Wedler
1 Klausur im Portal · Profil-Link vorschlagen
Klausuren
JA 20151. Staatsexamen
Autosurfen und provozierte Nothilfe
Die Klausur behandelt eine Fallgestaltung um sogenannte 'autosurfende' Personen sowie um die (provozierte) Nothilfesituation nach einer absichtlich herbeigeführten Angriffslage. Im Mittelpunkt stehen die Strafbarkeit von A im Zusammenhang mit Körperverletzungsdelikten und Straßenverkehrsdelikten sowie Fragen der eigenverantwortlichen Selbstgefährdung, Einwilligung und Absichtsprovokation innerhalb von Rechtfertigungsgründen.
Schwere Brandstiftung, § 306a StGB Schwere Körperverletzung, § 226 StGBBesonders schwere Brandstiftung, § 306b StGB +5 weitere
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Wedler prüfen besonders häufig Besonders schwere Brandstiftung, § 306b StGB (1×), Schwere Brandstiftung, § 306a StGB (1×) und Schwere Körperverletzung, § 226 StGB (1×).