Schuler
Klausuren
„Aufregung rund um eine Party-Playlist“
Die Klausur thematisiert die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde einer GmbH gegen ein behördliches Verbot des Abspielens eines Party-Hits auf einem Volksfest. Der Schwerpunkt liegt auf Fragen der Beschwerdefähigkeit und Prozessfähigkeit juristischer Personen, der Gegenwärtigkeit der Beschwer, der Abgrenzung und Reichweite der Kunstfreiheit des Art. 5 Abs. 3 GG im Verhältnis zur Meinungs- und Berufsfreiheit sowie der Prüfung von Schranken und Verhältnismäßigkeit behördlicher Eingriffe.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Schuler prüfen besonders häufig Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) (1×), Der Verwaltungsakt in der Klausur (1×) und Verfassungsbeschwerde (1×).