Verletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGB
§ 201a StGB schützt den höchstpersönlichen Lebensbereich vor unbefugten Bildaufnahmen, insbesondere in Wohnungen, bei hilflos oder verstorbenen Personen sowie vor grob anstößiger Zurschaustellung. Zentral sind die Begriffe Herstellen, Übertragen und Gebrauchen von Bildaufnahmen sowie die Unterscheidung zwischen Wohnung (§ 201a Abs. 1 Nr. 1), Hilflosigkeit (§ 201a Abs. 1 Nr. 2) und grob anstößigem Verhalten (§ 201a Abs. 1 Nr. 3). Examensrelevant: Abgrenzung zur Straflosigkeit, Definition 'unbefugt', Verhältnis zu § 201 StGB.
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Klausuren zum Thema
* Original-Examensklausur: "'Deine Drogen? Meine Drogen!'
Die Klausur thematisiert strafrechtliche Probleme im Zusammenhang mit Drogenbesitz und -handel, insbesondere unter Berücksichtigung des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG). Es wird die Abgrenzung und Anwendung wesentlicher Tatbestandsmerkmale sowie die strafrechtliche Verantwortlichkeit hinsichtlich Besitz, Eigentum und Weitergabe von Betäubungsmitteln geprüft.
„Verhängnisvolle Eifersucht“
Die Klausur thematisiert einen tödlich verlaufenen BDSM-Vorfall, bei dem die Täterin nach objektiver Sorgfaltswidrigkeit und dem maßgeblichen Gefahrenzusammenhang für eine fahrlässige Tötung verantwortlich sein könnte. Es sind zudem Fragen der Einwilligung, Sittenwidrigkeit nach § 228 StGB sowie der eigenverantwortlichen Selbstgefährdung zu prüfen. Die Fallbearbeitung verlangt eine differenzierte Auseinandersetzung mit der Abgrenzung zwischen einverständlicher Fremd- und Selbstgefährdung im Kontext sadomasochistischer Handlungen.
Rockstar auf Abwegen
In dieser Klausur geht es um die außerordentliche Kündigung eines Künstlervertrags durch den Veranstalter aufgrund öffentlicher Kritik an politischen Äußerungen des Künstlers. Der Fall prüft die rechtliche Einordnung des Vertrags, Fragen des allgemeinen Leistungsstörungsrechts und des Werkvertragsrechts sowie die Anspruchsgrundlagen des Künstlers auf Vergütung und Ersatz von Aufwand. Neben Werkvertragsrecht werden insbesondere Rücktritt, Unmöglichkeit und Schadensersatz thematisiert.
Brennender Hass auf die Politik
Die Klausur behandelt das strafrechtliche Verhalten des T, der zunächst durch ehrverletzende Äußerungen auffällt und danach einen Brand mit dem Ziel legt, K zu töten. Nach der Tat kommt es zum Rücktritt, wobei T die Feuerwehr indirekt alarmieren lässt, um nicht als Täter erkannt zu werden. Zudem tätigt T eine falsche belastende Aussage gegen P im Ermittlungsverfahren. Die Prüfung umfasst verschiedene Delikte aus dem StGB, u.a. Ehrdelikte, Brandstiftungsdelikte, Rücktritt und Aussagedelikte.
Plagiat mit Todesfolge
Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung mehrerer Handlungen der Alexandra (A), darunter das Fälschen von Studienleistungen, eine versuchte Anstiftung zum Diebstahl und eine Freiheitsberaubung mit Todesfolge. Im Mittelpunkt stehen die Prüfung von Vermögensdelikten, die versuchte Anstiftung, sowie die rechtliche Einordnung der Freiheitsberaubung, welche zu schweren Verletzungen und letztlich zum Tod des Opfers führt.
Fortgeschrittenenübungsklausur: Raufhandel mit ungewisser Kausalität
Im Mittelpunkt des Falls steht eine gewaltsame Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen in einer Bar, bei der unklar bleibt, wer welchen Schaden verursacht hat. S erleidet einen irreversiblen Gehörschaden, der durch eine im Handgemenge eingesetzte Vase verursacht wurde, wobei nicht festgestellt werden kann, wer verantwortlich war. Die Klausur thematisiert vor allem die Beteiligung an einer Schlägerei sowie die strafrechtliche Bewertung von Körperverletzungsdelikten unter besonderer Berücksichtigung von Kausalitäts- und Zurechnungsproblemen. Zudem ist die Abgrenzung zwischen aktiver Beteiligung und zulässiger Notwehr sowie der Einsatz gefährlicher Werkzeuge zu prüfen. Die Analyse erfolgt unter Zugrundelegung der jeweils festgestellten Tatsachen durch Gericht und Gutachterin.
Fortgeschrittenenübungsklausur: Die verrückten Fußballfans
Im Fokus des Falls steht die Strafbarkeit zweier Fußballfans, die durch Einbruch das Maskottchen-Kostüm ihres Vereins sowie einen Mitarbeiterausweis entwenden, um sich damit Zugang zum Stadion zu verschaffen. Die zentrale Fallkonstellation betrifft den Diebstahl und das Fälschen von Ausweisdokumenten, wobei beide gemeinsam und arbeitsteilig agieren. Schwerpunkte liegen auf dem Wohnungseinbruchdiebstahl, den Urkundendelikten und der Prüfung von Mittäterschaft nach dem Allgemeinen Teil des StGB. Es geht zudem um die Abgrenzung relevanter Qualifikationsmerkmale und den Umgang mit gefälschten Zutrittsausweisen zum Stadion.
Fortgeschrittenenübungsklausur: Pferderetter
Im Mittelpunkt des Falls steht Dorfbewohner W, der bei einem nächtlichen Spaziergang entdeckt, dass im Pferdestall des Bauers B ein Brand ausgebrochen ist. Um die eingeschlossenen Pferde zu retten, zerstört W gewaltsam die verschlossene Stalltür, woraufhin weitere Sachschäden an Gartenzäunen entstehen. Der Bauer B kehrt erst am nächsten Tag zurück und sammelt die Pferde wieder ein. Thematisch relevant sind strafrechtliche Fragen zur Sachbeschädigung gemäß § 303 Abs. 1 StGB sowie die Prüfung verschiedener möglicher Rechtfertigungsgründe, insbesondere Notwehr- und Notstandsregelungen aus dem StGB und dem BGB.
„Das etwas andere Flammenspektakel“
Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragen rund um Brandstiftung und Tötungsdelikte anhand eines Sachverhalts, in dem der Täter aus Faszination für Feuer eine Scheune und ein Wohnmobil in Brand setzt. Dabei wird ein schlafender Landstreicher in der Scheune getötet, der Täter selbst wird durch eine Explosion beim zweiten Brandanschlag verletzt. Die rechtliche Einordnung der Handlungen des Täters nach dem StGB steht im Mittelpunkt.
„Die Gasleitung und der E-Scooter“
Die Klausur behandelt komplexe Sachverhalte rund um eine Explosions- und Brandkatastrophe infolge fahrlässiger Verwechslung einer Gasleitung auf einem Industriegelände. Zentral sind die strafrechtliche Verantwortlichkeit des involvierten Monteurs A für Todes- und Verletzungsfolgen beim Einsatz von Rettern, sämtliche Zurechnungs- und Fahrlässigkeitsproblematiken im AT, sowie die Konkretisierung der einschlägigen Brandstiftungsdelikte im BT. Weiterhin wird eine Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter im Rahmen der Strafbarkeit von A und F behandelt. Zusatzfragen betreffen die zuständige Gerichtsbarkeit und Zeugnisverbote im Strafprozess.
Anfängerklausur: Drama am Mount Everest
B, eine Bergführerin, lässt ihren Kunden K am Mount Everest im Zustand akuter Erschöpfung zurück, obwohl sie eine Sauerstoffflasche zur Verfügung hat, die K retten könnte. Trotz späterer Gewissensbisse unternimmt B keine rechtzeitige Rettungsmaßnahme, wodurch K schwere Erfrierungen erleidet. Im zweiten Teil des Falls rettet E ihre Mit-Bergsteigerin H durch einen Hechtsprung vor einem herabstürzenden Eisblock, wodurch H sich das Handgelenk bricht. Die Klausur prüft die Strafbarkeit von B und E im Hinblick auf unterlassene Hilfeleistung, Rücktritt vom Versuch und Eingriffe zur Gefahrenabwehr im Rahmen des Strafrechts.
