Hauck
Klausuren
Riskante Schenkung
Die Klausur thematisiert die Voraussetzungen der Eintragung einer Auflassungsvormerkung sowie die Übertragung von Grundstückseigentum im Kontext von Minderjährigenschutz und Schenkung. Behandelt werden unter anderem die Anforderungen an den lediglich rechtlichen Vorteil nach § 107 BGB, die Anwendbarkeit des § 181 BGB sowie die Beteiligung eines Ergänzungspflegers gemäß § 108 Abs. 3 BGB bei minderjährigen Beschenkten.
* "Der zerstörte WM-Fußball und Ärger mit dem Töpferkurs
Die Klausur behandelt die Wirksamkeit und Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere die Vorleistungspflicht in einem gemischttypischen Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Einzelunternehmer. Es wird geprüft, ob Allcall Solutions einen Anspruch auf Zahlung des vorab verlangten Entgelts gegen Bernhard Bruch hat, wobei die unternehmerische und verbraucherrechtliche Stellung des Kunden sowie die AGB-rechtlichen Grenzen der Vorleistungsklausel im Mittelpunkt stehen.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Hauck prüfen besonders häufig Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB) (2×), (Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte (1×), Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte (1×), Recht der ehelichen Gemeinschaft (1×), Schadensersatz wegen Unmöglichkeit (Leistungsstörungsrecht) (1×), Schenkung, §§ 516ff. BGB (1×), Störung der Geschäftsgrundlage, § 313 BGB (1×) und Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht) (1×).