Stellvertretung
Die Stellvertretung (§§ 164 ff. BGB) erlaubt es, Rechtsgeschäfte für einen anderen abzuschließen. Drei Voraussetzungen: eigene Willenserklärung des Vertreters + Handeln in fremdem Namen (Offenkundigkeitsprinzip) + Vertretungsmacht. Wirkung: Das Rechtsgeschäft wirkt für und gegen den Vertretenen (§ 164 I). Klassische Klausurprobleme: Vertreter ohne Vertretungsmacht (§ 177), Missbrauch der Vertretungsmacht, Innen- vs. Außenvollmacht.
Zu diesem Thema haben wir 178 Klausuren im Portal.
Klausuren zum Thema
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Chatbots auf Shoppingtour
Die Klausur thematisiert zivilrechtliche Fragestellungen rund um den Einsatz von Chatbots beim Online-Shopping. Im Mittelpunkt stehen das Zustandekommen von Verträgen durch digitale Kommunikation sowie vertiefte prüfungsrelevante Aspekte zur Stellvertretung und Verwendung von AGB. Die Fallgestaltung greift zudem aktuelle Änderungen zu Verbraucherverträgen über digitale Produkte auf.
ZR-Fortgeschrittenenhausarbeit zum allgemeinen Teil des BGB, zum Vereinsrecht und Sachenrecht
Die Hausarbeit behandelt zivilrechtliche Fragestellungen zum allgemeinen Teil des BGB, zum Vereinsrecht und Sachenrecht am Beispiel des Vereins 'DorfMobil e. V.'. Sie richtet sich an Fortgeschrittene und thematisiert mögliche rechtliche Probleme im Zusammenhang mit der Vereinsgründung und der Verwaltung von Sachen durch den Verein.
Fleisch oder Nicht-Fleisch – Das ist hier die Frage!
Beyza fordert von der Restaurantbetreiberin Uljana die Rückzahlung eines Teils des gezahlten Rechnungsbetrags sowie die irrtümlich zu viel entrichteten 15 € Trinkgeld, nachdem sie und ihr Freund im Lokal Speisen erhielten, die nicht wie erwartet waren. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob für ein als 'Wiener Schnitzel' angebotenes veganes Gericht und einen ersatzweise angenommenen Salatteller der jeweilige Preis verlangt werden darf. Gegenstand der Prüfung sind zivilrechtliche Ansprüche aus dem BGB im Zusammenhang mit Leistungsstörungen beim Kaufvertrag sowie das Bereicherungsrecht im Hinblick auf das versehentlich gezahlte Trinkgeld. Es gilt zu klären, ob und in welchem Umfang Rückzahlungsansprüche bestehen.
Harry Otter und das verschollene Diadem
Die Klausur behandelt die Ansprüche des Alleinerben Harry Otter gegen Frau Ginny Wiesel nach dem Verlust eines geliehenen Diadems. Im Mittelpunkt stehen die Prüfung von Herausgabeansprüchen, Fragen der Schadensersatzpflicht bei Unvermögen zur Herausgabe sowie die prozessuale Formulierung eines sogenannten '3er-Antrags' aus anwaltlicher Sicht.
Anfängerklausur: Zwei Autokäufe
Im Fall streiten die Gebrauchtwagenhändlerin Frosch (F) und die Hund GmbH (H) mit Goldt (G) bzw. deren Mitarbeiter Apfel (A) um die Zahlung von Kaufpreisen aus zwei Autokaufverträgen. A handelte als Mitarbeiter der G und schloss die Verträge ohne deren ausdrückliche Zustimmung. Zentrale rechtliche Schwerpunkte betreffen die Haftung bei fehlender oder unklarer Vertretungsmacht sowie Fragen zum Zugang und zur Wirksamkeit von Willenserklärungen. Es sind Anspruchsgrundlagen aus dem Kaufrecht sowie die Vertreterhaftung zu prüfen.
Fortgeschrittenenklausur zum Handels- und Gesellschaftsrecht: Bezahlen für den Porsche der anderen?
V, ein Automobil-Sammler, verlangt von B, einem ehemaligen Gesellschafter der ABC-OHG, die Zahlung des Kaufpreises für einen Porsche. Im Mittelpunkt steht, ob B als (ehemaliger) Gesellschafter für Verbindlichkeiten haftet, nachdem die ABC-OHG den Autohandel eines Einzelkaufmanns W übernommen hat und dabei ein ausdrücklicher Haftungsausschluss für Altverbindlichkeiten vereinbart wurde. Zu prüfen ist insbesondere die Gesellschafterhaftung einschließlich Nachhaftung bei der OHG, die gesetzliche Haftung des Erwerbers nach § 25 Abs. 1 HGB sowie die Bedeutung der Registerpublizität nach § 15 Abs. 1 HGB. Der Fall behandelt zudem die Voraussetzungen für einen Anspruch des V gegen B aus abgeleiteter Haftung.
Original-Examensklausur: „Was für ein Theater!“
Die Klausur schildert drei Vorfälle rund um Theaterbesuche des M, bei denen es zu Problemen mit Eintrittskarten, einem Sachschaden (zerrissene Anzughose auf unsicherer Treppe) und einer enttäuschenden, nicht werkgetreuen Inszenierung kam. Es handelt sich um eine Klageschriftskizze mit Schwerpunkt auf Fragen des Kauf- und Werkvertragsrechts, deliktischer Haftung sowie möglichen Ansprüchen gegen Betreiber und Dritte. Auch bereicherungsrechtliche sowie vertragliche Grundlagenansprüche werden angerissen.
Kurz vor knapp
Die Klausur behandelt Schwerpunkte des Allgemeinen Teils des BGB, insbesondere den Zugang und die Auslegung von Willenserklärungen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelung des Zugangszeitpunkts (§ 130 BGB). Im Mittelpunkt steht die Prüfung eines Vertragsschlusses bei mehrstufigen Verhandlungen über den Abschluss eines Mietvertrags, wobei Fragen zu Annahme, verspäteter Annahme, Bindungsfrist und Stellvertretung zu lösen sind. Weitere wichtige Punkte sind die rechtliche Wirksamkeit der Willenserklärungen sowie die Zahlungs- und Übergabepflichten aus einem etwaigen Mietvertrag.
Zu breit für die Waschstraße?
Die Klausur befasst sich mit den zivilrechtlichen Grundlagen zur Haftung bei Beschädigung eines zu breiten Fahrzeugs in einer Waschstraße. Schwerpunkte sind das Zustandekommen und die Wirksamkeit vertraglicher Beziehungen, insbesondere unter Einbeziehung von AGB und Stellvertretung, sowie die Haftung wegen Nebenpflichtverletzung und deliktischen Anspruchsgrundlagen bei Eigentumsverletzungen.
Die Tücken der Selbstbedienung
Die Klausur behandelt im ersten Teil stellvertretungsrechtliche Fragen beim Abschluss eines Darlehensvertrages zwischen zwei GmbHs, insbesondere die Problematik des Insichgeschäfts und des Missbrauchs der Vertretungsmacht sowie die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung im Dreipersonenverhältnis. Im zweiten Teil werden Ansprüche auf Schadensersatz in Zusammenhang mit nicht gezahltem Benzin an einer Selbstbedienungstankstelle geprüft und inzident Fragen des Eigentumserwerbs behandelt.
»Vom Finanzguru zum Pleitegeier«
Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Probleme aus dem Schuldrecht AT, Handelsrecht und Deliktsrecht rund um den Kauf eines Sportboots durch einen Minderjährigen, die Vertretungsfragen im Zusammenhang mit der Prokura und Handelsregister und das Leistungsstörungsrecht bei ausbleibender Lieferung. Zudem werden Gefahrenübergang, Rücktritt und Schadensersatz nach Unfall des Transporteurs thematisiert.
Der (Alb ‑ )Traum vom Ponyreiten
Die Klausur behandelt grundlegende Probleme des BGB Allgemeinen Teils und des Schuldrechts. Im Mittelpunkt stehen der Vertragsschluss über WhatsApp und die Einbeziehung Dritter in Schuldverhältnisse sowie Fragen der Tierhalterhaftung und Haftung für Gehilfen bei Schadensersatzansprüchen aus Verletzung von Verkehrssicherungspflichten.
Fortgeschrittenenklausur: Wertpapier, Werkstatt und Weed
R, ein Investmentbanker, übernimmt für seinen Freund C die Anlage dessen Vermögens und tätigt dabei verschiedene Investitionen, die zu einer Schadensersatzforderung führen. Parallel bringt R sein Rennrad zur Wartung in die Werkstatt der S-GmbH & Co. KG, wo es zu einem Montagefehler kommt und Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen bei der Stellvertretung im Handelsrecht, der Abgrenzung von Schadensersatz neben und statt der Leistung sowie der Haftung bei Gefälligkeiten. Darüber hinaus erwirbt R eine vermietete Immobilie, wobei eine außerordentliche Kündigung des Mietvertrags aufgrund des Cannabisanbaus des Mieters und des Einzugs seiner Lebensgefährtin zu prüfen ist.
Pay, Consent, Regret – Wenn dich die Cloud im Regen stehen lässt
In dieser Examensklausur geht es um die zivilrechtliche Einordnung eines Cloud-Vertrages mit Pay-or-Consent-Option, Fragen der Verbraucherverträge über digitale Produkte (§§ 327 ff. BGB), die Probleme nicht offengelegter Supportvollmachten sowie das Leistungsstörungsrecht (u.a. Beendigung des Vertrags, Rechtsbehelfe bei Schlechtleistung) und um innerbetrieblichen Schadensausgleich. Der Sachverhalt behandelt die Zahlungspflicht nach Widerruf der Einwilligung zur Datenverarbeitung, die Wirksamkeit einer Kündigung nach Leistungsstörung und etwaige Ansprüche des Arbeitgebers gegen den Support-Mitarbeiter.
Fortgeschrittenenübungsklausur: „MoPeG in 3D“
Im Mittelpunkt dieses Falls steht eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die von zwei Freunden gegründet wurde und gebrauchtes IT-Zubehör vertreibt. Ein Kunde erwirbt von einem der Gesellschafter einen gebrauchten 3D-Drucker, der sich nach dem Kauf aufgrund defekter Software als funktionsuntüchtig erweist. Der Käufer verlangt von einem der Gesellschafter Schadensersatz in Form der Lieferung eines gleichwertigen, funktionierenden Geräts. Der Fall behandelt zentrale Rechtsfragen zur Vertretung und Haftung in der GbR nach dem MoPeG sowie zur Sachmängelgewährleistung bei Waren mit digitalen Elementen.
Von Mücken und Elefanten
Die Klausur behandelt Grundlagen der Stellvertretung und der Anfechtung von Willenserklärungen. Schwerpunkt ist die Abgrenzung von Innen- und Außenvollmacht, Anfechtung wegen Irrtums sowie die Wirkungen eines Vertreterhandelns im Rahmen eines Kaufvertrags und etwaige Rückabwicklungsansprüche bei falscher Leistung. Auch das Problem des gutgläubigen Erwerbs eines Dritten wird angesprochen.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Stellvertretung, EBV, Bereicherungsrecht, AGB – Brüder zum Verwechseln
Die Examensklausur behandelt schwerpunktmäßig Probleme der Stellvertretung, Ansprüche aus dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis und bereicherungsrechtliche Fragestellungen, insbesondere die Leistungskondiktion. Ergänzend werden ausgewählte Fragen aus dem AGB-Recht einbezogen. Der Sachverhalt erfordert eine strukturierte Anspruchsprüfung und vertiefte Kenntnisse im Zivilrecht.
Der Elefant im Raum
Die Klausur behandelt zentrale Fragen des BGB AT und Schuldrechts, insbesondere das Handeln eines vollmachtlosen Vertreters, die Ausübung des Verbraucherwiderrufs und die Rückabwicklung eines Kaufvertrags. Der Fall dreht sich um einen Kauf einer Massageliege durch einen Ehemann, den Widerruf des Geschäfts und daraus resultierende Rückabwicklungs- und Wertersatzfragen. Es werden Problemfelder zur Stellung im Rückabwicklungsschuldverhältnis und zu etwaigen Ersatzansprüchen gegen den Käufer aufgeworfen.
Der verliebte Vertreter
Die Klausur behandelt eine Konstellation der Stellvertretung, bei der ein Minderjähriger sein Fahrrad verkauft und ein Freund den Kauf in Vertretung für einen Dritten abschließt. Thematisiert werden das Innen- und Außenverhältnis bei der Stellvertretung, die Anfechtung einer ausgeübten Innenvollmacht, eine nachträgliche Genehmigung und die Anwendung des § 110 BGB im Hinblick auf Minderjährige. Es geht auch um Täuschung über den Kaufpreis und die Wirksamkeit der Kaufpreisforderung.
Die Studentenbude als Paketannahmestelle
Die Examensklausur behandelt zentrale Probleme des Allgemeinen Schuldrechts, insbesondere die Vertragsgestaltung als Paketannahmestelle, Haftungsausschlüsse und die Anwendung von AGB. Schwerpunkte sind außerdem die Stellvertretung sowie die Auslegung von Willenserklärungen. Aufgrund des grenzüberschreitenden Bezugs ist das Internationale Privatrecht relevant.
»Alles für den Klub!«
Die Klausur behandelt verschiedene Problemstellungen im Zusammenhang mit Vereinen und Vereinsrecht. Im Mittelpunkt stehen die Stellvertretung durch Vorstandsmitglieder, Satzungsregelungen zu Immobiliengeschäften sowie die Verletzung von Mitgliedschaftsrechten. Weiter werden praktisch relevante Abläufe wie Grundstückskauf und der Erwerb von beweglichen Sachen durch den Verein aufgegriffen.
(Original-)Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Das Kronkorken-Gewinnspiel
Die Klausur behandelt die rechtliche Einordnung eines Kronkorken-Gewinnspiels zivilrechtlich im Assessorexamen. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Vertragsschluss und der Verwendung von AGB im Rahmen von Preisausschreiben und Gewinnspielen. Es sind verschiedene zivilrechtliche Probleme im Kontext von Verbraucherverträgen und den dazugehörigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu lösen.
Examensübungsklausur: Geteiltes Leid ist halbes Leid?