Heimweg nach dem Stammtisch
Die Klausur behandelt ein Geschehen rund um alkoholisierten Fahrzeuggebrauch nach einem Stammtisch und einen anschließenden Verkehrsverstoß mit Gefährdung und Sachschaden. Die strafrechtliche Prüfung richtet sich auf das Verhalten des alkoholisierten S sowie der D als Fahrerin und beinhaltet Fragen zur Straßenverkehrsgefährdung, Trunkenheit im Verkehr und unerlaubtem Entfernen vom Unfallort. Die Prüfung der §§ 212, 211, 315d StGB ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Der Schlagstock schlägt, ein Funke genügt
Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragen im Zusammenhang mit einer Sitzblockade im Rahmen eines Klimaprotests. Thematisiert werden insbesondere Nötigung, mittelbare Täterschaft, Mordmerkmale und Mord durch Unterlassen. Die Strafbarkeit der Beteiligten B, C und D nach ausgewählten StGB-Normen ist zu prüfen.
Fortgeschrittenenklausur: Ein Wettstreit unter Kollegen mit Folgen
Im Mittelpunkt des Falls steht ein Wettstreit zwischen den Arbeitskollegen A und B, wer den Arbeitsweg mit dem Pkw schneller zurücklegen kann. Dabei hält A die Verkehrsregeln ein, möchte aber durch geschicktes Verhalten B übertreffen, während B rücksichtslos mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit fährt und einen Fußgänger gefährdet. Später fährt B trotz entzogener Fahrerlaubnis auf der Autobahn und versucht, einer Polizeikontrolle durch eine Flucht mit stark überhöhter Geschwindigkeit zu entkommen. Die Übungsklausur thematisiert zentrale Fragen zu strafrechtlichen Verkehrsdelikten, insbesondere zu verbotenen Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB), Gefährdung des Straßenverkehrs und Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Wohnt hier wer?
Die Klausur behandelt strafrechtliche Probleme der Eigentumsdelikte, des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und der Brandstiftungsdelikte. Laura verschafft sich Zugang zu einem vermeintlich unbewohnten Haus, trifft jedoch auf den Eigentümer und wird später von Polizeibeamten festgehalten, gegen die sie Widerstand leistet. Martin, der neue Eigentümer, entscheidet sich das Haus in Brand zu setzen, um die Versicherungssumme zu kassieren, zieht den Antrag jedoch zurück.
'(Dieses) Pfand gehört daneben!' – Von falschen Pfandflaschen und echten Rechtsfragen
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit einer Person, die durch das Aufkleben eines echten Pfandzeichens auf pfandfreie Flaschen versucht, betrügerisch Pfandgeld an einem Rücknahmeautomaten zu erlangen. Schwerpunkte sind die Auslegung des Merkmals 'unbefugt' beim Computerbetrug, die Frage des Vermögensschadens, die Stoffgleichheit und die mögliche Urkundeneigenschaft präparierter Gegenstände. Zudem wird das Stadium des Versuchs beleuchtet.
* "(Masken-)Geschäfte in Corona-Zeiten
Die Klausur behandelt komplexe Straftaten rund um Corona-Hilfen und Geschäftsmodelle mit Masken, darunter Betrug beim Soforthilfeantrag, Verwendung gefälschter Zertifikate, Brandstiftung mit Versicherungsbetrugsabsicht sowie Diebstahl. Zusätzlich werden strafprozessuale Fragestellungen wie Beweisverwertungsverbote und Untersuchungshaft behandelt.
Legalitätsprinzip und strafprozessuale Zwangsmaßnahmen
Die Klausur behandelt das Legalitätsprinzip und seine Abgrenzung zum Opportunitätsprinzip sowie die Pflicht zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bei Anfangsverdacht. Sie vertieft die rechtlichen Voraussetzungen und Abläufe strafprozessualer Zwangsmaßnahmen (insbesondere Blutprobeentnahmen und vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis) und stellt Bezüge zur juristischen Methodik her.
Der Feuerschütze vom roten Main
Die Klausur befasst sich mit der Strafbarkeit eines Kioskbetreibers, der sein eigenes Gebäude zur Brandstiftung vorbereiten und mit einem Pfeil in Brand setzen möchte. Durch eine Explosion kommt ein Feuerwehrmann ums Leben; zudem manipuliert der Täter später eine Hotelrechnung, um sich ein Alibi zu verschaffen. Zu prüfen sind insbesondere Brandstiftungsdelikte und Urkundendelikte sowie Aspekte des erfolgsqualifizierten Versuchs.
Anfängerübungsklausur: Alte Feindschaft
Im Mittelpunkt des Falls steht die wechselseitige Eskalation zwischen den verfeindeten O und T, bei der es zunächst zu einer gefährlichen körperlichen Auseinandersetzung durch einen Schusswaffengebrauch kommt. Im weiteren Verlauf versucht O, sich durch einen geplanten Schlag zu behaupten, verzichtet jedoch angesichts des Kindes auf sein Vorhaben. Schließlich stellt T O eine Falle, die versehentlich den ahnungslosen Nachbarn N verletzt. Im Vordergrund stehen Fragen der Strafbarkeit wegen Körperverletzung, Irrtumsproblematik, Rücktritt und Versuch sowie der Notwehr gemäß StGB.
Von heißer Mode und modebedingten Sünden
Die Klausur behandelt Brandstiftungsdelikte mit Schwerpunkt auf der Differenzierung zwischen den Tathandlungen, den Körperverletzungsdelikten einschließlich des erfolgsqualifizierten Versuchs und möglichen Urkundenfälschungen. Im Mittelpunkt steht das Verhalten der Tessa, die ihr Modegeschäft in Brand setzt und eine frühere Freundin schubst, die daraufhin von einem Zug tödlich verletzt wird. Ihre Täuschungshandlung zur Schaffung eines Alibis ist ebenfalls rechtlich zu würdigen.
Wildes (Dazwischen-)Treten in der Kreisklasse
In dieser Anfängerklausur wird geprüft, ob sich der Fußballspieler Anton (A) wegen seines grob regelwidrigen Tritts gegen einen Mitspieler im Rahmen eines Kreisklassenspiels strafbar gemacht hat. Zudem ist zu prüfen, ob die übermüdete Ärztin Christine (C) für den Tod des verletzten Spielers durch eine fahrlässige Medikamentenverwechslung strafrechtlich verantwortlich ist. Die Klausur thematisiert damit Kausalitätsfragen, Irrtumsproblematiken und den Umgang mit Fahrlässigkeit im strafrechtlichen Kontext.
Die missglückte Hauptverhandlung
Die Klausur behandelt typische Verfahrens- und Sachrügen im Rahmen einer strafprozessualen Revision unter besonderer Berücksichtigung des richtigen Umgangs mit Verfahrensfehlern (etwa Entfernung des Angeklagten nach § 247 StPO oder Besetzungseinwand wegen Mutterschutz) sowie materiell-rechtlich insbesondere Vermögens- und Eigentumsdelikte (Raub u.a.). Schwerpunkt ist die Analyse fehlerhafter Verfahrensgestaltung und deren Auswirkungen auf den Bestand eines Urteils.
Heidelheimer Betrügereien
In dieser Fortgeschrittenenklausur werden verschiedene Vermögens- und Eigentumsdelikte rund um Manipulationen im Sportwettenumfeld und ein Hoteldiebstahl geprüft. Gegenstand sind unter anderem die versuchte Spielmanipulation durch Bestechung eines Schiedsrichters und der Diebstahl von Bargeld unter Einsatz eines Hotelschlüssels unter falschem Namen sowie die dabei verursachte schwere Körperverletzung mit Todesfolge. Die §§ 211–231 StGB (insb. Tötungs- und Körperverletzungsdelikte) sind laut Angabe ausgenommen.
Anklageschrift – Missgunst im Straßenverkehr
Die Klausur behandelt einen Vorfall im Straßenverkehr, bei dem ein Fahrradfahrer durch das äußerst rechte Fahren eines Pkw-Fahrers, motiviert durch Missgunst und persönliche Animosität, zu Sturz kam und sich verletzte. Zu prüfen sind insbesondere tatbestandsmäßige Delikte gegen die körperliche Unversehrtheit sowie Straßenverkehrsdelikte, die mit einem strafprozessualen Fokus – insbesondere in Form einer Anklageschrift aus Sicht der Staatsanwaltschaft – aufgearbeitet werden sollen.
