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Klausuren

JA 2005Anfänger:innen

Ende einer Erpressung

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit des A nach einer Messerattacke auf den Erpresser X. Im Mittelpunkt stehen die Prüfung von Mordmerkmalen, die Grenzen und sozialethischen Einschränkungen des Notwehrrechts, sowie der Versuch und der Rücktritt vom Versuch bei vollendeter bzw. fehlgeschlagener Tötungshandlung.

Dr eher· JA 2005, 789· 120 Min Bearbeitung
Versuch und Rücktritt(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Versuch der Anstiftung zur Falschaussage, § 159 StGB+5 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Dr eher prüfen besonders häufig (Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB) (1×), Versuch der Anstiftung zur Falschaussage, § 159 StGB (1×) und Versuch und Rücktritt (1×).