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Klausuren

JuS 2022Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Endurteil im schriftlichen Verfahren - Bilder am Pool

In der Klausur geht es schwerpunktmäßig um Fragen der Rechtsnachfolge, insbesondere im Zusammenhang mit der mittelbaren Fruchtziehung durch Lichtbilder, der Störereigenschaft sowie möglichen Duldungspflichten nach § 1004 II BGB und dem Urheberrechtsgesetz. Zudem ist das Verhältnis zwischen allgemeinem Persönlichkeitsrecht und Universalsukzession zu prüfen, einschließlich der Wiederholungs- und Erstbegehungsgefahr und des quasinegatorischen Unterlassungsanspruchs. Daneben werden der Widerruf des Einverständnisses mit einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren sowie Fragen zu ausschließlichen und fliegenden Gerichtsständen behandelt. Die Klausur setzt damit einen Schwerpunkt auf das Verhältnis von Persönlichkeitsrecht, Nachfolgerrecht und speziellen Unterlassungsansprüchen im Zivilprozess.

Burger, Eitzinger· JuS 2022, 350
Negatorischer Abwehr- und Unterlassungsanspruch EntscheidungsgründeGrundsätze & Urteilsarten+5 weitere
JA 2018Original-Examensklausur1. Staatsexamen

Original-Examensklausur: "Bootsfahrt mit zivilprozessualen Untiefen

Die Klausur behandelt einen Bootsausflug am Chiemsee, der nach einem Unfall zum Gegenstand zivilrechtlicher Streitigkeiten wird. Zu prüfen sind reiserechtliche Ansprüche auf Rückerstattung des Reisepreises, Schadensersatz für entgangene Urlaubsfreuden und deliktische Haftung wegen einem bekannten Kielschaden sowie prozessuale Besonderheiten wie ein zweites Versäumnisurteil, Einspruch und Vollstreckungsabwehrklage. Es stellt sich zudem die Frage einer Gegenforderung für konsumierte Getränke und die Einbeziehung eines insolventen Reiseveranstalters.

Burger, Eitzinger· JA 2018, 133· 300 Min Bearbeitung
Auftrag, §§ 662ff. BGBVollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPO+6 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Burger prüfen besonders häufig Auftrag, §§ 662ff. BGB (1×), Entscheidungsgründe (1×), Grundsätze & Urteilsarten (1×), Negatorischer Abwehr- und Unterlassungsanspruch (1×) und Vollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPO (1×).