Kerst
Klausuren
Die Feuerwehrkosten
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines Kostenbescheids der Stadt Ketzin/Havel gegenüber einem Bürger, der nach einem Feuerwehreinsatz zur Rettung seines Fahrzeugs aus einer Schneewehe zu Feuerwehrkosten herangezogen wurde. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Gebührenschuld tatsächlich entstanden ist, insbesondere vor dem Hintergrund der gemeindlichen Feuerwehrgebührensatzung, der einschlägigen landesrechtlichen Normen, des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und etwaiger Mitverursachung durch unzureichenden Winterdienst.
Hamburger Nächte
Die Klausur befasst sich mit einer straßenrechtlichen Verfügung der Freien und Hansestadt Hamburg, die das gewerbliche Abstellen von Reisemobilen zur Prostitution mit sofortiger Vollziehung untersagt. Im Zentrum stehen die Abgrenzung zwischen Gemeingebrauch und Sondernutzung öffentlicher Straßen sowie die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Untersagungsverfügung und der Anordnung der sofortigen Vollziehung.
Der engagierte Bürgermeister
Die Klausur behandelt den öffentlichen Unterlassungsanspruch gegen eine Gemeinde, die durch amtliche Äußerungen und Aufruf zur Gegendemonstration in einer amtlichen Publikation in das Grundrecht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit eines politischen Akteurs eingreift. Es geht um die Frage der Zulässigkeit und Rechtmäßigkeit solcher hoheitlichen Äußerungen und deren Eingriffsqualität, mit Bezug zur Verwaltung und zum einstweiligen Rechtsschutz. Zugrunde liegt die Situation eines Bürgermeisteraufrufs gegen eine rechtsextreme Versammlung.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Kerst prüfen besonders häufig Recht der öffentlichen Sachen (3×), Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) (1×), Der Bürgermeister (1×), Die Satzung (1×), Haftung für Verstöße gegen Unionsrecht (1×), Öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch (1×) und Politische Parteien (1×).