Politische Parteien
Das Parteienrecht (Art. 21 GG) sichert die Mitwirkung politischer Parteien an der Willensbildung des Volkes und garantiert deren Chancengleichheit (Art. 3 I, 38 I GG). Examensklassiker: Verfassungsmäßigkeit des Parteienverbots (NPD-Verfahren), neutralitätswidrige Informationsangebote staatlicher Stellen (Wahl-O-Mat), Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von Fraktionszuwendungen, Paritätsgesetze. Häufig im Fokus: Anspruch auf Gleichbehandlung, Parteienfinanzierung, Neutralitätspflicht von Amtsträgern.
Zu diesem Thema haben wir 67 Klausuren im Portal.
Klausuren zum Thema
Ärger auf dem Wochenmarkt
Die Klausur behandelt das Wirtschaftsförderungsgesetz (WFG), das Gewerbetreibende verpflichtet, eine bargeldlose Zahlungsmöglichkeit anzubieten und Verstöße mit Bußgeldern sanktioniert. Im Mittelpunkt steht die Verfassungsbeschwerde einer Marktbetreiberin, die sich durch die Regelungen insbesondere in ihrer Berufsfreiheit verletzt sieht. Zu prüfen ist vor allem die Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde bezüglich Grundrechten und verfassungsprozessualen Fragen.
»Extrawurst für Verfassungsfeinde?«
Die Klausur thematisiert die Ablehnung der Zulassung eines Examinierten zum juristischen Vorbereitungsdienst mit der Begründung mangelnder Verfassungstreue wegen seiner führenden Rolle in einer verfassungsfeindlichen Partei. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob das Erfordernis der Verfassungstreue als Zugangsvoraussetzung mit Art. 12 GG (Berufsfreiheit) vereinbar ist. Behandelt werden zudem Grundrechtskonkurrenzen und die Voraussetzungen der Verfassungsbeschwerde sowie Eilrechtsschutz vor dem Bundesverfassungsgericht.
Der twitternde Bürgermeister
Die Klausur thematisiert die kommunalrechtliche und verfassungsrechtliche Einordnung von Äußerungen eines Bürgermeisters in sozialen Netzwerken im Zusammenhang mit Parteiöffentlichkeitsarbeit. Im Mittelpunkt steht ein Twitter-Beitrag des Bürgermeisters über eine Petition gegen die Ansiedlung einer rechtsextremistischen Partei und die Frage, ob und inwieweit dies mit dem Sachlichkeitsgebot, der Chancengleichheit politischer Parteien und dem Parteienrecht im Einklang steht.
Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Verfassungsrecht – Demokratierettung in letzter Minute?
Die Anfängerklausur behandelt zentrale Fragen des Verfassungsrechts mit Blick auf das Demokratieprinzip und relevante staatsorganisationsrechtliche Mechanismen. Im Mittelpunkt stehen die Bedeutung der Staatsstrukturprinzipien sowie das Wahlrecht und dessen Grundsätze. Die Klausur eignet sich für Studierende im frühen Studienverlauf, um grundlegende Strukturen und Konflikte im Staatsorganisationsrecht zu erfassen.
Examensübungsklausur: Oppositionsfinanzen
Nach den Bundestagswahlen 2025 streiten mehrere Fraktionen über die Zuweisung erhöhter finanzieller Mittel für Oppositionsfraktionen gemäß § 58 Abs. 2 Abgeordnetengesetz im Rahmen des Haushaltsplans. Konkret verlangt die C-Fraktion, trotz regelmäßiger Unterstützung der Minderheitsregierung in Gesetzgebungsverfahren, die erhöhte Oppositionsfinanzierung, während andere Fraktionen dies wegen fehlender Distanz zur Regierung ablehnen. Die C-Fraktion ruft das Bundesverfassungsgericht an und beanstandet eine Verletzung ihrer Rechte aus dem Abgeordnetengesetz sowie dem Grundgesetz. In einer Abwandlung begehrt eine zur Gruppe gewordene Fraktion erweiterte parlamentarische Rechte und erhöhte finanzielle Leistungen, welche der Bundestag jedoch unter Verweis auf den fehlenden Gesetzesinitiativaufwand ablehnt.
Konstituierungskrise
Die Klausur behandelt die Konstituierungskrise im Deutschen Bundestag nach einer Neuwahl. Im Mittelpunkt stehen die Abläufe der ersten Sitzung, insbesondere der Umgang mit einem Geschäftsordnungsänderungsantrag und der Streit um die Wahl des Bundestagspräsidenten. Der Sachverhalt thematisiert die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Verteilung von Ämtern und Prüfungsfragen zum Organstreitverfahren sowie zur materiellen Verfassungsmäßigkeit einer Geschäftsordnungsänderung.
Legalisierung durchs Schlupfloch
Die Klausur behandelt die Frage, ob das Bundes-Cannabisgesetz (CanG) formell verfassungsmäßig zustande gekommen ist und ob das Land B vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich die Feststellung der Nichtigkeit beantragen kann. Thematisiert werden mehrere Aspekte des Gesetzgebungsverfahrens, insbesondere die Beteiligung des Bundesrats, die Initiierung des Gesetzes aus der Mitte des Bundestags und die Frage der Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Die materielle Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes wird nach Bearbeitervermerk nicht geprüft.