A nimmt bei der G-Bank ein Darlehen für den Kauf einer Segelyacht auf und bietet verschiedene Sicherheiten an, darunter eine selbstschuldnerische Bürgschaft seines Bruders B sowie die Verpfändung von Oldtimern durch seinen Freund P. Nachdem A die monatlichen Raten nicht zahlt und das Darlehen gekündigt wird, verlangt die G-Bank von B die Zahlung der vollen Darlehenssumme. B erfüllt die Forderung und möchte anschließend von P die Verwertung der Oldtimer, stößt jedoch auf Widerstand wegen Schadens und Informationsmängeln. Zusätzlich vollstreckt B gegen A, wobei ein Dritteigentümer, D, sich gegen die Zwangsvollstreckung in die Yacht stellt. Der Fall thematisiert bürgschaftsrechtliche Fragen, Vorschriften zur Sicherheitenverwertung und zivilprozessuale Aspekte des Eigentumsschutzes bei der Vollstreckung.
Anfängerhausarbeit BGB AT: „Formvollendeter Anteilserwerb“
Im Fall „Formvollendeter Anteilserwerb“ verlangt Fridolin Fröhlich (F) von Rembert Reichstein (R) die Zahlung einer Erfolgsprämie in Höhe von 100.000 € für den Erwerb von Geschäftsanteilen an einer GmbH. R hatte F telefonisch als Vertreter bevollmächtigt, Anteile von Gideon Gierig (G), dem Alleingesellschafter der GmbH, zu erwerben. Streitpunkte ergeben sich insbesondere aus der Vertretung und dem Umfang der Vollmachten, dem Formzwang beim Anteilskauf sowie Fragen zur Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit des Prämienversprechens. Im Mittelpunkt stehen examensrelevante Probleme zum Stellvertretungsrecht, zur Formunwirksamkeit und zum Missbrauch von Vertretungsmacht.
Finanzielle Verflechtungen – vom Abiball zum Kommanditisten
Die Klausur thematisiert das Personengesellschaftsrecht, verknüpft mit Fragen zur Haftung in der GbR und der KG. Im ersten Teil wird die Frage diskutiert, ob und auf wen der Auftrittsvertrag für den Abiball bindend ist und wer ausfallende Vergütung schuldet. Im zweiten Teil stehen Einlagepflicht, Eintragungen im Handelsregister und die Haftung bei Gesellschafterwechsel in einer KG im Vordergrund, insbesondere ob Kommanditist und ausgeschiedener Komplementär für Altverbindlichkeiten haften.
Examensübungsklausur: Die Faksimile-Masche
Im Mittelpunkt des Falls steht die Rückabwicklung eines Kaufvertrags über ein angeblich wertvolles Faksimile, den E mit der F-GmbH geschlossen hat. E wurde mutmaßlich durch eine Betrugsmasche zum Vertragsschluss verleitet, wobei insbesondere die Täuschung über die Qualität und den Wert der Kaufsache relevant ist. Zu prüfen sind vorrangig verbraucherschützende Widerrufsrechte, kaufrechtliche Gewährleistungsansprüche, ein mögliches Rücktrittsrecht sowie eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung. Daneben spielt das spätere Auffinden eines handschriftlichen, nicht unterzeichneten Testaments und Fragen zur Erbfolge eine Rolle.
Anfängerklausur: BGB AT
Im Mittelpunkt des Falls stehen zwei zivilrechtliche Konstellationen. Teil 1 betrifft den Verkauf eines Hundes durch die elfjährige Marie an die Passantin Patricia, wobei zentrale Fragen zum Minderjährigenrecht, zum Vertragsschluss und zur Anfechtung aufgeworfen werden. Im zweiten Teil geht es um einen Bewirtungsvertrag zwischen dem Restaurant Raffaello, vertreten durch einen Kellner, und dem Gast Valentin, der sich über den Preis einer Champagnerflasche irrt; streitig ist, ob und in welcher Höhe ein Zahlungsanspruch besteht. Die rechtlichen Schwerpunkte umfassen insbesondere die Wirksamkeit von Willenserklärungen, den Umgang mit Irrtümern beim Vertragsschluss sowie die möglichen Rechtsfolgen einer Anfechtung.
Original-Examensklausur: „Wiedersehen macht Freude“
Die Klausur behandelt einen zivilrechtlichen Schadensersatzprozess infolge eines Verkehrsunfalls, bei dem Manipulationsverdacht besteht. Streitgegenstand ist die Haftung der Kfz-Versicherung im Rahmen eines angeblich fingierten Unfallereignisses. Thematisiert werden das Versäumnisurteil, Prozessführung sowie deliktsrechtliches Verschulden.
Ein verhängnisvoller Kühlschrankkauf
Die Klausur behandelt einen Kühlschrankkauf, bei dem ein Mangel zu Folgeschäden am Eigentum des Käufers führt. Streitig sind Schadensersatz und Nacherfüllung im Zusammenhang mit kaufrechtlichen Mängeln, stellvertretungsrechtlichen Fragen, Aufrechnung einer Gegenforderung und der Verjährung einer älteren Schadensersatzforderung. § 823 BGB soll ausdrücklich nicht geprüft werden.
Schnee auf der Reeperbahn
Die Übungsklausur behandelt eine zivilrechtliche Streitigkeit zwischen einer Bank und einem Nachbarn. Zum einen geht es um die Rückzahlung eines gekündigten Darlehens, zum anderen um Ersatz/Nutzungsentschädigung im Zusammenhang mit nachbarschaftsrechtlichen Schneelastproblemen nach einem Bauvorhaben, einschließlich Bereicherungsrecht.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Ein Oldtimer und zwei Todesfälle
Die Klausur behandelt zivilrechtliche Fragestellungen aus dem Bereich des Eigentumserwerbs an beweglichen Sachen sowie erbrechtlicher Ansprüche im Zusammenhang mit einem Unfall unter Beteiligung eines Oldtimers und zwei Todesfällen. Es werden außerdem deliktsrechtliche und haftungsrechtliche Aspekte geprüft. Geeignet ist sie insbesondere für Studienanfänger:innen.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Die falsche Dropshipping-Händlerin
Die Klausur behandelt zivilrechtliche Fragestellungen rund um das Thema Dropshipping mit Fokus auf Identitätsverschleierung beim Online-Verkauf. Sie fordert eine vertiefte Prüfung der zivilrechtlichen Anspruchsgrundlagen zwischen Händler, Plattform und Kunden sowie grundlegende Kenntnisse im Leistungsstörungsrecht und allgemeinen Schuldrecht. Die Aufgabenstellung richtet sich an Examenskandidaten im zweiten Staatsexamen und verlangt eine gründliche Analyse komplexer Sachverhalte.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: BGB AT, Stellvertretungsrecht, (ergänzende) Vertragsauslegung
Die Klausur behandelt zentrale Probleme der Stellvertretung und der Vertragsauslegung im BGB AT. Dabei wird auch die ergänzende Vertragsauslegung in praxisnahen Fallkonstellationen geprüft. Es werden vertiefte Kenntnisse über das Zustandekommen und die Auslegung von Rechtsgeschäften sowie das Stellvertretungsrecht vorausgesetzt.
Neue Netiquette
Die Hausarbeit behandelt überwiegend Fragestellungen aus dem Bereich des BGB Allgemeiner Teil, insbesondere zur AGB-Kontrolle und zum Verbraucherwiderrufsrecht. Eingebettet ist dies in das Verhältnis zwischen Nutzer und Betreiber einer großen Online-Plattform, sodass auch Aspekte der mittelbaren Grundrechtswirkung und des Digital Services Act (DSA) relevant werden. Schwierigkeitsgrad: Oberes Anfänger-Niveau.
Das anfechtbare Rechtsgeschäft: Voraussetzungen, Schwebephase und Wirkungen der Anfechtung (Teil 1)
Die Klausur behandelt die Voraussetzungen, die Schwebephase und die Wirkungen der Anfechtung nach den §§ 119 ff. BGB, unter besonderer Betrachtung der Interessenlage der Beteiligten. Anhand von mehreren Fallkonstellationen (u.a. aus einer Gemeinschaftspraxis, einem Mietvertrag und einer Stellvertretungssituation) werden Anfechtungsrechte, die Rechtslage vor und nach Anfechtungserklärung sowie typische Problemstellungen dargestellt.
'Kontroverse Preisangabe' – Hürden beim Verkauf über Online-Plattformen
Die Klausur behandelt einen Streit über die Auslegung einer Preisangabe im Rahmen eines über ein Online-Konto geschlossenen Kaufvertrags. Zu prüfen ist insbesondere das Zustandekommen und der Inhalt des Vertrages, die Vertretungsmacht des Handelnden sowie die Möglichkeit einer Anfechtung von Willenserklärungen. Im Fokus stehen typische BGB AT-Fragen zur Stellvertretung, Auslegung und Anfechtung.
Ein aufregender Start in den Tag
Die Klausur behandelt eine zivilrechtliche Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aus einem Verkehrsunfall, an dem ein Firmenfahrzeug und ein Bagger beteiligt waren. Zu prüfen ist insbesondere die Haftungslage im Deliktsrecht und nach dem StVG, samt Beweiswürdigung und der Durchsetzung von Schadenspositionen wie Sachschaden, Schmerzensgeld und Gutachterkosten.
Das wird vermerkt!
Der Sachverhalt behandelt den Eigentumserwerb an einem Grundstück und verknüpft Probleme des Immobiliarsachenrechts mit dem BGB AT, insbesondere Stellvertretung, Auflassung sowie insolvenzrechtliche Bezüge durch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und die Bestellung eines Insolvenzverwalters. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob ein Anspruch auf Herausgabe des Grundstücks aus § 985 BGB besteht, insbesondere auch im Hinblick auf die Eintragung eines Insolvenzvermerks und die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalters.
Die Grabstein-Konkurrenten
Die Klausur behandelt eine Vollstreckungsgegenklage gemäß § 767 ZPO im Kontext des Wettbewerbsrechts. Streitpunkt ist die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einem Unterlassungstitel bezüglich der Gravur von Unternehmensdaten auf Grabsteinen unter Hinweis auf § 8 UWG und § 7 II einer Friedhofssatzung. Dabei stehen sich Wettbewerbsrecht, Unterlassungsanspruch und Zwangsvollstreckungsrecht gegenüber.
Spieglein Spieglein am Schrank
Die Klausur thematisiert anspruchsvolle Fragen zur Stellvertretung, insbesondere den Vertragsschluss mittels abhandengekommener Vollmachtsurkunde. Zudem geht es um Besitz- und Eigentumsschutz sowie Ersatzansprüche wegen Verzögerungsschadens, eingebettet in eine Situation mit Versäumnisurteil und unter Berücksichtigung handelsrechtlicher und zivilprozessualer Fragen.
Die beschränkt geschäftsfähige Stellvertreterin ohne Vertretungsmacht
Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Problematik des Vertragsschlusses durch eine beschränkt geschäftsfähige Stellvertreterin ohne Vertretungsmacht. Zu prüfen ist insbesondere, ob und unter welchen Voraussetzungen Erwin Ansprüche gegen Anne oder Tina aus dem Kaufvertrag über den Fernseher geltend machen kann. Die Abwandlung bezieht sich zusätzlich auf Ansprüche auf Herausgabe nach Lieferung.
Von Sandkasten zu Sozialplan
Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen im Rahmen von Kündigung und Aufhebungsverträgen im Arbeitsrecht. Thematisiert werden die Wirksamkeit der Kündigung aufgrund fehlender Vollmachtsurkunde, die Notwendigkeit der Sozialauswahl und betriebsbezogenen Abgrenzung, sowie die Anfechtung und Nichtigkeit eines Aufhebungsvertrags unter Druck und Drohung. Zudem wird die Vergütungsfrage im Falle der Nichtigkeit des Aufhebungsvertrags geprüft.
Ein Wochenende in der Pfalz
Die Klausur behandelt Fragen zur Gebrauchsüberlassung einer geliehenen oder gemieteten Sache an Dritte, zum innerbetrieblichen Schadensausgleich zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie zur Pfändung bzw. Aufrechnung von Arbeitslohn/Taschengeld im Rahmen eines Au-Pair-Verhältnisses. Besonders thematisiert werden die Voraussetzungen und Wirkungen von vertraglichen und gesetzlichen Schuldverhältnissen sowie potenzielle Gegenrechte des Arbeitgebers bei Schadensverursachung durch die Arbeitnehmerin. Im Zentrum steht die Frage, ob Antoinette gegen Herrn F einen Anspruch auf volle Auszahlung ihres Taschengeldes hat.
Original-Examensklausur: "Erst die Arbeit, dann die Berufung
Die Klausur behandelt die Erfolgsaussichten einer Berufung gegen ein landgerichtliches Urteil, bei dem ein Bauunternehmer zur Zahlung wegen mangelhafter Pflasterarbeiten verurteilt wurde. Im Mittelpunkt stehen Fragen der Wirksamkeit eines wegen Schwarzarbeit geschlossenen Werkvertrags, prozessuale Besonderheiten des Berufungsverfahrens und die Möglichkeit von Regress gegen den Subunternehmer nach Streitverkündung. Zudem wird die Frage der örtlichen Zuständigkeit des Gerichts angesprochen.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Unterlassungsansprüche - Der übermotivierte Freund
Im Zentrum der Klausur steht die Eigentumsbeeinträchtigung durch Werbeeinwurf, insbesondere die Anknüpfungspunkte für eine Wiederholungsgefahr und das Verhältnis zur abgegebenen Unterlassungserklärung unter Einbindung der mittelbaren Handlungsstörerschaft und zumutbaren Verhinderungshandlungen. Daneben setzt sich die Arbeit mit den Voraussetzungen und dem Zugangserfordernis bei der Annahme einer modifizierten Unterlassungserklärung im Kontext der Stellvertretung sowie einer möglichen Genehmigung auseinander. Schließlich werden Fragen der schwebenden Unwirksamkeit im Zeitpunkt der Zuwiderhandlung und ihre rückwirkenden Auswirkungen behandelt.
