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Öffentliches Recht

Die Bundesregierung

Die Bundesregierung (Art. 62–69 GG) ist zentrales Verfassungsorgan und leitet die staatlichen Geschäfte. Prüfungsrelevant sind insbesondere das Verfahren zur Parlamentsauflösung nach gescheiterter Vertrauensfrage (Art. 68 GG), das Informationshandeln der Regierung im Lichte von Demokratie- und Neutralitätsgebot (Art. 20, Art. 5 GG) sowie der Informationszugang zu Kabinettsprotokollen. Examensklassiker: Osho-Fall (staatliche Öffentlichkeitsarbeit), Seehofer-Urteil (amtliche Neutralität), Parlamentsauflösung.

Zu diesem Thema haben wir 56 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JuS 20262. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Staatsrecht – Bundestagsauflösung mit Hindernissen

Die Klausur behandelt die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen und Abläufe einer Bundestagsauflösung. Besonderes Augenmerk liegt auf den Schwierigkeiten und Hindernissen bei der Umsetzung nach Grundgesetz. Es werden die Rollen und Befugnisse der obersten Bundesorgane analysiert.

Lukas Romberg, Celina Jung· JuS 2026, 535· 300 Min Bearbeitung
Der BundestagDer BundespräsidentDie Bundesregierung+6 weitere
JA 2026Anfänger:innen

Ärger auf dem Wochenmarkt

Die Klausur behandelt das Wirtschaftsförderungsgesetz (WFG), das Gewerbetreibende verpflichtet, eine bargeldlose Zahlungsmöglichkeit anzubieten und Verstöße mit Bußgeldern sanktioniert. Im Mittelpunkt steht die Verfassungsbeschwerde einer Marktbetreiberin, die sich durch die Regelungen insbesondere in ihrer Berufsfreiheit verletzt sieht. Zu prüfen ist vor allem die Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde bezüglich Grundrechten und verfassungsprozessualen Fragen.

Kipker· JA 2026, 228· 120 Min Bearbeitung
VerfassungsbeschwerdeWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Recht der öffentlichen Sachen+12 weitere
JuS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht – Von legalem Cannabis und entlassenen Ministern

Die Klausur behandelt typische Fragestellungen des Staatsorganisationsrechts, insbesondere zur Rolle der Bundesregierung, zum Entlassungsverfahren von Ministern und zur Gesetzgebungskompetenz. Am Beispiel eines Gesetzgebungsvorhabens rund um legales Cannabis und politischer Vorgänge werden prüfungsrelevante Abläufe und Zuständigkeiten im Bundesstaat vermittelt. Ziel ist es, einen Einstieg in die Strukturen des öffentlichen Rechts zu ermöglichen und Grundkenntnisse zu vertiefen.

Dr. Elisabeth Rossa, Marius Jorg· JuS 2025, 519· 120 Min Bearbeitung
Die BundesregierungDer BundespräsidentGrundlagen der Gesetzgebung+5 weitere
JA 2025Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Beratung im Gesetzgebungsverfahren und Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes

Die Klausur behandelt die verfassungsrechtlichen Anforderungen an das Gesetzgebungsverfahren im Bundestag, insbesondere die Beteiligungsrechte der Abgeordneten, die Rolle des Bundespräsidenten bei der Ausfertigung von Gesetzen sowie die Bindungswirkung völkerrechtlicher Verträge (Treaty Override). Im Zentrum stehen das Demokratieprinzip, die Rechte des Parlaments und das Verhältnis von Völkerrecht und Grundgesetz. Dabei wird der Ablauf eines Gesetzgebungsverfahrens mit möglichen Verfahrensfehlern und die daraus resultierenden Organstreitverfahren thematisiert.

Riedl· JA 2025, 482· 300 Min Bearbeitung
Ausführung der Gesetze durch die VerwaltungDer BundestagDer Bundesrat+5 weitere
JA 20251. Staatsexamen

Ausfuhrgenehmigungen vor dem Verwaltungsgericht

Die Klausur behandelt die Frage, ob eine im Gazastreifen lebende Palästinenserin mit Unterstützung einer deutschen Anwältin vor dem Verwaltungsgericht erfolgreich gegen von der Bundesrepublik Deutschland erteilte Ausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter nach Israel vorgehen kann. Im Mittelpunkt stehen Fragen zu Eilrechtsschutz, subjektiver Betroffenheit (drittschützende Normen), verfahrensrechtlichen Anforderungen an Anträge sowie die Grundrechte und ihre Schutzpflichtdimension auch zugunsten von Ausländerinnen im Ausland. Einschlägig sind insbesondere das Außenwirtschaftsgesetz und das Grundgesetz.

Wentker· JA 2025, 400· 300 Min Bearbeitung
Nebenbestimmungen zu VerwaltungsaktenRecht der öffentlichen SachenEntscheidung durch Gerichtsbescheid+5 weitere
JA 2025Anfänger:innen

Legalisierung durchs Schlupfloch

Die Klausur behandelt die Frage, ob das Bundes-Cannabisgesetz (CanG) formell verfassungsmäßig zustande gekommen ist und ob das Land B vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich die Feststellung der Nichtigkeit beantragen kann. Thematisiert werden mehrere Aspekte des Gesetzgebungsverfahrens, insbesondere die Beteiligung des Bundesrats, die Initiierung des Gesetzes aus der Mitte des Bundestags und die Frage der Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Die materielle Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes wird nach Bearbeitervermerk nicht geprüft.

