Stüber
Klausuren
Grenzen der Wahlwerbung durch Amtsträger bei Kommunalwahlen – Öffentlich-rechtliches Prüfungsgespräch im Zweiten Juristischen Staatsexamen
Die JA-Klausur „Grenzen der Wahlwerbung durch Amtsträger bei Kommunalwahlen – Öffentlich-rechtliches Prüfungsgespräch im Zweiten Juristischen Staatsexamen" aus dem JA Klausur-Campus.
Ein später Rechtsbehelf und seine Auswirkungen – Das strafrechtliche Prüfungsgespräch im Assessorexamen aus richterlicher Sicht
Die JA-Klausur „Ein später Rechtsbehelf und seine Auswirkungen – Das strafrechtliche Prüfungsgespräch im Assessorexamen aus richterlicher Sicht" aus dem JA Klausur-Campus.
Öffentliche Einrichtungen, Versammlungen und Gefährderanschreiben
Die Klausur behandelt die rechtlichen Grundlagen öffentlicher Einrichtungen, das Versammlungsrecht insbesondere im Zusammenhang mit Auflagen, Verboten und Gefährderanschreiben sowie das polizei- und ordnungsrechtliche Vorgehen gegenüber potenziellen Gefährdern. Im Vordergrund stehen die verfassungsrechtliche Versammlungsfreiheit nach Art. 8 GG, sowie verfahrens- und materiellrechtliche Aspekte der behördlichen Maßnahmen.
Gnade vor Recht? Das strafrechtliche Prüfungsgespräch im Referendarexamen aus staatsanwaltschaftlicher Sicht
Die Klausur befasst sich mit der prüfungsrechtlichen und strafrechtlichen Bewertung von Referendarleistungen im strafrechtlichen Prüfungsgespräch aus Sicht der Staatsanwaltschaft. Sie beleuchtet insbesondere Abwägungen zwischen Ermessenspielräumen (Gnade) und den rechtlichen Vorgaben (Recht).
Das praxisnahe strafrechtliche Prüfungsgespräch im Zweiten Juristischen Staatsexamen
Der Beitrag thematisiert das praxisorientierte strafrechtliche Prüfungsgespräch im Zweiten Juristischen Staatsexamen und beleuchtet dabei typische Anforderungen sowie die Herangehensweise an strafrechtliche Prüfungsinhalte. Es werden Vorgehensweise und Erwartungen im Prüfungsgespräch sowie relevante strafrechtliche Fragestellungen für angehende Juristen dargestellt.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Stüber prüfen besonders häufig Die Anwaltsklausur aus Beklagtensicht (Typ 2) (2×), Die Anwaltsklausur aus Klägersicht (Typ 1) (2×), (Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte (1×), Die öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde (1×), Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte (1×), Formfreiheit und Grenzen (1×), Haftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht) (1×) und Klausurtypen & Prozessrecht (1×).