🚧 Diese Plattform ist in der Beta. Gefunden was nicht stimmt? Schreib uns: feedback@jurafuchs.de

Jurafuchs
Zivilrecht

Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte

Der einredefreie Erwerb von Forderungen und Sicherheiten durch Dritte ist im Kreditsicherungsrecht v.a. durch § 404 BGB geprägt: Dem neuen Gläubiger werden alle Einreden entgegengehalten, die dem Schuldner bereits zum Zeitpunkt der Abtretung zustanden; ein gutgläubiger einredefreier Erwerb ist ausgeschlossen. Examensklassiker: Anwendung des § 404 BGB bei Forderungsabtretung, kein einredefreier Erwerb bei Bürgschaft/Schuldbeitritt, Einreden gegen Hypothek durch § 1157 BGB, Stundungseinreden.

Zu diesem Thema haben wir 154 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

ZjS 2026Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenübungsklausur: Baustahl, Bestechung, Bankrott – Ein Fall zur Rückabwicklung im Bereicherungsrecht –

Die A AG ließ durch ihren Prokuristen P ein neues Lagerhaus errichten, wobei sich dieser gegen Bestechung für das teurere Angebot des Unternehmers Y entschied. Nach Offenlegung der Bestechungszahlung verweigert A die Zahlung an Y. Y gerät daraufhin in Insolvenz, und der Insolvenzverwalter I prüft Ansprüche gegen A sowie Rückforderungsmöglichkeiten gegenüber P wegen der Bestechung. Gleichzeitig stellt sich für den Stahlhändler S die Frage, ob er nach Ys Insolvenz Zahlungs- oder Herausgabeansprüche gegen A hat, nachdem der Baustahl auf deren Baustelle geliefert und verbaut wurde. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Wirksamkeit des Bauvertrags, bereicherungsrechtliche Rückabwicklungen und Ansprüche aus Eigentumsvorbehalt sowie Insolvenzrecht.

(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteEinredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteUnmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JA 20261. Staatsexamen

Schlüsselloser Sportwagen

Die Klausur behandelt verschiedene zivilrechtliche Anspruchskonstellationen rund um einen Porsche mit Keyless-Go-System: Themen sind Eigentumserwerb, Besitz und Herausgabeansprüche, Schadensersatz nach Leistungsstörung und Herausgabe, sowie das Vermieterpfandrecht mit Nutzungspfandfrage. Es sind auch Aspekte von Schenkung, Erwerb im guten Glauben und gesetzlichen Schuldverhältnissen zu prüfen.

Dieckmann· JA 2026, 197· 300 Min Bearbeitung
Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Das Vermieterpfandrecht, §§ 562ff. BGBSchadensersatz wegen Unmöglichkeit (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
ZjS 2026Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: „Zession und Zankerei“

Im Mittelpunkt des Falls steht eine Factoring-Abtretung zwischen der B-GmbH und C sowie spätere Streitigkeiten über Mängelhaftung und Aufrechnung. C verlangt von B die Zahlung von 50.000 €, nachdem B zuvor eine Forderung gegen A an C abgetreten hatte und A aufgrund schadstoffbelasteter Lieferung von Recycling-Schrott Rücktritt erklärte und Kosten für die Beseitigung selbst trug. Strittig ist, ob C im Verhältnis zu B einen Anspruch aus abgetretenem Recht oder Bereicherungsrecht geltend machen kann. Juristisch relevant sind insbesondere die Wirksamkeit der Forderungsabtretung nach Handels- und Zivilrecht, die Aufrechnungsmöglichkeit nach Abtretung, der Eigentumsvorbehalt und Ansprüche auf Schadensersatz oder Rückabwicklung.

Jannik Heine· ZJS 2026, 105
Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
ZjS 2026Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur im Immobiliarsachenrecht: Rösterei, Ruin, Regress

A gründet die „R - Rösterei GmbH“ und stellt zur Sicherung eines Darlehens für die GmbH ein geerbtes Gartengrundstück als Sicherheit zur Verfügung, wobei zunächst zivilrechtliche Fragen zum Eigentumserwerb und zur Bestellung einer Grundschuld geklärt werden müssen. Nachdem die GmbH in Zahlungsschwierigkeiten gerät, fordert die K-Bank die Verwertung der Grundschuld und droht mit Zwangsversteigerung, worauf A das Grundstück verkauft und den Erlös zur Begleichung der Schuld nutzt. Im zweiten Teil streiten A und K über die Abtretung der Darlehensforderung nach der Zahlung und die Konsequenzen einer fehlenden Tilgungsbestimmung. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind das Immobiliarsachenrecht, insbesondere Eigentumserwerb vom Erben, Sicherungsgrundschuld, sowie Regresse im Insolvenzverfahren und Schadensersatzansprüche wegen Verzug.

Adrian Hemler· ZJS 2026, 93
Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteVerzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
ZjS 2026Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur zum Handels- und Gesellschaftsrecht: Bezahlen für den Porsche der anderen?

V, ein Automobil-Sammler, verlangt von B, einem ehemaligen Gesellschafter der ABC-OHG, die Zahlung des Kaufpreises für einen Porsche. Im Mittelpunkt steht, ob B als (ehemaliger) Gesellschafter für Verbindlichkeiten haftet, nachdem die ABC-OHG den Autohandel eines Einzelkaufmanns W übernommen hat und dabei ein ausdrücklicher Haftungsausschluss für Altverbindlichkeiten vereinbart wurde. Zu prüfen ist insbesondere die Gesellschafterhaftung einschließlich Nachhaftung bei der OHG, die gesetzliche Haftung des Erwerbers nach § 25 Abs. 1 HGB sowie die Bedeutung der Registerpublizität nach § 15 Abs. 1 HGB. Der Fall behandelt zudem die Voraussetzungen für einen Anspruch des V gegen B aus abgeleiteter Haftung.

StellvertretungEinredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
JA 2026Fortgeschrittene

„Das Erbe fährt digital“

Die Klausur behandelt erbrechtliche und sachenrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit digital verfassten Testamenten und einem Eigentumserwerb an beweglichen Sachen (Mercedes S-Klasse), sowie der Eigentumsübertragung und Sicherung beim Verkauf eines Mehrfamilienhauses durch Auflassungsvormerkung. Im ersten Teil geht es um die Wirksamkeit eines digitalen Testamentes, den Erbenbesitz und die Übereignung eines Fahrzeugs, im zweiten Teil um die sachenrechtlichen Folgen einer Auflassungsvormerkung und die Auswirkungen des Geldwäschegesetzes bei Immobilienkauf.

Böhringer, Konnerth· JA 2026, 7· 180 Min Bearbeitung
Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteVerbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)+5 weitere
ZjS 2025Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: „Kaufrausch mit Katerstimmung“

M betreibt eine Kfz-Werkstatt und übergibt seine mobile Hebebühne an S, um den Kauf einer Reifenwuchtmaschine zu fördern, obwohl über den Kaufpreis keine Einigung besteht. Nachdem der Kaufvertrag scheitert, veräußert S die Hebebühne widerrechtlich an den gutgläubigen X, und M verlangt den Verkaufserlös von 14.000 € von S. Im zweiten Teil errichtet M auf einem von S gemieteten Grundstück ein Lager, das nach gescheiterten Kaufverhandlungen am Ende der Mietzeit an S zurückgegeben wird. M fordert von S hierfür entweder einen Materialwert von 20.000 € oder die Wertsteigerung des Grundstücks von 30.000 €. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind Herausgabe- und Bereicherungsansprüche sowie der Umgang mit Bauleistungen auf fremdem Grund.

Ferdinand Feith, Julian Wanner· ZJS 2025, 1111
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteSchadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JA 2025Fortgeschrittene1. Staatsexamen

* "Das mangelhafte Pferd

Die Klausur behandelt einen Streit um die Rückabwicklung eines Pferdekaufs wegen allergischer und orthopädischer Mängel des Tiers. Thematisiert werden Ansprüche auf Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe des Pferdes, Ersatz von Kosten sowie Annahmeverzug. Im Fokus stehen kaufrechtliche Mängelgewährleistungsrechte, Nebenforderungen und prozessuale Fragen zur Feststellung des Annahmeverzugs.

Scheikholeslami-Sabzewari, Meyer· JA 2025, 901· 300 Min Bearbeitung
Rücktritt FeststellungsklageFeststellungsklage, § 256 ZPO+13 weitere
ZjS 2025Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur Erbrecht: Monopoly und Oldtimer

Im Mittelpunkt des Falls stehen Fragen des Erbrechts rund um zwei handschriftliche Testamente des verstorbenen M, der seiner Familie und Freunden verschiedene Vermögensgegenstände vermachen wollte. Nach dem Tod des M werden die Wirksamkeit des Testaments vom 18.6.1984 sowie ein nachträglicher Widerruf eines Teils der Verfügungen thematisiert. Der Diebstahl eines Oldtimers durch D führt zu möglichen Ansprüchen der Erben und eines weiteren Begünstigten S gegen D und die Erben. Wesentliche rechtliche Schwerpunkte liegen im Bereich der Formvorschriften für Testamente, der Höchstpersönlichkeit, des Widerrufs sowie erbrechtlicher Herausgabe- und Schadensersatzansprüche.

Yasin Cetiner· ZJS 2025, 886
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
ZjS 2025Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Wertpapier, Werkstatt und Weed

R, ein Investmentbanker, übernimmt für seinen Freund C die Anlage dessen Vermögens und tätigt dabei verschiedene Investitionen, die zu einer Schadensersatzforderung führen. Parallel bringt R sein Rennrad zur Wartung in die Werkstatt der S-GmbH & Co. KG, wo es zu einem Montagefehler kommt und Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen bei der Stellvertretung im Handelsrecht, der Abgrenzung von Schadensersatz neben und statt der Leistung sowie der Haftung bei Gefälligkeiten. Darüber hinaus erwirbt R eine vermietete Immobilie, wobei eine außerordentliche Kündigung des Mietvertrags aufgrund des Cannabisanbaus des Mieters und des Einzugs seiner Lebensgefährtin zu prüfen ist.

StellvertretungSchadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JA 2025Fortgeschrittene

„Schwein gehabt?“

Die Klausur behandelt einen Streit zwischen einem Schweinemäster und einer Ferkelzüchterin über Kaufpreis, Mängel und Verzögerung bei der Lieferung von Ferkeln. Der Sachverhalt wirft insbesondere Fragen des Kaufrechts rund um Sachmängel, Preisberechnung, Verzögerung und Aufrechnung auf. Die Beurteilung erfordert eine umfassende Prüfung kaufrechtlicher Ansprüche sowie ggf. schadensrechtlicher und prozessualer Aspekte.

Thiede· JA 2025, 797· 120 Min Bearbeitung
Mietverhältnisse über WohnraumRecht der ehelichen GemeinschaftVerbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)+2 weitere
JA 2025Fortgeschrittene

Konstituierungskrise

Die Klausur behandelt einen zivilrechtlichen Fall, in dem ein Fußgänger auf einem öffentlich gewidmeten Gehweg stürzt und Ansprüche auf Schadensersatz sowie Schmerzensgeld gegen die Gemeinde geltend macht. Thematisiert werden dabei die Verkehrssicherungspflicht, das Mitverschulden und Fragen zur Prozesskostenhilfe. Die Argumentationen beinhalten die haftungsrechtlichen Anforderungen an die Gemeinde sowie die Voraussetzungen für einen Anspruch des Geschädigten.

Jäckel· JA 2025, 583· 60 Min Bearbeitung
Klage auf vorzugsweise Befriedigung, § 805 ZPOSchadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)+6 weitere
ZjS 2025Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: Sehnsucht nach Kiel

M hat von V eine Wohnung in Kiel gemietet und gibt aufgrund eines Arbeitsplatzwechsels ein Zimmer per Untermiete an U weiter, ohne im Mietvertrag eine entsprechende Regelung zur Gebrauchsüberlassung an Dritte. V erfährt von der Untervermietung und fordert M auf, diese zu beenden oder zu begründen. Nachdem M nicht reagiert, kündigt V das Mietverhältnis außerordentlich und hilfsweise ordentlich. Der Fall behandelt insbesondere die Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter bei einer Untervermietung, sowie die Bedingungen einer Kündigung und Ansprüche des Vermieters auf Herausgabe der Wohnung und der erhaltenen Untermiete.

Julius Schmädicke· ZJS 2025, 253
Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)§§ 830, 840 BGB+5 weitere
ZjS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur im Sachenrecht: Bei der Probefahrt falsch abgebogen?

C, eine Studentin, probiert im Rahmen einer Probefahrt ein gebrauchtes Fahrrad von V aus, entscheidet sich spontan, das Fahrrad nicht zurückzugeben und verkauft es später an ihre Freundin S. Die Fallfrage bezieht sich auf die Eigentumsverhältnisse am Fahrrad, insbesondere unter Berücksichtigung der Übergaben und Vereinbarungen zwischen V, C und S sowie der Codierung als Diebstahlschutz. Zusätzlich kauft T von R ein Fahrrad unter Vorspiegelung falscher Eigenschaften und nutzt das Rad zwei Wochen, bevor der Vertrag rückgängig gemacht wird. Dabei geht es um mögliche Ansprüche der R gegen T wegen der Nutzung des Fahrrads. Der Fall behandelt zentrale Schwierigkeiten des Sachenrechts und des gutgläubigen Erwerbs sowie Anspruchsgrundlagen im Rahmen des BGB.

Anfechtung der WillenserklärungLeihe, §§ 598ff. BGBBesonderer Teil - Vertiefung+5 weitere
ZjS 2024Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: Geteiltes Leid ist halbes Leid?

A nimmt bei der G-Bank ein Darlehen für den Kauf einer Segelyacht auf und bietet verschiedene Sicherheiten an, darunter eine selbstschuldnerische Bürgschaft seines Bruders B sowie die Verpfändung von Oldtimern durch seinen Freund P. Nachdem A die monatlichen Raten nicht zahlt und das Darlehen gekündigt wird, verlangt die G-Bank von B die Zahlung der vollen Darlehenssumme. B erfüllt die Forderung und möchte anschließend von P die Verwertung der Oldtimer, stößt jedoch auf Widerstand wegen Schadens und Informationsmängeln. Zusätzlich vollstreckt B gegen A, wobei ein Dritteigentümer, D, sich gegen die Zwangsvollstreckung in die Yacht stellt. Der Fall thematisiert bürgschaftsrechtliche Fragen, Vorschriften zur Sicherheitenverwertung und zivilprozessuale Aspekte des Eigentumsschutzes bei der Vollstreckung.

Adrian Kaufmann· ZJS 2024, 990
StellvertretungKlage auf vorzugsweise Befriedigung, § 805 ZPO+6 weitere
ZjS 2024Anfänger:innenFortgeschrittene

Anfängerhausarbeit BGB AT: „Formvollendeter Anteilserwerb“

Im Fall „Formvollendeter Anteilserwerb“ verlangt Fridolin Fröhlich (F) von Rembert Reichstein (R) die Zahlung einer Erfolgsprämie in Höhe von 100.000 € für den Erwerb von Geschäftsanteilen an einer GmbH. R hatte F telefonisch als Vertreter bevollmächtigt, Anteile von Gideon Gierig (G), dem Alleingesellschafter der GmbH, zu erwerben. Streitpunkte ergeben sich insbesondere aus der Vertretung und dem Umfang der Vollmachten, dem Formzwang beim Anteilskauf sowie Fragen zur Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit des Prämienversprechens. Im Mittelpunkt stehen examensrelevante Probleme zum Stellvertretungsrecht, zur Formunwirksamkeit und zum Missbrauch von Vertretungsmacht.

Johannes Claudio Felsch· ZJS 2024, 984
Stellvertretung§ 1004 BGB (analog)Maklervertrag, §§ 652ff. BGB+5 weitere
JA 2024Fortgeschrittene

Die Büste des Bayreuther Bäckers

Die Klausur behandelt einen Sachverhalt zum Versendungskauf, bei dem ein privat geschnitztes Kunstwerk während des Transports durch einen Kurier zerstört wird. Im Mittelpunkt stehen Fragen zu den Pflichten aus dem Kaufvertrag, der Gefahrtragung beim Versendungskauf, dem Unternehmerbegriff sowie der Drittschadensliquidation. Zu prüfen ist insbesondere, ob der Verkäufer Kaufpreiszahlung verlangen kann, obwohl der Kaufgegenstand verloren ging.