Eh, Otter· JA 2025, 393· 120 Min Bearbeitung
Der BundestagDer BundesratDie Bundesregierung+5 weitere
JURA 2024Anfänger:innen

»Schutz der Zivilbevölkerung – aber schnell«

Die Klausur behandelt aktuelle Fragen des Staatsorganisationsrechts anhand eines beschleunigten Gesetzgebungsverfahrens für ein Zivilschutzgesetz. Schwerpunkte sind das Beratungsrecht der Abgeordneten (Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG), die Dauer und Organisation parlamentarischer Verfahren sowie die Geschäftsordnungsautonomie des Bundestages (Art. 40 Abs. 1 S. 2 GG), insbesondere im Kontext von Organstreitverfahren.

· JURA 2024, 2190· 120 Min Bearbeitung
OrganstreitverfahrenGrundlagen der GesetzgebungGesetzgebungsverfahren+3 weitere
JA 2024Fortgeschrittene

*"Die umsatzsteuerreduzierte Zone

In der Klausur geht es um die Anfechtung eines beanstandenden Bescheids einer Rechtsaufsichtsbehörde gegenüber einer Großen Kreisstadt, die im Wege eines symbolischen Ratsbeschlusses zur 'umsatzsteuerreduzierten Zone' erklärt wurde. Schwerpunktmäßig werden die kommunale Selbstverwaltung, das Verfahren im Gemeinderat, die Rechtsaufsicht über die Gemeinde sowie prozessuale Fragen zur Anfechtungsklage behandelt.

Preißinger· JA 2024, 571· 120 Min Bearbeitung
Die öffentlichen Einrichtungen der GemeindeRecht der öffentlichen SachenDer Bundestag+5 weitere
JURA 2024Examensklausur1. Staatsexamen

»Das darf man als Kanzlerin wohl noch sagen dürfen!«

Die Examensklausur befasst sich mit Fragestellungen aus dem Staatsorganisationsrecht und thematisiert insbesondere Äußerungen der Kanzlerin im Lichte des öffentlichen Rechts. Besonderes Augenmerk liegt auf der Rolle der Bundesregierung sowie der Bedeutung einschlägiger Grundrechte.

Die BundesregierungMeinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)+2 weitere
JA 2024Anfänger:innen

Homöopathie für Tiere

Die Klausur behandelt die Verfassungsmäßigkeit des § 50 II TAMG, der es Laien wie Tierheilpraktikern verbietet, Humanhomöopathika an Tiere ohne Hinzuziehung eines Tierarztes zu verabreichen. Thematische Schwerpunkte sind die Rechtssatzverfassungsbeschwerde, die Berufsfreiheit nach Art. 12 GG, die Drei-Stufen-Lehre, Verhältnismäßigkeit und Gleichheitsgrundsatz. Geprüft wird, ob die grundrechtlichen Beeinträchtigungen – insbesondere der Berufsausübung von Tierheilpraktikern – gerechtfertigt sind.

Geck· JA 2024, 43· 120 Min Bearbeitung
VerfassungsbeschwerdeBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Schulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)+5 weitere
JURA 2023Anfänger:innen

»Waffenlieferungen in Kriegszeiten«

Die Anfängerklausur behandelt ein Organstreitverfahren zwischen einer Bundestagsfraktion und der Bundesregierung. Zu prüfen ist, ob die Bundesregierung durch die Weigerung, parlamentarische Anfragen zu Waffenlieferungen an die Ukraine zu beantworten, die Rechte der Fraktion verletzt hat.

Frederic Stephan· JURA 2023, 1215
OrganstreitverfahrenDer BundestagDie Bundesregierung+1 weitere
JA 2023Fortgeschrittene

Tristes Christfest – Das Weihnachtsbaum-Verkaufsverbot

Die Klausur befasst sich mit der Rechtmäßigkeit des Verkaufsverbots für Weihnachtsbäume (§ 1 TanNe-G) und der möglichen Verletzung von Grundrechten. Es werden die Zulässigkeit und Begründetheit von Verfassungsbeschwerden diskutiert, insbesondere Schrankensystematik bei Art. 4 GG, die Abgrenzung von Art. 14 und Art. 12 GG sowie unionsrechtliche Grundfreiheiten. Auch das Verhältnis von Berufsausübungs- und Berufswahlregelungen wird untersucht.

Klimke, Bertling· JA 2023, 847· 300 Min Bearbeitung
Haftung für Verstöße gegen UnionsrechtJustizgrundrechte (Art. 101 Abs. 1 S. 2, Art. 103 GG)Verfassungsbeschwerde+5 weitere
JA 20231. Staatsexamen

'Coronaausbrüche in der Fleischfabrik' – Arbeitsstopp für Grenzpendler aus Großbetrieben der Fleischproduktion

Die Klausur behandelt Verfassungs- und Europarecht.

Jahn, Jenner· JA 2023, 400· 180 Min Bearbeitung
VerfassungsbeschwerdeFormelle Rechtmäßigkeit von VerwaltungsaktenFormelle Anforderungen an versammlungsrechtliche Maßnahmen+5 weitere
JURA 2022Anfänger:innen

Im Visier des Verfassungsschutzes

Der Fall behandelt das Frage- und Informationsrecht des Bundestages bzw. einzelner Abgeordneter gegenüber der Bundesregierung sowie die verfassungsrechtlichen Grenzen dieses Rechts, namentlich im Bereich geheimhaltungsbedürftiger Informationen des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Schwerpunktmäßig stehen ein Organstreitverfahren, Antragsbefugnis und Parteifähigkeit eines Abgeordneten sowie die Abwägung zwischen parlamentarischem Informationsrecht und dem Schutz des Staatswohls im Mittelpunkt.

