Pietsch
Klausuren
*"Lang, lang ist's her
Die Klausur behandelt zwei Schwerpunkte im Zwangsvollstreckungsrecht: Im ersten Fall geht es um die Vollstreckungsabwehrklage, Präklusionsfragen beim Widerrufsrecht eines Verbrauchers sowie die Berechtigung von Vollstreckungseinwendungen. Im zweiten Fall steht die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung nach Verwertung einer schuldnerfremden Sache (verlängerte Drittwiderspruchsklage) im Zentrum, insbesondere im Kontext von Verjährung und Abtretung des erzielten Erlöses.
* "Wer darf hier was?
Die Klausur behandelt zivilrechtliche Probleme im Zwangsvollstreckungsrecht, insbesondere die Rechtsbehelfe gegen die Pfändung von Sachen im ehelichen Haushalt und bei Leasing. Im Mittelpunkt stehen die Eigentums- und Gewahrsamsvermutung, die Drittwiderspruchsklage sowie Interventionsrechte aus Besitz. Der Bearbeiter soll die Erfolgsaussichten dieser Rechtsbehelfe rechtlich prüfen.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Pietsch prüfen besonders häufig „Verlängerte Drittwiderspruchsklage“ (1×), „Verlängerte Vollstreckungsabwehrklage“ (1×), (Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte (1×), § 1004 BGB (analog) (1×), Drittwiderspruchsklage, § 771 ZPO (1×) und Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte (1×).