Von Regelgrößen und Sperrklauseln
Die Klausur behandelt die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Reform des Bundestagswahlrechts mit den Schwerpunkten Zweitstimmendeckung und Sperrklausel. Im Rahmen eines Organstreitverfahrens werden Wahlrechtsgrundsätze, das Verhältnis von Erst- und Zweitstimme sowie die Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Bundestages anhand konkreter Gesetzesänderungen überprüft.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht – Wirbel um das Wahlrecht
Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen des Staatsorganisationsrechts, insbesondere zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an das Wahlrecht und die Wahlrechtsgrundsätze. Im Mittelpunkt steht eine aktuelle Kontroverse um Reformen des Wahlrechts und deren verfassungsrechtliche Zulässigkeit. Die Aufgaben bieten Gelegenheit, verfassungsrechtliche Prinzipien anhand eines praxisrelevanten Problems zu vertiefen.
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht – Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Parteimitgliedschaft
Die Klausur thematisiert die Entziehung einer Waffenbesitzkarte wegen waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit aufgrund einer Parteimitgliedschaft. Neben waffenrechtlichen Grundlagen werden insbesondere prüfungsrelevante Fragen zu Ermessensausübung, unbestimmten Rechtsbegriffen und zum Verhältnis von Verwaltungsrecht und Grundrechten behandelt.
Übungsfall im Baurecht: Eine Säule der Gesellschaft
A möchte in ihrem Stadtteil eine kleine, fest mit dem Boden verbundene Litfaßsäule auf öffentlicher Wegefläche errichten, um überwiegend für Veranstaltungen zu werben. Sie beantragt eine Baugenehmigung und fragt, ob ein Anspruch auf Erteilung besteht. Im Mittelpunkt stehen Fragen der Genehmigungspflicht und -fähigkeit nach den einschlägigen Vorschriften der Bauordnung und des Baugesetzbuchs. Besondere Bedeutung kommt der Einordnung der Litfaßsäule als bauliche Anlage sowie der Zulässigkeit von Werbeanlagen im Wohngebiet zu.
Anfänger:innenhausarbeit: Bundeszwang und Rededrang
Im Mittelpunkt des Falles steht die Frage, ob die Maßnahmen der Bundesregierung gegenüber dem Land L verfassungsrechtlich zulässig sind, nachdem kommunale Amtsträger die Durchführung bundesgesetzlicher Sozialleistungen verweigern. Die Bundesregierung entzieht dem Bundesland nach Zustimmung des Bundesrates die Stimmen im Bundesrat und setzt einen Bundesbeauftragten ein, um die Durchführung des AsylbLG im betroffenen Landkreis sicherzustellen. Kern des Falles sind die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen und Grenzen des Bundeszwangs gemäß Art. 37 GG sowie die bundesstaatlichen Kompetenzverhältnisse zwischen Bund und Ländern. Der Fall fordert eine Auseinandersetzung mit den Bundesstaatsprinzipien, der Ausführung von Bundesgesetzen durch Länder und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Staatsorganisationsrecht.
„Der Streit um die Wagnerhalle“
Die Klausur thematisiert den Anspruch einer politischen Partei auf Zugang zu einer kommunalen Veranstaltungsstätte (Wagnerhalle) und das verfassungsrechtliche Spannungsverhältnis zwischen Gleichbehandlung politischer Parteien, kommunalem Hausrecht und Ausgrenzung wegen politischer Positionen. Gegenstand ist die Ablehnung eines Antrags auf Nutzung der öffentlichen Einrichtung und das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gegen diese Ablehnung.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verfassungsrecht – Finanzspritze für parteinahe Stiftungen
Die Klausur befasst sich mit der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit und Gestaltung staatlicher Förderungen für parteinahe Stiftungen. Im Fokus stehen die verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine gleichheitsgerechte Mittelvergabe sowie die Ausgestaltung von Rechtsschutzmöglichkeiten. Dabei werden Grundzüge des Parteien- und Stiftungsrechts sowie zentrale Prüfungsmechanismen des Grundgesetzes behandelt.
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsprozessrecht und Kommunalrecht – Parteien müssen draußen bleiben
Die Klausur befasst sich mit Fragen des Verwaltungsprozessrechts und Kommunalrechts, insbesondere der Zulässigkeit von Klagen im Zusammenhang mit dem Zugang zu öffentlichen Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft. Anhand eines praxisnahen Sachverhalts werden die allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen sowie die kommunalrechtliche Einordnung öffentlicher Einrichtungen geprüft. Die Problemstellung stellt auf den Ausschluss politischer Parteien beim Zugang ab.
Alles dank der Kunstfreiheit erlaubt?
Die Klausur behandelt die Frage der Verfassungsmäßigkeit des baden-württembergischen Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetzes (BüGembeteilG) im Hinblick auf Grundrechte von Unternehmen, die Windkraftanlagen errichten wollen. Im Mittelpunkt stehen insbesondere Eingriffe in die Berufsfreiheit (Art. 12 I GG) und das Eigentumsgrundrecht (Art. 14 I GG) durch Pflicht zur Gründung projektbezogener Gesellschaften und zur Anteilsabgabe bzw. Zahlung einer Windkraftdividende. Die Zulässigkeit und Begründetheit einer Verfassungsbeschwerde gegen diese Regelungen ist umfassend zu prüfen.
Anfängerklausur – Grundrechte: Die Rennraddemo auf der Autobahn
Die Jurastudentin A plant eine Fahrraddemonstration auf der Autobahn A3 als Protest gegen Umweltverschmutzung und meldet diese ordnungsgemäß bei der zuständigen Behörde an. Die Behörde untersagt jedoch die Veranstaltung wegen Sicherheitsbedenken und verweist auf die Zweckbestimmung der Autobahn nach dem Fernstraßengesetz. A sieht sich in ihrer Versammlungsfreiheit verletzt und erhebt Verfassungsbeschwerde, nachdem alle verwaltungsgerichtlichen Rechtsbehelfe erfolglos bleiben. Im Zentrum stehen Fragen zur Anwendbarkeit des Art. 8 GG auf Autobahnen, zur Rechtmäßigkeit des Versammlungsverbots sowie zur Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde.