Jacob· JA 2024, 982· 180 Min Bearbeitung
Mietverhältnisse über WohnraumErwerb und Verlust von GrundstücksrechtenDie Anwaltsklausur aus Klägersicht (Typ 1)+5 weitere
ZjS 2024Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: Die Faksimile-Masche

Im Mittelpunkt des Falls steht die Rückabwicklung eines Kaufvertrags über ein angeblich wertvolles Faksimile, den E mit der F-GmbH geschlossen hat. E wurde mutmaßlich durch eine Betrugsmasche zum Vertragsschluss verleitet, wobei insbesondere die Täuschung über die Qualität und den Wert der Kaufsache relevant ist. Zu prüfen sind vorrangig verbraucherschützende Widerrufsrechte, kaufrechtliche Gewährleistungsansprüche, ein mögliches Rücktrittsrecht sowie eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung. Daneben spielt das spätere Auffinden eines handschriftlichen, nicht unterzeichneten Testaments und Fragen zur Erbfolge eine Rolle.

Johann Mitzscherlich· ZJS 2024, 963
Haftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
ZjS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur im Sachenrecht: Mehr Sein als Schein

Valentina verkauft aufgrund von Geldnot ein Mischpult an ihre Freundin Kübra, obwohl das Mischpult ursprünglich dem Erik gehörte und von Kübra lediglich geliehen wurde. Kübra verkauft das Mischpult später weiter an Bogdan, der es von Derya, einer Dritten, erhält. Erik möchte nun von Bogdan Herausgabe des Mischpults sowie von Kübra Zahlung des Verkaufserlöses verlangen. Im Mittelpunkt stehen die Eigentumsverhältnisse am Mischpult, gutgläubiger Erwerb beweglicher Sachen, sowie mögliche schuldrechtliche und bereicherungsrechtliche Ansprüche.

Beate Gsell, Andreas Freiwald· ZJS 2024, 939
Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteUnmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
ZjS 2024Fortgeschrittene

Der praktische Fall: „Geschwisterliebe“ (insbesondere: Entfall der Verjährungshemmung bei irrtumsbedingtem „Nichtverhandeln“ i.R.d. § 203 BGB?)

Im Fall geht es um vermögensrechtliche Ansprüche zwischen den Geschwistern A, B und C als Erben eines Stiftungsvermögens, insbesondere um Rückzahlungsforderungen aus gewährten Darlehen. Nach Kündigung der Darlehen und Einleitung eines Zivilverfahrens einigen sich die Parteien außergerichtlich notariell, wobei später Unstimmigkeiten zur tatsächlichen Vermögensposition festgestellt werden. Die zentrale zivilrechtliche Fragestellung betrifft die Hemmung und den möglichen Entfall der Verjährung nach § 203 BGB, wenn Parteien in der irrtümlichen Annahme eines Vergleichs „nicht mehr verhandeln“. Vertieft werden konkurrierende Regelungen zur Verjährung, die Wirksamkeit der Vergleichsvereinbarung sowie Treuwidrigkeit einer Verjährungseinrede.

Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Anfechtung der WillenserklärungEinredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
JA 2024Fortgeschrittene

Algorithm & Blues – oder: Ärger mit der vernetzten Autobatterie

Die Klausur behandelt einen Streit zwischen einer Mieterin und einem Hersteller über die (digital gesteuerte) Sperrung einer Autobatterie nach Mietrückständen. Der Fokus liegt auf der Wirksamkeit einer AGB-Klausel, sachenrechtlichen Besitzschutzansprüchen sowie auf vertraglichen Schadensersatzfragen wegen Einschränkung der Nutzungsmöglichkeit der Batterie.

Wais, Lieberknecht· JA 2024, 449· 180 Min Bearbeitung
AGBBeendigungDer Besitzschutz+5 weitere
ZjS 2024Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Klausur Sachenrecht: „Zwischen Forderung und Eigentum: Die Anwendbarkeit von allgemeinem Schadensersatzrecht auf dingliche Ansprüche“

Im Mittelpunkt des Falls steht die Eigentumsübertragung und die Besitzlage einer Armbanduhr, die von A an B verliehen, von B an C verkauft und schließlich von C weiterveräußert werden sollte. Es geht um Ansprüche aus unerlaubter Weitergabe und verzögerter Herausgabe, insbesondere Schadensersatzforderungen zwischen den Beteiligten. Zusätzlich geraten dingliche Ansprüche und deren Durchsetzbarkeit nach §§ 985, 1004 BGB in den Fokus, wobei die Anwendbarkeit des allgemeinen Schadensersatzrechts auf vindikatorische und actio negatoria Ansprüche zu prüfen ist. Ein zweiter Teil des Falls beleuchtet nachbarschaftsrechtliche Probleme durch Wurzelschäden auf dem Grundstück der C.

Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
JA 20241. Staatsexamen

„Krypto gefällig?“

Die Klausur behandelt zwei zivilrechtliche Fälle zu aktuellen Fragestellungen im Zusammenhang mit Kryptowährungen. Im ersten Fall geht es um Ansprüche aus einem Kryptowert-Investitionsverhältnis zwischen zwei Privatpersonen, insbesondere um den Umfang von Pflichten und Haftungsfragen bei Anlagen auf fremde Rechnung. Im zweiten Fall werden bereicherungsrechtliche Probleme im Kontext einer missbräuchlichen Überweisung und virtueller Währungen im MetaVerse thematisiert.

Konow, Sehorz· JA 2024, 191· 300 Min Bearbeitung
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)§ 823 Abs. 1 BGB+5 weitere
JA 20241. Staatsexamen

Ein aufregender Start in den Tag

Die Klausur behandelt eine zivilrechtliche Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aus einem Verkehrsunfall, an dem ein Firmenfahrzeug und ein Bagger beteiligt waren. Zu prüfen ist insbesondere die Haftungslage im Deliktsrecht und nach dem StVG, samt Beweiswürdigung und der Durchsetzung von Schadenspositionen wie Sachschaden, Schmerzensgeld und Gutachterkosten.

Albert· JA 2024, 143· 60 Min Bearbeitung
Feststellung eines ersatzfähigen SchadensKlage auf vorzugsweise Befriedigung, § 805 ZPO+6 weitere
ZjS 2024Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Streit um ein Grundstück

In diesem Fall streiten mehrere Beteiligte um Rechte an einem Grundstück, das aufgrund eines Fehlers des Grundbuchamts zunächst einer nichtberechtigten Person (E) zugeschrieben wurde. Nach Abschluss eines notariell beurkundeten Grundstückskaufvertrags zu einem zu niedrig angegebenen Preis tritt der Käufer (K) seine Ansprüche an einen Dritten (D) ab. Im weiteren Verlauf werden die echten Eigentumsverhältnisse aufgedeckt, und der ursprüngliche Eigentümer (U) wird wieder ins Grundbuch eingetragen und nimmt wertsteigernde Baumaßnahmen vor. Die Fallfragen betreffen vor allem Ansprüche des D gegen verschiedene Beteiligte sowie prozessuale Besonderheiten, insbesondere im Zusammenhang mit der Vormerkung, Abtretung von Ansprüchen und der Rolle von Rechtsanwälten im Zivilprozess.

Jan Günther· ZJS 2024, 110
Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteNicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
ZjS 2024Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: Nur Ärger mit dem Infotainment

In diesem Fall begehrt K, der einen Pkw der Marke M über einen Leasingvertrag mit der L-GmbH anschafft, die Reparatur einer defekten Lenkradwalze sowie die Bereitstellung eines Software-Updates zur Behebung einer Sicherheitslücke im Infotainmentbereich. Im Vertragsverhältnis bestehen spezifische Regelungen zu Gewährleistungsansprüchen und Aktualisierungspflichten. Der Fall thematisiert die typischen Problemstellungen im Leasingdreieck zwischen Leasingnehmer, Leasinggeber und Lieferant, insbesondere im Hinblick auf Mängel analoger und digitaler Komponenten sowie Abtretung von Ansprüchen. Es werden sowohl Ansprüche gegen die L-GmbH als auch gegen die X-OHG geprüft.

Nico Krause· ZJS 2024, 90
Rücktritt Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JA 20241. Staatsexamen

Anwalt ohne Abschluss

Die Klausur behandelt vorrangig Probleme aus dem Bereicherungsrecht im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis, das aufgrund gefälschter Zeugnisse zustande kam, sowie Fragen aus dem Arbeitsrecht (insb. Kündigungsschutz, Mindestlohn). Es geht um die Rückforderung von Gehaltszahlungen, die Wirksamkeit einer arbeitgeberseitigen Kündigung und einen Anspruch auf Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns.

Hilgers· JA 2024, 21· 300 Min Bearbeitung
Fristen und TermineOrdnungsgemäße KlageerhebungMietverhältnisse über Wohnraum+5 weitere
ZjS 2023Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: „Glücklose Geschäfte“

Im ersten Teil der Klausur verlangt der Rechtsanwalt R von A die Zahlung eines Honorars in Höhe von 10.000 € für die Ausarbeitung eines notariellen Vertragsentwurfs zur Übertragung eines Grundstücks mit Nießbrauchsvorbehalt, nachdem A das Mandat frühzeitig gekündigt hat. Im zweiten Fall begehrt B von D die Herausgabe beziehungsweise den Wertersatz einer an A überlassenen Motorsäge, nachdem diese im Zuge der Zwangsvollstreckung an D veräußert wurde. Zentrale Schwerpunkte der Prüfung liegen im Dienstvertragsrecht, insbesondere bei der vorzeitigen Beendigung und Honorarpflicht (§§ 611, 628 BGB), sowie im Bereich der Zwangsvollstreckung und der Gutgläubigkeit des Erwerbs bei Verstrickung fremder Sachen. Es sind jeweils die zivilrechtlichen Ansprüche und die Voraussetzungen einer wirksamen Anspruchsdurchsetzung zu prüfen.

Marcus Rehtmeyer· ZJS 2023, 1285
Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)Gesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+5 weitere
ZjS 2023Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur Immobiliarsachenrecht: Eine Vormerkung kommt selten allein

Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob K von A die Zustimmung zur Löschung des Widerspruchs im Grundbuch verlangen kann. Der Sachverhalt dreht sich um mehrfachen Verkauf eines Grundstücks, Auflassungsvormerkungen und deren unberechtigte Löschung sowie die Sicherung des Eigentumserwerbsanspruchs durch Vormerkung. Rechtlich relevant sind dabei insbesondere der Grundbuchberichtigungsanspruch gemäß § 894 BGB, die Wirksamkeit von Vormerkungen und der gutgläubige Erwerb lastenfreier Vormerkungen. Die Abwandlung betrachtet eine veränderte Reihenfolge der Eigentumseintragungen und den Übergang von Ansprüchen, sodass erneut die Zustimmung zur Löschung begehrt wird.

Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteNicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
ZjS 2023Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: Langes Gesicht nach Pferdekauf

In diesem Fall verlangt K von der Tierärztin T Schadenersatz wegen einer angeblich fehlerhaften Begutachtung eines bei einer Auktion erworbenen Reitpferdes. K hatte das Pferd im Vertrauen auf das von T ausgestellte Gutachten der Mangelfreiheit erworben, stellte jedoch später eine bereits zum Kaufzeitpunkt bestehende Lahmheit fest. Zentrale rechtliche Probleme betreffen den Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter, die Haftung aus dem Gutachten, die Wirksamkeit von Haftungsausschlüssen in AGB sowie Ansprüche im Rahmen des Verbrauchsgüterkaufs und die Verjährung etwaiger Ansprüche. Auch die Voraussetzungen für einen Rücktritt vom Kaufvertrag und die Möglichkeit, Ansprüche gegen den Zuchtverein V geltend zu machen, stehen im Mittelpunkt.

Tim Kniepkamp, Paul Suilmann· ZJS 2023, 990
AGBHaftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JA 20231. Staatsexamen

Dauernd Ärger mit dem Vermieter

Die Klausur behandelt Fragen zum Zustandekommen und der Anfechtung eines Mietvertrags bei Vertretung mit und ohne Vertretungsmacht, die Auswirkungen von Willensmängeln und Missverständnissen sowie die Beendigung und Kündigung von Mietverhältnissen unter besonderer Berücksichtigung des Wohnraummietrechts. Es werden zudem Probleme der Vermietereigenschaft, der ordentlichen Kündigung, Eigenbedarfskündigung und der sogenannten Kündigungssperrfrist bei Erwerb von Wohnraum thematisiert.

Seidel· JA 2023, 986· 300 Min Bearbeitung
Mietverhältnisse über WohnraumStörung der Geschäftsgrundlage, § 313 BGBVerbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)+5 weitere
JA 20231. Staatsexamen

Contract Intelligence

Die Klausur behandelt Rechtsfragen rund um den Einsatz von KI-basierter Software beim Vertragsschluss im Internet. Im Mittelpunkt stehen Ansprüche aus Kaufverträgen, die durch die Software für den Nutzer abgeschlossen wurden, insbesondere vertreten durch automatisierte Systemeinstellungen und bei Softwarefehlern. Es geht zudem um die Mängelhaftung und AGB-Kontrolle sowie um Rückabwicklungsansprüche beim Softwarekauf.

Pionteck· JA 2023, 905· 300 Min Bearbeitung
Anfechtung der WillenserklärungEinredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
ZjS 2023Anfänger:innen

Anfängerklausur BGB AT/Schuldrecht AT: Gefälschter Dalvador Salí

Im Mittelpunkt des Falls steht der Verkauf einer Kunstreplik als vermeintliches Original zwischen einer Kunsthändlerin und einem Käufer. Nach einem versehentlich vertauschten Preisschild und einem Vertragsabschluss über das als Original ausgegebene Werk fordert die Verkäuferin die Zahlung des Restkaufpreises, während der Käufer wegen der Falschinformation den Vertrag rückabwickeln und sein bereits geleistetes Geld zurückverlangen möchte. Der Fall behandelt zentrale zivilrechtliche Fragen zu Vertragsschluss, Anfechtung, Irrtum und Täuschung sowie die Konkurrenz von Anfechtung, culpa in contrahendo und Sachmängelgewährleistung. Außerdem steht das Trennungs- und Abstraktionsprinzip im Fokus.

Johannes Ipsen, Jonas Rehder· ZJS 2023, 751
Haftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
ZjS 2023Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: Die blockierte Stadt und der fehlerhafte Chatbot

Im Mittelpunkt des Falls steht die R-GmbH, die von der V-AG die hälftige Rückzahlung der Restaurantmiete für Februar verlangt, nachdem das Lokal aufgrund durch Protestierende blockierter Zufahrtsstraßen massive Umsatzeinbußen erlitt. Die V-AG verweigert die Rückzahlung unter anderem mit Verweis auf fehlende Vertretungsmacht des Geschäftsführers. Rechtlich relevant sind die Abgrenzung zwischen Mietmangelrechten und den Voraussetzungen des § 313 BGB (Störung der Geschäftsgrundlage) sowie die Anforderungen an die Vertretung und die Wirksamkeit von Erklärungen nach § 174 BGB. Zudem wird der mögliche Regress der Vermieterin und der Mieterin gegen die protestierenden Blockierenden geprüft. Im Anschluss wirft die Fallfortsetzung Fragen zum Verbraucherschutzrecht und zum wirksamen Vertragsschluss über einen fehlerhaft genutzten Chatbot auf.

Tristan Radtke· ZJS 2023, 737
Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteVerzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JA 2023Fortgeschrittene

* "Der einstweilige Viktor

Die Klausur schildert einen Streit zwischen zwei Personen um das Besitzrecht an einem Hund, bei dem beide Beteiligte mittels einstweiliger Verfügung vorgehen. Zu prüfen sind insbesondere zivilprozessuale Fragen rund um den vorläufigen Rechtsschutz, Besitzschutz und die materiellen Besitz- und Eigentumsverhältnisse am Hund. Die Sachverhaltskonstellation verlangt eine strukturierte Prüfung der Erfolgsaussichten des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, insbesondere hinsichtlich der Voraussetzungen von Besitzschutz und einstweiliger Verfügung.

Thiede, Mäkeler· JA 2023, 630· 180 Min Bearbeitung
Mietverhältnisse über WohnraumCrashkurs Kaufrechtsänderungen 2022Die Anwaltsklausur aus Klägersicht (Typ 1)+5 weitere
JA 2023Fortgeschrittene

Probleme mit Luxusautos und -uhren

In dieser Übungsklausur werden zwei komplexe Sachverhalte aus dem Zivilrecht behandelt. Im ersten Teil geht es um einen Autokauf durch eine Minderjährige, Stellvertretungsprobleme, einen möglichen gutgläubigen Erwerb sowie Bereicherungs- und Rückabwicklungsansprüche. Im zweiten Teil werden Ansprüche bezüglich einer wertvollen Taschenuhr geprüft, die nach dem Erbfall zu Unrecht veräußert und sodann zurückübertragen wird, mit Fokus auf das Eigentum und mögliche Herausgabe- oder Ersatzansprüche.

Reiss· JA 2023, 452· 300 Min Bearbeitung
Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
ZjS 2023FortgeschritteneAnfänger:innen

Übungsfall zu Verträgen über digitale Produkte: Minderung vorprogrammiert?