Das Hafencenter kommt
Die Klausur "Das Hafencenter kommt" behandelt zentrale Probleme des Mietrechts, insbesondere den Mangelbegriff und die Mietminderung gemäß § 536 BGB sowie die formellen Anforderungen an die Minderungserklärung. Daneben werden prozessrechtliche Aspekte wie das Versäumnisurteil und die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand angesprochen. Sachlich geht es um Mietrückstände infolge eigenmächtiger Mietkürzung durch den Beklagten im Zusammenhang mit Baustellenimmissionen.
Überraschender Weihnachtsbesuch
Examensklausur im Zivilrecht mit arbeitsrechtlichem Bezug, bzgl. einer Reinigungskraft und deren Arbeitsverhältnis mit einer GbR. Thematisiert werden Kündigungsvoraussetzungen, Vertretung bei der GbR, Schriftform, außerordentliche Kündigung nach § 626 BGB, Vorrang der Abmahnung, Aufhebungsvertrag, Verbraucherwiderruf, Anfechtung und das Gebot fairen Verhandelns sowie Schadenersatz.
Nerds auf juristischen Abwegen
In dieser Anfängerklausur aus dem allgemeinen Teil des BGB steht das Anfechtungsrecht im Vordergrund. Die Studierenden sollen typische Probleme rund um die Anfechtung von Willenserklärungen, Tragweite und Grenzen von Vertretung sowie Besonderheiten fremdsprachiger Willenserklärungen anhand eines Sachverhalts mit mehreren Beteiligten erkennen und lösen. Klausurrelevant sind zudem das Trennungs- und Abstraktionsprinzip sowie die Thematik der Bestätigung des Rechtsgeschäfts.
Kein Gold in Eldorado
Die Klausur behandelt handelsrechtliche Fragestellungen, insbesondere die Haftungskontinuität bei Geschäftsübergang, Registerpublizität, das kaufmännische Bestätigungsschreiben und die Rügeobliegenheit im Zusammenhang mit einem Fahrradladen. Der Sachverhalt bietet verschiedene Konstellationen rund um Prokura, Handelsregistereintragung und einen Unternehmenskauf.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Trennungs- und Abstraktionsprinzip - "Zum Verwechseln ähnlich."
Die Klausur befasst sich schwerpunktmäßig mit der Abgrenzung von Duldungs- und Anscheinsvollmacht sowie der Identifizierung des Vertragsgegenstands im Rahmen schuldrechtlicher Verträge. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Anfechtbarkeit der Anscheinsvollmacht, einschließlich der Anfechtung bei Identitätsirrtümern und dem maßgeblichen Zeitpunkt zur Fristwahrung. Daneben wird auch die Bedeutung der invitatio ad offerendum und die Fernwirkungen des Minderjährigenrechts geprüft. Insgesamt stehen damit Fragen zum Vertrauensschutz im Stellvertretungsrecht und den formellen Anforderungen bei Vertragsschlüssen im Fokus.
Hausarbeit: Das ungeliebte Nilpferd
Im Mittelpunkt des Falls steht die Bestellung einer lebensgroßen Nilpferd-Skulptur, die der minderjährige Daniel auf den Namen seines Nachbarn Korbinian bei der Verkäuferin Viviane tätigt, um Korbinian aus Ärger zu verärgern. Viviane verlangt daraufhin von Korbinian die Bezahlung und Abnahme der Skulptur und begehrt hilfsweise auch von Daniel und dessen Eltern die Erfüllung beziehungsweise Kostenerstattung. Thematisch relevant sind hierbei das Minderjährigenrecht, insbesondere die Wirksamkeit von Verträgen durch Minderjährige, sowie das Stellvertretungsrecht und etwaige Haftungsfragen. Zudem ist das Widerrufsrecht und mögliche Schadensersatzansprüche wegen vergeblicher Aufwendungen zu prüfen.
Examensübungsklausur Arbeitsrecht: Unfairer Überraschungsbesuch
Im Fall verlangt die Klägerin K die Feststellung, dass ihr Arbeitsverhältnis mit der Unternehmerin B weder durch den am 15.2.2022 unterzeichneten Aufhebungsvertrag noch auf andere Weise beendet wurde und über den 28.2.2022 hinaus fortbesteht. Zentrale Aspekte sind die Wirksamkeit des Aufhebungsvertrags, insbesondere unter den Bedingungen eines überraschenden Besuchs und einer möglichen Überrumpelungssituation, sowie die Anfechtung und der Widerruf durch K. Außerdem ist die arbeitsrechtliche Behandlung der Kündigung und Vertragsverlängerung zu prüfen. Der Fall adressiert Fragen des Individualarbeitsrechts, des Allgemeinen Schuldrechts und der Anforderungen an Aufhebungsverträge.
Von folgenreichen Missverständnissen und Anmaßungen
Die Klausur behandelt im Allgemeinen Teil des BGB zwei Fälle: Im ersten geht es um ein Missverständnis bezüglich einer Maßeinheit und die Frage, ob ein Rückzahlungsanspruch aufgrund Irrtums und/oder Täuschung besteht. Im zweiten Fall steht die fälschliche Vertretung durch einen Minderjährigen mittels einer gefälschten Vollmacht und die Frage der Zahlungsansprüche aus einem vermeintlichen Kaufvertrag im Zentrum. Gewährleistungsrecht soll explizit nicht geprüft werden.
Ein Grundstück kommt selten allein
Die Klausur behandelt einen Nachlassfall mit Schwerpunkt auf der Auslegung eines Testaments und der Vermächtnisanordnungen. Es geht um Zahlungsansprüche und vermächtnisrechtliche Streitigkeiten zwischen Miterben, einschließlich einer Hilfsanfechtung wegen eines Irrtums über Nachlassverbindlichkeiten. Prozessrechtlich relevant sind Widerklage und das Versäumnisurteil.
Fortgeschrittenenhausarbeit: Blankes Vertrauen
Die B-Bank gewährt dem Kaufmann J ein Darlehen über 80.000 €, wofür seine Ehefrau R und die Z-GmbH jeweils eine selbstschuldnerische Bürgschaft übernehmen. Nach Auszahlung des Darlehens gerät J in wirtschaftliche Schwierigkeiten und kann die Rückzahlung nicht leisten, woraufhin die B-Bank R als Bürgin zur Zahlung auffordert. R beruft sich auf Anfechtung des Bürgschaftsvertrags sowie Irrtum über die Höhe der übernommenen Bürgschaftssumme und argumentiert mit einer unverhältnismäßigen Belastung der finanziellen Grundlage ihrer Ehe. Im Mittelpunkt des Falls stehen Fragen des Bürgschaftsrechts, des BGB Allgemeiner Teil und der Schutzmechanismen für Verbraucher- und Ehegattenbürgschaften.
Anfängerübungsklausur BGB AT: Augen auf beim Schmuckkauf
Ein Juwelier (J) schickt seinen angestellten B los, um Schmuckringe zu kaufen. B erwirbt im Namen des J fälschlicherweise einen silbernen und einen kupfernen Ring statt eines weißgoldenen und eines roségoldenen Rings bei L, wobei verschiedene Irrtümer hinsichtlich Material und Auswahl der Ringe auftreten. Nach einem Telefonat fordert L von J die Herausgabe des silbernen Rings, während J sich weigert und den Ring behalten möchte. Im Mittelpunkt stehen Ansprüche aus Kaufvertrag und dinglicher Einigung, Fragen zur Stellvertretung, Irrtümern und Anfechtung sowie den Folgen von Erklärungs- und Eigenschaftsirrtümern. Der Fall behandelt zentrale Probleme des BGB AT, insbesondere das Trennungsprinzip und den Umgang mit Willenserklärungen und deren Anfechtbarkeit.
Fortgeschrittenenklausur zum Stellvertretungsrecht: „Kommilitone in Quarantäne“
Im Mittelpunkt des Falls steht ein Kaufgeschäft, das eine minderjährige Studentin (S) im Auftrag ihres Kommilitonen (K) mit einem Musikladeninhaber (V) schließt. S handelt dabei als Vertreterin für K, wobei die Vertretungsmacht sowie das Handeln einer Minderjährigen und die Genehmigung durch deren Eltern im Raum stehen. Fraglich ist insbesondere, ob V von S Zahlung nach § 179 BGB verlangen kann, nachdem K in einem rauschähnlichen Zustand war bzw. konkrete Preisvorgaben gemacht hatte und die Eltern von S ihr Handeln gutheißen. Der rechtliche Schwerpunkt liegt im Stellvertretungsrecht, insbesondere beim Vertragsschluss durch Minderjährige ohne oder mit beschränkter Vertretungsmacht und den Folgen der fehlenden oder nachträglichen Genehmigung.
Das Gold von Dinklage
Die Klausur thematisiert das Mobiliarsachenrecht anhand eines Fundfalles: Ein Mitarbeiter des Gartenbaubetriebs entdeckt wertvolle Goldmünzen und Geldscheine in mehreren Kunststoffboxen auf einem Friedhofsgelände. Gegen die Stadt Dinklage werden Herausgabeansprüche, Finderrechte, Aneignung, sowie Zahlung von Finderlohn geltend gemacht. Im Zuge dessen wird Prozesskostenhilfe beantragt, und es wird auf die sofortige Beschwerde als Rechtsmittel Bezug genommen.
Hausarbeit: Vereinsleben in pandemischen Zeiten
Beim Fall geht es um einen Fußballverein, der seine jährliche Mitgliederversammlung pandemiebedingt 2021 ausschließlich online durchführt. Der Vorstand beschließt eine Satzungsänderung zur Förderung von Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung, die von der Mehrheit der Mitglieder angenommen wird. Mehrere Mitglieder beanstanden das Verfahren, insbesondere wegen fehlender Internetzugänge, technischer Probleme, eingeschränkter Fragerechte und der unterbliebenen Hybridveranstaltung. Zentraler rechtlicher Schwerpunkt ist die Wirksamkeit des Beschlusses über die Satzungsänderung unter Berücksichtigung vereinsrechtlicher sowie formeller Anforderungen an Mitgliederversammlungen und Beschlussfassungen.
Anfängerklausur BGB AT: Die Anfechtung – Ein Drama in drei Akten
Im Mittelpunkt des Falls steht der Schlagersänger M, der versehentlich ein Hochpreisfahrzeug beim Autoverleiher A online bestellt, obwohl er eigentlich ein günstigeres Modell mieten wollte. Nach dem Feststellen des Irrtums beauftragt M die minderjährige L, für ihn die Anfechtung zu erklären, was jedoch aufgrund fehlerhafter Zustellung und Kommunikationsproblemen nicht direkt zum gewünschten Erfolg führt. Im weiteren Verlauf wendet sich sowohl L als auch M selbst auf unterschiedlichen Wegen an A, der jedoch auf Erfüllung des Mietvertrags besteht. Die Klausur prüft insbesondere Fragen zur wirksamen Anfechtung einer Willenserklärung, zur Möglichkeit der Vertretung durch Minderjährige, zum Zugang von Willenserklärungen und zur Entstehung und Wirksamkeit eines Mietvertrags nach den §§ 145 ff., 119 ff. BGB.
Original-Examensklausur: "Elvis meets Nixon vor dem Berufungsgericht
Die Klausur behandelt die Erfolgsaussichten von Berufung und Anschlussberufung in einem Berufungsverfahren vor dem Landgericht, insbesondere zur Zulässigkeit des Rechtsmittels und zu materiell-rechtlichen Ansprüchen. Schwerpunkt sind Aspekte wie Rücktritt, Verjährung und der Eigentumserwerb bezüglich einer Hündin und ihres Welpen sowie die Wirkung der Zahlung des Beklagten nach dem erstinstanzlichen Urteil. Auch prozessuale Fragen zur Zuständigkeit und zur Rügelosigkeit werden angesprochen.
Urkundenprozess – Immer wieder Ärger mit dem Facility Management!
Die Klausur behandelt einen zivilrechtlichen Urkundenprozess im Zusammenhang mit einem Facility-Management-Vertrag. Schwerpunkte sind die Wirksamkeit und Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Fälligkeit und Erlöschenstatbestände sowie die spezifischen prozessualen Voraussetzungen des Urkundenprozesses.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Gesellschaftsrecht - Start-up-Gründung mit Schwierigkeiten
Die Klausur befasst sich mit der Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und den damit verbundenen Schwierigkeiten, insbesondere im Kontext eines Start-ups. Zentrale Aspekte sind die Fortsetzung der Gesellschaft trotz Kündigung eines Gesellschafters sowie die konkludente Formvereinbarung, die Vertretung der GbR und eine ergänzende Vertragsauslegung nach dem Ausscheiden eines Gesellschafters. Ferner werden die Besonderheiten der Außen-GbR im Hinblick auf eine Analogie zu § 123 II HGB thematisiert. Darüber hinaus werden komplexe gesellschaftsrechtliche Fragestellungen wie die Vertretung und Vertragsgestaltung beleuchtet.
Eyjafjallajökull macht Ärger
Die Klausur behandelt einen Pauschalreisevertrag über eine Karibikkreuzfahrt und die Anspruchsgrundlage für Stornokosten nach Rücktritt des Reisenden aufgrund einer Aschewolke, welche die Anreise unmöglich macht. Es wird insbesondere das Zusammenspiel von Reisevertragsrecht (§§ 651a ff. BGB), allgemeinem und besonderem Leistungsstörungsrecht sowie der Wegfall der Geschäftsgrundlage untersucht. Der Schwerpunkt liegt auf der rechtlichen Einordnung unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände und der entsprechenden Anspruchsprüfung.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Sachenrecht - Ärger um die Spielkonsole
Die Klausur behandelt im Schwerpunkt die Rückwirkungsproblematik bei genehmigungsbedürftigen Verfügungsgeschäften sowie die Argumentation zu Bösgläubigkeit und deren abschließende Bewertung. Ferner wird die Anspruchsgrundlage bei Unmöglichkeit im Sachrecht und die Zuweisung des Commodum ex negotiatione vertieft. Im Zentrum steht zudem die Auslegung von Willenserklärungen im Rahmen der Stellvertretung sowie die damit verbundenen Genehmigungsfragen. Die Aufgaben erfordern insbesondere eine kohärente juristische Argumentation und eine sorgfältige Abwägung der Sachverhalte.
