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Jurafuchs

Esser

12 Klausuren im Portal · Profil-Link vorschlagen

Klausuren

JA 2025FortgeschritteneAnfänger:innen

Käse – Das Gold der einfachen Leute

Die Klausur thematisiert die strafrechtlichen Abgrenzungen zwischen Trickdiebstahl und Sachbetrug sowie die Tatbestandsmerkmale des räuberischen Diebstahls, einschließlich der Frage, wann ein Werkzeug als gefährlich gilt. Zudem wird die objektive Zurechnung einer schweren Folge behandelt. Die Fallkonstruktion verknüpft praktische Probleme des Allgemeinen Teils mit der Anwendung zentraler Delikte des Besonderen Teils.

Esser, Kania· JA 2025, 824· 120 Min Bearbeitung
Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBObjektive Zurechnung+5 weitere
JA 2024Anfänger:innen

„Die etwas teurere Quengelzone“

Die Klausur behandelt die Frage, ob S gegen H einen Anspruch auf Übergabe und Übereignung eines Sportwagens hat. Im Mittelpunkt stehen Probleme der Stellvertretung, der Geschäftsfähigkeit und der Vertragsauslegung bei einem durch einen minderjährigen Vertreter angebahnten Kaufvertrag. Weitere Themen sind die Wirksamkeit der Willenserklärungen und mögliche Einwendungen wie Verjährung.

Wanninger, Esser· JA 2024, 539· 120 Min Bearbeitung
Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)§ 824 BGB§ 826 BGB+5 weitere
JuS 2023Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Strafrecht: "Widerstand ist zwecklos"

In der Klausur werden schwerpunktmäßig die Tatbestandsmäßigkeit der Verzögerung einer Hilfemleistung durch Sitzblockaden gemäß § 115 III StGB sowie die Qualifikation von Taschenmessern als gefährliche Werkzeuge im Sinne von § 113 II StGB behandelt. Ferner wird ein rechtfertigender Notstand mit Bezug zum Klimawandel geprüft. Die Lösungsfindung erfordert eine vertiefte Auseinandersetzung mit strafrechtlichen Sonderkonstellationen zu Widerstandshandlungen und Notstandssituationen. Weitere Aspekte sind die strafrechtliche Bewertung von Gewaltformen im Kontext politischer Proteste und die Einordnung von Werkzeugen als gefährlich.

Esser, Nerb· JuS 2023, 427
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGB
JA 2022Fortgeschrittene

Tödlicher Westerndreh

Die Klausur behandelt mittelbare Täterschaft.

Esser, Zitzelsberger· JA 2022, 821· 120 Min Bearbeitung
Versuch und RücktrittBetrug (§ 263 StGB)Nötigung, § 240 StGB+5 weitere
JuS 2022Anfänger:innen

Anfängerklausur – Strafrecht: Aktivismus in der Klimakrise

Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung von Klimaaktivismus mit einem Fokus auf die Anwendung des Notstandsrechts im Hinblick auf den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. Zentrale Schwerpunkte sind darüber hinaus die Frage, ob ein Bolzenschneider als gefährliches Werkzeug gemäß § 244 I Nr. 1 Buchst. a StGB anzusehen ist sowie die Problematik des Beisichführens eines solchen Werkzeugs bereits im Versuchsstadium. Außerdem wird der Rücktritt von der Qualifikation nach Verwirklichung des qualifizierenden Merkmals und die analoge Anwendung des § 24 I 1 StGB thematisiert.

Esser, Wasmeier· JuS 2022, 421
RechtfertigungsgründeDiebstahl (§ 242 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+3 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

'Hochzeits-Blockade' mit Todesfolge

Die Klausur behandelt einen Fall, in dem aus Eifersucht während einer Hochzeitsfeier auf der Autobahn mit einer Pistole auf eine Person gezielt und versehentlich eine andere schwer verletzt wird. Anschließend tritt der Täter vom Versuch zurück, während ein Dritter Hilfe leisten will, aber durch den Täter behindert wird. Die Prüfung konzentriert sich auf Tötungsdelikte, Rücktritt vom Versuch, Unterlassen und Irrtum im Straftatbestand.

Esser, Herz· JA 2021, 373· 120 Min Bearbeitung
UnterlassenVersuch und RücktrittBetrug (§ 263 StGB)+5 weitere
JuS 2021Anfänger:innen

Anfängerklausur – Strafrecht: Diebstahl - Weinblätter auf Abwegen

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig das Abtrennen von Bestandteilen und Fragen zur Gewahrsamsenklave im Rahmen eines Diebstahls. Ein zentrales Thema ist zudem die Verwendung eines Erntemessers als mögliches gefährliches Werkzeug im Tatgeschehen sowie die Rolle eines Teilnehmers als Bandenmitglied und das Zusammenwirken der Beteiligten. Ferner steht die inzidente Prüfung von Qualifizierungsmerkmalen im Fokus. Ziel ist es, die strafrechtlichen Voraussetzungen und Abgrenzungen bei Diebstahlsdelikten ausführlich zu analysieren.

