Kalkofen
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Klausuren
JA 2012Fortgeschrittene
Die Beerdigung des Dorfpfarrers
Die Klausur behandelt Tötungs- und Körperverletzungsdelikte im Kontext einer Verwechslung (error in persona) des Angestifteten sowie die Einordnung von Mordmerkmalen und die Problematik des § 28 StGB. Darüber hinaus werden die Strafbarkeit des Angestiftenden und des Täters sowie die Folgen einer Körperverletzung mit bleibendem Gesundheitsschaden thematisiert.
Nötigung, § 240 StGBVerletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGBMord, § 211 StGB+5 weitere
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Kalkofen prüfen besonders häufig Mord, § 211 StGB (1×), Nötigung, § 240 StGB (1×) und Verletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGB (1×).