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Zivilrecht

Angebot und Annahme

Der Vertragsschluss durch Angebot und Annahme (§§ 145 ff. BGB) bildet das Kernstück des allgemeinen Schuldrechts. Typische Klausurfragen betreffen die Abgrenzung zwischen verbindlichem Angebot und invitatio ad offerendum, insbesondere bei Schaufensterauslagen, Online-Plattformen oder Warenautomaten. Examensklassiker: Auslegen von Waren im Selbstbedienungsladen, falsche Preisauszeichnung, Fristfragen zur Annahme (§§ 146–149), sowie das Angebot ad incertas personas.

Zu diesem Thema haben wir 148 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JuS 20262. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Chatbots auf Shoppingtour

Die Klausur thematisiert zivilrechtliche Fragestellungen rund um den Einsatz von Chatbots beim Online-Shopping. Im Mittelpunkt stehen das Zustandekommen von Verträgen durch digitale Kommunikation sowie vertiefte prüfungsrelevante Aspekte zur Stellvertretung und Verwendung von AGB. Die Fallgestaltung greift zudem aktuelle Änderungen zu Verbraucherverträgen über digitale Produkte auf.

Liza Herrmann, Felix Janousek· JuS 2026, 577· 300 Min Bearbeitung
Angebot und AnnahmeStellvertretungAGB+9 weitere
ZjS 2026Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenübungsklausur: Baustahl, Bestechung, Bankrott – Ein Fall zur Rückabwicklung im Bereicherungsrecht –

Die A AG ließ durch ihren Prokuristen P ein neues Lagerhaus errichten, wobei sich dieser gegen Bestechung für das teurere Angebot des Unternehmers Y entschied. Nach Offenlegung der Bestechungszahlung verweigert A die Zahlung an Y. Y gerät daraufhin in Insolvenz, und der Insolvenzverwalter I prüft Ansprüche gegen A sowie Rückforderungsmöglichkeiten gegenüber P wegen der Bestechung. Gleichzeitig stellt sich für den Stahlhändler S die Frage, ob er nach Ys Insolvenz Zahlungs- oder Herausgabeansprüche gegen A hat, nachdem der Baustahl auf deren Baustelle geliefert und verbaut wurde. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Wirksamkeit des Bauvertrags, bereicherungsrechtliche Rückabwicklungen und Ansprüche aus Eigentumsvorbehalt sowie Insolvenzrecht.

(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteEinredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteUnmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JuS 2026Anfänger:innenFortgeschrittene

Anfängerhausarbeit – Zivilrecht: BGB AT und Schuldrecht AT – Zugang über WhatsApp und Inzahlungnahme

Die Hausarbeit behandelt den Zugang von Willenserklärungen über elektronische Kommunikationswege wie WhatsApp sowie die rechtlichen Besonderheiten der Inzahlungnahme im Rahmen eines Kaufvertrags. Es werden zentrale Probleme des BGB AT und Schuldrecht AT im Zusammenhang mit modernen Kommunikationsmitteln und Vertragsschluss analysiert. Teilweise berührt die Arbeit allgemeine Fragen zur Abgabe, Zugang und zur Auslegung von Willenserklärungen.

Dr. David Markworth, Jana Bokr· JuS 2026, 239· 240 Min Bearbeitung
Abgabe und Zugang von WillenserklärungenAngebot und AnnahmeGrundlagen des Kaufvertrags+9 weitere
JURA 2025Anfänger:innen

Kurz vor knapp

Die Klausur behandelt Schwerpunkte des Allgemeinen Teils des BGB, insbesondere den Zugang und die Auslegung von Willenserklärungen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelung des Zugangszeitpunkts (§ 130 BGB). Im Mittelpunkt steht die Prüfung eines Vertragsschlusses bei mehrstufigen Verhandlungen über den Abschluss eines Mietvertrags, wobei Fragen zu Annahme, verspäteter Annahme, Bindungsfrist und Stellvertretung zu lösen sind. Weitere wichtige Punkte sind die rechtliche Wirksamkeit der Willenserklärungen sowie die Zahlungs- und Übergabepflichten aus einem etwaigen Mietvertrag.

· JURA 2025, 2189· 120 Min Bearbeitung
Abgabe und Zugang von WillenserklärungenAuslegung der WillenserklärungAngebot und Annahme+3 weitere
JURA 2025Anfänger:innen

Fahrradbuchung ohne Fahrrad

Die Klausur behandelt den Vertragsschluss am Fahrkartenautomaten und den versehentlichen Hinzubuchung eines Fahrrads durch die Jurastudentin Julia. Schwerpunkt sind das Zustandekommen des Vertrags, die Möglichkeit einer Teilanfechtung und bereicherungsrechtliche Rückgewähransprüche. Die rechtliche Frage lautet, ob Julia einen Anspruch auf Rückzahlung der 5 Euro gegenüber dem Betreiber Markus hat.

· JURA 2025, 2184· 120 Min Bearbeitung
Angebot und AnnahmeAnfechtung der WillenserklärungDie Leistungskondiktion+2 weitere
JURA 2025Fortgeschrittene

Das Haus am Stadtrand

Die Klausur behandelt einen praxisnahen Fall zum Grundstückskaufvertrag mit besonderem Fokus auf eine Schwarzgeldabrede sowie Fragen rund um Sachmängelhaftung, Beschaffenheitsvereinbarung, Haftungsausschluss und Nachbesserung. Der Schwerpunkt liegt auf der Wirksamkeit des Vertrages, typischen Streitpunkten zur Sachmängelgewährleistung und aktueller BGH-Rechtsprechung zu diesen Themen. Adressiert werden sowohl die Formbedürftigkeit als auch die Rechtsfolgen bei einer Kombination von Beschaffenheitsvereinbarung und Haftungsausschluss.

· JURA 2025, 2179
Grundlagen des KaufvertragsSach- und RechtsmängelGesetz- und sittenwidrige Rechtsgeschäfte+4 weitere
JURA 2025Fortgeschrittene

Kleingedrucktes

Die Klausur behandelt zentrale mietrechtliche Fragen rund um Schönheitsreparaturen bei Gewerberaummietverträgen und setzt sich mit der Wirksamkeit und Auslegung typischer Vertragsklauseln auseinander. Thematisiert werden insbesondere die Rolle von AGB im Mietrecht sowie Ansprüche aus dem allgemeinen Schuldrecht auf Renovierungsvorschuss und Schadensersatz. Es werden klassische Problemkonstellationen aus der aktuellen Rechtsprechung aufgegriffen.

· JURA 2025, 2097
GewährleistungSchönheitsreparaturenAGB+3 weitere
JURA 2025Fortgeschrittene

Grundfragen des Erkenntnis- und Zwangsvollstreckungsverfahrens

Die Klausur behandelt in zwei Aufgaben die Grundfragen des Erkenntnis- und Zwangsvollstreckungsverfahrens. Aufgabe 1 thematisiert insbesondere einen Vertragsschluss mit einem autonomen Chatbot im Zusammenhang mit der Frage nach der Wirksamkeit und Zurechenbarkeit von Willenserklärungen, sowie die prozessuale Problematik der einseitigen Erledigungserklärung. In Aufgabe 2 ist die Vollstreckungsabwehrklage nach einem Versäumnisurteil Prüfungsgegenstand.

· JURA 2025, 2088
Grundbegriffe der RechtsgeschäftslehreAngebot und AnnahmeVollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPO+3 weitere
JURA 2025Fortgeschrittene

Zu breit für die Waschstraße?

Die Klausur befasst sich mit den zivilrechtlichen Grundlagen zur Haftung bei Beschädigung eines zu breiten Fahrzeugs in einer Waschstraße. Schwerpunkte sind das Zustandekommen und die Wirksamkeit vertraglicher Beziehungen, insbesondere unter Einbeziehung von AGB und Stellvertretung, sowie die Haftung wegen Nebenpflichtverletzung und deliktischen Anspruchsgrundlagen bei Eigentumsverletzungen.

· JURA 2025, 2087
Angebot und AnnahmeStellvertretungAGB+4 weitere
JURA 2025Fortgeschrittene

Der (Alb ‑ )Traum vom Ponyreiten

Die Klausur behandelt grundlegende Probleme des BGB Allgemeinen Teils und des Schuldrechts. Im Mittelpunkt stehen der Vertragsschluss über WhatsApp und die Einbeziehung Dritter in Schuldverhältnisse sowie Fragen der Tierhalterhaftung und Haftung für Gehilfen bei Schadensersatzansprüchen aus Verletzung von Verkehrssicherungspflichten.

· JURA 2025, 2016
Angebot und AnnahmeStellvertretungEntstehung von Schuldverhältnissen +5 weitere
ZjS 2025Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenübungsklausur: „MoPeG in 3D“

Im Mittelpunkt dieses Falls steht eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die von zwei Freunden gegründet wurde und gebrauchtes IT-Zubehör vertreibt. Ein Kunde erwirbt von einem der Gesellschafter einen gebrauchten 3D-Drucker, der sich nach dem Kauf aufgrund defekter Software als funktionsuntüchtig erweist. Der Käufer verlangt von einem der Gesellschafter Schadensersatz in Form der Lieferung eines gleichwertigen, funktionierenden Geräts. Der Fall behandelt zentrale Rechtsfragen zur Vertretung und Haftung in der GbR nach dem MoPeG sowie zur Sachmängelgewährleistung bei Waren mit digitalen Elementen.

Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JURA 2024Anfänger:innen

Wohin mit der Bibliothek?

Die Klausur behandelt Problemstellungen des Allgemeinen Teils des BGB sowie des Kaufrechts, insbesondere zum Vertragsschluss, Angebot und Annahme, Zugang und Verspätung von Willenserklärungen, sowie zur Rückabwicklung einer fehlerhaften Zahlung (Banküberweisung) gegeben Anfechtung. Mehrere Anspruchsgrundlagen aus Kaufvertrag und Bereicherungsrecht werden anhand eines Sachverhalts um eine große anwaltliche Bibliothek diskutiert.

· JURA 2024, 2200
Angebot und AnnahmeAbgabe und Zugang von WillenserklärungenDie Leistungskondiktion+4 weitere
JURA 2024Anfänger:innen

Der passionierte Schnäppchenjäger

Die Klausur behandelt zentrale Fragen eines Vertragsschlusses im Internet unter Einbeziehung von AGB, insbesondere zum Zustandekommen eines Kaufvertrags bei Preisfehlern, der rechtlichen Einordnung von automatisierten Bestell- und Bestätigungsabläufen sowie die Möglichkeit einer Anfechtung wegen Irrtums. Sie thematisiert außerdem Aspekte des Rechtsmissbrauchs bei mehrfachen Bestellungen und die Reichweite von Lieferpflichten auch bezüglich Gratisbeigaben.

· JURA 2024, 2170· 120 Min Bearbeitung
Angebot und AnnahmeAGBAnfechtung der Willenserklärung+1 weitere
JURA 2024Examensklausur1. Staatsexamen

»Alles für den Klub!«

Die Klausur behandelt verschiedene Problemstellungen im Zusammenhang mit Vereinen und Vereinsrecht. Im Mittelpunkt stehen die Stellvertretung durch Vorstandsmitglieder, Satzungsregelungen zu Immobiliengeschäften sowie die Verletzung von Mitgliedschaftsrechten. Weiter werden praktisch relevante Abläufe wie Grundstückskauf und der Erwerb von beweglichen Sachen durch den Verein aufgegriffen.

· JURA 2024, 2075· 300 Min Bearbeitung
StellvertretungGrundbegriffe der RechtsgeschäftslehreGesetz- und sittenwidrige Rechtsgeschäfte+5 weitere
JuS 2024Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Das Kronkorken-Gewinnspiel

Die Klausur behandelt die rechtliche Einordnung eines Kronkorken-Gewinnspiels zivilrechtlich im Assessorexamen. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Vertragsschluss und der Verwendung von AGB im Rahmen von Preisausschreiben und Gewinnspielen. Es sind verschiedene zivilrechtliche Probleme im Kontext von Verbraucherverträgen und den dazugehörigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu lösen.

Dr. Philipp Eckel, Dr. Florian Paschold· JuS 2024, 1167· 300 Min Bearbeitung
Angebot und AnnahmeAGBEntstehung von Schuldverhältnissen +6 weitere
JuS 2024Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Streit um einen Wiederkauf

Die Examensklausur behandelt einen zivilrechtlichen Streit um einen Wiederkauf. Schwerpunkte liegen auf den Rechtsgrundlagen des Kaufvertrags, dem gesetzlichen Vorkaufsrecht und Fragen der Auslegung sowie Wirksamkeit von Willenserklärungen. Es werden zudem Fragen zur Form und zum Zustandekommen entsprechender Vereinbarungen thematisiert.

Prof. Dr. Christian Hattenhauer· JuS 2024, 966· 300 Min Bearbeitung
Grundlagen des KaufvertragsVorkaufAngebot und Annahme+8 weitere
ZjS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur: BGB AT

Im Mittelpunkt des Falls stehen zwei zivilrechtliche Konstellationen. Teil 1 betrifft den Verkauf eines Hundes durch die elfjährige Marie an die Passantin Patricia, wobei zentrale Fragen zum Minderjährigenrecht, zum Vertragsschluss und zur Anfechtung aufgeworfen werden. Im zweiten Teil geht es um einen Bewirtungsvertrag zwischen dem Restaurant Raffaello, vertreten durch einen Kellner, und dem Gast Valentin, der sich über den Preis einer Champagnerflasche irrt; streitig ist, ob und in welcher Höhe ein Zahlungsanspruch besteht. Die rechtlichen Schwerpunkte umfassen insbesondere die Wirksamkeit von Willenserklärungen, den Umgang mit Irrtümern beim Vertragsschluss sowie die möglichen Rechtsfolgen einer Anfechtung.

Anfechtung der WillenserklärungAngebot und Annahme§ 1004 BGB (analog)+5 weitere
JURA 2024Anfänger:innen

Von E-Mobilität bis Liebesschmerz

Die Klausur behandelt einen Kaufvertrag über ein gebrauchtes E-Lastenrad, das sich im Nachhinein als mangelhaft herausstellt. Im Mittelpunkt stehen die Anfechtung wegen eines verborgenen Mangels, Fragen zu Sachmängeln, zum Rücktritt und zu schadensersatzrechtlichen Ansprüchen nach nachträglicher Unmöglichkeit der Nacherfüllung. Zudem wird das Verhältnis zwischen Anfechtungsrecht und kaufrechtlichem Gewährleistungsrecht thematisiert.