Laura Schneiderbauer· JURA 2022, 510
OrganstreitverfahrenDie BundesregierungDer Bundestag+3 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Vom Basketball-Court zum Verwaltungs-Court

Die Klausur behandelt die landesrechtliche Corona-Verordnungen und deren Umsetzung am Beispiel eines Platzverweises vom Basketballplatz durch die Polizei. Zu prüfen sind insbesondere die Rechtsgrundlagen des Verordnungserlasses, die Eingriffsmaßnahmen der Polizei sowie die prozessuale Feststellungsklage vor dem Verwaltungsgericht. Schwerpunkt liegt auf verwaltungsrechtlichen und staatsorganisationsrechtlichen Fragen zur Rechtsverordnung und polizeilichen Maßnahmen.

Durth, Spannaus· JA 2021, 484· 180 Min Bearbeitung
Die öffentlichen Einrichtungen der GemeindeRecht der öffentlichen SachenWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)+5 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Immer Ärger mit dem BAföG

Die Klausur behandelt grundlegende Fragen des Staatsrechts, insbesondere das Rückwirkungsverbot, Wahlrechtsgrundsätze und die Anforderungen an Rechtsverordnungen sowie das Organstreitverfahren. Im Fall wird die Verfassungsmäßigkeit einer Gesetzesänderung im Bereich der Ausbildungsförderung (BAföG) mit rückwirkender Rückzahlungspflicht aus Sicht des Staatsorganisationsrechts geprüft. Eine Grundrechtsprüfung ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Haydn-Quindeau, Penßel· JA 2021, 313· 120 Min Bearbeitung
Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Schulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)Ausführung der Gesetze durch die Verwaltung+5 weitere
JA 2020Fortgeschrittene

Allzweckwaffe Sperrklausel

In der Klausur wird ein Antrag einer Landesregierung auf abstrakte Normenkontrolle gegen eine Erhöhung der Sperrklausel im Bundeswahlgesetz geprüft. Es geht um die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des Gesetzgebungsverfahrens, insbesondere das Stimmverhalten im Bundesrat, sowie um die Vereinbarkeit einer 10%-Sperrklausel mit den Wahlrechtsgrundsätzen des Grundgesetzes und dem Prinzip der Chancengleichheit politischer Parteien.

Straßburger· JA 2020, 116· 180 Min Bearbeitung
Abstrakte NormenkontrolleBeschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGOBeschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGO+5 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

Richtlinienkompetenz versus Ressortprinzip in turbulenten Zeiten

Die Klausur thematisiert das Zusammenspiel von Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers und Ressortprinzip unter der geschäftsführenden Bundesregierung am Beispiel einer umstrittenen Stimmabgabe im Rat der Europäischen Union. Im Fokus stehen die staatsorganisationsrechtlichen Grundsätze, europarechtliche Konsequenzen eines Verfassungsverstoßes sowie die Wirkung einer fehlerhaften Regierungsentscheidung im Außenverhältnis. Grundlage bildet ein abgewandelter Sachverhalt nach dem Vorbild des sogenannten Glyphosat-Falles.

Die BundesregierungOrganstreitverfahrenEinführung in das Staatsorganisationsrecht+3 weitere
JA 20191. Staatsexamen

Saarabstimmung – die Dritte

Die Klausur thematisiert den Versuch des Ausschlusses des Saarlandes aus dem Bundesgebiet durch einfaches Bundesgesetz (SaarAustrittsG), die verfahrensmäßigen und materiellen verfassungsrechtlichen Fragen dieses Vorgangs (insbesondere Kompetenzen und Verfahren im Grundgesetz) sowie die prozessuale Geltendmachung vor dem Bundesverfassungsgericht, insbesondere als Bund-Länder-Streit, abstrakte Normenkontrolle und Umdeutung des Antrags. Es wird zudem die Änderung der verfassungsrechtlichen Beurteilung bei einer Grundgesetzänderung mit Zweidrittelmehrheit beleuchtet.

Leinenbach, Heck· JA 2019, 923· 300 Min Bearbeitung
Abstrakte NormenkontrolleMaßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen RäumenVerwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche Maßnahmen+5 weitere
JA 20191. Staatsexamen

Schwierige Regierungsbildung oder: präsidialer KoKo-Jambo

Die Klausur thematisiert die verfassungsrechtlichen Vorgaben und Streitfragen rund um die Wahl und Ernennung des Bundeskanzlers nach einer schwierigen Regierungsbildung im Bundestag. Besonderes Augenmerk liegt auf den Kompetenzen und Ermessensspielräumen des Bundespräsidenten bei der Ernennung, der Zulässigkeit und Verfahrensweise einer sogenannten Minderheitsregierung sowie auf der Möglichkeit, stattdessen ein konstruktives Misstrauensvotum nach Art. 67 GG durchzuführen. Die Zulässigkeit eines Organstreitverfahrens und relevante verfassungsprozessuale Fragen stehen im Mittelpunkt.