Zweimal Pech an einem Abend
Die Klausur behandelt einen versuchten und letztlich abgebrochenen Wohnungseinbruchsdiebstahl mit Rücktrittsproblematik. Weiterhin werden das Verhalten des Mittäters bei der Absicherung der Beute (inklusive eines Schussabgabes zur Einschüchterung) und der Diebstahl bzw. die Unterschlagung geringwertiger Sachen im Nachgang in der S-Bahn geprüft.
Dr. C & Co – Praxis für den Menschen
Die Klausur behandelt strafrechtliche Verantwortung im Zusammenhang mit alternativen Heilmethoden. Hauptpunkte sind die Abgrenzung von Tun und Unterlassen, die Abgrenzung von dolus eventualis und bewusster Fahrlässigkeit, sowie die Rechtswidrigkeit ärztlichen Handelns abseits der Schulmedizin bei Einwilligung. Es werden außerdem Vermögensschäden im Zusammenhang mit § 263 StGB (Betrug), mittelbare Täterschaft bei Selbsttötung und ein Sich-Bereiterklären zum Mord diskutiert.
Ein Tag am Strand
Die Klausur behandelt einen Tag am Strand, an dem sowohl ein unechtes Unterlassungsdelikt als auch eine Personenschädigung durch Schusswaffeneinsatz thematisiert werden. Im Mittelpunkt stehen der Versuch des Tötungsdelikts durch Unterlassen, Irrtum über die Garantenstellung sowie rechtfertigende Pflichtenkollision und ein Fall der aberratio ictus. Medizinisches Personal trifft eine Entscheidungsnot zwischen zwei Patienten. Es ist zu prüfen, wie sich T und A strafbar gemacht haben.
Zwischenprüfungsklausur: Die etwas andere Diebestour
Die Klausur thematisiert eine Diebestour, bei der zwei Personen in das Haus eines Verstorbenen einsteigen, dort durch Aufhebeln der Terrassentür Uhren entwenden und die Beute anschließend teilen. Dabei geht es insbesondere um Fragen des Diebstahls, des besonders schweren Falls des Diebstahls und die Zurechnung der Tatbeiträge im Rahmen einer Mittäterschaft.
Maskendeal
In der Klausur 'Maskendeal' werden strafrechtliche Vermögensdelikte rund um den Verkauf von minderwertigen Masken im Rahmen der Corona-Krise geprüft. Im Fokus stehen insbesondere Betrug im besonders schweren Fall und Untreue, ergänzt um Fragen zum individuellen Schadenseinschlag und zur Anfechtung des Vertrages. Es erfolgt eine umfassende Prüfung der Strafbarkeit der Beteiligten nach dem StGB.
Babynahrung
Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragen im Allgemeinen und Besonderen Teil am Beispiel einer erpresserischen Vergiftung von Babynahrung. Im Mittelpunkt stehen der Versuch, Rücktritt und Anforderungen an die Rücktrittshandlung sowie Mordmerkmale und die räuberische Erpressung mit (versuchter) Todesfolge. Der Sachverhalt basiert auf einer realen BGH-Entscheidung und prüft die Strafbarkeit des Täters anhand relevanter Normen.
Die Raser von der Laube
Der Fall behandelt die Strafbarkeit eines illegalen Straßenrennens innerhalb einer geschlossenen Ortschaft mit tödlichen Folgen für einen unbeteiligten Verkehrsteilnehmer und einer Körperverletzung des Beifahrers. Im Zentrum stehen Strafrecht Allgemeiner Teil sowie Verkehrs- und Tötungsdelikte. Die Prüfung umfasst insbesondere das Verhalten der Fahrerin und die einschlägigen Normen des StGB sowie der StVO.
Misslungene Auseinandersetzung
Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung der Handlungen im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Grundstücks durch eine GbR. Im Fokus stehen vermögensbezogene Delikte wie der Umgang mit einer Maklerprovision sowie das Verhalten der Beteiligten im Rahmen der gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzung. Zudem wird auf Drohungen und das Verhalten im Zivilverfahren eingegangen.
Übungsklausur: „Als die Tiere den Stall verließen“
Umweltaktivist U verschafft sich Zugang zu einem Schweinemastbetrieb, um Beweismaterial für tierschutzwidrige Zustände zu sammeln, statt die Behörden zu informieren. Durch das Öffnen eines Gatters flüchten 80 Schweine auf die nahe Autobahn A2. Zeitgleich verursacht S, die alkoholisiert einen Geländewagen fährt, einen Unfall mit den auf die Fahrbahn gelangten Schweinen, wodurch Sachschäden entstehen und M verletzt wird. Die Klausur thematisiert strafrechtliche Aspekte des Hausfriedensbruchs, der tierschutzrechtlichen Rechtfertigung, und Straßenverkehrsdelikte mit Alkohol. Im Fokus steht die gutachterliche Prüfung der Strafbarkeit von U und S nach dem StGB.
Düstere Zukunft
Die Klausur thematisiert die Strafbarkeit eines Arztes, der einem Suizidwilligen eine tödliche Dosis Tabletten überlässt, Suizidassistenz leistet und nach der Einnahme ärztliche Hilfe unterlässt, obwohl die Rettung zwar möglich, aber mit schweren Folgeschäden verbunden gewesen wäre. Im Mittelpunkt stehen der freiverantwortliche Suizid, das unechte Unterlassungsdelikt und die unterlassene Hilfeleistung.
Tödliche Langeweile
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit einer absichtlichen Covid-19-Übertragung, insbesondere im Hinblick auf Tötungs- und Körperverletzungsdelikte. Schwerpunktmäßig geht es dabei um Probleme der objektiven Zurechnung sowie um die Abgrenzung zwischen (Eventual-)Vorsatz und Fahrlässigkeit.
Anfängerklausur: Fatale Fehleinschätzungen
Die Klausur behandelt die strafrechtliche Verantwortung von A und C im Zusammenhang mit zwei tödlichen Vorfällen: Zunächst wird eine Person (O) durch eine Sprengfalle getötet, die C auf Anweisung von A platziert hat, wobei C O mit B verwechselt. Im zweiten Fall tötet C eine weitere Person (X) im Rahmen einer vermeintlichen Nothilfe, nachdem er sich über das Notwehrrecht täuscht. Thematisiert werden Probleme der Irrtumslehre, Mittäterschaft und des Erlaubnistatbestandsirrtums.
Kinder des Himmels
Im Fall 'Kinder des Himmels' steuert Peter, ein Sektenmitglied und Pilot, mit dem Vorsatz, die Flugzeuginsassen zu töten, ein Flugzeug absichtlich in den Tod. Eine Sektenkollegin unterstützt ihn psychisch. Zu prüfen sind Tötungs- und Körperverletzungsdelikte bezüglich ihrer Strafbarkeit nach dem StGB.
Eifersucht und Leidenschaft – schlechter Schütze, lange Haft
In der Klausur geht es um S, der aus Eifersucht einen gezielten Tötungsversuch an E mit einer Schusswaffe unternimmt, jedoch aufgrund eines Fehlers tatsächlich E statt der vermeintlich anvisierten C tötet. Im zweiten Teil versetzt S C eine schmerzhafte, aber nicht blutende Stichverletzung mit einer Kuchengabel. C wehrt sich mit einem Aschenbecher und fügt S eine Schnittwunde zu. Die Strafbarkeit der Beteiligten nach dem StGB ist zu prüfen.
Ein Geburtstag und seine Folgen
Die Klausur behandelt einen komplexen Lebenssachverhalt mit Bezügen zu Eigentums- und Vermögensdelikten (Online-Gutscheinfall, Einbruch und Diebstahl), Fragen zu Nötigung und Körperverletzung bei Parkplatzfällen sowie die Aufstiftung zu einer Beleidigung. Prüfen ist die Strafbarkeit von vier Beteiligten in unterschiedlichen Konstellationen, insbesondere auch klassische Probleme wie Raserabsicht und Gefährlichkeit von Gegenständen beim Einbruch.