Felix Grollmann· JURA 2024, 735
Anfechtung der WillenserklärungSach- und RechtsmängelSchadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JURA 2024Examensklausur1. Staatsexamen

ZR-Examensklausur zum Gesellschaftsrecht und digitalen Inhalten

Die Klausur behandelt Problemstellungen aus dem Gesellschaftsrecht im Lichte des MoPeG und prüft zudem die Anwendung der neuen Regelungen über digitale Inhalte (§§ 327 ff. BGB) im unternehmerischen Geschäftsverkehr. Schwerpunkt ist die rechtliche Einordnung eines Unternehmens (GbR), das Produktionsmittel und zugehörige Software in einem B2B-Szenario erwirbt.

Christopher Rennig· JURA 2024, 630
Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Grundbegriffe der Rechtsgeschäftslehre+4 weitere
JuS 20242. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Kaufrecht und Nachhaltigkeitsrecht – Greenwishing

Die Klausur behandelt aktuelle Fragestellungen zum Kaufrecht mit einem besonderen Fokus auf Nachhaltigkeitsaspekte, vor allem sog. Greenwishing. Es wird die Schnittstelle zwischen klassischen kaufrechtlichen Gewährleistungsregeln und nachhaltigkeitsbezogenen Produktversprechen thematisiert. Die Bearbeitenden sollen juristische Probleme an der Analyse solcher Versprechen und deren rechtlicher Einordnung aufarbeiten.

Grundlagen des KaufvertragsSach- und Rechtsmängel+3 weitere
ZjS 2024Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: Die falsche Gisela

Die Rundfunkanstalt Mannheim sucht eine neue Intendantin und lädt versehentlich Gisela Gauber statt Gisela Gouda zu einem Kennenlerngespräch ein. Ohne Kenntnis der tatsächlichen Verwechslung erhält Gisela Gauber einen hochdotierten Dienstvertrag mit Ruhegeldanspruch und unterschreibt diesen. Im Vordergrund stehen Fragen der Willensbildung, Vertragsschluss und Auslegung des Dienstvertrags. Thematisiert werden dabei Aspekte aus dem Allgemeinen Teil des BGB sowie die Auswirkungen von Identitätsirrtümern bei Vertragsschlüssen.

Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Pflichten von Unternehmer und BestellerHaftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
ZjS 2024Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: Irgendwer ist immer krank!

In diesem Fall verlangt der Arbeitnehmer A von seiner Arbeitgeberin I-GmbH Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für einen längeren Zeitraum, nachdem er zunächst wegen eines Burn-Out-Syndroms und anschließend wegen einer Knieoperation arbeitsunfähig war. Streit besteht insbesondere darüber, ob es sich um einen einheitlichen oder mehrere voneinander unabhängige Verhinderungsfälle handelt und ob ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch entsteht. Im zweiten Sachverhalt fordert die Arbeitnehmerin B die Fortzahlung ihres Arbeitsentgeltes, nachdem ihr von der Arbeitgeberin aus infektionsschutzrechtlichen Gründen der Zutritt zum Betrieb trotz negativer Coronatests untersagt wurde. Zentral sind Fragen zum Annahmeverzug des Arbeitgebers sowie zur arbeitgeberseitigen Anordnung von Quarantänemaßnahmen und deren arbeitsrechtliche Konsequenzen.

Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Annahmeverzug, § 293 ff. BGBNicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JuS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur – Zivilrecht: Schuldrecht AT – Augen auf beim Uhrenkauf

Die Klausur befasst sich mit dem Schuldrecht Allgemeinen Teil im Kontext eines Uhrenkaufs und prüft typische Grundlagen zu Schuldverhältnissen. Der Schwerpunkt liegt auf den rechtlichen Anforderungen und Fallstricken beim Abschluss eines schuldrechtlichen Vertrages. Ziel ist es, grundlegende Kenntnisse und das Verständnis für den allgemeinen Teil des Schuldrechts zu vertiefen.

Dr. Torsten Kindt, Josia Dreifert· JuS 2024, 424· 60 Min Bearbeitung
Entstehung von Schuldverhältnissen Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Störung der Geschäftsgrundlage, § 313 BGB+4 weitere
JURA 2024Examensklausur1. Staatsexamen

Brüssow sehen...

Der Fall behandelt eine Mieterhöhung bei einem langjährigen Mietverhältnis über eine Ferienwohnung und eine Garage. Thematisiert werden der Zugang einer Willenserklärung, das Widerrufsrecht des Verbrauchers im Fernabsatz und die rechtliche Behandlung eines Mischmietverhältnisses. Besonderheiten ergeben sich zudem aus der persönlichen Beziehung zwischen den Parteien und den Umständen der Zustellung.

Tobias Ponßen· JURA 2024, 412
Abgabe und Zugang von WillenserklärungenWiderruf & VerbraucherverträgePflichten im Mietverhältnis +3 weitere
JuS 2024FortgeschritteneAnfänger:innen

Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Sachenrecht – Begehrte Ausschussware

Die Fortgeschrittenenklausur behandelt zentrale Probleme des Sachenrechts, namentlich den rechtsgeschäftlichen Eigentumserwerb an beweglichen Sachen. Im Mittelpunkt stehen klassische Fragen zum Gutglaubenserwerb, zur Übergabe sowie zur Abgrenzung von Vertrags- und Verfügungsgeschäft. Zusätzlich werden ausgewählte AT-Fragen zur Willenserklärung und Anfechtung gestreift.

Professor Dr. Thomas Hoeren, Philip Mayer· JuS 2024, 335· 120 Min Bearbeitung
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenGrundprinzipien des SachenrechtsVindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis+5 weitere
JURA 2024Examensklausur1. Staatsexamen

Die Tücken des Touchscreens

Die Klausur behandelt das Problem einer versehentlichen Bestellung im Onlinehandel durch eine fehlerhafte Touchscreen-Bedienung. Zu überprüfen sind die Handlungsoptionen des Käufers (Anfechtung, Widerruf, Rücktritt, Nacherfüllung) sowie die Ansprüche auf Rückzahlung und Kostenerstattung. Zusätzlich ist die zuständige Gerichtsbarkeit im Falle einer Klage der V GmbH zu bestimmen.

Tabea Bauermeister· JURA 2024, 297
Anfechtung der WillenserklärungWiderruf & VerbraucherverträgeRücktritt +4 weitere
ZjS 2024Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: Spiel-Verderberin

Veronika (V) verlangt von der Unity Software Solutions GmbH (U-GmbH) die Rückzahlung des gezahlten Entgelts für ein Computerspiel-Abo und eine im Paket erworbene Grafikkarte, nachdem das Spiel aufgrund technischer Änderungen nicht mehr auf ihrem Betriebssystem genutzt werden kann. Der Fall thematisiert insbesondere die Rechte bei digitalen Produkten nach §§ 327 ff. BGB, die Vertragsbeendigung sowie etwaige Widerrufsrechte. Ein Schwerpunkt liegt auf der richtlinienkonformen Auslegung anhand der EU-Digitale-Inhalte-Richtlinie. Zu prüfen ist, ob und in welchem Umfang Rückabwicklungsansprüche bestehen.

Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)+5 weitere
JURA 2023Examensklausur1. Staatsexamen

Spieglein Spieglein am Schrank

Die Klausur thematisiert anspruchsvolle Fragen zur Stellvertretung, insbesondere den Vertragsschluss mittels abhandengekommener Vollmachtsurkunde. Zudem geht es um Besitz- und Eigentumsschutz sowie Ersatzansprüche wegen Verzögerungsschadens, eingebettet in eine Situation mit Versäumnisurteil und unter Berücksichtigung handelsrechtlicher und zivilprozessualer Fragen.

Nico Krause, Lukas Hundertmark· JURA 2023, 1321
StellvertretungDer BesitzschutzRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+4 weitere
JURA 2023Fortgeschrittene

ZR, Fortgeschrittenenklausur zum Allgemeinen Teil des BGB

Die Fortgeschrittenenklausur im Zivilrecht behandelt zentrale Fragestellungen des Allgemeinen Teils des BGB im Kontext digitaler Vertragsschlüsse. Schwerpunkte liegen auf dem Zustandekommen und der Anfechtung von Verträgen, der Wirksamkeit und Auslegung von Willenserklärungen, automatisierten Erklärungen sowie Irrtümern bei der Vertragsabwicklung im Online-Handel. Besonders thematisiert werden Selbstbestimmung, Verkehrs- und Vertrauensschutz sowie die Übertragbarkeit klassischer Rechtsgrundsätze auf digitale Sachverhalte.

Ra oul Schlichting, Bodo Pfündl· JURA 2023, 1070
Tatbestand der WillenserklärungAnfechtung der WillenserklärungAngebot und Annahme+2 weitere
JuS 2023Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Ein Dr. sc. comp. h. c. mit Folgen

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Wirksamkeit von Vertragsbedingungen, insbesondere die formlose Annahme und Einbeziehung von AGB sowie die Abgrenzung zum sittenwidrigen Titelhandel und Wucher. Ein weiterer zentraler Punkt ist der Eventualwiderruf per SMS und die Frage der Gestaltungswirkung sowie Vereinbarung von Fristen und Verwirkung bei AGB. Zudem wird die Berechnung des widerrufsrechtlichen Wertersatzes mit Fokus auf objektiven Wert und Vergütung im Rahmen einer ergänzenden Vertragsauslegung thematisiert. Die Klausur legt besonderen Wert auf Anspruchsentstehung durch Vertrag, Widerrufsrechte und deren praktische Umsetzung im Zivilrecht.

Hattenhauer· JuS 2023, 954
Angebot und AnnahmeAGBAnfechtung der Willenserklärung+3 weitere
JURA 2023Fortgeschrittene

Der verlorengegangene Einspruch

Die Hausarbeit thematisiert die Erfüllung und Rückabwicklung eines Kaufvertrags bei Nutzung von Online-Zahlungsdiensten sowie die Haftung des Anwalts im Zusammenhang mit zivilprozessualen Fehlern (z.B. versäumter Einspruch gegen Versäumnisurteil, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand). Diskutiert werden auch materiell-rechtliche Aspekte wie Abgrenzung Vertrag/Gefälligkeit, haftungsbeschränkende Klauseln, Verbotsgesetz (§ 134 BGB), Verschuldenszurechnung (§ 278 BGB) und Sekundäransprüche.

Stephan Gräf· JURA 2023, 846
Grundlagen des KaufvertragsSchadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Widerruf & Verbraucherverträge+5 weitere
ZjS 2023Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: Digitales Allerlei

In diesem Fall kauft D über die von der N-AG betriebene Online-Plattform Nozama verschiedene Artikel bei der L-GmbH, darunter Bademäntel, von deren überhöhtem Preis er erst später erfährt. Dabei erfährt D, dass das Angebot der L-GmbH vorrangig angezeigt wurde, weil diese für eine bevorzugte Platzierung gezahlt hatte und die N-AG als Betreiberin durch Vermittlungsprovisionen profitiert. D beschäftigt sich daraufhin mit Rücktritts- und Widerrufsrechten sowie möglichen Ansprüchen wegen mangelnder Preistransparenz und Informationspflichtverletzungen der N-AG. Zugleich erklärt die L-GmbH die Anfechtung eines weiteren Kaufvertrags unter Berufung auf einen Preisirrtum und verweist auf die AGB der Plattform. Es stehen Fragen zu Vertragsschluss, Widerruf, Informationspflichten bei Online-Marktplätzen sowie zur Anfechtung von Willenserklärungen und deren AGB-rechtlicher Bewertung im Zentrum.

David Lang, Kevin Rösch· ZJS 2023, 769
Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Abgabe und Zugang von WillenserklärungenSchadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
ZjS 2023Anfänger:innen

Anfängerklausur BGB AT/Schuldrecht AT: Gefälschter Dalvador Salí

Im Mittelpunkt des Falls steht der Verkauf einer Kunstreplik als vermeintliches Original zwischen einer Kunsthändlerin und einem Käufer. Nach einem versehentlich vertauschten Preisschild und einem Vertragsabschluss über das als Original ausgegebene Werk fordert die Verkäuferin die Zahlung des Restkaufpreises, während der Käufer wegen der Falschinformation den Vertrag rückabwickeln und sein bereits geleistetes Geld zurückverlangen möchte. Der Fall behandelt zentrale zivilrechtliche Fragen zu Vertragsschluss, Anfechtung, Irrtum und Täuschung sowie die Konkurrenz von Anfechtung, culpa in contrahendo und Sachmängelgewährleistung. Außerdem steht das Trennungs- und Abstraktionsprinzip im Fokus.

Johannes Ipsen, Jonas Rehder· ZJS 2023, 751
Haftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
JURA 2023Examensklausur1. Staatsexamen

Von smarten Uhren und nicht so smarten Verträgen

Die Klausur behandelt im ersten Teil grundlegende Fragen des Internationalen Privatrechts, insbesondere die Wirksamkeit und Auslegung einer Rechtswahlvereinbarung im Rahmen eines internationalen Vertrages. Im zweiten Teil steht das neue Verbrauchsgüterkaufrecht mit den Vorschriften zu digitalen Produkten im Zentrum, insbesondere Gewährleistungsfragen bei Software-Mängeln und die Besonderheiten von Waren mit digitalen Elementen.

Alexander H. Kock· JURA 2023, 610
Einführung IPRVerbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)+5 weitere
JURA 2023Anfänger:innen

Der Sofakauf

Im Fall 'Der Sofakauf' steht der Abschluss eines Kaufvertrags über ein gebrauchtes Sofa im Mittelpunkt. Problematisiert werden die Voraussetzungen des Vertragsschlusses, eine mögliche Anfechtung wegen Erklärungsirrtums und daraus resultierende Rechtsfolgen, einschließlich etwaiger Ansprüche aus culpa in contrahendo (c.i.c.) für den Vertrauensschaden. In zwei Alternativkonstellationen sind weitere denkbare Schadenslagen und monetäre Empfehlungen aus Sicht des Verkäufers einzubeziehen.

Maximilian A. Max· JURA 2023, 589
Angebot und AnnahmeAnfechtung der WillenserklärungHaftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)+2 weitere
JURA 20231. Staatsexamen

Examensvortrag

Der Fall behandelt den Kauf eines Segelsatzes, der für eine seltene Regatta benötigt wird. Im Mittelpunkt stehen Fragen zum Fixgeschäft, zum Vertragsabschluss über Fernkommunikationsmittel, zur Verzinsung wegen Zahlungsverzugs sowie verschiedene prozessuale Aspekte wie die Vertretung durch Nichtanwälte, Beweislast und Kostenentscheidung. Die Abwandlung thematisiert die Erfüllung nach mündlicher Verhandlung.