Im vorliegenden Fall verlangt Anbieter F von der Hobbygärtnerin H die Nachzahlung einbehaltener Entgelte für die Nutzung eines Bildbearbeitungsprogramms, dessen zentrale Funktion über mehrere Monate nicht funktioniert hat. H hatte wegen der Störung einen Teil der monatlichen Zahlungen einbehalten und beruft sich darauf, dass ihr das Programm hierfür weniger wert war. Im Rahmen einer Abwandlung fordert H später die Rückzahlung eines Teils der gezahlten Miete, nachdem sie eine weitere Funktionsstörung entdeckt. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind das Gewährleistungsrecht bei Verträgen über digitale Produkte, Minderungsrechte nach §§ 327ff. BGB und das Zurückbehaltungsrecht bei nicht vertragsgemäßen Leistungen.

Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG+5 weitere
ZjS 2023Fortgeschrittene

Übungsklausur im Kapitalgesellschaftsrecht: Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss bei genehmigtem Kapital

In dem Fall begehrt die Aktionärin A von der X-AG die Anfechtung beziehungsweise Aufhebung eines Hauptversammlungsbeschlusses, durch den der Vorstand ermächtigt wurde, das Grundkapital unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu erhöhen. A sieht ihr Bezugsrecht und ihren Einfluss in der Gesellschaft durch die ermöglichte Kapitalmaßnahme und den weit gefassten Bezugsrechtsausschluss verletzt. Im Mittelpunkt stehen die Voraussetzungen und Grenzen des Bezugsrechtsausschlusses bei genehmigtem Kapital nach §§ 186, 203 AktG, insbesondere der Schutz von Minderheitsaktionären sowie eventuelle Sondervorteile für Großaktionäre. Zentrale rechtliche Fragestellungen betreffen die Zulässigkeit und Reichweite solcher Ermächtigungen sowie den Zeitpunkt und die Möglichkeiten der Anfechtung durch betroffene Aktionäre.

FeststellungsklageFeststellungsklage, § 256 ZPOAnfechtung der Willenserklärung+5 weitere
ZjS 2023Anfänger:innen

Anfängerklausur: Ein gebrochener Arm und viele Scherben

Im Mittelpunkt des Falls steht eine Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderung von Hilde (H) gegen Emil (E), nachdem H bei der Suche nach ihrem entlaufenen Hund auf Es Grundstück über eine Hecke gestiegen und in einen ungesicherten Kellerschacht gefallen ist. Es geht um die zivilrechtliche Haftung insbesondere aus Deliktsrecht (Verkehrssicherungspflichten des Grundstückseigentümers) sowie die Tierhalterhaftung und bereicherungsrechtliche Fragestellungen aus verschiedenen Abwandlungen. In einer Abwandlung wird geprüft, ob G, die geschäftsunfähig war, Ansprüche wegen zerstörten Geschirrs gegen H oder E geltend machen kann. In einer weiteren Abwandlung steht die Eigentumsklage und bereicherungsrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit gestohlenem und restauriertem Geschirr im Vordergrund. Insgesamt behandelt die Klausur schwerpunktmäßig das Deliktsrecht, Bereicherungsrecht und Probleme im Eigentumsrecht.

Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteUnmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
ZjS 20222. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur: Zivilprozessrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht

Im Mittelpunkt des Falls steht die Auseinandersetzung um die Pfändung eines Fahrzeugs, das im Eigentum der A steht, im Rahmen der Zwangsvollstreckung gegen eine OHG, deren Gesellschafterin A möglicherweise geworden ist. A begehrt die Untersagung der Zwangsvollstreckung in ihren PKW, während der Gläubiger V auf die Haftung der Gesellschafterin verweist. Rechtlich relevant sind Fragen zur Gesellschaftsstellung nach Ausscheiden und Tod eines Gesellschafters, vor allem im Hinblick auf Fortsetzungsklauseln, zur Möglichkeit der Anfechtung des Gesellschaftsvertrags, sowie zur persönlichen Haftung im Handelsrecht. Zudem spielen prozessuale Probleme der richtigen Klageart bei der Abwehr einzelner Vollstreckungsmaßnahmen eine Rolle.

Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Drittwiderspruchsklage, § 771 ZPO+6 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

Ein Grundstück kommt selten allein

Die Klausur behandelt einen Nachlassfall mit Schwerpunkt auf der Auslegung eines Testaments und der Vermächtnisanordnungen. Es geht um Zahlungsansprüche und vermächtnisrechtliche Streitigkeiten zwischen Miterben, einschließlich einer Hilfsanfechtung wegen eines Irrtums über Nachlassverbindlichkeiten. Prozessrechtlich relevant sind Widerklage und das Versäumnisurteil.

Schimanowski· JA 2022, 762· 300 Min Bearbeitung
Klage auf vorzugsweise Befriedigung, § 805 ZPOVerbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)+6 weitere
ZjS 2022FortgeschritteneAnfänger:innen

Übungsfall zu Verträgen über digitale Produkte: Upgrade für den Gutachtenstil

Jurastudent V erwirbt von Anbieter U ein spezielles Textverarbeitungsprogramm zur Unterstützung im Gutachtenstil. Nach einem Betriebssystem-Upgrade funktioniert das Programm nicht mehr, da V ein zuvor angezeigtes notwendiges Update nicht installiert hat. V verlangt mehrere Jahre später von U die Behebung des Fehlers. Im Mittelpunkt stehen Fragen zu den neuen Regelungen über Verträge über digitale Produkte, insbesondere zur Nacherfüllung und zu Informationspflichten nach den §§ 327 ff. BGB.

VerjährungVerbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG+5 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

'Kohle' für Koalas – neue 'Hausnummern' (auch) für die Kommanditistenhaftung

Die Klausur behandelt zentrale Fragen der Kommanditistenhaftung in der KG nach HGB, insbesondere im Zusammenhang mit dem Eintritt neuer Kommanditisten, der Haftsumme und der Haftung für Altverbindlichkeiten, sowie im Fall des Ausscheidens eines Kommanditisten. Weiterhin werden die Vertretungsverhältnisse in der KG, die Bindung an den Gesellschaftsvertrag, Pachtvertragsbeziehungen und die Verrechnung von Forderungen thematisiert.

Saenger, Henke· JA 2022, 720· 120 Min Bearbeitung
Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
ZjS 2022Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: Blankes Vertrauen

Die B-Bank gewährt dem Kaufmann J ein Darlehen über 80.000 €, wofür seine Ehefrau R und die Z-GmbH jeweils eine selbstschuldnerische Bürgschaft übernehmen. Nach Auszahlung des Darlehens gerät J in wirtschaftliche Schwierigkeiten und kann die Rückzahlung nicht leisten, woraufhin die B-Bank R als Bürgin zur Zahlung auffordert. R beruft sich auf Anfechtung des Bürgschaftsvertrags sowie Irrtum über die Höhe der übernommenen Bürgschaftssumme und argumentiert mit einer unverhältnismäßigen Belastung der finanziellen Grundlage ihrer Ehe. Im Mittelpunkt des Falls stehen Fragen des Bürgschaftsrechts, des BGB Allgemeiner Teil und der Schutzmechanismen für Verbraucher- und Ehegattenbürgschaften.

Julian Stegerer· ZJS 2022, 709
StellvertretungAnfechtung der WillenserklärungEinredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

Der Pkw im Lager

In der Klausur geht es um die Frage, ob der Kläger Anspruch auf Herausgabe eines Pkw gegen die Lager GmbH hat. Zentral sind dabei die Voraussetzungen des rechtsgeschäftlichen Eigentumserwerbs an beweglichen Sachen nach Kaufvertrag sowie die Besitz- und Herausgabeansprüche, einschließlich etwaiger Zurückbehaltungsrechte und des Streitpunkts einer Sicherungsverwahrung. Thematisiert wird auch das Verhältnis zwischen kostenfreier Unterbringung, Besitzkonstitution und Besitzwechsel, sowie eventuelle Gegenforderungen der Beklagten.

Bischoff· JA 2022, 674· 300 Min Bearbeitung
Die Anwaltsklausur aus Klägersicht (Typ 1)Die Anwaltsklausur aus Beklagtensicht (Typ 2)Gesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+5 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

Mit dem Tesla durch den Monsun

Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Problematik rund um einen gestohlenen und weiterverkauften Tesla. Zentrale Prüfungspunkte sind das Vermieterpfandrecht, Fragen zum Besitz und der gutgläubige Erwerb des Autos durch den Käufer, ebenso wie das Bestehen und der Rang verschiedener Sicherungsrechte (Anwartschaftsrecht, Sicherungsübereignung). Es geht außerdem um die Voraussetzungen und das Erlöschen des Vermieterpfandrechts sowie die dingliche Rechtslage rund um den Wagen.

Kurth· JA 2022, 634· 300 Min Bearbeitung
(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteEinredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteErlöschen des Schuldverhältnisses+5 weitere
ZjS 2022FortgeschritteneAnfänger:innen

Anfängerübungsklausur BGB AT: Augen auf beim Schmuckkauf

Ein Juwelier (J) schickt seinen angestellten B los, um Schmuckringe zu kaufen. B erwirbt im Namen des J fälschlicherweise einen silbernen und einen kupfernen Ring statt eines weißgoldenen und eines roségoldenen Rings bei L, wobei verschiedene Irrtümer hinsichtlich Material und Auswahl der Ringe auftreten. Nach einem Telefonat fordert L von J die Herausgabe des silbernen Rings, während J sich weigert und den Ring behalten möchte. Im Mittelpunkt stehen Ansprüche aus Kaufvertrag und dinglicher Einigung, Fragen zur Stellvertretung, Irrtümern und Anfechtung sowie den Folgen von Erklärungs- und Eigenschaftsirrtümern. Der Fall behandelt zentrale Probleme des BGB AT, insbesondere das Trennungsprinzip und den Umgang mit Willenserklärungen und deren Anfechtbarkeit.

Elena Hilgers· ZJS 2022, 550
StellvertretungAnfechtung der WillenserklärungAbgabe und Zugang von Willenserklärungen+5 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

Der Glatteissturz

Die Klausur behandelt Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund eines Sturzes auf einer eisglatten, nicht geräumten Wegefläche im Gemeinschaftseigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Zentral sind dabei die Voraussetzungen und die Haftung aus der Verkehrssicherungspflichtverletzung gemäß § 823 Abs. 1 BGB, Beweisfragen insbesondere im Hinblick auf den Anscheinsbeweis sowie Prozessfragen wie Feststellungsantrag und Zinsschuld.

Jäckel· JA 2022, 488· 75 Min Bearbeitung
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Auftrag, §§ 662ff. BGBKlage auf vorzugsweise Befriedigung, § 805 ZPO+5 weitere
ZjS 2022FortgeschritteneAnfänger:innen

Übungsfall zu Verträgen über digitale Produkte: Motivation ist alles

V kauft bei U ein Fitnessgerät mit zugehöriger App, die Trainingsdaten auswerten soll. Nach Aushändigung des Geräts erhält V den Zugangscode für die App trotz Aufforderung nicht. V will daraufhin vom gesamten Vertrag zurücktreten und verlangt Rückzahlung des Kaufpreises. U verweist auf eine mangelfreie Geräteübergabe und akzeptiert lediglich eine Teilerstattung für die App, zudem fordert er Wertersatz für die erfolgte Nutzung. Der Fall thematisiert vertragsrechtliche Ansprüche bei Verträgen über digitale Produkte, die Rückabwicklung mit Wertersatz sowie die Anwendbarkeit des neuen digitalen Vertragsrechts (§§ 327 ff. BGB).

Rücktritt Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
ZjS 2022Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Kleines Missgeschick – langer Streit

Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob die 87-jährige, an Demenz erkrankte Ernestine (E) nach einer Wohnungsöffnung durch die Dietrich GmbH Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten 319,48 € hat. Auslöser ist, dass E ihre Wohnung versehentlich aussperrte, einen Schlüsseldienst beauftragte und anschließend die Rechnung beglich, nachdem ihr Sohn und Betreuer Gustav (G) zunächst die Zahlung kritisierte. Zentral sind die Wirksamkeit des von E abgeschlossenen Vertrags trotz angeordnetem Einwilligungsvorbehalt und Demenz, sowie bereicherungsrechtliche und geschäftsführungsrechtliche Aspekte (insb. §§ 812 ff., 677 ff. BGB). Zudem ist die Frage zu klären, welche Ansprüche nach Zahlung und unter Berücksichtigung einer möglichen Verjährung bestehen.

Steffen M. Jauß· ZJS 2022, 380
VerjährungEinredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

* "Nordic-Realty-Tycoon KG

Die Klausur behandelt komplexe gesellschaftsrechtliche Fragestellungen im Kontext einer Kommanditgesellschaft (KG), insbesondere die Zulässigkeit einer actio pro socio, Kommanditistenhaftung, prozessuale Konstellationen (Klagekonkurrenzen) sowie die Firmenfortführung und Eintragung gesellschaftsvertraglicher Vereinbarungen ins Handelsregister. Außerdem wird die Haftung im Rahmen von Unternehmensübernahmen sowie die Reichweite der Haftung eines Kommanditisten für Verbindlichkeiten der Gesellschaft gegenüber Dritten geprüft.

Dr echsler, Harenberg· JA 2022, 369· 180 Min Bearbeitung
Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteHaftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

ORIGINAL: "Für immer Dein

Die Klausur behandelt zentrale Fragen des Erbrechts, darunter die Auslegung und Wirksamkeit handschriftlicher Testamente (Testierwille, Brieftestament), die Bindungswirkung wechselbezüglicher Verfügungen unter Ehegatten, die Wirkungen eines Erbscheins sowie Herausgabe- und Ausgleichungsansprüche unter Miterben, insbesondere auch zu erbrechtlichen Ausgleichungs- und Pflegeleistungen. Die rechtliche Einordnung verschiedener Nachlassgegenstände sowie Handlungsbefugnisse der Miterbengemeinschaft werden geprüft.

Lettmaier· JA 2022, 284· 300 Min Bearbeitung
Haftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)Verwandtschaft, Vertretung des Kindes und Haftung der ElternEinredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

Skandal um Eastworld

Die Klausur behandelt die Ansprüche einer Nutzerin eines Online-Games gegenüber dem Anbieter auf Herausgabe und Unterlassung der Nutzung ihrer personenbezogenen Spielinhalte und Spielfortschritte nach technischen Problemen. Die Auseinandersetzung erfolgt vorrangig auf Grundlage des BGB, insbesondere zu neuen Vorschriften zu digitalen Produkten und vertraglichen Leistungsstörungen.

Stößer, Timmel· JA 2022, 191· 180 Min Bearbeitung
Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
ZjS 2021Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: Von missratenen Söhnen und schnellen Sportwagen

Ein Autohändler (A) überlässt einem potenziellen Käufer (B) einen Sportwagen zur Probefahrt. B erlaubt seinem Sohn (C), das Fahrzeug zu nutzen, woraufhin C den Wagen bei einem Unfall beschädigt und ihn anschließend unter Vorlage gefälschter Fahrzeugpapiere an einen Dritten (D) verkauft. A verlangt nun die Herausgabe des Fahrzeugs von D und macht Ansprüche wegen Beschädigung und unberechtigter Veräußerung gegenüber B und/oder C geltend. D begehrt zudem die Herausgabe eines Zweitschlüssels von A. Schwerpunkte liegen im Eigentumserwerb, den sachenrechtlichen Schutzverfahren sowie im Delikts- und Bereicherungsrecht.

Simon Gerdemann· ZJS 2021, 764
Haftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
ZjS 2021Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: Eine Erbschaft mit Investitionsaussichten

Nach dem Tod des V erhebt sein Sohn S Ansprüche gegenüber dem Patenkind P, der auf Basis eines notariellen Testaments als Alleinerbe eingesetzt wurde und den Nachlass an sich genommen hat. Im Mittelpunkt steht die Herausgabe von Eigentumswohnungen, einem Fahrzeug und wertvollen Kunstwerken, die aus dem Nachlass stammen oder damit in Verbindung stehen. Es besteht Streit über die Wirksamkeit zweier Testamente und die daraus resultierende Erbfolge sowie über die Herausgabe- und Zahlungsansprüche hinsichtlich Nachlassgegenständen und deren Wert. Zusätzlich werden investitionsbedingte Kosten und die Auswirkungen einer möglichen Schenkung des Klimt-Gemäldes thematisiert. Der Fall behandelt wesentliche Fragen des Erbrechts, der Auslegung von Testamenten und der Herausgabeansprüche im Verhältnis zwischen Erben und Dritten.

Damiano Mascia, Benedikt Fink· ZJS 2021, 599
(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteEinredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteVerwandtschaft, Vertretung des Kindes und Haftung der Eltern+5 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Klagen über Corona

Die Klausur thematisiert zivilrechtliche Ansprüche rund um Leistungsstörungen im Kontext der Corona-Pandemie, etwa wegen Unmöglichkeit, Schadensersatz und Mietzahlung. Einerseits geht es um die Folgen der durch Corona bedingten Liefer- und Produktionshindernisse, Verschuldensfragen sowie Ansprüche im Kauf- und Mietrecht, andererseits um zivilprozessuale Probleme wie Aufrechnung und Widerklage. Ferner spielen deliktsrechtliche Haftung und infektionsschutzrechtliche Anordnungen eine Rolle.

