Mietverhältnisse über Wohnraum
Mietverhältnisse über Wohnraum (§§ 549–577a BGB) regeln insbesondere die Form von Mietverträgen (§ 550), Fälligkeit und Entrichtung der Miete (§ 556b), sowie das Vorkaufsrecht des Mieters (§ 577). Zentrale Klausurthemen: Schriftformerfordernis bei befristeten Verträgen (§§ 550, 126 BGB), Eintrittsrechte beim Tod des Mieters (§ 563), Vorkaufsrecht beim Wohnungsverkauf (§ 577), Fälligkeit und Überweisung der Miete (§ 556b).
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Klausuren zum Thema
(Original-)Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Urteilsklausur – Drogenrazzia in der Mietwohnung
In dieser zivilrechtlichen Urteilsklausur wird die rechtliche Bewertung von Ansprüchen im Zusammenhang mit einer Drogenrazzia in einer Mietwohnung behandelt. Schwerpunkt sind mietrechtliche Fragestellungen rund um die Mietverhältnisse über Wohnraum, Pflichtverletzungen und etwaige Beendigungsgründe. Die Klausur legt zudem einen besonderen Fokus auf den Aufbau und die Entscheidungsgründe eines zivilgerichtlichen Urteils.
* "Das mangelhafte Pferd
Die Klausur behandelt einen Streit um die Rückabwicklung eines Pferdekaufs wegen allergischer und orthopädischer Mängel des Tiers. Thematisiert werden Ansprüche auf Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe des Pferdes, Ersatz von Kosten sowie Annahmeverzug. Im Fokus stehen kaufrechtliche Mängelgewährleistungsrechte, Nebenforderungen und prozessuale Fragen zur Feststellung des Annahmeverzugs.
„Schwein gehabt?“
Die Klausur behandelt einen Streit zwischen einem Schweinemäster und einer Ferkelzüchterin über Kaufpreis, Mängel und Verzögerung bei der Lieferung von Ferkeln. Der Sachverhalt wirft insbesondere Fragen des Kaufrechts rund um Sachmängel, Preisberechnung, Verzögerung und Aufrechnung auf. Die Beurteilung erfordert eine umfassende Prüfung kaufrechtlicher Ansprüche sowie ggf. schadensrechtlicher und prozessualer Aspekte.
Original-Examensklausur: „2 Häuser – 3 Probleme“
Die Klausur behandelt Beratungsfragen zu Mietrecht (Diskriminierung bei Vertragsabschluss, Vertragsgestaltung), Immobiliarsachenrecht (Vorkaufsrecht, notarielle Form, Grundbuch, Wirkung bei Eigentumswechsel und Zwangsvollstreckung, Miete mit späterem Erwerb), sowie erbrechtlichen Gestaltungen (Übergang von Immobilien zu Lebzeiten, Sicherung des Familienbesitzes, Nießbrauch, gemeinschaftliches Auftreten, Testamentsgestaltung, Wechselwirkung von Schenkung und Testament).
*"Der missglückte Hauskauf
Die Klausur behandelt den missglückten Hauskauf unter Einbeziehung komplexer zivilrechtlicher Fragestellungen. Schwerpunkte sind das Verhältnis zwischen Auflassungsvormerkung und Eigentumserwerb, das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, Ansprüche aus Kauf- und Pachtverträgen, sowie zivilprozessuale und international-rechtliche Zuständigkeiten. Es werden zudem die Auswirkungen von Investitionen und die Rechtsfolgen bei Mehrfachveräußerung und Vermietung beleuchtet.
