Hacker
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Klausuren
JA 2009Fortgeschrittene
Beim Geld hört die Freundschaft auf
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit von A und B im Kontext eines Auftragsmordes aus persönlichen Motiven und geht insbesondere auf verschiedene Straftatbestände, die Problematik des Täterwechsels (aberratio ictus), Urkundendelikte im Zusammenhang mit dem Wechsel von Nummernschildern, das Akzessorietätsprinzip und Irrtümer gemäß § 16 II StGB ein. Die Handlungsschritte umfassen Tötungsdelikte, Körperverletzung mit Todesfolge und die Manipulation von Fahrzeugkennzeichen.
Besonderer TeilNötigung, § 240 StGBFahrlässige Tötung, § 222 StGB+5 weitere
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Hacker prüfen besonders häufig Besonderer Teil (1×), Fahrlässige Tötung, § 222 StGB (1×) und Nötigung, § 240 StGB (1×).