Die Qual der Wahl
Die Klausur behandelt eine Revision in einem Strafverfahren unter anderem wegen Diebstahls und Trunkenheit im Verkehr. Prüfungsrelevant sind hier die Wahlfeststellung, Befangenheit eines Schöffen, Fragen zur Verwertung von Beweismitteln nach Polizeirecht, Beschränkungen und Grenzen der Revision sowie Besonderheiten bei der Gesamtstrafenbildung und der Zurückverweisung an ein Gericht niedrigerer Ordnung.
Es war doch keiner mehr da!
Die Klausur behandelt einen komplexen Straßenverkehrsunfall, der unter anderem durch alkoholbedingtes Fehlverhalten und überhöhte Geschwindigkeit verursacht wurde, sowie die anschließende Unfallflucht und eine wahrheitswidrige Aussage des Unfallverursachers gegenüber der Polizei. Zusätzlich wird ein Betrugssachverhalt hinsichtlich fingierter Rechnungen thematisiert.
Schwerpunktbereichsklausur: Zuständig? Selbständig? Irrig?
Im Mittelpunkt des Falles steht die Frage, ob A als Geschäftsführerin und B als faktischer Geschäftsführer einer GmbH zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen verpflichtet waren. Die GmbH betreibt ein Callcenter und beschäftigt Telefonistinnen, die als Selbständige ausgewiesen sind, de facto jedoch wie Arbeitnehmer eingegliedert wurden. Im Raum steht eine mögliche Strafbarkeit nach § 266a StGB wegen Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen. Relevant sind dabei insbesondere die Abgrenzung zwischen selbständiger und abhängiger Beschäftigung sowie die damit verbundenen Melde- und Zahlungspflichten.
Bienchen summ summ summ
In dieser fortgeschrittenen Übungsklausur wird das Verhalten von F untersucht, der nach einem Bienenverlust auf das Grundstück seines Nachbarn W eindringt, dort Goldmünzen stiehlt und im Wohnbereich ein Smartphone entwendet. Zusätzlich wird eine versuchte Tötung mit einem Briefbeschwerer sowie unterlassene Hilfeleistung behandelt, wobei der Schlag zwar verletzt, aber nicht tödlich wirkt. Rechtfertigung aus dem Zivilrecht, Qualifikation und Regelbeispiel des Diebstahls, Versuch und Rücktritt werden explizit angesprochen.
Der lustige Bob (Horrorclown)
In der Klausur werden strafrechtliche Fragen im Zusammenhang mit einer Körperverletzung erörtert. Im Mittelpunkt stehen die Qualifikation der Tat gemäß §§ 223, 224 StGB sowie mögliche Rechtfertigungsgründe wie Notwehr aus verschiedenen Perspektiven. Der Sachverhalt stellt typische Klausurprobleme des Strafrechts AT und BT dar.
* "Von Eigenbedarf, Nikoläusen und Ungebühr
Die Klausur befasst sich mit der Strafbarkeit wegen Vortäuschens von Eigenbedarf beim Abschluss eines Wohnraumvergleichs, den Voraussetzungen für die Ablehnung eines Richters/Schöffen wegen Besorgnis der Befangenheit sowie der Zulässigkeit und Rechtmäßigkeit von Ordnungsmitteln gegen einen Verteidiger wegen ungebührlichen Verhaltens in der Hauptverhandlung.
Der begehrte Kowalski/Nedderfeld/Brodermeyer-Kommentar und das beste Dope des Orients
Die Klausur behandelt Vermögensdelikte anhand zweier Situationen: Zum einen entreißt der Student A seinem Kommilitonen B gegen dessen Willen einen Gesetzeskommentar, um Kopien anzufertigen; zum anderen erlangt A von dem Dealer C unter Vorspiegelung einer Gegenleistung Betäubungsmittel, ohne tatsächlich zahlen zu wollen. Zu prüfen ist die Strafbarkeit der Beteiligten nach StGB mit Schwerpunkt auf Raub, räuberische Erpressung und Betrug.
Breit gebaut, braun gebrannt, Schlüssel unter der Hantelbank
In dieser Fortgeschrittenenklausur ist zu prüfen, ob sich A durch das Aufheben und Verwenden eines verlorenen Schlüssels, das Öffnen eines Spinds und das Entwenden von Geld sowie einer EC-Karte, ferner durch Geldabhebung mit der Fremdkarte und die spätere Aneignung einer gefundenen Uhr strafbar gemacht hat. Es werden mehrere Eigentums- und Vermögensdelikte sowie Betrugs- und Fundunterschlagungsproblematiken angesprochen.
* "Die konventionswidrige Tatprovokation und ihre Folgen
Die Klausur behandelt die revisionsrechtliche Überprüfung einer strafrechtlichen Verurteilung nach vorangegangener polizeilicher Tatprovokation. Im Zentrum stehen die Zulässigkeit und Begründetheit einer Revision speziell vor dem Hintergrund einer konventionswidrigen Tatprovokation, der Fristwahrung bei Revisionseinlegung sowie prozessuale und materielle Auswirkungen der provokativen Ermittlungsmaßnahmen.
* "Fußballfans sind keine Verbrecher - oder doch?
Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung verschiedener Handlungen von Fußballfans, insbesondere die Beleidigung von Polizeibeamten durch ein Transparent mit der Aufschrift „A.C.A.B.“, das Abbrennen von Pyrotechnik im Stadion, eine Auseinandersetzung mit Raub- und Körperverletzungsfolgen sowie die Verwertbarkeit von Überwachungsvideos im Strafverfahren. Es werden zahlreiche Straftatbestände des StGB sowie prozessuale Fragen geprüft.
ORIGINAL: "Auf der Flucht
Im Fall flüchten zwei Kleinkriminelle nach einem Diebstahl im Pkw und geraten in eine Polizeikontrolle. Um der Festnahme zu entgehen, fährt der Fahrer gezielt auf einen Polizisten zu, der sich nur durch einen Sprung retten kann. Die Klausur thematisiert den gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, den Versuch der Tötung und die strafrechtliche Beteiligung des Beifahrers.
Hausarbeit: Ein ganz normaler Spieltag der Fußball-Bundesliga
Im Mittelpunkt des Falls stehen mehrere strafrechtliche Problemstellungen rund um ein Fußball-Bundesligaspiel zwischen dem FC Schalke 04 und Borussia Dortmund. Es geht insbesondere um Verletzungshandlungen auf dem Spielfeld infolge von Zweikämpfen und geplanten Revanche-Aktionen zwischen Spielern, wobei mehrfach Körperverletzungen auftreten. Eine weitere zentrale Konstellation betrifft einen Zuschauer, der ein Plakat mit der Aufschrift „A.C.A.B.“ gegenüber Polizisten hochhält, und damit eine mögliche Beleidigungstat nach § 185 StGB. Nach Spielende kommt es zudem zu einem Angriff eines Spielers gegen einen Fotografen, der diesen trotz eines Verbots fotografiert.
Grusel-Clowns in Niederbayern
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit einer als "Grusel-Clown" verkleideten Person, die Personen erschreckt und deren Reaktionen filmt, sowie die Reaktionen eines Passanten, der den verkleideten Täter angreift. Im Mittelpunkt stehen die Prüfung von Körperverletzungsdelikten, Tötungsdelikten sowie Fragen rund um Rechtfertigungsgründe und die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs.
* "Ferrari auf Föhr
Die Klausur thematisiert eine strafrechtliche Revision mit Schwerpunkten im Revisionszulassungsrecht und der Begründetheit. Im Mittelpunkt stehen formelle Problemstellungen wie die Falschbezeichnung des Rechtsmittels und die Unterschrift des Verteidigers sowie materielle Fragen der Verwertung rechtswidrig erlangter Beweise, Untreue, Vereitelung der Zwangsvollstreckung und die Verhängung eines Berufsverbots. Die prozessualen und materiell-rechtlichen Probleme werden anhand eines praxisnahen Falls rund um die Verlagerung eines Ferrari zur Vereitelung einer Pfändung geprüft.
Missverständnisse
Die Klausur behandelt verschiedene Problemfelder des Strafrechts, darunter den Verteidigungswillen bei Notwehr, das Überschreiten der Gebotenheitsgrenze (Exzess), die außertatbestandliche Zielerreichung und den subjektiven Rücktrittshorizont. Im Mittelpunkt stehen zwei Fallkonstellationen: Zum einen die Tötungshandlung durch A, die sich als überraschende Abweichung vom gemeinsam geplanten Vorgehen darstellt, sowie die Gewaltanwendung durch B in einer rivalisierenden Rocker-Konstellation mit anschließendem Rücktritt vom vollendeten Tötungsversuch.
