungskompetenz, dem Berufsbegriff, der Drei-Stufen-Theorie sowie zur Anwendbarkeit des Grundrechts auf eine Unionsbürgerin.

Nils Schaks, Julia Wildgans· ZJS 2018, 345
VerfassungsbeschwerdeFreiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)+5 weitere
JURA 2018Fortgeschrittene

Über den Wolken

Die Klausur thematisiert die Verfassungsmäßigkeit des Luftverkehrsteuergesetzes (LuftVStG) insbesondere im Hinblick auf die Grundrechte von EU-Unternehmen (insbesondere Eigentum und Berufsfreiheit) und behandelt Fragen zur Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Daneben geht es um die Vereinbarkeit der Steuer mit dem allgemeinen Gleichheitssatz angesichts der Ungleichbehandlung von Passagier- und Frachtflugverkehr.

Foroud Shirvani, Kevin Dziwis· JURA 2018, 298
VerfassungsbeschwerdeGleichheitsrecht (Art. 3 GG)Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)+3 weitere
ZjS 2018Anfänger:innen

Anfängerklausur: Werbung für den Schwangerschaftsabbruch

Im Mittelpunkt des Falles steht eine Ärztin, die auf ihrer Webseite über die Möglichkeit des Schwangerschaftsabbruchs informiert und dafür nach § 219a StGB zu einer Geldstrafe verurteilt wird. Sie wendet sich mit einer Verfassungsbeschwerde gegen das letztinstanzliche Urteil und sieht sich insbesondere in ihrer Meinungs- und Berufsfreiheit verletzt. Der Fall thematisiert somit die verfassungsrechtliche Zulässigkeit strafrechtlicher Werbebeschränkungen beim Schwangerschaftsabbruch. Zentral sind die Prüfung der Grundrechtsbeeinträchtigung sowie der Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit und die Grundrechtsabwägung zwischen Berufsausübungsfreiheit, Meinungsfreiheit und dem Schutz ungeborenen Lebens.

Alexander Hobusch· ZJS 2018, 269
VerfassungsbeschwerdeFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)+5 weitere
ZjS 2018Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: „Boarder Control“ – Helmpflicht für Wintersportler an der Grenze der Verfassungsmäßigkeit?

Im Mittelpunkt des Falls steht das fiktive Wintersportsicherheitsgesetz (WSSG), das für Wintersportler eine gesetzliche Helmpflicht und für Skipistenbetreiber entsprechende Pflichten vorsieht. Ein jugendlicher Snowboardfahrer legt gegen die Helmpflicht Verfassungsbeschwerde ein und rügt insbesondere Beeinträchtigungen seiner Grundrechte, etwa auf Persönlichkeitsentfaltung und Gleichbehandlung. Zudem wehrt sich eine Betreibergesellschaft gegen die sie treffenden Betreiberpflichten aus dem Gesetz. Die Fallkonstellation erfordert eine vertiefte Auseinandersetzung mit Grundrechten, deren Schutzbereich und Schranken sowie mit verfassungsprozessualen Zulässigkeits- und Begründetheitsfragen.

VerfassungsbeschwerdeFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)+5 weitere
JURA 2018Fortgeschrittene

Stille Nacht

Der Bund für Geistesfreiheit, eine öffentlich-rechtliche Weltanschauungsgemeinschaft, veranstaltet eine Party am Karfreitag, die von der zuständigen Ordnungsbehörde auf Grundlage des bayerischen Feier­tags­gesetzes untersagt wird. Die Klausur verlangt ein umfassendes Rechtsgutachten zu den Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde, wobei insbesondere die Grundrechte Weltanschauungs- und Glaubensfreiheit sowie die Versammlungsfreiheit geprüft werden. Im Mittelpunkt steht zudem die prozessuale Beschwerdeberechtigung der Gemeinschaft.

Steffen Hübner· JURA 2018, 183
VerfassungsbeschwerdeGlaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)+2 weitere
ZjS 2018Anfänger:innen

Zwischenprüfungsklausur: 30 Fragen zum Europarecht

Die Klausur befasst sich mit grundlegenden Fragestellungen des Europarechts im Rahmen einer Zwischenprüfung. Thematisiert werden unter anderem das Verfahren zur Änderung der Anzahl der Richterstellen am Europäischen Gerichtshof, das Initiativrecht zur Errichtung weiterer Fachgerichte sowie die Möglichkeiten des Europäischen Parlaments, Gesetzesinitiativen einzubringen. Weiterhin werden Unterschiede und das Verhältnis zwischen Richtlinien und Verordnungen sowie die unionsrechtlichen Maßstäbe für die Wahl der Handlungsform behandelt. Schwerpunkte liegen dabei auf institutionellen Kompetenzen, Sekundärrechtsakten und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.

David Koppe· ZJS 2018, 56
VerfassungsbeschwerdeFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Schutz vor Ausbürgerung und Auslieferung (Art. 16 GG)+5 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Gesetzliche Kita-Pflicht: Ein Übungsfall zu den Grenzen staatlicher Integrationspolitik

Der Fall behandelt die Einführung einer verpflichtenden Kita-Pflicht für nichtschulpflichtige Kinder ohne ausreichende deutsche Sprachkenntnisse und die daran anknüpfenden Grundrechtsprobleme. Besonderes Gewicht liegt auf dem Elternrecht, der allgemeinen Handlungsfreiheit, einer möglichen Diskriminierung sowie der Frage nach dem Gesetzesvorbehalt und den Grenzen staatlicher Integrationspolitik. Zu prüfen ist insbesondere, ob und inwieweit die Verfassungsbeschwerde der betroffenen Eltern und des Kindes gegen die Neuregelung Aussicht auf Erfolg hat.

Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)+3 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Metal-Sampling

In der Klausur geht es um die Verfassungsbeschwerde eines Musikproduzenten, der sich durch zivilgerichtliche Entscheidungen in seiner Kunstfreiheit beeinträchtigt sieht. Der Fall thematisiert die Abwägung zwischen Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) und Eigentumsfreiheit (Art. 14 GG) am Beispiel des Samplings unter Berücksichtigung des Leistungsschutzrechts aus § 85 Abs. 1 UrhG.

Armin von Weschpfennig· JURA 2017, 705
Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Verfassungsbeschwerde+2 weitere
JA 2017Anfänger:innen

Strafbare Satire?

Die Klausur behandelt die Auseinandersetzung mit einer strafrechtlichen Verurteilung eines Satirikers nach § 103 StGB aufgrund eines satirischen Gedichts über den türkischen Staatspräsidenten. Es werden die Erfolgsaussichten einer Urteilsverfassungsbeschwerde hinsichtlich der Grundrechte Meinungsfreiheit, Kunstfreiheit und Rundfunkfreiheit geprüft. Schwerpunkt sind die grundrechtlichen Schutzbereiche und deren mögliche Einschränkung durch Strafnormen.

Rüchardt· JA 2017, 514· 120 Min Bearbeitung
VerfassungsbeschwerdeDer Verwaltungsakt in der KlausurRecht der öffentlichen Sachen+5 weitere
ZjS 2017Fortgeschrittene

Klausur: Die gewerbetreibende Wirtschaftsprüferin und der Datenschutz

Die Wirtschaftsprüferin W will sich gegen die behördliche Aufforderung und das Verbot wehren, den Posten als Geschäftsführerin der Muttergesellschaft eines Konkurrenzunternehmens (N) anzunehmen. Die Erfurter Süßwaren AG (E) befürchtet bei einem Wechsel von W die Weitergabe sensibler Unternehmensdaten und fordert staatliche Schutzmaßnahmen. Die zentralen rechtlichen Schwerpunkte sind die Berufsfreiheit gemäß Art. 12 GG, die Verhältnismäßigkeit von Berufsverboten, der Datenschutz sowie das gesamtgesellschaftliche Interesse an unabhängigen Wirtschaftsprüfern. Der Fall verlangt zudem die Einbeziehung der Grundrechte Dritter in die Prüfung.

