Kanzler
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Klausuren
JA 2012Fortgeschrittene
Raus aus den Schulden!
Die Klausur thematisiert die Strafbarkeit mehrerer Beteiligter im Zusammenhang mit einer geplanten Tötung zur Erlangung eines Erbes. Bei der Umsetzung kommt es zunächst zu einer Verwechslung und schwerer Körperverletzung, die durch anonymes Eingreifen verhindert wird. Anschließend scheitert der Mordplan aufgrund von Reue und gezieltem Eingreifen, wobei eine Körperverletzung erfolgt.
Verletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGBTätige Reue, § 306e StGBVerletzung des Briefgeheimnisses, § 202 StGB+5 weitere
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Kanzler prüfen besonders häufig Tätige Reue, § 306e StGB (1×), Verletzung des Briefgeheimnisses, § 202 StGB (1×) und Verletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGB (1×).