Krüger
Klausuren
Die beschränkt geschäftsfähige Stellvertreterin ohne Vertretungsmacht
Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Problematik des Vertragsschlusses durch eine beschränkt geschäftsfähige Stellvertreterin ohne Vertretungsmacht. Zu prüfen ist insbesondere, ob und unter welchen Voraussetzungen Erwin Ansprüche gegen Anne oder Tina aus dem Kaufvertrag über den Fernseher geltend machen kann. Die Abwandlung bezieht sich zusätzlich auf Ansprüche auf Herausgabe nach Lieferung.
Die Vorleistungspflicht der Werkunternehmerin
Die Klausur befasst sich mit der Wirksamkeit einer AGB-Klausel in einem Werkvertrag betreffend eine Vorleistungspflicht der Bestellerin. Im Zentrum stehen die AGB-rechtliche Kontrolle der Vorleistungspflicht, die Rechte und Pflichten der Parteien beim Werkvertrag sowie die Möglichkeit von Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit einer mangelhaften Werkleistung.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Krüger prüfen besonders häufig AGB (1×), Geschäftsfähigkeit (1×), Nacherfüllung (1×), Stellvertretung (1×), Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB) (1×) und Zugewinnausgleich und andere Vermögensausgleichsansprüche (1×).