David Meurers· ZJS 2017, 448
VerfassungsbeschwerdeFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)+5 weitere
JA 20171. Staatsexamen

Post vom Dekan – plötzlich ist der Doktortitel weg

Die Klausur thematisiert die Verfassungsmäßigkeit des sogenannten Dissertationsdruckzwangs, d.h. der Pflicht zur Ablieferung und Veröffentlichung einer bestimmten Anzahl von Exemplaren einer Dissertation zur Erlangung und zum Erhalt des Doktorgrads. Zu prüfen ist insbesondere, ob die entsprechenden Regelungen der Promotionsordnung in Verbindung mit dem Landeshochschulgesetz Grundrechte wie die Wissenschaftsfreiheit, die Berufsfreiheit, das Eigentumsrecht, das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Gleichheitsgebot verletzen und ob die Aberkennung des Titels rechtmäßig ist.

Stumpf· JA 2017, 362· 300 Min Bearbeitung
VerfassungsbeschwerdeAllgemeine GrundrechtslehrenDer Verwaltungsakt in der Klausur+5 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Ronald McDonald und die Ernährungswende

Die Klausur behandelt die Frage, ob die Verfassungsbeschwerde eines Ernährungswissenschaftlers Aussicht auf Erfolg hat, nachdem ihm untersagt wurde, karikierende Zeichnungen der Werbefigur Ronald McDonald im Rahmen seiner öffentlichen Kampagne gegen Fast-Food-Unternehmen und für gesunde Ernährung zu verwenden. Die Falllösung konzentriert sich auf die Prüfung der Grundrechte, insbesondere Meinungs- und Kunstfreiheit, im Spannungsverhältnis zum Unternehmenspersönlichkeitsrecht und Urheberrecht.

Nadja Kronenberger· JURA 2017, 333
VerfassungsbeschwerdeMeinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)+3 weitere
ZjS 2017Fortgeschrittene

Klausur: Geistheiler

Ein als Geistheiler tätiger Mann (G) wehrt sich gegen seine strafrechtliche Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz, nachdem er durch Handauflegen Schwerkranke behandelt hatte. Die Gerichte legten dabei die sogenannte 'Eindruckstheorie' zugrunde, wonach schon der bloße Anschein einer Heilbehandlung unter das Gesetz fallen kann. G sieht sich durch das Verbot seiner Tätigkeit in seiner Berufsfreiheit und seinem Recht auf Religionsausübung verletzt und rügt zudem einen Verstoß gegen das strafrechtliche Analogieverbot. Im Zentrum des Falls stehen Fragen zur Verfassungsbeschwerde gegen ein Strafurteil, zur Reichweite der Berufsfreiheit, zur Verhältnismäßigkeit staatlicher Eingriffe und zum Analogieverbot nach Art. 103 Abs. 2 GG.

VerfassungsbeschwerdeFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)+5 weitere
ZjS 2017Fortgeschrittene

Hausarbeit: Surfreviere

In einer Ostsee-Gemeinde werden zum Schutz der Sicherheit von Badegästen und zur Reduzierung von Unfällen zwischen verschiedenen Wassersportarten spezielle Zonen für Schwimmer, Windsurfer und Kitesurfer eingeführt. Der erfahrene Windsurfer S wendet sich gegen diese Regelung und sieht darin eine unzulässige Einschränkung seiner Freizeitgestaltung. Auch die U-GbR, die Surfmaterial verleiht und Kurse anbietet, sieht sich durch die neue Zoneneinteilung wirtschaftlich benachteiligt und befürchtet Umsatzeinbußen. Im Mittelpunkt stehen die Rechtmäßigkeit der gemeindlichen Zonierungssatzung, mögliche Grundrechtsverletzungen der Betroffenen sowie deren Rechte auf unternehmerische Freiheit und Eigentumsschutz.

Henry Hahn· ZJS 2017, 64
VerfassungsbeschwerdeFreiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde+5 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Im Zweifel gegen die Freiheit?

Ein Arzt bietet begleitete Suizidhilfe unter strengen Bedingungen an und wird mit einem neuen Gesetzentwurf zur Strafbarkeit geschäftsmäßiger Suizidhilfe konfrontiert. Der Fall behandelt die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des Gesetzgebungsverfahrens, die Verhältnismäßigkeit der Strafnorm und deren Vereinbarkeit mit Grundrechten wie dem Recht auf Selbstbestimmung und Leben.

Alexander Brade· JURA 2016, 923
VerfassungsbeschwerdeGrundrechtskonkurrenzenGesetzgebungsverfahren+4 weitere
ZjS 2016Fortgeschrittene

Hausarbeit: Verbot der Pelztierhaltung

Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob ein vom Bundesrat initiierter Gesetzentwurf, der die gewerbliche Haltung und Tötung von Pelztieren in Deutschland verbietet und eine zehnjährige Übergangsfrist ohne Entschädigungsregelung vorsieht, mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die P-GmbH, Betreiberin einer regulären Pelztierfarm, sieht sich durch das geplante Gesetz in verschiedenen Grundrechten, insbesondere Berufsfreiheit und Eigentumsgarantie, verletzt und rügt eine entschädigungslose Enteignung. Der Fall thematisiert zentrale grundrechtliche Wertungen, insbesondere im Hinblick auf das Spannungsverhältnis zwischen Tierschutz als Verfassungsziel und individuellen Freiheitsrechten. Darüber hinaus umfasst der Fall prozessuale Aspekte der Verfassungsbeschwerde.

Henry Hahn· ZJS 2016, 618
VerfassungsbeschwerdeFreiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)+5 weitere
JA 2016Anfänger:innen

'Heißer' Nebenjob im Studium

Die Klausur befasst sich mit dem neuen § 180b StGB, der die Inanspruchnahme von Prostituierten unter Strafe stellt, und der einseitigen Straffreiheit der Prostituierten. Thematisiert wird insbesondere die verfassungsrechtliche Bewertung dieses Gesetzes im Hinblick auf die Berufsfreiheit, allgemeine Handlungsfreiheit und Gleichheitsrecht. Die Erfolgsaussichten einer auf Art. 12 I, Art. 2 I und Art. 3 I GG gestützten Verfassungsbeschwerde sind gutachterlich zu prüfen.

Friehe· JA 2016, 602· 180 Min Bearbeitung
VerfassungsbeschwerdeAmtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und Auflösung+5 weitere
ZjS 2016Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: Profit, Moral und die rechtlichen Grenzen der Kriegswaffenexportkontrolle – Teil 2

In diesem Fall wendet sich eine Herstellerin von Kriegswaffen (K-KG) im Wege der verwaltungsgerichtlichen Klage gegen den Widerruf einer Ausfuhrgenehmigung für Kettenpanzer. Streitgegenstand ist die Rechtmäßigkeit dieses Widerrufs, der durch die Genehmigungsbehörde auf Grundlage des Kriegswaffenkontrollgesetzes (KrWaffKG) ergangen ist. Im Mittelpunkt stehen verwaltungsrechtliche Fragestellungen wie die Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs, die statthafte Klageart (Anfechtungsklage), sowie die Prüfung öffentlich-rechtlicher Streitigkeiten. Weitere Schwerpunkte bilden das Verwaltungsprozessrecht (insbesondere Ermessensfehlerlehre) und die unionsrechtlichen Grundfreiheiten.

