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Böhm

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Klausuren

JA 2017Fortgeschrittene

Folgenschwere Freuden

Die Klausur behandelt einen feuchtfröhlichen Abend und eine anschließende emotionale Eskalation, in deren Folge A seine Ehefrau E mit einem Beil tödlich verletzt, nachdem er eigentlich den Freund F treffen wollte. Die strafrechtlichen Fragen drehen sich insbesondere um dolus alternativus, Mordmerkmale, Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe. Zudem wird ein Fall von lebensrettender, aber nicht einvernehmlicher Blutspende durch den Halbbruder H behandelt.

Böhm, Stürmer· JA 2017, 272· 120 Min Bearbeitung
Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGBVerletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGBRechtfertigungsgründe+5 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

Das Taubenfütterungsverbot“

Die Klausur thematisiert das Polizei- und Ordnungsrecht am Beispiel einer kommunalen Gefahrenabwehrverordnung, die das Füttern verwilderter Tauben in einer hessischen Stadt verbietet. Im Mittelpunkt stehen die formelle und materielle Rechtmäßigkeit der Taubenfütterungsverbotsverordnung sowie prozessuale Fragen des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes gegen Maßnahmen der Ordnungsbehörden und gegen die Verordnung. Es werden insbesondere die unionsrechtlichen Bindungen, Anforderungen des Tierschutzes sowie die Vereinbarkeit mit Grundrechten geprüft.

Böhm, Hagebölling· JA 2014, 759· 180 Min Bearbeitung
Recht der öffentlichen SachenSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und Auflösung+5 weitere
JA 20141. Staatsexamen

Studienprobleme

Die Klausur thematisiert die Strafbarkeit einer Jurastudentin, eines Kommilitonen und eines Professors im Kontext von BAföG-Anträgen, Prüfungsmanipulation, Täuschung bei der Remonstration, Identitätswechsel bei Prüfungen, Bestechung und einer unwahren Aussage im Verwaltungsgerichtsverfahren. Sie prüft insbesondere Urkundsdelikte, Betrug, Beleidigung, Aussagedelikte sowie Bestechungsdelikte im Hochschulkontext.

Böhm, Hagebölling· JA 2014, 754· 300 Min Bearbeitung
Beleidigung, § 185 StGBErschleichen von Leistungen (§ 265a StGB)Falsche uneidliche Aussage, § 153 StGB+5 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Böhm prüfen besonders häufig Beleidigung, § 185 StGB (1×), Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB) (1×), Falsche uneidliche Aussage, § 153 StGB (1×), Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und Auflösung (1×), Recht der öffentlichen Sachen (1×), Rechtfertigungsgründe (1×), Schulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG) (1×) und Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB (1×).