Esser, Zitzelsberger· JuS 2021, 135
Diebstahl (§ 242 StGB)Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB)+1 weitere
JA 2020Fortgeschrittene

Corona-Dilemmata

Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragen im Kontext einer Triage-Entscheidung während der Corona-Pandemie: Ein Arzt entscheidet, welche von zwei Patientinnen das letzte Intensivbett erhält, wobei Anstiftung durch einen Krankenpfleger sowie die Themen Notwehr, Nötigung und das Verhältnis zwischen Mord und Totschlag zu prüfen sind. Weiterhin geht es um eine Auseinandersetzung im Supermarkt, bei der es um Toilettenpapier, eine Wegversperrung und einen Faustschlag geht. Geprüft werden verschiedene Delikte einschließlich versuchtem Tötungsdelikt durch Unterlassen, Anstiftung, Nötigung, Freiheitsberaubung und Körperverletzung.

Esser, Wasmeier· JA 2020, 668· 120 Min Bearbeitung
Versuch der Anstiftung zur Falschaussage, § 159 StGBMord, § 211 StGBNötigung, § 240 StGB+5 weitere
JA 2017Anfänger:innen

Grusel-Clowns in Niederbayern

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit einer als "Grusel-Clown" verkleideten Person, die Personen erschreckt und deren Reaktionen filmt, sowie die Reaktionen eines Passanten, der den verkleideten Täter angreift. Im Mittelpunkt stehen die Prüfung von Körperverletzungsdelikten, Tötungsdelikten sowie Fragen rund um Rechtfertigungsgründe und die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs.

Esser, Michel· JA 2017, 585· 120 Min Bearbeitung
Verletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGBVerletzung des Briefgeheimnisses, § 202 StGBRäuberischer Angriff auf Kraftfahrer (§ 316a StGB)+5 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

'Castle Doctrine' oder 'Alter schützt vor Straftat nicht'"?

Die Klausur behandelt einen Fall, in dem ein Einbrecher von dem Hauseigentümer mit einer Schusswaffe getötet wird. Im Mittelpunkt stehen Tötungsdelikte, Rechtfertigungsgründe wie Notwehr und deren Überschreitung (Notwehrexzess) sowie die Strafbarkeit des Teilnehmers bei unterlassener Hilfeleistung nach schwerer Verletzung. Die rechtliche Beurteilung adressiert insbesondere die Grenzen der Notwehr in einer Haussituation ('castle doctrine') sowie die Verantwortlichkeit mehrerer Beteiligter.

Esser, Gerson· JA 2015, 662· 120 Min Bearbeitung
Diebstahl (§ 242 StGB)Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)Vortäuschen einer Straftat, § 145d StGB+5 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Masern-Party

Die Klausur behandelt Körperverletzungsdelikte, erfolgsqualifiziertes Delikt (Teilnahme), rechtfertigende Einwilligung bei Einwilligungsunfähigkeit, Erziehungs- und Sorgerecht der Eltern, objektive Zurechnung bei ärztlichem Fehlverhalten, psychische Beihilfe.

Esser, Beckert· JA 2012, 590· 120 Min Bearbeitung
Objektive ZurechnungWiderstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBVerletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGB+5 weitere
JA 2008Fortgeschrittene

Von verhinderten Meistern und hartnäckigen Liebhabern

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit mehrerer Beteiligter nach einem Streit sowie einer Nachstellung mit Todesfolge. Kernprobleme sind Notwehrprovokation, Rücktritt vom Versuch, Nachstellung sowie die Anstiftung zum erfolgsqualifizierten Delikt gemäß § 18 StGB. Zu prüfen ist das Verhalten von A, B und C aus strafrechtlicher Sicht.

Esser, Krickl· JA 2008, 787· 120 Min Bearbeitung
Versuch der Anstiftung zur Falschaussage, § 159 StGBVersuch und RücktrittMord, § 211 StGB+5 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Esser prüfen besonders häufig Diebstahl (§ 242 StGB) (3×), Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB) (3×), Versuch und Rücktritt (3×), Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGB (3×), Betrug (§ 263 StGB) (2×), Mord, § 211 StGB (2×), Nötigung, § 240 StGB (2×) und Objektive Zurechnung (2×).