Folgenschwere Freuden
Die Klausur behandelt einen feuchtfröhlichen Abend und eine anschließende emotionale Eskalation, in deren Folge A seine Ehefrau E mit einem Beil tödlich verletzt, nachdem er eigentlich den Freund F treffen wollte. Die strafrechtlichen Fragen drehen sich insbesondere um dolus alternativus, Mordmerkmale, Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe. Zudem wird ein Fall von lebensrettender, aber nicht einvernehmlicher Blutspende durch den Halbbruder H behandelt.
Übungsfall: Korn und Schrot
A verdächtigt aufgrund eigener Ermittlungen den F als den Schuldigen am Unfalltod seiner Ehefrau und entschließt sich zur Selbstjustiz, indem er F erschießen will. Um sich Mut anzutrinken und handlungsfähig zu sein, konsumiert A vor der Tat große Mengen Alkohol und lauert mit einem Schrotgewehr am vermuteten Aufenthaltsort. Wegen eines Irrtums in persona erschießt A jedoch den unbeteiligten W. Im Mittelpunkt stehen strafrechtliche Fragen zur actio libera in causa, zum error in persona sowie zur Schuldfähigkeit des A nach §§ 20, 212 Abs. 1 StGB.
Heiße Ware
Die Klausur behandelt einen Fall aus dem Bereich der Vermögensdelikte, Brandstiftung und Anschlussdelikte. Sie bezieht sich auf die Strafbarkeit mehrerer Beteiligter (A, D, H, P) im Zusammenhang mit Diebstahl einer Uhr, versuchter Brandstiftung zur Spurenbeseitigung sowie der Hehlerei. Auch werden Aspekte des Allgemeinen Teils im Strafrecht geprüft.
Ein brandgefährlicher Tag
Die Klausur thematisiert verschiedene Straftatbestände aus dem Bereich der Brandstiftung sowie Straßenverkehrsdelikte. Im Mittelpunkt stehen die (unterlassene) Brandbekämpfung in einer Wohnung nach fahrlässigem Auslösen eines Brandes sowie das Verhalten nach erheblichem Alkoholkonsum im Zusammenhang mit der Führung bzw. dem Schieben eines Motorrollers. Die strafrechtliche Verantwortlichkeit von A und C in Bezug auf diese Geschehnisse ist unter Berücksichtigung von Schuldunfähigkeit und Teilnahmehandlungen zu prüfen.
Guter Rat ist teuer
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit von B, K und F im Zusammenhang mit einem Tötungsdelikt. Im Fokus stehen Mordmerkmale, Versuch und Rücktritt sowie eine mögliche Beteiligung durch Unterlassen. Der Sachverhalt stellt das Zusammenspiel verschiedener Beteiligungsformen und strafrechtlicher Institute im Kontext eines geplanten und durch B versuchten Tötungsdelikts dar.
Ein Opfer für den Katzenkönig
Die Klausur behandelt einen Fall, in dem eine Person durch Manipulation eine andere zu einer schweren Gewalttat anstiftet. Thematisiert werden Heimtücke, verschiedene Körperverletzungsdelikte, die Problematik der mittelbaren Täterschaft bei vermeidbarem Verbotsirrtum sowie Irrtumsfragen im Zusammenhang mit der Schuldfähigkeit und Täterschaft. Die Frage richtet sich auf die Strafbarkeit beider Beteiligten.
Schwerpunktbereichsklausur: Internationales und Europäisches Strafverfahrensrecht
Im Mittelpunkt steht ein Bußgeldbescheid aus Italien gegen einen deutschen Fahrzeughalter wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes. A hält die Halterhaftung nach italienischem Recht für konventionswidrig und beruft sich auf die EMRK. Zudem begehrt A, seinen Rechtsbehelf auf Englisch einzulegen und eine Übersetzung seines Schreibens, gestützt auf die entsprechende EU-Richtlinie zum Recht auf Übersetzungen im Strafverfahren. Fraglich ist weiterhin, ob die Vollstreckung des italienischen Bußgeldbescheids in Deutschland nach mehreren Jahren und angesichts möglicher Verfahrensmängel sowie nach Einstellung eines parallelen Strafverfahrens in Belgien zulässig ist.
Die verpatzte Abreibung
Die Klausur behandelt die Abgrenzung zwischen Raub und räuberischer Erpressung sowie die Frage der Qualifikationstatbestände im Zusammenhang mit dem Einsatz einer Waffe. Drei Angeklagte werden beschuldigt, gemeinschaftlich einen versuchten schweren Raub sowie eine gefährliche Körperverletzung begangen zu haben; zwei von ihnen sollen hierzu angestiftet haben. Wesentliche Schwerpunkte liegen auf der Prüfung von Täterschaft und Teilnahme, Versuch, Qualifikationstatbeständen und der Beteiligung mehrerer Personen.
Der Deal mit dem Parkplatz
Die Klausur behandelt die Revision eines Angeklagten infolge einer Verständigung (‚Deal‘) im Strafverfahren vor dem Amtsgericht. Schwerpunkte liegen auf der Überprüfung der Verfahrensgestaltung insbesondere nach § 257c StPO, der Zulässigkeit und Begründetheit der Revision unter Verfahrens- und Sachrüge sowie auf prozessualen Aspekten wie mögliche Befangenheit und Zweckmäßigkeit anwaltlicher Maßnahmen.
Die manipulierte Spende
In dieser Klausur geht es um die Manipulation von medizinischen Daten durch einen Transplantationsmediziner, um einen Patienten auf der Warteliste für eine Spenderleber vorzuziehen. Dabei werden sowohl die Auswirkungen auf den begünstigten Patienten als auch auf einen anderen, dadurch benachteiligten Patienten – der letztlich verstirbt – thematisiert. Die Klausur prüft verschiedene Aspekte des allgemeinen Strafrechts sowie Bezüge zum Medizinstrafrecht und zu Organtransplantationsvorgängen.
Autosurfen und provozierte Nothilfe
Die Klausur behandelt eine Fallgestaltung um sogenannte 'autosurfende' Personen sowie um die (provozierte) Nothilfesituation nach einer absichtlich herbeigeführten Angriffslage. Im Mittelpunkt stehen die Strafbarkeit von A im Zusammenhang mit Körperverletzungsdelikten und Straßenverkehrsdelikten sowie Fragen der eigenverantwortlichen Selbstgefährdung, Einwilligung und Absichtsprovokation innerhalb von Rechtfertigungsgründen.
Telefontrick mit Abmahnaktion
Die Klausur thematisiert einen sogenannten Telefontrick, bei dem über ein Gewinnspielsystem durch Täuschung und Irreführung der Teilnehmer deren Vermögen gefährdet bzw. geschädigt wird (Betrug). Daneben wird die Strafbarkeit bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Mahnungsaktion mit massiver Drohung gegenüber den Geschädigten (Erpressung) sowie die Frage konkludenter Täuschung und Vermögensgefährdung behandelt.
Übungsfall: Tönnies, der Tätowierer
Im vorliegenden Fall tätowiert der Insasse Tönnies (T) in der Justizvollzugsanstalt Spießerdorf mehrere Mitgefangene, beginnend mit Clyde (C), unter Verstoß gegen die Hausordnung und mit selbstgebautem Gerät. Thematisiert wird die Strafbarkeit des T nach §§ 223, 224 StGB, wobei der Fokus auf der Qualifikation der Körperverletzung durch das tätowieren und auf Einwilligungsfragen liegt. In einer Abwandlung wird dargestellt, wie der schmächtige S unter sozialem und psychischem Druck letztlich dem Tattoo zustimmt. Es spielen Aspekte der freiwilligen Einwilligung, etwa unter Drohung und Zwang, sowie die Gefährlichkeit des eingesetzten Werkzeugs eine zentrale Rolle. Der Fall adressiert grundlegende Prüfungsprobleme zum Tattoo als Körperverletzung und zur Wirksamkeit der Einwilligung im Strafrecht.