Torschlusspanik an der Grundstücksgrenze
Die Übungsklausur behandelt einen nachbarrechtlichen Streit um die Beeinträchtigung einer Grunddienstbarkeit durch eine Toranlage an der Grundstücksgrenze. Schwerpunkt ist, ob ein Anspruch auf Beseitigung der Toranlage besteht sowie prozessuale Fragen zum weiteren Vorgehen nach Ablehnung der Prozesskostenhilfe (PKH), einschließlich etwaiger Rechtsmittel. Es geht um Besitz- und Eigentumsrechte, Rechte aus dem Grundbuch und die Zulässigkeit des PKH-Verfahrens.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Handels- und Gesellschaftsrecht: TikTok and you don't stop
In dieser Klausur liegt der Schwerpunkt auf der Abgrenzung zwischen OHG und GbR im Kontext des Handelsgewerbes sowie der Bedeutung konkurrierender Allgemeiner Geschäftsbedingungen beim Vertragsschluss. Ebenfalls zentral ist die Frage nach der analogen Anwendung des § 377 HGB auf einseitige Handelsgeschäfte, insbesondere im Zusammenspiel mit sich widersprechenden AGB und dem kaufmännischen Bestätigungsschreiben gegenüber Nicht-Kaufleuten. Darüber hinaus wird die Bareinlagenpflicht nach §§ 5, 19 GmbHG sowie die Problematik verdeckter Sacheinlagen erörtert. Die Bearbeitung verlangt eine präzise Auseinandersetzung mit handels- und gesellschaftsrechtlichen Grundfragen und deren prozessualer Einbindung.
Wohngemeinschaft wider Willen?
Die Klausur behandelt den Vertragsschluss und das Verbraucherwiderrufsrecht im Mietrecht, insbesondere bei Wohngemeinschaften. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob ein einzelner Gesamtschuldner den Mietvertrag wirksam widerrufen kann sowie die zivilprozessuale Problemstellung und vorvertragliche Aufklärungspflichten im Zusammenhang mit Eigenbedarfskündigungen.
* "Auf der Erde, das Glück der Pferde?
Im Fall geht es um einen Grundstückskaufvertrag, bei dem eine nicht vorhandene Erlaubnis zur Bebauung mit Pferdeboxen im Verkaufsexposé zugesichert wurde. Nach Abschluss und Beurkundung des Kaufvertrags stellt sich heraus, dass diese Bebauung tatsächlich nicht möglich ist. Die Käufer treten vom Vertrag zurück und verlangen Rückzahlung des Kaufpreises. Die Klausur prüft die Erfolgsaussichten der Klage und zivilprozessuale Besonderheiten bezüglich der Verfahrensführung.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Kaufrecht und Verbraucherwiderruf - Ärger um einen Edelholzgartentisch
Die Klausur thematisiert wesentliche Fragestellungen des Kaufrechts und Verbraucherwiderrufsrechts am Beispiel eines Edelholzgartentischs. Im Mittelpunkt steht die Bestimmung des Erfüllungsorts der Nacherfüllung und die Rolle der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie. Zudem wird die Auslegung von § 439 III BGB, insbesondere hinsichtlich des Verwendungszwecks und der Notwendigkeit des Drittereinsatzes, detailliert geprüft. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den Anforderungen und der Wirksamkeit eines Widerrufsrechts bei Fernabsatzverträgen über anwaltliche Beratungsleistungen.
Zivilrecht vs. PayPal Law
Die Klausur behandelt einen Fall zu einem über eBay geschlossenen Kaufvertrag und Zahlungsabwicklung über PayPal. Streitpunkt ist, ob und inwieweit die PayPal-Käuferschutzentscheidung Auswirkungen auf die zivilrechtlichen Kaufpreisansprüche hat. Schwerpunkte liegen im BGB AT, Schuldrecht AT und Kaufrecht sowie im Zusammenspiel mit PayPal-Richtlinien.
Original-Examensklausur: "Der nachlässige Sachbearbeiter
Die Klausur behandelt die Schlechtleistung eines Mitarbeiters in der Reklamationsabteilung einer GmbH, die über Jahre zu gravierenden Fehlern und erhöhtem Risiko für das Unternehmen geführt hat. Thematisiert werden die arbeitsrechtlichen Maßnahmen der Geschäftsführung bis hin zur Kündigung nach mehrfacher Abmahnung sowie der Einbezug des Betriebsrats. Die Rechtsprobleme liegen im Bereich der vertraglichen Pflichten, der Kündigungsvoraussetzungen und der ordnungsgemäßen Beteiligung der Arbeitnehmervertretung.
Vollmachtsphantasien
In diesem zivilrechtlichen Übungsfall geht es um einen Grundstückskauf durch Stellvertretung, wobei sich herausstellt, dass die Voraussetzungen, unter denen der Vertreter beauftragt wurde, nicht erfüllt sind. Der Geschäftsherr erwägt die Anfechtung der Vollmacht und der Eigentümer verlangt entweder Vertragserfüllung oder Schadensersatz wegen Unmöglichkeit. Juristisch relevant sind Fragen der Stellvertretung, Anfechtung der Willenserklärung und Schadensersatz nach § 311a Abs. 2 BGB.
Anfängerklausur – Zivilrecht: BGB AT - Vertretergeschäfte unter Minderjährigen
In der Klausur liegt der Schwerpunkt auf der Bevollmächtigung als einseitigem Rechtsgeschäft sowie der Frage der Zuständigkeit für die Genehmigungserklärung. Ein weiterer Fokus liegt auf der Anfechtungserklärung durch einen beschränkt geschäftsfähigen Bevollmächtigten sowie der Fortgeltung der Vertretungsmacht kraft Rechtsscheins und dem Zugang der Erklärung bei Unterbleiben der Übermittlung durch einen Empfangsboten. Die Kernproblematik betrifft also die Wirksamkeit und Anfechtbarkeit von Vertretergeschäften bei Beteiligung Minderjähriger und wie Rechtsscheinsgesichtspunkte in diesem Zusammenhang zu bewerten sind. Damit stehen Fragen zu den rechtlichen Anforderungen und typischen Problemen bei Vertreterhandlungen Minderjähriger im Mittelpunkt.
Schwerpunktbereichsklausur – Urheberrecht: Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche, Schutzfähigkeit von Sprachwerken und Lichtbildern
In der Klausur liegt ein Schwerpunkt auf der Frage, ob Lichtbilder nach § 72 UrhG besonderen urheberrechtlichen Schutz genießen und inwiefern dieser Schutz gegebenenfalls teleologisch zu reduzieren ist. Ein weiteres zentrales Thema bildet die rechtliche Würdigung einer handelnden Person unter dem Gesichtspunkt der Geschäftsunfähigkeit sowie deren Vertretungsbefugnis bei Entscheidungen von erheblicher Bedeutung. Zudem sind die Voraussetzungen und Reichweite des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einschließlich der Anforderungen an journalistische Sorgfalt und das Vorliegen einer schwerwiegenden Beeinträchtigung zu prüfen.
Schwerpunktbereichsklausur – Zivilrecht: Handels- und Personengesellschaftsrecht - Die selbstkühlenden Bierfässer des Dr. L
Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen des Handels- und Personengesellschaftsrechts, insbesondere die Vertretung einer Kommanditgesellschaft durch einen Gesellschafter und die Bedeutung der negativen Publizität des Handelsregisters hinsichtlich der teleologischen Reduktion des § 15 I HGB. Außerdem wird die Abgrenzung zwischen der Erfüllungs- und Haftungstheorie bei der Frage der Publizitätswirkung im Handelsregister thematisiert. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Namensschutz und dem Schutz des Rechtsverkehrs vor Irreführung im Zusammenhang mit Gesellschaften. Damit fordert die Klausur die Auseinandersetzung mit wichtigen gesellschaftsrechtlichen Grundlagen im Personengesellschaftsrecht und deren Auswirkungen auf den Rechtsverkehr.
Schwertransporter in Bewegung
Der Fall behandelt die zivilrechtlichen Probleme rund um die Anschaffung und Sicherungsübereignung eines Schwertransporters durch einen Prokuristen, der seine Vertretungsmacht überschreitet. Es werden Fragen zur Wirksamkeit der Sicherungsübereignung, zur Publizität des Handelsregisters, zum Schutz des Geschäftsgegners und zu EBV-Ansprüchen aufgeworfen. Zudem werden Aspekte aus dem Familienrecht im Zusammenhang mit dem Ehegatten der Verkäuferpartei angesprochen.
Ungewollte Zierplatanen
Der Fall behandelt die Frage nach der Wirksamkeit und den Rechtsfolgen eines von einer Hausverwaltung über mehrere Unterbeauftragungen erteilten Auftrags zur Pflanzung von Zierplatanen. Schwerpunkte sind Willenserklärungen per E-Mail, Abgabe und Zugang, Widerruf, Vollmacht und die Problematik des falsus procurator. Es geht insbesondere um den Anspruch des Gartenlandschaftsbauers gegen die Unterverwaltung nach erfolgloser Zahlung durch den Eigentümer.
Sportwagen und Baumaschinen
Die Klausur behandelt zum einen Ansprüche des Käufers bei einer unerheblichen Leistungsabweichung beim Autokauf sowie einen Schadensersatzanspruch gegen ein Prüfunternehmen nach Beschädigung des Fahrzeugs. Zum anderen werden die Rechtsfolgen kollidierender AGB beim Maschinenkauf unter Eigentumsvorbehalt mit Blick auf Eigentumserwerb und Herausgabeansprüche geprüft.
Ein schlechter Deal
Im Sachverhalt geht es um den Kauf eines Grundstücks, das durch einen Irrtum des amerikanischen Geschäftsmanns D zum überhöhten Preis erworben wurde. D beauftragte seinen Assistenten R mit dem Kauf, wobei D irrig von einem unverbaubaren Seeblick ausging. Nach Entdeckung des Irrtums will D sich vom Vertrag lösen; K verlangt Vertragserfüllung oder Schadensersatz wegen entgangener Alternativverkäufe. Thematisch steht die Anfechtung der ausgeübten Innenvollmacht sowie Vertragsschluss und Vertretungsfragen im Mittelpunkt.
Abschlussklausur BGB AT: »Der Unfall-Roller zum 18. Geburtstag«
Die Klausur befasst sich mit einem typischen Minderjährigen-Fall, in dem eine 17-jährige Studentin ohne Wissen ihrer Eltern einen gebrauchten Motorroller kauft. Es werden zentrale Probleme der Geschäftsfähigkeit, Stellvertretung und Anfechtung behandelt sowie Fragen zur Auslegung von Willenserklärungen und zum Verbrauchsgüterkauf aufgeworfen.
Wer will schon eine Birne, wenn er einen Apfel haben kann
Die Klausur befasst sich mit dem Kauf eines Laptops durch einen beschränkt geschäftsfähigen Minderjährigen. Es sind insbesondere Fragen zur beschränkten Geschäftsfähigkeit, zum Zugang von Willenserklärungen, zur Stellvertretung sowie zum Trennungs- und Abstraktionsprinzip zu bearbeiten. Die Ansprüche des Verkäufers Media-Mogul gegen den Käufer Justus werden umfassend geprüft.
Zahlen, bitte! Beschränkte Wirkung des PayPal-Käuferschutzes
Die Klausur behandelt den Vertragsschluss über eBay und die Frage, ob der Verkäufer nach Rückbuchung des Kaufpreises durch den PayPal-Käuferschutz noch einen Anspruch gegen den Käufer auf Kaufpreiszahlung hat. Im Mittelpunkt stehen die Erfüllungswirkung der PayPal-Zahlung, die Auswirkungen der Rückbuchung sowie die rechtliche Einordnung der PayPal-Käuferschutzbedingungen. Außerdem wird die Lieferung einer nicht vertragsgemäßen, sondern höherwertigen Sache thematisiert.
Fortgeschrittenenklausur: Die Kündigungs- verzichtsklausel
Im Mittelpunkt des Falls steht ein Mietvertrag zwischen der Vermieterin V und dem Mieter X, der von Makler M vermittelt wurde. Strittig ist eine handschriftlich eingefügte Kündigungsverzichtsklausel mit einer Laufzeit von fünf Jahren, die im Vertrag vereinbart wurde. X möchte das Mietverhältnis vor Ablauf der Verzichtsfrist kündigen und beruft sich auf die Unwirksamkeit der Klausel wegen AGB-rechtlicher Vorgaben (§§ 305 ff. BGB). Zu erörtern sind insbesondere die Einordnung der Klausel als Allgemeine Geschäftsbedingung, die wirksame Einbeziehung und die Zulässigkeit des Laufzeitverzichts nach § 307 BGB sowie die Abgrenzung zur Individualvereinbarung.
Das Stellvertretungsrecht im Zeitalter von WhatsApp
Die Klausur behandelt das Stellvertretungsrecht im Zusammenhang mit der modernen Kommunikation via WhatsApp. Anhand eines Sachverhalts werden klassische zivilrechtliche Fragestellungen zu Stellvertretung, Anfechtung und Vertragsabschluss unter Einbezug digitaler Kommunikationswege geprüft.
Unternehmenskauf mit Hindernissen
Die Klausur behandelt einen Unternehmenskauf mit komplexen schuldrechtlichen und kaufrechtlichen Beziehungen, darunter Darlehens- und Regieumlageverträge. Es geht um die Klage auf Zahlung, Gewährleistungsausschluss und Fragen der subjektiven Klagehäufung sowie Prozessrecht, insbesondere perpetuatio fori. Der Sachverhalt bezieht sich auf Gesellschaftsbeteiligungen und korrespondierende Verpflichtungen im Rahmen eines Unternehmenskaufs.
Handkäs mit Musik oder Klassiker des Handelsrechts in neuem Gewand
Die Klausur beschäftigt sich mit klassischen Problemstellungen des Handelsrechts und verknüpft diese mit Fragen aus dem Schuldrecht und Kaufrecht. Zentrale Themen sind die Rügeobliegenheit beim Zwischenhändler und die Folgen einer nicht ordnungsgemäßen Warenlieferung sowie die Anwendung des § 15 HGB, insbesondere im Zusammenhang mit Prokura und ihren handelsrechtlichen Voraussetzungen.