Äußerungsbefugnisse in Zeiten von Twitter
Die Klausur behandelt im Rahmen staatsorganisationsrechtlicher Fragestellungen die Äußerungsbefugnisse von Amtsträgern auf sozialen Netzwerken, insbesondere im Zusammenhang mit Versammlungen und der Neutralitätspflicht. Anhand eines aktuellen Falls rund um eine Demo der N-Partei und die Stellungnahme des Ministerpräsidenten werden verfassungsrechtliche Abgrenzungen zwischen Meinungsäußerung, Parteienbezug und dem Schutz verfassungsrechtlich garantierter Grundrechte geprüft.
Unrepräsentative Demokratie?
Die Klausur behandelt die Verfassungsmäßigkeit eines Paritätsgesetzes, das eine geschlechterparitätische Besetzung der Landeslisten zur Bundestagswahl vorschreibt. Im Zentrum stehen dabei Fragen zum Gleichstellungsauftrag, zu den Wahlrechtsgrundsätzen und zu den Rechten der politischen Parteien. Der fiktive Sachverhalt fordert eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem Zusammenspiel von Gleichstellung und demokratischen Prinzipien.
Der meinungsstarke Ministerpräsident
Die Klausur behandelt einen Organstreit im Landesverfassungsrecht (NRW) über die rechtlichen Grenzen ministerpräsidentlicher Äußerungen zur politischen Betätigung einer Oppositionspartei im Kontext von Klimaprotesten. Kernprobleme sind das Recht auf Chancengleichheit der Parteien und die Äußerungsbefugnisse von Hoheitsträgern, insbesondere im Lichte der BVerfG-Rechtsprechung.
Mehr Qual als Wahl
Die Klausur thematisiert eine Gesetzesänderung zur Wahl des Bundestagspräsidiums, mit der das Vorschlagsrecht von Fraktionen beschränkt und Wiederholungen von Wahlgängen untersagt werden sollen. Nach Erlass des Gesetzes beantragen Oppositionsabgeordnete im Rahmen der abstrakten Normenkontrolle die Überprüfung auf Verfassungsmäßigkeit. Es stehen Fragen des Staatsorganisationsrechts, der Grenzen legislativer Gestaltung und des Minderheitenschutzes im parlamentarischen Verfahren im Fokus.
Im Visier des Verfassungsschutzes
Der Fall behandelt das Frage- und Informationsrecht des Bundestages bzw. einzelner Abgeordneter gegenüber der Bundesregierung sowie die verfassungsrechtlichen Grenzen dieses Rechts, namentlich im Bereich geheimhaltungsbedürftiger Informationen des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Schwerpunktmäßig stehen ein Organstreitverfahren, Antragsbefugnis und Parteifähigkeit eines Abgeordneten sowie die Abwägung zwischen parlamentarischem Informationsrecht und dem Schutz des Staatswohls im Mittelpunkt.
* "Wider die Zersplitterung der Stadtverordnetenversammlung!
Die Klausur behandelt die Erhöhung der Mindestzahl für den Fraktionsstatus in der Stadtverordnetenversammlung einer hessischen Stadt. Im Zentrum steht die Frage, ob die Änderung der Geschäftsordnung sowie der damit verbundene Ausschluss kleinerer Gruppen von Ausschusssitzen rechtmäßig ist und inwieweit formelle und materielle Anforderungen – insbesondere demokratische Teilhaberechte – sowie die Anforderungen an die Bekanntmachung beachtet wurden. Außerdem steht die Frage der gerichtlichen Überprüfbarkeit kommunaler Geschäftsordnungen im Raum.
Vorlesungsabschlussklausur: Die gemeine Geschäftsordnung
M, Bundesministerin der Justiz und Mitglied der C-Partei, beanstandet eine vom Kabinett beschlossene und vom Bundespräsidenten genehmigte Geschäftsordnung, die die Mitentscheidung des Kabinetts bei Ernennungen von Beamten ab Besoldungsgruppe A 16 vorsieht. M sieht darin einen Eingriff in ihre Rechte als Ministerin und hält einzelne Regelungen der Geschäftsordnung für verfassungswidrig. Sie fordert eine verfassungsrechtliche Prüfung, ob sie Antragstellerin eines Organstreitverfahrens sein kann und ob ihre Rechte durch die Geschäftsordnung verletzt werden. Der Fall thematisiert die Kompetenzen der Bundesminister, die Geschäftsordnungsautonomie der Bundesregierung sowie das Verhältnis zwischen Kabinettsentscheidungen und ministerialer Eigenverantwortung.
Der rechtsextreme Ortsvorsteher
Der Fall behandelt die Abberufung eines rechtsextremistischen Ortsvorstehers nach dessen Wahl durch den Gemeinderat in einer Gemeinde in Baden-Württemberg. Thematisiert werden kommunalrechtliche Fragestellungen, insbesondere die Voraussetzungen und Grenzen der Abberufung sowie mögliche verfassungsrechtliche Implikationen aufgrund der Parteizugehörigkeit der betroffenen Person.