Heizkosten und andere Abwicklungsschwierigkeiten
Die Klausur behandelt umfassend mietrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Rückerstattung von Betriebskosten, der Rückzahlung einer Mietkaution und der Auskehr von Zinsen. Zudem wird auf die ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung, insbesondere die Problematik eines auf Schätzung beruhenden Abrechnungsverfahrens bei Heizkosten, eingegangen. Die prozessuale Einbettung thematisiert außerdem das sofortige Anerkenntnis.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Immer nur Ärger mit Mietern
Die Klausur behandelt grundlegende Fragestellungen im Mietrecht mit Fokus auf Pflichten aus dem Mietverhältnis sowie die Besonderheiten bei Wohnraummietverhältnissen. Im Mittelpunkt steht außerdem die Beendigung solcher Mietverhältnisse. Für Anfänger:innen geeignet, prüft sie Basiswissen und die typischen Problemstellungen in der Vermieter-Mieter-Beziehung.
Die Büste des Bayreuther Bäckers
Die Klausur behandelt einen Sachverhalt zum Versendungskauf, bei dem ein privat geschnitztes Kunstwerk während des Transports durch einen Kurier zerstört wird. Im Mittelpunkt stehen Fragen zu den Pflichten aus dem Kaufvertrag, der Gefahrtragung beim Versendungskauf, dem Unternehmerbegriff sowie der Drittschadensliquidation. Zu prüfen ist insbesondere, ob der Verkäufer Kaufpreiszahlung verlangen kann, obwohl der Kaufgegenstand verloren ging.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Verbraucherverträge über digitale Produkte – Trojaner und Viren
Die Klausur behandelt verbraucherschützende Regelungen bei Verträgen über digitale Produkte, insbesondere im Zusammenhang mit Schadsoftware wie Trojanern und Viren. Im Mittelpunkt steht die Anwendung der §§ 327 ff. BGB, ergänzt durch Fragestellungen zum Widerrufsrecht und zur Mängelhaftung. Die Aufgabenstellung ist für fortgeschrittene Studierende geeignet und vermittelt praxisrelevante Problemstellungen der Digitalisierung im Vertragsrecht.
Brüssow sehen...
Der Fall behandelt eine Mieterhöhung bei einem langjährigen Mietverhältnis über eine Ferienwohnung und eine Garage. Thematisiert werden der Zugang einer Willenserklärung, das Widerrufsrecht des Verbrauchers im Fernabsatz und die rechtliche Behandlung eines Mischmietverhältnisses. Besonderheiten ergeben sich zudem aus der persönlichen Beziehung zwischen den Parteien und den Umständen der Zustellung.
* "'Negative Vermögensbilanz' – Der Vollstreckungsbescheid am Vorabend von Weihnachten
Die Klausur behandelt die Zwangsvollstreckung gegen einen Studierenden, insbesondere Probleme bei Zustellung, Pfändung von Gegenständen mit Pfändungsverboten (Verlobungsring, entliehenes Buch, Pony), und die Erfolgsaussichten einer Vollstreckungserinnerung. Zudem wird die Möglichkeit von Rechtsbehelfen für die Universitätsbibliothek angesprochen.
Anwalt ohne Abschluss
Die Klausur behandelt vorrangig Probleme aus dem Bereicherungsrecht im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis, das aufgrund gefälschter Zeugnisse zustande kam, sowie Fragen aus dem Arbeitsrecht (insb. Kündigungsschutz, Mindestlohn). Es geht um die Rückforderung von Gehaltszahlungen, die Wirksamkeit einer arbeitgeberseitigen Kündigung und einen Anspruch auf Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns.
Dauernd Ärger mit dem Vermieter
Die Klausur behandelt Fragen zum Zustandekommen und der Anfechtung eines Mietvertrags bei Vertretung mit und ohne Vertretungsmacht, die Auswirkungen von Willensmängeln und Missverständnissen sowie die Beendigung und Kündigung von Mietverhältnissen unter besonderer Berücksichtigung des Wohnraummietrechts. Es werden zudem Probleme der Vermietereigenschaft, der ordentlichen Kündigung, Eigenbedarfskündigung und der sogenannten Kündigungssperrfrist bei Erwerb von Wohnraum thematisiert.
