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Strafrecht

Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGB

§ 113 StGB schützt Vollstreckungsbeamte vor Widerstandshandlungen im Zusammenhang mit der Vornahme rechtmäßiger Vollstreckungshandlungen. Zentrale Streitfragen betreffen den Begriff und Beginn der Vollstreckungshandlung, das Verhältnis zu § 240 StGB (Nötigung), Umfang der geschützten Amtsträger sowie die Abgrenzung von Gewalt- und Drohungshandlungen. Examensrelevant sind v.a. die Rechtmäßigkeit der Vollstreckungshandlung (§ 113 Abs. 3), Konkurrenzen zu anderen Straftatbeständen und der Begriff des gefährlichen Werkzeugs (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB).

Zu diesem Thema haben wir 119 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JA 2026Anfänger:innenFortgeschrittene

Die Gauner und der Geldspeicher

Die Klausur behandelt eine strafrechtliche Fallkonstellation zur Jagd auf einen Wolf, bei der zwei Jäger beteiligt sind. Wesentliche Aspekte sind der Versuch und Rücktritt vom Versuch, Rechtfertigungsgründe sowie insbesondere das subjektive Rechtfertigungselement. Der Prüfungsfokus liegt auf dem Verhalten des J gegenüber N und dem Wolf, unter Ausschluss einer Prüfung des § 303 StGB.

Prof. Dr. Michael Soiné, Joseph Holte, Dr. Annalena Gras· JA 2026, 379· 120 Min Bearbeitung
RechtfertigungsgründeAllgemeiner TeilVersuch und Rücktritt+13 weitere
JA 2026Anfänger:innen

„Verhängnisvolle Eifersucht“

Die Klausur thematisiert einen tödlich verlaufenen BDSM-Vorfall, bei dem die Täterin nach objektiver Sorgfaltswidrigkeit und dem maßgeblichen Gefahrenzusammenhang für eine fahrlässige Tötung verantwortlich sein könnte. Es sind zudem Fragen der Einwilligung, Sittenwidrigkeit nach § 228 StGB sowie der eigenverantwortlichen Selbstgefährdung zu prüfen. Die Fallbearbeitung verlangt eine differenzierte Auseinandersetzung mit der Abgrenzung zwischen einverständlicher Fremd- und Selbstgefährdung im Kontext sadomasochistischer Handlungen.

Betrug (§ 263 StGB)Schwere Brandstiftung, § 306a StGB Schwere Körperverletzung, § 226 StGB+13 weitere
JA 2026FortgeschritteneAnfänger:innen

„Der ,eigenmächtige‘ Überstundenbonus“

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit der T im Zusammenhang mit dem Diebstahl einer Uhr (‚Überstundenbonus‘), dem Beisichführen einer Schusswaffe sowie eines Messers, und einem tätlichen Angriff, wobei insbesondere das Beisichführen gefährlicher Werkzeuge und deren Einordnung nach § 244 StGB und § 224 StGB thematisiert werden. Im Fokus stehen die Qualifikationstatbestände des schweren Diebstahls und der gefährlichen Körperverletzung.

Cem-Inan Yildirim, Max Frankenreiter· JA 2026, 28· 120 Min Bearbeitung
Betrug (§ 263 StGB)Geldwäsche (§ 261 StGB)Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)+5 weitere
ZjS 2025Fortgeschrittene

Examensübungsklausur: Hools, Corona und ein Supersportwagen

Im Fall geht es um mehrere strafrechtliche Problemstellungen: T beteiligt sich als Hooligan an einer Prügelei mit gegnerischen Fußballfans, nimmt infiziert an einer Corona-Demonstration teil und greift einen Polizeibeamten körperlich sowie durch Anspucken an. Zudem geht es um den Supersportwagenfahrer X, der auf einer unbegrenzten Autobahn mit extrem hoher Geschwindigkeit einen Geschwindigkeitsrekord erzielen und filmen will. Zentral sind Fragestellungen rund um die Strafbarkeit von Körperverletzungen im Rahmen von Raufhändeln, die Begehung von Straftaten im Zusammenhang mit Demonstrationen und Infektionsschutz, sowie die strafrechtliche Relevanz des sogenannten Alleinrasens gemäß § 315d StGB.

Christine Morgenstern· ZJS 2025, 1150
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBTätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, § 114 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
JA 2025FortgeschritteneAnfänger:innen

Käse – Das Gold der einfachen Leute

Die Klausur thematisiert die strafrechtlichen Abgrenzungen zwischen Trickdiebstahl und Sachbetrug sowie die Tatbestandsmerkmale des räuberischen Diebstahls, einschließlich der Frage, wann ein Werkzeug als gefährlich gilt. Zudem wird die objektive Zurechnung einer schweren Folge behandelt. Die Fallkonstruktion verknüpft praktische Probleme des Allgemeinen Teils mit der Anwendung zentraler Delikte des Besonderen Teils.

Prof. Dr. Robert Esser, Rebecca Kania· JA 2025, 824· 120 Min Bearbeitung
Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBObjektive Zurechnung+5 weitere
JA 2025FortgeschritteneAnfänger:innen

Rockstar auf Abwegen

In dieser Klausur geht es um die außerordentliche Kündigung eines Künstlervertrags durch den Veranstalter aufgrund öffentlicher Kritik an politischen Äußerungen des Künstlers. Der Fall prüft die rechtliche Einordnung des Vertrags, Fragen des allgemeinen Leistungsstörungsrechts und des Werkvertragsrechts sowie die Anspruchsgrundlagen des Künstlers auf Vergütung und Ersatz von Aufwand. Neben Werkvertragsrecht werden insbesondere Rücktritt, Unmöglichkeit und Schadensersatz thematisiert.

Dr. Sonja Dieckmann, Julian Otto, Dr. Markus Abraham, Dr. Yann Romund· JA 2025, 537· 180 Min Bearbeitung
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Haftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+13 weitere
JA 2025Fortgeschrittene

Schlecht erzogen, viel getrunken

Die Klausur behandelt eine Revision im Strafverfahren aus Sicht des Nebenklägers, insbesondere im Hinblick auf klassische Revisionsgründe wie die Verletzung der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung und die Zurückweisung eines Beweisantrags. Im zugrundeliegenden Sachverhalt geht es um Körperverletzung mittels hinterlistigen Überfalls, einen anschließenden Vorwurf der Trunkenheitsfahrt sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis. Die Prüfung umfasst auch prozessuale Fragen des Revisionsverfahrens.

Dr. Georg Bischoff, Jens Herrmann· JA 2025, 414· 300 Min Bearbeitung
Besonders schwere Brandstiftung, § 306b StGB Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGBSchwere Brandstiftung, § 306a StGB +5 weitere
ZjS 2025Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenübungsklausur: Ungebetener Gast

A und B brechen gemeinsam in das Haus von Q und R ein, um Wertgegenstände und Bargeld zu stehlen. Während des Einbruchs trifft A im Schlafzimmer überraschend auf T, die dort übernachtet, und überwältigt sie gewaltsam, um ungestört weitersuchen zu können. Am Ende verlassen A und B das Haus mit Beute, ohne zu wissen, dass T inzwischen Alleinerbin ist, da Q und R verstorben sind. Im Mittelpunkt stehen die strafrechtliche Bewertung des (qualifizierten) Wohnungseinbruchsdiebstahls sowie die Einordnung der Gewaltanwendung gegenüber T.

Pascale Fett· ZJS 2025, 312
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBDiebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)+5 weitere
JA 2025Fortgeschrittene

Brennender Hass auf die Politik

Die Klausur behandelt das strafrechtliche Verhalten des T, der zunächst durch ehrverletzende Äußerungen auffällt und danach einen Brand mit dem Ziel legt, K zu töten. Nach der Tat kommt es zum Rücktritt, wobei T die Feuerwehr indirekt alarmieren lässt, um nicht als Täter erkannt zu werden. Zudem tätigt T eine falsche belastende Aussage gegen P im Ermittlungsverfahren. Die Prüfung umfasst verschiedene Delikte aus dem StGB, u.a. Ehrdelikte, Brandstiftungsdelikte, Rücktritt und Aussagedelikte.

Nicolas Cypher· JA 2025, 294· 180 Min Bearbeitung
Mord, § 211 StGBFalsche uneidliche Aussage, § 153 StGBUnerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB+5 weitere
ZjS 2025Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenübungsklausur: Mehr Schein als Sein – Greenwashing und „Probefahrt“

Die A-GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer A, wirbt trotz Kostensenkungen durch Verwendung konventioneller Baumwolle weiterhin als 'klimaneutrales Unternehmen', was V zum Kauf eines T-Shirts veranlasst. Im zweiten Komplex übernimmt T ein Fahrzeug vom Händler H im Rahmen einer Probefahrt und verkauft dieses mittels gefälschtem Fahrzeugbrief an V, nachdem er H die Rückgabe absichtlich verweigert hat. Im Mittelpunkt stehen die strafrechtliche Bewertung von Greenwashing im Wirtschaftsverkehr sowie der Umgang mit Täuschungshandlungen und Eigentumsdelikten bei der Fahrzeugüberlassung. Wesentliche Aspekte betreffen §§ 263, 242 StGB sowie lauterkeitsrechtliche und sachenrechtliche Bezüge. Zu prüfen ist die Strafbarkeit von A und T nach dem StGB.

Jan Günther· ZJS 2025, 140
Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB)UnterlassenBetrug (§ 263 StGB)+5 weitere
JA 2024Fortgeschrittene

Mein Kind teile ich mit niemandem!

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit von A und C im Zusammenhang mit der Vorlage eines gefälschten Arztbriefs, dem Verstecken eines Originals und einer Falschaussage vor Gericht im Rahmen eines familiengerichtlichen Sorgerechtsverfahrens. Geprüft werden insbesondere Urkundsdelikte, Aussagedelikte und Rechtspflegedelikte. Die §§ 277, 278 StGB sind explizit von der Prüfung ausgenommen.

Dr. Tanja Niedernhuber· JA 2024, 902· 120 Min Bearbeitung
Betrug (§ 263 StGB)Falsche uneidliche Aussage, § 153 StGBWiderstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGB+5 weitere
ZjS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur: Klimaprotest mal anders

Im Mittelpunkt des Falles steht T, der als Klimaprotest mittels Giftangriff auf Wurstwaren seinen Supermarkt zu einem Fleischverkaufsstopp bewegen will. Nach dem Versenden einer Erpressungs-E-Mail nimmt der Supermarkt vorsorglich alle Fleischprodukte aus dem Sortiment, dennoch erleidet ein Kunde eine Vergiftung. Später schießt T aus Angst auf anrückende Polizisten, wobei ein Beamter schwer verletzt wird. Rechtlich relevant sind u.a. die Prüfung von Nötigung, (mittelbarer) Körperverletzung, Gefährdungsdelikten, Rechtfertigungsgründen wie Notwehr und Notstand sowie Fragen zum Erlaubnistatbestandsirrtum und zu Erfolgsqualifikationen.

Rechtfertigungsgründe(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGB+5 weitere
JA 2024FortgeschritteneAnfänger:innen

„Junge mit Mandoline“

Die Klausur behandelt einen Einbruchsdiebstahl eines Kunstwerks mit qualifizierenden und regelbeispielhaften Merkmalen sowie dessen Weiterveräußerung, mögliche Betrugskonstellationen und Hehlerei. Zusätzlich sind Straßenverkehrsdelikte (Alkohol am Steuer) und Strafbarkeit von Begünstigten thematisiert. Die Prüfungsfrage betrifft die Strafbarkeit des Täters T und seiner Freundin F.