Examensklausur: Die A-Partei und ihre Probleme mit dem Rechtsstaat
Im Mittelpunkt des Falls steht zum einen die Frage, ob Äußerungen und deren Veröffentlichung durch den Bundesinnenminister gegenüber einer oppositionellen Partei einen Verstoß gegen die parteipolitische Neutralitätspflicht von Hoheitsträgern darstellen und dadurch die Rechte der betroffenen Partei verletzen. Zum anderen geht es im zweiten Teil um die Rechtmäßigkeit eines Fraktionsausschlusses einer Landtagsabgeordneten wegen ihres Kontakts zu einem beobachteten Verein und die damit verbundenen Auswirkungen auf ihre parlamentarische Stellung. Die Prüfung betrifft schwerpunktmäßig das Staatsorganisationsrecht, die Grenzen der Meinungsäußerung von Amtsträgern sowie vereins- und fraktionsinterne Entscheidungsbefugnisse im Landtag.
Zulassung verfassungsfeindlicher Parteien zu kommunalen Einrichtungen
In dem Fall geht es um die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine kreisfreie Stadt einer verfassungsfeindlichen Partei wie der NPD die Nutzung eines städtischen Kulturzentrums für eine Parteiveranstaltung verweigern darf. Untersucht werden kommunalrechtliche, verfassungsrechtliche und verwaltungsprozessuale Aspekte, insbesondere im Lichte der Gleichbehandlung politischer Parteien und der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Schwierige Regierungsbildung oder: präsidialer KoKo-Jambo
Die Klausur thematisiert die verfassungsrechtlichen Vorgaben und Streitfragen rund um die Wahl und Ernennung des Bundeskanzlers nach einer schwierigen Regierungsbildung im Bundestag. Besonderes Augenmerk liegt auf den Kompetenzen und Ermessensspielräumen des Bundespräsidenten bei der Ernennung, der Zulässigkeit und Verfahrensweise einer sogenannten Minderheitsregierung sowie auf der Möglichkeit, stattdessen ein konstruktives Misstrauensvotum nach Art. 67 GG durchzuführen. Die Zulässigkeit eines Organstreitverfahrens und relevante verfassungsprozessuale Fragen stehen im Mittelpunkt.
Bundestagswahl mit Bonus
Die Klausur behandelt die Einführung eines Bonus von 50 Mandaten für die stärkste Partei nach Zweitstimmen im Bundestag. Geprüft wird, ob diese Regelung mit den Wahlrechtsgrundsätzen und dem Demokratieprinzip des Grundgesetzes vereinbar ist. Ferner ist die Zulässigkeit und Begründetheit eines Antrags einer Landesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht Gegenstand der Prüfung.
Extremisten unerwünscht
Die Examensklausur thematisiert verwaltungsprozessuale und grundrechtliche Fragen anhand des Falls, dass eine Bürgerinitiative wegen Protesten gegen Jugendoffiziere der Bundeswehr namentlich im Verfassungsschutzbericht unter 'Linksextremismus' genannt wird. Dabei werden unter anderem die Reichweite der Meinungsfreiheit sowie die Rechtmäßigkeit der Nennung und Äußerung durch das Bundesinnenministerium geprüft.
Anfängerklausur: Das Prüfungsrecht des Bundestagspräsidenten im Rahmen der Fraktionsfinanzierung
Im vorliegenden Fall beantragt die Fraktion einer im Bundestag vertretenen, jedoch wegen Verfassungsfeindlichkeit von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossenen Partei die Auszahlung von Fraktionsmitteln. Der Bundestagspräsident verweigert diese mit Verweis auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und die Änderung des Art. 21 Abs. 3 GG. Im Zentrum stehen die Abgrenzung zwischen Parteien- und Fraktionsfinanzierung, das Prüfungsrecht des Bundestagspräsidenten sowie die Frage der Gleichbehandlung und die Bindungswirkung verfassungsgerichtlicher Entscheidungen. Zu prüfen sind zudem Aktivlegitimation und etwaige Rechte des Bundestages im Hinblick auf Auszahlungsverfügungen.
Rote Karte für wen?
Die Klausur behandelt die Frage, inwieweit ein Bundesminister im Amt politische Parteien öffentlich abkanzeln und dabei staatliche Ressourcen nutzen darf. Im Zentrum stehen die Chancengleichheit politischer Parteien, das staatliche Neutralitätsgebot, die Abgrenzung zwischen Amts- und Parteisphäre sowie das Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.
Hamburger Lehren
Die Klausur behandelt einen Streit zwischen Bund und Land Berlin im Rahmen einer abstrakten Normenkontrolle gegen ein Bundesgesetz zur Regelung polizeilicher Zuständigkeiten bei Großereignissen. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Gesetzgebungsformel, zum Gesetzgebungsverfahren sowie zur Verwaltungskompetenz zwischen Bund und Ländern. Zu prüfen ist insbesondere, ob das Gesetz und seine Begründung verfassungswidrig sind und ob dem Berliner Senat ein Rechtsschutzbedürfnis zusteht.
Schwerpunktbereichsklausur: Neptune’s Navy
Im vorliegenden Fall geht es um eine völkerrechtliche Streitigkeit im Bereich des Seevölkerrechts zwischen Staaten. Zentral sind die Prüfung der Zulässigkeit und Begründetheit einer Schiedsklage nach dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (SRÜ). Thematisch steht die Behandlung aktueller Rechtsfragen zur Piraterie im Vordergrund. Zudem wird ein Anspruch auf Schadensersatz wegen des unrechtmäßigen Aufbringens von Schiffen auf hoher See untersucht.