ZR-Fortgeschrittenenklausur zum Mietrecht
Die Klausur thematisiert einen Streit zwischen Vermieter und Mieterin wegen Mietminderung und Zahlungsrückständen in einer Passauer Wohnung. Schwerpunkte liegen auf dem Leistungsverweigerungsrecht der Mieterin, dem Annahmeverzug sowie der außerordentlichen Kündigung gemäß § 543 II 1 Nr. 3 BGB. Es wird insbesondere geprüft, ob und in welchem Umfang der Mieterin ein Leistungsverweigerungsrecht gemäß § 320 BGB zusteht und ob dadurch die Kündigung des Vermieters gerechtfertigt ist.
Contract Intelligence
Die Klausur behandelt Rechtsfragen rund um den Einsatz von KI-basierter Software beim Vertragsschluss im Internet. Im Mittelpunkt stehen Ansprüche aus Kaufverträgen, die durch die Software für den Nutzer abgeschlossen wurden, insbesondere vertreten durch automatisierte Systemeinstellungen und bei Softwarefehlern. Es geht zudem um die Mängelhaftung und AGB-Kontrolle sowie um Rückabwicklungsansprüche beim Softwarekauf.
Malen oder zahlen?
Im Sachverhalt geht es um die Wirksamkeit und Reichweite einer Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag über eine unrenovierte Wohnung sowie die sich daraus ergebenden wechselseitigen Ansprüche von Mieter und Vermieter. Die Klausur prüft insbesondere, ob der Mieter wirksam zu Schönheitsreparaturen verpflichtet wurde, ob dem Mieter gegenüber dem Vermieter Ansprüche auf Renovierung oder Kostenvorschuss zustehen und wie AGB-rechtliche sowie mietrechtliche Grundsätze auf Schönheitsreparaturklauseln anzuwenden sind.
* "Der unliebsame Patient
Die Klausur behandelt einen Fall aus dem zivilrechtlichen Dienstvertragsrecht und Zivilprozessrecht. Im Zentrum steht die Frage, ob ein Zahnarzt einen Vergütungsanspruch gegenüber einem Patienten geltend machen kann, wenn dieser einen Behandlungstermin nicht wahrnimmt, sowie prozessuale Besonderheiten bei Klageminderung und Zwangsvollstreckung von Vergütungsansprüchen. Zusätzlich wird die Pfändbarkeit eines "Corona-Bonus" geprüft.
* "Der einstweilige Viktor
Die Klausur schildert einen Streit zwischen zwei Personen um das Besitzrecht an einem Hund, bei dem beide Beteiligte mittels einstweiliger Verfügung vorgehen. Zu prüfen sind insbesondere zivilprozessuale Fragen rund um den vorläufigen Rechtsschutz, Besitzschutz und die materiellen Besitz- und Eigentumsverhältnisse am Hund. Die Sachverhaltskonstellation verlangt eine strukturierte Prüfung der Erfolgsaussichten des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, insbesondere hinsichtlich der Voraussetzungen von Besitzschutz und einstweiliger Verfügung.
Ein Ende mit Schrecken
Die Klausur behandelt mietrechtliche Fragestellungen rund um Schönheitsreparaturklauseln, insbesondere deren Wirksamkeit und die Rückabwicklung nicht geschuldeter Reparaturen nach Ende des Mietverhältnisses. Weitere Schwerpunkte liegen auf der Fristberechnung bei Kündigungserklärungen und der Frage, ob Samstage im Sinne von § 573c BGB als Werktage gelten. Auch Nutzungsersatzansprüche sowie das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis werden thematisiert.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Maklerrecht und Mietrecht - Streit um Maklerkosten
Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen des Makler- und Mietrechts. Im Vordergrund steht die Problematik einer unberechtigten Kündigung im Mietverhältnis, insbesondere in Bezug auf die Anwendung einer Analogie zu § 573 II Nr. 2 BGB bei einer Eigenbedarfskündigung durch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Außerdem werden die Mitteilungs- und Treuepflichten des Vermieters beim Wegfall des Eigenbedarfs sowie die Ersatzfähigkeit von Umzugs- und Maklerkosten im Lichte des Schutzzwecks der Rücksichtnahmepflicht geprüft. Im Rahmen des Maklerrechts spielt zudem der Vertragsschluss und die Textform des Maklervertrags eine Rolle.
