Haseloff
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Klausuren
JA 2011Fortgeschrittene
* "Ende eines Hundelebens
In dieser Strafrechtsklausur wird die Strafbarkeit des Jägers S im Zusammenhang mit dem Töten eines Hundes im Jagdrevier geprüft. Thematisiert werden insbesondere Rechtfertigungsgründe, Irrtümer über rechtfertigende Umstände, Schockschäden als Körperverletzung, sowie die Fahrlässigkeitsstrafbarkeit bei der Tötung des Tieres. Zusätzlich wird die Frage behandelt, ob das Recht am eigenen Bild als notwehrfähiges Rechtsgut anerkannt werden kann.
RechtfertigungsgründeKörperverletzung im Amt, § 340 StGBSchwere Körperverletzung, § 226 StGB+5 weitere
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Haseloff prüfen besonders häufig Körperverletzung im Amt, § 340 StGB (1×), Rechtfertigungsgründe (1×) und Schwere Körperverletzung, § 226 StGB (1×).