stud. jur. Dennis Pielsticker
Klausuren
Übungsfall: Spülmaschine auf Bodenfliesen
Die Klägerin verlangt von der Beklagten die Rückerstattung des Kaufpreises Zug-um-Zug gegen Übergabe einer mangelhaften Spülmaschine. Im Zentrum steht ein Verbrauchsgüterkauf, bei dem sich nach Lieferung der Maschine ein nicht behebbarer Sachmangel zeigte. Die Parteien stritten darüber, ob die Beklagte im Rahmen der Nacherfüllung auch den Ausbau der mangelhaften und den Einbau einer neuen Spülmaschine schuldet und wer die Kosten hierfür zu tragen hat. Thematisiert werden unter anderem Mängelrechte im Kaufrecht, insbesondere Rücktrittsvoraussetzungen und den Umfang der Nacherfüllungspflicht (§§ 434, 437, 439 BGB).
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von stud. jur. Dennis Pielsticker prüfen besonders häufig Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht) (1×), Rücktritt (1×) und Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht) (1×).