Impfung statt Schlangenöl
Die Klausur behandelt die Ansprüche der M auf Auflassung eines Grundstücks gegenüber der X-KG sowie Zahlungsansprüche der J GmbH gegen O als Bürgen für die Kaufpreisschuld der M. Im Mittelpunkt stehen typische Probleme des Handels- und allgemeinen Schuldrechts, insbesondere der Grundstücksgeschäfte, Vertretungsmacht (Prokura/Widerruf) und der Bürgschaft im unternehmerischen Kontext.
»Wrong Törn« – folgenreicher Segelausflug ohne Eltern
Die Examensklausur behandelt einen Fall aus dem Mietrecht: Ein 16-jähriger Jugendlicher mietet ohne elterliche Begleitung und unter Angabe einer unzutreffenden Zustimmung seiner Eltern eine Segeljolle. Bei der Nutzung kommt es aufgrund eines Versehens des Vermietermitarbeiters zu einer Verletzung des Jugendlichen. Die Klausur prüft insbesondere Fragen zur Wirksamkeit des Mietvertrags, zur Haftung bei Verletzungen sowie zu einem etwaigen Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises.
Mit dem Tesla durch den Monsun
Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Problematik rund um einen gestohlenen und weiterverkauften Tesla. Zentrale Prüfungspunkte sind das Vermieterpfandrecht, Fragen zum Besitz und der gutgläubige Erwerb des Autos durch den Käufer, ebenso wie das Bestehen und der Rang verschiedener Sicherungsrechte (Anwartschaftsrecht, Sicherungsübereignung). Es geht außerdem um die Voraussetzungen und das Erlöschen des Vermieterpfandrechts sowie die dingliche Rechtslage rund um den Wagen.
Eiskalte Schicksalsschläge
Die Examensklausur behandelt im ersten Teil ein haftungsrechtliches Problem rund um die 'cold-water-Challenge', insbesondere die deliktsrechtlichen Verkehrspflichten und eher unbekanntere Anspruchsgrundlagen. Im zweiten Teil wird ein aktuelles BGH-Urteil zu mietrechtlichen Fragestellungen bei Eintritt von Haushaltsangehörigen nach dem Tod des Mieters aufgegriffen.
ORIGINAL: "Für immer Dein
Die Klausur behandelt zentrale Fragen des Erbrechts, darunter die Auslegung und Wirksamkeit handschriftlicher Testamente (Testierwille, Brieftestament), die Bindungswirkung wechselbezüglicher Verfügungen unter Ehegatten, die Wirkungen eines Erbscheins sowie Herausgabe- und Ausgleichungsansprüche unter Miterben, insbesondere auch zu erbrechtlichen Ausgleichungs- und Pflegeleistungen. Die rechtliche Einordnung verschiedener Nachlassgegenstände sowie Handlungsbefugnisse der Miterbengemeinschaft werden geprüft.
Ärztliche Nothilfe
Im Sachverhalt lenkt der suizidwillige Igor absichtlich sein Fahrzeug in den Gegenverkehr, wodurch die Ärztin Anneliese ausweichen muss und einen Fahrzeugschaden erleidet. Nach dem Unfall rettet Anneliese Igor gegen dessen erklärten Willen das Leben. Sie verlangt von Igor Ersatz für den Fahrzeugschaden, das bei der Rettung beschädigte Poloshirt sowie eine Vergütung für die ärztliche Ersthilfe. Die Klausur thematisiert Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag und deliktische bzw. vertragliche Ersatzansprüche.