Angebot und AnnahmeGrundlagen des KaufvertragsVerzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)+1 weitere
JURA 2023Anfänger:innen

Wechsel der Nacherfüllungsvarianten und Inzahlunggabe eines PKW

Die Klausur thematisiert einen Neuwagenkauf, bei dem ein gebrauchter PKW in Zahlung gegeben wird. Streitfragen betreffen die Voraussetzungen und Grenzen des Anspruchs auf Nacherfüllung bei Sachmängeln, insbesondere den Wechsel zwischen Reparatur und Neulieferung und die Einordnung der Inzahlunggabe. Zudem werden Probleme um Schadensersatz und Zurückbehaltungsrechte angerissen.

Lucas Lichtenberg· JURA 2023, 466
Grundlagen des KaufvertragsNacherfüllung Sach- und Rechtsmängel+3 weitere
JURA 2023Fortgeschrittene

Der Parkplatzfall

Der Fall betrifft das Überschreiten der Parkhöchstdauer auf einem privaten Parkplatz und die Frage, ob daraus Ansprüche der Parkplatz-GmbH gegen den Fahrzeughalter sowie dessen Ehefrau als Fahrerin entstehen. Zu prüfen sind insbesondere die Wirksamkeit von Vertragsstrafe-AGB, die Haftung des Halters für Parkverstöße anderer, Auskunftsansprüche, und prozessuale Beweisfragen.

Daniel E. Holler· JURA 2023, 333
AGBEntstehung von Schuldverhältnissen Grundlagen des Kaufvertrags+2 weitere
ZjS 2023Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: See What’s Next

K schließt mit dem Streaminganbieter W einen Vertrag über die Nutzung eines TV-Streamingdienstes sowie über die Leihe eines Streaming-Sticks, zahlt dafür per digitalen Gutscheinen. Nach einer Änderung der Systemanforderungen durch W kann K das Streamingangebot über seinen Fernseher nicht mehr nutzen, obwohl der Stick weiterhin technisch funktioniert. K erklärt per E-Mail die vollständige Vertragsbeendigung und verweigert weitere Zahlungen, während W weiterhin die monatlichen Gebühren verlangt. Der Fall behandelt die Frage, ob und in welchem Umfang W weiterhin Zahlungsansprüche gegen K geltend machen kann, mit Schwerpunkt auf den Regelungen zu Verbraucherverträgen über digitale Produkte (§§ 327 ff. BGB), deren Verhältnis zu allgemeinen schuldrechtlichen Normen sowie Fragestellungen zu Rücktritt und Kündigung.

Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Anfechtung der Willenserklärung+5 weitere
JURA 2022Anfänger:innen

Nerds auf juristischen Abwegen

In dieser Anfängerklausur aus dem allgemeinen Teil des BGB steht das Anfechtungsrecht im Vordergrund. Die Studierenden sollen typische Probleme rund um die Anfechtung von Willenserklärungen, Tragweite und Grenzen von Vertretung sowie Besonderheiten fremdsprachiger Willenserklärungen anhand eines Sachverhalts mit mehreren Beteiligten erkennen und lösen. Klausurrelevant sind zudem das Trennungs- und Abstraktionsprinzip sowie die Thematik der Bestätigung des Rechtsgeschäfts.

Anfechtung der WillenserklärungStellvertretungGrundbegriffe der Rechtsgeschäftslehre+3 weitere
JURA 2022Examensklausur1. Staatsexamen

Kein Gold in Eldorado

Die Klausur behandelt handelsrechtliche Fragestellungen, insbesondere die Haftungskontinuität bei Geschäftsübergang, Registerpublizität, das kaufmännische Bestätigungsschreiben und die Rügeobliegenheit im Zusammenhang mit einem Fahrradladen. Der Sachverhalt bietet verschiedene Konstellationen rund um Prokura, Handelsregistereintragung und einen Unternehmenskauf.

Monika Flößer, Marc Hoche· JURA 2022, 1325
Grundlagen des KaufvertragsRücktrittHaftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)+3 weitere
JuS 2022Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Maklerrecht und Mietrecht - Streit um Maklerkosten

Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen des Makler- und Mietrechts. Im Vordergrund steht die Problematik einer unberechtigten Kündigung im Mietverhältnis, insbesondere in Bezug auf die Anwendung einer Analogie zu § 573 II Nr. 2 BGB bei einer Eigenbedarfskündigung durch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Außerdem werden die Mitteilungs- und Treuepflichten des Vermieters beim Wegfall des Eigenbedarfs sowie die Ersatzfähigkeit von Umzugs- und Maklerkosten im Lichte des Schutzzwecks der Rücksichtnahmepflicht geprüft. Im Rahmen des Maklerrechts spielt zudem der Vertragsschluss und die Textform des Maklervertrags eine Rolle.

Harnos, Forster· JuS 2022, 1036
Maklervertrag, §§ 652ff. BGBMietverhältnisse über Wohnraum+3 weitere
JuS 2022Anfänger:innen

Anfängerklausur – Zivilrecht: Trennungs- und Abstraktionsprinzip - "Zum Verwechseln ähnlich."

Die Klausur befasst sich schwerpunktmäßig mit der Abgrenzung von Duldungs- und Anscheinsvollmacht sowie der Identifizierung des Vertragsgegenstands im Rahmen schuldrechtlicher Verträge. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Anfechtbarkeit der Anscheinsvollmacht, einschließlich der Anfechtung bei Identitätsirrtümern und dem maßgeblichen Zeitpunkt zur Fristwahrung. Daneben wird auch die Bedeutung der invitatio ad offerendum und die Fernwirkungen des Minderjährigenrechts geprüft. Insgesamt stehen damit Fragen zum Vertrauensschutz im Stellvertretungsrecht und den formellen Anforderungen bei Vertragsschlüssen im Fokus.

Dr ygala, Grobe· JuS 2022, 1030
Grundbegriffe der RechtsgeschäftslehreAngebot und AnnahmeAnfechtung der Willenserklärung+2 weitere
JURA 2022Anfänger:innen

Das Studium als AGB-Falle

Der Fall spielt an einer privaten Hochschule, die mit einer Studentin einen Studienvertrag abschließt. Nach einer familiären Notlage kündigt die Studentin das Studium außerordentlich, während die Hochschule sich auf vertragliche Kündigungsfristen (AGB) beruft und weiterhin die Zahlung der Studiengebühren verlangt. Schwerpunkt ist die Wirksamkeit und Kontrolle der AGB-Bestimmungen zu Kündigung und Studiengebühren.

Robert Weber· JURA 2022, 955
AGB+2 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

Impfung statt Schlangenöl

Die Klausur behandelt die Ansprüche der M auf Auflassung eines Grundstücks gegenüber der X-KG sowie Zahlungsansprüche der J GmbH gegen O als Bürgen für die Kaufpreisschuld der M. Im Mittelpunkt stehen typische Probleme des Handels- und allgemeinen Schuldrechts, insbesondere der Grundstücksgeschäfte, Vertretungsmacht (Prokura/Widerruf) und der Bürgschaft im unternehmerischen Kontext.

Tröger, Dr echsler, Harenberg· JA 2022, 894· 180 Min Bearbeitung
Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Angebot und Annahme+5 weitere
ZjS 2022Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Ein Online-Shop und seine Tücken

Im Mittelpunkt steht ein Streit zwischen der Zeilon-GmbH, die einen spezialisierten Online-Shop für sogenannte 'curated shopping'-Angebote betreibt, und dem Kunden S. Z verlangt von S entweder den Kaufpreis für zugesandte Kleidung in Höhe von 600 € oder zumindest eine Servicepauschale, nachdem S alle Artikel zurückgeschickt hat. Die Fallkonstellation behandelt insbesondere die Wirksamkeit und Einordnung des geschlossenen Vertrags, Fragen rund um das Widerrufsrecht sowie Voraussetzungen und Folgen eines möglichen Rücktritts. Thematisiert werden dabei zentrale Probleme aus dem Allgemeinen Teil des BGB und dem allgemeinen Schuldrecht, wie die Bestimmung von Vertragsinhalten, Widerrufsausschluss und die Pflicht zur Servicegebühr.

Sebastian Fernkorn· ZJS 2022, 853
Rücktritt Pflichten von Unternehmer und BestellerAnfechtung der Willenserklärung+5 weitere
ZjS 2022Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: Blankes Vertrauen

Die B-Bank gewährt dem Kaufmann J ein Darlehen über 80.000 €, wofür seine Ehefrau R und die Z-GmbH jeweils eine selbstschuldnerische Bürgschaft übernehmen. Nach Auszahlung des Darlehens gerät J in wirtschaftliche Schwierigkeiten und kann die Rückzahlung nicht leisten, woraufhin die B-Bank R als Bürgin zur Zahlung auffordert. R beruft sich auf Anfechtung des Bürgschaftsvertrags sowie Irrtum über die Höhe der übernommenen Bürgschaftssumme und argumentiert mit einer unverhältnismäßigen Belastung der finanziellen Grundlage ihrer Ehe. Im Mittelpunkt des Falls stehen Fragen des Bürgschaftsrechts, des BGB Allgemeiner Teil und der Schutzmechanismen für Verbraucher- und Ehegattenbürgschaften.

Julian Stegerer· ZJS 2022, 709
StellvertretungAnfechtung der WillenserklärungEinredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
ZjS 2022Anfänger:innen

Anfängerklausur: Der unerwünschte Social Media-Beitrag

In diesem Fall verlangt J von A, der Anbieterin eines sozialen Netzwerks, die Wiederherstellung eines von ihm eingestellten, aber entfernten Beitrags. A beruft sich auf eine Klausel in den geänderten Nutzungsbedingungen, wonach Beiträge bei Verstößen gegen das Verbot von Hassrede entfernt werden dürfen. J bestreitet die Wirksamkeit der Klausel und die Möglichkeit von einseitigen Vertragsänderungen durch A und verweist auf eine marktbeherrschende Stellung sowie das Bedürfnis nach einem transparenten Verfahren für Beitragslöschungen. Die Fallkonstellation betrifft zentrale Aspekte aus dem Vertragsrecht, der Kontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Fragen der Privatautonomie und des Schutzes von Nutzerinteressen im digitalen Raum.

Moritz Schütrumpf, Lisa Beer· ZJS 2022, 556
AGBVerbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
ZjS 2022FortgeschritteneAnfänger:innen

Anfängerübungsklausur BGB AT: Augen auf beim Schmuckkauf

Ein Juwelier (J) schickt seinen angestellten B los, um Schmuckringe zu kaufen. B erwirbt im Namen des J fälschlicherweise einen silbernen und einen kupfernen Ring statt eines weißgoldenen und eines roségoldenen Rings bei L, wobei verschiedene Irrtümer hinsichtlich Material und Auswahl der Ringe auftreten. Nach einem Telefonat fordert L von J die Herausgabe des silbernen Rings, während J sich weigert und den Ring behalten möchte. Im Mittelpunkt stehen Ansprüche aus Kaufvertrag und dinglicher Einigung, Fragen zur Stellvertretung, Irrtümern und Anfechtung sowie den Folgen von Erklärungs- und Eigenschaftsirrtümern. Der Fall behandelt zentrale Probleme des BGB AT, insbesondere das Trennungsprinzip und den Umgang mit Willenserklärungen und deren Anfechtbarkeit.

Elena Hilgers· ZJS 2022, 550
StellvertretungAnfechtung der WillenserklärungAbgabe und Zugang von Willenserklärungen+5 weitere
ZjS 2022Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur zum Stellvertretungsrecht: „Kommilitone in Quarantäne“

Im Mittelpunkt des Falls steht ein Kaufgeschäft, das eine minderjährige Studentin (S) im Auftrag ihres Kommilitonen (K) mit einem Musikladeninhaber (V) schließt. S handelt dabei als Vertreterin für K, wobei die Vertretungsmacht sowie das Handeln einer Minderjährigen und die Genehmigung durch deren Eltern im Raum stehen. Fraglich ist insbesondere, ob V von S Zahlung nach § 179 BGB verlangen kann, nachdem K in einem rauschähnlichen Zustand war bzw. konkrete Preisvorgaben gemacht hatte und die Eltern von S ihr Handeln gutheißen. Der rechtliche Schwerpunkt liegt im Stellvertretungsrecht, insbesondere beim Vertragsschluss durch Minderjährige ohne oder mit beschränkter Vertretungsmacht und den Folgen der fehlenden oder nachträglichen Genehmigung.

StellvertretungGeschäftsfähigkeitAnfechtung der Willenserklärung+5 weitere
ZjS 2022Anfänger:innen

Anfängerklausur BGB AT: Die Anfechtung – Ein Drama in drei Akten

Im Mittelpunkt des Falls steht der Schlagersänger M, der versehentlich ein Hochpreisfahrzeug beim Autoverleiher A online bestellt, obwohl er eigentlich ein günstigeres Modell mieten wollte. Nach dem Feststellen des Irrtums beauftragt M die minderjährige L, für ihn die Anfechtung zu erklären, was jedoch aufgrund fehlerhafter Zustellung und Kommunikationsproblemen nicht direkt zum gewünschten Erfolg führt. Im weiteren Verlauf wendet sich sowohl L als auch M selbst auf unterschiedlichen Wegen an A, der jedoch auf Erfüllung des Mietvertrags besteht. Die Klausur prüft insbesondere Fragen zur wirksamen Anfechtung einer Willenserklärung, zur Möglichkeit der Vertretung durch Minderjährige, zum Zugang von Willenserklärungen und zur Entstehung und Wirksamkeit eines Mietvertrags nach den §§ 145 ff., 119 ff. BGB.

StellvertretungGeschäftsfähigkeitAnfechtung der Willenserklärung+5 weitere
JURA 2022Fortgeschrittene

Keine Impfung, kein Job?

Der Fall thematisiert die arbeitsrechtlichen Konsequenzen einer betrieblich angeordneten Impfpflicht gegen das Coronavirus. Es sind die Rechte des Arbeitgebers gegenüber ungeimpften Beschäftigten, etwa beim Zugang zum Betrieb und bei Lohnkürzungen, sowie Ansprüche im Zusammenhang mit einer Impfprämie zu prüfen. Klassische individualarbeitsrechtliche Streitfragen im Zusammenhang mit Gesundheitsschutz, Direktionsrecht und Gleichbehandlung stehen im Mittelpunkt.

Xaver Koneberg· JURA 2022, 346
Dienstvertrag, §§ 611ff. BGB+4 weitere
JuS 2022Anfänger:innen

Anfängerklausur – Zivilrecht: Gesellschaftsrecht - Start-up-Gründung mit Schwierigkeiten

Die Klausur befasst sich mit der Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und den damit verbundenen Schwierigkeiten, insbesondere im Kontext eines Start-ups. Zentrale Aspekte sind die Fortsetzung der Gesellschaft trotz Kündigung eines Gesellschafters sowie die konkludente Formvereinbarung, die Vertretung der GbR und eine ergänzende Vertragsauslegung nach dem Ausscheiden eines Gesellschafters. Ferner werden die Besonderheiten der Außen-GbR im Hinblick auf eine Analogie zu § 123 II HGB thematisiert. Darüber hinaus werden komplexe gesellschaftsrechtliche Fragestellungen wie die Vertretung und Vertragsgestaltung beleuchtet.

