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Bergmann

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Klausuren

JA 2008Fortgeschrittene

Herbe Täuschung

In dieser Übungsklausur wird das Verhalten der B im Supermarkt geschildert, die durch Täuschung bei der Bezahlung von Bier unterschiedliche Preise und Wechselgeld zu ihrem Vorteil genutzt sowie ein Fläschchen Magenbitter entwendet und konsumiert hat. Der Sachverhalt thematisiert Vermögensdelikte, insbesondere unter dem Blickwinkel des Betrugs und Diebstahls. Es ist zu prüfen, ob und wie B sich strafbar gemacht hat.

Bergmann· JA 2008, 504· 120 Min Bearbeitung
Falsche Versicherung an Eides Statt, § 156 StGBVerletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGBMord, § 211 StGB+5 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Bergmann prüfen besonders häufig Falsche Versicherung an Eides Statt, § 156 StGB (1×), Mord, § 211 StGB (1×) und Verletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGB (1×).