Begründetheit der Allgemeinen Leistungs- und UnterlassungsklageVerfassungsbeschwerdeBeschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGO+5 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Arbeitsfreie Samstage

In dieser öffentlich-rechtlichen Klausur wird die Erfolgsaussicht einer Verfassungsbeschwerde eines Möbelunternehmens gegen eine landesrechtliche Regelung zu arbeitsfreien Samstagen geprüft. Im Mittelpunkt stehen Fragen der Gesetzgebungskompetenz zwischen Bund und Ländern sowie die Möglichkeit und Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde durch juristische Personen, insbesondere im Zusammenhang mit Art. 12 Abs. 1 GG. Ebenso zu erörtern ist das Erfordernis der vorherigen Rechtswegausschöpfung.

Pollin· JA 2016, 272· 120 Min Bearbeitung
VerfassungsbeschwerdeWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)+5 weitere
ZjS 2016Fortgeschrittene

Übungsfall: Die Antiterrordatei

Der designierte Richter B wendet sich mit einer Verfassungsbeschwerde gegen das 2006 eingeführte Antiterrordateigesetz (ATDG), das den Austausch von personenbezogenen Daten zwischen Polizei und Nachrichtendiensten zur Terrorismusbekämpfung ermöglicht. B sieht sich unter anderem in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung, seinem Brief-, Fernmelde- und Wohnungsrecht sowie im effektiven Rechtsschutz verletzt. Die Bundesregierung bestreitet die Zulässigkeit und Grundrechtsverletzung und verteidigt den Umgang mit der Antiterrordatei sowie die Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten. Im Mittelpunkt stehen verfassungsrechtliche Fragen des Grundrechtsschutzes, das Trennungsgebot zwischen Behörden und die europarechtliche Dimension des Datenschutzes.

VerfassungsbeschwerdeUnverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG)Ausführung der Gesetze durch die Verwaltung+5 weitere
ZjS 2016Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: Profit, Moral und die rechtlichen Grenzen der Kriegswaffenexportkontrolle – Teil 1

Im Mittelpunkt des Falls steht die kontroverse Gesetzesinitiative einer Bundestagsfraktion zur Einrichtung eines parlamentarischen Kriegswaffen-Kontrollausschusses (KWKA), der in die bisherige Exekutivkompetenz bei Waffenexportgenehmigungen eingreifen soll. Die Bundesregierung sieht darin eine unzulässige Beschränkung ihrer Handlungsspielräume und einen Verstoß gegen den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, insbesondere im Hinblick auf Art. 26 Abs. 2 GG und den Gewaltenteilungsgrundsatz. Zentrale rechtliche Schwerpunkte betreffen die Abgrenzung von Exekutive und Legislative bei hochpolitischen Entscheidungen, die Reichweite der Berufsfreiheit betroffener Unternehmen sowie unionsrechtliche Aspekte. Der Sachverhalt illustriert das Spannungsfeld zwischen parlamentarischer Kontrolle, demokratischer Legitimation und praktischer Handhabung der Rüstungsexportkontrolle.

VerfassungsbeschwerdeFreiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)+5 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Gesetzgebungsoutsourcing und Arzneimittelwerbeverbot

Die Klausur behandelt eine Verfassungsbeschwerde gegen das Arzneimittelwerbeverbotsgesetz (AWV-G). Thematisiert werden insbesondere Probleme des grundrechtlichen Schutzes kommerzieller Kommunikation, die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des Gesetzgebungsoutsourcings sowie die Prüfung der Verhältnismäßigkeit eines umfassenden Publikumswerbeverbots für Arzneimittel.

Eva Ellen Wagner· JURA 2016, 83
VerfassungsbeschwerdeGrundlagen der GesetzgebungBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)+4 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Der Fall Gustl M. – Wahn oder Sinn?

Die Klausur behandelt einen Prüfungsfall im Kontext einer Unterbringung nach § 63 StGB und ihrer Fortdauer nach § 67 e StGB. Im Mittelpunkt stehen die Zulässigkeit und Begründetheit einer Verfassungsbeschwerde gegen die fachgerichtliche Entscheidung, insbesondere im Hinblick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, den Prüfungsmaßstab des Bundesverfassungsgerichts und den Anspruch auf rechtliches Gehör bei Ablehnung eines Gegengutachtens.

David Jungbluth· JURA 2015, 1242
VerfassungsbeschwerdeStrukturprinzip RechtsstaatLeben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)+5 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Die dritte Startbahn

Die Klausur behandelt die verfassungsrechtliche Überprüfung eines Planfeststellungsbeschlusses zum Bau einer dritten Start- und Landebahn, der den Abriss und die Umsiedlung eines Dorfes vorsieht. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob der betroffene Grundstückseigentümer durch die Enteignung und Umsiedlung in seinen Grundrechten, insbesondere am Eigentum und an der Heimatverbundenheit, verletzt ist. Außerdem werden die Rechtsnatur des Planfeststellungsbeschlusses sowie das Verfahren bei Stimmengleichheit im Bundesverfassungsgericht thematisiert.

Schladebach, Beutler· JA 2015, 834· 180 Min Bearbeitung
VerfassungsbeschwerdeSchutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)Das Bundesverfassungsgericht+5 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Der verschlossene Bundesnachrichtendienst

Der Fall behandelt die verwaltungsprozessuale Untätigkeitsklage eines Journalisten gegen den Bundesnachrichtendienst auf Auskunft zu dessen Mitarbeiterstruktur, insbesondere im Hinblick auf NS-Bezüge. Schwerpunktmäßig thematisiert werden presserechtliche Auskunftsansprüche, Gesetzgebungskompetenz im Bund-Länder-Verhältnis und die Reichweite des Landespresserechts. Die Klausur verknüpft staatsorganisationsrechtliche Fragestellungen mit Grundrechten und aktuellen höchstrichterlichen Entscheidungen.

Philipp Amthor, Annette Prehn· JURA 2015, 624
GesetzgebungskompetenzenPressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 1 GG)Wiederholung+4 weitere
JA 2015Anfänger:innen

Die 'durchgeknallte Frau'

Die Klausur beschäftigt sich mit der grundrechtlichen Prüfung im Kontext einer ehrverletzenden journalistischen Meinungsäußerung über eine Politikerin. Schwerpunkte sind das Allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Meinungsfreiheit und deren mittelbare Drittwirkung, sowie die praktische Konkordanz zwischen diesen Grundrechten. Zudem ist die Erfolgsaussicht einer Urteilsverfassungsbeschwerde zu prüfen, nachdem eine zivilgerichtliche Klage gescheitert ist.

Thomas· JA 2015, 366· 120 Min Bearbeitung
Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)Schutz vor Ausbürgerung und Auslieferung (Art. 16 GG)+5 weitere
JA 2015Anfänger:innen

Der Anwalt und sein Recht auf Papier

Die Klausur behandelt die Frage, ob die gesetzlich vorgeschriebene Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs für Rechtsanwälte, konkret die ausschließliche Einreichung von Schriftsätzen in elektronischer Form nach § 130 d ZPO, mit der Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar ist. Zu prüfen ist insbesondere, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Verfassungsbeschwerde Aussicht auf Erfolg hat.

Hoffmann, Borchers· JA 2015, 197· 120 Min Bearbeitung
VerfassungsbeschwerdeRecht der öffentlichen SachenDie Bundesregierung+5 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Gut für den Teint, aber schlecht für die Gesundheit

Der Fall behandelt eine Verfassungsbeschwerde eines Sonnenstudiobetreibers gegen das Nutzungsverbot für Minderjährige nach § 4 NiSG. Es sind insbesondere Fragen der Berufsfreiheit, Eigentumsfreiheit, der Gesetzgebungskompetenz, der Verhältnismäßigkeit und der Prüfung eines Grundrechtseingriffs unter umstrittener wissenschaftlicher Grundlage zu erörtern.

VerfassungsbeschwerdeBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Gesetzgebungskompetenzen+4 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Mehr direkte Demokratie? Gewagt!

Die Klausur thematisiert die Einführung direkter Demokratieelemente auf Bundesebene durch eine Grundgesetzänderung und ein einfaches Gesetz. Prämisse ist die Erweiterung der Volksgesetzgebung und der demokratischen Einflussmöglichkeiten im Verwaltungsrecht, insbesondere durch Beteiligungsrechte der betroffenen Öffentlichkeit. Die Aufgabenstellung umfasst Fragen zur Verfassungsmäßigkeit, den verfahrensrechtlichen Voraussetzungen und zur Schnittstelle zwischen Staatsorganisationsrecht und Verwaltungsrecht.

Dominik Steiger· JURA 2014, 963
Staatsstrukturprinzipien des GGGrundlagen der GesetzgebungWahlen und Wahlrechtsgrundsätze+3 weitere
ZjS 2014Anfänger:innen

Anfängerhausarbeit: Verdachtsberichterstattung im Verfassungsschutzbericht

B, Vorstand des Vereins "Der Mensch in Freiheit e.V.", wendet sich gegen die Erwähnung seines Netzwerks im Verfassungsschutzbericht 2013, wo es als Verdachtsfall im Bereich Linksextremismus geführt wird. Im Bericht wird insbesondere auf radikale Beiträge und "Erfolgsmeldungen" aus dem vereinseigenen Online-Journal Bezug genommen, die das aggressive Vorgehen gegen staatliche Einrichtungen und Polizeibeamte thematisieren. B argumentiert, dass Meinungsäußerungen allein nicht zur Feststellung eines verfassungsfeindlichen Verdachts herangezogen werden dürfen und sieht durch die Berichterstattung im Verfassungsschutzbericht seine Rechte aus Art. 5 GG verletzt. Die Fallkonstellation betrifft die rechtliche Zulässigkeit von Verdachtsberichterstattung durch Behörden sowie die Abwägung von Grundrechten, insbesondere Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsschutz.

VerfassungsbeschwerdeLeben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)+5 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Der frustrierte Wähler

Die Klausur behandelt eine Wahlprüfbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht. Anhand eines Sachverhalts, der verschiedene Konstellationen wie das Erfordernis eines Unterschriftenquorums für parteilose Kandidaten, die Auswirkungen starrer Listen, die Geheimhaltung der Wahlentscheidung sowie die Briefwahl und deren mögliche Beeinflussung umfasst, werden zentrale Fragestellungen des Wahlrechts und der Wahlrechtsgrundsätze verfassungsrechtlich geprüft.

Wahlen und WahlrechtsgrundsätzeDas BundesverfassungsgerichtVerfassungsbeschwerde+4 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

Konkurrenz bei Beamtenernennung

Die Klausur behandelt die Konkurrenzen bei der Besetzung einer Beamtenstelle, konkret die Ernennung zum Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamburg. Streit besteht um die Rechtmäßigkeit des Auswahlverfahrens, unter anderem wegen Grundsatzverstößen (faire Verfahrensführung, Einflussnahme, Beurteilungspraxis) und der Rechtsschutzmöglichkeiten im Beamtenrecht. Zudem wird auf das Zusammenspiel zwischen Verwaltungsverfahren, einstweiligem Rechtsschutz und Verfassungsbeschwerde eingegangen.

Broemel, Heinze· JA 2014, 213
VerfassungsbeschwerdeEinstweiliger RechtsschutzEntscheidung durch Gerichtsbescheid+5 weitere
ZjS 2014Fortgeschrittene

Examensübungsklausur: Die streikende Beamtin

Im Fall fordert eine verbeamtete Lehrerin, dass disziplinarrechtliche Maßnahmen und der Einbehalt von Dienstbezügen wegen ihrer Teilnahme an einem Warnstreik aufgehoben werden. Im Zentrum steht das Spannungsverhältnis zwischen dem grundgesetzlichen Streikverbot für Beamte und der Europäischen Menschenrechtskonvention, insbesondere im Hinblick auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Thematisiert wird, ob und inwieweit Beamte ein Streikrecht nach nationalem und europäischem Recht besitzen. Die rechtliche Bedeutung internationaler Vorgaben und deren Auswirkung auf deutsches Disziplinarrecht sind zentrale Fragen.

VerfassungsbeschwerdeFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Ausführung der Gesetze durch die Verwaltung+5 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Versammlungsfreiheit am Flughafen

Die Übungsklausur behandelt die Zulässigkeit und Begründetheit einer Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit einer politischen Demonstration am Flughafen. Im Mittelpunkt stehen die Grundrechtsbindung gemischt-wirtschaftlicher Unternehmen und die Versammlungsfreiheit im öffentlichen Raum. Der Fall basiert auf einer bekannten Entscheidung des BVerfG und thematisiert aktuelle Probleme des Versammlungsrechts.

James Bews, Holger Greve· JURA 2012, 723
Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)VerfassungsbeschwerdeVersammlungsrechtliche Maßnahmen+4 weitere
JA 20121. Staatsexamen

Kein Alkoholverbot ist auch keine Lösung?

Die Klausur behandelt das nächtliche Alkoholverkaufsverbot nach dem baden-württembergischen LadÖG sowie ein Alkoholkonsumverbot auf öffentlichen Flächen durch Polizeiverordnung. Zu prüfen sind die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde gegen das Verkaufsverbot sowie einer Anfechtungsklage gegen einen polizeilichen Platzverweis. Im Mittelpunkt stehen verwaltungsprozessuale, polizei- und ordnungsrechtliche sowie verfassungsrechtliche Fragestellungen.

Frank, Platzer· JA 2012, 680· 300 Min Bearbeitung
VerfassungsbeschwerdeMaßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungFreizügigkeit (Art. 11 GG)+5 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Übungsklausur ÖR (Fortgeschrittene) Der Formel-1-Chef und die Nazi-Orgie

Ein britischer Sportfunktionär wird nach Berichterstattung einer Zeitung und Veröffentlichung kompromittierender Fotos und Videos in seiner Privatsphäre verletzt und sucht vergeblich effektiven Rechtsschutz im nationalen Gericht. Er wendet sich anschließend an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, weil das nationale Recht seiner Ansicht nach keinen ausreichenden Schutz bietet.

Thorsten Ricke· JURA 2012, 641
Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)+4 weitere
ZjS 2012Fortgeschrittene

Übungsklausur: Der ehrenwerte Sonnenbankier

Der Inhaber eines Fitness- und Sonnenstudios in Hannover, S, wendet sich gegen ein Bundesgesetz, das Minderjährigen die Nutzung von Sonnenbänken in öffentlichen Einrichtungen verbietet und bei Verstößen ein Bußgeld vorsieht. Er sieht darin eine unzulässige Einschränkung seines Berufsrechts sowie der Grundrechte jugendlicher Kunden und kritisiert zudem das Gesetzgebungsverfahren, insbesondere die Abstimmung im Bundestag und Bundesrat. Im Fokus stehen Fragen des Staatsorganisationsrechts wie Ordnungsmäßigkeit des Gesetzgebungsverfahrens, die Rolle der Landesregierung sowie der Mehrheits- und Anwesenheitserfordernisse. Zusätzlich sind grundrechtliche Aspekte, insbesondere Art. 12 GG (Berufsfreiheit) und etwaige Grundrechte Jugendlicher, in Verbindung mit staatlichem Paternalismus zu prüfen.

Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungVerfassungsbeschwerde+5 weitere
JA 20121. Staatsexamen

Kneipenquerelen

Die Klausur 'Kneipenquerelen' thematisiert Gesetzgebungskompetenzen des Bundes nach der Föderalismusreform am Beispiel des Gaststättenrechts und die Reichweite bundesgesetzlicher Regelungen in Landesgesetzen (statische Verweisung LGastG auf BGastG). Im Zentrum steht die Frage, ob eine landesrechtliche Weitergeltung und Anwendung neuer Bundesvorschriften möglich ist und ob eine Verfassungsbeschwerde gegen eine darauf gestützte Geldbuße Aussicht auf Erfolg hat.

Bowitz, Schorn· JA 2012, 597· 300 Min Bearbeitung
VerfassungsbeschwerdeRecht der öffentlichen SachenSchutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)+5 weitere
ZjS 2012Fortgeschrittene

Übungshausarbeit: Gebete in der Schule

Ein 15-jähriger Schüler begehrt im Wege der Verfassungsbeschwerde die Aufhebung eines von der Schulleitung ausgesprochenen Verbots, während der Unterrichtspausen in einer öffentlichen Schule islamische Gebete offen durchzuführen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob das Verbot mit der im Grundgesetz verankerten Glaubensfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG) und dem staatlichen Neutralitätsgebot vereinbar ist. Zudem werden mögliche Beeinträchtigungen des Schulbetriebs sowie Grundrechte anderer Schulen und Lehrer thematisiert. Streitpunkte sind auch die Rolle der Eltern als gesetzliche Vertreter und die Reichweite landesgesetzlicher Regelungen zu religiösem Verhalten an Schulen.

Anna Mrozek, Norman Jäckel· ZJS 2012, 521
VerfassungsbeschwerdeLeben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)+5 weitere
ZjS 2012Fortgeschrittene

Übungshausarbeit: „Ungestörtes Einkaufen“

Die Tierschutzgruppe „Rettet alle Felle“ protestiert im Einkaufszentrum des Hauptbahnhofs L gegen den Verkauf von Pelzprodukten, woraufhin der Betreiber ein Bahnhofsverbot ausspricht. Die Aktivisten wehren sich gerichtlich und später verfassungsrechtlich gegen das Verbot, da sie sich in ihrer Versammlungs- und Meinungsfreiheit verletzt sehen. Zusätzlich kommt es zu einer weiteren Protestaktion mit Farbbeutelwürfen auf Kundinnen, bei der eine Frau verletzt wird. Die Gruppe fragt, ob das polizeiliche Eingreifen ihre Versammlungsfreiheit beeinträchtigt. Im Mittelpunkt stehen die Grundrechtsbindung privater Betreiber öffentlicher Einrichtungen, die Abwägung zwischen Versammlungs-, Meinungsfreiheit und Hausrecht sowie strafrechtliche und zivilrechtliche Aspekte bei Demonstrationshandlungen.

Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungMaßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen Räumen+5 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Übungsklausur ÖR Das allzu kritische Schulbuch

In diesem Übungsfall erhebt ein Schulbuchverleger Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung eines Lehrbuchs durch das Kultusministerium. Streitentscheidend sind insbesondere Fragen der Meinungs- und Pressefreiheit, des Zensurverbots sowie der religiös-weltanschaulichen Neutralität des Staates, wobei die rechtlichen Maßstäbe der Schulbuchzulassung zu prüfen sind.

Christian Ernst· JURA 2012, 145
VerfassungsbeschwerdeMeinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Schulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)+1 weitere
JURA 2011Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Bankenabgabe

Im Sachverhalt wird die Einführung einer Bankenabgabe durch den Bund thematisiert, mit der Banken zur Finanzierung von Entschädigungseinrichtungen verpflichtet werden. Eine betroffene Bank erhebt Verfassungsbeschwerde und macht insbesondere eine Verletzung von Grundrechten wie Eigentumsfreiheit, Berufsfreiheit und Gleichbehandlung geltend. Es ist zu prüfen, ob die Verfassungsbeschwerde Aussicht auf Erfolg hat.

David Bruch· JURA 2011, 698
VerfassungsbeschwerdeBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)+3 weitere
JURA 2011Fortgeschrittene

Übunghausarbeit ÖR Wasser und Brot nach der Finanzkrise

Die Klausur behandelt die verfassungsrechtliche Überprüfung zentraler Eingriffe des Unternehmensrettungsgesetzes (URG) nach der Finanzkrise: Obergrenzen für Managergehälter, den staatlichen Anteilserwerb, Mitbestimmungsrechte des Staates in Unternehmensleitungen und Steuerprivilegien für Konkurrenten. Es sind Verfassungsbeschwerden eines Managers (Art. 12 I, 14 I GG) und eines Unternehmens (Art. 14 I, III GG, Wettbewerbsfreiheit) zu prüfen.

VerfassungsbeschwerdeBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)+2 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: Busunternehmen vs. Fußgängerzone

Das Busunternehmen O-GmbH klagt gegen die Entscheidung der Stadt S, den Marktplatz für den Busverkehr zu sperren und nur Anlieferern sowie Taxen Zugang zu gewähren. O sieht sich durch diese Verfügung wirtschaftlich bedroht und macht eine Verletzung ihrer Grundrechte geltend, insbesondere der Eigentumsfreiheit, der Berufs- und Unternehmensfreiheit sowie der Gleichheit vor dem Gesetz. Schwerpunktmäßig sind Fragen des Verwaltungsrechts, des subjektiven Rechtsschutzes und der Grundrechtsprüfung relevant. Der Fall umfasst die gerichtliche Ablehnung der Klage und die Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG.

Lothar Michael, Julia Leven· ZJS 2010, 723
VerfassungsbeschwerdeFreiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde+5 weitere
JURA 2010Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Unheimliche Warnhinweise der heimlichen EG-Gesundheitsminister: grundrechtsfest?

Examensklausur zur Verfassungsbeschwerde gegen die Pflicht zur Anbringung von Warnhinweisen auf Tabakerzeugnissen, insbesondere nach Streichung des Zusatzes „Die EG-Gesundheitsminister“ in der Tabakproduktverordnung. Thematisiert werden Zulässigkeit (u.a. Schriftform, Subsidiarität) sowie Begründetheit unter Bezug auf Grundrechte und europarechtliche Aspekte.

Tonio Gas· JURA 2010, 700
VerfassungsbeschwerdeMeinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)+3 weitere
JA 20101. Staatsexamen

Geteilte Arbeit, vermischte Verantwortlichkeit

Die Klausur thematisiert das Modell der Arbeitsgemeinschaften nach dem SGB II und die daraus resultierende geteilte Verwaltungsverantwortung zwischen Kommunen und Bundesagentur für Arbeit im Kontext der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Behandelt werden insbesondere die verfassungsrechtlichen Fragen einer möglichen Mischverwaltung, der Eingriff in das kommunale Selbstverwaltungsrecht sowie die Zulässigkeit und Begründetheit einer Kommunalverfassungsbeschwerde. Der Fokus liegt auf Organisationshoheit und Finanzhoheit der Kommunen sowie den Grenzen bundesgesetzlicher Aufgabenüberbindung an die Kommunen.

Winkler· JA 2010, 526· 300 Min Bearbeitung
Recht der öffentlichen SachenHaftung für Verstöße gegen UnionsrechtAusführung der Gesetze durch die Verwaltung+5 weitere
JURA 2010Fortgeschrittene

Übungshausarbeit ÖR Verbot von Killerspielen

Im Mittelpunkt der Übungshausarbeit steht die verfassungsrechtliche Überprüfung eines gesetzlichen Verbots sogenannter 'Killerspiele'. Geprüft werden insbesondere Kunstfreiheit, Menschenwürde, Berufsfreiheit sowie die grundrechtlichen Schutzpflichten des Staates im Kontext virtueller Gewaltspiele.