Der minderjährige Stellvertreter
Die Klausur behandelt den Kauf von Prosecco durch eine minderjährige Stellvertreterin im Namen ihres Bruders. Im Mittelpunkt stehen die zivilrechtlichen Fragen der Stellvertretung, der Geschäftsfähigkeit sowie von Angebot und Annahme im Zusammenhang mit einer invitatio ad offerendum. Es wird geprüft, ob und von wem der Getränkehändler Zahlung für die erworbenen Flaschen verlangen kann.
Original-Examensklausur: "Sonnenwiese im Windpark
Die Klausur behandelt Ansprüche der Klägerin wegen einer Brandschädigung durch Wunderkerzen (Schadensersatz), rückständiger Wohnungsmiete sowie aufgrund eines Überbaus auf dem Grundstück 'Sonnenwiese'. Thematisiert werden insbesondere Haftung und Zurechnung, Anspruchskonkurrenz, Verjährung und die Voraussetzungen für einen Herausgabe- und Beseitigungsanspruch. Weiterhin relevant sind die sachliche Zuständigkeit des Gerichts und erledigende Ereignisse in der Prozesslage.
Freundschaftsdienste
Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Probleme rund um einen als Freundschaftsdienst deklarierten Reparaturauftrag sowie die anschließende Besitz- und Eigentumslage nach einer streitigen Übereignung des Porsches. Es werden verschiedene Ansprüche zwischen den Beteiligten aus Vertragsrecht und Sachenrecht geprüft, insbesondere Werklohnansprüche, Herausgabeansprüche sowie die rechtlichen Folgen der Übereignung an einen Dritten ohne Vertretungsmacht.
Die Gebrauchtwagenprofis
Die Klausur beschäftigt sich mit dem Verkauf eines gebrauchten Fahrzeugs über eBay, wobei besondere Fragen zur Stellvertretung, zum Vertragsschluss im Online-Auktionsformat sowie zu den Rechten beim Fernabsatz behandelt werden. Im Zentrum steht die Frage, ob dem Höchstbietenden C Ansprüche gegen den Verkäufer A zustehen, insbesondere auf Schadensersatz und Widerruf.
Anwalt, Anwalt, gib' mir mein Grundstück wieder!
Die Klausur behandelt die anwaltliche Haftung im Kontext einer Zwangsversteigerung eines Grundstücks. Im Zentrum steht die Frage, ob der beauftragte Anwalt für den Verlust des Grundstücks und daraus entstehende Schäden wie Renovierungskosten und entgangene Mieten haftet, nachdem trotz Ausgleich der Grundschuld die Zwangsversteigerung durchgeführt wurde.
Examensklausur: Der Teufel steckt im Detail
Ein Investor (I) erwirbt von einer Stadt (R) ein Grundstück, dessen Weg sich später als öffentlich gewidmete Straße herausstellt. I ficht daraufhin den Vertrag wegen arglistiger Täuschung und Irrtums an sowie hilfsweise wegen Mangelhaftigkeit, während die Stadt die Wirksamkeit bestreitet. U, ein Unternehmer, hatte zur Absicherung einer Vertragsstrafe eine Hypothek auf seinem Grundstück bestellt, gegen deren Inanspruchnahme er sich nun mit einer Vollstreckungsabwehrklage wehrt. Zentrale rechtliche Schwerpunkte betreffen unter anderem die Anfechtung von Verträgen, Sachmangelgewährleistung beim Grundstückskauf, Sicherungsabreden mittels Hypothek sowie bereicherungsrechtliche Rückabwicklungsfragen.
Anna, Ottilie und die enterbte Tochter
Die Klausur behandelt die Rückabwicklung eines Grundstücksübertragungsvertrages aufgrund eines vertraglich eingeräumten Rücktrittsrechts, sowie die erbrechtliche Gestaltung zugunsten der Mandantinnen und der Enterbung eines Kindes. Die Prüfung umfasst auch die Testamentserrichtung, Vor- und Nacherbschaft sowie Aspekte wie öffentliche Zustellung. Steuerrechtliche Fragen sind ausgeschlossen.
Übungshausarbeit: Ärger in der Studentenbude
Im ersten Teil des Falls verlangt die E-GmbH als Stromversorger von M, die gemeinsam mit ihrem Sohn S einen Mietvertrag für eine Berliner Wohnung unterschrieben hat, Zahlung für Strom, der ausschließlich von S genutzt wurde. Streitpunkt ist, ob ein vertraglicher Anspruch der E-GmbH gegen M auf Zahlung besteht, obwohl M die Wohnung nicht bewohnt und keinen Stromlieferungsvertrag abgeschlossen hat. Im zweiten Teil entdeckt S Schimmel in der Wohnung, der nach bloßer Überstreichung weiter bestehen bleibt. Nach Verkauf der Wohnung durch V an K mit Ausschluss der Mängelgewährleistung im Kaufvertrag stehen Fragen zur Haftung bei arglistiger Täuschung sowie zur Bestätigung eines anfechtbaren Rechtsgeschäfts im Mittelpunkt.
Der Nachbar und das Paket
Im vorliegenden Examensfall aus dem Zivilrecht bestellt A eine antike Vase bei B, die mittels der Deutschen Post AG geliefert wird. Das Paket wird bei Abwesenheit des Empfängers A an den Nachbarn N zugestellt, der die Vase vor Übergabe an A durch einen Unfall zerstört; zudem wird das Paket bei späterem Besuch durch Z weiter beschädigt. Zu prüfen sind Schadensersatz- und Rückforderungsansprüche zwischen A, N, B, der Deutschen Post AG sowie Z. Die Klausur fokussiert auf zentrale Probleme des Schuldrechts, Sachenrechts und Kaufrechts.
Grundstückskauf mit Folgen
Im Sachverhalt werden verschiedene Fragen rund um den Grundstückskauf, die fehlerhafte Beurkundung des Vertrags, die Vormerkung zugunsten des Käufers und die Folgen von Erbrecht sowie Eigentümerwechsel behandelt. Es geht um die Wirkung einer vorhandenen Vormerkung nach dem Tod des Berechtigten, die Rolle von Erben und Dritten, sowie Ansprüche nach Grundstückserwerb und tatsächliche Nutzungen. Erörtert werden auch Konfusion und die Anwendung der EBV-Vorschriften analog im Verhältnis zwischen Dritterwerber und Vormerkungsinhaber.
Der lahme Ferrari
Die Klausur behandelt grundlegende Fragen im Zivilrecht anhand eines Autokaufs: Es geht um das Zustandekommen und die Wirksamkeit eines Kaufvertrags unter Beteiligung einer minderjährigen Vertreterin, um vertragliche Ansprüche auf Provision, Anfechtungs- und Rücktrittsrechte sowie das Trennungs- und Abstraktionsprinzip bei der Erfüllung. Ferner wird analysiert, wie viele Verträge bei einem Tankvorgang zustande kommen.
Corporate Raiding
Die Klausur behandelt den Verkauf der Anteile an einer mittelständischen GmbH im Rahmen eines kontrollierten Bieterverfahrens. Zentral sind Fragen zur Haftung aus dem Due Diligence Report sowie die zivilrechtlichen Grundlagen des Unternehmenskaufs. Der Sachverhalt betrifft die verschiedenen rechtlichen Beziehungen zwischen Verkäufer, Käufer und Investmentbank.
* "Das (vor-)weggenommene Erbe
Die Klausur behandelt erbrechtliche, sachenrechtliche und schuldrechtliche Fragestellungen rund um ein Testament mit Vermächtnis, die Geschäftsunfähigkeit des Erblassers, missbräuchliche Entnahmen vom Sparbuch sowie das unbefugte Vermieten einer Garage und das Nutzen eines Fahrzeugs. Neben erbrechtlichen Ansprüchen (Vermächtnis), werden auch Ansprüche aus Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (EBV), Bereicherungsrecht und Zivilprozessrecht diskutiert.
(Rechts-)Probleme im Alltag einer WG
Die Klausur thematisiert mehrere zivilrechtliche Probleme im Alltag einer Studenten-WG, insbesondere mietrechtliche Fragestellungen, übermäßige Tierhaltung, das Hausrecht und die Frage des Einzugs Dritter. Zudem behandelt sie einen Schadensersatzfall im Zusammenhang mit der Anmietung eines Lieferwagens sowie rechtliche Ansprüche daraus.
* "Immer Ärger mit dem Kfz
Die Klausur behandelt in zwei Teilen zivilrechtliche Ansprüche aus einem Kfz-Kaufvertrag und prozessuale Besonderheiten bei einer Zahlungsklage wegen Abschleppkosten. Im ersten Teil sind insbesondere das Zustandekommen und die Ansprüche aus einem Kaufvertrag, Sachmängelgewährleistung sowie Rücktritt, Schadensersatz und die Herstellergarantie relevant. Der zweite Teil thematisiert das Verfahren im schriftlichen Vorverfahren, die Voraussetzungen für ein Versäumnisurteil und damit verbundene zivilprozessuale Problemstellungen.
Unfall auf dem Parkplatz
Die Klausur behandelt einen Verkehrsunfall auf einem Parkplatz, bei dem die Mandantin von ihrem Anwalt zur Haftungsquote, Schadensregulierung und Vorgehensweise gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung beraten wird. Im Mittelpunkt stehen außergerichtliche Mandantenberatung, die Geltendmachung von Schadensersatz sowie Aspekte des Anscheinsbeweises und der Haftung nach dem Straßenverkehrsgesetz.
Original-Examensklausur: "Berufung, die begeistert
Die Klausur behandelt zivilrechtliche und prozessuale Fragestellungen rund um Berufungsrecht, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Fristen bei Berufung, Anwartschaftsrecht am Kfz-Brief, Eigentumsvorbehalt, Werklohn, Unmöglichkeit und Verzug. Das Zusammenspiel von Kauf-, Werk- und Erbrecht sowie prozessrechtlichen Besonderheiten (Berufung, Widerklage) steht im Mittelpunkt. Weiter werden relevante Schuldverhältnisse und deren Störungen geprüft.
Immer Ärger im Internet
Die Klausur behandelt einen Sachverhalt rund um Internetauktionen, bei dem ein gewerblicher Verkäufer über verschiedene Accounts auf einer Online-Plattform Geräte anbietet. Im Mittelpunkt stehen Fragen zum Zustandekommen und zur Wirksamkeit von Verträgen bei Internetauktionen, insbesondere unter Berücksichtigung der Plattform-AGB und möglicher Vertretungssituationen sowie eines etwaigen Missbrauchs von Nutzerkonten.
Der Anwalt und die Fristen
Die Klausur behandelt Probleme der Fristenkontrolle und den anwaltlichen Umgang mit Berufungsfristen im Zivilprozess. Im Zentrum steht die Frage der Zulässigkeit einer Berufung bei (angeblicher) Fristwahrung durch Telefax sowie hilfsweise ein Wiedereinsetzungsantrag gem. § 233 ZPO wegen Fristversäumnis. Die Ausgangslage bildet eine typische anwaltsbezogene Prozesstätigkeit im Rechtsmittelverfahren.
Vertragsnahe gesetzliche Schuldverhältnisse: § 179 BGB
Die Klausur behandelt die Haftung des falsus procurator nach § 179 BGB anhand eines prüfungsrelevanten Fallbeispiels: Ein Teilnehmer bestellt ohne Vertretungsmacht Waren für einen Dritten, der das Geschäft nicht genehmigt. Die Anspruchsvoraussetzungen und Rechtsfolgen des § 179 BGB sowie ein möglicher Anspruch des Verkäufers gegen den handelnden Vertreter werden diskutiert.
Unter Brüdern hilft man sich
Im Mittelpunkt steht die Frage, ob B als angeblicher Auftraggeber im Verhältnis zu T auf Zahlung für vom Bruder A bestellte Bilderrahmen haftet, obwohl A eigenmächtig handelte. Weiter ist zu prüfen, ob B für ein bestelltes und anschließend zurückgesandtes Buch den Kaufpreis an V zahlen muss. Besondere Schwerpunkte der Klausur sind die Stellvertretung, Leistungsstörungen und das Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen.
Ersatzvornahme im Vollstreckungsrecht
Die Fallklausur behandelt einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen eine Erbengemeinschaft als Vermieter im Rahmen eines Mietverhältnisses nach Erbfall. Im Mittelpunkt stehen die Pflicht zur Beheizung einer Mietwohnung in der Heizperiode, der Übergang vermieterseitiger Pflichten nach § 1922 BGB im Erbfall sowie die Voraussetzungen und Dringlichkeit einstweiligen Rechtsschutzes im Zwangsvollstreckungsrecht.
Schuldrecht – Ärger beim Pferdekauf
Der Übungsfall behandelt verschiedene schuld- und kaufrechtliche Problemstellungen im Zusammenhang mit dem Kauf eines Dressurpferdes, darunter die Wirksamkeit eines Gewährleistungsausschlusses, die Beweislast beim Verbrauchsgüterkauf und Ansprüche aus fehlerhafter tierärztlicher Ankaufsuntersuchung. Die Aufgaben umfassen Fragestellungen zur Rückabwicklung des Kaufvertrags, Haftung und Schadensersatz sowie Schutzwirkungen zugunsten Dritter.
Fortgeschrittenenklausur: Und am Ende nichts als Ärger
Die Vermieterin V verlangt von ihrem ehemaligen Mieter M die Erstattung von Kosten für Schönheitsreparaturen und die Beseitigung verschiedener Wohnungsmängel nach Ende des Mietverhältnisses. Der Streit dreht sich insbesondere um die Wirksamkeit und Reichweite der im Mietvertrag enthaltenen Klauseln zu Schönheitsreparaturen und zur Teppichbodenpflege. Weitere rechtliche Schwerpunkte betreffen Schäden an Fliesen, Toilette und Waschbecken sowie die Frage der üblichen Abnutzung. M beruft sich auf die angebliche Unwirksamkeit der Vertragsklauseln und macht zudem einen Anspruch auf Rückzahlung der Kaution geltend.
Gegen alle Stadionverbote!?
Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Voraussetzungen und die formale Zuständigkeit zur Aufhebung eines verhängten Stadionverbots. Zentral ist die gewillkürte Parteiänderung im Prozess und die vereinsrechtliche bzw. schuldrechtliche Überprüfbarkeit von Stadionverboten auf Grundlage von Richtlinien des DFB sowie des zugrunde liegenden Mitgliedschaftsverhältnisses.