Das Ende einer Karriere
Die Klausur behandelt strafrechtliche Bestechungs- und Körperverletzungsdelikte im Zusammenhang mit dem Verhalten eines Chefarztes, insbesondere die Aspekte Vorsatzwechsel und die Abgrenzung von Vorsatz und Fahrlässigkeit, Mord durch Unterlassen sowie Rücktritt vom Versuch und relevante Nebenhandlungen. Der Fall thematisiert komplexe medizinische Sachverhalte und prozessuale Fragestellungen rund um die Strafbarkeit im medizinischen Berufsumfeld.
Übungsfall: In der Gosse
Joachim (J) verursacht unter Alkoholeinfluss und Übermüdung einen Autounfall mit dem Fußgänger Florian (F), der schwer verletzt in der Gosse liegen bleibt. J unterlässt aus Angst vor strafrechtlichen Konsequenzen die Hilfeleistung und fährt weg, obwohl F noch hätte gerettet werden können. Im späteren Verlauf kommt F ums Leben. Die Klausur verlangt die Prüfung der Strafbarkeit des J nach den §§ 212 und 222 StGB, insbesondere im Hinblick auf fahrlässige Tötung und die Wechselwirkung von Übermüdung und Alkoholisierung am Steuer.
Liebe mit Hindernissen
Die Klausur behandelt strafrechtliche Probleme rund um einen Schwangerschaftsabbruch im Ausland, die Rolle des Ubiquitätsprinzips sowie die strafrechtlichen Abgrenzungen von Täterschaft und Teilnahme. Weitere thematisierte Delikte sind Sachbeschädigung durch Graffiti, Nachstellung (Stalking), Beleidigung sowie eine tödliche Körperverletzung mit einer Schusswaffe. Die Klausur richtet sich an fortgeschrittene Studierende.
Gefahr für Juri und Justel
In dieser Klausur wird die Strafbarkeit des A geprüft, der zusammen mit einer ungeladenen, jedoch subjektiv als bedrohlich wahrgenommenen Waffe zwei wertvolle Eulen aus dem Zoo entwendet. Die Prüfung konzentriert sich auf die Qualifikation der Tat als Raub oder räuberische Erpressung sowie die relevanten Beteiligungsformen und konkurrierende Delikte.
Übungsfall: Rempelei am Glühweinstand
Im Mittelpunkt dieses Falls steht ein Streit am Glühweinstand zwischen Ruprecht (R) und Nikolaus (N). Nachdem R versehentlich durch einen Zusammenstoß den Glühwein des N verschüttet, eskaliert die Situation: N schlägt R mit der Faust, wobei R unglücklich stolpert und durch im Handschuh versteckte Glasscherben eine Schnittwunde erleidet. Im Anschluss beruhigen sich beide und versöhnen sich. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen im Bereich der Körperverletzungsdelikte, eventuell auch Sachbeschädigung, mit besonderem Fokus auf subjektive und objektive Zurechnung sowie die Differenzierung verschiedener Vorsatzformen.
* Original-Examensklausur: "Angemessenheit ist (k)eine Frage des Kreditrahmens
Die Klausur behandelt eine Revisionsklausur zum Computerbetrug am Amtsgericht Leipzig. Schwerpunkt der Bearbeitung sind relevante Verfahrensrügen, insbesondere hinsichtlich der Verletzung von Verteidigungsrechten nach § 244 III StPO und Belehrungsfehler bezüglich des Auskunftsverweigerungsrechts der Zeugin nach § 55 II StPO. Außerdem wird der materielle Tatbestand des Computerbetrugs geprüft.
Studienprobleme
Die Klausur thematisiert die Strafbarkeit einer Jurastudentin, eines Kommilitonen und eines Professors im Kontext von BAföG-Anträgen, Prüfungsmanipulation, Täuschung bei der Remonstration, Identitätswechsel bei Prüfungen, Bestechung und einer unwahren Aussage im Verwaltungsgerichtsverfahren. Sie prüft insbesondere Urkundsdelikte, Betrug, Beleidigung, Aussagedelikte sowie Bestechungsdelikte im Hochschulkontext.
Wintersport
Die Klausur behandelt strafrechtliche Probleme im Zusammenhang mit Notwehrprovokation, dem Fehlen subjektiver Rechtfertigungselemente und der Anwendung von § 33 StGB. Im Mittelpunkt stehen mehrfach Körperverletzungen und die möglichen Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe, ausgelöst durch konflikthafte Situationen im Wintersport. Die Strafbarkeit der Beteiligten wird unter Berücksichtigung besonderer strafrechtlicher Problemstellungen analysiert.
Die Geschäftsmodelle eines krisengeplagten Managers
Die Klausur behandelt verschiedene Vermögensdelikte rund um einen krisengeplagten Manager. Thematisiert werden Fragen zur Untreue im Rahmen von Finanzanlagen, Betrugshandlungen bei Immobiliengeschäften und Vorbereitungsdelikten wie Verabredung zur Fälschung von Bahntickets. Die Fallkonstellationen beleuchten zudem die Abgrenzung von Versuch und Rücktritt sowie die Beteiligungsformen.
Nachts im Museum
Die Klausur 'Nachts im Museum' thematisiert Strafbarkeitsfragen rund um einen geplanten und ausgeführten Kunstdiebstahl in der Kunsthalle München. Schwerpunktmäßig behandelt werden das Vorgehen einer Tätergruppe, technische Überwindung von Sicherungen, Sachbeschädigung, Körperverletzung und Hehlereihandlungen im Zusammenhang mit der Diebstahlsbeute. Die strafrechtliche Bewertung der Handlungen von A, B und C steht im Mittelpunkt.
Unter Rockern
Die Klausur behandelt strafrechtliche Tötungs- und Körperverletzungsdelikte im Motorradmilieu, wobei ein Irrtum über die Identität des Angreifers sowie Fragen zur Erforderlichkeit und Rechtfertigung des Schusswaffengebrauchs im Rahmen der Notwehr thematisiert werden. Schwerpunktmäßig werden Tatbestands- und Erlaubnistatbestandsirrtümer sowie die Anwendung von § 32 StGB (Notwehr) geprüft.
* "Preisausschreiben
Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragestellungen rund um ein Preisausschreiben, bei dem mittels fingierter Gewinnmitteilungen Personen zu Vertragsschlüssen verleitet werden. Schwerpunkte liegen auf dem Betrugstatbestand und möglichen Rechtfertigungsgründen. Ein prozessuales Problem betrifft die Zulässigkeit eines Schöffen, der einem Richter wegen einer Behinderung beim Umblättern hilft.
Ein Engel auf Erden
Die Klausur behandelt den Fall eines wegen Mordes verurteilten Angeklagten, der im Wege der Revision gegen das Urteil vorgeht. Thematisiert werden unter anderem die Voraussetzungen der Revision, mögliche Fehler im Verfahren, Fragen zu Mord/Totschlag einschließlich Notwehr sowie der Erlaubnistatbestandsirrtum.
Übungsfall Völkerstrafrecht: Recht und Unrecht im Angriffskrieg
Im Mittelpunkt dieses Falls steht die völkerrechtliche und nationale strafrechtliche Verantwortlichkeit von Ministerpräsident O und Hauptmann H des Staates S nach einem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen den Nachbarstaat N. O ließ bewaffnete Streitkräfte mit dem Ziel einmarschieren, einen Teil einer rohstoffreichen Provinz zu besetzen. Während der Kampfhandlungen kam es auch zum Tod mehrerer Zivilisten durch Artilleriebeschuss. Zu untersuchen ist insbesondere die Strafbarkeit wegen Aggression und Kriegsverbrechen nach dem Römischen Statut des IStGH sowie nach deutschem Recht.
Masern-Party
Die Klausur behandelt Körperverletzungsdelikte, erfolgsqualifiziertes Delikt (Teilnahme), rechtfertigende Einwilligung bei Einwilligungsunfähigkeit, Erziehungs- und Sorgerecht der Eltern, objektive Zurechnung bei ärztlichem Fehlverhalten, psychische Beihilfe.
Eine heiße Sache
In dieser Klausur wird die Strafbarkeit mehrerer Beteiligter an einer Gewalttat mit schwerer Brandverletzung geprüft. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Allgemeinen Teils zum Zusammenwirken der Täter, insbesondere zu Vorsatz, Kausalität, objektiver Zurechnung und zu Versuch/Drittbeteiligung. Zudem sind Qualifikationen des Besonderen Teils, vor allem Brandstiftungs- und Körperverletzungsdelikte, relevant. Die Einbindung von Strafprozessrecht ist in der Form der Aktenbearbeitung zu berücksichtigen.