Hanna Göken, Luis Reinwald· JA 2024, 559· 120 Min Bearbeitung
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBBetrug (§ 263 StGB)Hehlerei (§ 259 StGB)+5 weitere
ZjS 2024Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur: „In Äppler Veritas“? Von EU Geldern und Finanznöten eines Apfelwinzers

Ein Apfelwinzer aus Hessen befindet sich in finanziellen Schwierigkeiten und sucht nach Fördermöglichkeiten zur Rettung seines Betriebs. Er entdeckt ein EU-gefördertes Programm zur Innovation im Apfel- und Weinanbau mit einer erheblichen Fördersumme, wobei die Mittel aus Haushalten der Europäischen Union stammen. Die Förderbedingungen erfordern insbesondere den Nachweis von Investitionen, etwa in Solaranlagen zur CO2-Reduktion, und eine ordnungsgemäße Verwendung der Mittel. Die Fallkonstellation thematisiert vor allem den Umgang mit EU-Fördermitteln, strafrechtliche Aspekte wie Betrugsdelikte zum Nachteil des europäischen Haushalts (sog. PIF-Delikte) und Bezüge zum europäischen Strafrecht und den Zuständigkeiten der Europäischen Staatsanwaltschaft.

Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Untreue (§ 266 StGB)+5 weitere
JA 2024Fortgeschrittene

„Der nicht gezeigte Hitlergruß“

Die Klausur thematisiert, ob sich die Ermittlungsführerin Z durch das absichtliche Verschweigen einer entlastenden Zeugenaussage und die bewusste Überdehnung disziplinarrechtlicher Vorwürfe gegenüber A im Rahmen eines Disziplinarverfahrens strafbar gemacht hat. Die Prüfung konzentriert sich insbesondere auf eine etwaige Strafbarkeit wegen falscher Verdächtigung und sonstigen Delikten im Amt.

Prof. Dr. Michael Soiné, Joseph Holte· JA 2024, 455· 180 Min Bearbeitung
Falsche Verdächtigung, § 164 StGBFalsche uneidliche Aussage, § 153 StGBBeleidigung, § 185 StGB+5 weitere
JA 20241. Staatsexamen

„Die Gasleitung und der E-Scooter“

Die Klausur behandelt komplexe Sachverhalte rund um eine Explosions- und Brandkatastrophe infolge fahrlässiger Verwechslung einer Gasleitung auf einem Industriegelände. Zentral sind die strafrechtliche Verantwortlichkeit des involvierten Monteurs A für Todes- und Verletzungsfolgen beim Einsatz von Rettern, sämtliche Zurechnungs- und Fahrlässigkeitsproblematiken im AT, sowie die Konkretisierung der einschlägigen Brandstiftungsdelikte im BT. Weiterhin wird eine Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter im Rahmen der Strafbarkeit von A und F behandelt. Zusatzfragen betreffen die zuständige Gerichtsbarkeit und Zeugnisverbote im Strafprozess.

Dr. Gerwin Moldenhauer, Marco Willumat· JA 2024, 206· 300 Min Bearbeitung
Sachbeschädigung (§ 303 StGB)Schwere Brandstiftung, § 306a StGB Schwere Körperverletzung, § 226 StGB+5 weitere
JA 2024Fortgeschrittene

Der Mörder ist immer der Gärtner

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit verschiedener Personen nach dem StGB im Zusammenhang mit einem Mordfall, einem Einbruch, einer Lösegeldforderung, einer privaten Rettungsfolter und einer Gewalttat unter Alkoholeinfluss. Besonderes Augenmerk liegt auf der Tatherrschaft bei volldeliktisch handelndem Vordermann, täterbezogenen Mordmerkmalen, Teilnahme, Vollrauschtatbestand sowie der neutralen Beihilfe.

Dr. Maximilian Lenk, Vanessa Gerasimou· JA 2024, 121· 300 Min Bearbeitung
Mord, § 211 StGBNötigung, § 240 StGBGeiselnahme, § 239b StGB+5 weitere
JA 2024Anfänger:innenFortgeschrittene

Der Schlagstock schlägt, ein Funke genügt

Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragen im Zusammenhang mit einer Sitzblockade im Rahmen eines Klimaprotests. Thematisiert werden insbesondere Nötigung, mittelbare Täterschaft, Mordmerkmale und Mord durch Unterlassen. Die Strafbarkeit der Beteiligten B, C und D nach ausgewählten StGB-Normen ist zu prüfen.

Dr. Kristina Peters, Dr. Felix Ruppert, Anna Magdenko· JA 2024, 30· 120 Min Bearbeitung
UnterlassenMord, § 211 StGBNötigung, § 240 StGB+12 weitere
ZjS 2023Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Bad Influence(r)

A möchte als Influencer Erfolg erlangen und kauft für einen neuen Instagram-Account 50.000 Fake-Follower, um einen Werbevertrag mit dem Unternehmen U über B zu erhalten. Nach Ausbleiben des Werbeerfolgs kündigt U den Vertrag nach vier Wochen und zahlt bisher 4.000 €. In einem zweiten Tatkomplex entwenden C und D gemeinsam ein Armband aus dem Auto des A, wobei D zusätzlich ein Portemonnaie an sich nimmt. Bei der Flucht droht C A mit einer angeblichen Bombe, um das Armband behalten zu können. Die Klausur fragt nach der Strafbarkeit von A, C und D, insbesondere im Bereich des Vermögensstrafrechts und bei Diebstahlsdelikten.

Lucas Tomiak· ZJS 2023, 1112
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB)Schwerer Raub (§ 250 StGB)+5 weitere
ZjS 2023Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: Unter Strom

Im Mittelpunkt des Falls steht Thilo (T), der versucht, in einem Juweliergeschäft mittels eines Elektroschockgeräts und Pfeffersprays Schmuck zu entwenden und dabei Gewalt gegen die Inhaberin anwendet. Nachdem er fluchtartig ohne Beute das Geschäft verlässt, erschleicht er sich durch eine List ein Smartphone von Helmut (H) und entwendet dieses. Als T auf der Flucht einer Polizeibeamtin begegnet, setzt er Pfefferspray gegen sie ein, um sich im Besitz des Diebesguts zu halten. Wesentliche rechtliche Schwerpunkte sind die Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung, das Verhältnis von Sachbetrug und Trickdiebstahl sowie der Waffenbegriff und das 'Betroffensein' im Sinne des § 252 StGB.

Mathis Schwarze· ZJS 2023, 1088
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Schwerer Raub (§ 250 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)+5 weitere
ZjS 2023Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: „Klimakleber“ – Mit Exkurs zur Zurechenbarkeit eines Todeserfolges durch die Hinderung von Rettungskräften infolge einer Straßenblockade

A und B, Mitglieder der Klimaschutzbewegung „Letzte Generation“, blockieren eine Berliner Stadtautobahn durch Festkleben an einer Schilderbrücke und verursachen einen erheblichen Stau. Während des Staus verzögern sich Verkehr und Rettungskräfte, wobei einige Fahrer keine Rettungsgasse bilden. Kurz darauf wird eine Radfahrerin nach einem Unfall lebensgefährlich verletzt; der zur Bergung benötigte Rüstwagen der Feuerwehr kommt wegen des Staus verspätet am Unfallort an. Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragestellungen zur Zurechenbarkeit eines Todeserfolgs bei Behinderung von Rettungskräften, die rechtliche Einordnung von Straßenblockaden im Rahmen der Rechtfertigungsdogmatik sowie grundsätzliche Aspekte der Nötigung.

Finn-Lauritz Schmidt· ZJS 2023, 875
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Rechtfertigungsgründe+5 weitere
ZjS 2023Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Ein Wettstreit unter Kollegen mit Folgen

Im Mittelpunkt des Falls steht ein Wettstreit zwischen den Arbeitskollegen A und B, wer den Arbeitsweg mit dem Pkw schneller zurücklegen kann. Dabei hält A die Verkehrsregeln ein, möchte aber durch geschicktes Verhalten B übertreffen, während B rücksichtslos mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit fährt und einen Fußgänger gefährdet. Später fährt B trotz entzogener Fahrerlaubnis auf der Autobahn und versucht, einer Polizeikontrolle durch eine Flucht mit stark überhöhter Geschwindigkeit zu entkommen. Die Übungsklausur thematisiert zentrale Fragen zu strafrechtlichen Verkehrsdelikten, insbesondere zu verbotenen Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB), Gefährdung des Straßenverkehrs und Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Tamina Preuß· ZJS 2023, 857
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBGefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGBMord, § 211 StGB+5 weitere
JA 2023Fortgeschrittene

Wohnt hier wer?

Die Klausur behandelt strafrechtliche Probleme der Eigentumsdelikte, des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und der Brandstiftungsdelikte. Laura verschafft sich Zugang zu einem vermeintlich unbewohnten Haus, trifft jedoch auf den Eigentümer und wird später von Polizeibeamten festgehalten, gegen die sie Widerstand leistet. Martin, der neue Eigentümer, entscheidet sich das Haus in Brand zu setzen, um die Versicherungssumme zu kassieren, zieht den Antrag jedoch zurück.

Prof. Dr. Aziz Epik· JA 2023, 823· 240 Min Bearbeitung
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Nötigung, § 240 StGB+5 weitere
JA 2023Original-Examensklausur1. Staatsexamen

* Original-Examensklausur: "Ein Bastler in Geldnot

Die Klausur behandelt verschiedene strafrechtliche Probleme im Zusammenhang mit einem Bastler, der ein Funk-Störgerät einsetzt, sich Diebstahl, Raub und weiteren Delikten schuldig macht und anschließend nach einem Unfallflucht begeht. Es werden zudem Fragen zur Strafbarkeit von Gehilfen sowie prozessuale Themen zur Verwertung eines vor der Polizei abgelegten Geständnisses aufgeworfen.

Prof. Dr. Hans Kudlich· JA 2023, 744· 300 Min Bearbeitung
Schwerer Raub (§ 250 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Raub (§ 249 StGB)+5 weitere
JA 2023Fortgeschrittene

* "(Masken-)Geschäfte in Corona-Zeiten

Die Klausur behandelt komplexe Straftaten rund um Corona-Hilfen und Geschäftsmodelle mit Masken, darunter Betrug beim Soforthilfeantrag, Verwendung gefälschter Zertifikate, Brandstiftung mit Versicherungsbetrugsabsicht sowie Diebstahl. Zusätzlich werden strafprozessuale Fragestellungen wie Beweisverwertungsverbote und Untersuchungshaft behandelt.

Prof. Dr. Martin Heger, Dr. Anneke Petzsche, Maren Rixecker· JA 2023, 558· 240 Min Bearbeitung
Betrug (§ 263 StGB)Urkundenunterdrückung (§ 274 StGB)Falsche uneidliche Aussage, § 153 StGB+5 weitere
JA 2023Anfänger:innen

Legalitätsprinzip und strafprozessuale Zwangsmaßnahmen

Die Klausur behandelt das Legalitätsprinzip und seine Abgrenzung zum Opportunitätsprinzip sowie die Pflicht zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bei Anfangsverdacht. Sie vertieft die rechtlichen Voraussetzungen und Abläufe strafprozessualer Zwangsmaßnahmen (insbesondere Blutprobeentnahmen und vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis) und stellt Bezüge zur juristischen Methodik her.

Dr. Erik Weiss· JA 2023, 462· 120 Min Bearbeitung
Ermittlungsverfahren 4: AbschlussRaub (§ 249 StGB)Falsche uneidliche Aussage, § 153 StGB+5 weitere
JuS 2023Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Strafrecht: "Widerstand ist zwecklos"

In der Klausur werden schwerpunktmäßig die Tatbestandsmäßigkeit der Verzögerung einer Hilfemleistung durch Sitzblockaden gemäß § 115 III StGB sowie die Qualifikation von Taschenmessern als gefährliche Werkzeuge im Sinne von § 113 II StGB behandelt. Ferner wird ein rechtfertigender Notstand mit Bezug zum Klimawandel geprüft. Die Lösungsfindung erfordert eine vertiefte Auseinandersetzung mit strafrechtlichen Sonderkonstellationen zu Widerstandshandlungen und Notstandssituationen. Weitere Aspekte sind die strafrechtliche Bewertung von Gewaltformen im Kontext politischer Proteste und die Einordnung von Werkzeugen als gefährlich.