Von Kinderlärm und Bissverletzungen
Die Anfängerklausur behandelt im ersten Teil die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Kinderlärm aus einer Nachbarwohnung einen Mangel der Mietsache darstellt und welche Rechte dem Mieter gegenüber dem Vermieter zustehen (z.B. Mietminderung und Beseitigungsanspruch). Im zweiten Teil ist zu prüfen, ob eine Billigkeitshaftung nach § 829 BGB infolge einer Bissverletzung durch einen Patienten während eines Aufwachversuchs besteht.
Fortgeschrittenenklausur: Die goldenen Heringsköpfe
Im Mittelpunkt des Falls steht ein Mietverhältnis, bei dem der Mieter (M) nach Auszug die Wegnahme oder Herausgabe einer von ihm eingebauten Orgel sowie einer Schallisolation von dem Vermieter (V) verlangt. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen auf dem Wegnahmerecht des Mieters gemäß § 539 Abs. 2 BGB, der Frage der Abwendung durch den Vermieter nach § 552 BGB und den sachenrechtlichen Implikationen beim Einbau in Wohnraumeigentum. Zudem sind Verjährungsfragen bezüglich dieser Ansprüche und der Besitzschutz des Mieters von Bedeutung. Thematisiert wird auch das Schicksal von Sachen, die auf die Mietsache angepasst wurden, und die Wirksamkeit etwaiger Vereinbarungen nach Beendigung des Mietverhältnisses.
Die vegane Variante
Die Klausur behandelt eine bereicherungsrechtliche Fallgestaltung um gestohlenes Bio-Dinkelmehl, das von einem Dritten in Unkenntnis des Diebstahls erworben und weiterverarbeitet wurde. Zu prüfen sind die Ansprüche der Eigentümerin gegen den gutgläubigen Erwerber sowie gegen den Dieb auf Herausgabe des Kaufpreises, wobei Schadensersatz und das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis explizit außen vor bleiben.
Wohngemeinschaft wider Willen?
Die Klausur behandelt den Vertragsschluss und das Verbraucherwiderrufsrecht im Mietrecht, insbesondere bei Wohngemeinschaften. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob ein einzelner Gesamtschuldner den Mietvertrag wirksam widerrufen kann sowie die zivilprozessuale Problemstellung und vorvertragliche Aufklärungspflichten im Zusammenhang mit Eigenbedarfskündigungen.
Mitgehangen, mitgefangen?
Die Klausur behandelt die zivilprozessuale Auseinandersetzung um einen Bürgschaftsvertrag für Mietforderungen. Es wird geprüft, ob der Bürge die Bürgschaft außerordentlich gem. § 314 BGB kündigen kann und wie die Haftung nach Nutzung der Mietsache über das Vertragsende hinaus beurteilt wird.
Original-Examensklausur: "Der falsche Antiquar
Die Klausur behandelt Fragen des Vertragsschlusses beim Handeln unter fremder Identität im Onlinehandel, insbesondere die Zurechnung der Willenserklärung und den Ersatz von Differenz- und Versteigerungskosten. Es geht um die Wirksamkeit des Kaufvertrags und mögliche Anspruchsgrundlagen zwischen Verkäufer (R), Kontoinhaber (A) und dem Neffen (N).
Ärger vor der Registereintragung
Die Klausur behandelt haftungsrechtliche und vertragsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Vorgründung bzw. Gründung einer oHG und einer GmbH vor deren Registereintragung. Prüfungsgegenstand sind insbesondere Ansprüche von Vertragspartnern gegen die Vor-Gesellschaft, einzelne Gesellschafter und Gründer. Zentral ist die Problematik, ob und in welchem Umfang bereits rechtlich relevante Verpflichtungen bestehen.
Morgens halb zehn in Deutschland
Die Klausur behandelt die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung im Arbeitsverhältnis, insbesondere unter Berücksichtigung von Zugang der Willenserklärung bei Untersuchungshaft, Unschuldsvermutung, Anhörungspflicht, Verwertbarkeit heimlicher Videoaufnahmen und Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats. Die A-GmbH kündigt einem langjährigen Mitarbeiter wegen vergiftungsverdächtigen Verhaltens, worauf dieser Kündigungsschutzklage erhebt.