Bender· JA 2021, 541· 300 Min Bearbeitung
Schadensersatz wegen Unmöglichkeit (Leistungsstörungsrecht)Haftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
ZjS 2021Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur: Im Griff der Konzerne

Im Mittelpunkt des Falls steht die T-AG, eine börsennotierte Pharma-Aktiengesellschaft, die im Geschäftsjahr 2020 einen für sie bedeutenden Unternehmenskauf und die Vergabe eines zinslosen Überbrückungskredits an ihre Mehrheitsgesellschafterin vornimmt. Im Zuge der ordentlichen Hauptversammlung wird die Entlastung des Vorstands für dieses Geschäftsjahr beschlossen, was seitens der K-AG, die eine nennenswerte Aktienposition an der T-AG hält, mit Widerspruch angefochten wird. Die K-AG erhebt eine Anfechtungsklage gegen den Entlastungsbeschluss. Im Kern sind aktienrechtliche Fragen des Beschlussmängelrechts, der Kapitalerhaltung, der Kompetenzverteilung und des Konzernrechts einschlägig. Zudem werden Aspekte der wertpapierhandelsrechtlichen Beteiligungspublizität berührt.

Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Anfechtung der WillenserklärungEinredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
ZjS 2021Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur: Der gestohlene Schiele

Im Mittelpunkt des Falls steht ein gestohlenes Gemälde von Egon Schiele, das nach dem Tod der Eigentümerin Frieda verschwand und 15 Jahre später im Besitz von Roland wieder auftauchte. Mark, Miterbe nach Frieda und durch Abtretung auch Rechtsnachfolger seiner Schwester Lisa, verlangt von der Staatsanwaltschaft die Herausgabe des Gemäldes gemäß § 985 BGB. Zu klären sind Besitz- und Eigentumsverhältnisse am Gemälde unter Berücksichtigung von Erbrecht, gutgläubigem Erwerb, Abhandenkommen und Ersitzung sowie der Nachweislast nach § 1006 BGB. Im Rahmen einer Abwandlung ist zudem das Hinterlegungsrecht relevant und die Zusatzfrage thematisiert den Ausschluss des gutgläubigen Erwerbs abhandengekommener Kulturgüter nach § 40 Abs. 2 KGSG.

Steffen M. Jauß· ZJS 2021, 311
(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteVerzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
ZjS 2021Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: Jegliches hat seine Zeit…

Im Mittelpunkt der Klausur steht ein Streit zwischen einer Händlerin (K) und einer Großhändlerin (V) über die Lieferung und die Schadensersatzpflicht im Zusammenhang mit einer während der Corona-Pandemie bestellten großen Menge FFP2-Masken. Während K Lieferung und Ersatz des ihr entgangenen Gewinns verlangt, verweigert V zunächst die Lieferung wegen gestiegener Marktpreise, beliefert Zwischenhändler und liefert später nur verspätet an K. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen im Schuldrecht, insbesondere im Bereich Lieferverzug, Schadensersatz und Berechnung des entgangenen Gewinns nach §§ 433, 280, 286 BGB. Zusätzlich wird in einer Variante der Fall behandelt, dass K sich anderweitig zu deutlich höheren Preisen eindeckt. Im zweiten Teil geht es um die Frage, ob eine Pfandgläubigerin (F) nach dem Diebstahl und Weiterverkauf ihres Sicherungsguts von einer gutgläubig erwerbenden Juwelierin (J) Herausgabe verlangen kann, insbesondere unter Berücksichtigung von Eigentums- und Besitzschutzregelungen (§§ 985, 1006 BGB).

Rücktritt (Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteVerzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JA 2021Original-Examensklausur1. Staatsexamen

Original-Examensklausur: "Der falsche Antiquar

Die Klausur behandelt Fragen des Vertragsschlusses beim Handeln unter fremder Identität im Onlinehandel, insbesondere die Zurechnung der Willenserklärung und den Ersatz von Differenz- und Versteigerungskosten. Es geht um die Wirksamkeit des Kaufvertrags und mögliche Anspruchsgrundlagen zwischen Verkäufer (R), Kontoinhaber (A) und dem Neffen (N).

Schwarze· JA 2021, 289· 300 Min Bearbeitung
Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteAGB+5 weitere
ZjS 2021Fortgeschrittene

Replik zu „Geplatztes Start-Up Darlehen revisited“

In dieser Übungsklausur geht es um die rechtliche Auseinandersetzung verschiedener Lösungsvorschläge zum Thema ‚Geplatztes Start-Up Darlehen‘. Im Mittelpunkt steht die Prüfung von Passivlegitimation, dem Begriff des Rechtsgeschäfts als Verkehrsgeschäft sowie die Legitimation durch Rechtsschein im Zusammenhang mit §§ 932 ff. BGB und § 1006 BGB. Diskutiert werden insbesondere die Voraussetzungen und die richtige Schwerpunktsetzung bei der Prüfung gutgläubigen Erwerbs und der Anspruchsgegnerstellung. Der Fall bietet daher einen Schwerpunkt auf Eigentumserwerb, Gutglaubensschutz und Examensmethodik.

Tim Brockmann· ZJS 2021, 147
Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
ZjS 2021Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Geplatztes Start-Up-Darlehen revisited

Ein Start-Up-Gründer N beantragt bei seiner Hausbank (HB) ein Darlehen über 400.000 €, das sein Freund F durch eine Hypothek auf ein geerbtes Grundstück absichert. Die Parteien vereinbaren besondere Bedingungen, etwa dass F erst nach erfolgloser Vollstreckung gegen N und nach Verkauf von N’s Tesla-Aktien in Anspruch genommen wird. Nachdem das Darlehen letztlich nur teilweise ausgezahlt wird und die Hypothek auf das Grundstück des F eingetragen ist, erhebt die Geliebte des Erblassers G aufgrund eines neuen Testaments Anspruch auf das Grundstück und lässt einen Widerspruch ins Grundbuch eintragen. Die Bank tritt daraufhin den Darlehensrückzahlungsanspruch zusammen mit der Hypothek an eine Refinanzierungsbank (RB) ab, die nun von G die Duldung der Zwangsvollstreckung verlangt. Der Schwerpunkt liegt im Hypothekenrecht, Erbrecht und dem Verhältnis zwischen Sicherungsabrede und Grundbuchinhalt.

Arndt Kiehnle, Tim Dreisvogt· ZJS 2021, 139
Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteFehlende Valutierung des Darlehens+5 weitere
ZjS 2021Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Der Friseur in der Viruskrise

Der Fall behandelt die zivilrechtliche Auseinandersetzung zwischen dem Friseur K und dem Online-Händler T sowie dessen Forderungsnachfolger I. K erwirbt während der Viruskrise eine als Premium-Videokonferenzsoftware beworbene Software von T, die sich als funktionsuntüchtig erweist; T verkauft die Kaufpreisforderung später an I. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Kaufmannsbegriffs, der Rügeobliegenheit gemäß § 377 HGB, der Zulässigkeit der Forderungsabtretung und der damit verbundenen Rechte und Einwände des Käufers. Zusätzlich wird in einer Abwandlung thematisiert, wie sich die Aufgabe des Gewerbes durch K und das Fortbestehen der Handelsregistereintragung auf Rechtsgeschäfte mit Dritten auswirken.

Rücktritt Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)+5 weitere
JA 2020Fortgeschrittene

Streitende Nachbarn

Die Klausur behandelt Fragen des Grundstücksrechts im Kontext eines Verkaufs während der Insolvenz des Verkäufers, insbesondere die Wirksamkeit des Eigentumserwerbs und gutgläubigen Erwerbs. Zusätzlich werden deliktsrechtliche und nachbarrechtliche Ansprüche sowie ein Anspruch aus § 906 II 2 BGB analog zwischen Nachbarn thematisiert.

Happ· JA 2020, 728· 180 Min Bearbeitung
(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte§ 1004 BGB (analog)Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)+5 weitere
JA 20201. Staatsexamen

Stadionbesuch mit Hürden - von Wertpapieren und Viren

Die Klausur behandelt zivilrechtliche Fragen rund um den Erwerb und die Weitergabe von Eintrittskarten zu einem Fußballspiel, insbesondere die Klassifizierung der Tickets als Inhaber- oder Namenspapiere. Im Fokus stehen der Umgang mit vertraglichen Veräußerungsverboten, die Bindung an Allgemeine Geschäftsbedingungen (ATGB) des Vereins sowie Ansprüche der Käufer auf Einlass trotz etwaiger Vertragsverstöße oder geänderter Umstände. Die Prüfung umfasst zudem Aspekte zum Wegfall der Geschäftsgrundlage.

Dr echsler, Harenberg· JA 2020, 659· 300 Min Bearbeitung
Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteAGB+5 weitere
ZjS 2020Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur Arbeitsrecht: Trainerwechsel

Ein Fußballtrainer T, der zuvor als Spieler und Trainer für denselben Verein tätig war, schließt mit dem SC Regensburg einen befristeten Arbeitsvertrag. Nach Ablauf der Befristung erscheint T weiterhin zum Training, da Unklarheiten über das Vertragsende bestehen. Der Präsident P weigert sich, den Vertrag zu verlängern, und begründet dies mit üblichen Gepflogenheiten im Profifußball. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Wirksamkeit der Befristung des Arbeitsvertrags, zur Anwendbarkeit des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) sowie zum Vorbeschäftigungsverbot nach § 14 Abs. 2 TzBfG. Zu prüfen ist, ob und wie der Vertrag fortbesteht oder beendet wurde.

Johannes Götz· ZJS 2020, 441
Fristen und Termine§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GGSchadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JA 2020Fortgeschrittene

Kindschaftsrecht

Die Klausur behandelt Fragen aus dem Kindschaftsrecht mit Schwerpunkt auf Abstammungsrecht, elterlicher Sorge und dem Umgang der Eltern mit der Veröffentlichung von Kinderfotos in sozialen Medien. Im Zentrum steht der Streit der Eltern darüber, ob Fotos der Einschulung ihres Kindes im Internet geteilt werden dürfen. Zusätzlich ist die Rolle des Jugendamts im familiengerichtlichen Verfahren zu analysieren.

Lack· JA 2020, 421· 120 Min Bearbeitung
Mietverhältnisse über WohnraumRecht der ehelichen GemeinschaftVerwandtschaft, Vertretung des Kindes und Haftung der Eltern+4 weitere
ZjS 2020Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Geplatztes Start-up-Darlehen

In diesem Fall begehrt eine Bank (RB) die Duldung der Zwangsvollstreckung aus einer Briefhypothek gegen eine neue Grundstückseigentümerin (G), nachdem ein Start-up-Unternehmer (N) ein von einem Freund (F) besichertes Darlehen teilweise abgerufen und später nicht zurückgezahlt hat. Im Zentrum steht die Prüfung, ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung nach § 1147 BGB besteht und wer Hypothekengläubiger geworden ist. Dabei spielen die Wirksamkeit der Hypothekenbestellung, Abtretung an die Refinanzierungsbank sowie Sondervereinbarungen außerhalb des Grundbuchs eine Rolle. Ebenfalls zu prüfen ist die Rechtsstellung der Erbin G nach Testamentsanfechtung und Widerspruchseintragung.

Tim Brockmann, Finja Maasjost· ZJS 2020, 121
Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteFehlende Valutierung des Darlehens+5 weitere
JA 2019Anfänger:innen

Wellness aus dem Baukasten

Die Klausur thematisiert einen Online-Vertragsschluss über ein Hotelarrangement mit Zusatzleistungen, der die Abwicklung eines Pauschalreisevertrags über eine Onlineagentur umfasst. Im Mittelpunkt steht die Frage nach Ansprüchen des Reisenden gegen den Reisevermittler bei Mängeln der Unterkunft, insbesondere Rückzahlungsansprüche nach Herabstufung der Zimmerkategorie wegen Schimmelbefalls.

Daum, Friese· JA 2019, 812· 120 Min Bearbeitung
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Mietverhältnisse über WohnraumDie Anwaltsklausur aus Klägersicht (Typ 1)+5 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

* "Wer darf hier was?

Die Klausur behandelt zivilrechtliche Probleme im Zwangsvollstreckungsrecht, insbesondere die Rechtsbehelfe gegen die Pfändung von Sachen im ehelichen Haushalt und bei Leasing. Im Mittelpunkt stehen die Eigentums- und Gewahrsamsvermutung, die Drittwiderspruchsklage sowie Interventionsrechte aus Besitz. Der Bearbeiter soll die Erfolgsaussichten dieser Rechtsbehelfe rechtlich prüfen.

Saenger, Pietsch· JA 2019, 735· 120 Min Bearbeitung
Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteDrittwiderspruchsklage, § 771 ZPO+5 weitere
ZjS 2019Anfänger:innen

Anfängerklausur: Freud und Leid liegen nah beieinander

Im ersten Teil der Klausur verlangt Fiona von ihrem Ex-Ehemann Mats einen Zugewinnausgleich nach der Scheidung, wobei insbesondere ein Kronkorkengewinn in Höhe von 10.000 € im Streit steht. Es geht um die Berechnung des Zugewinns und die Frage, ob dieser Gewinn beim Ausgleich zu berücksichtigen ist. Der rechtliche Schwerpunkt liegt auf den Vorschriften der §§ 1373 ff. BGB sowie der Bewertung verschiedener Vermögenswerte, darunter Erbschaft, Wertzuwächse und Schmerzensgeld. Im zweiten Teil geht es um die Erbfolge nach dem Tod von Fiona, die ihrem Ehemann Karl und ihrer Freundin Sophie testamentarische Anordnungen hinterlässt; hier stehen die erbrechtlichen Regelungen und die Wirksamkeit einer eigenhändigen Verfügung im Vordergrund.

Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Gesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenEinredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
ZjS 2019Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur: Lust zu tauschen oder Lust zu täuschen?

Im Mittelpunkt steht ein Tauschgeschäft zwischen Viktoria und Katharina, bei dem beide jeweils zwölf Schallplatten-Sets der B-Band tauschen. Nach Übergabe bemerkt Katharina, dass im gelieferten 70er-Jahre-Set eine Schallplatte fehlt, was ihre Mutter zunächst behebt. Später erhebt ein Dritter, Daniel, Anspruch auf Eigentum am 70er-Set und fordert die Herausgabe, weshalb Katharina die Rückabwicklung des Tauschs begehrt. Der Fall thematisiert Ansprüche auf Rückgewähr im Rahmen des Tauschs, Eigentumsverhältnisse und Täuschung, unter besonderer Berücksichtigung von Sachmängeln, Gutglaubenserwerb sowie Auswirkungen neuer Erkenntnisse auf bereits abgeschlossene und erneut angestrebte Klagen.

Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Rücktritt (Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
JA 2019Anfänger:innen

Pagode im Zweitlack

Die Klausur behandelt einen Oldtimerkauf, bei dem der Wert durch einen Sachverständigen festgestellt werden soll. Themen sind Schadensersatz wegen Nichteinhaltens eines Termins durch den Sachverständigen, der Ersatz der Mehrkosten für ein Ersatzgutachten, sowie Ansprüche des Käufers gegen Verkäufer und Gutachter wegen eines verdeckten Unfallschadens am Fahrzeug. Im Mittelpunkt stehen die Haftung des Sachverständigen, Konkurrenz zwischen vertraglichen und vorvertraglichen Ansprüchen, sowie Schutzwirkungen für Dritte.

Behme· JA 2019, 177· 120 Min Bearbeitung
Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Anfechtung der WillenserklärungVerzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Unternehmenskauf mit Hindernissen

Die Klausur behandelt einen Unternehmenskauf mit komplexen schuldrechtlichen und kaufrechtlichen Beziehungen, darunter Darlehens- und Regieumlageverträge. Es geht um die Klage auf Zahlung, Gewährleistungsausschluss und Fragen der subjektiven Klagehäufung sowie Prozessrecht, insbesondere perpetuatio fori. Der Sachverhalt bezieht sich auf Gesellschaftsbeteiligungen und korrespondierende Verpflichtungen im Rahmen eines Unternehmenskaufs.

Hippeli· JA 2019, 137· 300 Min Bearbeitung
StellvertretungKlage auf vorzugsweise Befriedigung, § 805 ZPO+6 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

Eine folgenreiche Gefälligkeit

Die Klausur behandelt die zivilprozessrechtlichen Möglichkeiten der Beklagten gegen die Vollstreckung einer angeblichen Forderung aus einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Thematisiert werden Einwendungen wie Erfüllung, Aufrechnung und die Unpfändbarkeit einer Forderung im Rahmen einer Einziehungsklage. Der Sachverhalt betrifft zudem die Auslegung der zugrundeliegenden Schuldverhältnisse, insbesondere hinsichtlich eines Darlehens und eventueller Aufrechnungsrechte.