Original-Examensklausur: "'Si tacuisses' .' Öffentliche Äußerungen von Amtsträgern
Die Klausur thematisiert die verfassungsrechtlichen Grenzen öffentlicher Äußerungen von höchsten Staatsorganen und Amtsträgern im Kontext der parteipolitischen Neutralität sowie den Einfluss solcher Äußerungen auf die Chancengleichheit politischer Parteien. In einem zweiten Sachverhalt wird die Zulässigkeit und Begründetheit eines Antrags im einstweiligen Rechtsschutz auf Entfernung einer öffentlichkeitswirksamen Erklärung des Oberbürgermeisters einer Stadt im Zusammenhang mit einer Demonstration geprüft.
Schule mit Courage
Im Sachverhalt begehrt die Jugendorganisation der NPD die Nutzung einer städtischen Schulaula für eine parteipolitische Veranstaltung. Die Stadt Mannheim lehnt den Antrag aus politischen und schulischen Erwägungen ab und konkretisiert daraufhin die Widmung aller schulischen Einrichtungen auf weltanschauliche Neutralität. Die NPD klagt vor dem Verwaltungsgericht und beantragt zudem einstweiligen Rechtsschutz. Die Klausur thematisiert die Gleichbehandlung politischer Parteien, den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen, verfassungsrechtliche Parteienprivilegien, Kommunalrecht sowie verwaltungsprozessuale und staatshaftungsrechtliche Gesichtspunkte.
Examensklausur: Flüchtlingskrise
Der Ministerpräsident des Bundeslandes B fordert die Bundesregierung auf, angesichts des hohen Zustroms von Flüchtlingen umfassende Grenzkontrollen durchzuführen und die Einreise von Ausländern aus sicheren Drittstaaten zu verweigern. Nach Ablehnung seines Anliegens durch die Bundesregierung erwägt er, das Anliegen vor dem Bundesverfassungsgericht durchzusetzen. Im Mittelpunkt stehen dabei verfassungsrechtliche Fragen zum Verhältnis zwischen Bund und Ländern, insbesondere im Hinblick auf Art. 30 GG, das Bundesstaatsprinzip, die Bundestreue und die Kompetenzen in der Asyl- und Flüchtlingspolitik. Zudem werden unionsrechtliche Vorgaben des Dublin-Systems und deren faktisches Außerkrafttreten thematisiert.
Wahlkampfgetöse – Bundesminister versus Landespartei
Im Mittelpunkt der Klausur steht die Frage, ob eine auf der Homepage des Bundesinnenministers veröffentlichte amtliche Stellungnahme und ein Wahlaufruf gegenüber einer ausschließlich im Land Hamburg kandidierenden Partei gegen das verfassungsrechtliche Gebot der Neutralität im Wahlkampf und die Chancengleichheit der Parteien verstoßen. Es ist zu prüfen, ob ein verfassungsrechtlicher Streit zwischen einer Landespartei und einem Bundesorgan vor dem Bundesverfassungsgericht statthaft ist und welche Kompetenzen dem Bundesinnenminister nach dem Grundgesetz bei solchen Äußerungen zustehen.
Nationale Minderheiten und Sperrklauseln im Wahlrecht
Die Klausur behandelt die Wahlprüfungsbeschwerde gegen einen Landtagsbeschluss im Bundesland X, bei dem die niederländische Minderheit über einen eigenen Wählerverband von der 5%-Sperrklausel im Landtagswahlrecht befreit wurde. Die Beschwerdeführer rügen eine Verletzung der Wahl- und Chancengleichheit durch diese Privilegierung sowie die generelle Rechtmäßigkeit der Sperrklausel und die Verfassungsmäßigkeit der Sonderregel für Parteien der Minderheit.
Casus belli
Die Klausur "Casus belli" befasst sich mit einem polizei- und ordnungsrechtlichen Sachverhalt rund um eine Gedenkveranstaltung zum Volkstrauertag, bei dem ein Teilnehmer infolge einer Ruhestörung durch seinen Hund vom Veranstaltungsort verwiesen wird. Es werden verwaltungsrechtliche Fragen zur Rechtmäßigkeit des Platzverweises, zur Klage gegen die Stadt und zum Schutzbereich von Art. 8 GG angesprochen. Zusätzlich werden versammlungsrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit Transparenten und dem Einsatz von Lautsprechern bei Kundgebungen thematisiert.
Der Anwalt und sein Recht auf Papier
Die Klausur behandelt die Frage, ob die gesetzlich vorgeschriebene Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs für Rechtsanwälte, konkret die ausschließliche Einreichung von Schriftsätzen in elektronischer Form nach § 130 d ZPO, mit der Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar ist. Zu prüfen ist insbesondere, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Verfassungsbeschwerde Aussicht auf Erfolg hat.
Übungsfall: Die E-Mail-Steuer
Die Bundesregierung beschließt zur Sanierung kommunaler Haushalte und Bekämpfung von Spam eine Steuer auf E-Mails, die durch ein Gesetz eingeführt werden soll. Nach dem parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren verweigert der Bundespräsident die Ausfertigung wegen verfahrens- und verfassungsrechtlicher Bedenken. Die Regierungsfraktion im Bundestag sieht darin eine Kompetenzüberschreitung und möchte vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den Bundespräsidenten vorgehen, um die Gesetzgebung zum Abschluss zu bringen. Im Mittelpunkt stehen das Prüfungsrecht des Bundespräsidenten, Fragen des Gesetzgebungsverfahrens, die Rückwirkung von Gesetzen sowie die Zulässigkeit gerichtlicher Schritte.