* "Pflegerin mit Geldsorgen
Die Klausur behandelt eine außerordentliche Kündigung einer Krankenschwester wegen der Annahme von 800 EUR von einer Patientin sowie einen innerbetrieblichen Schadensausgleich nach einem Verkehrsunfall mit einem Dienstfahrzeug. Es werden die Wirksamkeit der Kündigung und die Schadensersatzpflicht der Arbeitnehmerin gegenüber dem Arbeitgeber geprüft.
Schieflage im Garten
Die Klausur greift zentrale Probleme des Werkvertragsrechts bei Mängeln nach Bauleistungen auf. Im Fokus stehen Fragen zur Abnahme, Sachmängelhaftung, Gewährleistungsrechten und den speziellen Ansprüchen auf Nacherfüllung, Kostenvorschuss sowie Ersatz von Gutachterkosten. Zudem ist zu prüfen, ob ein Rücktritt oder Widerruf vom Vertrag möglich ist.
Stadionbesuch mit Hürden - von Wertpapieren und Viren
Die Klausur behandelt zivilrechtliche Fragen rund um den Erwerb und die Weitergabe von Eintrittskarten zu einem Fußballspiel, insbesondere die Klassifizierung der Tickets als Inhaber- oder Namenspapiere. Im Fokus stehen der Umgang mit vertraglichen Veräußerungsverboten, die Bindung an Allgemeine Geschäftsbedingungen (ATGB) des Vereins sowie Ansprüche der Käufer auf Einlass trotz etwaiger Vertragsverstöße oder geänderter Umstände. Die Prüfung umfasst zudem Aspekte zum Wegfall der Geschäftsgrundlage.
Kindschaftsrecht
Die Klausur behandelt Fragen aus dem Kindschaftsrecht mit Schwerpunkt auf Abstammungsrecht, elterlicher Sorge und dem Umgang der Eltern mit der Veröffentlichung von Kinderfotos in sozialen Medien. Im Zentrum steht der Streit der Eltern darüber, ob Fotos der Einschulung ihres Kindes im Internet geteilt werden dürfen. Zusätzlich ist die Rolle des Jugendamts im familiengerichtlichen Verfahren zu analysieren.
Sportwagen und Baumaschinen
Die Klausur behandelt zum einen Ansprüche des Käufers bei einer unerheblichen Leistungsabweichung beim Autokauf sowie einen Schadensersatzanspruch gegen ein Prüfunternehmen nach Beschädigung des Fahrzeugs. Zum anderen werden die Rechtsfolgen kollidierender AGB beim Maschinenkauf unter Eigentumsvorbehalt mit Blick auf Eigentumserwerb und Herausgabeansprüche geprüft.
* "Dieselabgasskandal
Die Klausur behandelt zivilrechtliche Anspruchsgrundlagen im Zusammenhang mit dem Kauf eines manipulierten Dieselfahrzeugs, insbesondere Gewährleistungsrechte, Rücktritt, Schadensersatzansprüche und die Verjährungsproblematik. Zudem wird in einer prozessualen Abwandlung die Musterfeststellungsklage im Verbraucherprozessrecht behandelt.
Ein schlechter Deal
Im Sachverhalt geht es um den Kauf eines Grundstücks, das durch einen Irrtum des amerikanischen Geschäftsmanns D zum überhöhten Preis erworben wurde. D beauftragte seinen Assistenten R mit dem Kauf, wobei D irrig von einem unverbaubaren Seeblick ausging. Nach Entdeckung des Irrtums will D sich vom Vertrag lösen; K verlangt Vertragserfüllung oder Schadensersatz wegen entgangener Alternativverkäufe. Thematisch steht die Anfechtung der ausgeübten Innenvollmacht sowie Vertragsschluss und Vertretungsfragen im Mittelpunkt.