Brede· JA 2018, 848· 300 Min Bearbeitung
Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteKlage auf vorzugsweise Befriedigung, § 805 ZPO+5 weitere
ZjS 2018Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur: Zwangsvollstreckung ohne Ende?

Sebastian kauft ein E-Piano über einen Onlinemarktplatz, wobei Uneinigkeit über den tatsächlich geschuldeten Kaufpreis besteht. Nachdem das E-Piano an ihn geliefert wird, gewährt seine Bekannte Doro ihm ein Darlehen und erhält als Sicherheit ein Verwertungsrecht am Instrument, das jedoch in Sebastians Wohnung verbleibt. Aufgrund weiterer Schulden wird gegen Sebastian die Zwangsvollstreckung durchgeführt und das E-Piano durch die Gerichtsvollzieherin gepfändet, was Doro zum Anlass nimmt, sich mit einer Klage gegen die Pfändung zu wehren. Im zweiten Teil des Sachverhalts fragt Sebastian, ob er angesichts einer Forderung gegen die Heavy Metal OHG, deren Gesellschafterin Erika ist, rechtliche Möglichkeiten hat, eine weitere Zwangsvollstreckung zu stoppen. Der Fall fokussiert auf Fragen des Eigentumserwerbs, Sicherungsübereignung, Pfändung und Zwangsvollstreckung sowie auf prozessuale Rechtsbehelfe im Vollstreckungsrecht.

Julian Kanert· ZJS 2018, 427
Rücktritt Klage auf vorzugsweise Befriedigung, § 805 ZPO+6 weitere
JA 20181. Staatsexamen

Montgomerys Moneten

Die Klausur "Montgomerys Moneten" befasst sich mit komplexen Fallkonstellationen aus dem Hypothekenrecht und Darlehensrecht, insbesondere im Zusammenhang mit Briefhypothek, Zwischenfinanzierung durch verschiedene Banken und Kettenzessionen. Im Mittelpunkt steht die Übertragung und Sicherung von Grundpfandrechten sowie bereicherungsrechtliche Fragen im Kontext mehrstufiger Finanzierungs- und Sicherungsabreden einschließlich Abtretungs- und Rangverhältnisse. Der Bearbeitungsschwerpunkt liegt auf Systemverständnis und anwendungsorientiertem Umgang mit Eigentum, Sicherheiten und bereicherungsrechtlichen Rückabwicklungen.

Georg· JA 2018, 419· 300 Min Bearbeitung
Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteGrundpfandrechte+5 weitere
ZjS 2018Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur: Der Teufel steckt im Detail

Ein Investor (I) erwirbt von einer Stadt (R) ein Grundstück, dessen Weg sich später als öffentlich gewidmete Straße herausstellt. I ficht daraufhin den Vertrag wegen arglistiger Täuschung und Irrtums an sowie hilfsweise wegen Mangelhaftigkeit, während die Stadt die Wirksamkeit bestreitet. U, ein Unternehmer, hatte zur Absicherung einer Vertragsstrafe eine Hypothek auf seinem Grundstück bestellt, gegen deren Inanspruchnahme er sich nun mit einer Vollstreckungsabwehrklage wehrt. Zentrale rechtliche Schwerpunkte betreffen unter anderem die Anfechtung von Verträgen, Sachmangelgewährleistung beim Grundstückskauf, Sicherungsabreden mittels Hypothek sowie bereicherungsrechtliche Rückabwicklungsfragen.

Michael Herbert· ZJS 2018, 331
VerjährungRücktritt Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

Anna, Ottilie und die enterbte Tochter

Die Klausur behandelt die Rückabwicklung eines Grundstücksübertragungsvertrages aufgrund eines vertraglich eingeräumten Rücktrittsrechts, sowie die erbrechtliche Gestaltung zugunsten der Mandantinnen und der Enterbung eines Kindes. Die Prüfung umfasst auch die Testamentserrichtung, Vor- und Nacherbschaft sowie Aspekte wie öffentliche Zustellung. Steuerrechtliche Fragen sind ausgeschlossen.

Matzkat-Eschenburg· JA 2018, 292· 300 Min Bearbeitung
Rücktritt Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
ZjS 2018Anfänger:innen

Anfängerklausur: Aufreibende Abrechnung

In dem Fall beauftragt eine Schmuckhändlerin eine Schlosserin gegen Festpreis, ein Geländer zu montieren, verweigert anschließend aber die Abnahme und Zahlung unter Berufung auf vermeintliche Mängel. Nach Zahlungs- und Abnahmeforderung sowie Fristablauf tritt die Schlosserin ihre Werklohnforderung an ihre Tochter ab. Im weiteren Verlauf erklärt die Händlerin gegenüber beiden die Aufrechnung mit einer Gegenforderung aus einem früheren Schmuckkaufvertrag. Der Fall behandelt wesentliche Aspekte zum Werkvertrag, zur Fälligkeit der Vergütung, zur Abnahme und Abnahmefiktion sowie zur Aufrechnung und Abtretung von Forderungen.

VerjährungAnfechtung der WillenserklärungRücktritt +5 weitere
ZjS 2018Fortgeschrittene

Übungshausarbeit: Ärger in der Studentenbude

Im ersten Teil des Falls verlangt die E-GmbH als Stromversorger von M, die gemeinsam mit ihrem Sohn S einen Mietvertrag für eine Berliner Wohnung unterschrieben hat, Zahlung für Strom, der ausschließlich von S genutzt wurde. Streitpunkt ist, ob ein vertraglicher Anspruch der E-GmbH gegen M auf Zahlung besteht, obwohl M die Wohnung nicht bewohnt und keinen Stromlieferungsvertrag abgeschlossen hat. Im zweiten Teil entdeckt S Schimmel in der Wohnung, der nach bloßer Überstreichung weiter bestehen bleibt. Nach Verkauf der Wohnung durch V an K mit Ausschluss der Mängelgewährleistung im Kaufvertrag stehen Fragen zur Haftung bei arglistiger Täuschung sowie zur Bestätigung eines anfechtbaren Rechtsgeschäfts im Mittelpunkt.

StellvertretungAnfechtung der WillenserklärungRücktritt +5 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

Das lukrative Geschäft mit dem Fußballtor

Die Klausur behandelt einen komplexen Fall aus dem Mobiliarsachenrecht und gesetzlichen Schuldverhältnissen am Beispiel eines Fußballtors, das durch verschiedene Personen im Wege des Verkaufs und der Vermietung weitergegeben wird. Im Mittelpunkt stehen die Ansprüche des ursprünglichen Eigentümers auf Herausgabe des Tores und auf Herausgabe der von Dritten erzielten Einnahmen. Thematisch werden insbesondere Eigentumserwerb, Gutglaubensschutz sowie bereicherungsrechtliche Ansprüche geprüft.

Adam, Gerding, Hofmann· JA 2018, 175· 180 Min Bearbeitung
Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteAngebot und Annahme+5 weitere
JA 2018Original-Examensklausur1. Staatsexamen

Original-Examensklausur: "Bootsfahrt mit zivilprozessualen Untiefen

Die Klausur behandelt einen Bootsausflug am Chiemsee, der nach einem Unfall zum Gegenstand zivilrechtlicher Streitigkeiten wird. Zu prüfen sind reiserechtliche Ansprüche auf Rückerstattung des Reisepreises, Schadensersatz für entgangene Urlaubsfreuden und deliktische Haftung wegen einem bekannten Kielschaden sowie prozessuale Besonderheiten wie ein zweites Versäumnisurteil, Einspruch und Vollstreckungsabwehrklage. Es stellt sich zudem die Frage einer Gegenforderung für konsumierte Getränke und die Einbeziehung eines insolventen Reiseveranstalters.

Burger, Eitzinger· JA 2018, 133· 300 Min Bearbeitung
Auftrag, §§ 662ff. BGBVollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPO+6 weitere
ZjS 2018Fortgeschrittene

Übungshausarbeit: Nichts als Fehlkäufe ...

Im Mittelpunkt des Falls steht das Verhältnis zwischen dem selbständigen Fliesenleger K und dem Hobbybastler bzw. späteren Händler V im Rahmen zweier Kfz-Kaufverträge. K verlangt nach mehreren Mängeln an den erworbenen Fahrzeugen von V Nachbesserung bzw. Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe, nachdem auch nach mehrfachen Reparaturversuchen die zugesicherte Funktion (Klimaanlage, Aufstelldach) nicht hergestellt werden konnte. Der Fall behandelt die Frage nach vertraglichen und kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüchen, insbesondere bei Gewährleistungsausschlüssen und Beschaffenheitsvereinbarungen, sowie die Folgen von Fristabläufen, nachträglichen Mängeln und Schadensverursachung beim Rücktritt. Weitere Schwerpunkte betreffen die Beweislastverteilung und mögliche Wertersatzpflichten bei Verschlechterung der Kaufsache.

Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)VerjährungRücktritt +5 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

Exquisite Eismaschinen

In der Klausur 'Exquisite Eismaschinen' wird das Zustandekommen von Verträgen im Rahmen des Handelsrechts zwischen einem Händler und mehreren Kunden thematisiert. Prüfungsgegenstand sind insbesondere die Voraussetzungen des Vertragsschlusses, die Wirksamkeit der Prokura, deren Eintragung ins Handelsregister sowie die Handlungsvollmacht und Stellung von Kaufleuten. Zusätzlich werden Grundlagen des Handelsrechts und der Firma behandelt.

Kumpan, Pauschinger· JA 2017, 423· 120 Min Bearbeitung
Mietverhältnisse über WohnraumRecht der ehelichen GemeinschaftDie Anwaltsklausur aus Klägersicht (Typ 1)+5 weitere
ZjS 2017Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Der abgeschleppte Sattelauflieger – Folgen eines Notrufs

E ist Eigentümer eines Sattelaufliegers, den er im Rahmen eines Leasingvertrags dem L zur Nutzung überlassen hat. Nach einem Defekt auf der Autobahn wird das Fahrzeug von B, einem Abschleppunternehmen, auf dessen Betriebsgelände verbracht. Nach wirksamer Kündigung des Leasingvertrags verlangt E von B die Herausgabe des Sattelaufliegers, während B die Herausgabe von der Zahlung bisheriger Standkosten abhängig macht. Im Mittelpunkt stehen Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag, dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis sowie bereicherungsrechtliche Fragen.

§ 823 Abs. 1 BGB§ 823 Abs. 2 BGBAuftrag, §§ 662ff. BGB+5 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Baumarkt in Existenznot

Die Klausur behandelt die insolvenzrechtlichen Auswirkungen von Vermögensverschiebungen einer GmbH kurz vor und nach Insolvenzeröffnung. Im Mittelpunkt stehen Ansprüche des Insolvenzverwalters auf Herausgabe von Gegenständen, die noch vor beziehungsweise nach Verfahrenseröffnung aus dem Betriebsvermögen entfernt wurden, und die Unterscheidung zwischen dem 'starken' und dem 'schwachen' vorläufigen Insolvenzverwalter.

Saenger, Cordes· JA 2016, 732· 90 Min Bearbeitung
Gläubiger- / SchuldnerwechselGläubiger- /SchuldnermehrheitKeine anderweitige Rechtshängigkeit+5 weitere
ZjS 2016Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur: Ekelskandal bei Burger No. 1

Im Mittelpunkt des Falls steht ein Franchiseverhältnis zwischen der Burger No. 1 GmbH und einem lokalen Betreiber, G. Nachdem in den von G geführten Restaurants schwerwiegende Hygiene- und Arbeitsschutzverstöße durch einen Enthüllungsjournalisten aufgedeckt werden, kündigt die B-GmbH den Franchisevertrag fristlos. G bestreitet die Wirksamkeit der Kündigung und macht wahlweise Ansprüche auf Ausgleich und Entschädigung wegen eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots geltend. Rechtlich relevant sind insbesondere Fragestellungen rund um die außerordentliche Kündigung im Franchiseverhältnis, Ausgleichsansprüche nach Kundenwerbung und Ansprüche auf Entschädigung bei Wettbewerbsverboten.

Tobias von Bressensdorf· ZJS 2016, 336
Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
ZjS 2016Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Das Golfparadies

P, Pächter eines Grundstücks, das vom Verein Grünes-Glück e.V. von Eigentümer E gepachtet und weiterverpachtet wurde, verlangt nach Beendigung des Pachtverhältnisses von E Ersatz für Investitionen in einen Golfplatz (Mehrzweckgebäude und Rasensaaten). Streit besteht darüber, ob E oder der Verein für den Verwendungsersatz verantwortlich ist und ob P auf vertragliche oder gesetzliche Ersatzansprüche gegenüber dem Eigentümer zurückgreifen kann. Wesentliche rechtliche Schwerpunkte sind die Prüfung von Ansprüchen auf Verwendungsersatz nach Pachtvertragsrecht, §§ 683, 670 BGB (Geschäftsführung ohne Auftrag) und § 994 BGB sowie die Zuordnung von Besitz- und Eigentümerstellung im Fall einer Unterverpachtung. Zudem wird die zuständige Gerichtsbarkeit thematisiert.

Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)§ 1004 BGB (analog)Auftrag, §§ 662ff. BGB+5 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Eine Schadensregulierung kommt selten allein

Die Klausur behandelt einen Verkehrsunfall mit mehreren Beteiligten: Ein Spediteur verursacht einen Unfall mit einem Pkw, es entsteht erheblicher Sachschaden, ein Ersthelfer wird tätig und es erfolgen Rettungs- und Schadenshandlungen. Es geht um Ansprüche auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz, Drittschäden sowie Rückforderung einer Überweisung, nachdem eine Haftung zu Unrecht übernommen wurde.

Hörnig· JA 2015, 893· 180 Min Bearbeitung
Mietverhältnisse über WohnraumErwerb und Verlust von GrundstücksrechtenSchadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)+3 weitere
ZjS 2015Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Aufstieg und Fall des Tommy M.

K, Geschäftsführer einer GmbH & Co. KG, möchte als Zessionar Ansprüche gegen U, den geschäftsführenden Gesellschafter einer GbR, geltend machen. Hintergrund ist der Verkauf von Remissionsware durch Vertriebsleiter T der X-Enterprise an die U-GbR zu ungewöhnlich niedrigen Preisen sowie eine zusätzliche Zahlung von U auf das Privatkonto des T. K verlangt von U Schadensersatz oder Herausgabe des erzielten Erlöses, wobei streitig ist, ob U für den entstandenen Schaden haftet und wie dieser berechnet werden kann. Schwerpunkte des Falls liegen im Gesellschaftsrecht, der Abtretung von Forderungen gemäß § 398 BGB, sowie der Haftung aus unerlaubter Handlung und bereicherungsrechtlichen Ansprüchen.

StellvertretungUnmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Anfechtung der Willenserklärung+5 weitere
JA 20151. Staatsexamen

Umgekehrte Schönheitsreparaturen

In dieser Klausur wird die Wirksamkeit und die Rechtsfolgen sogenannter 'umgekehrter' Schönheitsreparaturklauseln in einem Mietvertrag geprüft. Besonderer Schwerpunkt liegt auf den Rückforderungsansprüchen des Mieters nach eigenhändiger Durchführung von Schönheitsreparaturen bei unwirksamer vertraglicher Abwälzung, sowie etwaigen Aufklärungspflichten des Vermieters und den Konsequenzen daraus. Es ist zu prüfen, ob dem Mieter ein Zahlungsanspruch gegen den Vermieter zusteht.

Schrader· JA 2015, 341· 300 Min Bearbeitung
Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteSchönheitsreparaturen+5 weitere
ZjS 2015Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Beratungsbedarf bei Beendigung eines Mietverhältnisses

A, Eigentümer und Vermieter einer Gewerbeimmobilie, will nach Mietrückständen und Streit über eine mögliche Gesundheitsgefährdung durch Asbest den Mieter M möglichst schnell aus dem Mietobjekt entfernen. Der Fall thematisiert Fragen zur Wirksamkeit einer Kündigung (vertreten durch einen Vertreter ohne Vollmachtsnachweis), zur Mietminderung wegen Asbestbelastung, zur Anfechtbarkeit des Mietvertrags wegen Täuschung sowie zum Umfang und Fortbestand des Vermieterpfandrechts nach Eigentümerwechsel. Besondere Bedeutung kommt dabei den Voraussetzungen und Rechtsfolgen des § 566 BGB („Kauf bricht nicht Miete“) zu. Ebenfalls angesprochen werden Probleme in Bezug auf Sicherungsübereignungen an Dritte und deren Einfluss auf das Vermieterpfandrecht.