* "Wer zuerst kommt, kauft zuerst
Die Klausur behandelt die Frage, ob einer Wohnungsmieterin besondere Rechte (wie ein Vorkaufsrecht) beim Verkauf ihrer Mietwohnung zustehen, insbesondere bei teilweise gewerblicher Nutzung und fehlender Information durch den Vermieter, sowie mögliche Schadensersatzansprüche. Zweitens wird geprüft, wie das Gericht bei Säumnis der Beklagten im Versäumnisverfahren entscheidet.
Ein Oldtimer zum Freundschaftspreis
Im Sachverhalt verkauft ein Händler einen hochpreisigen Oldtimer aufgrund einer Identitätsverwechslung zum Freundschaftspreis an ein Autohaus, das den Wagen anschließend weiterverkauft. Die Klausur thematisiert den Irrtum beim Vertragsschluss und die Folgen für Eigentumsübertragung, sowie die Rechte und Pflichten der Beteiligten. Besonderheiten ergeben sich durch die Stellvertretung, den Irrtum des Verkäufers und mögliche Ansprüche bei Lieferverzug.
Stellvertretung, Unmöglichkeit und Surrogat - doppelt gemoppelt hält besser!
Die Klausur behandelt den Kauf eines Oldtimers, der zunächst durch Stellvertretung ausgehandelt wurde, später jedoch an eine andere Person verkauft und durch einen Unfall zerstört wird. Es werden Fragen nach den Ansprüchen aus dem Kaufvertrag, Unmöglichkeit der Leistung sowie Surrogat behandelt, insbesondere ob Korbinian Anspruch auf den Verkaufserlös und Ersatz für ein angefertigtes Verdeck hat. Auch das Zustandekommen und die Wirksamkeit des Vertrags durch Stellvertretung sind zu prüfen.
Curry und Chips
Im Mittelpunkt der Klausur steht die Prüfung eines Pferdekaufs durch einen Hobbyreiter bei einer GmbH, deren Vertreter nach Prokurawiderruf handelt. Thematisiert werden dabei insbesondere Fragen der Vertretung, der Haftung für Sachmängel und tierärztliche Untersuchungen sowie Nutzungsersatzansprüche. Der Bearbeiter muss außerdem Stellung zu den Folgen einer fehlenden Eintragung des Prokurawiderrufs und zur Wirksamkeit von Haftungsausschlüssen nehmen.
Eine folgenschwere Gefälligkeit
In diesem Fall geht es um die Wirksamkeit einer arbeitgeberseitigen Kündigung sowie um mögliche Rückforderungs- und Schadensersatzansprüche gegenüber dem Arbeitnehmer aufgrund einer Fortbildungsvereinbarung. Es sind insbesondere Fragen zur Vertretung, zur Rückzahlungspflicht von Fortbildungskosten, zum Einsatz einer Detektei und zur Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu prüfen.
Eine unglückliche Übernahme
Im Fall geht es um die Wirksamkeit und die Folgen mehrerer Verträge zwischen einer Immobiliengesellschaft und einem Energieversorger, die sich auf die Veräußerung eines Heizwerks und die Wärmeversorgung beziehen. Besonderes Augenmerk liegt auf Vertretungsmacht, Gesellschaftsrecht, der Auslegung und Kündbarkeit der Verträge sowie den gegenseitigen Ansprüchen aus dem gescheiterten Eintritt in einen bestehenden Gasliefervertrag und der Kündigung des neuen Versorgungsvertrages.
Original Aktenvortrag: "Berufung und Beschaffenheitsvereinbarung
Die Klausur thematisiert eine mögliche Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Münster, das die Rückzahlung einer Kaufpreisanzahlung für ein Pferd zum Gegenstand hat. Im Mittelpunkt stehen Fragen zum Lauf der Berufungsfrist bei fehlerhafter Zustellung an die Partei statt an den Anwalt sowie die Prüfung einer (möglichen) Beschaffenheitsvereinbarung bzw. Sachmangelhaftung im Kaufrecht.
Probleme mit dem Ex-Prokuristen
Der Fall behandelt die zivilrechtlichen Probleme rund um die Prokura eines ehemaligen Mitarbeiters, insbesondere Handelsregisterpublizität und Gutglaubensschutz. Zentral sind die Fragen rund um einen Fahrzeugverkauf durch den Ex-Prokuristen, Mängelgewährleistung sowie Ansprüche zwischen den beteiligten Parteien. Die Klausur fordert eine vertiefte Analyse handelsrechtlicher und sachenrechtlicher Aspekte.
Von Grundschuldbriefen
Die Klausur behandelt den Erwerb und die Übertragung einer Briefgrundschuld sowie die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde. Es werden Besonderheiten zu Stellvertretung, Gutglaubenserwerb und Missbrauch der Vertretungsmacht geprüft. Die Klägerin begehrt per Klage vor dem Landgericht, die Zwangsvollstreckung für unzulässig zu erklären.
Fortgeschrittenenklausur: Aufstieg und Fall des Tommy M.
K, Geschäftsführer einer GmbH & Co. KG, möchte als Zessionar Ansprüche gegen U, den geschäftsführenden Gesellschafter einer GbR, geltend machen. Hintergrund ist der Verkauf von Remissionsware durch Vertriebsleiter T der X-Enterprise an die U-GbR zu ungewöhnlich niedrigen Preisen sowie eine zusätzliche Zahlung von U auf das Privatkonto des T. K verlangt von U Schadensersatz oder Herausgabe des erzielten Erlöses, wobei streitig ist, ob U für den entstandenen Schaden haftet und wie dieser berechnet werden kann. Schwerpunkte des Falls liegen im Gesellschaftsrecht, der Abtretung von Forderungen gemäß § 398 BGB, sowie der Haftung aus unerlaubter Handlung und bereicherungsrechtlichen Ansprüchen.
Original Aktenvortrag: "Ein Leben ohne Mops ist möglich, aber sinnlos
Die Klausur behandelt die anwaltliche Beratung und Verteidigung einer Beklagten gegen eine Klage auf Rückabwicklung eines Kaufvertrags über einen Mops-Welpen. Im Fokus stehen insbesondere Fragen zum Vorliegen eines Sachmangels, die Unternehmereigenschaft der verkaufenden Züchterin sowie die Verjährung möglicher Ansprüche.
Fortgeschrittenenklausur: Beratungsbedarf bei Beendigung eines Mietverhältnisses
A, Eigentümer und Vermieter einer Gewerbeimmobilie, will nach Mietrückständen und Streit über eine mögliche Gesundheitsgefährdung durch Asbest den Mieter M möglichst schnell aus dem Mietobjekt entfernen. Der Fall thematisiert Fragen zur Wirksamkeit einer Kündigung (vertreten durch einen Vertreter ohne Vollmachtsnachweis), zur Mietminderung wegen Asbestbelastung, zur Anfechtbarkeit des Mietvertrags wegen Täuschung sowie zum Umfang und Fortbestand des Vermieterpfandrechts nach Eigentümerwechsel. Besondere Bedeutung kommt dabei den Voraussetzungen und Rechtsfolgen des § 566 BGB („Kauf bricht nicht Miete“) zu. Ebenfalls angesprochen werden Probleme in Bezug auf Sicherungsübereignungen an Dritte und deren Einfluss auf das Vermieterpfandrecht.
Original-Examensklausur: "Die überraschende Klage der Ex-Nachbarin
Die Klausur thematisiert die Zulässigkeit und Begründetheit von Klage und (Dritt-)Widerklage im Mietverhältnis nach Eigentumswechsel, Fragen der zulässigen Klageerhebung und gerichtlichen Zuständigkeit, die Verjährung und Ausschlussfristen von mietrechtlichen Forderungen (insbesondere im Kontext der Betriebskostenabrechnung), Probleme um die Abtretbarkeit von Mietforderungen, die Behandlung von Gutglaubensschutz sowie Ansprüche aus dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (EBV), ferner GoA und Bereicherungsrecht. Die Sachverhaltskonstellation umfasst zudem Eigentums- und Besitzschutzfragen im Zusammenhang mit einem Rasenmähertraktor und nebengeschaltete Zahlung- und Ersatzansprüche.
Ein Bote auf Abwegen
Der Fall thematisiert eine atypische Botengeschichte beim Kiosk-Kauf gebrauchter Konsolen. Im Mittelpunkt stehen Anspruchsgrundlagen aus Mobiliarsachenrecht, Bereicherungsrecht sowie dem Allgemeinen Teil des BGB, insbesondere bei Anfechtung und Rückabwicklung. Prüfen sind gegenseitige Herausgabeansprüche zwischen dem 'Boten' und dem Kioskbetreiber.
Sturz im Klettergarten
In der Klausur wird die zivilrechtliche Haftung nach einem Unfall im Klettergarten untersucht. Dabei stehen insbesondere deliktsrechtliche Fragestellungen, die Haftung für fahrlässiges Verhalten, ein möglicher Haftungsausschluss sowie die Frage nach dem Handeln auf eigene Gefahr im Zentrum. Auch Ansprüche auf Ersatz von Heilbehandlungskosten und mögliche Schmerzensgeldansprüche spielen eine Rolle.
Das gefährliche Urteil
Die Klausur stellt einen Fall aus anwaltlicher Sicht dar, in dem eine Mandantin nach erfolgter gerichtlicher Verurteilung zur Zahlung von Mietrückständen und anschließender Zahlung an eine Erbengemeinschaft verhindern möchte, ein weiteres Mal im Wege der Zwangsvollstreckung in Anspruch genommen zu werden. Es sind prozessuale und materiell-rechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit Zwangsvollstreckungsrecht, Erbrecht und Mietrecht zu prüfen.
Die überraschte Bank
In der Klausur wird die Problematik einer im Grundbuch eingetragenen Grundschuld behandelt, zu deren Löschung der neue Eigentümer die Zustimmung der Bank verlangt. Er streitet insbesondere um die Wirksamkeit einer nach Eigentumswechsel von der Voreigentümerin abgegebenen Zweckerklärung zugunsten der Bank und begehrt zudem Vollstreckungsabwehr gegen die Zwangsvollstreckung aus der Grundschuld. Die Wirksamkeit, der Umfang der Sicherungsabrede und der öffentliche Glaube des Grundbuchs sowie die Voraussetzungen der Vollstreckungsabwehrklage stehen dabei im Mittelpunkt.
Forderungspfändungen und Autoliebhaber
Die Klausur behandelt die Wirksamkeit und Wirkungen der Forderungspfändung im Rahmen der Zwangsvollstreckung sowie Probleme rund um die Zustellung, Drittschuldnererklärung und weitere prozessuale Besonderheiten wie einseitige Erledigung, Hilfsantrag, Widerklage sowie das Kaufrecht in Bezug auf Sachmängel. Im Mittelpunkt stehen mehrere Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse sowie die Konkurrenz von Pfändungen zugunsten verschiedener Gläubiger, insbesondere bei Restkaufpreisansprüchen im Autohandel.
Original Aktenvortrag: "Geschenkt ist geschenkt
In der Klausur geht es um einen zivilrechtlichen Herausgabeanspruch nach § 985 BGB zwischen ehemaligen Lebensgefährten wegen einer hochwertigen Stereoanlage. Streit besteht insbesondere darüber, ob dem Herausgabeverlangen ein wirksames Schenkungsversprechen (§§ 516 ff. BGB) entgegensteht oder lediglich eine Leihe vorlag. Weitere behandelte Aspekte sind die gesetzliche Eigentumsvermutung gemäß § 1006 Abs. 1 BGB sowie verfahrensrechtlich die übereinstimmende Erledigung des Rechtsstreits nach § 91a Abs. 1 ZPO.
Origina-Examensklausur: "Der Ärger nach dem Urlaub
Die Klausur behandelt die anwaltliche Prüfung der Zulässigkeit und Begründetheit einer Berufung im Rahmen einer zivilrechtlichen Streitigkeit. Sie umfasst unter anderem Aspekte der Stellvertretung, des In-Sich-Geschäfts, des gutgläubigen Erwerbs, der Sachmangelhaftung sowie der Aufrechnung. Zudem sind prozessuale Fragen wie Zustellung und Präklusion im Berufungsverfahren relevant.
Übungsklausur im Zivilrecht: Familie Heininger
Das Ehepaar Heininger möchte mit Unterstützung des Rechtsanwalts Dr. Defraude eine exklusive Immobilie erwerben und nimmt zur Finanzierung einen Kredit bei der Mammon-Bank AG auf. Nach Enttäuschung über den tatsächlichen Wert des Objekts erklärt G gegenüber der Verkäuferin den Widerruf des Kaufvertrages und setzt die Kreditrückzahlung aus. Die Bank verlangt von G und H die Rückzahlung des Darlehens sowie Verzugszinsen, nachdem sie das Darlehen infolge ausbleibender Zahlungen gekündigt hat. Streitentscheidend sind die Wirksamkeit des Darlehensvertrags, mögliche Formfehler, Vertragswiderruf, Vollmachtsfragen und die Berechtigung von Verzugszinsen. Es ist zu prüfen, ob der Bank die geltend gemachten Ansprüche gegen G und H zustehen.
Der geschäftige Scheinerbe
Der Fall behandelt die Konstellation eines vermeintlichen Alleinerben, der auf Grundlage eines zunächst gültigen, später durch ein jüngeres Testament widerrufenen Erbscheins umfassend über den Nachlass verfügt. Es werden Fragen zur Schein- und Rechtsstellung des Erben, zur Wirksamkeit der von ihm geschlossenen Geschäfte, Herausgabe- und Schadensersatzansprüche sowie Ansprüche im Bereicherungsrecht und die Rolle des Erbscheins im Verfahren geprüft. Die Klausur umfasst zudem Prozesselemente im Zivilprozessrecht.
Original Aktenvortrag: "Montageeinsatz nur mit Einzelzimmer
In dem Aktenvortrag geht es um die arbeitsrechtliche Zulässigkeit einer Weisung des Arbeitgebers, bei Montageeinsätzen statt Einzelzimmern nur noch Doppelzimmer zu buchen und die Frage, ob dem Arbeitnehmer ein Rückzahlungsanspruch gegen den Arbeitgeber wegen des Einbehalts von Hotelkosten zusteht. Daneben spielt eine bereicherungsrechtliche Rückabwicklung im Mehrpersonenverhältnis eine Rolle.
