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Duchstein

5 Klausuren im Portal · Profil-Link vorschlagen

Klausuren

JA 2018Fortgeschrittene

Anwalt, Anwalt, gib' mir mein Grundstück wieder!

Die Klausur behandelt die anwaltliche Haftung im Kontext einer Zwangsversteigerung eines Grundstücks. Im Zentrum steht die Frage, ob der beauftragte Anwalt für den Verlust des Grundstücks und daraus entstehende Schäden wie Renovierungskosten und entgangene Mieten haftet, nachdem trotz Ausgleich der Grundschuld die Zwangsversteigerung durchgeführt wurde.

Duchstein· JA 2018, 452· 60 Min Bearbeitung
StellvertretungSofortige Beschwerde, § 793 ZPO+6 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Die sichere Schiffsbeteiligung

Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Haftung eines Anlageberaters für behauptete Falschberatung im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem Schifffonds. Zentral ist die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit einer fehlerhaften und risikoverharmlosenden Anlageberatung bestehen. Der konkrete Sachverhalt greift insbesondere Aspekte rund um die Pflichten eines Anlageberaters sowie deren Auswirkungen auf vertragliche und deliktische Ansprüche auf.

Duchstein· JA 2015, 693· 300 Min Bearbeitung
Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)§ 824 BGB+5 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

Das gefährliche Urteil

Die Klausur stellt einen Fall aus anwaltlicher Sicht dar, in dem eine Mandantin nach erfolgter gerichtlicher Verurteilung zur Zahlung von Mietrückständen und anschließender Zahlung an eine Erbengemeinschaft verhindern möchte, ein weiteres Mal im Wege der Zwangsvollstreckung in Anspruch genommen zu werden. Es sind prozessuale und materiell-rechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit Zwangsvollstreckungsrecht, Erbrecht und Mietrecht zu prüfen.

Duchstein· JA 2014, 848· 300 Min Bearbeitung
Die Anwaltsklausur aus Klägersicht (Typ 1)Die Anwaltsklausur aus Beklagtensicht (Typ 2)Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

Die überraschte Bank

In der Klausur wird die Problematik einer im Grundbuch eingetragenen Grundschuld behandelt, zu deren Löschung der neue Eigentümer die Zustimmung der Bank verlangt. Er streitet insbesondere um die Wirksamkeit einer nach Eigentumswechsel von der Voreigentümerin abgegebenen Zweckerklärung zugunsten der Bank und begehrt zudem Vollstreckungsabwehr gegen die Zwangsvollstreckung aus der Grundschuld. Die Wirksamkeit, der Umfang der Sicherungsabrede und der öffentliche Glaube des Grundbuchs sowie die Voraussetzungen der Vollstreckungsabwehrklage stehen dabei im Mittelpunkt.

Duchstein· JA 2014, 446· 90 Min Bearbeitung
(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteKeine entgegenstehende Rechtskraft, § 322 ZPOKlage auf vorzugsweise Befriedigung, § 805 ZPO+5 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

Die TÜV-Plakette

Die Klausur behandelt einen Kaufvertrag über ein gebrauchtes, nicht verkehrssicheres Fahrzeug, das trotz vorhandener Mängel eine TÜV-Plakette erhalten hat. Es sind vor allem Fragen zur Sachmangelhaftung, den Gewährleistungsrechten des Käufers sowie zum Ausschluss dieser Rechte durch AGB-ähnliche Klauseln und zu Schadensersatzansprüchen zu prüfen.

Duchstein· JA 2011, 744· 120 Min Bearbeitung
Gewährleistung§ 824 BGB§ 826 BGB+5 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Duchstein prüfen besonders häufig § 824 BGB (2×), (Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte (1×), § 826 BGB (1×), Die Anwaltsklausur aus Beklagtensicht (Typ 2) (1×), Die Anwaltsklausur aus Klägersicht (Typ 1) (1×), Gewährleistung (1×), Keine entgegenstehende Rechtskraft, § 322 ZPO (1×) und Klage auf vorzugsweise Befriedigung, § 805 ZPO (1×).