Zahnschmerzen um krumme Rechnungen
Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Ansprüche im Zusammenhang mit Behandlungsverträgen sowie einer Barzahlungs- und Ohne-Rechnung-Abrede. Zu prüfen sind Zahlungsansprüche des Arztes, ein Schmerzensgeldanspruch wegen eines Behandlungsfehlers und der Rücktritt von einem Tätowiervertrag wegen ungenauer Ausführung. Steuerrechtliche Vorschriften werden ausdrücklich nicht geprüft.
Urlaub lass' ich mir nicht nehmen
Die Klausur befasst sich mit der Frage, ob ein Anspruch auf Übertragung von Urlaubstagen aus einem Arbeitsverhältnis mit einem polnischen Arbeitgeber auf einen neuen Arbeitgeber in Deutschland besteht. Sie erfordert die Prüfung der internationalen Rechtswahl (IPR), die Auslegung des Arbeitsvertrags sowie die Voraussetzungen und Übertragbarkeit von Urlaubsansprüchen im Arbeitsrecht.
Wellness aus dem Baukasten
Die Klausur thematisiert einen Online-Vertragsschluss über ein Hotelarrangement mit Zusatzleistungen, der die Abwicklung eines Pauschalreisevertrags über eine Onlineagentur umfasst. Im Mittelpunkt steht die Frage nach Ansprüchen des Reisenden gegen den Reisevermittler bei Mängeln der Unterkunft, insbesondere Rückzahlungsansprüche nach Herabstufung der Zimmerkategorie wegen Schimmelbefalls.
Probleme auf der Probefahrt – wenn zwei sich streiten ...
Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Rechtsfolgen bei einer Pkw-Reparatur im Rahmen eines Nutzungsüberlassungsvertrages und der anschließenden Probefahrt, insbesondere hinsichtlich Werklohnanspruch, Zurückbehaltungsrechte, Herausgabe- und Schadensersatzansprüchen sowie dem gesetzlichen Unternehmerpfandrecht. Im Zentrum stehen Streitigkeiten um die Zahlung der Reparatur, die Herausgabe des Fahrzeugs zwischen Eigentümerin, Nutzer und Werkunternehmer sowie die Anwendung einschlägiger Schuldrechtlicher und Sachenrechtlicher Vorschriften.
Scheiden tut weh
Die Klausur behandelt die Rückforderung einer Vermögenszuwendung der Schwiegereltern im Zusammenhang mit der Finanzierung eines Familienhauses, die Abgrenzung zwischen Schenkung und unbenannter Zuwendung sowie die Mitverpflichtung eines Ehegatten für Stromkosten. Zudem wird ein Schadensersatzanspruch wegen Verstoßes gegen das großelterliche Umgangsrecht geprüft.
* "Immer Ärger mit Opa
Die Klausur behandelt verschiedene Problemstellungen im Schuld- und Vertragsrecht. Thematisiert werden ein Verbrauchsgüterkauf mit Sachmängelgewährleistung und Beweislastumkehr, ein Hausnotrufvertrag mit der Frage nach Ersatz- und Schmerzensgeldansprüchen sowie die Wirksamkeit eines 'Wunderheiler'-Vertrages. Zur Prüfung stehen insbesondere aktuelle kauf- und dienstvertragsrechtliche Fragestellungen.
Energieversorgung
Die Klausur behandelt zentrale Fragen des Vertrags- und Schuldrechts am Beispiel eines Energieversorgungsunternehmens. Schwerpunkt sind der Vertragsschluss, die Wirkungen und Einbeziehung von AGB, kaufrechtliche Gewährleistungsfragen, Pflichtverletzungen, Verzögerung der Leistung und die Geschäftsführung ohne Auftrag. Diskutiert werden wechselseitige Ansprüche zwischen Energieversorger und Automobilhersteller im Zusammenhang mit Stromlieferungen, AGB-Haftungsausschluss und Schadensersatz.
