Duchstein
Klausuren
Anwalt, Anwalt, gib' mir mein Grundstück wieder!
Die Klausur behandelt die anwaltliche Haftung im Kontext einer Zwangsversteigerung eines Grundstücks. Im Zentrum steht die Frage, ob der beauftragte Anwalt für den Verlust des Grundstücks und daraus entstehende Schäden wie Renovierungskosten und entgangene Mieten haftet, nachdem trotz Ausgleich der Grundschuld die Zwangsversteigerung durchgeführt wurde.
Die sichere Schiffsbeteiligung
Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Haftung eines Anlageberaters für behauptete Falschberatung im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem Schifffonds. Zentral ist die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit einer fehlerhaften und risikoverharmlosenden Anlageberatung bestehen. Der konkrete Sachverhalt greift insbesondere Aspekte rund um die Pflichten eines Anlageberaters sowie deren Auswirkungen auf vertragliche und deliktische Ansprüche auf.
Das gefährliche Urteil
Die Klausur stellt einen Fall aus anwaltlicher Sicht dar, in dem eine Mandantin nach erfolgter gerichtlicher Verurteilung zur Zahlung von Mietrückständen und anschließender Zahlung an eine Erbengemeinschaft verhindern möchte, ein weiteres Mal im Wege der Zwangsvollstreckung in Anspruch genommen zu werden. Es sind prozessuale und materiell-rechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit Zwangsvollstreckungsrecht, Erbrecht und Mietrecht zu prüfen.
Die überraschte Bank
In der Klausur wird die Problematik einer im Grundbuch eingetragenen Grundschuld behandelt, zu deren Löschung der neue Eigentümer die Zustimmung der Bank verlangt. Er streitet insbesondere um die Wirksamkeit einer nach Eigentumswechsel von der Voreigentümerin abgegebenen Zweckerklärung zugunsten der Bank und begehrt zudem Vollstreckungsabwehr gegen die Zwangsvollstreckung aus der Grundschuld. Die Wirksamkeit, der Umfang der Sicherungsabrede und der öffentliche Glaube des Grundbuchs sowie die Voraussetzungen der Vollstreckungsabwehrklage stehen dabei im Mittelpunkt.
Die TÜV-Plakette
Die Klausur behandelt einen Kaufvertrag über ein gebrauchtes, nicht verkehrssicheres Fahrzeug, das trotz vorhandener Mängel eine TÜV-Plakette erhalten hat. Es sind vor allem Fragen zur Sachmangelhaftung, den Gewährleistungsrechten des Käufers sowie zum Ausschluss dieser Rechte durch AGB-ähnliche Klauseln und zu Schadensersatzansprüchen zu prüfen.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Duchstein prüfen besonders häufig § 824 BGB (2×), (Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte (1×), § 826 BGB (1×), Die Anwaltsklausur aus Beklagtensicht (Typ 2) (1×), Die Anwaltsklausur aus Klägersicht (Typ 1) (1×), Gewährleistung (1×), Keine entgegenstehende Rechtskraft, § 322 ZPO (1×) und Klage auf vorzugsweise Befriedigung, § 805 ZPO (1×).