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Jurafuchs

Roy

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Klausuren

JA 2006Fortgeschrittene

Freundschaftsdienste eines Geldeintreibers

Die Klausur thematisiert die strafrechtliche Bewertung von Raub und räuberischer Erpressung mit Qualifikationen. Im Mittelpunkt steht das Vorgehen eines Geldeintreibers, der mit einer Waffe droht und eine Stereoanlage übernimmt, um die Zahlung einer Forderung aus einem Rauschgiftgeschäft durchzusetzen. Es handelt sich um eine anspruchsvolle Fortgeschrittenenklausur, die insbesondere die Qualifikationen der Straftatbestände im Bereich Raub und räuberischer Erpressung prüft.

Kudlich, Roy, Tyszkiewicz· JA 2006, 779· 180 Min Bearbeitung
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Raub (§ 249 StGB)Geldwäsche (§ 261 StGB)+5 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Roy prüfen besonders häufig (Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB) (1×), Geldwäsche (§ 261 StGB) (1×) und Raub (§ 249 StGB) (1×).