21 - 32
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Klausuren
ZjSFortgeschrittene
Übungsfall: Trautes Heim, dieses Glück gibt’s nur allein
21 - 32· ZJS
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Rücktritt Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)+39 weitere
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von 21 - 32 prüfen besonders häufig § 1004 BGB (analog) (1×), Auftrag, §§ 662ff. BGB (1×), Die öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde (1×), Fahrlässige Tötung, § 222 StGB (1×), Falsche Versicherung an Eides Statt, § 156 StGB (1×), Haftung für Verstöße gegen Unionsrecht (1×), Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht) (1×) und Ordnungsgemäße Klageerhebung (1×).