Krämer· JA 2019, 364· 300 Min Bearbeitung
Politische ParteienEinstweiliger RechtsschutzEntscheidung durch Gerichtsbescheid+5 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

Durchblick in dicker Luft

Der Fall behandelt Informationsbegehren gegenüber Bundestagsverwaltung und Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Abgasskandal bei Dienstfahrzeugen und Omnibussen. Nach erfolglosen Auskunftsanträgen werden verwaltungsgerichtliche und verfassungsgerichtliche Verfahren angestrengt, insbesondere im Hinblick auf Informationsfreiheits- und Grundrechtsfragen. Zu prüfen sind die Erfolgsaussichten von Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht.

VerfassungsbeschwerdeInformationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 GG)+2 weitere
JURA 2018Fortgeschrittene

Übungsklausur zum wehrverfassungsrechtlichen Parlamentsvorbehalt

Die Klausur behandelt die verfassungsrechtliche Problematik des Parlamentsvorbehalts beim bewaffneten Auslandseinsatz der Bundeswehr, konkret am Beispiel einer Evakuierungsmission aus Libyen. Zu prüfen sind insbesondere die Voraussetzungen, die Beteiligung des Bundestages gemäß ParlBG sowie zentrale Fragen aus dem Wehrverfassungsrecht.

Malte Seyffarth, Rebecca Mohr· JURA 2018, 1283
Der BundestagDie BundesregierungStaatsstrukturprinzipien des GG+1 weitere
JA 2018Anfänger:innen

Kritische Fragen

Die Klausur behandelt das Fragerecht von Parlamentsfraktionen und dessen verfassungsrechtliche Grenzen, insbesondere im Kontext einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung. Es thematisiert das Spannungsverhältnis zwischen parlamentarischem Informationsanspruch und dem exekutiven Kernbereich, den Geheimhaltungserfordernissen sowie der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern. Die rechtliche Überprüfung erfolgt im Rahmen eines Organstreitverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht.

Linke· JA 2018, 920· 120 Min Bearbeitung
Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)Schutz vor Ausbürgerung und Auslieferung (Art. 16 GG)Der Bundestag+5 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

Rote Karte für wen?

Die Klausur behandelt die Frage, inwieweit ein Bundesminister im Amt politische Parteien öffentlich abkanzeln und dabei staatliche Ressourcen nutzen darf. Im Zentrum stehen die Chancengleichheit politischer Parteien, das staatliche Neutralitätsgebot, die Abgrenzung zwischen Amts- und Parteisphäre sowie das Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.

Kozlowska· JA 2018, 515· 120 Min Bearbeitung
Die BundesregierungOrganstreitverfahrenDas Bundesverfassungsgericht+5 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

Hamburger Lehren

Die Klausur behandelt einen Streit zwischen Bund und Land Berlin im Rahmen einer abstrakten Normenkontrolle gegen ein Bundesgesetz zur Regelung polizeilicher Zuständigkeiten bei Großereignissen. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Gesetzgebungsformel, zum Gesetzgebungsverfahren sowie zur Verwaltungskompetenz zwischen Bund und Ländern. Zu prüfen ist insbesondere, ob das Gesetz und seine Begründung verfassungswidrig sind und ob dem Berliner Senat ein Rechtsschutzbedürfnis zusteht.

Durner, Grandmontagne· JA 2018, 441· 120 Min Bearbeitung
Abstrakte NormenkontrolleDer BundestagDer Bundesrat+5 weitere
JA 2018Anfänger:innen

Verbotene Automaten

Die Klausur thematisiert das Spielhallenbetriebsverbot des fiktiven SpielHG und dessen Auswirkungen auf Grundrechte eines Spielhallenbetreibers. Es wird die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht sowie die Grundrechtsverletzung fokussiert überprüft. Im Mittelpunkt stehen Eigentumsschutz und Berufsfreiheit, sowie die verfassungsprozessrechtliche Prüfung der Erfolgsaussichten.

Kieck· JA 2018, 351· 90 Min Bearbeitung
Die BundesregierungGesetzgebungsverfahrenDer Verwaltungsakt in der Klausur+5 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

Kauft deutsche Milch!

Die Klausur thematisiert, ob die Untätigkeit der deutschen Gefahrenabwehrbehörden gegenüber Straßenblockaden auf deutschen Straßen sowie eine staatlich initiierte Werbekampagne zur Förderung deutscher Milch im Einklang mit dem Unionsrecht, insbesondere den Grundfreiheiten im Binnenmarkt der EU, stehen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob ein ausländischer Milchbauer Anspruch auf Schutz und Gleichbehandlung gegenüber deutschen Wettbewerbern hat und ob die Maßnahmen eine unzulässige Beschränkung des freien Warenverkehrs darstellen.

Safoklov· JA 2018, 194· 120 Min Bearbeitung
Haftung für Verstöße gegen UnionsrechtVerwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche MaßnahmenDer Rat+5 weitere
JA 2017Anfänger:innen

Demokratieförderung unter dem Grundgesetz - Verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Volksbefragungen

Die Klausur thematisiert die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von unverbindlichen Volksbefragungen im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens auf Bundesebene und prüft insbesondere, ob das von Bundestag und Bundesrat verabschiedete Demokratieförderungsgesetz (DemfG) mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Weiterhin wird die Zulässigkeit eines Antrags der Bundesregierung auf Überprüfung des Gesetzes durch das Bundesverfassungsgericht analysiert und auf verfahrensrechtliche und materielle Voraussetzungen wie Mehrheiten, Gesetzgebungsverfahren, Gewaltenteilung und die Handlungsfreiheit der Abgeordneten eingegangen.

