Tyszkiewicz
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Klausuren
JA 2006Fortgeschrittene
Freundschaftsdienste eines Geldeintreibers
Die Klausur thematisiert die strafrechtliche Bewertung von Raub und räuberischer Erpressung mit Qualifikationen. Im Mittelpunkt steht das Vorgehen eines Geldeintreibers, der mit einer Waffe droht und eine Stereoanlage übernimmt, um die Zahlung einer Forderung aus einem Rauschgiftgeschäft durchzusetzen. Es handelt sich um eine anspruchsvolle Fortgeschrittenenklausur, die insbesondere die Qualifikationen der Straftatbestände im Bereich Raub und räuberischer Erpressung prüft.
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Raub (§ 249 StGB)Geldwäsche (§ 261 StGB)+5 weitere
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Tyszkiewicz prüfen besonders häufig (Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB) (1×), Geldwäsche (§ 261 StGB) (1×) und Raub (§ 249 StGB) (1×).