Esser, Nerb· JuS 2023, 427
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGB
ZjS 2023Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Cum-Cum des kleinen Mannes

Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Betrug (§ 263 StGB)+5 weitere
ZjS 2023Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: Die Blockierer von der A 81

Umweltaktivisten blockieren durch Sitzblockade, teils mit Festkleben an der Fahrbahn, die A 81 am Kreuz Hegau, wodurch ein massiver Verkehrsstau entsteht. Betroffene sind u.a. eine Rechtsanwältin, ein besorgter Arbeitnehmer sowie ein Rettungswagen mit einem lebensgefährlich verletzten Patienten. Die Aktion wird unter Berufung auf Umweltnotstand und Versammlungsfreiheit durchgeführt. Im Mittelpunkt stehen strafrechtliche Fragen der Aktivisten (insbesondere Nötigung, Gewalt) und das Verhalten eines frustrierten Autofahrers, der auf eine Aktivistin zufährt. Zu prüfen ist die Strafbarkeit der beiden Beteiligten nach dem StGB vor dem Hintergrund eines Autobahnenversammlungsverbots.

RechtfertigungsgründeWiderstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBNichtanzeige geplanter Straftaten, § 138 StGB+5 weitere
JA 2023Fortgeschrittene

Freund im Leid

Die Klausur thematisiert Straßenverkehrsdelikte unter Einbeziehung des alkoholbedingten Verlusts der Schuldfähigkeit (a.l.i.c. und Vollrausch), die Beteiligung an entsprechenden Taten sowie das unerlaubte Entfernen vom Unfallort und sukzessive Beihilfe dazu. Zudem wird auf eine mögliche Strafvereitelung im Zusammenhang mit der anschließenden Abholung des Täters eingegangen.

Dr. Matthias Fahrner· JA 2023, 288· 180 Min Bearbeitung
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGBMord, § 211 StGBNötigung, § 240 StGB+5 weitere
ZjS 2022Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Ein Handwerker auf Superspartour

Handwerker A tankt an einer Selbstbedienungstankstelle der Betreiberin B und entscheidet sich nach dem Tanken, den Betrag für das Benzin nicht zu bezahlen. Zusätzlich entwendet A im Kassenraum eine Zeitschrift, indem er sie unter seiner Jacke versteckt, und verlässt das Gebäude. Als B ihn aufhält, fährt A sie mit seinem Pkw an, um eine Konfrontation zu vermeiden. Im Mittelpunkt stehen strafrechtliche Fragen zu Diebstahl, Vermögensdelikten und dem Einsatz eines potenziell gefährlichen Werkzeugs im Zusammenhang mit einem räuberischen Diebstahl.

Jonas C. Schulz· ZJS 2022, 911
RechtfertigungsgründeUnterlassen(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)+5 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

Alles eine Frage der Vorbereitung

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit der Beteiligten an einer mit einer Rohrbombe begangenen Erpressung unter besonderer Berücksichtigung des Vorbereitungsstadiums, der Täterschaft und Teilnahme sowie des Einsatzes gefährlicher Werkzeuge. Geprüft werden u.a. die Voraussetzungen der (versuchten) räuberischen Erpressung, die Körperverletzungsdelikte, Sachbeschädigung (ausgenommen), Konkurrenzen und der Umgang mit Abstandnahmebemühungen. Es handelt sich um eine fortgeschrittene Übung, die auf einschlägigen BGH-Entscheidungen aufbaut.

Dr. Nina Schrott· JA 2022, 902· 180 Min Bearbeitung
Aussetzung, § 221 StGBSachbeschädigung (§ 303 StGB)Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)+5 weitere
JA 2022Anfänger:innen

Wildes (Dazwischen-)Treten in der Kreisklasse

In dieser Anfängerklausur wird geprüft, ob sich der Fußballspieler Anton (A) wegen seines grob regelwidrigen Tritts gegen einen Mitspieler im Rahmen eines Kreisklassenspiels strafbar gemacht hat. Zudem ist zu prüfen, ob die übermüdete Ärztin Christine (C) für den Tod des verletzten Spielers durch eine fahrlässige Medikamentenverwechslung strafrechtlich verantwortlich ist. Die Klausur thematisiert damit Kausalitätsfragen, Irrtumsproblematiken und den Umgang mit Fahrlässigkeit im strafrechtlichen Kontext.

Alina Hoffmann, Ron-Jo Koenen· JA 2022, 727· 120 Min Bearbeitung
Verletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGBAllgemeiner TeilSchwere Körperverletzung, § 226 StGB+5 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

Die missglückte Hauptverhandlung

Die Klausur behandelt typische Verfahrens- und Sachrügen im Rahmen einer strafprozessualen Revision unter besonderer Berücksichtigung des richtigen Umgangs mit Verfahrensfehlern (etwa Entfernung des Angeklagten nach § 247 StPO oder Besetzungseinwand wegen Mutterschutz) sowie materiell-rechtlich insbesondere Vermögens- und Eigentumsdelikte (Raub u.a.). Schwerpunkt ist die Analyse fehlerhafter Verfahrensgestaltung und deren Auswirkungen auf den Bestand eines Urteils.

Lukas Semmelmayer, Philipp Semmelmayer· JA 2022, 585· 300 Min Bearbeitung
Totschlag, § 212 StGBBegünstigung (§ 257 StGB)Verletzung des Briefgeheimnisses, § 202 StGB+5 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

Der Abgasskandal

Die Klausur behandelt die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Vorstandsmitglieds A im Rahmen des sogenannten Abgasskandals. Thematisiert werden mittelbare Täterschaft, Betrug und Untreue durch die Entscheidung zur Produktion eines manipulierten Fahrzeugs, dessen Mangelfreiheit gegenüber Kunden wahrheitswidrig versichert wurde, mit erheblichen finanziellen Folgen für die X-AG.

Dr. Dorothea Magnus, Julia Heß· JA 2022, 471· 180 Min Bearbeitung
Besonderer TeilAllgemeiner TeilBetrug (§ 263 StGB)+5 weitere
ZjS 2022Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: „Gambling auf Abwegen“

Der Fall behandelt die Manipulation einer E-Sport-Wette durch den Sportwagenliebhaber B, der gemeinsam mit dem Berufsspieler A eine Spielniederlage abspricht, um vom Wettanbieter C einen Gewinn zu erzielen. Der Gewinn wird nach Hinweis nicht ausgezahlt, obwohl B einen hohen Betrag eingesetzt hat. Im Anschluss versucht B, nach einer polizeilichen Kontrolle durch gefährliches Fahrverhalten zu entkommen. Der Fall wirft strafrechtliche Fragen zum Sportwettbetrug (§§ 263 ff. StGB) und zu Straßendelikten im Kontext eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens auf. Zentrale Schwerpunkte sind die Strafbarkeit von A und B nach dem Strafgesetzbuch.

Miguel Veljovic, Meike Koch· ZJS 2022, 436
UnterlassenWiderstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBTäterschaft und Teilnahme+5 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

Anklageschrift – Missgunst im Straßenverkehr

Die Klausur behandelt einen Vorfall im Straßenverkehr, bei dem ein Fahrradfahrer durch das äußerst rechte Fahren eines Pkw-Fahrers, motiviert durch Missgunst und persönliche Animosität, zu Sturz kam und sich verletzte. Zu prüfen sind insbesondere tatbestandsmäßige Delikte gegen die körperliche Unversehrtheit sowie Straßenverkehrsdelikte, die mit einem strafprozessualen Fokus – insbesondere in Form einer Anklageschrift aus Sicht der Staatsanwaltschaft – aufgearbeitet werden sollen.

Dr. Georg Bischoff, Anna-Katharina Minrath· JA 2022, 416· 60 Min Bearbeitung
Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB)Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGBFalsche uneidliche Aussage, § 153 StGB+5 weitere
ZjS 2022Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur Kriminalwissen-schaften: Von Krawallnächten, Einhörnern und Stromausfällen

Im Mittelpunkt des Falls steht ein Strafverfahren gegen einen 18-jährigen Angeklagten (A), der sich in einer sogenannten Krawallnacht an Ausschreitungen beteiligt hat und deswegen unter anderem wegen Landfriedensbruchs zu einer Jugendstrafe verurteilt wurde. Es werden verschiedene strafrechtliche Fragestellungen thematisiert, wie die Öffentlichkeit von Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz, mögliche Diversionsmaßnahmen, die Einbeziehung früherer Jugendstrafen und die Anrechnung von Untersuchungshaft. Weiterhin behandelt der Fall die strafrechtlichen Sanktionen im Kontext einer Bewährung sowie die Bildung einer Gesamtstrafe und den Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung aufgrund erneuter Straftaten. Der Sachverhalt bezieht sich schwerpunktmäßig auf Jugendstrafrecht und Bewährungsfragen.

Falsche uneidliche Aussage, § 153 StGBFalsche Versicherung an Eides Statt, § 156 StGBBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

Zweimal Pech an einem Abend

Die Klausur behandelt einen versuchten und letztlich abgebrochenen Wohnungseinbruchsdiebstahl mit Rücktrittsproblematik. Weiterhin werden das Verhalten des Mittäters bei der Absicherung der Beute (inklusive eines Schussabgabes zur Einschüchterung) und der Diebstahl bzw. die Unterschlagung geringwertiger Sachen im Nachgang in der S-Bahn geprüft.

Prof. Dr. Wolfgang Mitsch· JA 2022, 205· 300 Min Bearbeitung
Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB)Versuch und RücktrittDiebstahl (§ 242 StGB)+5 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

Dr. C & Co – Praxis für den Menschen

Die Klausur behandelt strafrechtliche Verantwortung im Zusammenhang mit alternativen Heilmethoden. Hauptpunkte sind die Abgrenzung von Tun und Unterlassen, die Abgrenzung von dolus eventualis und bewusster Fahrlässigkeit, sowie die Rechtswidrigkeit ärztlichen Handelns abseits der Schulmedizin bei Einwilligung. Es werden außerdem Vermögensschäden im Zusammenhang mit § 263 StGB (Betrug), mittelbare Täterschaft bei Selbsttötung und ein Sich-Bereiterklären zum Mord diskutiert.

Dr. Daria Bayer· JA 2022, 122· 300 Min Bearbeitung
UnterlassenBetrug (§ 263 StGB)Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGB+5 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

Ein Tag am Strand

Die Klausur behandelt einen Tag am Strand, an dem sowohl ein unechtes Unterlassungsdelikt als auch eine Personenschädigung durch Schusswaffeneinsatz thematisiert werden. Im Mittelpunkt stehen der Versuch des Tötungsdelikts durch Unterlassen, Irrtum über die Garantenstellung sowie rechtfertigende Pflichtenkollision und ein Fall der aberratio ictus. Medizinisches Personal trifft eine Entscheidungsnot zwischen zwei Patienten. Es ist zu prüfen, wie sich T und A strafbar gemacht haben.

Dr. Julius-Vincent Ritz· JA 2022, 113· 120 Min Bearbeitung
Mord, § 211 StGBUntreue (§ 266 StGB)Aussetzung, § 221 StGB+5 weitere
ZjS 2022Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: Die etwas andere Schnäppchenjagd

A nutzt im Supermarkt S ein neuartiges Selbstscannersystem, um beim Einkauf mehrere technische Produkte zu unterpreisigen Konditionen zu erwerben. Er manipuliert Preisetiketten und versteckt ein Smartphone in einer Nudelpackung, die anschließend im Einkaufswagen einer anderen Kundin (D) landet. Nach dem Einkauf versucht A, die manipulierte Ware zurückzutauschen und greift D dabei körperlich an, nachdem diese ihn durch Gewalthandlung von ihrer Tasche fernhält. Der Fall thematisiert insbesondere strafrechtliche Aspekte wie Diebstahl, Betrug und Körperverletzung im Zusammenhang mit dem Einkaufsvorgang und den Manipulationen.

Elena Hilgers· ZJS 2022, 82
RechtfertigungsgründeWiderstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
JA 2022Original-Examensklausur1. Staatsexamen

Original-Examensklausur: "Ein Taxifahrer auf Abwegen

Die Klausur behandelt mehrere strafrechtliche Delikte im Rahmen einer Anklageschrift sowie das Prüfungssetting einer Hauptverhandlung inklusive Verständigung. Im Mittelpunkt stehen Sportwettenbetrug, Brandstiftung, Verkehrsdelikte, Urkundendelikte und Körperverletzung. Die Aufgaben betreffen materielles sowie prozessuales Strafrecht, insbesondere im Zusammenhang mit der Revision und Verteidigung.