Stumpf· JA 2017, 601· 120 Min Bearbeitung
Der BundestagDer BundesratDie Bundesregierung+5 weitere
JA 2017Anfänger:innen

Staatliches Mauttheater

Die Klausur behandelt die Verfassungsmäßigkeit des Mautgesetzes (MautG) im Hinblick auf das Gesetzgebungsverfahren sowie die bundesstaatliche Kompetenzordnung, insbesondere im Zusammenhang mit der Errichtung einer Bundesoberbehörde für die Verwaltung der Maut und dem Ablauf des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens. Zu prüfen ist, ob die Bedenken der Staatsregierung eines Bundeslandes gegen das Verfahren und die Kompetenzverteilung berechtigt sind.

Öller· JA 2017, 443· 120 Min Bearbeitung
Filmfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 3 GG)Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 1 GG)Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 2 GG)+5 weitere
JA 20161. Staatsexamen

Krumme Geschäfte im Gerichtssaal

Die Klausur befasst sich mit den verfassungsrechtlichen Grenzen und Voraussetzungen von Verständigungen im Strafverfahren, wie sie durch § 257c StPO geregelt sind. Zu prüfen ist, ob das Gesetz und dessen Anwendung durch das Gericht – insbesondere im Hinblick auf das Gebot effektiver Strafverfolgung, die Selbstbelastungsfreiheit sowie die Anforderungen an die richterliche Aufklärungspflicht und die Offenlegungs- bzw. Belehrungspflichten – mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Im Zentrum steht die Frage, ob und mit welcher Begründung eine Verfassungsbeschwerde gegen das strafgerichtliche Urteil Aussicht auf Erfolg hätte.

Jungbluth· JA 2016, 440· 300 Min Bearbeitung
Justizgrundrechte (Art. 101 Abs. 1 S. 2, Art. 103 GG)BeamtenrechtDer Bundestag+5 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Schützt die Legehennen!

Die Klausur behandelt die Prüfung eines Gesetzgebungsverfahrens im Zusammenhang mit dem Legehenngesetz (LegHG). Thematisch im Mittelpunkt stehen die Zulässigkeit und Begründetheit einer abstrakten Normenkontrolle durch eine Fraktion im Bundestag sowie die verfassungsrechtliche Bewertung von Bestimmtheitsgebot, Rückwirkungsverbot und Delegationsverbot im Kontext des Gesetzgebungsverfahrens.

Kment, Bader, Döring· JA 2015, 916· 120 Min Bearbeitung
Abstrakte NormenkontrolleBeschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGOUmweltrecht+5 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Der verschlossene Bundesnachrichtendienst

Der Fall behandelt die verwaltungsprozessuale Untätigkeitsklage eines Journalisten gegen den Bundesnachrichtendienst auf Auskunft zu dessen Mitarbeiterstruktur, insbesondere im Hinblick auf NS-Bezüge. Schwerpunktmäßig thematisiert werden presserechtliche Auskunftsansprüche, Gesetzgebungskompetenz im Bund-Länder-Verhältnis und die Reichweite des Landespresserechts. Die Klausur verknüpft staatsorganisationsrechtliche Fragestellungen mit Grundrechten und aktuellen höchstrichterlichen Entscheidungen.

Philipp Amthor, Annette Prehn· JURA 2015, 624
GesetzgebungskompetenzenPressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 1 GG)Wiederholung+4 weitere
JA 20151. Staatsexamen

Demokratie hat ihren Preis!

Die Klausur behandelt die Frage, in welchem Umfang die Bundesregierung den Deutschen Bundestag über die Planung und Verhandlungen zum Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) informieren muss. Im Rahmen eines Organstreitverfahrens wird geprüft, ob die Informationspolitik der Bundesregierung gegenüber dem Parlament im Zuge der europäischen Integration mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben, insbesondere den Rechten des Bundestages, vereinbar ist.

Busch, Kögel· JA 2015, 439· 300 Min Bearbeitung
Entscheidung durch GerichtsbescheidMaterielle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten – EinführungWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)+5 weitere
JA 2015Anfänger:innen

Der Anwalt und sein Recht auf Papier

Die Klausur behandelt die Frage, ob die gesetzlich vorgeschriebene Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs für Rechtsanwälte, konkret die ausschließliche Einreichung von Schriftsätzen in elektronischer Form nach § 130 d ZPO, mit der Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar ist. Zu prüfen ist insbesondere, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Verfassungsbeschwerde Aussicht auf Erfolg hat.

Hoffmann, Borchers· JA 2015, 197· 120 Min Bearbeitung
VerfassungsbeschwerdeRecht der öffentlichen SachenDie Bundesregierung+5 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Der enttäuschte Parteispender

Die Klausur thematisiert die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Rückwirkung bei der Abschaffung steuerlicher Begünstigungen für Parteispenden sowie klassische Probleme des Gesetzgebungsverfahrens, insbesondere zur uneinheitlichen Stimmabgabe im Bundesrat. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob und wie eine rückwirkende Änderung der Parteienfinanzierung verfassungsrechtlich zulässig ist.

