Heger
Klausuren
* "(Masken-)Geschäfte in Corona-Zeiten
Die Klausur behandelt komplexe Straftaten rund um Corona-Hilfen und Geschäftsmodelle mit Masken, darunter Betrug beim Soforthilfeantrag, Verwendung gefälschter Zertifikate, Brandstiftung mit Versicherungsbetrugsabsicht sowie Diebstahl. Zusätzlich werden strafprozessuale Fragestellungen wie Beweisverwertungsverbote und Untersuchungshaft behandelt.
Die eigenmächtige Vollstreckung
A gewährt B ein Darlehen, das B nicht zurückzahlt. Nach einem gescheiterten Vollstreckungsversuch nimmt A eigenmächtig ein Notebook sowie Bargeld von B an sich und nutzt beziehungsweise veräußert später das Notebook. Die Klausur prüft die Strafbarkeit des A nach den Tatbeständen des StGB, insbesondere im Hinblick auf Diebstahl, Unterschlagung und deren Konkurrenzen.
Lästige Mieter
In der Klausur wird die Strafbarkeit verschiedener Beteiligter im Zusammenhang mit der Vertreibung von Mietern für eine Luxussanierung geprüft. Im Fokus stehen unter anderem eine tödliche Rauchvergiftung durch unsachgemäße Bauarbeiten und ein von Mietern in Auftrag gegebener, tödlicher Überfall. Die Kernprobleme betreffen Täterschaft und Teilnahme, actio libera in causa sowie Körperverletzungsdelikte.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Heger prüfen besonders häufig Betrug (§ 263 StGB) (1×), Brandstiftung, § 306 StGB (1×), Diebstahl (§ 242 StGB) (1×), Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB) (1×), Falsche uneidliche Aussage, § 153 StGB (1×), Täterschaft und Teilnahme (1×), Unterschlagung (§ 246 StGB) (1×) und Urkundenunterdrückung (§ 274 StGB) (1×).