Klausuren
JA 2005Anfänger:innen
Ende einer Erpressung
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit des A nach einer Messerattacke auf den Erpresser X. Im Mittelpunkt stehen die Prüfung von Mordmerkmalen, die Grenzen und sozialethischen Einschränkungen des Notwehrrechts, sowie der Versuch und der Rücktritt vom Versuch bei vollendeter bzw. fehlgeschlagener Tötungshandlung.
Versuch und Rücktritt(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Versuch der Anstiftung zur Falschaussage, § 159 StGB+5 weitere
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Dr eher prüfen besonders häufig (Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB) (1×), Versuch der Anstiftung zur Falschaussage, § 159 StGB (1×) und Versuch und Rücktritt (1×).