Markus Johannes Huber· JURA 2014, 1282
Grundlagen der GesetzgebungPolitische Parteien+4 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Bundeswehreinsatz zur Terrorbekämpfung?

Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Einsatz der Bundeswehr im Inland und zur Abwehr terroristischer Anschläge wirft prozessuale Fragen des Gesetzgebungsverfahrens (u.a. Beteiligung des Bundestags und Bundesrats, Vermittlungsausschuss) und materiell-rechtliche Fragen zum Eingreifen der Streitkräfte (insb. finaler Rettungsschuss, Flugzeugabschuss) im Lichte der Verfassungsrechtsprechung auf.

Prof. Dr. Volker M. Haug· JURA 2013, 959
GesetzgebungskompetenzenGrundlagen der GesetzgebungStaatsstrukturprinzipien des GG+5 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Beteiligungsrechte des Bundestages/EFSF

Die Klausur thematisiert die Beteiligungsrechte des Bundestages im Rahmen der europäischen Finanzhilfsmaßnahmen zur Staatsschuldenkrise, insbesondere nach Änderung des Stabilisierungsmechanismusgesetzes bezüglich des Euro-Rettungsschirms (EFSF). Im Mittelpunkt steht die Frage, welche verfassungsprozessualen Anträge Bundestagsabgeordnete gegen eine mögliche Verletzung von Parlamentsrechten bei der Übertragung von Entscheidungsbefugnissen an ein Sondergremium stellen können und wie die Erfolgsaussichten dieser Anträge zu beurteilen sind.

Staufer· JA 2013, 124· 180 Min Bearbeitung
Beschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGOBeschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGOMaßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen Räumen+5 weitere
JA 20101. Staatsexamen

Alles Gute kommt von oben

Im Sachverhalt wird das Unternehmen Ulrich Mineralölprodukte GmbH durch ein Gesetz zur Sicherung der Energieversorgung (EVSG) in ihrer Tätigkeit eingeschränkt, da Preisfestsetzung, Genehmigungserfordernis für den Handel und Vorratshaltungspflichten festgelegt werden. Das Unternehmen erhebt Verfassungsbeschwerde und macht insbesondere eine Verletzung der Berufsfreiheit und der Eigentumsfreiheit geltend. Zu prüfen ist, ob die Verfassungsbeschwerde Aussicht auf Erfolg hat und ob das Gesetz ordnungsgemäß zustande gekommen ist.

Prehn· JA 2010, 438· 300 Min Bearbeitung
VerfassungsbeschwerdeBerufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Schulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)+5 weitere
JURA 2010Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Bewährungsprobe für das parlamentarische Informationsrecht

Der Bundestagsabgeordnete Z begehrt von der Bundesregierung Auskunft über externe Beratungsleistungen bei der Vorbereitung von Gesetz- und Verordnungsentwürfen. Die Bundesregierung verweigert detaillierte Angaben unter Berufung auf das Staatswohl und den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Z ruft das Bundesverfassungsgericht im Organstreitverfahren wegen einer vermeintlichen Verletzung seiner parlamentarischen Informationsrechte an.

Eike Michael Frenzel· JURA 2010, 220
OrganstreitverfahrenDer BundestagDie Bundesregierung+5 weitere
JA 20091. Staatsexamen

Windige Angelegenheiten

Die Klausur behandelt die Erfolgsaussichten einer verwaltungsgerichtlichen Klage gegen einen Widerspruchsbescheid bezüglich der Förderung einer Sonnenkollektorenanlage. Im Mittelpunkt stehen verwaltungsverfahrensrechtliche Fragen zu Nebenbestimmungen, Selbstbindung der Verwaltung und reformatio in peius im Widerspruchsverfahren sowie ein außenwirtschaftsrechtliches Verbot. Der Sachverhalt beleuchtet auch die europarechtskonforme Förderung und spezifische Organisationsregelungen im Verwaltungsverfahren.

Heidebach· JA 2009, 797· 300 Min Bearbeitung
Beschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGOEntscheidung durch GerichtsbescheidBeschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGO+5 weitere
JA 2006Fortgeschrittene

Theos tolle Taxis

Die Klausur behandelt die Verfassungsbeschwerde eines Taxiunternehmers gegen eine Untersagungsverfügung aufgrund § 26 III BOKraft. Im Mittelpunkt stehen mögliche Grundrechtsverletzungen aus Art. 12 Abs. 1 GG (Berufsfreiheit), Art. 14 Abs. 1 GG (Eigentum) und Art. 5 Abs. 1 GG (Meinungsfreiheit), wobei die Rechtfertigung der Einschränkungen durch regulatorische Ziele geprüft wird. Die Bearbeitung erfordert Kenntnisse im Verfassungsprozessrecht und der Grundrechtsdogmatik.

Reimer· JA 2006, 864· 120 Min Bearbeitung
VerfassungsbeschwerdeRecht der öffentlichen SachenSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)+5 weitere
JA 2006Anfänger:innen

Großer Lauschangriff

Die Klausur behandelt die Zulässigkeit und Begründetheit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Einführung des sog. 'großen Lauschangriffs' im Zuge der Änderung des Art. 13 GG und die Neuregelung im § 100c Abs. 1 Nr. 3 StPO. Es geht zentral um die Prüfung von Grundrechten, insbesondere Menschenwürde (Art. 1 GG) und Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG), sowie die Möglichkeit und Grenzen verfassungsändernder Gesetze.