Original-Examensklausur: "Das Haus am Timmendorfer Strand
Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Fragen rund um den originären Eigentumserwerb im Rahmen einer Zwangsversteigerung einer Immobilie mit Inventar. Schwerpunkt ist, ob durch den Zuschlag auch Inventargegenstände erfasst sind und ob ein nachfolgender Kaufvertrag darüber rechtlich wirksam und fällig ist. Die streitige Normenlage betrifft Kaufpreisforderungen, Eigentumsverhältnisse und mögliche Doppelabrechnungen.
Der verflixte Mietkauf
Die Klausur behandelt die Rückabwicklung eines nicht notariell beurkundeten Mietkaufvertrages über ein Hausgrundstück. Gegenstand sind Ansprüche des Mieters auf Rückzahlung geleisteter Raten, Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten und die problematische Vertragsgestaltung, insbesondere die Nichtigkeit des Mietkaufvertrages mangels notarieller Beurkundung. Es werden zudem Prozessrecht, Aufrechnungsmöglichkeiten sowie die Saldotheorie thematisiert.
Der aufrechnende Kommissionskäufer
Die Examensübungsklausur behandelt die rechtlichen Fragestellungen rund um ein Kommissionsgeschäft, in welchem ein Kommissionär für den Kommittenten Grappa verkauft. Der Käufer erklärt gegenüber dem Kommissionär die Aufrechnung, wobei mehrere Schadensersatz- und Zahlungsforderungen zu prüfen sind, unter zusätzlicher Berücksichtigung handelsrechtlicher Normen wie der Rügepflicht sowie der teleologischen Reduktion von § 392 II HGB. Es wird die Frage untersucht, ob der Kommittent berechtigterweise Zahlung vom Käufer verlangen kann.
»In der Smaragd-Bar«: Von ›Beef Eater‹, ›Bombay Blue‹ und anderen Spirituosen
Der Sachverhalt behandelt mehrere zivilrechtliche Problemstellungen rund um Vertretungsrecht, Bereicherungsrecht, Abtretung, Aufrechnung und kaufrechtliche Gewährleistung. Der Fall spielt in einer Bar und umfasst diverse Rechtsverhältnisse zwischen den Beteiligten bezogen auf den Einkauf von Spirituosen, Forderungsmanagement und den Erwerb einer defekten Theke.
Anfängerhausarbeit im Zivilrecht: Übersinnliche Kräfte und trotzdem nichts als Ärger
Roy (R) beauftragt Astrella (A) als Wahrsagerin gegen ein Stundenhonorar, weigert sich jedoch nach einiger Zeit, das vereinbarte Honorar zu zahlen. A verkauft daraufhin zwei Kartensets bei eBay, wobei Estrella (E) das Höchstgebot abgibt, das tatsächlich von E's minderjähriger Tochter abgegeben wurde. Nach Abschluss des Kaufs kommt es zu Problemen: Das Lenormand-Kartenset wird gestohlen, das Tarot-Kartenset wird von E versehentlich zerstört. Es entstehen Streitigkeiten über Kaufpreis, Rücktrittsrecht, Schadensersatzansprüche und die Ersatzpflicht für das zerstörte Kartenset. Im Mittelpunkt stehen Fragen zum Vertragsschluss, zur Vertretung und zur Wirksamkeit von Rücktritt und Schadensersatz im Zivilrecht.
Examensklausur ZR Wie gewonnen, so zerronnen
In diesem Examensfall schließen sich Emil, Ferdinand und Gunnar zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zusammen, um gemeinsam mit Grundstücken zu handeln. Emil wirbt bei einer älteren Grundstückseigentümerin für den Verkauf eines Grundstücks, wobei gesellschaftsrechtliche und möglicherweise geschäftsfähigkeitsbezogene Fragen relevant werden.
Das gelbe Cabrio
Der Fall thematisiert den Vertragsschluss über eBay, das Widerrufsrecht im Fernabsatz sowie kaufrechtliche Gewährleistungsrechte. Nach dem Erwerb eines Cabrios durch einen Minderjährigen entstehen Fragen zur Geschäftsfähigkeit, Vertretung, zu Sachmängeln und Wertersatz nach Widerruf. Der Fall enthält eine Abwandlung zur Kenntnis des Verkäufers über Vorschäden.
Holiday Schlimm
Die Klausur behandelt mehrere Fälle rund um einen Werkvertrag im Zusammenhang mit dem Bau und der Ausstattung eines Hotelkomplexes. Im Mittelpunkt stehen Mängel, deren Folgen und die Frage nach Schadensersatzansprüchen, Minderungen und Verjährung – insbesondere im Verhältnis zwischen Auftraggeber, Auftragnehmer bzw. Subunternehmern. Der Sachverhalt illustriert typische Probleme im Werkvertragsrecht inklusive Subunternehmerkonstellationen und zeigt vertragliche und gesetzliche Anspruchsgrundlagen sowie Einwände auf.
Der verschwundene Sattelzug
Die Klausur befasst sich mit dem Erwerb des Eigentums an einem geleasten Sattelzug unter Beteiligung mehrerer Personen mit Schwerpunkt auf der Frage einer wirksamen Eigentumsübertragung und dem Vorliegen einer Anscheinsvollmacht. Im Zentrum stehen sachenrechtliche Eigentumslagen, die Voraussetzungen des gutgläubigen Erwerbs, Vertreterproblematik und Bereicherungs- sowie Schadensersatzansprüche. Der Fall eignet sich zur Prüfung von Problemen um Besitz, Eigentum, Vertreterstellung und Gutglaubenserwerb an beweglichen Sachen.
Übungsfall: Missglückter Freundschaftsdienst
Im Mittelpunkt des Falls steht der Kauf eines Oldtimers, den die E auf Vermittlung ihres Freundes F erwerben möchte. F schließt einen Kaufvertrag über das Fahrzeug im Namen der E mit dem für einen Oldtimerhändler tätigen Mechaniker A ab, der hierfür jedoch keine Vollmacht besitzt. Nachdem E ihre zunächst erklärte Zustimmung zum Vertrag widerruft, verlangt der Händler O von F Zahlung und Abholung des Fahrzeugs. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind das Handeln ohne Vertretungsmacht, die Voraussetzungen und Folgen eines Vertragsschlusses durch Vertreter ohne Vertretungsmacht (§§ 164, 177, 179 BGB) sowie eventuelle Ersatzansprüche zwischen den Beteiligten.
Von Heuschrecken und Adeligen
Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Rückabwicklung eines Grundstücksübertragungs- und Mietgeschäfts zwischen Ehepaar und Bekannten unter Einbeziehung komplexer Rechtsfragen. Thematisch stehen insbesondere die Störung der Geschäftsgrundlage, die rechtliche Wirksamkeit und Heilung von Formnichtigkeiten, Wucher und wucherähnliches Geschäft sowie die Rückgewähr von Leistungen im Sinne der condictio ob rem im Mittelpunkt. Die Parteien streiten über Rücktritt und Rückübertragung des Grundstücks.
Das Beste aus dem Internet
Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen rund um Stellvertretung und Botenschaft beim Vertragsschluss im Onlinehandel, insbesondere bei eBay-Auktionen. Sie prüft Fragen des Vertragsschlusses, die Wirksamkeit von im Internet geschlossenen Verträgen durch minderjährige oder vertretene Personen, das Widerrufsrecht im Fernabsatz und die Erstattung von Versandkosten nach Ausübung des Widerrufs. Außerdem werden eBay-spezifische Regelungen, Verbraucherschutzvorschriften und Zugang von Willenserklärungen thematisiert.
Übungsklausur ZR »Ein kleiner Irrtum am Anfang wird am Ende ein großer« – Irrtümer um die Stellvertretung
Die Klausur behandelt klassische Irrtümer rund um das Thema Stellvertretung und die Folgen fehlerhafter oder irrtümlicher Bevollmächtigung. Zu prüfen sind insbesondere der Vertragsschluss durch einen minderjährigen Vertreter ohne Vollmacht, die Anwendung des Offenkundigkeitsprinzips, Rechtsscheintatbestände sowie die Anfechtung, Genehmigung und der Widerruf im Kontext von Stellvertretung und Vertretungsmacht.
Übungshausarbeit ZR Engelhardts Erbe
Der Sachverhalt behandelt die erbrechtlichen Ansprüche des Sohnes Siegfried Engelhardt nach dem Tod seines Vaters Ernst, der zuvor nahezu sein gesamtes Vermögen an eine Stiftung gespendet hatte. Dabei stehen Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche, Geschäftsfähigkeit, Stellvertretung und Formfragen bei Grundstücksgeschäften sowie Vermögensverfügungen eines Ehegatten im Mittelpunkt.
Der Chinaböller
Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Klage eines Minderjährigen auf Schmerzensgeld und Schadensersatz nach einem Unfall mit verbotswidrig verkauften Feuerwerkskörpern (Chinaböllern). Schwerpunktmäßig sind Fragen der Deliktshaftung, des Minderjährigenschutzes im Kaufrecht sowie prozessuale Besonderheiten wie die teilweise übereinstimmende Erledigungserklärung relevant.
Übungsfall: Der getäuschte Nachmieter
Im vorliegenden Fall schließt M, der nach Trier zum Studium zieht, über seinen Bekannten D als Vertreter einen Mietvertrag mit Vermieter V ab, nachdem X, der Vormieter, M gegenüber die Wohnung zu Unrecht als ruhig und günstig angepriesen hatte. M beruft sich nach Entdeckung des tatsächlichen Zustands auf eine Täuschung und will sich nicht mehr an den Vertrag gebunden fühlen. Kernfrage ist die Wirksamkeit des zwischen V und M geschlossenen Mietvertrags nach den Grundsätzen von Stellvertretung, Anfechtung wegen arglistiger Täuschung sowie der Zurechnung von Wissen und Verhalten Dritter. Im Fokus stehen sowohl das Zustandekommen als auch mögliche Anfechtungsrechte und deren Rechtsfolgen im Mietrecht.
Übungsfall: Elvis und die große Pferdeversteigerung in T.
Der Versteigerer V fordert von Adelheid (A) als Käuferin die Zahlung des Kaufpreises für zwei Pferde, nachdem auf einer Auktion zunächst ein Missverständnis hinsichtlich eines Gebots für den Hengst Aberforth entstand und später A auf Anweisung ihres Onkels Manfred M das Pferd Elvis ersteigerte. Im Streit steht, ob A jeweils wirksam verpflichtet wurde, insbesondere aufgrund fehlendem Erklärungsbewusstsein, und ob die von M erteilte Vollmacht infolge eines beruflichen Rufes weiterhin bestand. In der Abwandlung verweigert der betreuende Vertreter die Zustimmung zum Kaufvertrag wegen einer Geisteskrankheit des M, und V verlangt daraufhin von A den Kaufpreis, woraufhin A unter Protest zahlt. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind das Zustandekommen von Verträgen bei Auktionen, Erklärungsbewusstsein, Auslegung von Vollmachten, das Abstraktionsprinzip sowie bereicherungsrechtliche Ansprüche nach § 812 BGB.
Darlehens- und Restschuldversicherungsvertrag als verbundene Verträge?
Die Klausur beschäftigt sich mit der Frage, ob ein Darlehensvertrag und ein gleichzeitig abgeschlossener Restschuldversicherungsvertrag bei finanzierten Modernisierungsmaßnahmen als verbundene Verträge im Sinne des § 358 BGB gelten. Es geht insbesondere um Widerrufsrechte und die Rechtsfolgen eines Widerrufs solcher Verträge, einschließlich Rückabwicklung, unter Bezugnahme auf die aktuelle BGH-Rechtsprechung. Im Mittelpunkt stehen der sogenannte Widerrufsdurchgriff, die ordnungsgemäße Belehrung sowie versicherungsrechtliche Aspekte.
Übungsfall: Der misslungene Markteintritt
Die Briefpost AG möchte ihr Geschäft auf Großbritannien ausweiten und plant dazu über eine Tochtergesellschaft den Erwerb eines britischen Postunternehmens. Im Rahmen der Vertragsverhandlungen unterschreibt ein Geschäftsführer sowohl im Namen der Tochter als auch der Muttergesellschaft eine Garantievereinbarung, ohne dazu bevollmächtigt zu sein. Der Verkäufer verlangt daraufhin von der Muttergesellschaft Zahlung aus dieser Garantie, nachdem die Tochter nicht leisten kann. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur internationalen Zuständigkeit, zur anwendbaren Rechtsordnung hinsichtlich Vertretungsmacht und Wirksamkeit der Garantie sowie zur Haftung bei fehlender Vertretungsmacht.
Streit um den Nachlass
Die Klausur behandelt einen Streit um die Herausgabe eines vom verstorbenen Ehemann auf das Konto einer Dritten abgehobenen Geldbetrags, der nach dem Tod des Ehemanns durch eine zuvor erteilte Kontovollmacht entnommen wurde. Weiter geht es um die Frage, ob eine Bezugsberechtigung aus einer Lebensversicherung zugunsten eben dieser Dritten, widerruflich eingesetzt, nach Eintritt des Versicherungsfalls Bestand hat und ob und wie die Alleinerbin hiergegen vorgehen kann.
Examensklausur ZR Das Geisterhaus
Die Klausur behandelt die erbrechtliche Situation rund um eine Familienvilla nach dem Tod der ursprünglichen Eigentümer A und E, insbesondere die Wirksamkeit eines Berliner Testaments, Stellvertretungsfragen bei der Ausschlagung der Erbschaft, Anfechtung sowie Fragen des Eigentumserwerbs und des Grundstückskaufs. Schwerpunktmäßig werden Ansprüche der Käuferin gegen die Erben und die Eigentumslage des Grundstücks nach Abschluss eines notariellen Kaufvertrags geprüft.