Der enttäuschte Parteispender
Die Klausur thematisiert die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Rückwirkung bei der Abschaffung steuerlicher Begünstigungen für Parteispenden sowie klassische Probleme des Gesetzgebungsverfahrens, insbesondere zur uneinheitlichen Stimmabgabe im Bundesrat. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob und wie eine rückwirkende Änderung der Parteienfinanzierung verfassungsrechtlich zulässig ist.
(K)eine andere Wahl?“
Die Klausur behandelt die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Fünf-Prozent-Sperrklausel bei Bundestagswahlen und geht auf die Rechtmäßigkeit der unbeschränkten Briefwahl ein. Im Mittelpunkt steht eine Wahlprüfungsbeschwerde eines Bürgers, der die Ungültigkeit der Wahl wegen der Sperrklausel und der Regelungen zur Briefwahl geltend macht. Zu prüfen sind insbesondere die Wahlrechtsgrundsätze und die relevanten verfassungsrechtlichen Normen.
Anfängerhausarbeit: Staatsorganisationsrecht – Nichtanerkennungsbeschwerde
Im Fall begehren mehrere politische Gruppierungen (ALT, BKP, VKM, VEREINIGUNG) die Zulassung zur Bundestagswahl, werden jedoch vom Bundeswahlausschuss aus unterschiedlichen Gründen abgelehnt. Zentral ist die Frage, ob die Zuerkennung der Parteieigenschaft und die formellen Voraussetzungen der Beteiligungsanzeige erfüllt sind. Es stehen Bestimmungen aus dem Parteiengesetz und Wahlrecht im Mittelpunkt, insbesondere hinsichtlich der Anforderungen an Satzung, Parteinamen und Mitgliederstruktur. Außerdem sind verfassungsrechtliche Fragestellungen im Kontext politischer Chancengleichheit und einer möglichen rechtlichen Überprüfung der Entscheidungen angesprochen.
Übungsklausur Schwerpunktbereich Völker- und Europarecht: Burka-Verbot
Im Mittelpunkt des Falls steht eine französische Staatsangehörige muslimischen Glaubens, die sich gegen das in Frankreich eingeführte Verbot der Gesichtsverhüllung (Burka-/Niqab-Verbot) im öffentlichen Raum wendet. Sie erhebt nach Erschöpfung des innerstaatlichen Rechtsweges Individualbeschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), da sie sich in ihrer Religionsfreiheit, Privatheit und Gleichbehandlung verletzt sieht. Der Fall thematisiert zentrale Aspekte des europäischen Menschenrechtsschutzes, insbesondere kollidierende Grundrechte wie Religions- und Versammlungsfreiheit sowie staatliche Interessen an Sicherheit, öffentlichen Ordnung und Gleichberechtigung. Schwerpunkte liegen auf Zulässigkeit, Schutzbereichsbestimmung und der Rechtfertigungsprüfung im Rahmen der EMRK, einschließlich Diskriminierungsfragen und des Beurteilungsspielraums (margin of appreciation) der Vertragsstaaten.
Die Hüter der Verfassung
Die Klausur behandelt zentrale Fragen des Staatsorganisationsrechts und des Verfassungsprozessrechts am Beispiel einer Regierungsbildung mit großer Koalition im Bundestag. Im Fokus stehen die Kompetenzen der Bundespräsidentin bei der Bundeskanzlerwahl, die Zulässigkeit von Verfassungsänderungen (Art. 93 I Nr. 2 GG, § 13 Nr. 6, § 78 BVerfGG), der Minderheitenschutz im parlamentarischen Verfahren (§ 12a GOBT) sowie die Erfolgsaussichten einer Klage einer Oppositionsfraktion vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Aufgabenstellung umfasst verfassungsrechtliche Beurteilung von Handlungsoptionen der Bundespräsidentin und eine abstrakte Normenkontrolle der Verfassungsänderung.
Der schneidige Bundespräsident und sein Rücktritt
Die Klausur thematisiert den Rücktritt eines Bundespräsidenten, die formelle Wirksamkeit eines Rücktritts sowie die (vertretungsweise) Ausübung von Amtshandlungen durch den Bundesratspräsidenten. Im Mittelpunkt steht, ob eine Bundestagsfraktion erfolgreich gegen die Ausfertigung eines Gesetzes durch den Bundesratspräsidenten im Organstreitverfahren vorgehen kann.
Europawahl mal anders – von Sperrklauseln und Wahlspenden
In der Klausur wird die rechtliche Überprüfung der Europawahl am Beispiel einer Sperrklausel und der Einforderung von Wahlspenden thematisiert. Der Schwerpunkt liegt auf Fragen des Wahlrechts, insbesondere der Wahlgleichheit, der Chancengleichheit von Parteien sowie der Verfassungsmäßigkeit der Fünf-Prozent-Sperrklausel und damit verbundener Einspruchsverfahren. Darüber hinaus sind Fragen des Zugangs zum Bundesverfassungsgericht, der Wirksamkeit der Einlegung einer Beschwerde sowie prozessuale Aspekte zu prüfen.
Demokratisierung durch Militärausbildung?
Die Klausur thematisiert die rechtlichen und verfassungsrechtlichen Fragen rund um die Bundeswehrausbildung ausländischer Soldaten in Deutschland im Kontext einer Militärkooperation mit einem westafrikanischen Staat nach einem Putsch. Schwerpunkte sind die parlamentarische Kontrolle durch einen Untersuchungsausschuss, die Rechte des Bundestages gegenüber der Bundesregierung sowie die Geheimhaltungsinteressen und Grundrechte betroffener Dritter (Unternehmen). Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen Voraussetzungen und Grenzen von Aktenvorlage und Aussagegenehmigung sowie die Rechte des Untersuchungsausschusses.