Dr. Tobias Kulhanek· JA 2022, 58· 300 Min Bearbeitung
Totschlag, § 212 StGBTrunkenheit im Verkehr, § 316 StGBVerletzung des Briefgeheimnisses, § 202 StGB+5 weitere
JuS 2021Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Assessorexamensklausur – Strafrecht: Der ungebührliche Angeklagte

Die Klausur behandelt den rechtzeitigen Widerspruch gegen die Aussageverwertung einschließlich des Inhalts und der Form von Verfahrensrügen sowie die Problematik von abweichenden Urteilsgründen. Thematisiert wird zudem das bloße Für-möglich-Halten des Angedrohten und das Spannungsverhältnis zwischen Meinungsfreiheit und Ehrschutz. Weiterhin geht es um die Entbehrlichkeit einer ausführlichen Begründung bei Verstößen gegen bloße Üblichkeiten und das Spannungsverhältnis zwischen rechtlichem Gehör und der Würde des Gerichts. Insgesamt stehen prozessuale und materielle Fragestellungen im Vordergrund, insbesondere im Hinblick auf Zeugen­aussagen, Meinungsäußerungen und gerichtliche Entscheidungsbegründungen.

Schwürzer· JuS 2021, 676
Verfahrensgrundsätze (Prozessmaximen)Beleidigung, § 185 StGBWiderstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGB+3 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Nachts sind alle Autos grau

Die Klausur behandelt typische Konstellationen der Täterschaft und Teilnahme im Allgemeinen Teil des Strafrechts sowie Probleme rund um den Versuch und den Rücktritt. Im Sachverhalt geht es zunächst um eine Anstiftung zum Diebstahl eines Fahrzeugs, die jedoch aufgrund eines Irrtums im Tatobjekt scheitert, sowie um einen anschließenden gemeinschaftlichen Versuch einer Brandstiftung mit Flaschenbomben, bei dem der Rücktritt verschiedener Mittäter thematisiert wird.

Dr. Jennifer Koch, Katharina Rößler· JA 2021, 637· 150 Min Bearbeitung
Versuch und RücktrittTäterschaft und TeilnahmeWiderstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGB+5 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Babynahrung

Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragen im Allgemeinen und Besonderen Teil am Beispiel einer erpresserischen Vergiftung von Babynahrung. Im Mittelpunkt stehen der Versuch, Rücktritt und Anforderungen an die Rücktrittshandlung sowie Mordmerkmale und die räuberische Erpressung mit (versuchter) Todesfolge. Der Sachverhalt basiert auf einer realen BGH-Entscheidung und prüft die Strafbarkeit des Täters anhand relevanter Normen.

Dr. Gerwin Moldenhauer, Marco Willumat· JA 2021, 563· 300 Min Bearbeitung
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Versuch und RücktrittRaub mit Todesfolge (§ 251 StGB)+5 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Die Raser von der Laube

Der Fall behandelt die Strafbarkeit eines illegalen Straßenrennens innerhalb einer geschlossenen Ortschaft mit tödlichen Folgen für einen unbeteiligten Verkehrsteilnehmer und einer Körperverletzung des Beifahrers. Im Zentrum stehen Strafrecht Allgemeiner Teil sowie Verkehrs- und Tötungsdelikte. Die Prüfung umfasst insbesondere das Verhalten der Fahrerin und die einschlägigen Normen des StGB sowie der StVO.

Prof. Dr. Liane Wörner, Aleksandar Zivanic· JA 2021, 554· 180 Min Bearbeitung
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Verletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGB+5 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Misslungene Auseinandersetzung

Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung der Handlungen im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Grundstücks durch eine GbR. Im Fokus stehen vermögensbezogene Delikte wie der Umgang mit einer Maklerprovision sowie das Verhalten der Beteiligten im Rahmen der gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzung. Zudem wird auf Drohungen und das Verhalten im Zivilverfahren eingegangen.

Prof. Dr. Claudius Petzold· JA 2021, 413· 60 Min Bearbeitung
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Tötung auf Verlangen, § 216 StGB(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)+5 weitere
ZjS 2021Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: „Boxkampf mit Folgen“

Im Rahmen eines vom Preisspender S organisierten Boxturniers wird Profiboxer T zum Sieger erklärt, nachdem er regelkonforme Schläge gegen seinen Kontrahenten G ausführt, wodurch G eine dauerhafte Gesichtsverletzung erleidet. Kurz nach dem Turnier wird bekannt, dass T das Dopingmittel Stanozolol von seiner Sportärztin A erhalten hat, was einen Verstoß gegen die Wettkampfregeln darstellt. T wird daraufhin disqualifiziert und G zum Sieger erklärt. Die Klausur fokussiert auf die strafrechtlichen Aspekte des Dopingeinsatzes, insbesondere die Einwilligungsdogmatik sowie Vermögensdelikte. Zu prüfen ist die Strafbarkeit von A und T nach dem StGB.

Maximilian Nussbaum· ZJS 2021, 350
Täterschaft und TeilnahmeSchwere Körperverletzung, § 226 StGBVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+5 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Die Drei aus dem Stübchen

In der Klausur "Die Drei aus dem Stübchen" geht es um eine gemeinschaftlich begangene Diebstahlstat von drei Bekannten, die sich zusammenschließen, um wiederholt gemeinschaftliche Ladendiebstähle zu begehen. Schwerpunkt bildet die strukturierte Prüfung verschiedener Beteiligungsformen und Qualifikationen im Rahmen eines organisierten Diebstahls, einschließlich dem Mitführen einer Waffe.

Dr. Sven Großmann, Jonathan Wehrstein· JA 2021, 113· 180 Min Bearbeitung
Besonders schwere Brandstiftung, § 306b StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
ZjS 2020Anfänger:innen

Anfängerklausur: Fatale Fehleinschätzungen

Die Klausur behandelt die strafrechtliche Verantwortung von A und C im Zusammenhang mit zwei tödlichen Vorfällen: Zunächst wird eine Person (O) durch eine Sprengfalle getötet, die C auf Anweisung von A platziert hat, wobei C O mit B verwechselt. Im zweiten Fall tötet C eine weitere Person (X) im Rahmen einer vermeintlichen Nothilfe, nachdem er sich über das Notwehrrecht täuscht. Thematisiert werden Probleme der Irrtumslehre, Mittäterschaft und des Erlaubnistatbestandsirrtums.

Täterschaft und TeilnahmeRechtfertigungsgründeUnterlassen+5 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Ein Geburtstag und seine Folgen

Die Klausur behandelt einen komplexen Lebenssachverhalt mit Bezügen zu Eigentums- und Vermögensdelikten (Online-Gutscheinfall, Einbruch und Diebstahl), Fragen zu Nötigung und Körperverletzung bei Parkplatzfällen sowie die Aufstiftung zu einer Beleidigung. Prüfen ist die Strafbarkeit von vier Beteiligten in unterschiedlichen Konstellationen, insbesondere auch klassische Probleme wie Raserabsicht und Gefährlichkeit von Gegenständen beim Einbruch.

Felix Schmidhäuser· JA 2019, 912· 300 Min Bearbeitung
Nötigung, § 240 StGBSachbeschädigung (§ 303 StGB)Verletzung des Briefgeheimnisses, § 202 StGB+5 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Buch-Liebe

Die Klausur thematisiert eine gemeinschaftlich geplante und durchgeführte Aktion in einer Universitätsbibliothek, bei der es zu einem Diebstahl eines wertvollen Buches, zur Anbringung von Aufklebern in Bibliotheksbüchern, zum Hausfriedensbruch und zu einer gewaltsamen Auseinandersetzung kommt. Es werden insbesondere die strafrechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit Sachbeschädigung, räuberischem Diebstahl, Hausfriedensbruch sowie Beteiligungsformen und Versuchstatbeständen behandelt.

Dr. Matthias Fahrner· JA 2019, 832· 180 Min Bearbeitung
Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)Untreue (§ 266 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)+5 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

* "Die kriminellen Geschäftsführer

Die Klausur behandelt die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Geschäftsführer einer GmbH im Zusammenhang mit einem Fahrzeugverkauf unter falschen Papieren, Problemen des Schadens beim Betrug und Untreue sowie der Einrichtung von geheimen Konten für Schmiergeldzwecke. Zusätzlich wird die strafprozessuale Verwertbarkeit von Unterlagen geprüft, die bei einer auf Gefahr im Verzug gestützten Durchsuchung sichergestellt wurden.

Tobias Wickel· JA 2019, 747· 300 Min Bearbeitung
Betrug (§ 263 StGB)Untreue (§ 266 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)+5 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Die Qual der Wahl

Die Klausur behandelt eine Revision in einem Strafverfahren unter anderem wegen Diebstahls und Trunkenheit im Verkehr. Prüfungsrelevant sind hier die Wahlfeststellung, Befangenheit eines Schöffen, Fragen zur Verwertung von Beweismitteln nach Polizeirecht, Beschränkungen und Grenzen der Revision sowie Besonderheiten bei der Gesamtstrafenbildung und der Zurückverweisung an ein Gericht niedrigerer Ordnung.

Dr. Jörg Burmeister· JA 2019, 614· 300 Min Bearbeitung
Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGBTotschlag, § 212 StGBVerletzung des Briefgeheimnisses, § 202 StGB+5 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Die Poststelle

Die Klausur behandelt eine Fallgestaltung, in der einer Zeugin in einer Poststelle die Brieftasche samt Sparbuch entwendet wird. Der mutmaßliche Täter fordert für die Rückgabe der verlorenen Gegenstände von den Geschädigten 100 Euro. Die Klausur behandelt insbesondere Eigentums- und Vermögensdelikte sowie mögliche bloße Fundunterschlagung.

Dr. Georg Bischoff, Alexander Heil· JA 2019, 538· 60 Min Bearbeitung
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Tötung auf Verlangen, § 216 StGBFalsche uneidliche Aussage, § 153 StGB+5 weitere
ZjS 2019Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Aus dem Weg – ich bin LKW-Fahrer!

Im Mittelpunkt des Falls steht der LKW-Fahrer L, der beim Rangieren in der Osnabrücker Altstadt einen parkenden PKW erheblich beschädigt und die Unfallstelle verlässt, ohne den Schaden zu bemerken oder sich darum zu kümmern. Ein Zeuge macht ihn später darauf aufmerksam, woraufhin L weiterhin untätig bleibt. Wenige Wochen darauf verursacht L unter Alkoholeinfluss einen weiteren Verkehrsunfall mit seinem LKW und setzt trotz Kenntnis des Schadens seine Fahrt fort, flieht vor der Polizei und gefährdet einen Polizeibeamten an einer Straßensperre. Die Klausur thematisiert schwerpunktmäßig Straßenverkehrsdelikte, insbesondere das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, Gefährdung im Straßenverkehr, sowie strafrechtliche Aspekte des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte samt Konkurrenzen hierzu.

Marie Louise Hohmann· ZJS 2019, 403
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGBWiderstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBTätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, § 114 StGB+5 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Bienchen summ summ summ

In dieser fortgeschrittenen Übungsklausur wird das Verhalten von F untersucht, der nach einem Bienenverlust auf das Grundstück seines Nachbarn W eindringt, dort Goldmünzen stiehlt und im Wohnbereich ein Smartphone entwendet. Zusätzlich wird eine versuchte Tötung mit einem Briefbeschwerer sowie unterlassene Hilfeleistung behandelt, wobei der Schlag zwar verletzt, aber nicht tödlich wirkt. Rechtfertigung aus dem Zivilrecht, Qualifikation und Regelbeispiel des Diebstahls, Versuch und Rücktritt werden explizit angesprochen.