Johannes Lappe· ZJS 2015, 173
(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteAnfechtung der WillenserklärungEinredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
JA 2015Original-Examensklausur1. Staatsexamen

Original-Examensklausur: "Die überraschende Klage der Ex-Nachbarin

Die Klausur thematisiert die Zulässigkeit und Begründetheit von Klage und (Dritt-)Widerklage im Mietverhältnis nach Eigentumswechsel, Fragen der zulässigen Klageerhebung und gerichtlichen Zuständigkeit, die Verjährung und Ausschlussfristen von mietrechtlichen Forderungen (insbesondere im Kontext der Betriebskostenabrechnung), Probleme um die Abtretbarkeit von Mietforderungen, die Behandlung von Gutglaubensschutz sowie Ansprüche aus dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (EBV), ferner GoA und Bereicherungsrecht. Die Sachverhaltskonstellation umfasst zudem Eigentums- und Besitzschutzfragen im Zusammenhang mit einem Rasenmähertraktor und nebengeschaltete Zahlung- und Ersatzansprüche.

Hinrichs· JA 2015, 126· 300 Min Bearbeitung
Klage auf vorzugsweise Befriedigung, § 805 ZPOVerbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)+6 weitere
ZjS 2015Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Alles oder nichts

Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob der Mammon-Bank (M) gegen die Brot&mehr-GmbH (B) aufgrund einer schriftlich fixierten selbstschuldnerischen Höchstbetragsbürgschaft Ansprüche in Höhe von 3,5 Mio. Euro zuzüglich Zinsen und Kosten zustehen. Es geht um die Kreditaufnahme der Wurst-GmbH (W) und die hierzu bestellten Sicherheiten, insbesondere die Bürgschaft durch B und eine Grundschuld einer dritten Gesellschaft. Im weiteren Verlauf kündigt M das Darlehen wegen Verschlechterung der finanziellen Lage von W und fordert nach deren Insolvenz und Auflösung die Bürgin in Anspruch. Zu prüfen sind vor allem das Zustandekommen und die Wirksamkeit des Bürgschaftsvertrags, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung der Schriftform nach § 766 BGB und den Umfang der Haftung.

Tilman Schultheiß· ZJS 2015, 58
Abgabe und Zugang von WillenserklärungenEinredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Sturz im Klettergarten

In der Klausur wird die zivilrechtliche Haftung nach einem Unfall im Klettergarten untersucht. Dabei stehen insbesondere deliktsrechtliche Fragestellungen, die Haftung für fahrlässiges Verhalten, ein möglicher Haftungsausschluss sowie die Frage nach dem Handeln auf eigene Gefahr im Zentrum. Auch Ansprüche auf Ersatz von Heilbehandlungskosten und mögliche Schmerzensgeldansprüche spielen eine Rolle.

Reinhold, Geffken· JA 2015, 51· 300 Min Bearbeitung
Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

* "Münz-Karibik à la carte

In dieser Examensklausur geht es um die Ansprüche aus einer übertragenen Zehnerkarte für Bräunungssitzungen gegen die neu gegründete Kommanditgesellschaft, gesellschaftsrechtliche Haftungskonstellationen bei Umwandlung einer OHG in eine KG sowie prozessuale Besonderheiten bei einem Versäumnisurteil. Die Aufgaben betreffen Schuld- und Gesellschaftsrecht mit einfließenden Fragen des Zivilprozessrechts.

Hartmeyer, Müller· JA 2015, 17· 300 Min Bearbeitung
Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteVersäumnisurteil+5 weitere
JA 20141. Staatsexamen

Die italienischen Wasserflaschen

Die Klausur behandelt Ansprüche im Zusammenhang mit einer durchgeführten Bestattung und daraus resultierenden Ersatzansprüchen (u.a. GoA) sowie Schadensersatzfragen nach einem tödlichen Verkehrsunfall (Deliktsrecht, StVG). Geprüft wird, wer die Kosten der Bestattung und verschiedene Schäden nach dem Unfall ersetzen muss, und ob (Rück-)Ansprüche unter den Beteiligten bestehen.

Gietl, Stenzer· JA 2014, 922· 300 Min Bearbeitung
Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteDie echte GoA – Konkurrenzen / Abgrenzung zu anderen Anspruchsarten+5 weitere
ZjS 2014Fortgeschrittene

Übungsfall: Windige Unternehmensanleihen

Im Übungsfall erwirbt ein Kleinanleger von der P-GmbH Inhaberschuldverschreibungen, die infolge einer Gewinnabführung an die Konzernmutter M-GmbH erheblich an Wert verlieren. Der Anleger macht Schadensersatzansprüche gegenüber der P-GmbH und der Konzernmutter geltend, wobei er bemängelt, dass der Prospekt wesentliche Informationen über das Konzernverhältnis und die wirtschaftliche Situation der Muttergesellschaft verschweige. Im Rahmen von Abwandlungen wird zudem geprüft, ob Schadensersatzansprüche gegen einen unabhängigen Finanzberater wegen fehlerhafter Beratung oder gegen eine Aktiengesellschaft infolge einer Veränderung der Aktionärsstruktur bestehen. Zentral sind zivilrechtliche Haftungsfragen aus fehlerhaften Prospektangaben, Beratungspflichten sowie Aktionärsschutz im Wertpapierhandel.

Tobias Krause· ZJS 2014, 658
§ 823 Abs. 1 BGB§ 823 Abs. 2 BGB§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG+5 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

Die Vorleistungspflicht der Werkunternehmerin

Die Klausur befasst sich mit der Wirksamkeit einer AGB-Klausel in einem Werkvertrag betreffend eine Vorleistungspflicht der Bestellerin. Im Zentrum stehen die AGB-rechtliche Kontrolle der Vorleistungspflicht, die Rechte und Pflichten der Parteien beim Werkvertrag sowie die Möglichkeit von Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit einer mangelhaften Werkleistung.

Krüger· JA 2014, 575· 180 Min Bearbeitung
AGBNacherfüllung Zugewinnausgleich und andere Vermögensausgleichsansprüche+5 weitere
ZjS 2014Fortgeschrittene

Übungsfall: Den Bürgen sollst du würgen

Die A-GmbH möchte zur Finanzierung eines Lageranbaus ein Darlehen von der B-Bank aufnehmen, für das die Bank Sicherheiten verlangt. Neben einer Grundschuld stellt der Einzelkaufmann C zugunsten der Bank eine persönliche Sicherheit für die Rückzahlung. Nachdem die A-GmbH das Darlehen nicht zurückzahlen kann, fordert die B-Bank C zur Zahlung auf. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Wirksamkeit und Auslegung eines Bürgschaftsversprechens und der Anwendung handelsrechtlicher Vorschriften. Thematisiert werden insbesondere Formvorschriften und die Abgrenzung gegenüber anderen Sicherungsinstrumenten.

Markus Artz, Julia Ludwigkeit· ZJS 2014, 514
Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteAuslegung der Willenserklärung+5 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

Die überraschte Bank

In der Klausur wird die Problematik einer im Grundbuch eingetragenen Grundschuld behandelt, zu deren Löschung der neue Eigentümer die Zustimmung der Bank verlangt. Er streitet insbesondere um die Wirksamkeit einer nach Eigentumswechsel von der Voreigentümerin abgegebenen Zweckerklärung zugunsten der Bank und begehrt zudem Vollstreckungsabwehr gegen die Zwangsvollstreckung aus der Grundschuld. Die Wirksamkeit, der Umfang der Sicherungsabrede und der öffentliche Glaube des Grundbuchs sowie die Voraussetzungen der Vollstreckungsabwehrklage stehen dabei im Mittelpunkt.

Duchstein· JA 2014, 446· 90 Min Bearbeitung
(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteKeine entgegenstehende Rechtskraft, § 322 ZPOKlage auf vorzugsweise Befriedigung, § 805 ZPO+5 weitere
ZjS 2014Fortgeschrittene

Übungsklausur im Zivilrecht: Sicherungsgeschäfte

G nimmt zur Finanzierung einer Immobilie einen Kredit bei der Mammon-Bank (M) auf und schlägt als Sicherheiten eine Grundschuld an einem Grundstück seines Bekannten B sowie eine Bürgschaft seiner Freundin F vor. Die M bringt B dazu, eine Sicherungsgrundschuld zu bestellen, und F übernimmt eine Bürgschaft, nachdem sie von M angesprochen wurde. Nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit des G macht M Ansprüche aus der Grundschuld gegen B und aus der Bürgschaft gegen F geltend. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Wirksamkeit der bestellten Sicherheiten, Widerrufsrechte von B und F sowie etwaige Rückforderungsansprüche.

Tilman Schultheiß· ZJS 2014, 287
Vollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPOKeine entgegenstehende Rechtskraft, § 322 ZPO+6 weitere
ZjS 2014Fortgeschrittene

Übungsklausur: Gut gesichert?

Der Fall befasst sich mit der Konkurrenz von Sicherungsrechten im Zusammenhang mit der Finanzierung eines Onlinehandels für Kletterzubehör. Heinrich Höhenflug nimmt für den Geschäftsaufbau ein Bankdarlehen bei der B-Bank auf und vereinbart zur Absicherung des Kredits eine Globalzession zugunsten der Bank. Gleichzeitig bezieht er Waren vom Hersteller Leguan Sport unter verlängertem Eigentumsvorbehalt und Vorausabtretung der Forderungen aus dem Weiterverkauf. Nach Verkauf der Waren und Zahlung der Kunden auf das Bankkonto bedient sich die Bank am Guthaben, ohne dass die Verbindlichkeiten gegenüber Leguan Sport vollständig beglichen sind. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind die Wirksamkeit und Reichweite konkurrierender Sicherungsabreden sowie etwaige Ansprüche des Vorbehaltsverkäufers gegen die Bank.

Peer Hennig· ZJS 2014, 165
(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteVerbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
ZjS 2014Fortgeschrittene

Übungsklausur im Zivilrecht: Familie Heininger

Das Ehepaar Heininger möchte mit Unterstützung des Rechtsanwalts Dr. Defraude eine exklusive Immobilie erwerben und nimmt zur Finanzierung einen Kredit bei der Mammon-Bank AG auf. Nach Enttäuschung über den tatsächlichen Wert des Objekts erklärt G gegenüber der Verkäuferin den Widerruf des Kaufvertrages und setzt die Kreditrückzahlung aus. Die Bank verlangt von G und H die Rückzahlung des Darlehens sowie Verzugszinsen, nachdem sie das Darlehen infolge ausbleibender Zahlungen gekündigt hat. Streitentscheidend sind die Wirksamkeit des Darlehensvertrags, mögliche Formfehler, Vertragswiderruf, Vollmachtsfragen und die Berechtigung von Verzugszinsen. Es ist zu prüfen, ob der Bank die geltend gemachten Ansprüche gegen G und H zustehen.

Tilman Schultheiß· ZJS 2014, 48
Anfechtung der WillenserklärungEinredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
ZjS 2014Fortgeschrittene

Übungsfall: Steig mir aufs Dach! Übungshausarbeit für Anfänger/Übungsfall für Fortgeschrittene

Im Mittelpunkt des Falles steht ein Mietverhältnis zwischen R (Mieter) und E (Vermieter), dessen Hausdach durch ein Unwetter beschädigt wurde. Nach erfolglosen Kontaktversuchen zu E lässt R die Reparatur des Daches durch D (Dachdecker) durchführen, um weitere Gefahren abzuwenden. Es geht um die Frage, ob D gegen R einen Zahlungsanspruch für die erbrachte Werkleistung hat, ob R einen Aufwendungsersatz oder Befreiungsanspruch gegenüber E geltend machen kann und ob D direkt gegen E einen Zahlungsanspruch hat. Zentral sind dabei zivilrechtliche Normen zu Werkvertrag, Mietrecht und Aufwendungsersatz.

Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteNicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

Gutgläubiger Vormerkungserwerb mit Auslandsbezug

Die Klausur behandelt einen Grundstückskaufvertrag zwischen einer deutschen Verkäuferin und einem österreichischen Käufer, der unter Mitwirkung eines deutschen Konsularbeamten in Wien beurkundet wird. Schwerpunktmäßig prüft sie, ob der Käufer wirksam eine Auflassungsvormerkung erworben hat und sein Eigentumsverschaffungsanspruch trotz nachträglicher Änderung der Eigentumsverhältnisse weiterhin besteht. Einbezogen werden Fragen aus dem Sachen-, Erb- und Internationalen Privatrecht, insbesondere im Hinblick auf Formvorschriften und den gutgläubigen Erwerb von Rechten mit Auslandsbezug.

Lamberz· JA 2014, 18· 240 Min Bearbeitung
(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteEinredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteGeschäftsfähigkeit+5 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

* "Gepfändeter Triumph

Die Klausur behandelt die rechtliche Stellung des Vorbehaltskäufers (Anwartschaftsrecht) sowie die Möglichkeit einer Drittwiderspruchsklage nach einer Fahrzeugpfändung durch einen Gerichtsvollzieher. Im Mittelpunkt stehen Erwerb und Übertragung von Anwartschaftsrechten, der Kaufvertrag unter Eigentumsvorbehalt und die Voraussetzungen für die Drittwiderspruchsklage.

Gomille· JA 2013, 894· 180 Min Bearbeitung
Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte„Verlängerte Drittwiderspruchsklage“+5 weitere
ZjS 2013Fortgeschrittene

Übungshausarbeit: Eine Tageskarte auf Abwegen

Im vorliegenden Fall verlangt die metronom Eisenbahngesellschaft mbH von Frau Caspar die Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgelts in Höhe von 40 €, nachdem sie in einem Metronom-Zug mit einer von Dritten erworbenen und abgenutzten HVV-Tageskarte angetroffen wurde. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind die Wirksamkeit der Übertragung und Nutzung der HVV-Tageskarte, die Anwendbarkeit der Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen sowie die Voraussetzungen und Grenzen des erhöhten Beförderungsentgelts nach § 12 EVO. Es ist zudem zu prüfen, ob Frau Caspar als Fahrgast ohne gültigen Fahrausweis gilt. Im Raum stehen Fragen zur Vertragsbindung und zur Angemessenheit der Rechtsfolgen bei unterschiedlichen Formen des Erwerbs und Gebrauchs von Fahrkarten.

AGBSchadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
ZjS 20132. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur: Nur Ärger mit den Pferden

Im Mittelpunkt steht ein komplexes Kauf- und Schuldverhältnis rund um den Erwerb von zwei Turnierpferden durch einen Freizeitreiter von einer GmbH und die Abwicklung einer privaten Verbindlichkeit mittels Schuldübernahme zwischen Käufer und einem Dritten. Streitig sind insbesondere die Wirksamkeit der Schuldübernahme, die Vertragsabwicklung nach Rücktritt wegen einer Pferdeerkrankung sowie Aufrechnungsfragen im Zusammenhang mit Nebenforderungen. Die Fallkonstellation knüpft an Kaufrecht, Schuldübernahme, Rücktrittsrechte im Sachmängelgewährleistungsrecht und Aufrechnung an. Es kommt auf die jeweiligen Anspruchsgrundlagen und Einwendungen an.

Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)VerjährungRücktritt +5 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Der verflixte Mietkauf

Die Klausur behandelt die Rückabwicklung eines nicht notariell beurkundeten Mietkaufvertrages über ein Hausgrundstück. Gegenstand sind Ansprüche des Mieters auf Rückzahlung geleisteter Raten, Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten und die problematische Vertragsgestaltung, insbesondere die Nichtigkeit des Mietkaufvertrages mangels notarieller Beurkundung. Es werden zudem Prozessrecht, Aufrechnungsmöglichkeiten sowie die Saldotheorie thematisiert.

Brede· JA 2013, 209· 300 Min Bearbeitung
Klage auf vorzugsweise Befriedigung, § 805 ZPOVerbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)+6 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Der verschwundene Sattelzug

Die Klausur befasst sich mit dem Erwerb des Eigentums an einem geleasten Sattelzug unter Beteiligung mehrerer Personen mit Schwerpunkt auf der Frage einer wirksamen Eigentumsübertragung und dem Vorliegen einer Anscheinsvollmacht. Im Zentrum stehen sachenrechtliche Eigentumslagen, die Voraussetzungen des gutgläubigen Erwerbs, Vertreterproblematik und Bereicherungs- sowie Schadensersatzansprüche. Der Fall eignet sich zur Prüfung von Problemen um Besitz, Eigentum, Vertreterstellung und Gutglaubenserwerb an beweglichen Sachen.

Stöber· JA 2012, 769· 300 Min Bearbeitung
StellvertretungSicherungsrechte an beweglichen SachenGesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+5 weitere
JA 20121. Staatsexamen

Die Stolperfalle

Die Klausur thematisiert das Recht der Leistungsstörungen im Zusammenhang mit einem Kaufvertrag über einen Kronleuchter. Behandelt werden u.a. Fragen zum Annahmeverzug, zur Gefahrtragung, zu möglichen Schadensersatzansprüchen nach Beschädigung der Kaufsache auf dem Lieferweg sowie Ansprüche im Deliktsrecht wegen eines durch einen baulichen Mangel verursachten Unfalls.