Bartlitz· JuS 2022, 131
Grundbegriffe der RechtsgeschäftslehreStellvertretung+4 weitere
JURA 2022Fortgeschrittene

Eyjafjallajökull macht Ärger

Die Klausur behandelt einen Pauschalreisevertrag über eine Karibikkreuzfahrt und die Anspruchsgrundlage für Stornokosten nach Rücktritt des Reisenden aufgrund einer Aschewolke, welche die Anreise unmöglich macht. Es wird insbesondere das Zusammenspiel von Reisevertragsrecht (§§ 651a ff. BGB), allgemeinem und besonderem Leistungsstörungsrecht sowie der Wegfall der Geschäftsgrundlage untersucht. Der Schwerpunkt liegt auf der rechtlichen Einordnung unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände und der entsprechenden Anspruchsprüfung.

Tomas Kuhn· JURA 2022, 1
Reisevertrag, §§ 651a ff. BGBUnmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Rücktritt +4 weitere
JURA 2021Anfänger:innen

Der verflixte Schallplattenkauf

Die Anfängerhausarbeit behandelt Probleme rund um den Kauf einer Schallplatte und thematisiert dabei grundlegende Fragen aus dem Allgemeinen Teil des BGB sowie dem Schuldrecht. Im Mittelpunkt steht die Anwendung typischer Normen des Kaufrechts und Schuldrechts auf einen praxisnahen Sachverhalt.

Grundlagen des KaufvertragsAngebot und AnnahmeEntstehung von Schuldverhältnissen +3 weitere
JURA 2021Examensklausur1. Staatsexamen

»Der teuerste Wald ist der Rechtsanwald«

Die Examensklausur thematisiert zentrale Probleme des Allgemeinen Teils des BGB und des allgemeinen Schuldrechts, einschließlich Personengesellschaftsrecht, Vertragsabschluss über das Internet, Vertretung, anwaltlicher Haftung, Schuldanerkenntnis sowie Fragen zur Verjährung und Rückzahlung. Besonders geprüft wird der Umgang mit schuldrechtlichen Anspruchsgrundlagen und Inzidentprüfungen im Rahmen eines Hotelbuchungsfalls mit Zahlungsvorgängen und streitigem Rückzahlungsanspruch.

Vincent Calvin Brock· JURA 2021, 1217
Angebot und AnnahmeAGBGrundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+3 weitere
JuS 2021Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Die mangelhafte Spekulationsimmobilie

Die Klausur behandelt zentrale Fragen rund um den Immobilienkauf, insbesondere die Reichweite der Vertretungsmacht und die Analogie zu § 899a BGB sowie die Voraussetzungen einer Anscheinsvollmacht. Weiterhin wird die Bedeutung von Beschaffenheitsvereinbarungen und der vertraglich vorausgesetzten Verwendung geprüft, wobei das Exposé eine besondere Rolle spielt. Ein Schwerpunkt liegt zudem auf der Frage nach der ordnungsgemäßen Form bei der Abtretung des Anspruchs auf Übergabe und Übereignung eines Grundstücks. Diese Aspekte stehen im Mittelpunkt der rechtlichen Prüfung und bestimmen maßgeblich die Lösung der Fallkonstellation.

Hellgardt· JuS 2021, 961
Grundlagen des KaufvertragsSach- und Rechtsmängel+5 weitere
JURA 2021Anfänger:innen

(K)ein Pferd wie das andere

Der Fall dreht sich um einen Tauschvertrag zweier Pferde, bei dem es zu einer Verwechslung kommt. Thematisiert werden insbesondere die Irrtumslehre (Identitätsirrtum), das Kauf-/Tauschrecht bei Tieren als gebrauchte Sache mit Sachmängel, Nachlieferung bei Stückschulden sowie Fragen der Verjährung und des Verbraucherwiderrufsrechts.

Daniel Rodi· JURA 2021, 934
Anfechtung der WillenserklärungAngebot und AnnahmeGrundlagen des Kaufvertrags+4 weitere
ZjS 2021FortgeschritteneAnfänger:innen

Anfängerübungsklausur Schuldrecht AT: Lockdownende oder vielmehr „Lockdownente“?

Oma O mietet als Organisatorin eines sozialen Netzwerks für mehrere Tanzveranstaltungen im Jahr 2021 den großen Saal in der Gaststätte des Wirts V. Aufgrund pandemiebedingter behördlicher Einschränkungen dürfen die geplanten Termine im Februar und April nicht stattfinden, sodass V die vereinbarte Miete fordert. Im Juni wird eine alternative Veranstaltung abgehalten, wobei sich V durch die geänderte Nutzung im Nachteil sieht und eine höhere Miete verlangt. Im Mittelpunkt stehen mietrechtliche Ansprüche bei coronabedingter Unmöglichkeit und Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB).

Leonhard Pleuger· ZJS 2021, 782
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Störung der Geschäftsgrundlage, § 313 BGBAnfechtung der Willenserklärung+5 weitere
JURA 2021Anfänger:innen

»Der etwas andere Mietvertragsschluss«

Die Klausur behandelt einen Fall zum Zustandekommen eines Mietvertrags unter Einsatz moderner Kommunikationsmittel und der Nutzung von Emojis. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Vertragsschlusses, des Schriftformerfordernisses, der Auslegung von Willenserklärungen sowie des Erklärungsbewusstseins. Der Fall prüft klassische zivilrechtliche Problematiken im Kontext aktueller Kommunikationsformen.

David Boss· JURA 2021, 695
Angebot und AnnahmeAuslegung der WillenserklärungAbgabe und Zugang von Willenserklärungen+5 weitere
JURA 2021Anfänger:innen

ZR-Anfängerklausur zum Allgemeinen Teil

Klausur zum Allgemeinen Teil des BGB: Beim Pferdekauf verwechselt der Käufer K im Rahmen der Kaufverhandlungen zwei Pferde. Die Prüfungsschwerpunkte liegen auf Vertragsschluss, Annahmefrist, Anfechtung wegen Irrtums, Abgrenzung der Irrtümer des § 119 BGB und Vertrauensschadensersatz nach § 122 BGB. Es sind Ansprüche der Verkäuferin V gegen K zu prüfen.

Angebot und AnnahmeAnfechtung der WillenserklärungGrundbegriffe der Rechtsgeschäftslehre+3 weitere
JuS 20212. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Handels- und Gesellschaftsrecht: TikTok and you don't stop

In dieser Klausur liegt der Schwerpunkt auf der Abgrenzung zwischen OHG und GbR im Kontext des Handelsgewerbes sowie der Bedeutung konkurrierender Allgemeiner Geschäftsbedingungen beim Vertragsschluss. Ebenfalls zentral ist die Frage nach der analogen Anwendung des § 377 HGB auf einseitige Handelsgeschäfte, insbesondere im Zusammenspiel mit sich widersprechenden AGB und dem kaufmännischen Bestätigungsschreiben gegenüber Nicht-Kaufleuten. Darüber hinaus wird die Bareinlagenpflicht nach §§ 5, 19 GmbHG sowie die Problematik verdeckter Sacheinlagen erörtert. Die Bearbeitung verlangt eine präzise Auseinandersetzung mit handels- und gesellschaftsrechtlichen Grundfragen und deren prozessualer Einbindung.

Mittwoch, Grübler· JuS 2021, 584
Grundbegriffe der RechtsgeschäftslehreStellvertretung+3 weitere
JURA 2021Examensklausur1. Staatsexamen

Wohngemeinschaft wider Willen?

Die Klausur behandelt den Vertragsschluss und das Verbraucherwiderrufsrecht im Mietrecht, insbesondere bei Wohngemeinschaften. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob ein einzelner Gesamtschuldner den Mietvertrag wirksam widerrufen kann sowie die zivilprozessuale Problemstellung und vorvertragliche Aufklärungspflichten im Zusammenhang mit Eigenbedarfskündigungen.

Pflichten im Mietverhältnis Mietverhältnisse über WohnraumWiderruf & Verbraucherverträge+5 weitere
JURA 2021Anfänger:innen

Ein schmutziger Autokauf

Die Klausur behandelt einen Kaufvertrag zwischen einem selbstständigen Elektriker und einem Gebrauchtwagenhändler über einen Firmenwagen. Im Fokus stehen die Anforderungen an eine grüne Feinstaubplakette, die Gewährleistung sowie mögliche Rücktritts- und Schadensersatzansprüche, insbesondere nach Entdeckung eines fehlenden Dieselpartikelfilters und dem Erhalt eines Bußgelds wegen unzulässiger Nutzung des Fahrzeugs. Zugleich ist ein Vertraglicher Gewährleistungsausschluss zu berücksichtigen.

Fabian Brugger· JURA 2021, 419
Grundlagen des KaufvertragsSach- und RechtsmängelRücktritt+3 weitere
ZjS 2021Anfänger:innenFortgeschrittene

Anfängerhausarbeit: Rechenfehler mit Folgen

E, eine Kunstsammlerin, erwirbt von R, einem Kunsthändler, ein siebenteiliges Tonfiguren-Set zu einem zu niedrig kalkulierten Preis aufgrund eines Rechenfehlers von R. Nachdem der Fehler auffällt, verlangt R nachträglich die Rückgabe der Figuren und beruft sich auf die Anfechtung des Kaufvertrags sowie angebliche Erpressung durch E. Im Mittelpunkt stehen typische Probleme des allgemeinen Teils des BGB wie Kalkulationsirrtum, Anfechtung, Zugangsproblematik von Erklärungen und Herausgabeansprüche gemäß § 985 BGB. Der Fall thematisiert zudem die Eigentumslage und das Verhältnis zwischen Eigentum und Besitz sowie die wirksame Übermittlung von Rücktritts- oder Anfechtungserklärungen.

Anfechtung der WillenserklärungRücktritt Störung der Geschäftsgrundlage, § 313 BGB+5 weitere
ZjS 2021FortgeschritteneAnfänger:innen

Fortgeschrittenenklausur Arbeitsrecht: „Lasst mich spielen!“

Der Fußballprofi M verlangt vom SC Regensburg e.V., wieder in der ersten Mannschaft zu trainieren und zu spielen, nachdem er aufgrund eines Fehlverhaltens in die zweite Mannschaft versetzt und mit einem Änderungsvertrag zu geänderten Bedingungen verpflichtet wurde. Streitpunkt ist, ob die Versetzung und die Vertragsänderung im Wege des arbeitgeberseitigen Weisungsrechts oder eines durch Drohung mit Kündigung erlangten Änderungsvertrags rechtlich wirksam sind. Im Mittelpunkt stehen Fragen zum Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers, zur Zulässigkeit einseitiger Versetzungen und zur Wirksamkeit von Änderungsverträgen unter Berücksichtigung aktueller arbeitsgerichtlicher Rechtsprechung. Weiterhin werden Aspekte des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, des Gebots fairen Verhandelns und arbeitsvertraglicher Pflichten behandelt.

Johannes Götz· ZJS 2021, 304
Anfechtung der WillenserklärungNicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)Verzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JA 2021Original-Examensklausur1. Staatsexamen

Original-Examensklausur: "Der falsche Antiquar

Die Klausur behandelt Fragen des Vertragsschlusses beim Handeln unter fremder Identität im Onlinehandel, insbesondere die Zurechnung der Willenserklärung und den Ersatz von Differenz- und Versteigerungskosten. Es geht um die Wirksamkeit des Kaufvertrags und mögliche Anspruchsgrundlagen zwischen Verkäufer (R), Kontoinhaber (A) und dem Neffen (N).

Schwarze· JA 2021, 289· 300 Min Bearbeitung
Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteAGB+5 weitere
JA 2021Anfänger:innen

Ärger vor der Registereintragung

Die Klausur behandelt haftungsrechtliche und vertragsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Vorgründung bzw. Gründung einer oHG und einer GmbH vor deren Registereintragung. Prüfungsgegenstand sind insbesondere Ansprüche von Vertragspartnern gegen die Vor-Gesellschaft, einzelne Gesellschafter und Gründer. Zentral ist die Problematik, ob und in welchem Umfang bereits rechtlich relevante Verpflichtungen bestehen.

Bartlitz· JA 2021, 282· 120 Min Bearbeitung
Angebot und Annahme§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GGBesonderer Teil - Vertiefung+5 weitere
JURA 2021Anfänger:innen

Susis Olive

Die Klausur behandelt grundlegende Fragen des Kaufrechts anhand eines Einbaufalls: S kauft einen Olivenbaum bei einem Händler, stellt nach dem Einpflanzen einen Mangel (Olivenpest) fest und verlangt Nacherfüllung, Kostenerstattung und Vorschuss für Aus- und Einpflanzarbeiten. Die Klausur vertieft dabei das kaufrechtliche Gewährleistungsrecht und thematisiert aktuelle Problemstellungen rund um Nacherfüllung und Rückabwicklung.

Grundlagen des KaufvertragsSach- und RechtsmängelNacherfüllung +4 weitere
ZjS 2021Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Der Friseur in der Viruskrise

Der Fall behandelt die zivilrechtliche Auseinandersetzung zwischen dem Friseur K und dem Online-Händler T sowie dessen Forderungsnachfolger I. K erwirbt während der Viruskrise eine als Premium-Videokonferenzsoftware beworbene Software von T, die sich als funktionsuntüchtig erweist; T verkauft die Kaufpreisforderung später an I. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Kaufmannsbegriffs, der Rügeobliegenheit gemäß § 377 HGB, der Zulässigkeit der Forderungsabtretung und der damit verbundenen Rechte und Einwände des Käufers. Zusätzlich wird in einer Abwandlung thematisiert, wie sich die Aufgabe des Gewerbes durch K und das Fortbestehen der Handelsregistereintragung auf Rechtsgeschäfte mit Dritten auswirken.

Rücktritt Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)+5 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

Ungewollte Zierplatanen

Der Fall behandelt die Frage nach der Wirksamkeit und den Rechtsfolgen eines von einer Hausverwaltung über mehrere Unterbeauftragungen erteilten Auftrags zur Pflanzung von Zierplatanen. Schwerpunkte sind Willenserklärungen per E-Mail, Abgabe und Zugang, Widerruf, Vollmacht und die Problematik des falsus procurator. Es geht insbesondere um den Anspruch des Gartenlandschaftsbauers gegen die Unterverwaltung nach erfolgloser Zahlung durch den Eigentümer.