Lisa-Marlena Donhauser, Christoph Bauernschmitt, Dohnhauser· JA 2019, 262· 150 Min Bearbeitung
Mord, § 211 StGBWiderstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBVersuch der Anstiftung zur Falschaussage, § 159 StGB+5 weitere
ZjS 2019Anfänger:innen

Anfängerklausur: „Wasch deine eigene Wäsche!“

Im vorliegenden Fall betreibt A einen Waschsalon und bittet aus Verärgerung über die Konkurrenz durch O ihren Freund B, O telefonisch mit Kraftausdrücken einzuschüchtern. B beleidigt jedoch versehentlich die Aushilfe S am Telefon, die daraufhin Privatklage gegen die Beteiligten erhebt. Zudem lässt B seinen Freund C zugunsten einer Falschaussage zu einem Alibi überreden, obwohl C weiß, dass die Angaben nicht zutreffen. Der Fall behandelt schwerpunktmäßig Fragen der Täterschaft und Teilnahme sowie Irrtumsproblematiken im Zusammenhang mit Beleidigungs- und Aussagedelikten.

Maximilian Nussbaum· ZJS 2019, 54
Täterschaft und TeilnahmeVersuch der Anstiftung zur Falschaussage, § 159 StGBVerleitung zur Falschaussage, § 160 StGB+5 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

Mein Haus ist Dein Haus

Die Klausur thematisiert die Begehung eines Hauszutritts durch einen Dritten mit Hilfe einer Anleitung des Bewohners unter Missachtung des elterlichen Willens, sowie das Verhalten einer Autofahrerin nach einem vermeintlichen Unfall. Schwerpunktmäßig werden klassische Probleme aus dem Allgemeinen Teil des Strafrechts wie Täterschaft und Teilnahme, Versuch und Rücktritt sowie Unterlassen behandelt. Der Sachverhalt bietet zahlreiche Ansatzpunkte für die Prüfung der Beteiligungsformen und der jeweiligen subjektiven Elemente.

Prof. Dr. Hans Kudlich, Jennifer Koch· JA 2018, 914· 120 Min Bearbeitung
UnterlassenVersuch und RücktrittTäterschaft und Teilnahme+5 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

* "Von Eigenbedarf, Nikoläusen und Ungebühr

Die Klausur befasst sich mit der Strafbarkeit wegen Vortäuschens von Eigenbedarf beim Abschluss eines Wohnraumvergleichs, den Voraussetzungen für die Ablehnung eines Richters/Schöffen wegen Besorgnis der Befangenheit sowie der Zulässigkeit und Rechtmäßigkeit von Ordnungsmitteln gegen einen Verteidiger wegen ungebührlichen Verhaltens in der Hauptverhandlung.

Bernd Piper· JA 2018, 750· 60 Min Bearbeitung
Schwerer Hausfriedensbruch (§ 124 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Hauptverfahren 1: Vorbereitung & Ablauf+5 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

* "Mit dem Handy auf der Flucht

Die Klausur behandelt die Abgrenzung von Diebstahl und Betrug unter besonderer Berücksichtigung der Zueignungsabsicht, prüft verschiedene Straßenverkehrsdelikte sowie Aspekte der Sachbeschädigung. Zudem wird die prozessuale Zulässigkeit einer Gerichtsbesetzung im Hinblick auf das Recht auf den gesetzlichen Richter und Mutterschutzvorschriften im Strafprozessrecht thematisiert.

Diane Wolf-Doettinchem· JA 2018, 432· 240 Min Bearbeitung
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Besonderer Teil+5 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

* "Die konventionswidrige Tatprovokation und ihre Folgen

Die Klausur behandelt die revisionsrechtliche Überprüfung einer strafrechtlichen Verurteilung nach vorangegangener polizeilicher Tatprovokation. Im Zentrum stehen die Zulässigkeit und Begründetheit einer Revision speziell vor dem Hintergrund einer konventionswidrigen Tatprovokation, der Fristwahrung bei Revisionseinlegung sowie prozessuale und materielle Auswirkungen der provokativen Ermittlungsmaßnahmen.

Saber Meglalu· JA 2018, 342· 180 Min Bearbeitung
Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGBWiderstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

Wahre Freunde

Die Klausur befasst sich mit einer eskalierenden Auseinandersetzung zwischen vier Freunden, in deren Verlauf es zu Bedrohungen, einer Schlägerei mit schweren Verletzungsfolgen und einem versuchten tödlichen Angriff kommt. Es werden die strafrechtliche Einordnung von Bedrohung, die Besonderheiten der Beteiligung an einer Schlägerei, Täterschaft und Teilnahme, die Anwendung von Mordmerkmalen sowie der Rücktritt vom Versuch erörtert.

Dr. Tamina Preuß, Barbara Krüll· JA 2018, 271· 120 Min Bearbeitung
Beteiligung an einer Schlägerei, § 231 StGBVersuch und RücktrittTäterschaft und Teilnahme+5 weitere
JA 20181. Staatsexamen

* "Fußballfans sind keine Verbrecher - oder doch?

Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung verschiedener Handlungen von Fußballfans, insbesondere die Beleidigung von Polizeibeamten durch ein Transparent mit der Aufschrift „A.C.A.B.“, das Abbrennen von Pyrotechnik im Stadion, eine Auseinandersetzung mit Raub- und Körperverletzungsfolgen sowie die Verwertbarkeit von Überwachungsvideos im Strafverfahren. Es werden zahlreiche Straftatbestände des StGB sowie prozessuale Fragen geprüft.

Thomas Wieneck· JA 2018, 38· 300 Min Bearbeitung
Raub (§ 249 StGB)Beleidigung, § 185 StGBSchwerer Raub (§ 250 StGB)+5 weitere
JA 20171. Staatsexamen

Besuch bei Mama

Die Klausur schildert eine Strafbarkeitsprüfung von A und B nach einer Gewaltanwendung gegenüber der Mutter des A zur Wegnahme von Wertgegenständen und dem anschließenden gewaltsamen Vorgehen gegenüber F und N im Straßenverkehr. Es werden verschiedene Delikte, u.a. Raub, besonders schwerer Raub, Freiheitsberaubung, Beleidigung sowie Begleitthemen des Allgemeinen Teils, angesprochen.

Dr. Gerwin Moldenhauer· JA 2017, 915· 300 Min Bearbeitung
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBRaub (§ 249 StGB)Beleidigung, § 185 StGB+5 weitere
JA 20171. Staatsexamen

* "Ferrari auf Föhr

Die Klausur thematisiert eine strafrechtliche Revision mit Schwerpunkten im Revisionszulassungsrecht und der Begründetheit. Im Mittelpunkt stehen formelle Problemstellungen wie die Falschbezeichnung des Rechtsmittels und die Unterschrift des Verteidigers sowie materielle Fragen der Verwertung rechtswidrig erlangter Beweise, Untreue, Vereitelung der Zwangsvollstreckung und die Verhängung eines Berufsverbots. Die prozessualen und materiell-rechtlichen Probleme werden anhand eines praxisnahen Falls rund um die Verlagerung eines Ferrari zur Vereitelung einer Pfändung geprüft.

Prof. Dr. Diethelm Klesczewski, Sascha Knaupe· JA 2017, 434· 240 Min Bearbeitung
Verletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGBZulässigkeit der RevisionUntreue (§ 266 StGB)+5 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

Guter Rat ist teuer

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit von B, K und F im Zusammenhang mit einem Tötungsdelikt. Im Fokus stehen Mordmerkmale, Versuch und Rücktritt sowie eine mögliche Beteiligung durch Unterlassen. Der Sachverhalt stellt das Zusammenspiel verschiedener Beteiligungsformen und strafrechtlicher Institute im Kontext eines geplanten und durch B versuchten Tötungsdelikts dar.

Isabel Wendeburg· JA 2017, 25· 180 Min Bearbeitung
UnterlassenVersuch und RücktrittBeteiligung an einer Schlägerei, § 231 StGB+5 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Die Verfolgungsjagd

Die Klausur behandelt einen Fall, bei dem der Angeklagte nach Alkoholkonsum einen Verkehrsunfall verursacht und sich anschließend eine Verfolgungsjagd mit der Polizei liefert. Im Mittelpunkt stehen verschiedene Straßenverkehrsdelikte, darunter Trunkenheit im Verkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs sowie das unerlaubte Entfernen vom Unfallort und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

Dr. Georg Bischoff, Simone Braam· JA 2016, 939· 300 Min Bearbeitung
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBTrunkenheit im Verkehr, § 316 StGBGefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB+5 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Ein Opfer für den Katzenkönig

Die Klausur behandelt einen Fall, in dem eine Person durch Manipulation eine andere zu einer schweren Gewalttat anstiftet. Thematisiert werden Heimtücke, verschiedene Körperverletzungsdelikte, die Problematik der mittelbaren Täterschaft bei vermeidbarem Verbotsirrtum sowie Irrtumsfragen im Zusammenhang mit der Schuldfähigkeit und Täterschaft. Die Frage richtet sich auf die Strafbarkeit beider Beteiligten.

Leon Radde· JA 2016, 818· 180 Min Bearbeitung
Mord, § 211 StGBBedrohung, § 241 StGBAussetzung, § 221 StGB+5 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

* "Pulp Fiction - Die Diner-Szene

Eine Überfall-Szenerie inspiriert von 'Pulp Fiction': Die Ganoven H und P begehen im Restaurant einen Raubüberfall, nehmen den Gästen unter Androhung von Waffengewalt Geldbörsen ab und verletzen bei der Flucht einen ahnungslosen Polizisten. Der Sachverhalt beleuchtet darüber hinaus, inwieweit ein Rechtsanwalt beide Täterparteien verteidigen kann. Im Vordergrund stehen Delikte aus dem Bereich Raub, Diebstahl, Körperverletzung sowie prozessuale Fragen zur Verteidigung.

Jannik Rienhoff· JA 2016, 745· 300 Min Bearbeitung
Raub (§ 249 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)Schwerer Raub (§ 250 StGB)+5 weitere
JA 2016Original-Examensklausur1. Staatsexamen

Original-Examensklausur: "Der vergrabene Schmuck

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit mehrerer Beteiligter bei einem versuchten Wohnungseinbruchdiebstahl, einer geplanten Versicherungsbetrugshandlung, falscher Verdächtigung sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Nötigung. Es werden typische Problematiken aus dem Allgemeinen Teil und dem Besonderen Teil des Strafrechts einschließlich Versuchs, Zurechnung, Irrtum und Konkurrenzen geprüft.

Prof. Dr. Diethelm Klesczewski, Sascha Knaupe· JA 2016, 593· 300 Min Bearbeitung
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBFalsche Verdächtigung, § 164 StGBFalsche Versicherung an Eides Statt, § 156 StGB+5 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Nächtliche Aktion mit Folgen

Zwei Aktivisten sprühen einen beleidigenden Schriftzug an eine Haltestelle vor der Polizeistation. Während der anschließenden Flucht kommt es zu einem Verkehrsunfall mit Verletzungsfolge, verbunden mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort. Weiterhin kommt es zu einer gewaltsamen Auseinandersetzung mit einem Polizisten. Es sind mehrere Delikte aus dem Bereich der Beleidigung, Sachbeschädigung, Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Verkehrsdelikte zu prüfen.

Amina Hallmann· JURA 2015, 1121
Beleidigung, § 185 StGBSachbeschädigung (§ 303 StGB)Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGB+5 weitere
JA 20151. Staatsexamen

Der Deal mit dem Parkplatz

Die Klausur behandelt die Revision eines Angeklagten infolge einer Verständigung (‚Deal‘) im Strafverfahren vor dem Amtsgericht. Schwerpunkte liegen auf der Überprüfung der Verfahrensgestaltung insbesondere nach § 257c StPO, der Zulässigkeit und Begründetheit der Revision unter Verfahrens- und Sachrüge sowie auf prozessualen Aspekten wie mögliche Befangenheit und Zweckmäßigkeit anwaltlicher Maßnahmen.