Essig· JA 2006, 283· 120 Min Bearbeitung
VerfassungsbeschwerdeSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)Der Bundestag+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

"SaarheimInForm"

Im Fall 'SaarheimInForm' geht es um die Frage, ob ein Stadtratsmitglied einen Anspruch auf Veröffentlichung politischer Meinungsäußerungen im amtlichen Mitteilungsblatt hat und ob eine Ermahnung wegen fehlender Sitzungsteilnahme rechtmäßig ist. Zentral sind dabei kommunalrechtliche und grundrechtliche Aspekte, insbesondere Meinungsfreiheit und das freie Mandat kommunaler Mandatsträger.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: "SaarheimInForm"
Politische ParteienKommunale SatzungenDie öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Zu Tisch bei Petra Prächtle

Die Übungsklausur behandelt eine Kochsendung der Ehefrau des Bundespräsidenten, Petra Prächtle, die neben kulinarischen Themen vielfach öffentlich politische Äußerungen tätigt. Die Bundesregierung möchte vor dem Bundesverfassungsgericht feststellen lassen, dass Frau Prächtle gegen ihre grundgesetzliche Verpflichtung zur politischen Neutralität bei amtlichen Auftritten verstoßen habe und erwägt ein Verfahren auch gegen den Bundespräsidenten. Es ist zu prüfen, ob die Anträge Aussicht auf Erfolg haben und welche verfassungsrechtlichen Möglichkeiten bestehen.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Zu Tisch bei Petra Prächtle
Die BundesregierungDer BundespräsidentPolitische Parteien+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Tumult im Bundestag

Die Klausur thematisiert die parlamentarische Rede- und Verhaltensfreiheit eines Abgeordneten, dem wegen einer kritischen Äußerung zur Rentenreform eine Rüge durch die Bundestagspräsidentin erteilt wird. Es ist zu prüfen, ob die Rüge gegen die Grundrechte aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG (Meinungsfreiheit) und die Rechte aus Art. 38 GG (Abgeordnetenstatus) verstößt und ein entsprechender Antrag beim Bundesverfassungsgericht zulässig und begründet ist.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Tumult im Bundestag
Der BundestagDie BundesregierungFreizügigkeit (Art. 11 GG)+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Tod eines Bundeskanzlers

Die Klausur thematisiert Fragen der Organisation und Handlungsfähigkeit der Bundesregierung nach dem Tod des Bundeskanzlers, insbesondere zur Zulässigkeit der Ernennung eines geschäftsführenden Bundeskanzlers durch den Bundespräsidenten, zur rechtmäßigen Amtsausübung der Kabinettsmitglieder und zu Befugnissen der geschäftsführenden Regierung. Untersucht wird zudem, ob Maßnahmen der geschäftsführenden Bundesregierung wirksam sind und ob in dieser Phase Gesetzesinitiativen ergriffen werden dürfen.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Tod eines Bundeskanzlers
Der BundestagDie BundesregierungDer Bundespräsident+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Südumfahrung Saarheim

In der Klausur geht es um das sogenannte 'Gesetz über den Bau der Südumfahrung Saarheim', das ein Infrastrukturprojekt für eine europäische Hochgeschwindigkeitsbahn regelt und weitreichende Auswirkungen auf die Stadt Saarheim sowie private Eigentümer und Umweltverbände hat. Diskutiert wird insbesondere die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes, an dessen Planung die Stadt Saarheim nicht ordnungsgemäß beteiligt war und deren Eigentumsrechte durch Enteignungen betroffen sind. Der Stadtrat erhebt daher Verfassungsbeschwerde und macht Grundrechtsverstöße geltend.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Südumfahrung Saarheim
VerfassungsbeschwerdeZulässigkeit der AnfechtungsklageJustizgrundrechte (Art. 101 Abs. 1 S. 2, Art. 103 GG)+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Sondergericht

Im Fall geht es um die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes, das der Bundesregierung die Möglichkeit einräumt, für bestimmte Straftaten sogenannte Sondergerichte mit besonderen Verfahrensregeln einzusetzen. Ein Verurteilter rügt nach seiner Verurteilung durch ein solches Sondergericht als mutmaßlicher Terrorist per Verfassungsbeschwerde insbesondere die Verletzung des Rechts auf ein ordentliches gesetzliches Gericht und seines Anspruchs auf ein faires Verfahren. Die Bundesregierung bestreitet die Zulässigkeit und Begründetheit der Verfassungsbeschwerde.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Sondergericht
VerfassungsbeschwerdeSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)+5 weitere
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Sezessionskrieg

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit der Einführung einer speziesspezifischen Grundgesetzvorschrift (Art. 118b GG) zur Länderneugliederung und Gestaltung föderaler Strukturen sowie die verfassungsrechtlichen Reaktionsmöglichkeiten des Bundes auf einen behaupteten Sezessionsversuch eines Bundeslandes. Zentral sind Fragen zur Bindung der Bundesorgane an die verfassungsmäßige Ordnung, der Legitimität von Bundeszwang und dem Einsatz von Bundespolizei oder Militär gegenüber Ländern bzw. deren Organen.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Sezessionskrieg
Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungMaßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen RäumenVerwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche Maßnahmen+5 weitere
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Die "Piätsch-Affaire