Tobias Handschell· JURA 2010, 461
VerfassungsbeschwerdeKunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)+2 weitere
JA 20101. Staatsexamen

Alles Gute kommt von oben

Im Sachverhalt wird das Unternehmen Ulrich Mineralölprodukte GmbH durch ein Gesetz zur Sicherung der Energieversorgung (EVSG) in ihrer Tätigkeit eingeschränkt, da Preisfestsetzung, Genehmigungserfordernis für den Handel und Vorratshaltungspflichten festgelegt werden. Das Unternehmen erhebt Verfassungsbeschwerde und macht insbesondere eine Verletzung der Berufsfreiheit und der Eigentumsfreiheit geltend. Zu prüfen ist, ob die Verfassungsbeschwerde Aussicht auf Erfolg hat und ob das Gesetz ordnungsgemäß zustande gekommen ist.

Prehn· JA 2010, 438· 300 Min Bearbeitung
VerfassungsbeschwerdeBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Schulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)+5 weitere
JA 2010Fortgeschrittene

Grenzenlose Tariftreue

Die Klausur behandelt die Frage, ob das rheinland-pfälzische Vergabegesetz (§§ 3, 13 RPVgG), das Unternehmen bei öffentlichen Aufträgen zur Tariftreue verpflichtet und für bestimmte Streitigkeiten den Zivilrechtsweg vorschreibt, mit höherrangigem Recht – insbesondere Grundrechten und der Kompetenzordnung des Grundgesetzes – vereinbar ist. Zentral ist die Betrachtung, ob eine Verfassungsbeschwerde eines nicht tarifgebundenen Unternehmens gegen die Benachteiligung im Vergabeverfahren mit Blick auf Art. 12 Abs. 1 GG, die Justizgrundrechte sowie Bundeskompetenzen Erfolg haben könnte.

Winkler· JA 2010, 274· 180 Min Bearbeitung
VerfassungsbeschwerdeDer Verwaltungsakt in der KlausurLandesrecht (bundeslandspezifisch)+5 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: Grundstücksverkehr im Spannungsfeld von Grundgesetz und Europarecht

Die „Organic Food Limited“, eine nach englischem Recht gegründete Gesellschaft, möchte von einem deutschen Landwirt ein Grundstück erwerben und legt den Kaufvertrag der Kreisverwaltung zur Genehmigung vor. Die Behörde versagt die Genehmigung mit Verweis auf einen anderen Landwirt, der das Grundstück zur Sicherung seiner betrieblichen Existenz benötigt, und beruft sich auf §§ 2 Abs. 1, 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG. Die OF Ltd. verfolgt daraufhin den Rechtsweg bis zum Bundesgerichtshof und schließlich zum Bundesverfassungsgericht, wobei sie die Vereinbarkeit der Grundstücksverkehrsvorschriften mit dem Grundgesetz und den unionsrechtlichen Grundfreiheiten in Zweifel zieht. Der Fall fokussiert auf die rechtlichen Voraussetzungen und Grenzen der Genehmigungsversagung im landwirtschaftlichen Grundstücksverkehr, die Bedeutung von Grundrechten und Unionsrecht sowie die Vorlagepflicht an den EuGH.

Elke Gurlit, Larissa Maier· ZJS 2010, 231
Haftung für Verstöße gegen UnionsrechtVerfassungsbeschwerdeFreiheit des Eigentums (Art. 14 GG)+5 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: „Grenzgänger“ – Autobahnblockade im Spiegel deutscher und europäischer Grundrechte und Grundfreiheiten

Eine deutsch-polnische Bürgerinitiative organisiert eine zweitägige Blockade einer Autobahn im Grenzbereich, um gegen den Ausbau der Strecke und die damit verbundene Naturzerstörung zu protestieren. Die polnischen Behörden planen, die Demonstration zuzulassen und den Verkehr umzuleiten, während die deutschen Behörden die Versammlung auf der Autobahn aus Sicherheitsgründen verbieten. Im Mittelpunkt stehen unionsrechtliche Fragen zum Verhalten der polnischen Behörden sowie verfassungsrechtliche Aspekte hinsichtlich des Versammlungsverbots durch die deutschen Behörden. Prüft werden unter anderem die Warenverkehrsfreiheit und nationale Grundrechte im Zusammenhang mit der Blockade.

Lothar Michael, Heiko Sauer· ZJS 2010, 86
Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungMaterielle Rechtmäßigkeit einzelner Beschränkungen von Versammlungen+5 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: Streit um den Vertrag von Lissabon

Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob der Vertrag von Lissabon und die begleitenden deutschen Umsetzungsgesetze mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Ein Bundestagsabgeordneter wendet sich mit Verfassungsbeschwerde gegen das Zustimmungsgesetz zum EU-Vertrag sowie ein Begleitgesetz. Zentrale Schwerpunkte betreffen die Kompetenzverlagerungen auf die Europäische Union, die Mitwirkungsrechte von Bundestag und Bundesrat im europäischen Gesetzgebungsprozess sowie den grundrechtlichen Schutz durch das Bundesverfassungsgericht. Außerdem ist die verfassungsrechtliche Kontrolle der Einbindung Deutscher Staatsorgane in die europäischen Integrationsschritte zu prüfen.

VerfassungsbeschwerdeRecht der öffentlichen SachenDie obersten Verfassungsorgane – Einführung+5 weitere
JURA 2009Fortgeschrittene

Übungsklausur (Fortgeschrittene) ÖR Blauer Dunst ade

Im Bundesland X wird auf Grundlage gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse ein umfassendes Rauchverbot in Gaststätten erlassen. Ein Gastwirt erhebt Verfassungsbeschwerde gegen das Rauchverbot, da er insbesondere eine Verletzung seiner Berufsfreiheit, seines Eigentums und des Gleichheitssatzes geltend macht. Der Fall behandelt die Zulässigkeit und Begründetheit der Verfassungsbeschwerde unter besonderer Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit des Rauchverbots sowie der grundrechtlichen Aspekte.

Thomas Reuter, Marcel Wiedmann· JURA 2009, 221
VerfassungsbeschwerdeBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)+3 weitere
ZjS 2009Fortgeschrittene

Übungsfall: „Enthüllung“ – Zu den Grenzen der Kunstfreiheit bei Romanen mit (auto-)biographischem Hintergrund

Im Mittelpunkt des Falls steht die gerichtliche Auseinandersetzung zwischen dem früheren Lebenspartner B und dem V-Verlag um die Verbreitung des Romans „Enthüllung“. B sieht sich in der Romanfigur „Kunz“ widergespiegelt und macht eine schwerwiegende Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte geltend. Nach Untersagung des Buchvertriebs durch die Instanzgerichte erhebt der V-Verlag Verfassungsbeschwerde und beruft sich auf die Kunstfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 3 GG. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind das Verhältnis zwischen Kunstfreiheit und allgemeinem Persönlichkeitsrecht, der Schutz privatester Lebensbereiche sowie die Berücksichtigung der EMRK bei der Abwägung grundrechtlicher Positionen.

Lothar Michael, Markus Thiel· ZJS 2009, 160
VerfassungsbeschwerdeFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)+5 weitere
JA 2009Anfänger:innen

Grenzen der Kunstfreiheit

Die Klausur thematisiert die Grenzen der Kunstfreiheit und deren Wechselwirkung zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Nach der zivilgerichtlichen Untersagung der Veröffentlichung eines Romans erhebt der Verlag Verfassungsbeschwerde und beruft sich auf den Schutz der Kunstfreiheit. Die Prüfung umfasst die Erfolgsaussichten dieser Verfassungsbeschwerde unter besonderer Berücksichtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und der Kunstfreiheit.