Dr. Stefan Knerr· JA 2015, 771· 300 Min Bearbeitung
Begünstigung (§ 257 StGB)Beteiligung an einer Schlägerei, § 231 StGBBesonders schwere Brandstiftung, § 306b StGB +5 weitere
JA 20151. Staatsexamen

Autosurfen und provozierte Nothilfe

Die Klausur behandelt eine Fallgestaltung um sogenannte 'autosurfende' Personen sowie um die (provozierte) Nothilfesituation nach einer absichtlich herbeigeführten Angriffslage. Im Mittelpunkt stehen die Strafbarkeit von A im Zusammenhang mit Körperverletzungsdelikten und Straßenverkehrsdelikten sowie Fragen der eigenverantwortlichen Selbstgefährdung, Einwilligung und Absichtsprovokation innerhalb von Rechtfertigungsgründen.

Dr. Simone Wedler· JA 2015, 671· 300 Min Bearbeitung
Schwere Brandstiftung, § 306a StGB Schwere Körperverletzung, § 226 StGBBesonders schwere Brandstiftung, § 306b StGB +5 weitere
ZjS 2015Fortgeschrittene

Übungsfall: Tönnies, der Tätowierer

Im vorliegenden Fall tätowiert der Insasse Tönnies (T) in der Justizvollzugsanstalt Spießerdorf mehrere Mitgefangene, beginnend mit Clyde (C), unter Verstoß gegen die Hausordnung und mit selbstgebautem Gerät. Thematisiert wird die Strafbarkeit des T nach §§ 223, 224 StGB, wobei der Fokus auf der Qualifikation der Körperverletzung durch das tätowieren und auf Einwilligungsfragen liegt. In einer Abwandlung wird dargestellt, wie der schmächtige S unter sozialem und psychischem Druck letztlich dem Tattoo zustimmt. Es spielen Aspekte der freiwilligen Einwilligung, etwa unter Drohung und Zwang, sowie die Gefährlichkeit des eingesetzten Werkzeugs eine zentrale Rolle. Der Fall adressiert grundlegende Prüfungsprobleme zum Tattoo als Körperverletzung und zur Wirksamkeit der Einwilligung im Strafrecht.

Andrej Umansky· ZJS 2015, 431
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Schwere Körperverletzung, § 226 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
ZjS 20152. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur: Die Wahrheit liegt (nicht nur) auf dem Platz

Im vorliegenden Fall geht es um mehrere Szenen rund um ein Fußballspiel, in denen verschiedene Beteiligte strafrechtlich relevantes Verhalten zeigen. C attackiert und beraubt A an einer Bushaltestelle aufgrund von Fanrivalität. Im Stadion veranlasst Trainer D seine Spieler E und F zu gezielten Regelverstößen gegen gegnerische Fußballspieler, wobei es zu schweren Fouls und einer roten Karte kommt. Nach dem Spiel lenkt Z einen außer Kontrolle geratenen Bus so, dass der Tod eines Gärtners zur Rettung einer Fangruppe in Kauf genommen wird. Schwerpunktmäßig behandelt der Fall Fragen aus dem Strafrecht, insbesondere zu Körperverletzungs- und Eigentumsdelikten, Anstiftung und Rechtfertigungsgründen.

RechtfertigungsgründeTäterschaft und TeilnahmeBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
JA 20151. Staatsexamen

Das Ende einer Karriere

Die Klausur behandelt strafrechtliche Bestechungs- und Körperverletzungsdelikte im Zusammenhang mit dem Verhalten eines Chefarztes, insbesondere die Aspekte Vorsatzwechsel und die Abgrenzung von Vorsatz und Fahrlässigkeit, Mord durch Unterlassen sowie Rücktritt vom Versuch und relevante Nebenhandlungen. Der Fall thematisiert komplexe medizinische Sachverhalte und prozessuale Fragestellungen rund um die Strafbarkeit im medizinischen Berufsumfeld.

Dr. Tanja Henking, Thorge Koehler· JA 2015, 357· 300 Min Bearbeitung
UnterlassenVersuch und RücktrittMord, § 211 StGB+5 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

ORIGINAL: "Gefährlicher Unfug

In der Klausur geht es um Brandstiftung an einem baufälligen Bauernhaus, Eigentum und Versicherungsschutz, Täterschaft und Teilnahme sowie um mögliche Rechtfertigungsgründe (Einwilligung). Die Beteiligten A und B diskutieren, ob es strafbare Handlungen gibt, insbesondere im Hinblick auf Brandstiftung sowie versuchten Versicherungsbetrug.

Dennis Federico Otte· JA 2015, 294· 60 Min Bearbeitung
Täterschaft und TeilnahmeBrandstiftung, § 306 StGB Schwere Brandstiftung, § 306a StGB +5 weitere
JA 20151. Staatsexamen

* "In die Karten geguckt

Die Klausur behandelt typische Computer-, Vermögens- und Urkundsdelikte im Zusammenhang mit Skimming und EC-Karten-Fälschung. Der Schwerpunkt liegt auf Versuchsstadium, mittelbarer Täterschaft und der strafrechtlichen Bewertung des Vorgehens mehrerer Beteiligter im Kontext der Datenerschleichung und Fälschung technischer Aufzeichnungen.

Dr. Jan C. Schuhr· JA 2015, 189· 300 Min Bearbeitung
Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB)Abfangen von Daten, § 202b StGBAusspähen von Daten, § 202a StGB+5 weitere
JA 20141. Staatsexamen

Die geplatzte Hochzeit

Die Klausur behandelt zahlreiche Delikte aus dem Strafgesetzbuch im Kontext einer dramatisch eskalierenden Fluchtsituation nach einem Diebstahl. Zentral ist das Vorgehen des B, der zunächst eine Fahrerin nötigt, diese entführt, Lösegeld erpressen will und im Rahmen einer wilden Verfolgungsjagd durch sein Verhalten den Tod des Opfers verursacht. Es sind insbesondere Fragen aus den Bereichen der Raub-, Erpressungs-, Straßenverkehrs- und Tötungsdelikte zu prüfen.

Dorothee Lang, Johann Sieber· JA 2014, 913· 300 Min Bearbeitung
Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (§ 316a StGB)Diebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)+5 weitere
JA 2014Original-Examensklausur1. Staatsexamen

Original-Examensklausur: "Ein flüchtiger Bekannter

Die Klausur behandelt die Revision des Angeklagten gegen ein amtsgerichtliches Urteil, insbesondere die Prüfung der Zulässigkeit der Revision, die Problematik der 'Rügeverkümmerung' aufgrund einer Protokollberichtigung sowie die Auswahl des Strafrahmens beim Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Der Schwerpunkt liegt auf verfahrensrechtlichen und materiell-rechtlichen Fragen des Strafrechts.

Murad Gorial· JA 2014, 855· 300 Min Bearbeitung
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBZulässigkeit der RevisionBegünstigung (§ 257 StGB)+5 weitere
JA 20141. Staatsexamen

Studienprobleme

Die Klausur thematisiert die Strafbarkeit einer Jurastudentin, eines Kommilitonen und eines Professors im Kontext von BAföG-Anträgen, Prüfungsmanipulation, Täuschung bei der Remonstration, Identitätswechsel bei Prüfungen, Bestechung und einer unwahren Aussage im Verwaltungsgerichtsverfahren. Sie prüft insbesondere Urkundsdelikte, Betrug, Beleidigung, Aussagedelikte sowie Bestechungsdelikte im Hochschulkontext.

Prof. Dr. Martin Heger, Böhm, Hagebölling· JA 2014, 754· 300 Min Bearbeitung
Beleidigung, § 185 StGBErschleichen von Leistungen (§ 265a StGB)Falsche uneidliche Aussage, § 153 StGB+5 weitere
ZjS 2014Fortgeschrittene

Übungsfall: Von hessischen Geizhälsen und norddeutschen Hilfspolizisten – Teil 1

Im Mittelpunkt des Falls steht der Jurastudent S, der nach dem Tanken an einer Selbstbedienungstankstelle statt des tatsächlichen Preises einen geringeren Betrag bezahlt und anschließend eine Reise antritt. Dabei fährt er auf der Bundesstraße mit zu geringem Abstand hinter einem LKW. Die nachfolgende F stellt S, hält ihn fest und wird von ihm körperlich attackiert. Später verursacht F in stark alkoholisiertem Zustand eine Kollision mit dem Windsurfer S und unterlässt eine Rettung. Zentrale Schwerpunkte sind die strafrechtliche Abgrenzung von Diebstahl und Betrug beim Tanken, das Festnahmerecht gemäß § 127 Abs. 1 StPO, Gefährdungsdelikte im Straßen- und Schiffsverkehr sowie ein möglicher versuchter Mord durch Unterlassen.

RechtfertigungsgründeTrunkenheit im Verkehr, § 316 StGBGefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB+5 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

Der Berg ruft

In der Klausur 'Der Berg ruft' werden klassische strafrechtliche Problembereiche der Notwehr und des Aggressivnotstands behandelt. Im Fokus stehen die Rechtfertigungsgründe beim gewaltsamen Eindringen in eine Schutzhütte, der Schusswaffeneinsatz zur Wiedererlangung einer Marienfigur sowie die Abgrenzung zwischen Eventualvorsatz und fahrlässigem Handeln. Es müssen die strafrechtlichen Verantwortlichkeiten von B und S nach StGB geprüft werden.

Prof. Dr. Tonio Walter, Dr. Peter Schwabenbauer· JA 2014, 103· 120 Min Bearbeitung
RechtfertigungsgründeNötigung, § 240 StGBWiderstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGB+5 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Vom Wutbürger W

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit des W, der in das Anwesen des G eindringt, Gegenstände entwendet, Sachbeschädigung begeht und sich gegen den Kampfhund verteidigt. Es geht insbesondere um Diebstahl, Qualifikationen dieses Delikts, Sachbeschädigung, sowie die Frage eines Defensivnotstands.

Werkmeister· JA 2013, 902· 120 Min Bearbeitung
Diebstahl (§ 242 StGB)Sachbeschädigung (§ 303 StGB)Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)+5 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Die eigenmächtige Vollstreckung

A gewährt B ein Darlehen, das B nicht zurückzahlt. Nach einem gescheiterten Vollstreckungsversuch nimmt A eigenmächtig ein Notebook sowie Bargeld von B an sich und nutzt beziehungsweise veräußert später das Notebook. Die Klausur prüft die Strafbarkeit des A nach den Tatbeständen des StGB, insbesondere im Hinblick auf Diebstahl, Unterschlagung und deren Konkurrenzen.

Prof. Dr. Martin Heger· JA 2013, 829· 240 Min Bearbeitung
Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)Unterschlagung (§ 246 StGB)+5 weitere
JA 2013Original-Examensklausur1. Staatsexamen

Original-Examensklausur: "Rotwein und Rechtschaffenheit

In dieser Examensklausur werden die strafrechtlichen Verantwortlichkeiten von K, S und R im Zusammenhang mit einem alkoholbedingten Beinahe-Verkehrsunfall und einer falschen Zeugenangabe vor Gericht geprüft. Thematisiert werden insbesondere Trunkenheit im Verkehr und Delikte rund um die falsche uneidliche Aussage. Die Prüfung der Strafbarkeit des Verteidigers wegen Strafvereitelung ist ausdrücklich ausgenommen.

Prof. Dr. Diethelm Klesczewski, Dr. Katrin Hawickhorst· JA 2013, 589· 300 Min Bearbeitung
Betrug (§ 263 StGB)Strafvereitelung (§ 258 StGB)Verleitung zur Falschaussage, § 160 StGB+5 weitere
ZjS 2013Fortgeschrittene

Übungsfall: Stadionbesuch mit Folgen

Im Mittelpunkt des Falls stehen mehrere Strafrechtsprobleme im Zusammenhang mit einem Fußballspielbesuch. A und B werden als Fans im Zug von Bundespolizisten kontrolliert, wobei es zu Beleidigungen und körperlichen Auseinandersetzungen kommt. Im Stadion zeigt W, auf Anfrage von A, ein Banner mit abwertender Botschaft gegenüber der Polizei, und es ereignen sich weitere Körperverletzungen bei Streit um einen Bierbecher und nach einem Wurf gegen einen Linienrichter. Nach dem Spiel kommt es zu weiteren Konflikten bei einer polizeilichen Vernehmung, wobei A sich gegen die Beamten zur Wehr setzt. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind unter anderem die Beurteilung von Notwehr, Beleidigung unter Kollektivbezeichnung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie die Prüfung gefährlicher Körperverletzung und Anstiftung.

