Kudlich
Klausuren
* Original-Examensklausur: "Ein Bastler in Geldnot
Die Klausur behandelt verschiedene strafrechtliche Probleme im Zusammenhang mit einem Bastler, der ein Funk-Störgerät einsetzt, sich Diebstahl, Raub und weiteren Delikten schuldig macht und anschließend nach einem Unfallflucht begeht. Es werden zudem Fragen zur Strafbarkeit von Gehilfen sowie prozessuale Themen zur Verwertung eines vor der Polizei abgelegten Geständnisses aufgeworfen.
Mein Haus ist Dein Haus
Die Klausur thematisiert die Begehung eines Hauszutritts durch einen Dritten mit Hilfe einer Anleitung des Bewohners unter Missachtung des elterlichen Willens, sowie das Verhalten einer Autofahrerin nach einem vermeintlichen Unfall. Schwerpunktmäßig werden klassische Probleme aus dem Allgemeinen Teil des Strafrechts wie Täterschaft und Teilnahme, Versuch und Rücktritt sowie Unterlassen behandelt. Der Sachverhalt bietet zahlreiche Ansatzpunkte für die Prüfung der Beteiligungsformen und der jeweiligen subjektiven Elemente.
* "Innerbetriebliche Differenzen mit Folgen
Die Klausur behandelt einen Sachverhalt um innerbetriebliche Konflikte, in deren Folge Straftaten wie Diebstahl, gefährliche Körperverletzung und versuchter Mord begangen wurden. Neben der materiellen Prüfung der Strafbarkeit werden in Teil II revisionsrechtliche und verfahrensrechtliche Aspekte, insbesondere zu Verfahrensrügen, Befangenheit und Protokollberichtigung, aufgegriffen. Die Klausur verbindet materielles Strafrecht mit strafprozessualen Fragestellungen.
Ein Haus zu viel
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit im Zusammenhang mit Brandstiftung und Betrug, insbesondere den Versuchsbeginn sowie Verteidigungsstrategien bei ungewissen Sachverhalten. Die Studierenden müssen prüfen, ob und wie sich die Strafbarkeit ändert, wenn gemeinsames Wissen oder Billigung gegeben ist, und wie ein Verteidiger hier agieren kann.
Bad Girls – nehmt Euch vor den Frauen in Acht
Die Klausur behandelt einen Fall, in dem mehrere Beteiligte mit Fragen des Unterlassens, des Notwehrexzesses und des Erlaubnistatbestandsirrtums konfrontiert werden. Im Mittelpunkt stehen die (Nicht-)Rettung eines Kindes durch den Vater, der Einfluss einer weiteren Person sowie eine spätere tödliche Eskalation zwischen Ehepartnern. Die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Vater, Geliebter und Tochter soll geprüft werden.
Ein Arzt in Not
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit eines Arztes, der unter Nötigungsnotstand eine Verstümmelung vornimmt, und die Strafbarkeit der Patientin, die anschließend in Racheabsicht die Bremsleitung seines Fahrzeugs durchtrennt. Thematisiert werden dabei insbesondere Irrtumsproblematiken, actio libera in causa sowie Grundsatzfragen wie der Vertrauensgrundsatz und die Garantie der lex certa.
* "Die falsche Komplizin
In dieser Klausur werden ausgehend von einem versuchten Versicherungsbetrug durch Brandstiftung eines Wohnhauses Fragen zur Strafbarkeit der Beteiligten S, T und F behandelt, insbesondere zur Mittäterschaft, zum Versuch und zum Rücktritt. Daneben ist die Strafbarkeit von S wegen Verkehrsdelikten durch alkoholbedingtes Fahren zu prüfen. Im zweiten Teil wird die Revision hinsichtlich des Selbstleseverfahrens im Strafprozessrecht erörtert.
Die Fahrraddiebin
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit der F, die sich ohne Erlaubnis ein Fahrrad aneignet und sich nach einem Unfall ihres Ehemanns zunächst weigert, ihm zu helfen. Im Zentrum stehen Fragen zum tatbestandsausschließenden Einverständnis, zu Irrtumsproblemen, zum Rücktritt sowie zum unmittelbaren Ansetzen beim Unterlassungsdelikt. Die Prüfung folgender Normen ist explizit ausgeschlossen: §§ 211, 221, 242–246 StGB.
Freundschaftsdienste eines Geldeintreibers
Die Klausur thematisiert die strafrechtliche Bewertung von Raub und räuberischer Erpressung mit Qualifikationen. Im Mittelpunkt steht das Vorgehen eines Geldeintreibers, der mit einer Waffe droht und eine Stereoanlage übernimmt, um die Zahlung einer Forderung aus einem Rauschgiftgeschäft durchzusetzen. Es handelt sich um eine anspruchsvolle Fortgeschrittenenklausur, die insbesondere die Qualifikationen der Straftatbestände im Bereich Raub und räuberischer Erpressung prüft.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Kudlich prüfen besonders häufig Mord, § 211 StGB (3×), (Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB) (2×), Aussetzung, § 221 StGB (2×), Diebstahl (§ 242 StGB) (2×), Raub (§ 249 StGB) (2×), Unterlassen (2×), Abfangen von Daten, § 202b StGB (1×) und Beleidigung, § 185 StGB (1×).