Betzinger· JA 2009, 125· 120 Min Bearbeitung
VerfassungsbeschwerdeEnteignender EingriffWeitere Rechtsgebiete+5 weitere
ZjS 2008Fortgeschrittene

Übungsfall: Die Videoüberwachung

Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob die durch die Stadt R geplante und auf Landesdatenschutzrecht gestützte Videoüberwachung eines öffentlichen Platzes mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Ein Bürger (B), der sich dort regelmäßig aufhält, sieht sich durch die geplante Maßnahme in seinen Grundrechten verletzt und hat nach erfolglosem Instanzenzug Verfassungsbeschwerde erhoben. Thematisiert werden datenschutzrechtliche Fragen zur Zulässigkeit der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen sowie eine mögliche Grundrechtsbeeinträchtigung durch Videoüberwachung im öffentlichen Raum. Im Kern ist die Zulässigkeit und Begründetheit der Verfassungsbeschwerde zu prüfen.

Holger Greve· ZJS 2008, 624
VerfassungsbeschwerdeFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Ausführung der Gesetze durch die Verwaltung+5 weitere
JA 20071. Staatsexamen

Hanseatische Sektenjagd

Die Klausur behandelt Schutzbereich der Bekenntnisfreiheit, mittelbar-faktischer Eingriff, Zurechnung im Amtshaftungsrecht.

Kahl, Zimmermann· JA 2007, 783· 300 Min Bearbeitung
VerfassungsbeschwerdeAmtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG)Wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde+5 weitere
JA 2006Fortgeschrittene

Theos tolle Taxis

Die Klausur behandelt die Verfassungsbeschwerde eines Taxiunternehmers gegen eine Untersagungsverfügung aufgrund § 26 III BOKraft. Im Mittelpunkt stehen mögliche Grundrechtsverletzungen aus Art. 12 Abs. 1 GG (Berufsfreiheit), Art. 14 Abs. 1 GG (Eigentum) und Art. 5 Abs. 1 GG (Meinungsfreiheit), wobei die Rechtfertigung der Einschränkungen durch regulatorische Ziele geprüft wird. Die Bearbeitung erfordert Kenntnisse im Verfassungsprozessrecht und der Grundrechtsdogmatik.

Reimer· JA 2006, 864· 120 Min Bearbeitung
VerfassungsbeschwerdeRecht der öffentlichen SachenSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)+5 weitere
JA 2006Fortgeschrittene

Pater semper incertus

Die Klausur behandelt die verfassungsrechtliche Prüfung familienrechtlicher Gerichtsentscheidungen im Hinblick auf die Grundrechte eines mutmaßlichen biologischen Vaters. Besonderes Augenmerk liegt auf dem Verhältnis von deutschem Verfassungsrecht, speziell Art. 6 GG, und der Bindung deutscher Gerichte an die EMRK sowie auf der Reichweite des Schutzes der Familie und des Elternrechts. Es ist zu prüfen, ob Verfassungsbeschwerden gegen die Entscheidungen der Fachgerichte Aussicht auf Erfolg haben.

Winkler· JA 2006, 784· 120 Min Bearbeitung
Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Schulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)+5 weitere
JA 2006Anfänger:innen

Großer Lauschangriff

Die Klausur behandelt die Zulässigkeit und Begründetheit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Einführung des sog. 'großen Lauschangriffs' im Zuge der Änderung des Art. 13 GG und die Neuregelung im § 100c Abs. 1 Nr. 3 StPO. Es geht zentral um die Prüfung von Grundrechten, insbesondere Menschenwürde (Art. 1 GG) und Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG), sowie die Möglichkeit und Grenzen verfassungsändernder Gesetze.

Essig· JA 2006, 283· 120 Min Bearbeitung
VerfassungsbeschwerdeSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)Der Bundestag+5 weitere
JA 2005Anfänger:innen

Bessere Chancen für den Nachwuchs?

In der Klausur wird ein Gesetz überprüft, das Architekten nach Vollendung des 65. Lebensjahres ein Berufsverbot auferlegt. Der betroffene Architekt erhebt Verfassungsbeschwerde und sieht sich in seiner Berufsfreiheit, seinem Eigentum und dem Gleichheitsgrundsatz verletzt. Es sind Fragen zur Anwendbarkeit der Grundrechte auf juristische Personen, zur Institutsgarantie und zum Rechtsschutzweg zu diskutieren.

Hein· JA 2005, 873· 120 Min Bearbeitung
VerfassungsbeschwerdeFreiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Schulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Todesstrafe

Die Klausur thematisiert die Wiedereinführung der Todesstrafe in Deutschland im Wege eines neuen Bundesgesetzes und die hieran anknüpfenden verfassungsrechtlichen Fragen. Im Mittelpunkt stehen die möglichen Verletzungen von Grundrechten durch die Verurteilung zum Tode und die formelle sowie materielle Verfassungsmäßigkeit des entsprechenden Gesetzes. Besonderes Augenmerk gilt der Zulässigkeit und Begründetheit der Verfassungsbeschwerden gegen die Todesstrafe und deren gesetzliche Grundlage.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Todesstrafe
VerfassungsbeschwerdeSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)Einführung in das allgemeine Verwaltungsrecht+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

The Rock

Die Klausur behandelt die verfassungsrechtliche Zulässigkeit und Begründetheit der 'Staatsnotstandsverfügung' der Bundeskanzlerin, insbesondere im Hinblick auf die damit verbundenen Einschränkungen der Grundrechte der inhaftierten 'Putschisten'. Schwerpunkt ist die Frage der Bindung der Exekutive an Gesetz und Recht gemäß Art. 20 Abs. 3 GG auch im Staatsnotstand sowie spezifisch das Verhältnis von Exekutive und Parlament. Prüfungsgegenstand sind außerdem ein Organstreitverfahren durch eine Bundestagsfraktion und eine Verfassungsbeschwerde eines betroffenen Inhaftierten.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: The Rock
VerfassungsbeschwerdeVerwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche MaßnahmenWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Südumfahrung Saarheim

In der Klausur geht es um das sogenannte 'Gesetz über den Bau der Südumfahrung Saarheim', das ein Infrastrukturprojekt für eine europäische Hochgeschwindigkeitsbahn regelt und weitreichende Auswirkungen auf die Stadt Saarheim sowie private Eigentümer und Umweltverbände hat. Diskutiert wird insbesondere die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes, an dessen Planung die Stadt Saarheim nicht ordnungsgemäß beteiligt war und deren Eigentumsrechte durch Enteignungen betroffen sind. Der Stadtrat erhebt daher Verfassungsbeschwerde und macht Grundrechtsverstöße geltend.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Südumfahrung Saarheim
VerfassungsbeschwerdeZulässigkeit der AnfechtungsklageJustizgrundrechte (Art. 101 Abs. 1 S. 2, Art. 103 GG)+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Strickliesel

Die Klausur behandelt die Einführung eines Pflichtfachs Handarbeit für Mädchen in saarländischen Schulen und den Ausschluss von Jungen vom Handarbeitsunterricht. Thematisiert werden schulrechtliche Grundlagen, die verfassungsrechtlichen Anforderungen an schulische Regelungen, insbesondere die Gleichbehandlung und Grundrechte. Die Fälle drehen sich um die Anfechtung dieser Verordnung durch betroffene Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern vor den Verwaltungsgerichten und im Wege der Verfassungsbeschwerde.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Strickliesel
VerfassungsbeschwerdeAllgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Sondergericht

Im Fall geht es um die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes, das der Bundesregierung die Möglichkeit einräumt, für bestimmte Straftaten sogenannte Sondergerichte mit besonderen Verfahrensregeln einzusetzen. Ein Verurteilter rügt nach seiner Verurteilung durch ein solches Sondergericht als mutmaßlicher Terrorist per Verfassungsbeschwerde insbesondere die Verletzung des Rechts auf ein ordentliches gesetzliches Gericht und seines Anspruchs auf ein faires Verfahren. Die Bundesregierung bestreitet die Zulässigkeit und Begründetheit der Verfassungsbeschwerde.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Sondergericht
VerfassungsbeschwerdeSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Die "Saarheimer Verträge"