Klausur Strafprozessrecht: Pudel und Tagebuch
Im Fall wird Theodora (T) vor dem Landgericht wegen Aussetzung mit Todesfolge angeklagt, nachdem ihr bettlägeriger Vater Ottokar (O) tot aufgefunden wurde. Während der Hauptverhandlung belastet ein Zeuge T, nachdem er ihr mit Gewalt gegen ihren Hund drohte und so ein Geständnis erlangte. Zudem wird ein belastender Tagebucheintrag nach richterlicher Durchsuchung und Beschlagnahme verlesen. Rechtlich stehen die Verwertbarkeit erzwungener Aussagen, die Verwertung privater Tagebuchaufzeichnungen in der Hauptverhandlung sowie die Frage eines Verstoßes gegen den Anklagegrundsatz im Mittelpunkt.
Verspätete Rache
In der Klausur 'Verspätete Rache' wird die Strafbarkeit zweier ehemaligen Mitschüler geprüft, die aus Eifersucht und Rache eine Überfallsituation mit tödlicher Folge planen und durchführen. Schwerpunktmäßig behandelt werden die Abgrenzung zwischen Raub und räuberischer Erpressung, die Erfolgsqualifikation (insbesondere die Körperverletzung mit Todesfolge) sowie Fragen der Mittäterschaft und der Beteiligung am Tatgeschehen.
Übungsfall: „Broken windows“ und Diversionsprobleme
Im Mittelpunkt des Falls steht eine Gruppe von Jugendlichen, die in einem sozial benachteiligten Stadtviertel leben und in eine gewalttätige Auseinandersetzung mit einem Obdachlosen verwickelt werden. Der Anführer A wird wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt und zu betreuenden Maßnahmen sowie Geldauflage verpflichtet, während die anderen Beteiligten unter dem Verdacht der Beihilfe stehen. Die Staatsanwaltschaft entscheidet sich bezüglich B, C und D für eine Diversion, indem Arbeitsstunden als Sanktionsmaßnahme vorgeschlagen und Ermittlungen eingestellt werden. Der Fall behandelt zentrale Aspekte des Jugendstrafrechts, insbesondere die Anwendung von Diversionsvorschriften und die rechtliche Bewertung von jugendgerichtlichen Maßnahmen.
Die Beerdigung des Dorfpfarrers
Die Klausur behandelt Tötungs- und Körperverletzungsdelikte im Kontext einer Verwechslung (error in persona) des Angestifteten sowie die Einordnung von Mordmerkmalen und die Problematik des § 28 StGB. Darüber hinaus werden die Strafbarkeit des Angestiftenden und des Täters sowie die Folgen einer Körperverletzung mit bleibendem Gesundheitsschaden thematisiert.
Übungsfall: Selbstjustiz auf der Intensivstation
Die Tochter T fordert den behandelnden Arzt A nach einem schweren Unfall ihrer Mutter M, die im Koma liegt und künstlich beatmet wird, zur Abschaltung der lebenserhaltenden Geräte auf. Nachdem A dies unter Berufung auf ärztliche Pflichten und mangelnde Übertragbarkeit der Patientenverfügung ablehnt, trennt T selbstständig den Beatmungsschlauch, woraufhin M verstirbt. Im Mittelpunkt steht die strafrechtliche Beurteilung dieses Vorgehens unter Einbeziehung der Patientenverfügung und der aktuellen Rechtsprechung zur passiven Sterbehilfe. Zu prüfen ist insbesondere die Strafbarkeit der T nach dem StGB, einschließlich der Relevanz von §§ 212, 216 StGB und der Rolle des mutmaßlichen Patientenwillens.
Raus aus den Schulden!
Die Klausur thematisiert die Strafbarkeit mehrerer Beteiligter im Zusammenhang mit einer geplanten Tötung zur Erlangung eines Erbes. Bei der Umsetzung kommt es zunächst zu einer Verwechslung und schwerer Körperverletzung, die durch anonymes Eingreifen verhindert wird. Anschließend scheitert der Mordplan aufgrund von Reue und gezieltem Eingreifen, wobei eine Körperverletzung erfolgt.
* "Gasexplosion mit Folgen
Die Klausur behandelt bedingter Vorsatz, Abweichung vom Kausalverlauf, Mordmerkmale, Mittäterschaft ohne Tatbeitrag im Ausführungsstadium, antizipierter Rücktritt, Zeugnisverweigerungsrecht von Berufsgeheimnisträgern.
* "Ende eines Hundelebens
In dieser Strafrechtsklausur wird die Strafbarkeit des Jägers S im Zusammenhang mit dem Töten eines Hundes im Jagdrevier geprüft. Thematisiert werden insbesondere Rechtfertigungsgründe, Irrtümer über rechtfertigende Umstände, Schockschäden als Körperverletzung, sowie die Fahrlässigkeitsstrafbarkeit bei der Tötung des Tieres. Zusätzlich wird die Frage behandelt, ob das Recht am eigenen Bild als notwehrfähiges Rechtsgut anerkannt werden kann.
Inspiration durch Gewaltvideos?
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit von A, B und C nach einem gemeinsam begonnenen Angriff auf O, der unter anderem von Gewaltvideos inspiriert ist. Im Mittelpunkt stehen Körperverletzungs- und Tötungsdelikte einschließlich sukzessiver Mittäterschaft sowie Fragen der Anstiftung zu einem späteren versuchten Diebstahl. In einer Zusatzfrage werden die prozessualen Konsequenzen für das weitere Verfahren beleuchtet.
Zwei ungleiche Söhne
Die Klausur thematisiert eine von Suizidwunsch und Sterbehilfe geprägte Konstellation mit zwei Söhnen, von denen der eine dem Vater ein tödliches Gift injizieren soll, während der andere das Gift bereitstellt. Es sind klassische Probleme der Täterschaft, Teilnahme und Rechtfertigungsgründe ebenso zu würdigen wie Fragen betreffend Fahrlässigkeit und Körperverletzung mit Todesfolge. Zusätzlich geht es um einen Ärztefall mit einer fehlerhaften Operation am falschen Knie.
Der betrunkene Fahrlehrer
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit eines Fahrlehrers und einer Fahrschülerin im Zusammenhang mit Straßenverkehrsdelikten, insbesondere unter Alkoholeinfluss. Im Mittelpunkt stehen aktuelle Rechtsprechungsfragen zu den Verkehrsdelikten sowie zu einer Sachbeschädigung und dem unerlaubten Entfernen vom Unfallort. Zu analysieren sind zudem Kenntnisse und Pflichten der Beteiligten sowie deren Handlungen im Straßenverkehr.
Übungsfall: Der wütende Ex-Freund
Im Mittelpunkt des Falles steht Jurastudent A, der sich nach dem Ende der Beziehung an seiner Ex-Freundin O rächt, indem er kompromittierende Fotos und Kommentare in sozialen Netzwerken veröffentlicht. Darüber hinaus droht er O, intime Fotos zu veröffentlichen, falls sie nicht zu ihm zurückkehrt. Nach einem Streit in einer Gaststätte kommt es zu körperlichen Auseinandersetzungen zwischen A, O und deren neuem Freund X. Rechtlich relevant sind insbesondere die Strafbarkeit von A wegen Beleidigung, Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§ 201a StGB), Nötigung, übler Nachrede, sowie die Körperverletzungsdelikte durch X. Weitere Schwerpunkte betreffen die internationale Strafverfolgung bei ausländischem Serverstandort und Beweisverwertungsverbote hinsichtlich der Durchsuchung bei Rechtsanwälten.
Das Feuer der Liebe
Die Klausur behandelt eine komplexe Fallkonstellation um Tötungs- und Brandstiftungsdelikte. Im Mittelpunkt stehen die körperliche Misshandlung und letztliche Tötung des Bruders sowie die anschließende Brandlegung des Hauses in Versicherungsabsicht zur Spurenbeseitigung. Geprüft werden Mordmerkmale, Brandstiftungsdelikte einschließlich Qualifikationen, sowie Delikte im Zusammenhang mit Versicherungsbetrug.