Tim Brockmann, Finja Maasjost· JURA 2020, 600
Abgabe und Zugang von WillenserklärungenStellvertretung+1 weitere
JA 2020Anfänger:innen

Sportwagen und Baumaschinen

Die Klausur behandelt zum einen Ansprüche des Käufers bei einer unerheblichen Leistungsabweichung beim Autokauf sowie einen Schadensersatzanspruch gegen ein Prüfunternehmen nach Beschädigung des Fahrzeugs. Zum anderen werden die Rechtsfolgen kollidierender AGB beim Maschinenkauf unter Eigentumsvorbehalt mit Blick auf Eigentumserwerb und Herausgabeansprüche geprüft.

Behme, Schupeck· JA 2020, 417· 120 Min Bearbeitung
Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)StellvertretungAGB+5 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

Anwalt: Sein oder Nichtsein?

Es handelt sich um eine Anfängerklausur im Zivilrecht, die Fragestellungen zu Anfechtung wegen Irrtums, vorvertraglicher Haftung bei nichtigem Vertrag, Zurechnung des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen, sowie zur Bindung durch Konkretisierung behandelt. Die Prüfung beschäftigt sich unter anderem mit Ansprüchen nach einem irrtümlich geschlossenen Kaufvertrag und Schadensersatzansprüchen außerhalb des Deliktsrechts sowie den Folgen einer Konkreisierung im Kaufrecht.

Stephan Schmidt· JURA 2019, 1191
Anfechtung der WillenserklärungHaftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)Gefahrübergang+4 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

Abschlussklausur BGB AT: »Der Unfall-Roller zum 18. Geburtstag«

Die Klausur befasst sich mit einem typischen Minderjährigen-Fall, in dem eine 17-jährige Studentin ohne Wissen ihrer Eltern einen gebrauchten Motorroller kauft. Es werden zentrale Probleme der Geschäftsfähigkeit, Stellvertretung und Anfechtung behandelt sowie Fragen zur Auslegung von Willenserklärungen und zum Verbrauchsgüterkauf aufgeworfen.

Martin Sommer, Johannes Herb· JURA 2019, 1181
GeschäftsfähigkeitStellvertretungAnfechtung der Willenserklärung+4 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

Wer will schon eine Birne, wenn er einen Apfel haben kann

Die Klausur befasst sich mit dem Kauf eines Laptops durch einen beschränkt geschäftsfähigen Minderjährigen. Es sind insbesondere Fragen zur beschränkten Geschäftsfähigkeit, zum Zugang von Willenserklärungen, zur Stellvertretung sowie zum Trennungs- und Abstraktionsprinzip zu bearbeiten. Die Ansprüche des Verkäufers Media-Mogul gegen den Käufer Justus werden umfassend geprüft.

GeschäftsfähigkeitAbgabe und Zugang von WillenserklärungenStellvertretung+4 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

Drachenhandel über WhatsApp

Im Fall geht es um einen Kaufvertrag über eine Sammlerfigur, der zwischen zwei Fans über WhatsApp angebahnt wird. Im Zentrum stehen Fragen zum Zustandekommen des Vertrages, zur Wirksamkeit der Erklärungen unter Alkoholeinfluss und zu etwaigen Leistungs- und Gegenleistungsansprüchen. Schwerpunktmäßig wird die Anspruchsgrundlage nach Kaufrecht geprüft.

Angebot und AnnahmeGrundlagen des Kaufvertrags+3 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

»Von Schatzfunden und Regalien«

Der Fall behandelt die zivilrechtlichen Fragen rund um einen Schatzfund im privaten Garten, insbesondere die Eigentumsverhältnisse nach BGB und landesrechtlichen Regelungen zum Schatzregal. Es geht um den Verkauf einer antiken Büste über eine Online-Plattform, den gutgläubigen Erwerb, etwaige Wirksamkeitshindernisse beim Vertragsschluss sowie erbrechtliche Bezüge nach dem Tod des ursprünglichen Finders.

Steffen M. Jauß· JURA 2019, 628
Gesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenGrundlagen des KaufvertragsGesetzliche Erbfolge+2 weitere
ZjS 2019Anfänger:innen

Anfängerklausur: Displayschaden

Der Fall betrifft einen Kaufvertrag über zwei gebrauchte Laptops, die ein Powerseller (V) auf einer Online-Auktionsplattform verkauft hat. Nach Zuschlag durch den Höchstbietenden (K) und erfolgter Lieferung verweigert K die Zahlung des Kaufpreises, weil die Geräte durch einen Transportschaden defekte Displays aufweisen. Im Mittelpunkt stehen die Wirksamkeit des Vertragsschlusses über die Plattform sowie die Rechte und Pflichten bei Sachmängeln und Risiken des Versandes. Zu klären ist insbesondere, ob K die Zahlung mit Blick auf die Mängel verweigern darf und wer die Gefahr für den Transportschaden trägt.

Jonas David Brinkmann· ZJS 2019, 280
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)Verzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

Das Stellvertretungsrecht im Zeitalter von WhatsApp

Die Klausur behandelt das Stellvertretungsrecht im Zusammenhang mit der modernen Kommunikation via WhatsApp. Anhand eines Sachverhalts werden klassische zivilrechtliche Fragestellungen zu Stellvertretung, Anfechtung und Vertragsabschluss unter Einbezug digitaler Kommunikationswege geprüft.

StellvertretungAnfechtung der WillenserklärungAbgabe und Zugang von Willenserklärungen+3 weitere
JURA 2018Anfänger:innen

Das E-Bike und die verschwundene Jacke

Im ersten Teil der Klausur wird anhand eines eBay-Sofortkaufs die Auslegung von Angebot und Annahme sowie die Irrtumsanfechtung thematisiert. Im zweiten Teil ist eine AGB-Kontrolle durchzuführen. Die Klausur orientiert sich an einer aktuellen BGH-Entscheidung und behandelt konkrete zivilrechtliche Problemstellungen im Zusammenhang mit einem E-Bike-Verkauf.

Steffen Walter, Sarah Graubner· JURA 2018, 1276
Angebot und AnnahmeAnfechtung der WillenserklärungAGB+3 weitere
JURA 2018Fortgeschrittene

Rennfahrer im Ruhestand

Die Klausur behandelt mehrere zivilrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Kauf einer App durch einen Ruhestandsrennfahrer sowie das Abschleppen dessen Fahrzeugs nach Falschparken. Im Vordergrund stehen Fragen zur Vertragsbeziehung im App-Store, das Verbraucherwiderrufsrecht, die Berechtigung und Höhe der Abschleppkosten sowie abtretungsrechtliche und bereicherungsrechtliche Aspekte. Der Fall eignet sich zur vertieften Anwendung verschiedener schuldrechtlicher, sachenrechtlicher und bereicherungsrechtlicher Grundsätze.

Grundlagen des KaufvertragsWiderruf & VerbraucherverträgeDie Leistungskondiktion+5 weitere
JURA 2018Schwerpunktbereich

Handkäs mit Musik oder Klassiker des Handelsrechts in neuem Gewand

Die Klausur beschäftigt sich mit klassischen Problemstellungen des Handelsrechts und verknüpft diese mit Fragen aus dem Schuldrecht und Kaufrecht. Zentrale Themen sind die Rügeobliegenheit beim Zwischenhändler und die Folgen einer nicht ordnungsgemäßen Warenlieferung sowie die Anwendung des § 15 HGB, insbesondere im Zusammenhang mit Prokura und ihren handelsrechtlichen Voraussetzungen.

Michael Funk, Jan-Niklas Mack· JURA 2018, 916
Grundlagen des KaufvertragsSach- und RechtsmängelGefahrübergang+3 weitere
JURA 2018Fortgeschrittene

Der versierte Verbraucher

Der Fall behandelt den Online-Vertragsschluss und das Widerrufsrecht beim sogenannten Verbrauchsgüterkauf. Auf Basis eines Sachverhalts zum Kauf einer Perlenkette über einen Onlineshop werden die rechtlichen Grenzen des Widerrufsrechts, dessen ggf. rechtsmissbräuchliche Ausübung sowie Besonderheiten bei dualen Vertriebsstrukturen thematisiert. Es wird gefragt, ob der Käufer Rückzahlung des Kaufpreises verlangen kann.

Louis Pahlow, Felix Jehle· JURA 2018, 734
Widerruf & VerbraucherverträgeVerbrauchsgüterkaufGrundlagen des Kaufvertrags+4 weitere
ZjS 2018Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: PayPal-Käuferschutz schützt vor Klagen nicht

Im Fall verlangt die Jungunternehmerin J Rückerstattung des Kaufpreises für ein über eBay erworbenes Mobiltelefon von der Anbieterin A, nachdem die Ware beim Versand durch ein Post-Päckchen verloren geht. J nutzt den PayPal-Käuferschutz, worauf PayPal den gezahlten Betrag zurückerstattet, weil A keinen Versandbeleg vorlegen kann. Im Mittelpunkt stehen Fragen des allgemeinen Schuldrechts, insbesondere der Einfluss von Zahlungsdienstleister-Prüfungen und Käuferschutzrichtlinien auf das Verhältnis zwischen Käufer und Verkäufer. Thematisiert werden die gesetzliche und vertragliche Haftung bei Verlust der Ware, die Funktion des PayPal-Käuferschutzes sowie mögliche Ansprüche im Zusammenhang mit dem Online-Handel und elektronischen Zahlungsmitteln.

Christian Kolb· ZJS 2018, 584
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)Abgabe und Zugang von Willenserklärungen+5 weitere
JA 2018Anfänger:innen

Die Gebrauchtwagenprofis

Die Klausur beschäftigt sich mit dem Verkauf eines gebrauchten Fahrzeugs über eBay, wobei besondere Fragen zur Stellvertretung, zum Vertragsschluss im Online-Auktionsformat sowie zu den Rechten beim Fernabsatz behandelt werden. Im Zentrum steht die Frage, ob dem Höchstbietenden C Ansprüche gegen den Verkäufer A zustehen, insbesondere auf Schadensersatz und Widerruf.

Jacob, Liebhaber· JA 2018, 492· 120 Min Bearbeitung
Angebot und AnnahmeSchadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)+5 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

Das lukrative Geschäft mit dem Fußballtor

Die Klausur behandelt einen komplexen Fall aus dem Mobiliarsachenrecht und gesetzlichen Schuldverhältnissen am Beispiel eines Fußballtors, das durch verschiedene Personen im Wege des Verkaufs und der Vermietung weitergegeben wird. Im Mittelpunkt stehen die Ansprüche des ursprünglichen Eigentümers auf Herausgabe des Tores und auf Herausgabe der von Dritten erzielten Einnahmen. Thematisch werden insbesondere Eigentumserwerb, Gutglaubensschutz sowie bereicherungsrechtliche Ansprüche geprüft.

Adam, Gerding, Hofmann· JA 2018, 175· 180 Min Bearbeitung
Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteAngebot und Annahme+5 weitere
JURA 2018Fortgeschrittene

(K)Ein Auto für ein ganzes Leben

Ein Unternehmensberater erwirbt bei einem Autohaus eine gebrauchte Limousine, die nach kurzer Zeit ein schleifendes Geräusch bei hohen Geschwindigkeiten aufweist. Nach erfolgloser Reparatur und dem Angebot eines Umtauschs tritt der Käufer eine längere Reise an, kehrt nach drei Monaten zurück und verlangt trotz zwischenzeitlicher Nutzung und erheblicher Kilometerleistung die Umtauschmöglichkeit, was das Autohaus nun verweigert.

Grundlagen des KaufvertragsSach- und RechtsmängelNacherfüllung +3 weitere
ZjS 2018Fortgeschrittene

Übungshausarbeit: Kaufst Du noch oder streitest Du schon?

Die Inhaberin eines Einrichtungsgeschäfts (K) bestellt über einen Online-Shop zehn Designer-Stühle und eine Kommode bei V und überweist den vollständigen Kaufpreis, erhält jedoch die bestellten Waren zunächst nicht. Nachdem K bereits Ersatzstühle von einem Dritten beschafft und an eine Abnehmerin weiterverkauft sowie Aufwendungen für Zubehör zur Kommode gemacht hat, teilt V später mit, dass die Kommode an einen Dritten verkauft wurde und nur die Stühle verspätet geliefert werden können. K verlangt daraufhin Schadensersatz in Höhe von insgesamt 5.200 € für entstandene Mehrkosten und vergebliche Aufwendungen. Im Zentrum stehen Fragen zum Zustandekommen des Kaufvertrags im Onlinehandel, zum Schuldnerverzug und zu etwaigen Schadensersatzansprüchen sowie zur Verjährung.

Rücktritt Verzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Der (Un-)Glückskorken

In dem Fall geht es um die Frage, wem ein bei einem Bierdeckel-Gewinnspiel erlangter Gewinn zusteht, wenn mehrere Personen am Erwerb und Konsum beteiligt sind. Es werden insbesondere Ansprüche auf Herausgabe des Gewinnkronkorkens sowie etwaiger Gewinne unter verschiedenen Konstellationen geprüft. Auch eine gesellschaftsrechtliche Abwandlung wird behandelt.

Hannah Roggendorf, Tim Textor· JURA 2017, 1417
Angebot und AnnahmeRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenVindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis+2 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

»Alles für den Dackel«

Im Fall 'Alles für den Dackel' geht es um zivilrechtliche Ansprüche rund um den Kauf eines Dackelwelpen. Im Mittelpunkt stehen Sachmängel, Haftungsausschlüsse und die Rückzahlung sowie Ersatzansprüche des Käufers gegen die Züchtergemeinschaft nach Auftreten eines Augenleidens beim Hund. Es sind insbesondere Fragen zum Kaufrecht, zur Mängelhaftung und zum Ausschluss von Gewährleistungsrechten zu prüfen.

Martin Thelen· JURA 2017, 963
Grundlagen des KaufvertragsSach- und RechtsmängelAusschluss & Erweiterung der Gewährleistung+4 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Corporate Raiding

Die Klausur behandelt den Verkauf der Anteile an einer mittelständischen GmbH im Rahmen eines kontrollierten Bieterverfahrens. Zentral sind Fragen zur Haftung aus dem Due Diligence Report sowie die zivilrechtlichen Grundlagen des Unternehmenskaufs. Der Sachverhalt betrifft die verschiedenen rechtlichen Beziehungen zwischen Verkäufer, Käufer und Investmentbank.