In der 'Piätsch-Affaire' geht es um die Frage, ob ein Vorstandsvorsitzender nach einer diffamierenden Äußerung durch einen parlamentarischen Staatssekretär im Rahmen einer Bundestagsdebatte gegen diese und die darauf basierende Ablehnung von Rechtsschutz durch das Bundesverwaltungsgericht mit einer Verfassungsbeschwerde vorgehen kann. Die Klausur thematisiert die parlamentarische Redefreiheit sowie die Möglichkeiten und Grenzen des Justizrechtsschutzes gegen politische Regierungsakte.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Die "Piätsch-Affaire
VerfassungsbeschwerdeEntscheidung durch GerichtsbescheidDie Bundesregierung+5 weitere
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Out of Area

Die Klausur thematisiert die Verfassungsmäßigkeit des neu geschaffenen Gesetzes zur Regelung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr (BWAusEinG), das insbesondere den Parlamentsvorbehalt, die wehrverfassungsrechtlichen Kompetenzen, das Verhältnis von Exekutive und Legislative sowie die Beteiligung von Wehrpflichtigen an Auslandseinsätzen regelt. Schwerpunktmäßig sind dabei Fragen zum Parlamentsbeteiligungsrecht, zur Gesetzgebungskompetenz des Bundes und zur Bindung an Grundgesetzartikel zu prüfen.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Out of Area
Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Formelle Anforderungen an versammlungsrechtliche MaßnahmenMaßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und Auflösung+5 weitere
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Leistungsorientiertes Wahlrecht

In dieser Klausur wird die Verfassungsmäßigkeit eines "leistungsorientierten Wahlrechts" geprüft, das die Bundestagswahl nach Einkommensgruppen differenziert und abweichend von den bisherigen Wahlrechtsgrundsätzen gestaltet. Die Sachverhaltsfrage bezieht sich auf die Erfolgsaussichten eines Organstreitverfahrens durch eine Bundestagsfraktion und auf die Zulässigkeit sowie Begründetheit einer Verfassungsbeschwerde einer einzelnen Wahlbürgerin. Dabei werden mögliche Grundrechtsverletzungen sowie Verstöße gegen das Staatsorganisationsrecht, insbesondere die Wahlrechtsgrundsätze und den Grundsatz der Volkssouveränität, thematisiert.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Leistungsorientiertes Wahlrecht
VerfassungsbeschwerdeMaßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen RäumenVerwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche Maßnahmen+5 weitere
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Gleichgeschaltet

Die Klausur behandelt das sog. Berlin-Gleichschaltungsgesetz. Im Mittelpunkt stehen verfassungsrechtliche Probleme des föderalen Systems, der Parteienfreiheit und der staatlichen Organisation. Die Zulässigkeit und Begründetheit von Anträgen des Parteivorstands und eines Landes vor dem Bundesverfassungsgericht werden anhand des Eingriffs des Bundes in die Landesverfassung und der Auflösung einer Partei geprüft.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Gleichgeschaltet
Wahlen, Bürgerentscheide und weitere BeteiligungsformenVerwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche MaßnahmenWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)+5 weitere
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Chefsache II - Tag der Abrechnung

Die Klausur behandelt einen verfassungsrechtlichen Streit über die Voraussetzungen und das Verfahren zur Auflösung des Deutschen Bundestages nach Art. 68 GG. Im Zentrum steht die Frage, ob der Bundespräsident verpflichtet ist, dem Vorschlag der Bundeskanzlerin zur Auflösung des Bundestages nach erfolglos gestellter Vertrauensfrage zu folgen, und inwiefern das BVerfG in das Verfahren eingreifen kann. Dies umfasst Fragen zum Organstreitverfahren sowie zum Umgang mit politischen Motiven bei der Entscheidung des Bundespräsidenten.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Chefsache II - Tag der Abrechnung
Politische ParteienLeben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Der Rat+5 weitere
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Bahnreform

Die Klausur thematisiert die verfassungsrechtlichen Fragen rund um die Ausfertigung des "Gesetzes zur Publifizierung der Deutschen Bahn AG". Im Zentrum steht insbesondere, ob der amtierende Präsident des Bundesrates Urquell anstelle des verletzten Bundespräsidenten das Gesetz ausfertigen durfte oder musste und ob die Verweigerung der Ausfertigung angesichts Art. 87e GG gerechtfertigt war. Es werden sowohl staatsorganisationsrechtliche Aspekte als auch die Frage der Vereinbarkeit des Gesetzes mit Art. 87e GG geprüft.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Bahnreform
Formelle Anforderungen an versammlungsrechtliche MaßnahmenMaßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen RäumenVerwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche Maßnahmen+5 weitere
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An die Kette gelegt

Die Klausur thematisiert die Bindung der Mitglieder einer Landesregierung an Weisungen des Landtags bezüglich des Stimmverhaltens im Bundesrat sowie deren mögliche Verankerung in der saarländischen Verfassung. Streitig ist insbesondere, ob und wie weit der Landtag das Stimmverhalten der Bundesratsvertreter steuern darf und welche Anforderungen das Verfahren einer Landesverfassungsänderung stellt. Rechtsfragen zum Verhältnis von Landesverfassungen zum Grundgesetz und zu den verfassungsgerichtlichen Verfahren stehen im Vordergrund.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: An die Kette gelegt
Beschluss gemäß § 80 Abs. 5 VwGOBeschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGODer Bundestag+5 weitere
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