Der engagierte Bürgermeister
Die Klausur behandelt den öffentlichen Unterlassungsanspruch gegen eine Gemeinde, die durch amtliche Äußerungen und Aufruf zur Gegendemonstration in einer amtlichen Publikation in das Grundrecht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit eines politischen Akteurs eingreift. Es geht um die Frage der Zulässigkeit und Rechtmäßigkeit solcher hoheitlichen Äußerungen und deren Eingriffsqualität, mit Bezug zur Verwaltung und zum einstweiligen Rechtsschutz. Zugrunde liegt die Situation eines Bürgermeisteraufrufs gegen eine rechtsextreme Versammlung.
Übungsfall: Abgeordnete unter Verdacht
Die Bundestagsabgeordnete U sieht sich durch einen Beschluss des Bundestages in ihren Rechten verletzt, nachdem ihr Antrag zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses in wesentlichen Teilen abgelehnt und die Sitzverteilung gegenüber ihrem Vorschlag geändert wurde. U und die S-Fraktion beantragen beim Bundesverfassungsgericht die Feststellung der Verfassungswidrigkeit dieses Beschlusses. Im Mittelpunkt stehen das Minderheitenrecht auf Einsetzung und den Untersuchungsgegenstand sowie die Zusammensetzung des Ausschusses. Es geht insbesondere um mögliche Verletzungen parlamentarischer Rechte aus Art. 38 und Art. 20 GG im Organstreitverfahren.
Geteilte Arbeit, vermischte Verantwortlichkeit
Die Klausur thematisiert das Modell der Arbeitsgemeinschaften nach dem SGB II und die daraus resultierende geteilte Verwaltungsverantwortung zwischen Kommunen und Bundesagentur für Arbeit im Kontext der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Behandelt werden insbesondere die verfassungsrechtlichen Fragen einer möglichen Mischverwaltung, der Eingriff in das kommunale Selbstverwaltungsrecht sowie die Zulässigkeit und Begründetheit einer Kommunalverfassungsbeschwerde. Der Fokus liegt auf Organisationshoheit und Finanzhoheit der Kommunen sowie den Grenzen bundesgesetzlicher Aufgabenüberbindung an die Kommunen.
Examensklausur ÖR Anspruch einer Partei auf Nutzung kommunaler Einrichtungen
Im Sachverhalt streitet die rechtsradikale N-Partei mit zwei kommunalen Gebietskörperschaften um die Nutzung von Kulturzentren bzw. Stadthallen für Parteitage. Zur Diskussion stehen öffentlich-rechtliche Anspruchsgrundlagen, die Wirksamkeit und Zulässigkeit von Ausschlussregelungen, die Widmung und Entwidmung öffentlicher Einrichtungen sowie Parteiendiskriminierung. Die Prüfung umfasst auch Fragen des einstweiligen Rechtsschutzes.
Vor- und Nachwirkungen eines G8-Gipfels
Die Klausur behandelt verfassungsrechtliche Fragen zur Zulässigkeit und Reichweite eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses (UA) im Zusammenhang mit polizeilichen Maßnahmen anlässlich des G8-Gipfels 2007. Dabei steht insbesondere die Rechtmäßigkeit eines Einsetzungsbeschlusses im Bundestag im Mittelpunkt, der sowohl von der Opposition als auch den Regierungsfraktionen unterschiedlich bewertet wird. Es sind die verfassungsrechtlichen Grundlagen, das Minderheitenrecht im UA-Verfahren und kompetenzrechtliche Aspekte zu prüfen.
Die Kindergartenkrise
Die Klausur behandelt einen Streit innerhalb einer Verbandsgemeinde in Rheinland-Pfalz über die Pflicht einer Ortsgemeinde zum Beitritt zu einem Kindergarten-Zweckverband. Im Mittelpunkt stehen dabei Fragen des Zweckverbandsrechts, des allgemeinen Verwaltungsrechts sowie kommunalrechtliche Aspekte, insbesondere kommunale Selbstverwaltung und die Rolle der Kommunalaufsicht.
Das Botschaftsasyl
Die Klausur behandelt völkerrechtliche Fragestellungen rund um das Botschaftsasyl und die Zuständigkeit des Internationalen Gerichtshofs (IGH). Thematisiert werden zudem der diplomatische Schutz, die Vereinbarkeit des Botschaftsasyls mit völkerrechtlichen Normen und Menschenrechten sowie diplomatenrechtliche Prinzipien nach dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen.
"SaarheimInForm"
Im Fall 'SaarheimInForm' geht es um die Frage, ob ein Stadtratsmitglied einen Anspruch auf Veröffentlichung politischer Meinungsäußerungen im amtlichen Mitteilungsblatt hat und ob eine Ermahnung wegen fehlender Sitzungsteilnahme rechtmäßig ist. Zentral sind dabei kommunalrechtliche und grundrechtliche Aspekte, insbesondere Meinungsfreiheit und das freie Mandat kommunaler Mandatsträger.
Parteilichkeit II- Verbot fordern verboten!
Der Landesverband Saar der Partei BRAUN beantragt beim Verwaltungsgericht einstweiligen Rechtsschutz, um dem Oberbürgermeister von Saarheim das öffentliche Fordern eines Parteiverbots sowie die Entfernung einer entsprechenden Presserklärung von der Homepage zu untersagen. Der Fall thematisiert die staatliche Neutralitätspflicht im Wahlkampf und das Recht politischer Parteien auf Chancengleichheit sowie die Zulässigkeit und Begründetheit des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes gegen kommunale Maßnahmen.