Marc Reinhardt· ZJS 2013, 493
Täterschaft und TeilnahmeRechtfertigungsgründeDiebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB)+5 weitere
JA 20131. Staatsexamen

Ein Arzt auf Abwegen

Die Klausur behandelt ethisch und rechtlich komplexe Situationen rund um Sterbehilfe, das Entfernen und Wiedereinführen einer Ernährungssonde, die mittelbare Täterschaft bei der Tötung eines Patienten, sowie die Manipulation von Krankenakten und eine Betrugshandlung mit einem wirkungslosen Tonikum. Verschiedene Beteiligte, darunter Ärzte und Angehörige, werden auf ihre strafrechtliche Verantwortlichkeit geprüft.

Dr. Michael Kubiciel, Matthias Wachter, Staufer· JA 2013, 112· 300 Min Bearbeitung
SterbehilfeTäterschaft und TeilnahmeBetrug (§ 263 StGB)+5 weitere
ZjS 2013Fortgeschrittene

Examensfall: Der untreue Betreuer

A, Amtsrat und berufsmäßiger Betreuer, verkauft als Betreuer einer betreuten, geschäftsunfähigen Person ein wertvolles Grundstück weit unter dessen tatsächlichem Wert an seinen Bekannten B, um eigene finanzielle Schwierigkeiten zu lösen. Die erforderliche gerichtliche Genehmigung erschleicht er sich durch bewusst falsche Angaben über die Grundstücksbeschaffenheit. Nach Aufdeckung des wahren Werts wird der Kaufvertrag vor Eigentumsumschreibung rückabgewickelt. Im Mittelpunkt steht die strafrechtliche Prüfung einer möglichen Untreue gemäß § 266 Abs. 1 StGB durch A.

Thomas Rotsch· ZJS 2013, 75
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Untreue (§ 266 StGB)+5 weitere
JA 2013Anfänger:innen

Unter Rockern

Die Klausur behandelt strafrechtliche Tötungs- und Körperverletzungsdelikte im Motorradmilieu, wobei ein Irrtum über die Identität des Angreifers sowie Fragen zur Erforderlichkeit und Rechtfertigung des Schusswaffengebrauchs im Rahmen der Notwehr thematisiert werden. Schwerpunktmäßig werden Tatbestands- und Erlaubnistatbestandsirrtümer sowie die Anwendung von § 32 StGB (Notwehr) geprüft.

Prof. Dr. Robert Esser, Melanie Langbauer, Fahl· JA 2013, 28· 120 Min Bearbeitung
RechtfertigungsgründeBeleidigung, § 185 StGBSachbeschädigung (§ 303 StGB)+5 weitere
JA 20121. Staatsexamen

* "Preisausschreiben

Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragestellungen rund um ein Preisausschreiben, bei dem mittels fingierter Gewinnmitteilungen Personen zu Vertragsschlüssen verleitet werden. Schwerpunkte liegen auf dem Betrugstatbestand und möglichen Rechtfertigungsgründen. Ein prozessuales Problem betrifft die Zulässigkeit eines Schöffen, der einem Richter wegen einer Behinderung beim Umblättern hilft.

Prof. Dr. Christian Fahl· JA 2012, 906· 300 Min Bearbeitung
RechtfertigungsgründeBetrug (§ 263 StGB)Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGB+5 weitere
JA 20121. Staatsexamen

Ein Engel auf Erden

Die Klausur behandelt den Fall eines wegen Mordes verurteilten Angeklagten, der im Wege der Revision gegen das Urteil vorgeht. Thematisiert werden unter anderem die Voraussetzungen der Revision, mögliche Fehler im Verfahren, Fragen zu Mord/Totschlag einschließlich Notwehr sowie der Erlaubnistatbestandsirrtum.

Dr. Mathias Hütwohl· JA 2012, 857· 300 Min Bearbeitung
Totschlag, § 212 StGBMord, § 211 StGBVerletzung des Briefgeheimnisses, § 202 StGB+5 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Bad Girls – nehmt Euch vor den Frauen in Acht

Die Klausur behandelt einen Fall, in dem mehrere Beteiligte mit Fragen des Unterlassens, des Notwehrexzesses und des Erlaubnistatbestandsirrtums konfrontiert werden. Im Mittelpunkt stehen die (Nicht-)Rettung eines Kindes durch den Vater, der Einfluss einer weiteren Person sowie eine spätere tödliche Eskalation zwischen Ehepartnern. Die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Vater, Geliebter und Tochter soll geprüft werden.

Prof. Dr. Hans Kudlich, Katharina Litau· JA 2012, 755· 120 Min Bearbeitung
UnterlassenMord, § 211 StGBAussetzung, § 221 StGB+5 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Ohne Rücksicht auf Verluste

Ein als Übungsklausur aufgebauter Fall behandelt den Überfall auf einen Werttransport mittels einer offensichtlichen Scheinwaffe und die anschließende Konfrontation zwischen Täter und Polizeibeamten. Im Mittelpunkt stehen u.a. die Abgrenzung zwischen Raub und räuberischer Erpressung, die Einordnung eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und strafprozessuale Fragen zur Verwertbarkeit von Geständnissen nach Belehrungsmängeln.

Peter Kasiske· JURA 2012, 736
Raub (§ 249 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGB+5 weitere
ZjS 2012Fortgeschrittene

Übungsfall Völkerstrafrecht: Recht und Unrecht im Angriffskrieg

Im Mittelpunkt dieses Falls steht die völkerrechtliche und nationale strafrechtliche Verantwortlichkeit von Ministerpräsident O und Hauptmann H des Staates S nach einem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen den Nachbarstaat N. O ließ bewaffnete Streitkräfte mit dem Ziel einmarschieren, einen Teil einer rohstoffreichen Provinz zu besetzen. Während der Kampfhandlungen kam es auch zum Tod mehrerer Zivilisten durch Artilleriebeschuss. Zu untersuchen ist insbesondere die Strafbarkeit wegen Aggression und Kriegsverbrechen nach dem Römischen Statut des IStGH sowie nach deutschem Recht.

Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Verletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGB+5 weitere
JA 20122. Staatsexamen / Referendariat

Die flüchtige Ladendiebin

Diese Übungsklausur behandelt einen Fall aus dem Bereich des Strafrechts, in dem es um die strafrechtliche Bewertung eines Ladendiebstahls, einer Nötigung sowie um die mögliche Qualifikation als räuberischer Diebstahl geht. Zudem werden Aspekte des Betrugs angesprochen. Die Sachverhaltsdarstellung umfasst polizeiliche Ermittlungen und Zeugenaussagen mit Bezug auf den Tathergang.

Dr. Daniel Oliver Effer-Uhe· JA 2012, 613· 90 Min Bearbeitung
Nötigung, § 240 StGBDiebstahl (§ 242 StGB)Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)+5 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Masern-Party

Die Klausur behandelt Körperverletzungsdelikte, erfolgsqualifiziertes Delikt (Teilnahme), rechtfertigende Einwilligung bei Einwilligungsunfähigkeit, Erziehungs- und Sorgerecht der Eltern, objektive Zurechnung bei ärztlichem Fehlverhalten, psychische Beihilfe.

Prof. Dr. Robert Esser, Sandra Maria Beckert· JA 2012, 590· 120 Min Bearbeitung
Objektive ZurechnungWiderstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBVerletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGB+5 weitere
JA 20122. Staatsexamen / Referendariat

Eine heiße Sache

In dieser Klausur wird die Strafbarkeit mehrerer Beteiligter an einer Gewalttat mit schwerer Brandverletzung geprüft. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Allgemeinen Teils zum Zusammenwirken der Täter, insbesondere zu Vorsatz, Kausalität, objektiver Zurechnung und zu Versuch/Drittbeteiligung. Zudem sind Qualifikationen des Besonderen Teils, vor allem Brandstiftungs- und Körperverletzungsdelikte, relevant. Die Einbindung von Strafprozessrecht ist in der Form der Aktenbearbeitung zu berücksichtigen.

Christian Adam, Mathias Frosch· JA 2012, 378· 60 Min Bearbeitung
Begründetheit II: Verletzungen des Verfahrensrechts (Verfahrensrüge)Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBBegründetheit III: Verletzungen des sachlichen Rechts (Sachrüge)+2 weitere
ZjS 2012Fortgeschrittene

Übungsfall: „Broken windows“ und Diversionsprobleme

Im Mittelpunkt des Falls steht eine Gruppe von Jugendlichen, die in einem sozial benachteiligten Stadtviertel leben und in eine gewalttätige Auseinandersetzung mit einem Obdachlosen verwickelt werden. Der Anführer A wird wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt und zu betreuenden Maßnahmen sowie Geldauflage verpflichtet, während die anderen Beteiligten unter dem Verdacht der Beihilfe stehen. Die Staatsanwaltschaft entscheidet sich bezüglich B, C und D für eine Diversion, indem Arbeitsstunden als Sanktionsmaßnahme vorgeschlagen und Ermittlungen eingestellt werden. Der Fall behandelt zentrale Aspekte des Jugendstrafrechts, insbesondere die Anwendung von Diversionsvorschriften und die rechtliche Bewertung von jugendgerichtlichen Maßnahmen.

Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGBWiderstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBGefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGB+5 weitere
ZjS 2012Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur – Strafrecht: Feuer im Polizeigewahrsam

Im Mittelpunkt des Falls steht A, ein Asylbewerber, der mit dem PKW seines Freundes B unter Alkoholeinfluss eine Ausfahrt unternimmt, obwohl er keine Fahrerlaubnis besitzt und gegen eine behördliche Aufenthaltsbeschränkung verstößt. Bei einer Polizeikontrolle wird A festgenommen, ihm wird auf der Polizeiwache eine Blutprobe entnommen und er wird in eine Zelle verbracht. Dort kommt es zu einem Brand, bei dem A verstirbt, wobei Polizeibeamte P und K zuvor auf Schreie aus der Zelle nicht reagiert haben. Die Klausur thematisiert strafrechtliche Verantwortlichkeiten der Beteiligten, insbesondere hinsichtlich Tötungsdelikten, unterlassener Hilfeleistung, und etwaiger Amtsdelikte sowie die Verwertbarkeit der Blutprobe im Strafverfahren. Zusätzlich werden Regelungen aus dem Asylverfahrensgesetz zu Aufenthaltsbeschränkungen und entsprechenden Straftatbeständen relevant.

Tobias Singelnstein· ZJS 2012, 229
Täterschaft und TeilnahmeUnterlassenWiderstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGB+5 weitere
JA 20121. Staatsexamen

Harte Männer haben keine Angst

Der Sachverhalt betrifft eine strafrechtliche Aktenvortragsklausur aus Anwaltssicht zum Thema Einstellen des Verfahrens nach § 170 Abs. 2 StPO. Gegenstand sind unter anderem Freiheitsberaubung durch Einschließen in einem WG-Zimmer, mögliche Körperverletzung und die Beratung des Mandanten bezüglich rechtlicher Möglichkeiten nach Verfahrenseinstellung. Neben der materiell-rechtlichen Prüfung werden aktuelle prozessuale Probleme und Aspekte des Strafantrags behandelt.

Dr. Christine Gömöry, Alexander Felder· JA 2012, 131· 60 Min Bearbeitung
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBBesondere VerfahrenErmittlungsverfahren 2: Strafantrag+5 weitere
JA 20111. Staatsexamen

Inspiration durch Gewaltvideos?

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit von A, B und C nach einem gemeinsam begonnenen Angriff auf O, der unter anderem von Gewaltvideos inspiriert ist. Im Mittelpunkt stehen Körperverletzungs- und Tötungsdelikte einschließlich sukzessiver Mittäterschaft sowie Fragen der Anstiftung zu einem späteren versuchten Diebstahl. In einer Zusatzfrage werden die prozessualen Konsequenzen für das weitere Verfahren beleuchtet.

