Kreditsicherungsrecht
Das Kreditsicherungsrecht gewährleistet dem Gläubiger die Absicherung von Forderungen durch Sicherungsmittel wie Bürgschaft (§§ 765 ff. BGB), Sicherungsübereignung und Forderungsabtretung (§ 398 BGB). Zentrale Themen sind Entstehung und Wirksamkeit des Sicherungsvertrages (z.B. Schriftform, § 766 BGB), Erlöschen der gesicherten Forderung sowie Einwendungen des Sicherungsgebers. Examensklassiker: Sittenwidrigkeit der Bürgschaft unter nahen Angehörigen, Globalbürgschaft, gutgläubiger Erwerb der Sicherung.
Zu diesem Thema haben wir 197 Klausuren im Portal.
Unterthemen
Neueste Klausuren zum Thema
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Fortgeschrittenenhausarbeit – Zivilrecht: Isolierte Grundschuld und Wettlauf der Sicherungsgeber
Die Fortgeschrittenenhausarbeit behandelt die zivilrechtlichen Probleme der isolierten Grundschuld und den Wettlauf der Sicherungsgeber. Im Mittelpunkt stehen die Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Grundschulderwerbs sowie die Rangverhältnisse und Rückgriffsmöglichkeiten im Sicherungsrecht.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Der Traum vom Haus am See
Im Mittelpunkt der Klausur stehen das Abgrenzungsproblem der materiell-rechtlichen und grundbuchrechtlichen Formbedürftigkeit sowie das Erfordernis der Zustimmung gemäß § 1365 I, II BGB, insbesondere im Zusammenhang mit belastenden Rechtsgeschäften und Konvaleszenz nach dem Tod gemäß § 873 II BGB. Daneben wird das Innenverhältnis verschiedenartiger Sicherungsgeber umfassend behandelt, wobei die gegenseitigen Verpflichtungen und Ausgleichsansprüche im Fokus stehen. Wesentliche Bedeutung kommt zudem der Analogie zur Sicherung des Regressanspruchs zu, auch wenn kein akzessorisches Sicherungsrecht vorliegt. Die Klausur prüft damit zentrale Aspekte der dinglichen Sicherheiten und deren Auswirkungen auf die Vertragsparteien.
Fortgeschrittenenübungsklausur: Baustahl, Bestechung, Bankrott – Ein Fall zur Rückabwicklung im Bereicherungsrecht –
Die A AG ließ durch ihren Prokuristen P ein neues Lagerhaus errichten, wobei sich dieser gegen Bestechung für das teurere Angebot des Unternehmers Y entschied. Nach Offenlegung der Bestechungszahlung verweigert A die Zahlung an Y. Y gerät daraufhin in Insolvenz, und der Insolvenzverwalter I prüft Ansprüche gegen A sowie Rückforderungsmöglichkeiten gegenüber P wegen der Bestechung. Gleichzeitig stellt sich für den Stahlhändler S die Frage, ob er nach Ys Insolvenz Zahlungs- oder Herausgabeansprüche gegen A hat, nachdem der Baustahl auf deren Baustelle geliefert und verbaut wurde. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Wirksamkeit des Bauvertrags, bereicherungsrechtliche Rückabwicklungen und Ansprüche aus Eigentumsvorbehalt sowie Insolvenzrecht.
Kreditsicherungsrecht in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.
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