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Heger

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Klausuren

JA 2023Fortgeschrittene

* "(Masken-)Geschäfte in Corona-Zeiten

Die Klausur behandelt komplexe Straftaten rund um Corona-Hilfen und Geschäftsmodelle mit Masken, darunter Betrug beim Soforthilfeantrag, Verwendung gefälschter Zertifikate, Brandstiftung mit Versicherungsbetrugsabsicht sowie Diebstahl. Zusätzlich werden strafprozessuale Fragestellungen wie Beweisverwertungsverbote und Untersuchungshaft behandelt.

Heger, Petzsche, Rixecker· JA 2023, 558· 240 Min Bearbeitung
Betrug (§ 263 StGB)Urkundenunterdrückung (§ 274 StGB)Falsche uneidliche Aussage, § 153 StGB+5 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Die eigenmächtige Vollstreckung

A gewährt B ein Darlehen, das B nicht zurückzahlt. Nach einem gescheiterten Vollstreckungsversuch nimmt A eigenmächtig ein Notebook sowie Bargeld von B an sich und nutzt beziehungsweise veräußert später das Notebook. Die Klausur prüft die Strafbarkeit des A nach den Tatbeständen des StGB, insbesondere im Hinblick auf Diebstahl, Unterschlagung und deren Konkurrenzen.

Heger· JA 2013, 829· 240 Min Bearbeitung
Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)Unterschlagung (§ 246 StGB)+5 weitere
JA 20081. Staatsexamen

Lästige Mieter

In der Klausur wird die Strafbarkeit verschiedener Beteiligter im Zusammenhang mit der Vertreibung von Mietern für eine Luxussanierung geprüft. Im Fokus stehen unter anderem eine tödliche Rauchvergiftung durch unsachgemäße Bauarbeiten und ein von Mietern in Auftrag gegebener, tödlicher Überfall. Die Kernprobleme betreffen Täterschaft und Teilnahme, actio libera in causa sowie Körperverletzungsdelikte.

Heger· JA 2008, 859· 300 Min Bearbeitung
Täterschaft und TeilnahmeBrandstiftung, § 306 StGB Verletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGB+5 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Heger prüfen besonders häufig Betrug (§ 263 StGB) (1×), Brandstiftung, § 306 StGB (1×), Diebstahl (§ 242 StGB) (1×), Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB) (1×), Falsche uneidliche Aussage, § 153 StGB (1×), Täterschaft und Teilnahme (1×), Unterschlagung (§ 246 StGB) (1×) und Urkundenunterdrückung (§ 274 StGB) (1×).