Die Klausur behandelt die Einführung zweier neuer Vorschriften durch die sogenannten "Saarheimer Verträge", mit denen sowohl eine Beflaggungspflicht für private und öffentliche Gebäude als auch die vollständige Übertragung der Steuerhoheit auf die Europäische Union eingeführt wird. Die Ratifizierung erfolgt durch ein nationales Zustimmungsgesetz, gegen das eine Individualbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht erhoben wird. Prüfungsgegenstand ist die Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde, insbesondere im Hinblick auf die Grundrechtspositionen und die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Souveränitätsübertragung.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Die "Saarheimer Verträge"
VerfassungsbeschwerdeRecht der öffentlichen SachenSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Rechtschreibreform

Die Klausur behandelt die Einführung der Rechtschreibreform in den Schulen des Saarlandes durch Verwaltungsvorschrift und die hiergegen gerichteten verfassungsrechtlichen Einwände betroffener Eltern und Schülerin. Schwerpunktmäßig wird der Schutz von Grundrechten wie das Elternrecht, das Allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht auf Chancengleichheit thematisiert sowie die Frage der verfahrensmäßigen Umsetzung (Verwaltungsvorschrift, § 123 VwGO, Verfassungsbeschwerde). Die Klausur umfasst zudem die Anforderungen an die Regelungsform, insbesondere die Abgrenzung von Verwaltungsvorschrift und Gesetz.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Rechtschreibreform
VerfassungsbeschwerdeBeschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGOBeschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGO+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Die "Piätsch-Affaire

In der 'Piätsch-Affaire' geht es um die Frage, ob ein Vorstandsvorsitzender nach einer diffamierenden Äußerung durch einen parlamentarischen Staatssekretär im Rahmen einer Bundestagsdebatte gegen diese und die darauf basierende Ablehnung von Rechtsschutz durch das Bundesverwaltungsgericht mit einer Verfassungsbeschwerde vorgehen kann. Die Klausur thematisiert die parlamentarische Redefreiheit sowie die Möglichkeiten und Grenzen des Justizrechtsschutzes gegen politische Regierungsakte.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Die "Piätsch-Affaire
VerfassungsbeschwerdeEntscheidung durch GerichtsbescheidDie Bundesregierung+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Leistungsorientiertes Wahlrecht

In dieser Klausur wird die Verfassungsmäßigkeit eines "leistungsorientierten Wahlrechts" geprüft, das die Bundestagswahl nach Einkommensgruppen differenziert und abweichend von den bisherigen Wahlrechtsgrundsätzen gestaltet. Die Sachverhaltsfrage bezieht sich auf die Erfolgsaussichten eines Organstreitverfahrens durch eine Bundestagsfraktion und auf die Zulässigkeit sowie Begründetheit einer Verfassungsbeschwerde einer einzelnen Wahlbürgerin. Dabei werden mögliche Grundrechtsverletzungen sowie Verstöße gegen das Staatsorganisationsrecht, insbesondere die Wahlrechtsgrundsätze und den Grundsatz der Volkssouveränität, thematisiert.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Leistungsorientiertes Wahlrecht
VerfassungsbeschwerdeMaßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen RäumenVerwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche Maßnahmen+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Kriegsspielzeug

In der Klausur wird das gesetzliche Verkaufsverbot von Kriegsspielzeug (JuSchuVerVerKriegsSpielG) und dessen Auswirkungen auf die Saarheimer Spielzeugwerke AG behandelt. Die AG erhebt Verfassungsbeschwerde und sieht sich in ihrer Berufsfreiheit sowie Eigentumsfreiheit verletzt; zudem werden unionsrechtliche Aspekte und der Anwendungsbereich der Grundrechte-Charter thematisiert. Zu prüfen ist die Zulässigkeit und Erfolgsaussicht der Beschwerde unter Einbezug der relevanten verfassungsrechtlichen und unionsrechtlichen Normen.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Kriegsspielzeug
VerfassungsbeschwerdeBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

High ist okay

Die Klausur behandelt das DroGeInfVerVerG, das die Verbreitung bestimmter Informationen über Drogenkonsum verbietet und § 144 StGB als neue Strafnorm einführt. Im Mittelpunkt steht die Verfassungsbeschwerde eines Vereins, der behauptet, durch das Gesetz in seinen Grundrechten auf Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit, Meinungsfreiheit und Berufsfreiheit verletzt zu sein. Zu prüfen ist insbesondere, ob ein Eingriff in diese Grundrechte vorliegt und ob das Gesetz verfassungsrechtlich tragfähig begründet sowie im Kompetenzbereich des Bundes erlassen wurde.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: High ist okay
VerfassungsbeschwerdeFreizügigkeit (Art. 11 GG)Gleichheitsrecht (Art. 3 GG)+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Geschlossene Gesellschaft

Die Klausur behandelt die Verfassungsbeschwerde einer politischen Partei gegen ein höchstrichterliches Urteil, das einen Aufnahmeanspruch eines Bewerbers in die Partei aufgrund erfüllter satzungsmäßiger Voraussetzungen festgestellt hat. Zentral geht es um die Vereinbarkeit eines richterlich angenommenen Kontrahierungszwangs mit den Rechten aus Art. 21 und Art. 9 Abs. 1 GG sowie um das Demokratieprinzip und das Recht auf eigenständige Entscheidungen der Parteien nach § 10 Abs. 1 PartG. Im Streit steht auch, ob im Wege der verfassungskonformen Auslegung oder im Rahmen einer Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG zu entscheiden gewesen wäre.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Geschlossene Gesellschaft
VerfassungsbeschwerdeFreiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Entscheidung durch Gerichtsbescheid+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Freigesetzt!

In diesem Fall wendet sich der Kläger gegen die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses aufgrund seiner Heterosexualität und macht neben nationalem Recht insbesondere auch unionsrechtliche Diskriminierungsverbote und Grundrechte geltend. Im Zentrum steht die Prüfung einer Verfassungsbeschwerde gegen arbeitsgerichtliche Urteile, insbesondere hinsichtlich der möglichen Verletzung der Berufsfreiheit, des Diskriminierungsverbots und der Garantie des gesetzlichen Richters. Thematisiert werden zudem die Reichweite von § 1 und § 23 KSchG, die Anwendbarkeit des AGG, die Bindungswirkung der Richtlinie 2000/78/EG, sowie der unionsrechtliche Grundrechtsschutz und eine mögliche Vorlagepflicht an den EuGH.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Freigesetzt!
VerfassungsbeschwerdeBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Entscheidung durch Gerichtsbescheid+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Die "Amanda-Affaire"

Die Klausur behandelt die Verfassungsmäßigkeit des Untersuchungsausschussgesetzes (PUAG) in Hinblick auf die Regelungen zur Besetzung des Untersuchungsausschusses, die Reichweite der Zwangsrechte und die Beweisgewinnung sowie die Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde einer Aktiengesellschaft gegen Beschlüsse des Bundesgerichtshofs im Rahmen eines Untersuchungsausschussverfahrens. Außerdem werden Grundrechtsfragen des Datenschutzes und der Rechtsschutzmöglichkeiten betroffener Unternehmen thematisiert.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Die "Amanda-Affaire"
VerfassungsbeschwerdeBeschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGOEntscheidung durch Gerichtsbescheid+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Peepshow

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Peepshow
VerfassungsbeschwerdeBeschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGOMenschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG)+5 weitere
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