Parteilichkeit
Die Klausur befasst sich mit der Frage, ob der extrem rechten Partei BRAUN der Zugang zu einer kommunalen Einrichtung – dem Saarheimer Saalbau – aus politischen oder sicherheitsrechtlichen Gründen verweigert werden darf und inwieweit besondere Haftungsauflagen zulässig sind. Im Mittelpunkt steht die rechtliche Prüfung der kommunalrechtlichen Bindungen der Stadt gegenüber politischen Parteien sowie das kommunalaufsichtsrechtliche Beanstandungsverfahren. Zu beurteilen ist zudem die Einordnung der Nutzung gemeindlicher Einrichtungen inklusive möglicher Grundrechtsverletzungen und der öffentlich-rechtlichen Handlungsformen.
Ortsratspolitik
Die Klausur thematisiert die Frage, welche rechtlichen Möglichkeiten ein Ortsratsmitglied hat, gegen Tagesordnungspunkte ohne Bezug zu örtlichen Angelegenheiten im Ortsrat vorzugehen. Im Mittelpunkt steht eine Ortsratskonstellation, bei der regelmäßig allgemeinpolitische Themen auf die Tagesordnung gesetzt werden, was zu Konflikten unter den Ratsmitgliedern führt. Es ist zu prüfen, welche gerichtlichen Schritte – unter Ausschluss des Eilrechtsschutzes – in Betracht kommen, um eine Begrenzung der Tagesordnung auf ortsbezogene Angelegenheiten zu erreichen.
Kameradschaftsbund Deutsche Eiche e.V.
Der Fall behandelt das Verbot eines als rechtsextrem wahrgenommenen, formal unpolitischen Vereins durch die Ortspolizeibehörde einer Stadt, nachdem Gegenkundgebungen und Sicherheitsbedenken aufgekommen waren. Zu prüfen ist insbesondere die Rechtmäßigkeit der ordnungsrechtlichen Verbotsverfügung unter Beachtung grundrechtlicher Vereins- und Versammlungsfreiheit, die Frage der Versammlungseigenschaft, die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs sowie der verwaltungsprozessuale Rechtsschutz. Es geht auch um das Fortsetzungsfeststellungsinteresse nach Absage des Treffens.
Fußgängerzone
Die Klausur behandelt die verwaltungsrechtliche Zulässigkeit und Begründetheit von Maßnahmen einer Stadtverwaltung gegenüber einem Stadtratsmitglied, das in einer Stadtratssitzung und öffentlich zum Boykott der Kommunalwahlen aufruft. Im Mittelpunkt stehen der Ausschluss des Ratsmitglieds aus der Sitzung sowie eine Unterlassungsverfügung gegen die weitere Boykottpropaganda. Zu prüfen sind insbesondere die rechtlichen Grenzen kommunalen Ordnungsverhaltens sowie Betroffenheiten von Grundrechten, vor allem der Meinungsfreiheit.
Deutsche Zone
Die Klausur behandelt die Frage, ob der Oberbürgermeister berechtigt war, einen formgerechten Antrag einer Fraktion auf Aufnahme eines bestimmten Tagesordnungspunktes in die Stadtratssitzung abzulehnen. Im Mittelpunkt steht die Zulässigkeit und Begründetheit der Klage auf Aufnahme dieses Punktes in die Tagesordnung, wobei auf Zuständigkeitsfragen, die kommunale Selbstverwaltung sowie die Bedeutung von Grundrechten und Meinungsäußerungen im kommunalrechtlichen Kontext einzugehen ist.
Zu Tisch bei Petra Prächtle
Die Übungsklausur behandelt eine Kochsendung der Ehefrau des Bundespräsidenten, Petra Prächtle, die neben kulinarischen Themen vielfach öffentlich politische Äußerungen tätigt. Die Bundesregierung möchte vor dem Bundesverfassungsgericht feststellen lassen, dass Frau Prächtle gegen ihre grundgesetzliche Verpflichtung zur politischen Neutralität bei amtlichen Auftritten verstoßen habe und erwägt ein Verfahren auch gegen den Bundespräsidenten. Es ist zu prüfen, ob die Anträge Aussicht auf Erfolg haben und welche verfassungsrechtlichen Möglichkeiten bestehen.
Chefsache II - Tag der Abrechnung
Die Klausur behandelt einen verfassungsrechtlichen Streit über die Voraussetzungen und das Verfahren zur Auflösung des Deutschen Bundestages nach Art. 68 GG. Im Zentrum steht die Frage, ob der Bundespräsident verpflichtet ist, dem Vorschlag der Bundeskanzlerin zur Auflösung des Bundestages nach erfolglos gestellter Vertrauensfrage zu folgen, und inwiefern das BVerfG in das Verfahren eingreifen kann. Dies umfasst Fragen zum Organstreitverfahren sowie zum Umgang mit politischen Motiven bei der Entscheidung des Bundespräsidenten.
Chefsache
Im Fall "Chefsache" geht es um die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ernennung von Bundesministern und des Bundeskanzlers sowie um das Verhältnis zwischen Bundespräsident und Bundeskanzlerin bei der Auswahl und Ernennung von Kabinettsmitgliedern. Gegenstand sind insbesondere die Bindungen des Bundespräsidenten an Wahl- und Vorschlagsakte sowie Maßnahmen und Kontrollmöglichkeiten nach dem Grundgesetz. Ferner steht die Frage einer etwaigen Organstreitigkeit vor dem Bundesverfassungsgericht im Mittelpunkt.
Politische Parteien in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.
Jurafuchs-Lernapp öffnen