Übungsfall: Bis der Arzt kommt
In dem Fall geht es um einen Krankenhausarzt A, der den Patienten P töten will und dazu die Krankenschwester K mit einer Giftspritze instrumentalisiert. Als K dabei ist, die Spritze zu verabreichen, erschießt A sie im letzten Moment, um den Tod des P doch noch zu verhindern. Zentral steht die Frage, ob sich A dadurch wegen Totschlags an K strafbar gemacht hat. Schwerpunktmäßig behandelt der Fall Probleme des Allgemeinen Teils des StGB, insbesondere mittelbare Täterschaft, Versuchsbeginn, Rücktritt vom Versuch sowie Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe.
Beim Geld hört die Freundschaft auf
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit von A und B im Kontext eines Auftragsmordes aus persönlichen Motiven und geht insbesondere auf verschiedene Straftatbestände, die Problematik des Täterwechsels (aberratio ictus), Urkundendelikte im Zusammenhang mit dem Wechsel von Nummernschildern, das Akzessorietätsprinzip und Irrtümer gemäß § 16 II StGB ein. Die Handlungsschritte umfassen Tötungsdelikte, Körperverletzung mit Todesfolge und die Manipulation von Fahrzeugkennzeichen.
* "Eine Bärenjagd auf Abwegen
In der Klausur "Eine Bärenjagd auf Abwegen" wird das strafrechtliche Verhalten zweier Personen untersucht, die unter Einfluss von Betäubungsmitteln mit einem Geländewagen Wildtiere jagen und dabei verschiedene Verkehrssicherheits- und Eigentumsdelikte begehen. Hauptpunkte sind Wilderei, Verkehrsstraftaten sowie Fragen der Teilnahme und strafprozessuale Beweisproblematiken im Hinblick auf die Verwertbarkeit einer aufgezeichneten Zeugenaussage.
Brandreden
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit im Zusammenhang mit Brandstiftungsdelikten, versuchter Beteiligung sowie der Frage nach Einwilligung. Im Mittelpunkt stehen die Ereignisse nach einem tödlichen Handgemenge zwischen A und B und die spätere Verabredung zwischen A und F zur Brandstiftung. Die Bearbeitung erfordert fortgeschrittene Kenntnisse im Strafrecht, insbesondere zu den Straftatbeständen des Allgemeinen und Besonderen Teils sowie den strafbaren Versuch.
Eine schlechte Partnerwahl
Die Klausur behandelt zwei Sachverhalte: Zunächst unterlässt der Vater (V) die Rettung seines Sohns (S), nachdem seine Partnerin (L) ihn dazu drängt, worauf S ertrinkt. Im zweiten Teil kommt es zu einem Streit zwischen V und L, bei dem V nach einer Ohrfeige durch L in einen Abgrund stürzt und stirbt; L entfernt sich trotz erkannter Lebensgefahr für V. Geprüft werden strafrechtliche Verantwortlichkeiten hinsichtlich Unterlassen, Tötung und Körperverletzung.
Lästige Mieter
In der Klausur wird die Strafbarkeit verschiedener Beteiligter im Zusammenhang mit der Vertreibung von Mietern für eine Luxussanierung geprüft. Im Fokus stehen unter anderem eine tödliche Rauchvergiftung durch unsachgemäße Bauarbeiten und ein von Mietern in Auftrag gegebener, tödlicher Überfall. Die Kernprobleme betreffen Täterschaft und Teilnahme, actio libera in causa sowie Körperverletzungsdelikte.
Von verhinderten Meistern und hartnäckigen Liebhabern
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit mehrerer Beteiligter nach einem Streit sowie einer Nachstellung mit Todesfolge. Kernprobleme sind Notwehrprovokation, Rücktritt vom Versuch, Nachstellung sowie die Anstiftung zum erfolgsqualifizierten Delikt gemäß § 18 StGB. Zu prüfen ist das Verhalten von A, B und C aus strafrechtlicher Sicht.
* "Die falsche Komplizin
In dieser Klausur werden ausgehend von einem versuchten Versicherungsbetrug durch Brandstiftung eines Wohnhauses Fragen zur Strafbarkeit der Beteiligten S, T und F behandelt, insbesondere zur Mittäterschaft, zum Versuch und zum Rücktritt. Daneben ist die Strafbarkeit von S wegen Verkehrsdelikten durch alkoholbedingtes Fahren zu prüfen. Im zweiten Teil wird die Revision hinsichtlich des Selbstleseverfahrens im Strafprozessrecht erörtert.
Herbe Täuschung
In dieser Übungsklausur wird das Verhalten der B im Supermarkt geschildert, die durch Täuschung bei der Bezahlung von Bier unterschiedliche Preise und Wechselgeld zu ihrem Vorteil genutzt sowie ein Fläschchen Magenbitter entwendet und konsumiert hat. Der Sachverhalt thematisiert Vermögensdelikte, insbesondere unter dem Blickwinkel des Betrugs und Diebstahls. Es ist zu prüfen, ob und wie B sich strafbar gemacht hat.
Übungsfall: Luftgeschäfte
In diesem Fall geht es um die Strafbarkeit von Beteiligten eines Unternehmensgeflechts im Zusammenhang mit Umwelt-, Steuer- und Wirtschaftsstraftaten. Die Vorstandsvorsitzende der Transpo-AG und weitere Beteiligte unterlassen bewusst Umweltauflagen beim Betrieb eines Stahlofens und manipulieren Messwerte gegenüber der Behörde. Zudem werden Schein- und Luftgeschäfte zwischen Tochter- und Schwestergesellschaften durchgeführt, um Kredite und Steuererstattungen zu erlangen. Im Mittelpunkt stehen unter anderem Vorwürfe der Luftverunreinigung, Umsatzsteuerhinterziehung, Bilanzmanipulation, Kreditbetrug, Insolvenzverschleppung und strafvereitelndes Verhalten eines Finanzbeamten.
* "Die vorgetäuschte Entführung
In der Klausur wird ein Verkehrsunfall mit Todesfolge, die anschließende Beseitigung der Leiche und das Vortäuschen einer Entführung thematisiert. Die Strafbarkeit des Täters bezüglich Mord/Mordversuch, der Beseitigung von Spuren und des Polizeiübergriffes (Folterandrohung) stehen im Fokus. Es geht zudem um die Verdeckungsabsicht, Doppelirrtum beim Mordversuch und strafprozessuale Aspekte der Aussageerpressung.
Der gewalttätige Schlafwandler
Die Klausur thematisiert die Strafbarkeit im Zusammenhang mit Gewaltakten eines Schlafwandlers gegenüber einer Übernachtungsgästin unter besonderer Berücksichtigung des Handlungsbegriffs, der Möglichkeit von Unterlassungsdelikten (Garantenstellung), Notwehr durch das Opfer sowie eines etwaigen Verbotsirrtums. Die Konstellation stellt vor allem Fragen zur Schuldfähigkeit des Schlafwandlers, zur Rechtfertigung und zur Pflicht zur Hilfeleistung nach einem Angriff.
Freundschaftsdienste eines Geldeintreibers
Die Klausur thematisiert die strafrechtliche Bewertung von Raub und räuberischer Erpressung mit Qualifikationen. Im Mittelpunkt steht das Vorgehen eines Geldeintreibers, der mit einer Waffe droht und eine Stereoanlage übernimmt, um die Zahlung einer Forderung aus einem Rauschgiftgeschäft durchzusetzen. Es handelt sich um eine anspruchsvolle Fortgeschrittenenklausur, die insbesondere die Qualifikationen der Straftatbestände im Bereich Raub und räuberischer Erpressung prüft.
Ende einer Erpressung
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit des A nach einer Messerattacke auf den Erpresser X. Im Mittelpunkt stehen die Prüfung von Mordmerkmalen, die Grenzen und sozialethischen Einschränkungen des Notwehrrechts, sowie der Versuch und der Rücktritt vom Versuch bei vollendeter bzw. fehlgeschlagener Tötungshandlung.
Die S-Bahn-Fahrt
Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragestellungen im Kontext einer gewalttätigen Auseinandersetzung während einer S-Bahn-Fahrt. Es geht um Körperverletzungs- und Tötungsdelikte, Unterlassen sowie die Pflicht zur Hilfeleistung. Die Tathandlungen und das Verhalten mehrerer Beteiligter werden auf ihre strafrechtliche Relevanz geprüft.
Verletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGB in der Jurafuchs-Lernapp
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