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Klausuren

JuS 2021Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Sachenrecht und Handelsrecht - Belastungen einer Gesellschaft

Die Klausur konzentriert sich auf wesentliche Fragen des Sachen- und Handelsrechts im Zusammenhang mit gesellschaftsrechtlichen Belastungen. Schwerpunkte sind die Anwendung des § 1156 S. 1 BGB bei Unentgeltlichkeit, die Reichweite der negativen Publizität des Handelsregisters sowie die rechtliche Bewertung einer gefälschten Abtretungserklärung als Rechtsscheingrundlage. Zudem wird die Problematik einer Abtretungsbeschränkung für das akzessorische Sicherungsrecht im Fall eines Scheinkaufmanns bearbeitet. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Formkaufmannseigenschaft und die Anwendung von § 354a I 1 HGB beim redlichen Hypothekenerwerb ohne Kenntnisnahme vom Rechtsscheinträger.

Lieder· JuS 2021, 1169
Grundprinzipien des SachenrechtsSicherungsrechte an beweglichen SachenGrundpfandrechte+3 weitere
JA 20111. Staatsexamen

Kfz-Kopper

Die Klausur behandelt die Unternehmensfortführung durch einen Einzelkaufmann und eine OHG sowie die Kommanditistenhaftung nach Gesellschaftsrecht. Im Mittelpunkt steht die Frage nach der Haftung der Kommanditisten C, D und E für eine Kaufpreisforderung eines Ersatzteillieferanten, die aus Lieferungen an den ursprünglichen Einzelkaufmann stammt. Neben gesellschaftsrechtlichen Aspekten werden Probleme der Verjährung, der Wirksamkeit des Unternehmenskaufvertrags sowie der Verlustkompensation der Kommanditisten thematisiert.

Lieder· JA 2011, 658· 300 Min Bearbeitung
Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteHaftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Lieder prüfen besonders häufig (Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte (1×), Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte (1×), Grundpfandrechte (1×), Grundprinzipien des Sachenrechts (1×), Haftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht) (1×) und Sicherungsrechte an beweglichen Sachen (1×).