Übungsfall: Der nicht eingetragene Gesellschafterwechsel
Der Fall handelt von einer Anwaltssozietät, deren Gesellschafterwechsel nicht im Grundbuch eingetragen wurde. Die Sozietät verkauft ein Bürogebäude zunächst an X, wobei diesem eine Vormerkung bewilligt wird; kurz darauf schließen die Gesellschafter jedoch auch einen Kaufvertrag mit Y, der einen höheren Kaufpreis zahlt und später als Eigentümer eingetragen wird. Rechtlich relevant sind dabei sowohl immobilarsachenrechtliche Themen wie die Eintragung, Vormerkung und der Eigentümerwechsel als auch gesellschaftsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Wechsel eines Gesellschafters und den neuen Vorschriften des BGB und der GBO. Im Mittelpunkt steht die Wirksamkeit der beiden Grundstücksgeschäfte sowie die Auswirkungen des nicht registrierten Gesellschafterwechsels auf die Beteiligten. Zudem werden Aspekte des Schutzes des Erwerbers und der dinglichen Sicherungen beleuchtet.
Übungsfall: Grundstücksgeschäfte mit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Im Mittelpunkt des Falls stehen Grundstücksgeschäfte einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), bei der es zu einem Wechsel in der Gesellschafterstruktur kommt. Es geht um die Wirksamkeit von Verfügungen (Verkauf und Grundschuldübertragung) im Zusammenhang mit der Eintragung der GbR ins Grundbuch sowie um Fragen der ordnungsgemäßen Vertretung nach Ausscheiden und Eintritt von Gesellschaftern. Zentrale Akteure sind die bisherigen und neuen Gesellschafter, der ursprüngliche Eigentümer und eine Bank als Grundschuldgläubigerin. Streitig ist zudem, ob und wie eine Grundbuchberichtigung möglich ist und welche Rechte den Beteiligten zustehen.
Das Hin und Her um den Feuerstuhl
Die Klausur behandelt einen Streit um den Kaufpreis eines Fahrrads mit Hilfsmotor, das im Laden mit einem manipulierten, niedrigeren Preis ausgezeichnet war. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Auslegung von Willenserklärungen, zur Anfechtung wegen Irrtums sowie zur Stellvertretung und der Zulässigkeit der Rechtsausübung.
Kecke Ricke und Wütender Keiler
Die Klausur behandelt einen komplexen Sachverhalt rund um den Verkauf zweier Kunstwerke unter Beteiligung von Minderjährigen, Vertretungen, einem Irrtum bei der Herausgabe und einem anschließenden Weiterverkauf. Streitentscheidend sind anscheinend die Fragen zur wirksamen Stellvertretung, Anfechtung wegen Irrtums sowie der gutgläubige Erwerb durch einen Dritten und die möglichen Herausgabe- und Übereignungsansprüche.
Übungshausarbeit ZR Traumurlaub in Tollinesien
Die Klausur behandelt Ansprüche eines eingetragenen Lebenspartnerschaftspaars gegen einen Reiseveranstalter nach einer Pauschalreise, bei der es zu Diskriminierungen, einem Unfall und ärztlichen Behandlungsfehlern während eines Ausflugs kommt. Schwerpunkte sind die reisevertragliche Haftung, Gleichbehandlungsrechte nach AGG, deliktsrechtliche Schadensersatzansprüche sowie die Problematik eines möglichen Anspruchsverlusts durch Einlösung eines Schecks (Erlassfalle). Außerdem wird die Anwendbarkeit deutschen Rechts nach Rom I-VO geprüft.
Übungsfall: Trau, schau, wem
In diesem Fall verlangt E als neuer Eigentümer und Vermieter von M, dem bisherigen Mieter, die Herausgabe der von M während einer unberechtigten Untervermietung erzielten Untermieterlöse. Im Mittelpunkt stehen zivilrechtliche Probleme der Untervermietung, insbesondere Herausgabeansprüche hinsichtlich des Untermietzinses vor und nach Beendigung des Mietverhältnisses sowie der Eintritt der Rechtshängigkeit. Zusätzlich macht M gegenüber E Schadensersatz wegen verweigerter Untervermietung und gegenüber F, einer Untermieterin, offene Mietforderungen geltend. Die Klausur beleuchtet dabei mietrechtliche Anspruchsgrundlagen und die Folgen unerlaubter Untervermietung.
Examensklausur – Zivilrecht: Haus am See für Tag am Meer
Torben verlangt von Pradash, dem neuen Grundbucheigentümer eines Hausgrundstücks am Starnberger See, den Verzicht auf sämtliche Rechte an dem Grundstück. Gleichzeitig fordert er von Balthasar, dem Pächter des Grundstücks, die Beseitigung eines errichteten Zauns. Der Fall thematisiert Fragen rund um den gutgläubigen Immobilienerwerb, die Wirksamkeit von Auflassungen, Eigentumsübertragung, Anwartschaftsrechte sowie die Auswirkungen von Vormerkungen und Schuldrechtsproblemen wie Rücktritt und Gläubigerverzug. Im Fokus stehen darüber hinaus die Voraussetzungen von Ansprüchen aus den relevanten Vorschriften des BGB und deren rechtliche Durchsetzung.
Internetauktion
Die Klausur behandelt den Vertragsabschluss bei einer Internetauktion, insbesondere die Wirksamkeit des Vertragsschlusses zwischen dem anbietenden Verkäufer und dem Höchstbietenden unter Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Zudem werden Fragen der Anfechtung, des Widerrufsrechts sowie einer möglichen Rückabwicklung nach erfolgtem Vertragsschluss aufgeworfen.
Übungsklausur ZR Ein Vertreterbesuch mit Folgen
Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Folgen verschiedener Alltagsgeschäfte im Familien- und Schuldrecht, darunter der Kauf eines Staubsaugers durch eine Ehefrau während der Abwesenheit des Ehemanns, der Verkauf einer Kaffeemaschine sowie die Rolle von Widerrufsrechten und Verfügungsbeschränkungen in der Zugewinngemeinschaft. Im Zentrum stehen die Wirksamkeit von Verträgen, Verbraucherwiderrufsrechte, die sogenannte Schlüsselgewalt und Haftungsfragen nach Beschädigung einer Kaufsache.
Übungshausarbeit ZR Grundstückskauf mit Überraschung
Die Klausur behandelt einen Grundstückskauf, bei dem der Käufer durch eine bewusst falsche Angabe der Verkäuferin über die erzielbaren Mieterträge zum Vertragsabschluss bewogen wurde. Thematisiert werden Sachmangel (Beschaffenheitsbegriff der Kaufsache), Konkurrenz zwischen Gewährleistungsrecht und culpa in contrahendo sowie Fragen der Vertretungsmacht bei gesetzlichen Vertretern und Genehmigungserfordernis. Im Fokus steht, ob Schadensersatz- oder Rückzahlungsansprüche bestehen, da der Käufer das Grundstück behalten möchte.
Ein Vermieter auf Abwegen
Die Klausur befasst sich mit mietrechtlichen Fragestellungen bezüglich Minderungsrechten des Mieters, dem Zurückbehaltungsrecht aus § 320 BGB und der Wirksamkeit einer formularvertraglichen Aufrechnungsklausel. Im Sachverhalt sind zudem Probleme der Stellvertretung nach Widerruf und der Wirkung eines Eigentümerwechsels im laufenden Mietverhältnis enthalten.
Von Gesichtscreme der Schauspielerin oder 'Wer schön sein will, ...'
Die Klausur behandelt zivilrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit gesundheitlichen Schäden nach der Verwendung einer Gesichtscreme. Die Schwerpunkte liegen auf der Produzentenhaftung nach Deliktsrecht sowie auf der Haftung für fehlerhafte Produkte. Zu untersuchen sind insbesondere mögliche Schadensersatzansprüche der Großmutter gegen die Herstellerin und die Werbeträgerin der Creme.
Übungsfall: Die falsche Frau
Im Mittelpunkt des Falls steht der Verkauf eines Hauses, das im Miteigentum eines Ehepaares steht. Der Ehemann V verkauft das Grundstück gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin L – die vom Notar irrtümlich als Ehefrau angesehen wird – an den Käufer K, woraufhin die Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgt. Die tatsächliche Ehefrau F erfährt erst nachträglich vom Verkauf und will wissen, welche Ansprüche sie gegen K, V und L geltend machen kann. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind die Wirksamkeit der Eigentumsübertragung, Fragen der Stellvertretung, Probleme bei der Bruchteilsgemeinschaft und bereicherungsrechtliche Ansprüche.
Übungsfall: Die Spritschleuder
Im vorliegenden Fall kauft S bei der A & B-OHG einen ÖkoStar 2000, der als besonders sparsames und umweltschonendes Fahrzeug beworben wird. Nach dem Kauf stellt sich heraus, dass das Fahrzeug aufgrund eines Fabrikationsfehlers deutlich mehr Kraftstoff verbraucht als angegeben. S verlangt daraufhin von der A & B-OHG die Lieferung eines mangelfreien Fahrzeugs, während die OHG den Anspruch verweigert und zudem eine Nutzungsentschädigung fordert. Der Fall behandelt zentrale Fragen des deutschen und europäischen Kaufrechts, insbesondere Mängelhaftung, Nacherfüllung und Nutzungsersatz, sowie Aspekte der Vertretungsmacht und Vertragsbindung.
Good Old Times
In dieser Fortgeschrittenenklausur werden zivilrechtliche Haftungskontinuität und -nachfolge im Rahmen eines kleingewerblichen Unternehmens (Einzelunternehmen und später OHG) behandelt. Schwerpunktmäßig werden die Haftung des Erwerbers eines Geschäftsbetriebs sowie die persönliche Haftung von Gesellschaftern vor und nach Gründung einer OHG und der Übergang von Verbindlichkeiten diskutiert. Examensrelevante Aspekte sind insbesondere die Anwendung des § 25 HGB, die Wirkung des Gesellschaftsbeitritts (§ 130 HGB) sowie Abgrenzungsfragen zur GbR.
Schenkungswiderruf beim Todesfall
Die Klausur behandelt den Widerruf eines Schenkungsversprechens im Zusammenhang mit der Bezugsberechtigung aus einer Lebensversicherung nach dem Tod des Erblassers. Im Mittelpunkt stehen die Voraussetzungen eines Herausgabeanspruchs gemäß § 812 BGB (Bereicherungsrecht), das Vorliegen eines Schenkungsvertrages und die Problematik des Widerrufs des Bezugsrechts. Darüber hinaus wird die Darlegungs- und Beweislast im Zivilprozess thematisiert.
Ausgerechnet der Fliesenfachmarkt
Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Haftung aus einem Schadensfall zwischen einem Fliesenfachmarkt, dessen Mitarbeiter und einer 6-jährigen Besucherin, die beim Spielen von einem Gabelstapler verletzt wurde. Thematisiert werden die Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung, die Zurechnung von Mitverschulden des gesetzlichen Vertreters, der Vertrag mit Drittschutzwirkung sowie die Problematik der gestörten Gesamtschuld. Es geht um Schadensersatz und Schmerzensgeldansprüche der Geschädigten.
Hauskauf mit Hindernissen
Die Klausur behandelt ein einstweiliges Verfügungsverfahren nach einem Hauskauf, bei dem der Verkäufer mittels Drohungen zur Zahlung einer ausstehenden Kaufpreisrate animieren wollte. Neben verfahrensrechtlichen Fragen zur Kostenentscheidung gemäß § 91a ZPO stehen zivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassung und das Zurückbehaltungsrecht im Mittelpunkt.
Folgenschweres Missverständnis
Die Klausur behandelt einen Fall aus dem Sachenrecht und Schuldrecht, bei dem eine Hypothek zur Sicherung eines Darlehens bestellt wurde, dieses jedoch nie ausgezahlt wurde. Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen Konsequenzen der Abtretung einer nicht bestehenden Forderung (forderungsentkleidete Hypothek), die Möglichkeit des gutgläubigen Forderungserwerbs sowie Ansprüche der Paketbank AG gegen die Sicherungsgeberin und Regressfragen gegenüber der ursprünglichen Bank im Kontext von Organisationsverschulden.
Auf der Suche nach Herrn Richards
Die Klausur befasst sich mit gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Gründung, Änderung der Gesellschafterstruktur und Liquidation einer deutsch-britischen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) durch internationale Geschäftspartner. Besonderes Augenmerk liegt auf der Übertragung von Gesellschaftsanteilen an eine ausländische Kapitalgesellschaft, offenen Leistungsstörungen und Beratungsfragen eines Mandanten nach Abhandenkommen eines Gesellschafters.
Streit um Teilzeit
Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Auseinandersetzung um die Verringerung der Arbeitszeit einer kaufmännischen Angestellten gemäß § 8 TzBfG. Der Schwerpunkt liegt auf der Auslegung und Anwendung der Vorschriften zur Teilzeit im Arbeitsverhältnis, insbesondere den Anspruchsvoraussetzungen, betrieblichen Gründen und arbeitsvertraglichen/betrieblichen Regelungen. Es sind prozessuale Aspekte und Beweisfragen zu beachten.
Ein Wochenende in München
Die Klausur thematisiert Fragen des Vertragsschlusses durch Vertretung im Hotelgewerbe sowie die Ausübung vertraglicher und gesetzlicher Pfandrechte. Es geht insbesondere um die Wirksamkeit der Zimmerbuchung durch eine minderjährige Auszubildende, die Preisvereinbarung und die rechtliche Zulässigkeit der Pfandnahme des Hotelgepäcks bei Zahlungsverweigerung. Der Sachverhalt erfordert eine Analyse von Vertretungsfragen, Vertragsschluss, Pfandrechten und Besitzschutz.
Häufige Fragen zu Stellvertretung
- Was ist das Offenkundigkeitsprinzip?
- Nach § 164 II BGB tritt die Vertretungswirkung nur ein, wenn der Vertreter erkennbar in fremdem Namen handelt. Geht das ‚in fremdem Namen‘-Element verloren (sog. ‚Geschäft für den, den es angeht‘), wird das Geschäft beim Vertreter selbst — Folge: keine Stellvertretungswirkung. Ausnahmen: Bargeschäfte des täglichen Lebens, Geschäft für den, den es angeht.
- Wie haftet der Vertreter ohne Vertretungsmacht?
- § 179 BGB: Der falsus procurator haftet dem Geschäftsgegner wahlweise auf Erfüllung oder Schadensersatz. Voraussetzung: Geschäftsgegner kannte den Vollmachtsmangel nicht (§ 179 III 1). Bei Beschränktgeschäftsfähigem Vertreter haftet dieser nur bei Genehmigung des gesetzlichen Vertreters (§ 179 III 2).
Stellvertretung in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.
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