Schwarze, Sander· JA 2012, 744· 300 Min Bearbeitung
§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GGRecht der ehelichen GemeinschaftDie Anwaltsklausur aus Klägersicht (Typ 1)+4 weitere
ZjS 2012Fortgeschrittene

Übungsfall: Kein Heu im Holzrückebetrieb

Im Mittelpunkt des Falls steht H, der zur Finanzierung seines Holzrückebetriebs von seinem Bekannten G ein Darlehen über 100.000 Euro gegen Bestellung einer Hypothek erhält. Nach vollständiger Rückzahlung übergibt G den Hypothekenbrief jedoch später an D, der von H nun die Zahlung der 100.000 Euro fordert. Parallel hat H mit dem Bauern B einen Kauf über fünf Heuballen abgeschlossen, die B trotz Bezahlung an einen Dritten, den Zirkusdirektor Z, weiterverkauft. Der Fall thematisiert insbesondere Fragen aus dem Kredit- und Hypothekenrecht, sowie dem Besitz- und Sachenrecht, namentlich Herausgabe- und Zahlungsansprüche.

(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteEinredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteFehlende Valutierung des Darlehens+5 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Das war's mit dem Smart

Die Klausur behandelt die Reichweite der Betriebsgefahr bei Kraftfahrzeugen in einer Konstellation, in der ein abgestelltes Fahrzeug durch ein Brandereignis und anschließende Eingriffe eines Dritten zerstört wird. Ausgangspunkt ist die Haftung aus Kfz-Betriebsgefahr sowie konkurrierende oder überlagernde Ansprüche gegen andere Beteiligte (insbesondere deliktische Ansprüche). Der Sachverhalt bezieht sich auf einen Garagenbrand, eine möglicherweise fahrlässige Schadensverursachung durch Nachbarn und Eigentums- bzw. Besitzverhältnisse beim neuwertigen Fahrzeug.

Dres enkamp· JA 2012, 527· 90 Min Bearbeitung
Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteWeitere Sekundäransprüche+5 weitere
ZjS 2012Fortgeschrittene

Übungsfall: Missglückter Freundschaftsdienst

Im Mittelpunkt des Falls steht der Kauf eines Oldtimers, den die E auf Vermittlung ihres Freundes F erwerben möchte. F schließt einen Kaufvertrag über das Fahrzeug im Namen der E mit dem für einen Oldtimerhändler tätigen Mechaniker A ab, der hierfür jedoch keine Vollmacht besitzt. Nachdem E ihre zunächst erklärte Zustimmung zum Vertrag widerruft, verlangt der Händler O von F Zahlung und Abholung des Fahrzeugs. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind das Handeln ohne Vertretungsmacht, die Voraussetzungen und Folgen eines Vertragsschlusses durch Vertreter ohne Vertretungsmacht (§§ 164, 177, 179 BGB) sowie eventuelle Ersatzansprüche zwischen den Beteiligten.

Thomas Raab· ZJS 2012, 498
StellvertretungHaftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Jukebox in Flammen

Die Klausur behandelt Ansprüche im Zusammenhang mit einer vermachten Jukebox, die nach Umbau und Vermietung durch einen Dritten fahrlässig zerstört wird. Es geht um die Zuweisung von Schadensersatz- und Ersatzansprüchen zwischen Erbe, Vermächtnisnehmer und Mieter, einschließlich Fragen der Drittschadensliquidation, des Schadensrechts und des Verwendungsersatzes.

Bernhard, Filker· JA 2012, 496· 300 Min Bearbeitung
VermächtnisMietverhältnisse über WohnraumZugewinnausgleich und andere Vermögensausgleichsansprüche+5 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Der Kahnfall gestern und heute - ein Klassiker des Schadensrechts

Die Klausur untersucht einen Schiffszusammenstoß mit Schäden am Frachtschiff. Thematisiert werden Aspekte des Schadensersatzes, insbesondere die Ersatzfähigkeit von Hebungs- und Reparaturkosten sowie entgangener Nutzung infolge des Schadens. Hintergrund und aktuelle Entwicklung des Schadensrechts unter Berücksichtigung historischer Rechtsprechung werden aufgearbeitet.

Unterreitmeier· JA 2012, 418· 300 Min Bearbeitung
§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GGSchadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
ZjS 2012Fortgeschrittene

Übungsfall: Später Widerruf und gefährliche Zigarettenpause

Die Studentin K wird von Kaufmann V auf dem Campus zum Kauf eines Computers angesprochen und schließt nach Unterzeichnung eines Bestellformulars sowie Abschluss eines Darlehensvertrags bei der X-Bank den kreditfinanzierten Kauf ab. Kurz nach Erhalt des Computers überlegt K, die getätigten Geschäfte zu widerrufen, und fragt ihre Rechtsanwältin nach den Möglichkeiten sowie etwaigen Gegenansprüchen von V und der X-Bank. Zusätzlich schildert K einen Unfall während einer Nebentätigkeit, bei dem sie durch den Einsturz eines mangelhaften Balkons verletzt wurde, und möchte wissen, ob sie Schmerzensgeld von V als Vermieter verlangen kann. Der Fall behandelt im Wesentlichen verbraucherrechtliche Widerrufsrechte, Rückabwicklung verbundener Verträge und Mietrechtliche Haftungsfragen.

Markus Artz· ZJS 2012, 201
Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Riskante Schenkung

Die Klausur thematisiert die Voraussetzungen der Eintragung einer Auflassungsvormerkung sowie die Übertragung von Grundstückseigentum im Kontext von Minderjährigenschutz und Schenkung. Behandelt werden unter anderem die Anforderungen an den lediglich rechtlichen Vorteil nach § 107 BGB, die Anwendbarkeit des § 181 BGB sowie die Beteiligung eines Ergänzungspflegers gemäß § 108 Abs. 3 BGB bei minderjährigen Beschenkten.

Obergfell, Hauck· JA 2012, 178· 300 Min Bearbeitung
Schenkung, §§ 516ff. BGBRecht der ehelichen GemeinschaftVerbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)+5 weitere
ZjS 2012Fortgeschrittene

Übungsfall: Nur Europa kann den Bürgen retten

Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob die Regionalbank C von D Zahlung aus einer sogenannten "Haftungserklärung" verlangen kann, nachdem A ein mit Sicherheiten unterlegtes Darlehen zur Beteiligung als Kommanditist an der X-KG aufgenommen und später nicht bedient hat. D hatte sich unter Vorbehalt zur Haftung für die künftigen Darlehensverbindlichkeiten des A bis zu 10.000 € gegenüber C verpflichtet und macht nun Einwendungen hinsichtlich der Reihenfolge der Inanspruchnahme sowie ein Widerrufsrecht geltend. Der Fall thematisiert die Abgrenzung zwischen Bürgschaft, Garantie und Schuldbeitritt, den Verbraucherschutz insbesondere im Hinblick auf das Widerrufsrecht, sowie die richtlinienkonforme Auslegung im europäischen Kontext. Außerdem ist die gesellschaftsrechtliche Einbindung von A als Kommanditist relevant.

Entstehung & Gegenstand der SicherungsmittelEinredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

Ein Verfahren voller Probleme

Die Klausur behandelt die Unzulässigkeit einer Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde nach Aufrechnung im Zusammenhang mit einem Grundstückskaufvertrag sowie Ansprüche aus einem Mietverhältnis wegen Mangelbeseitigung. Streitpunkte sind die Zulässigkeit der Klage, die Zuständigkeit des Gerichts und die Wirksamkeit der Aufrechnung sowie die Voraussetzungen einer Vollstreckungsabwehrklage und der Herausgabeklage.

Jordan· JA 2011, 928· 60 Min Bearbeitung
Vollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPOKlage auf vorzugsweise Befriedigung, § 805 ZPO+6 weitere
JA 20111. Staatsexamen

Kfz-Kopper

Die Klausur behandelt die Unternehmensfortführung durch einen Einzelkaufmann und eine OHG sowie die Kommanditistenhaftung nach Gesellschaftsrecht. Im Mittelpunkt steht die Frage nach der Haftung der Kommanditisten C, D und E für eine Kaufpreisforderung eines Ersatzteillieferanten, die aus Lieferungen an den ursprünglichen Einzelkaufmann stammt. Neben gesellschaftsrechtlichen Aspekten werden Probleme der Verjährung, der Wirksamkeit des Unternehmenskaufvertrags sowie der Verlustkompensation der Kommanditisten thematisiert.

Lieder· JA 2011, 658· 300 Min Bearbeitung
Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteHaftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

Der Chinaböller

Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Klage eines Minderjährigen auf Schmerzensgeld und Schadensersatz nach einem Unfall mit verbotswidrig verkauften Feuerwerkskörpern (Chinaböllern). Schwerpunktmäßig sind Fragen der Deliktshaftung, des Minderjährigenschutzes im Kaufrecht sowie prozessuale Besonderheiten wie die teilweise übereinstimmende Erledigungserklärung relevant.

Kupczyk· JA 2011, 529· 300 Min Bearbeitung
Stellvertretung§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GGKlage auf vorzugsweise Befriedigung, § 805 ZPO+5 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

Grenzen der Wahlwerbung durch Amtsträger bei Kommunalwahlen – Öffentlich-rechtliches Prüfungsgespräch im Zweiten Juristischen Staatsexamen

Die JA-Klausur „Grenzen der Wahlwerbung durch Amtsträger bei Kommunalwahlen – Öffentlich-rechtliches Prüfungsgespräch im Zweiten Juristischen Staatsexamen" aus dem JA Klausur-Campus.

Stüber· JA 2011, 461
Formfreiheit und GrenzenEinredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte
ZjS 2011Fortgeschrittene

Übungsfall: Der arglistige Anlagevermittler

Im vorliegenden Fall geht es um einen Rentner R, der nach Täuschung durch einen Anlagevermittler einen Vertrag über eine riskante Kapitalanlage mit dem Privatbankier B abschließt und 10.000 € bar zahlt. Kurz darauf erfährt R von den tatsächlichen Risiken und fordert von B das Geld zurück. Im Fokus stehen die Anfechtung von Verfügungs- und Verpflichtungsgeschäft wegen arglistiger Täuschung sowie die mögliche Rückabwicklung nach bereicherungsrechtlichen und sachenrechtlichen Vorschriften. Die rechtlichen Schwerpunkte umfassen insbesondere § 123 Abs. 2 BGB, das Trennungs- und Abstraktionsprinzip sowie Eigentumsfragen nach § 985 BGB.

Doris Forster· ZJS 2011, 50
Anfechtung der WillenserklärungEinredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

Streit um den Nachlass

Die Klausur behandelt einen Streit um die Herausgabe eines vom verstorbenen Ehemann auf das Konto einer Dritten abgehobenen Geldbetrags, der nach dem Tod des Ehemanns durch eine zuvor erteilte Kontovollmacht entnommen wurde. Weiter geht es um die Frage, ob eine Bezugsberechtigung aus einer Lebensversicherung zugunsten eben dieser Dritten, widerruflich eingesetzt, nach Eintritt des Versicherungsfalls Bestand hat und ob und wie die Alleinerbin hiergegen vorgehen kann.

Kaiser· JA 2011, 49· 300 Min Bearbeitung
Die Anwaltsklausur aus Klägersicht (Typ 1)Die Anwaltsklausur aus Beklagtensicht (Typ 2)Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
JA 2011Fortgeschrittene1. Staatsexamen

* "Der zerstörte WM-Fußball und Ärger mit dem Töpferkurs

Die Klausur behandelt die Wirksamkeit und Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere die Vorleistungspflicht in einem gemischttypischen Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Einzelunternehmer. Es wird geprüft, ob Allcall Solutions einen Anspruch auf Zahlung des vorab verlangten Entgelts gegen Bernhard Bruch hat, wobei die unternehmerische und verbraucherrechtliche Stellung des Kunden sowie die AGB-rechtlichen Grenzen der Vorleistungsklausel im Mittelpunkt stehen.

Obergfell, Hauck· JA 2011, 17· 300 Min Bearbeitung
Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+12 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: Der nicht eingetragene Gesellschafterwechsel

Der Fall handelt von einer Anwaltssozietät, deren Gesellschafterwechsel nicht im Grundbuch eingetragen wurde. Die Sozietät verkauft ein Bürogebäude zunächst an X, wobei diesem eine Vormerkung bewilligt wird; kurz darauf schließen die Gesellschafter jedoch auch einen Kaufvertrag mit Y, der einen höheren Kaufpreis zahlt und später als Eigentümer eingetragen wird. Rechtlich relevant sind dabei sowohl immobilarsachenrechtliche Themen wie die Eintragung, Vormerkung und der Eigentümerwechsel als auch gesellschaftsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Wechsel eines Gesellschafters und den neuen Vorschriften des BGB und der GBO. Im Mittelpunkt steht die Wirksamkeit der beiden Grundstücksgeschäfte sowie die Auswirkungen des nicht registrierten Gesellschafterwechsels auf die Beteiligten. Zudem werden Aspekte des Schutzes des Erwerbers und der dinglichen Sicherungen beleuchtet.

Doris Leitner· ZJS 2010, 707
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: Grundstücksgeschäfte mit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Im Mittelpunkt des Falls stehen Grundstücksgeschäfte einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), bei der es zu einem Wechsel in der Gesellschafterstruktur kommt. Es geht um die Wirksamkeit von Verfügungen (Verkauf und Grundschuldübertragung) im Zusammenhang mit der Eintragung der GbR ins Grundbuch sowie um Fragen der ordnungsgemäßen Vertretung nach Ausscheiden und Eintritt von Gesellschaftern. Zentrale Akteure sind die bisherigen und neuen Gesellschafter, der ursprüngliche Eigentümer und eine Bank als Grundschuldgläubigerin. Streitig ist zudem, ob und wie eine Grundbuchberichtigung möglich ist und welche Rechte den Beteiligten zustehen.

Christoph Schreiber· ZJS 2010, 620
StellvertretungEinredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: Trau, schau, wem

In diesem Fall verlangt E als neuer Eigentümer und Vermieter von M, dem bisherigen Mieter, die Herausgabe der von M während einer unberechtigten Untervermietung erzielten Untermieterlöse. Im Mittelpunkt stehen zivilrechtliche Probleme der Untervermietung, insbesondere Herausgabeansprüche hinsichtlich des Untermietzinses vor und nach Beendigung des Mietverhältnisses sowie der Eintritt der Rechtshängigkeit. Zusätzlich macht M gegenüber E Schadensersatz wegen verweigerter Untervermietung und gegenüber F, einer Untermieterin, offene Mietforderungen geltend. Die Klausur beleuchtet dabei mietrechtliche Anspruchsgrundlagen und die Folgen unerlaubter Untervermietung.

Katharina Hilbig· ZJS 2010, 357
Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Stellvertretung§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG+5 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsklausur – Zivilrecht: Das mangelhafte Radarwarngerät aus dem Internetshop

Medizinstudentin A kauft online bei Anbieter V ein Radarwarngerät, das laut Produktbeschreibung für deutsche Anlagen geeignet sein soll. Nach erfolgter Montage stellt A fest, dass das Gerät die Erwartungen nicht erfüllt, da es nicht für deutsche Radarfallen codiert ist. A sendet das Gerät zurück, doch es geht auf dem Postweg verloren. Die zentrale Fragestellung betrifft A's Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises, wobei insbesondere die Nichtigkeit des Kaufvertrags wegen gesetzlicher Verbote (§ 134 BGB), Rücktritts-, Widerrufs- und Bereicherungsrecht sowie das Schicksal der Widerrufserklärung und Gefahrtragung thematisiert werden.

Rücktritt Anfechtung der WillenserklärungGesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+5 weitere
JA 2010Fortgeschrittene

Ein schlechtes Weihnachtsgeschäft

Die Klausur behandelt das Zustandekommen eines Vertrags durch Angebot und (verspätete) Annahme, die Einbeziehung und Wirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen, Unmöglichkeit der Leistung infolge eines Brandes sowie die Zulässigkeit einer Aufrechnung des Käufers. Der Sachverhalt umfasst typische Probleme des BGB AT, Schuldrechts (AT und Kaufrecht) und Einwendungen aus AGB-Klauseln.

Muth, Zwickel· JA 2010, 103· 120 Min Bearbeitung
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)§§ 830, 840 BGBEinredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
ZjS 2010Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur – Zivilrecht: Haus am See für Tag am Meer

Torben verlangt von Pradash, dem neuen Grundbucheigentümer eines Hausgrundstücks am Starnberger See, den Verzicht auf sämtliche Rechte an dem Grundstück. Gleichzeitig fordert er von Balthasar, dem Pächter des Grundstücks, die Beseitigung eines errichteten Zauns. Der Fall thematisiert Fragen rund um den gutgläubigen Immobilienerwerb, die Wirksamkeit von Auflassungen, Eigentumsübertragung, Anwartschaftsrechte sowie die Auswirkungen von Vormerkungen und Schuldrechtsproblemen wie Rücktritt und Gläubigerverzug. Im Fokus stehen darüber hinaus die Voraussetzungen von Ansprüchen aus den relevanten Vorschriften des BGB und deren rechtliche Durchsetzung.

Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Rücktritt (Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
JA 2010Fortgeschrittene

Braque, Picasso und Kubismus – Bleibt Nathan 'der Weise'?

Die Klausur behandelt die rechtlichen Probleme um ein Gemälde, das aus dem Besitz einer Museumsstiftung über mehrere Stationen – unter anderem durch eine unberechtigte Veräußerung durch den Museumskurator und eine spätere Erbfolge – in die Hände eines Dritten gelangt ist. Zu prüfen ist, ob die Museumsstiftung das Gemälde von dem aktuellen Besitzer, der es auf einem Flohmarkt gutgläubig erworben hat, herausverlangen kann. Schwerpunkte liegen im Sachenrecht (Gutgläubiger Erwerb, Vertretungsmacht, Abhandenkommen), Bereicherungsrecht (Ersitzung als Rechtsgrund) und der Beweislastverteilung beim Erwerb von Kulturgütern.

Anton· JA 2010, 14· 180 Min Bearbeitung
(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteVerbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
JURA 2009Fortgeschrittene

Übungsklausur ZR Das Risikobegrenzungsgesetz in der Praxis

Der Fall behandelt die Übertragung und Durchsetzung einer Sicherungsgrundschuld nach Kündigung eines Darlehens. Schwerpunkt sind die Wirksamkeit der Sicherheit, die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung, Einreden des Grundstückseigentümers und der gutgläubig einredefreie Erwerb der Grundschuld im Zusammenhang mit dem Risikobegrenzungsgesetz. Geprüft werden die Ansprüche der übernehmenden Bank gegen den Eigentümer auf Duldung der Zwangsvollstreckung.

Tobias Hamm· JURA 2009, 539
GrundpfandrechteEntstehung & Gegenstand der Sicherungsmittel+2 weitere
ZjS 2009Fortgeschrittene

Übungsfall: Auflösung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Im Mittelpunkt des Falls steht die rechtliche Auseinandersetzung zweier Partner nach der Auflösung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. M fordert von F einen Ausgleich für von ihm erbrachte finanzielle Beiträge und Arbeitsleistungen beim gemeinsamen Hausbau. Zu prüfen sind insbesondere zivilrechtliche Ausgleichsansprüche im Zusammenhang mit Vermögensverschiebungen innerhalb der Partnerschaft. Weiterhin ist im Rahmen des Zwangsvollstreckungsrechts zu entscheiden, ob bei Vollstreckungsmaßnahmen gegen einen Partner bestimmte Schutzvorschriften – etwa zu Eigentums- und Besitzverhältnissen – auf nichteheliche Lebensgemeinschaften anwendbar sind.

Timo Fest· ZJS 2009, 528
Störung der Geschäftsgrundlage, § 313 BGBRecht der ehelichen GemeinschaftDrittwiderspruchsklage, § 771 ZPO+5 weitere
ZjS 2009Fortgeschrittene

Übungsfall: Wem gehört was???

Im vorliegenden Übungsfall steht zunächst das Mobiliarsachenrecht im Fokus. N verkauft eine Maschine, die ihm nicht gehört, sondern von E geliehen wurde, unter Eigentumsvorbehalt an K. K nimmt zur Sicherung eines Kredits die Maschine als Sicherheit für die Bank B, bleibt aber im Besitz; sowohl E als ursprünglicher Eigentümer als auch B verlangen später von K die Herausgabe des Geräts. Im zweiten Teil veräußert E ein Grundstück formgerecht an K1 und lässt dessen Eintragung ins Grundbuch beantragen, verkauft das Grundstück aber kurz darauf erneut an K2, der ebenfalls einen Eintrag beantragt. Zentral sind Fragen zum Eigentumserwerb und Besitzschutz im beweglichen Sachenrecht sowie bei Grundstücksübertragungen, einschließlich möglicher Amtswidersprüche bei grundbuchlichen Vorgängen.

(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteUnmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG+5 weitere
ZjS 2009Fortgeschrittene

Übungsfall: Studienerfolg durch Lexika

Im Mittelpunkt des Falls steht ein Student, der telefonisch von einem Versandhändler zum Kauf eines Lexikons für 200 Euro überredet wird und dieses nach Lieferung zunächst behalten, aber später den Kauf bereut. Streitig ist, ob der Student nach einem Widerruf weiterhin zur Zahlung verpflichtet ist und ob er im Fall einer Rücksendung Anspruch auf Erstattung der Rücksendekosten hat. In einer Abwandlung erwirbt der Student das Lexikon als Unternehmer für eine Auskunftei und verlangt nach Entdeckung eines Mangels (fehlende Buchstaben X-Z im Lexikon) die Rückerstattung des Kaufpreises. Der Fall beleuchtet insbesondere Fragen des verbraucherschützenden Widerrufsrechts, der Rückabwicklung und der Gewährleistung.

Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Rücktritt Anfechtung der Willenserklärung+5 weitere
JA 20091. Staatsexamen

Anwaltliche Beratung

Die Klausur behandelt einen zivilrechtlichen Sachverhalt aus der anwaltlichen Beratung in einer Anwaltsklausur aus Beklagtensicht. Gegenstand ist die versehentliche Herausgabe und anschließende Tötung eines Hundes durch einen Dritten, nachdem eine Hundepensionsbetreiberin ihren Erfüllungsgehilfen anwies, einen anderen Hund herauszugeben. Die Beklagte fragt nach Verteidigungsmöglichkeiten gegen die Klage auf Schadensersatz und nach eventuellen Ansprüchen gegen den Dritten.

Theissen· JA 2009, 366· 300 Min Bearbeitung
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Auftrag, §§ 662ff. BGBDie Anwaltsklausur aus Beklagtensicht (Typ 2)+5 weitere
ZjS 2009Fortgeschrittene

Übungsfall: A Life 4 Sale

In dem Fall inseriert Jan U. alle wesentlichen Bestandteile seines bisherigen Lebens – einschließlich Haus, Inventar, Fahrzeugen, Job und sozialen Kontakten – als Paket in einer Internetauktion, wobei M das Höchstgebot abgibt. Nach notarieller Beurkundung stellt sich heraus, dass der Immobilienerwerb aufgrund bereits erfolgter Übertragung auf den Sohn D nicht wirksam ist und zudem Teile des Inventars mangelhaft sind. Gegenstand der ersten zentralen Frage ist, ob M ein Recht auf Rücktritt vom gesamten Vertrag wegen Mängeln und fehlender Eigentumsverschaffung hat, unter Berücksichtigung der Formerfordernisse des § 311b BGB und des Mängelgewährleistungsrechts bei Sachgesamtheiten. Die zweite Frage beleuchtet, ob J als Inhaberin des Teppichladens einen Anspruch gegen M auf Arbeitsaufnahme aus einer Vertragsübernahme geltend machen kann.

Hanjo Hamann· ZJS 2009, 267
Rücktritt Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
ZjS 2009Fortgeschrittene

Übungsfall: Risiken der Selbstständigkeit

In diesem Fall schließen sich drei Juristen (A, B und C) zur gemeinsamen Ausübung ihrer selbstständigen Tätigkeit zusammen und gründen eine Sozietät mit gemeinsamer Vermögensverwaltung. Im Verlauf ergeben sich Streitigkeiten um die Bindung an Vertragsverhältnisse (u.a. Buchbestellung, Mietvertrag), die Haftung für anwaltliche Beratungsfehler sowie die Haftungsverteilung unter ehemaligen, aktuellen und neuen Gesellschaftern nach Ausscheiden oder Beitritt. Die rechtlichen Schwerpunkte betreffen das Gesellschaftsrecht der GbR, die Haftung von Gesellschaftern nach innen und außen, die Rechtsnatur anwaltlicher Zusammenschlüsse sowie Übergänge zur haftungsbeschränkten Gesellschaft und Namensführung. Zusätzlich werden Fragen der Mandats- und Beratungshaftung sowie prozessuale Folgen eines Beratungsfehlers thematisiert.

Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
ZjS 2008Fortgeschrittene

Übungsfall: Die falsche Frau

Im Mittelpunkt des Falls steht der Verkauf eines Hauses, das im Miteigentum eines Ehepaares steht. Der Ehemann V verkauft das Grundstück gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin L – die vom Notar irrtümlich als Ehefrau angesehen wird – an den Käufer K, woraufhin die Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgt. Die tatsächliche Ehefrau F erfährt erst nachträglich vom Verkauf und will wissen, welche Ansprüche sie gegen K, V und L geltend machen kann. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind die Wirksamkeit der Eigentumsübertragung, Fragen der Stellvertretung, Probleme bei der Bruchteilsgemeinschaft und bereicherungsrechtliche Ansprüche.

StellvertretungSchadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
JA 2008Fortgeschrittene

Der pensionierte Fußballfan

Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Problematik von Fernabsatzverträgen und Verbraucherschutz, insbesondere das Widerrufsrecht bei Online-Bestellungen von Zeitschriften und DVDs durch einen pensionierten Verbraucher. Es werden die Voraussetzungen sowie mögliche Ausnahmen des Widerrufsrechts thematisiert, auch unter Einbeziehung von persönlichen Kontakten über Außendienstmitarbeiter. Im Fokus steht die Frage, ob der Unternehmer Zahlung verlangen kann, wenn der Verbraucher den Vertrag widerruft.

Blasek· JA 2008, 177· 90 Min Bearbeitung
Widerruf & VerbraucherverträgeMietverhältnisse über WohnraumRecht der ehelichen Gemeinschaft+5 weitere
JA 20071. Staatsexamen

Ausgerechnet der Fliesenfachmarkt

Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Haftung aus einem Schadensfall zwischen einem Fliesenfachmarkt, dessen Mitarbeiter und einer 6-jährigen Besucherin, die beim Spielen von einem Gabelstapler verletzt wurde. Thematisiert werden die Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung, die Zurechnung von Mitverschulden des gesetzlichen Vertreters, der Vertrag mit Drittschutzwirkung sowie die Problematik der gestörten Gesamtschuld. Es geht um Schadensersatz und Schmerzensgeldansprüche der Geschädigten.

Horlach· JA 2007, 590· 300 Min Bearbeitung
StellvertretungBesonderer Teil - VertiefungMietverhältnisse über Wohnraum+5 weitere
JA 20062. Staatsexamen / Referendariat

Hauskauf mit Hindernissen

Die Klausur behandelt ein einstweiliges Verfügungsverfahren nach einem Hauskauf, bei dem der Verkäufer mittels Drohungen zur Zahlung einer ausstehenden Kaufpreisrate animieren wollte. Neben verfahrensrechtlichen Fragen zur Kostenentscheidung gemäß § 91a ZPO stehen zivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassung und das Zurückbehaltungsrecht im Mittelpunkt.

Hartz· JA 2006, 875· 60 Min Bearbeitung
Auftrag, §§ 662ff. BGBEinredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
JA 2006Fortgeschrittene

Laptopkauf mit Missverständnissen

Die Klausur befasst sich mit den rechtlichen Problemen rund um einen Laptopkauf, bei dem es zu mehreren Missverständnissen und Stellvertretungsverhältnissen kommt. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur wirksamen Begründung von Kaufverträgen, zur Rechtsgeschäftslehre sowie zur Stellvertretung und zu möglichen Anfechtungen. Es sind zudem AGB-Fragen relevant.

Löhnig· JA 2006, 763
Auftrag, §§ 662ff. BGBVerbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
JA 2006Fortgeschrittene

Folgenschweres Missverständnis

Die Klausur behandelt einen Fall aus dem Sachenrecht und Schuldrecht, bei dem eine Hypothek zur Sicherung eines Darlehens bestellt wurde, dieses jedoch nie ausgezahlt wurde. Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen Konsequenzen der Abtretung einer nicht bestehenden Forderung (forderungsentkleidete Hypothek), die Möglichkeit des gutgläubigen Forderungserwerbs sowie Ansprüche der Paketbank AG gegen die Sicherungsgeberin und Regressfragen gegenüber der ursprünglichen Bank im Kontext von Organisationsverschulden.

Servatius· JA 2006, 692· 120 Min Bearbeitung
(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GGDarlehensvertrag, §§ 488ff. BGB+5 weitere
JA 2006Fortgeschrittene

Die Beamtenklausel in der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

Die Klausur behandelt die Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung nach Eintritt der Berufsunfähigkeit einer Beamtin. Schwerpunkte sind die Auslegung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (insbesondere der sog. Beamtenklausel) und die Frage, ob eine Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit einen Anspruch auf Versicherungsleistungen auslöst. Weiterhin werden die Bindungswirkung der behördlichen Entscheidung und mögliche Einschränkungen der Versicherungsbedingungen geprüft.

Knauff, Heese· JA 2006, 637· 300 Min Bearbeitung
Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteEntscheidungsgründe+5 weitere
JA 20061. Staatsexamen

Ein Haus für 2,50??

Die Klausur befasst sich mit Problemen beim Zustandekommen und der Abwicklung von Verträgen im Rahmen von Internetauktionen, insbesondere zu ungewöhnlich niedrigen Kaufpreisen. Es werden verschiedene zivilrechtliche Fragestellungen analysiert, darunter Angebot und Annahme, Geschäftsfähigkeit, Auslegung der Willenserklärungen sowie bereicherungsrechtliche Ansprüche und die Anwendung von AGB.

Deutsch· JA 2006, 346· 300 Min Bearbeitung
Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
JA 20061. Staatsexamen

Teure Wohnungsvermittlung?

In dieser Examensklausur geht es um die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit einer Maklerprovision bei der Vermittlung eines kurzfristigen Wohnraummietvertrages unter besonderer Berücksichtigung der Auslegung der Provisionsvereinbarung und relevanter mietrechtlicher Vorschriften. Zusätzlich wird geprüft, ob die Mieterin gegen die Vermieterin einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen aus eigenmächtiger Beauftragung eines Handwerkers wegen eines Defekts hat.

Böcker· JA 2006, 110· 300 Min Bearbeitung
Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
JA 20051. Staatsexamen

* "Kauf eines Reitpferds nach der Schuldrechtsmodernisierung

Die Klausur behandelt einen Pferdekauf zwischen einer privaten Käuferin und einer regelmäßig mit Pferden handelnden Reitschule nach Schuldrechtsmodernisierung. Streitpunkte sind insbesondere Sachmängelgewährleistung nach neuem Recht, Anspruchsgrundlagen beim Verbrauchsgüterkauf und mögliche Ansprüche im Zusammenhang mit einem Wertgutachten und Schadensersatz wegen eines überfahrenen Hundes. Die Fälle umfassen Käuferansprüche, Gutachterhaftung und die Haftung rund um einen Transport-Schaden.

Schmoeckel, Stolte, Glasner· JA 2005, 704· 180 Min Bearbeitung
Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteWiderklage+5 weitere
JA 2005Schwerpunktbereich

Scheinkommanditist; Übertragung eines Kommanditanteils

Die Klausur behandelt die Haftung eines Scheinkommanditisten und die Übertragung eines Kommanditanteils in einer KG. Thematisiert werden Ansprüche eines Gläubigers gegen verschiedene Gesellschafter vor und nach Handelsregistereintragung sowie Registerpflichten und Rechtsfolgen der Anteilsübertragung. Der Schwerpunkt liegt auf handels- und gesellschaftsrechtlichen Fragen mit zivilrechtlichem Bezug.

Müller· JA 2005, 602· 180 Min Bearbeitung
Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteDas Erlöschen der gesicherten Forderung+4 weitere
ZjSFortgeschrittene

Übungsfall: Trautes Heim, dieses Glück gibt’s nur allein

Im Mittelpunkt des Falls stehen zwei Käufer, A und B, die jeweils bei V hochwertige Espressomaschinen erworben haben. Beide Käufer reklamieren Mängel an den Maschinen und fordern von V Nacherfüllung, wobei insbesondere um die Modalitäten der Rückgabe bzw. Reparatur gestritten wird. A verlangt nach erfolgloser Aufforderung zur Abholung der defekten Maschine die Rückzahlung des Kaufpreises, während V im zweiten Fall nach Feststellung eines Bedienungsfehlers von B die Rückzahlung von Transportkosten sowie die Abholung der Maschine fordert. Zentrale rechtliche Schwerpunkte liegen im Kaufrecht bei Fragen zum Erfüllungsort der Nacherfüllung, den Konsequenzen eines unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangens sowie den Rechten und Pflichten der Vertragsparteien nach Rücktritt und bei mangelfreier Ware.

21 - 32· ZJS
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Rücktritt Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)+39 weitere
Verwandte Themen in Kreditsicherungsrecht
🦊

Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte in der Jurafuchs-Lernapp

In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.

Jurafuchs-Lernapp öffnen