Wieneck
Klausuren
* "Fußballfans sind keine Verbrecher - oder doch?
Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung verschiedener Handlungen von Fußballfans, insbesondere die Beleidigung von Polizeibeamten durch ein Transparent mit der Aufschrift „A.C.A.B.“, das Abbrennen von Pyrotechnik im Stadion, eine Auseinandersetzung mit Raub- und Körperverletzungsfolgen sowie die Verwertbarkeit von Überwachungsvideos im Strafverfahren. Es werden zahlreiche Straftatbestände des StGB sowie prozessuale Fragen geprüft.
Gegen alle Stadionverbote!?
Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Voraussetzungen und die formale Zuständigkeit zur Aufhebung eines verhängten Stadionverbots. Zentral ist die gewillkürte Parteiänderung im Prozess und die vereinsrechtliche bzw. schuldrechtliche Überprüfbarkeit von Stadionverboten auf Grundlage von Richtlinien des DFB sowie des zugrunde liegenden Mitgliedschaftsverhältnisses.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Wieneck prüfen besonders häufig Beleidigung, § 185 StGB (1×), Klage auf vorzugsweise Befriedigung, § 805 ZPO (1×), Raub (§ 249 StGB) (1×), Schwerer Raub (§ 250 StGB) (1×) und Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB) (1×).