Bauernschmitt
Klausuren
Bienchen summ summ summ
In dieser fortgeschrittenen Übungsklausur wird das Verhalten von F untersucht, der nach einem Bienenverlust auf das Grundstück seines Nachbarn W eindringt, dort Goldmünzen stiehlt und im Wohnbereich ein Smartphone entwendet. Zusätzlich wird eine versuchte Tötung mit einem Briefbeschwerer sowie unterlassene Hilfeleistung behandelt, wobei der Schlag zwar verletzt, aber nicht tödlich wirkt. Rechtfertigung aus dem Zivilrecht, Qualifikation und Regelbeispiel des Diebstahls, Versuch und Rücktritt werden explizit angesprochen.
Missverständnisse
Die Klausur behandelt verschiedene Problemfelder des Strafrechts, darunter den Verteidigungswillen bei Notwehr, das Überschreiten der Gebotenheitsgrenze (Exzess), die außertatbestandliche Zielerreichung und den subjektiven Rücktrittshorizont. Im Mittelpunkt stehen zwei Fallkonstellationen: Zum einen die Tötungshandlung durch A, die sich als überraschende Abweichung vom gemeinsam geplanten Vorgehen darstellt, sowie die Gewaltanwendung durch B in einer rivalisierenden Rocker-Konstellation mit anschließendem Rücktritt vom vollendeten Tötungsversuch.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Bauernschmitt prüfen besonders häufig Mord, § 211 StGB (2×), Falsche Versicherung an Eides Statt, § 156 StGB (1×), Verletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGB (1×), Versuch der Anstiftung zur Falschaussage, § 159 StGB (1×) und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGB (1×).