Zimmermann
Klausuren
* "Von allen guten Geistern verlassen
Die Klausur befasst sich schwerpunktmäßig mit Fragestellungen rund um die Belehrungspflichten bei der polizeilichen Befragung von Beschuldigten, Beschlagnahmeverboten hinsichtlich Aussagen und Notizen von Geistlichen sowie prozessualen Voraussetzungen und möglichen Beweisverwertungsverboten im Strafverfahren. Schwerpunkt ist die Erfolgsaussicht einer Revision gegen ein auf Beweiserhebung und -verwertung gestütztes Strafurteil.
Hanseatische Sektenjagd
Die Klausur behandelt Schutzbereich der Bekenntnisfreiheit, mittelbar-faktischer Eingriff, Zurechnung im Amtshaftungsrecht.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Zimmermann prüfen besonders häufig Amtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG) (1×), Das materielle Gutachten/A-Gutachten (1×), Gutachten - Wiederholung & Trainer (1×), Verfassungsbeschwerde (1×), Wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde (1×) und Zulässigkeit der Revision (1×).