Caspar Behme· JURA 2017, 690
Grundlagen des KaufvertragsHaftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)Grundbegriffe der Rechtsgeschäftslehre+2 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

»Missglückte Renovierung«

Die Klausur ‚Missglückte Renovierung‘ behandelt einen Mietvertrag über ein renovierungsbedürftiges Wohnhaus, bei dem streitige Klauseln zu Schönheitsreparaturen und der Renovierungsverpflichtung greifen. Es entstehen Konflikte um Vertretung, Vertragsauslegung sowie um fehlerhafte Ausführung der Renovierung nach Auszug des Mieters und Übergabe an den Nachmieter.

SchönheitsreparaturenAuslegung der WillenserklärungPflichten im Mietverhältnis +4 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Immer Ärger im Internet

Die Klausur behandelt einen Sachverhalt rund um Internetauktionen, bei dem ein gewerblicher Verkäufer über verschiedene Accounts auf einer Online-Plattform Geräte anbietet. Im Mittelpunkt stehen Fragen zum Zustandekommen und zur Wirksamkeit von Verträgen bei Internetauktionen, insbesondere unter Berücksichtigung der Plattform-AGB und möglicher Vertretungssituationen sowie eines etwaigen Missbrauchs von Nutzerkonten.

Jan-Heinrich Ehlers· JURA 2017, 189
Angebot und AnnahmeAGBStellvertretung+3 weitere
ZjS 2017Fortgeschrittene

Übungshausarbeit: Eine Reise mit Hindernissen

Im Mittelpunkt des Falls stehen zwei Fahrten einer Mutter (M) mit ihrer volljährigen Tochter (T) von Bochum nach Berlin und zurück, die über Mitfahrgelegenheiten organisiert werden. Nach einer ausgefallenen Hinfahrt fordert M von dem Anbieter H Ersatz für entstandene Bahnkosten. Für die Rückfahrt entstehen weitere Auseinandersetzungen und Schäden, nachdem der Fahrer E sich unangemessen verhält, was zur vorzeitigen Beendigung der Fahrt führt, sodass zusätzliche Kosten durch eine Taxifahrt sowie eine Reinigung entstehen. Die zentralen rechtlichen Schwerpunkte betreffen die Wirksamkeit und rechtliche Einordnung online geschlossener Mitfahrverträge, das Vorliegen und die Folgen etwaiger Pflichtverletzungen sowie Rückabwicklungs- und Schadensersatzansprüche im allgemeinen Schuldrecht.

Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Rücktritt Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Vertragsnahe gesetzliche Schuldverhältnisse: § 179 BGB

Die Klausur behandelt die Haftung des falsus procurator nach § 179 BGB anhand eines prüfungsrelevanten Fallbeispiels: Ein Teilnehmer bestellt ohne Vertretungsmacht Waren für einen Dritten, der das Geschäft nicht genehmigt. Die Anspruchsvoraussetzungen und Rechtsfolgen des § 179 BGB sowie ein möglicher Anspruch des Verkäufers gegen den handelnden Vertreter werden diskutiert.

StellvertretungEntstehung von Schuldverhältnissen +3 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Unter Brüdern hilft man sich

Im Mittelpunkt steht die Frage, ob B als angeblicher Auftraggeber im Verhältnis zu T auf Zahlung für vom Bruder A bestellte Bilderrahmen haftet, obwohl A eigenmächtig handelte. Weiter ist zu prüfen, ob B für ein bestelltes und anschließend zurückgesandtes Buch den Kaufpreis an V zahlen muss. Besondere Schwerpunkte der Klausur sind die Stellvertretung, Leistungsstörungen und das Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen.

Stefan Daniel· JURA 2016, 1050
StellvertretungWiderruf & Verbraucherverträge+2 weitere
ZjS 2016Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Und am Ende nichts als Ärger

Die Vermieterin V verlangt von ihrem ehemaligen Mieter M die Erstattung von Kosten für Schönheitsreparaturen und die Beseitigung verschiedener Wohnungsmängel nach Ende des Mietverhältnisses. Der Streit dreht sich insbesondere um die Wirksamkeit und Reichweite der im Mietvertrag enthaltenen Klauseln zu Schönheitsreparaturen und zur Teppichbodenpflege. Weitere rechtliche Schwerpunkte betreffen Schäden an Fliesen, Toilette und Waschbecken sowie die Frage der üblichen Abnutzung. M beruft sich auf die angebliche Unwirksamkeit der Vertragsklauseln und macht zudem einen Anspruch auf Rückzahlung der Kaution geltend.

AGBStellvertretungNicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JA 20161. Staatsexamen

* "Wer zuerst kommt, kauft zuerst

Die Klausur behandelt die Frage, ob einer Wohnungsmieterin besondere Rechte (wie ein Vorkaufsrecht) beim Verkauf ihrer Mietwohnung zustehen, insbesondere bei teilweise gewerblicher Nutzung und fehlender Information durch den Vermieter, sowie mögliche Schadensersatzansprüche. Zweitens wird geprüft, wie das Gericht bei Säumnis der Beklagten im Versäumnisverfahren entscheidet.

Hörnig· JA 2016, 659· 300 Min Bearbeitung
Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)StellvertretungAngebot und Annahme+5 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Ein Oldtimer zum Freundschaftspreis

Im Sachverhalt verkauft ein Händler einen hochpreisigen Oldtimer aufgrund einer Identitätsverwechslung zum Freundschaftspreis an ein Autohaus, das den Wagen anschließend weiterverkauft. Die Klausur thematisiert den Irrtum beim Vertragsschluss und die Folgen für Eigentumsübertragung, sowie die Rechte und Pflichten der Beteiligten. Besonderheiten ergeben sich durch die Stellvertretung, den Irrtum des Verkäufers und mögliche Ansprüche bei Lieferverzug.

Sonja Meier, Florian Titz· JURA 2016, 658
StellvertretungAnfechtung der WillenserklärungGrundlagen des Kaufvertrags+5 weitere
ZjS 2016Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur: EM-Fieber

Im Zuge der Fußball-Europameisterschaft 2016 möchte der Berliner K eine Eintrittskarte für ein Spiel über den offiziellen Onlineshop des internationalen Fußballverbandes U erwerben, der von der französischen E-2016 S.A.S. betrieben wird. Trotz erfolgreicher Zuteilung und Zahlung erhält K seine Karte nicht, da angeblich weitere personenbezogene Angaben benötigt werden. K beabsichtigt, auf Herausgabe der Eintrittskarte zu klagen. Der Fall thematisiert internationale Zuständigkeiten, anwendbares Recht sowie die rechtliche Einordnung des grenzüberschreitenden Ticketkaufs und Vertragstyps im BGB.

Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Internationale Zuständigkeit (EuGVVO)Abgabe und Zugang von Willenserklärungen+5 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Curry und Chips

Im Mittelpunkt der Klausur steht die Prüfung eines Pferdekaufs durch einen Hobbyreiter bei einer GmbH, deren Vertreter nach Prokurawiderruf handelt. Thematisiert werden dabei insbesondere Fragen der Vertretung, der Haftung für Sachmängel und tierärztliche Untersuchungen sowie Nutzungsersatzansprüche. Der Bearbeiter muss außerdem Stellung zu den Folgen einer fehlenden Eintragung des Prokurawiderrufs und zur Wirksamkeit von Haftungsausschlüssen nehmen.

Tobias von Bressensdorf· JURA 2016, 535
StellvertretungSach- und RechtsmängelGrundlagen des Kaufvertrags+5 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Vertragsnahe gesetzliche Schuldverhältnisse: § 122 BGB

Die Klausur thematisiert vertragsnahe gesetzliche Schuldverhältnisse mit Schwerpunkt auf § 122 BGB. Neben einer allgemeinen Einführung werden Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen der Norm anhand eines Beispiels (Inhaltsirrtum bei einer Bestellung im Brauhaus) näher erläutert. Geeignet für fortgeschrittene Studierende und Examenskandidaten.

Grundbegriffe der RechtsgeschäftslehreAnfechtung der WillenserklärungWeitere Sekundäransprüche+2 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Eine unglückliche Übernahme

Im Fall geht es um die Wirksamkeit und die Folgen mehrerer Verträge zwischen einer Immobiliengesellschaft und einem Energieversorger, die sich auf die Veräußerung eines Heizwerks und die Wärmeversorgung beziehen. Besonderes Augenmerk liegt auf Vertretungsmacht, Gesellschaftsrecht, der Auslegung und Kündbarkeit der Verträge sowie den gegenseitigen Ansprüchen aus dem gescheiterten Eintritt in einen bestehenden Gasliefervertrag und der Kündigung des neuen Versorgungsvertrages.

StellvertretungGrundlagen des KaufvertragsEntstehung von Schuldverhältnissen +4 weitere
JA 2016Anfänger:innen

Therapiepferd Fridolin

Die Klausur behandelt zentrale Problemstellungen des Kaufrechts, insbesondere das Vorliegen eines Sachmangels und die daraus resultierenden Rechte des Käufers, wie Rücktritt vom Kaufvertrag und Anspruch auf Kaufpreisrückzahlung. In einer Abwandlung wird zusätzlich die Frage untersucht, ob nach einem Diebstahl des Pferdes Ansprüche auf Wertersatz bestehen. Delikts-, Bereicherungs- und GoA-Recht sind explizit ausgenommen.

Heinemeyer· JA 2016, 406· 120 Min Bearbeitung
Rücktritt Angebot und AnnahmeWeitere Sekundäransprüche+5 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Cashback Aktion

Die Klausur behandelt den Vertragsschluss über eine Internetplattform, die Auswahl und Bindung der Parteien durch vorformulierte Produktbeschreibungen, den Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz wegen fehlender Originalverpackung im Kaufrecht sowie vorvertragliche Aufklärungspflichten. Es wird insbesondere geprüft, ob der Käufer vom Verkäufer einen Betrag von 30 EUR wegen der entgangenen Teilnahme an einer Cashback-Aktion verlangen kann.

Schrader· JA 2016, 18· 90 Min Bearbeitung
Minderung & SchadensersatzSchadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Angebot und Annahme+5 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Möbelmarkt in Not

Die Klausur behandelt die insolvenzbedingte Krise eines Möbelgroßhändlers, der hochwertige Möbel über eine komplexe Lieferkette aus unterschiedlichen Unternehmen bezieht. Besonders im Fokus stehen der Eigentumsvorbehalt, dessen Durchsetzung und die Pfändung der Ware durch einen Gerichtsvollzieher. Erörtert wird, ob der Holzhändler gegen den Gläubiger des Möbelmarkts erfolgreich die Drittwiderspruchsklage erheben kann.

Markus Fehrenbach· JURA 2015, 1222
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenDrittwiderspruchsklage, § 771 ZPO+3 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Ponykauf mit Hindernissen

Der Fall befasst sich mit den rechtlichen Problemen beim Pferdekauf zwischen einem ehemaligen Pferdegroßhändler und einer GmbH. Im Mittelpunkt stehen Ansprüche auf Schadensersatz wegen Lieferung eines anderen als des geschuldeten Ponys, Fragen des Stück- und Gattungskaufs, Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten beim Handelskauf sowie die Abgrenzung von Schadensersatz statt und neben der Leistung.

Susen Bielesch, Normen Hörnig· JURA 2015, 1211
Grundlagen des KaufvertragsSach- und RechtsmängelMinderung & Schadensersatz+3 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Möbelkauf mit Schwierigkeiten

Im Fall schließt ein Verbraucher über einen Online-Shop eine individuell gestaltbare Sofagarnitur bei einer GbR, erhält aber nach Strukturveränderungen des Anbieters und erheblicher Lieferverzögerung ein mangelbehaftetes Sofa, das nicht der Bestellung entspricht. Streitpunkt sind neben der Vertragsauslegung und Identifikation des Vertragspartners insbesondere Gewährleistungsrechte, das Zurückweisungsrecht bei Lieferung mangelhafter Ware sowie organisatorische und kommunikative Probleme rund um die Geschäftsübernahme und Zuständigkeiten.

David Neuwirth· JURA 2015, 1102
Grundlagen des KaufvertragsSach- und RechtsmängelNacherfüllung +5 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Ein Bote auf Abwegen

Der Fall thematisiert eine atypische Botengeschichte beim Kiosk-Kauf gebrauchter Konsolen. Im Mittelpunkt stehen Anspruchsgrundlagen aus Mobiliarsachenrecht, Bereicherungsrecht sowie dem Allgemeinen Teil des BGB, insbesondere bei Anfechtung und Rückabwicklung. Prüfen sind gegenseitige Herausgabeansprüche zwischen dem 'Boten' und dem Kioskbetreiber.

StellvertretungGrundlagen des KaufvertragsDie Leistungskondiktion+3 weitere
ZjS 2015Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Überhöhte Abschleppkosten und verweigerte Herausgabe

Eine Autofahrerin (F) stellt ihr Fahrzeug unberechtigt auf einem Vereinsparkplatz ab und wird daraufhin von einem beauftragten Abschleppunternehmen (A KG) abgeschleppt. Nach Aufforderung verlangt das Unternehmen von F die Zahlung überhöhter Abschlepp-, Verwaltungs- und Überwachungskosten, bevor das Fahrzeug herausgegeben wird. F weigert sich, die geforderte Summe vollständig zu zahlen und hinterlegt einen Teilbetrag beim Amtsgericht. Es geht um die rechtliche Zulässigkeit der überhöhten Abschleppkosten, die Voraussetzungen und Grenzen des Zurückbehaltungsrechts sowie Ansprüche im Zusammenhang mit der verweigerten Fahrzeugherausgabe und daraus resultierenden Schäden.

Verzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

»Alpenbrause«

Im Sachverhalt entwickelt A eine Limonade und gründet zur Vermarktung eine GmbH & Co. KG sowie eine Verwaltungs-GmbH. Er schützt die Marke 'Alpenbrause' und überträgt das Geschäft per Lizenzvertrag an J und R, die hierfür eine eigene GmbH gründen. Der Fall thematisiert die Vertragsbeziehungen, gesellschaftsrechtliche Gründungsfragen und die Lizenzierung von Markenrechten.

Caspar Behme· JURA 2014, 1174
Grundbegriffe der RechtsgeschäftslehreAngebot und AnnahmeGrundlagen des Kaufvertrags+3 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

»Das Haus am See«

In diesem Examensübungssachverhalt werden verschiedene zivilrechtliche Rechtsprobleme rund um den Kauf eines Grundstücks sowie eines gebrauchten Hausbootes behandelt. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Grundstückskaufvertrags, der Finanzierung durch Familienmitglieder, Bürgschaftsrecht, sowie Gewährleistungsrechte und Rücktritt im Kaufrecht, insbesondere im Zusammenhang mit einem Mangelfall und einem Gewährleistungsausschluss.