Prof. Dr. Uwe Murmann· JA 2011, 593· 300 Min Bearbeitung
Vortäuschen einer Straftat, § 145d StGBWiderstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBVersuch der Anstiftung zur Falschaussage, § 159 StGB+5 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

Der Nürnberger Zahngold-Fall

Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung der Entnahme von Zahngold nach der Feuerbestattung durch Mitarbeiter eines städtischen Krematoriums. Thematisiert werden insbesondere die Qualifikation als Diebstahl, die Problematik von Körperteilen als mögliche Tatobjekte, die Abgrenzung von Wahndelikt und untauglichem Versuch, die Störung der Totenruhe sowie Fragen des Verwahrungsbruchs.

Dr. Tobias Rudolph· JA 2011, 346· 180 Min Bearbeitung
Diebstahl (§ 242 StGB)Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)Schwere Körperverletzung, § 226 StGB+5 weitere
JA 20111. Staatsexamen

* "Tödliches Liebesspiel

Die Examensklausur behandelt strafrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit einer einverständlichen Fremdgefährdung bei gefährlichen Sexualpraktiken, insbesondere Sittenwidrigkeit gemäß § 228 StGB, Risikoeinwilligung und deren Grenzen, sowie das Geschehen rund um die tödliche Folge. Zusätzlich werden prozessuale Fragen zur Verwertung von Aussagen aufgrund (qualifizierter) Belehrungen thematisiert.

Prof. Dr. Claus Kreß, Peter Mülfarth, Mülfaerth· JA 2011, 268· 300 Min Bearbeitung
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Tötung auf Verlangen, § 216 StGBFalsche uneidliche Aussage, § 153 StGB+5 weitere
JA 2010Anfänger:innen

Eifersüchtiger Liebhaber und schwerhöriger Sprengstoffexperte

Die Klausur behandelt error in persona, Akzessorietätslockerung des § 28, Bestimmtheit des Anstiftervorsatzes, unmittelbares Ansetzen, Rücktritt vom Versuch, Mordmerkmale.

Dr. Robert Englmann· JA 2010, 185· 120 Min Bearbeitung
Versuch und RücktrittBeleidigung, § 185 StGBSachbeschädigung (§ 303 StGB)+5 weitere
JA 2010Fortgeschrittene

Das Feuer der Liebe

Die Klausur behandelt eine komplexe Fallkonstellation um Tötungs- und Brandstiftungsdelikte. Im Mittelpunkt stehen die körperliche Misshandlung und letztliche Tötung des Bruders sowie die anschließende Brandlegung des Hauses in Versicherungsabsicht zur Spurenbeseitigung. Geprüft werden Mordmerkmale, Brandstiftungsdelikte einschließlich Qualifikationen, sowie Delikte im Zusammenhang mit Versicherungsbetrug.

Benjamin Linke, Benjamin Steinhilber· JA 2010, 117· 180 Min Bearbeitung
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBRäuberischer Angriff auf Kraftfahrer (§ 316a StGB)Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, § 114 StGB+5 weitere
JA 2009Fortgeschrittene

Parken und Tanken

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit der A, die mehrfach Parkscheine fälscht und einen manipulierten Parkschein zum Zweck der Gebührenersparnis verwendet. Zusätzlich betankt A ihr Fahrzeug an einer Selbstbedienungstankstelle und entfernt sich sodann, ohne den fälligen Betrag zu bezahlen. Es werden Standardprobleme aus dem Bereich der Urkundendelikte sowie Betrugs- und Vermögensdelikte geprüft.

Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)Unterschlagung (§ 246 StGB)+5 weitere
JURA 2009Fortgeschrittene

Übungsklausur StR Die Rockband

Der Sachverhalt handelt von einer Auseinandersetzung zwischen den Mitgliedern einer Rockband, bei der eine Person zu Tode kommt. Außerdem werden strafrechtlich relevante Handlungen im Zusammenhang mit einer Flucht vor der Polizei und dem Widerstand gegen einen Vollstreckungsbeamten thematisiert. Gegenstand sind vor allem Körperverletzung mit Todesfolge sowie Widerstandshandlungen im Straßenverkehr.

Gerhard Timpe· JURA 2009, 465
Körperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGBWiderstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBGefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGB+5 weitere
JA 2009Fortgeschrittene

Beim Geld hört die Freundschaft auf

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit von A und B im Kontext eines Auftragsmordes aus persönlichen Motiven und geht insbesondere auf verschiedene Straftatbestände, die Problematik des Täterwechsels (aberratio ictus), Urkundendelikte im Zusammenhang mit dem Wechsel von Nummernschildern, das Akzessorietätsprinzip und Irrtümer gemäß § 16 II StGB ein. Die Handlungsschritte umfassen Tötungsdelikte, Körperverletzung mit Todesfolge und die Manipulation von Fahrzeugkennzeichen.

Laura Linke, Wolfgang Hacker· JA 2009, 347· 120 Min Bearbeitung
Besonderer TeilNötigung, § 240 StGBFahrlässige Tötung, § 222 StGB+5 weitere
JA 2009Fortgeschrittene

* "Eine Bärenjagd auf Abwegen

In der Klausur "Eine Bärenjagd auf Abwegen" wird das strafrechtliche Verhalten zweier Personen untersucht, die unter Einfluss von Betäubungsmitteln mit einem Geländewagen Wildtiere jagen und dabei verschiedene Verkehrssicherheits- und Eigentumsdelikte begehen. Hauptpunkte sind Wilderei, Verkehrsstraftaten sowie Fragen der Teilnahme und strafprozessuale Beweisproblematiken im Hinblick auf die Verwertbarkeit einer aufgezeichneten Zeugenaussage.

Christoph Burchard, LL.M., Marc Engelhart· JA 2009, 271· 300 Min Bearbeitung
Mittelbare Falschbeurkundung (§ 271 StGB)Falsche uneidliche Aussage, § 153 StGBUnerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB+5 weitere
JA 2009Fortgeschrittene

Ein Arzt in Not

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit eines Arztes, der unter Nötigungsnotstand eine Verstümmelung vornimmt, und die Strafbarkeit der Patientin, die anschließend in Racheabsicht die Bremsleitung seines Fahrzeugs durchtrennt. Thematisiert werden dabei insbesondere Irrtumsproblematiken, actio libera in causa sowie Grundsatzfragen wie der Vertrauensgrundsatz und die Garantie der lex certa.

Prof. Dr. Hans Kudlich· JA 2009, 185· 120 Min Bearbeitung
Totschlag, § 212 StGBBeleidigung, § 185 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
JA 20081. Staatsexamen

* "Die falsche Komplizin

In dieser Klausur werden ausgehend von einem versuchten Versicherungsbetrug durch Brandstiftung eines Wohnhauses Fragen zur Strafbarkeit der Beteiligten S, T und F behandelt, insbesondere zur Mittäterschaft, zum Versuch und zum Rücktritt. Daneben ist die Strafbarkeit von S wegen Verkehrsdelikten durch alkoholbedingtes Fahren zu prüfen. Im zweiten Teil wird die Revision hinsichtlich des Selbstleseverfahrens im Strafprozessrecht erörtert.

Prof. Dr. Hans Kudlich· JA 2008, 703· 300 Min Bearbeitung
Abfangen von Daten, § 202b StGBFalsche Verdächtigung, § 164 StGBFalsche uneidliche Aussage, § 153 StGB+5 weitere
ZjS 2008Fortgeschrittene

Übungsfall: Der Platzverweis

Im Mittelpunkt des Falls steht A.S., der Sportwetten auf Fußballspiele abschließt und gezielt die Spielausgänge manipulieren will, indem er einen Schiedsrichter gegen Geld zur absichtlichen Falschentscheidung anstiftet. Der Fall behandelt zwei Varianten: Zum einen wettet A.S. trotz geplanter Manipulation und verliert, zum anderen belauscht ein Dritter die Abrede und gewinnt durch die tatsächliche Manipulation. Kernthema ist die Strafbarkeit nach § 263 StGB (Betrug), insbesondere hinsichtlich Täuschung durch konkludentes Verhalten und Manipulation des Wettgegenstands. Die Strafrechtsdogmatik zum Betrug bei Sportwetten, Spielmanipulation sowie die Beteiligungsform werden vertieft behandelt.

Täterschaft und TeilnahmeUnterlassenBetrug (§ 263 StGB)+5 weitere
JA 2008Fortgeschrittene

Ein ausgetrickster Pförtner und ein Freundschaftsdienst

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit eines Angestellten, der eine Wasserwaage aus seinem Betrieb entwendet und dabei gezielt den Pförtner täuscht. Gleichzeitig wird das Verhalten eines Freundes thematisiert, der vor Gericht zugunsten des Täters wahrheitswidrig aussagt. Der Schwerpunkt liegt auf der Abgrenzung von Betrug und Diebstahl, Urkundsbegriff sowie Irrtumsfragen bei Aussagedelikten.

Prof. Dr. Martin Böse, Dr. Michael Nehring· JA 2008, 110· 120 Min Bearbeitung
Strafvereitelung (§ 258 StGB)Falsche uneidliche Aussage, § 153 StGBBetrug (§ 263 StGB)+5 weitere
ZjS 2008Fortgeschrittene

Übungsfall: Luftgeschäfte

In diesem Fall geht es um die Strafbarkeit von Beteiligten eines Unternehmensgeflechts im Zusammenhang mit Umwelt-, Steuer- und Wirtschaftsstraftaten. Die Vorstandsvorsitzende der Transpo-AG und weitere Beteiligte unterlassen bewusst Umweltauflagen beim Betrieb eines Stahlofens und manipulieren Messwerte gegenüber der Behörde. Zudem werden Schein- und Luftgeschäfte zwischen Tochter- und Schwestergesellschaften durchgeführt, um Kredite und Steuererstattungen zu erlangen. Im Mittelpunkt stehen unter anderem Vorwürfe der Luftverunreinigung, Umsatzsteuerhinterziehung, Bilanzmanipulation, Kreditbetrug, Insolvenzverschleppung und strafvereitelndes Verhalten eines Finanzbeamten.

Täterschaft und TeilnahmeUnterlassenBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
JA 2007Fortgeschrittene

Abgebremstes Wandlungsinteresse

Die Klausur beschäftigt sich mit der Strafbarkeit eines Kfz-Käufers, der zur Stützung seines Anspruchs im Zivilprozess gezielt die Bremsanlage seines Fahrzeugs manipuliert, um einen zusätzlichen Mangel vorzutäuschen, und damit den gerichtlichen Sachverständigen in eine für den Straßenverkehr potenziell gefährliche Situation bringt. Sie behandelt den versuchten Prozessbetrug in mittelbarer Täterschaft sowie dolus eventualis beim versuchten gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr. Der Fall stützt sich auf die OLG München NJW 2006, 3364.

Dr. Jochen Bung· JA 2007, 868· 180 Min Bearbeitung
Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs (§ 248b StGB)Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBVorteilsannahme & Vorteilsgewährung (§§ 331, 333 StGB) +5 weitere
JA 20071. Staatsexamen

* "Der Hochstapler

Die Klausur behandelt verschiedene Delikte im Bereich des Vermögens- und Urkundsrechts sowie der Amtsdelikte. Im Mittelpunkt steht ein Sachverhalt, in dem A eine Diebin täuscht, sich als Polizeibeamter ausgibt, den Diebesgut an sich nimmt und später Polizeibeamte zu beeinflussen versucht. Die Prüflinge sollen die Strafbarkeit des A nach verschiedenen Straftatbeständen, insbesondere Diebstahl, Betrug, Erpressung, Hehlerei, Nötigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Strafvereitelung, gutachterlich untersuchen, ohne auf die §§ 132, 132a, 331 ff. StGB einzugehen.

Prof. Dr. Christian Jäger· JA 2007, 604· 180 Min Bearbeitung
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBBetrug (§ 263 StGB)Nötigung, § 240 StGB+5 weitere
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Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGB in der Jurafuchs-Lernapp

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