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Obergfell

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Klausuren

JA 2012Fortgeschrittene

Riskante Schenkung

Die Klausur thematisiert die Voraussetzungen der Eintragung einer Auflassungsvormerkung sowie die Übertragung von Grundstückseigentum im Kontext von Minderjährigenschutz und Schenkung. Behandelt werden unter anderem die Anforderungen an den lediglich rechtlichen Vorteil nach § 107 BGB, die Anwendbarkeit des § 181 BGB sowie die Beteiligung eines Ergänzungspflegers gemäß § 108 Abs. 3 BGB bei minderjährigen Beschenkten.

Obergfell, Hauck· JA 2012, 178· 300 Min Bearbeitung
Schenkung, §§ 516ff. BGBRecht der ehelichen GemeinschaftVerbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)+5 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

Darlehens- und Restschuldversicherungsvertrag als verbundene Verträge?

Die Klausur beschäftigt sich mit der Frage, ob ein Darlehensvertrag und ein gleichzeitig abgeschlossener Restschuldversicherungsvertrag bei finanzierten Modernisierungsmaßnahmen als verbundene Verträge im Sinne des § 358 BGB gelten. Es geht insbesondere um Widerrufsrechte und die Rechtsfolgen eines Widerrufs solcher Verträge, einschließlich Rückabwicklung, unter Bezugnahme auf die aktuelle BGH-Rechtsprechung. Im Mittelpunkt stehen der sogenannte Widerrufsdurchgriff, die ordnungsgemäße Belehrung sowie versicherungsrechtliche Aspekte.

Obergfell· JA 2011, 412· 300 Min Bearbeitung
Darlehensvertrag, §§ 488ff. BGBAbgabe und Zugang von WillenserklärungenVerbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)+5 weitere
JA 2011Fortgeschrittene1. Staatsexamen

* "Der zerstörte WM-Fußball und Ärger mit dem Töpferkurs

Die Klausur behandelt die Wirksamkeit und Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere die Vorleistungspflicht in einem gemischttypischen Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Einzelunternehmer. Es wird geprüft, ob Allcall Solutions einen Anspruch auf Zahlung des vorab verlangten Entgelts gegen Bernhard Bruch hat, wobei die unternehmerische und verbraucherrechtliche Stellung des Kunden sowie die AGB-rechtlichen Grenzen der Vorleistungsklausel im Mittelpunkt stehen.

Obergfell, Hauck· JA 2011, 17· 300 Min Bearbeitung
Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+12 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Obergfell prüfen besonders häufig Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB) (3×), (Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte (1×), Abgabe und Zugang von Willenserklärungen (1×), Darlehensvertrag, §§ 488ff. BGB (1×), Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte (1×), Recht der ehelichen Gemeinschaft (1×), Schadensersatz wegen Unmöglichkeit (Leistungsstörungsrecht) (1×) und Schenkung, §§ 516ff. BGB (1×).