Bettina Rentsch· JURA 2014, 833
Grundlagen des KaufvertragsBürgschaft, §§ 765ff. BGB+5 weitere
ZjS 2014Fortgeschrittene

Wem bringen Scherben Glück?

Im vorliegenden Fall bestellt K bei dem Weinbetrieb V zehn Kisten Wein, die von V selbst per Zustelldienst geliefert werden sollen. Da K zum vereinbarten Lieferzeitpunkt nicht anwesend ist, nimmt der Fahrer die Ware wieder mit, auf dem Rückweg geht der Wein bei einem Unfall zu Bruch. K fordert einige Tage später eine erneute Lieferung, während V sich nur zur Rechnungsstellung, nicht aber zu einer weiteren Lieferung bereiterklärt. Im Zentrum stehen Fragen zur Erfüllungspflicht, Unmöglichkeit der Leistung gemäß § 275 Abs. 1 BGB und der Kaufpreisforderung nach § 433 BGB.

Jonas Brinkmann· ZJS 2014, 654
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Annahmeverzug, § 293 ff. BGBNicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
ZjS 2014Fortgeschrittene

Übungsfall: Spülmaschine auf Bodenfliesen

Die Klägerin verlangt von der Beklagten die Rückerstattung des Kaufpreises Zug-um-Zug gegen Übergabe einer mangelhaften Spülmaschine. Im Zentrum steht ein Verbrauchsgüterkauf, bei dem sich nach Lieferung der Maschine ein nicht behebbarer Sachmangel zeigte. Die Parteien stritten darüber, ob die Beklagte im Rahmen der Nacherfüllung auch den Ausbau der mangelhaften und den Einbau einer neuen Spülmaschine schuldet und wer die Kosten hierfür zu tragen hat. Thematisiert werden unter anderem Mängelrechte im Kaufrecht, insbesondere Rücktrittsvoraussetzungen und den Umfang der Nacherfüllungspflicht (§§ 434, 437, 439 BGB).

Rücktritt Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Vertragsübernahme und AGB-Kontrolle im Dreipersonenverhältnis – Ein Fall aus der anwaltlichen Praxis

Die Klausur behandelt einen Fall aus der anwaltlichen Praxis mit Bezug zur Vertragsübernahme und der AGB-Kontrolle im Dreipersonenverhältnis. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob ein ursprünglich individuell ausgehandelter Servicevertrag, der im Zuge eines Immobilienerwerbs von mehreren Personen übernommen wird, einer AGB-Kontrolle unterliegt, insbesondere hinsichtlich einer langen Vertragslaufzeit. Die Bearbeitung erfordert eine getrennte Analyse der einzelnen Vertragsverhältnisse sowie eigene Wertungen und ggf. analoge Anwendung gesetzlicher Vorschriften.

DreipersonenverhältnisseAGB+2 weitere
JA 20141. Staatsexamen

Verbummelter Vertragsschluss beim Grundstückskauf

Die Klausur behandelt die Wirksamkeit eines Grundstückskaufvertrags bei Verwendung formularmäßiger Klauseln, insbesondere zur Annahmefrist und zur AGB-Kontrolle. Es werden Ansprüche des Käufers auf Rückzahlung des Kaufpreises und auf Erstattung von Erwerbsnebenkosten thematisiert, falls ein Vertrag nicht zustande gekommen ist.

Weber, Gräf· JA 2014, 417· 300 Min Bearbeitung
Angebot und AnnahmeAGBAuftrag, §§ 662ff. BGB
ZjS 2014Fortgeschrittene

Übungsklausur im Zivilrecht: Sicherungsgeschäfte

G nimmt zur Finanzierung einer Immobilie einen Kredit bei der Mammon-Bank (M) auf und schlägt als Sicherheiten eine Grundschuld an einem Grundstück seines Bekannten B sowie eine Bürgschaft seiner Freundin F vor. Die M bringt B dazu, eine Sicherungsgrundschuld zu bestellen, und F übernimmt eine Bürgschaft, nachdem sie von M angesprochen wurde. Nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit des G macht M Ansprüche aus der Grundschuld gegen B und aus der Bürgschaft gegen F geltend. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Wirksamkeit der bestellten Sicherheiten, Widerrufsrechte von B und F sowie etwaige Rückforderungsansprüche.

Tilman Schultheiß· ZJS 2014, 287
Vollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPOKeine entgegenstehende Rechtskraft, § 322 ZPO+6 weitere
ZjS 2014Fortgeschrittene

Übungsfall: Steig mir aufs Dach! Übungshausarbeit für Anfänger/Übungsfall für Fortgeschrittene

Im Mittelpunkt des Falles steht ein Mietverhältnis zwischen R (Mieter) und E (Vermieter), dessen Hausdach durch ein Unwetter beschädigt wurde. Nach erfolglosen Kontaktversuchen zu E lässt R die Reparatur des Daches durch D (Dachdecker) durchführen, um weitere Gefahren abzuwenden. Es geht um die Frage, ob D gegen R einen Zahlungsanspruch für die erbrachte Werkleistung hat, ob R einen Aufwendungsersatz oder Befreiungsanspruch gegenüber E geltend machen kann und ob D direkt gegen E einen Zahlungsanspruch hat. Zentral sind dabei zivilrechtliche Normen zu Werkvertrag, Mietrecht und Aufwendungsersatz.

Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteNicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Bauträgervertrag: Frist für den Eingang der Annahmeerklärung; Inhaltskontrolle der Frist für die Bindung an das Vertragsangebot

Die Klausur thematisiert die Wirksamkeit eines Bauträgervertrags mit Fokus auf die Bindungsfrist des Angebots und deren Kontrolle nach AGB-Recht. Prüfungsgegenstand ist insbesondere, ob eine in vorformulierter Erklärung enthaltene viermonatige Bindung an das Vertragsangebot gemäß § 308 Nr. 1 BGB zulässig ist und welche Frist für die Annahmeerklärung angemessen ist. Zudem werden bereicherungsrechtliche Rückabwicklungsfragen bei unwirksamem Vertrag behandelt.

Petersen· JURA 2014, 1
Angebot und AnnahmeAGBFristen und Termine+11 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Der verflixte Laptop

In dieser Übungsklausur werden Fragen zum Zustandekommen und zur Durchführung eines Kaufvertrags über einen Laptop behandelt. Thematisiert werden insbesondere die Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, das Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag, die Abtretung der Kaufpreisforderung sowie die Frage, wer zur Leistung verpflichtet ist. Die Fallbearbeitung richtet sich darauf, ob der Lieferant von dem Käufer Zahlung verlangen kann.

Jan Wackenhuth· JURA 2013, 943
Grundlagen des KaufvertragsAGBRücktritt+4 weitere
ZjS 2013Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur Arbeitsrecht: Streit um neue Arbeitszeiten

Die Gewerkschaft IG Metall verlangt von der A GmbH, einer Tochtergesellschaft eines internationalen Konzerns, eine Abgeltung der von Mitarbeitern im technischen Außendienst geleisteten Mehrarbeitsstunden zwischen 2010 und 2011, die über die tarifvertraglich vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit hinausgingen. Basis ist eine zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber geschlossene Betriebsvereinbarung, welche eine Erhöhung der Wochenarbeitszeit und einen leistungsabhängigen Bonus vorsah. Die IGM sieht darin eine Verletzung der Koalitionsfreiheit und beruft sich auf Tarifwidrigkeit. Die Rechtsfragen betreffen insbesondere die Zulässigkeit und Begründetheit des gewerkschaftlichen Anspruchs, die Wirksamkeit betrieblicher Regelungen bei tariflicher Bindung sowie die Frage nach kollektivrechtlichen Folgenbeseitigungsansprüchen.

§ 1004 BGB (analog)Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)§ 823 Abs. 1 BGB+5 weitere
ZjS 2013Fortgeschrittene

Übungshausarbeit: Eine Tageskarte auf Abwegen

Im vorliegenden Fall verlangt die metronom Eisenbahngesellschaft mbH von Frau Caspar die Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgelts in Höhe von 40 €, nachdem sie in einem Metronom-Zug mit einer von Dritten erworbenen und abgenutzten HVV-Tageskarte angetroffen wurde. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind die Wirksamkeit der Übertragung und Nutzung der HVV-Tageskarte, die Anwendbarkeit der Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen sowie die Voraussetzungen und Grenzen des erhöhten Beförderungsentgelts nach § 12 EVO. Es ist zudem zu prüfen, ob Frau Caspar als Fahrgast ohne gültigen Fahrausweis gilt. Im Raum stehen Fragen zur Vertragsbindung und zur Angemessenheit der Rechtsfolgen bei unterschiedlichen Formen des Erwerbs und Gebrauchs von Fahrkarten.

AGBSchadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
ZjS 2013Fortgeschrittene

Übungsfall: Der verfrühte Deckungskauf

Im Mittelpunkt des Falls steht ein Kaufmann, der von einer GmbH zehn Pavillons bestellen möchte. Nach E-Mail-Korrespondenz kommt es zu Lieferschwierigkeiten und einem Rücktrittsversuch der GmbH. Der Kaufmann beschafft die Pavillons anderweitig zu einem höheren Preis und verlangt von der GmbH Schadensersatz in Höhe der Mehrkosten. Zentrale rechtliche Themen sind das Zustandekommen eines Kaufvertrags, die Auslegung freibleibender Angebote und mögliche Schadensersatzansprüche aus §§ 280, 281 BGB.

Ass. Jur. Roy Dörnhofer· ZJS 2013, 176
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Rücktritt Verzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
ZjS 2013Fortgeschrittene

Übungsfall: Stress am Ende des Mietverhältnisses

Mieter M kündigt einen Wohnungsmietvertrag mit Vermieter V vor Ablauf eines vertraglich vereinbarten Kündigungsausschlusses. V hält die Kündigung für unwirksam und verlangt die Zahlung entgangener Mieten für mehrere Monate nach Auszug. M hat vor Rückgabe der Wohnung Schönheitsreparaturen fachgerecht durchgeführt und möchte die dadurch entstandenen Kosten vom V erstattet bekommen bzw. gegen dessen Mietforderung aufrechnen. Zentral sind Fragen zur Wirksamkeit des Kündigungsausschlusses und zur Verpflichtung und Erstattung von Schönheitsreparaturkosten im Mietrecht.

Ulf P. Börstinghaus· ZJS 2013, 170
VerjährungVerzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JURA 2013Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ZR Wie gewonnen, so zerronnen

In diesem Examensfall schließen sich Emil, Ferdinand und Gunnar zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zusammen, um gemeinsam mit Grundstücken zu handeln. Emil wirbt bei einer älteren Grundstückseigentümerin für den Verkauf eines Grundstücks, wobei gesellschaftsrechtliche und möglicherweise geschäftsfähigkeitsbezogene Fragen relevant werden.

Markus Fehrenbach· JURA 2013, 47
Grundbegriffe der RechtsgeschäftslehreStellvertretungGrundlagen des Kaufvertrags+3 weitere
JA 20131. Staatsexamen

* "Der Pferdekauf

Die Klausur behandelt den Erwerb zweier Pferde als Verbrauchsgüterkauf durch einen Vater für seine Töchter. Im Anschluss an den Kauf zeigen sich Mängel an beiden Pferden, sodass Rückabwicklung, Schadensersatz und Schmerzensgeld gefordert werden. Zudem werden Zurechnungsfragen und prozessuale Besonderheiten wie Gerichtsstand, Mediation und Parteifähigkeit thematisiert.

Fahl· JA 2013, 16· 300 Min Bearbeitung
VerbrauchsgüterkaufAngebot und AnnahmeBesondere Verfahrensarten+5 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Das gelbe Cabrio

Der Fall thematisiert den Vertragsschluss über eBay, das Widerrufsrecht im Fernabsatz sowie kaufrechtliche Gewährleistungsrechte. Nach dem Erwerb eines Cabrios durch einen Minderjährigen entstehen Fragen zur Geschäftsfähigkeit, Vertretung, zu Sachmängeln und Wertersatz nach Widerruf. Der Fall enthält eine Abwandlung zur Kenntnis des Verkäufers über Vorschäden.

Paul Gooren· JURA 2012, 987
Grundlagen des KaufvertragsSach- und RechtsmängelWiderruf & Verbraucherverträge+4 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Wiener Konventionen: Da blüht dir was – oder auch nicht!

Die Klausur behandelt einen grenzüberschreitenden Warenkauf zwischen Deutschland und Österreich unter Einbeziehung der Wiener UN-Kaufrechtskonvention (CISG). Es geht insbesondere um Rechtsfragen zum Anwendungsbereich des UN-Kaufrechts, dessen Verhältnis zu nationalem Recht, den Voraussetzungen für Schadensersatz bei nicht vertragsgemäßer Lieferung, die Einbeziehung und Wirkung Allgemeiner Geschäftsbedingungen sowie Fragen der internationalen Zuständigkeit und zur Bindungswirkung einer österreichischen Streitverkündung im anschließenden deutschen Verfahren. Im Mittelpunkt steht die Verjährung von Schadensersatzansprüchen nach einer mangelhaften Großhandelslieferung von Blumenzwiebeln.

Besonderer Teil - Rom I-VOGrundlagen des KaufvertragsSach- und Rechtsmängel+5 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Die Tücken des Internetversandhandels

Die Klausur behandelt verschiedene Problemkreise des Internetversandhandels, darunter das Zustandekommen von Verträgen per E-Mail, Fragen zum Zugang von Willenserklärungen, Fristsetzungen, die Wirksamkeit und Reichweite von AGB-Klauseln sowie Leistungsstörungen wie Lieferverzug, Schadensersatz und Gefahrübergang. Anhand dreier Fallkonstellationen (A, B, C) werden zentrale Normen des Schuld- und Kaufrechts, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Verkäufer und Käufer, ihre jeweiligen Rechte und Pflichten sowie die daran geknüpften Ansprüche erörtert.

Jobst, Kapoor· JA 2012, 812· 180 Min Bearbeitung
Angebot und AnnahmeBeendigungSchenkung von Todes wegen+5 weitere
ZjS 2012Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur im Zivilrecht: Künstlerpech

Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob Johannes Jüttgen (J) von der Hochschule H Schadenersatz in Höhe von 100.000 € wegen der Zerstörung einer Kunstinstallation („Fettecke“) verlangen kann, die von Professor Boris Bös (B) im Atelier der Hochschule geschaffen und J gewidmet wurde. Nach dem Tod von B wird das Atelier renoviert und die Kunstinstallation von einer Reinigungskraft der H beseitigt. Zwischen J und H ist streitig, wer Eigentümer der Installation war und ob H zum Entfernen der Fettecke berechtigt war. Der Fall behandelt insbesondere sachenrechtliche Fragestellungen zu Eigentumserwerb, Eigentumsverhältnissen an Kunstwerken und etwaigen Schadensersatzansprüchen.

