Theissen
Klausuren
Anwaltliche Beratung
Die Klausur behandelt einen zivilrechtlichen Sachverhalt aus der anwaltlichen Beratung in einer Anwaltsklausur aus Beklagtensicht. Gegenstand ist die versehentliche Herausgabe und anschließende Tötung eines Hundes durch einen Dritten, nachdem eine Hundepensionsbetreiberin ihren Erfüllungsgehilfen anwies, einen anderen Hund herauszugeben. Die Beklagte fragt nach Verteidigungsmöglichkeiten gegen die Klage auf Schadensersatz und nach eventuellen Ansprüchen gegen den Dritten.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Theissen prüfen besonders häufig Auftrag, §§ 662ff. BGB (1×), Die Anwaltsklausur aus Beklagtensicht (Typ 2) (1×) und Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht) (1×).