Florian Wilksch· ZJS 2012, 778
Gesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenSchadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Sittenwidrigkeit und Täuschung – Der Kaufmann und die Geige

Der Fall thematisiert die Wirksamkeit eines zwischen Kaufmann und Fremdem geschlossenen Kaufvertrages über eine Geige, die ursprünglich einem Geigenspieler als Unterpfand für unbezahlte Salami überlassen wurde. Die Problemkreise umfassen Sittenwidrigkeit, wucherähnliche Geschäfte sowie Täuschung und deren Auswirkungen auf die Anfechtbarkeit und Wirksamkeit des Vertrages. Die Bearbeitung ist für fortgeschrittene Studierende konzipiert.

David Julius Kästle· JURA 2012, 657
Gesetz- und sittenwidrige RechtsgeschäfteAnfechtung der Willenserklärung+3 weitere
ZjS 2012Fortgeschrittene

Übungsfall: Missglückter Freundschaftsdienst

Im Mittelpunkt des Falls steht der Kauf eines Oldtimers, den die E auf Vermittlung ihres Freundes F erwerben möchte. F schließt einen Kaufvertrag über das Fahrzeug im Namen der E mit dem für einen Oldtimerhändler tätigen Mechaniker A ab, der hierfür jedoch keine Vollmacht besitzt. Nachdem E ihre zunächst erklärte Zustimmung zum Vertrag widerruft, verlangt der Händler O von F Zahlung und Abholung des Fahrzeugs. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind das Handeln ohne Vertretungsmacht, die Voraussetzungen und Folgen eines Vertragsschlusses durch Vertreter ohne Vertretungsmacht (§§ 164, 177, 179 BGB) sowie eventuelle Ersatzansprüche zwischen den Beteiligten.

Thomas Raab· ZJS 2012, 498
StellvertretungHaftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Übungsklausur ZR Die günstige Playstation

Die Klausur behandelt Fragen des Zustandekommens eines Vertrags im Internet, insbesondere, ob das Einstellen einer Ware im Online-Shop ein Angebot darstellt und ob automatisch generierte Bestätigungs-Emails Willenserklärungen sind. Auch die Möglichkeit der Anfechtung solcher Willenserklärungen bei Preisirrtum wird angesprochen. Thematisiert werden zentrale Probleme im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen.

Gisela Rühl, Lars Schmidt· JURA 2012, 463
Angebot und AnnahmeAuslegung der WillenserklärungAnfechtung der Willenserklärung+3 weitere
ZjS 2012Fortgeschrittene

Übungsfall: Nur Europa kann den Bürgen retten

Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob die Regionalbank C von D Zahlung aus einer sogenannten "Haftungserklärung" verlangen kann, nachdem A ein mit Sicherheiten unterlegtes Darlehen zur Beteiligung als Kommanditist an der X-KG aufgenommen und später nicht bedient hat. D hatte sich unter Vorbehalt zur Haftung für die künftigen Darlehensverbindlichkeiten des A bis zu 10.000 € gegenüber C verpflichtet und macht nun Einwendungen hinsichtlich der Reihenfolge der Inanspruchnahme sowie ein Widerrufsrecht geltend. Der Fall thematisiert die Abgrenzung zwischen Bürgschaft, Garantie und Schuldbeitritt, den Verbraucherschutz insbesondere im Hinblick auf das Widerrufsrecht, sowie die richtlinienkonforme Auslegung im europäischen Kontext. Außerdem ist die gesellschaftsrechtliche Einbindung von A als Kommanditist relevant.

Entstehung & Gegenstand der SicherungsmittelEinredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
JURA 2011Fortgeschrittene

Übungsklausur ZR »Ein kleiner Irrtum am Anfang wird am Ende ein großer« – Irrtümer um die Stellvertretung

Die Klausur behandelt klassische Irrtümer rund um das Thema Stellvertretung und die Folgen fehlerhafter oder irrtümlicher Bevollmächtigung. Zu prüfen sind insbesondere der Vertragsschluss durch einen minderjährigen Vertreter ohne Vollmacht, die Anwendung des Offenkundigkeitsprinzips, Rechtsscheintatbestände sowie die Anfechtung, Genehmigung und der Widerruf im Kontext von Stellvertretung und Vertretungsmacht.

Doris Forster· JURA 2011, 778
StellvertretungAnfechtung der WillenserklärungAngebot und Annahme+3 weitere
JURA 2011Fortgeschrittene

Übungsklausur ZR Die Internet-Auktion

Die Übungsklausur behandelt Fragestellungen zum Zustandekommen eines Vertrags bei einer Internet-Auktion. Schwerpunkte sind insbesondere die Abgabe von Willenserklärungen im Online-Kontext, die Nutzung fremder Nutzerkennungen sowie die Anwendbarkeit des § 138 Abs. 1 BGB.

Sarah Eickelmann· JURA 2011, 549
Angebot und AnnahmeAuslegung der WillenserklärungGesetz- und sittenwidrige Rechtsgeschäfte+3 weitere
ZjS 2011Fortgeschrittene

Übungsfall: Der getäuschte Nachmieter

Im vorliegenden Fall schließt M, der nach Trier zum Studium zieht, über seinen Bekannten D als Vertreter einen Mietvertrag mit Vermieter V ab, nachdem X, der Vormieter, M gegenüber die Wohnung zu Unrecht als ruhig und günstig angepriesen hatte. M beruft sich nach Entdeckung des tatsächlichen Zustands auf eine Täuschung und will sich nicht mehr an den Vertrag gebunden fühlen. Kernfrage ist die Wirksamkeit des zwischen V und M geschlossenen Mietvertrags nach den Grundsätzen von Stellvertretung, Anfechtung wegen arglistiger Täuschung sowie der Zurechnung von Wissen und Verhalten Dritter. Im Fokus stehen sowohl das Zustandekommen als auch mögliche Anfechtungsrechte und deren Rechtsfolgen im Mietrecht.

Thomas Raab· ZJS 2011, 502
StellvertretungAnfechtung der WillenserklärungAngebot und Annahme+5 weitere
ZjS 2011Fortgeschrittene

Übungsfall: Elvis und die große Pferdeversteigerung in T.

Der Versteigerer V fordert von Adelheid (A) als Käuferin die Zahlung des Kaufpreises für zwei Pferde, nachdem auf einer Auktion zunächst ein Missverständnis hinsichtlich eines Gebots für den Hengst Aberforth entstand und später A auf Anweisung ihres Onkels Manfred M das Pferd Elvis ersteigerte. Im Streit steht, ob A jeweils wirksam verpflichtet wurde, insbesondere aufgrund fehlendem Erklärungsbewusstsein, und ob die von M erteilte Vollmacht infolge eines beruflichen Rufes weiterhin bestand. In der Abwandlung verweigert der betreuende Vertreter die Zustimmung zum Kaufvertrag wegen einer Geisteskrankheit des M, und V verlangt daraufhin von A den Kaufpreis, woraufhin A unter Protest zahlt. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind das Zustandekommen von Verträgen bei Auktionen, Erklärungsbewusstsein, Auslegung von Vollmachten, das Abstraktionsprinzip sowie bereicherungsrechtliche Ansprüche nach § 812 BGB.

David Julius Kästle· ZJS 2011, 496
StellvertretungAnfechtung der WillenserklärungSchadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
ZjS 2011Fortgeschrittene

Übungsfall: Wenn es schnell gehen muss … – Probleme unter Kaufleuten

Im Fall geht es um zwei kaufmännische Kaufverträge, bei denen jeweils Fragen zu Leistungsstörungen und Mängelrechten im Handelsrecht aufgeworfen werden. Im ersten Teil verlangt K von V Lieferung der bestellten Ware oder Auskehrung des Versteigerungserlöses, während V Zahlung des Kaufpreises sowie Ersatz der Versteigerungskosten fordert. Im Mittelpunkt stehen die Voraussetzungen und Folgen eines Selbsthilfeverkaufs gemäß § 373 HGB sowie damit verbundene Anspruchsverschiebungen zwischen den Parteien. Im zweiten Teil verlangt K nach mangelhafter Lieferung von V die Rückzahlung des Kaufpreises, wobei insbesondere die Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB sowie das Rücktrittsrecht beim Fixhandelskauf zu prüfen sind.

Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Rücktritt Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JURA 2010Fortgeschrittene

Übungsklausur ZR Der umtriebige Geschäftsmann

Der Fall behandelt grundlegende Probleme des BGB AT mit dem Schwerpunkt auf der Auslegung von Willenserklärungen. Er eignet sich sowohl für Anfänger als auch für Fortgeschrittene und bietet einen anspruchsvollen Sachverhalt zur selbstständigen Lösung.

Auslegung der Willenserklärung+3 weitere
JURA 2010Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ZR Möbelkauf mit Folgen

Die Examensklausur behandelt mehrere Kaufverträge über Möbel zwischen einer Firma und privaten Käufern. Es stehen Fragen des Kaufrechts (Sachmängel, Rücktritt, Gefahrübergang), AGB-Kontrolle, Prozessrecht (insb. Klagehäufung, Streitgenossenschaft, Zustellung), Rücktritt, Schadenersatz, sowie die Berechtigung von Kaufpreisforderungen und Aufrechnung im Mittelpunkt.

Tobias Tröger, Anton Ederle· JURA 2010, 307
Grundlagen des KaufvertragsSach- und RechtsmängelRücktritt+5 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsklausur – Zivilrecht: Das mangelhafte Radarwarngerät aus dem Internetshop

Medizinstudentin A kauft online bei Anbieter V ein Radarwarngerät, das laut Produktbeschreibung für deutsche Anlagen geeignet sein soll. Nach erfolgter Montage stellt A fest, dass das Gerät die Erwartungen nicht erfüllt, da es nicht für deutsche Radarfallen codiert ist. A sendet das Gerät zurück, doch es geht auf dem Postweg verloren. Die zentrale Fragestellung betrifft A's Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises, wobei insbesondere die Nichtigkeit des Kaufvertrags wegen gesetzlicher Verbote (§ 134 BGB), Rücktritts-, Widerrufs- und Bereicherungsrecht sowie das Schicksal der Widerrufserklärung und Gefahrtragung thematisiert werden.

Rücktritt Anfechtung der WillenserklärungGesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+5 weitere
JA 2009Fortgeschrittene

Internetauktion

Die Klausur behandelt den Vertragsabschluss bei einer Internetauktion, insbesondere die Wirksamkeit des Vertragsschlusses zwischen dem anbietenden Verkäufer und dem Höchstbietenden unter Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Zudem werden Fragen der Anfechtung, des Widerrufsrechts sowie einer möglichen Rückabwicklung nach erfolgtem Vertragsschluss aufgeworfen.

Lettl· JA 2009, 686· 300 Min Bearbeitung
Angebot und AnnahmeVerbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Stellvertretung+5 weitere
JURA 2009Fortgeschrittene

Übungsklausur ZR Ein Vertreterbesuch mit Folgen

Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Folgen verschiedener Alltagsgeschäfte im Familien- und Schuldrecht, darunter der Kauf eines Staubsaugers durch eine Ehefrau während der Abwesenheit des Ehemanns, der Verkauf einer Kaffeemaschine sowie die Rolle von Widerrufsrechten und Verfügungsbeschränkungen in der Zugewinngemeinschaft. Im Zentrum stehen die Wirksamkeit von Verträgen, Verbraucherwiderrufsrechte, die sogenannte Schlüsselgewalt und Haftungsfragen nach Beschädigung einer Kaufsache.

Olaf Beller· JURA 2009, 612
StellvertretungWiderruf & VerbraucherverträgeEheliches Güterrecht und Verfügungsbeschränkungen+4 weitere
ZjS 2009Fortgeschrittene

Übungsfall: A Life 4 Sale

In dem Fall inseriert Jan U. alle wesentlichen Bestandteile seines bisherigen Lebens – einschließlich Haus, Inventar, Fahrzeugen, Job und sozialen Kontakten – als Paket in einer Internetauktion, wobei M das Höchstgebot abgibt. Nach notarieller Beurkundung stellt sich heraus, dass der Immobilienerwerb aufgrund bereits erfolgter Übertragung auf den Sohn D nicht wirksam ist und zudem Teile des Inventars mangelhaft sind. Gegenstand der ersten zentralen Frage ist, ob M ein Recht auf Rücktritt vom gesamten Vertrag wegen Mängeln und fehlender Eigentumsverschaffung hat, unter Berücksichtigung der Formerfordernisse des § 311b BGB und des Mängelgewährleistungsrechts bei Sachgesamtheiten. Die zweite Frage beleuchtet, ob J als Inhaberin des Teppichladens einen Anspruch gegen M auf Arbeitsaufnahme aus einer Vertragsübernahme geltend machen kann.

Hanjo Hamann· ZJS 2009, 267
Rücktritt Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
JURA 2009Fortgeschrittene

Übungsklausur ZR »Download to own« – Online-Geschäfte unter fremdem Namen

Der Fall behandelt die Bestellung entgeltlicher Leistungen über das Internet unter fremdem Namen und beleuchtet dabei die klassischen Fragestellungen der Rechtsgeschäftslehre und des Bereicherungsrechts. Im Mittelpunkt steht ein Download-Portal, dessen Leistungen durch einen Unbefugten unter Verwendung fremder Benutzerdaten in Anspruch genommen werden, wodurch typische Probleme des e-commerce dargestellt werden.

Grundbegriffe der RechtsgeschäftslehreDie Leistungskondiktion+3 weitere
JA 20081. Staatsexamen

Das falsche Tafelgeschirr

Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Probleme rund um einen Internet-Auktionskauf, bei dem Porzellan in der falschen Farbe ersteigert wird. Thematisiert werden insbesondere Vertragsschluss, Vertretung, Sachmängel und die daraus resultierenden Schadensersatz- und Zahlungsansprüche zwischen den beteiligten Parteien R, X, Y und Z. Der Fall eignet sich zur Prüfung zentraler schuld- und kaufrechtlicher Fragestellungen.

Schwarze· JA 2008, 685· 300 Min Bearbeitung
Angebot und AnnahmeVerbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)AGB+5 weitere
JA 2007Fortgeschrittene

Ein Prüfungsgespräch

Die Übungsklausur behandelt verschiedene prüfungsrelevante Fragestellungen rund um das Zustandekommen und die Wirksamkeit von Verträgen. Thematisiert werden insbesondere die Anforderungen an Angebot und Annahme sowie typische Probleme im Rahmen der Vertragsverhandlungen.

Berjasevic· JA 2007, 857
Angebot und Annahme+2 weitere
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