Ghostwriter und Weltpolitik
Die Klausur behandelt verschiedene zivilrechtliche Anspruchsgrundlagen rund um die Veröffentlichung privater und vertraulicher Äußerungen durch einen Ghostwriter, insbesondere das allgemeine Persönlichkeitsrecht sowie den Auftrag im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen Politiker, Verlag und Ghostwriter. Zu prüfen sind Unterlassungs-, Herausgabe- und Entschädigungsansprüche sowohl zu Lebzeiten als auch nach dem Tod des Betroffenen.
Das lukrative Geschäft mit dem Fußballtor
Die Klausur behandelt einen komplexen Fall aus dem Mobiliarsachenrecht und gesetzlichen Schuldverhältnissen am Beispiel eines Fußballtors, das durch verschiedene Personen im Wege des Verkaufs und der Vermietung weitergegeben wird. Im Mittelpunkt stehen die Ansprüche des ursprünglichen Eigentümers auf Herausgabe des Tores und auf Herausgabe der von Dritten erzielten Einnahmen. Thematisch werden insbesondere Eigentumserwerb, Gutglaubensschutz sowie bereicherungsrechtliche Ansprüche geprüft.
Spielplatzfall
In diesem Fall („Spielplatzfall“) geht es um Schadenersatz- und Haftungsansprüche nach Sachbeschädigung an einem PKW sowie der Verletzung eines Kindes auf einem Spielplatz. Im Mittelpunkt stehen mögliche Anspruchsgrundlagen im Schuldrecht und Deliktsrecht, insbesondere die Haftung für Aufsichtspflichtverletzungen und das Verhalten der beteiligten Erwachsenen und Kinder.
(Rechts-)Probleme im Alltag einer WG
Die Klausur thematisiert mehrere zivilrechtliche Probleme im Alltag einer Studenten-WG, insbesondere mietrechtliche Fragestellungen, übermäßige Tierhaltung, das Hausrecht und die Frage des Einzugs Dritter. Zudem behandelt sie einen Schadensersatzfall im Zusammenhang mit der Anmietung eines Lieferwagens sowie rechtliche Ansprüche daraus.
* "Immer Ärger mit dem Kfz
Die Klausur behandelt in zwei Teilen zivilrechtliche Ansprüche aus einem Kfz-Kaufvertrag und prozessuale Besonderheiten bei einer Zahlungsklage wegen Abschleppkosten. Im ersten Teil sind insbesondere das Zustandekommen und die Ansprüche aus einem Kaufvertrag, Sachmängelgewährleistung sowie Rücktritt, Schadensersatz und die Herstellergarantie relevant. Der zweite Teil thematisiert das Verfahren im schriftlichen Vorverfahren, die Voraussetzungen für ein Versäumnisurteil und damit verbundene zivilprozessuale Problemstellungen.
Exquisite Eismaschinen
In der Klausur 'Exquisite Eismaschinen' wird das Zustandekommen von Verträgen im Rahmen des Handelsrechts zwischen einem Händler und mehreren Kunden thematisiert. Prüfungsgegenstand sind insbesondere die Voraussetzungen des Vertragsschlusses, die Wirksamkeit der Prokura, deren Eintragung ins Handelsregister sowie die Handlungsvollmacht und Stellung von Kaufleuten. Zusätzlich werden Grundlagen des Handelsrechts und der Firma behandelt.
* "Befristung eines Arbeitsvertrags im Profifußball
Die Klausur behandelt die Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrags im Profifußball nach den Vorgaben des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG). Anhand eines konkreten Falls wird exemplarisch geprüft, ob und unter welchen Voraussetzungen ein befristeter Profivertrag trotz branchenspezifischer Besonderheiten und Verlängerungsoptionen wirksam ist.
Vom Abiball zum Haftungsfall
Die Klausur befasst sich zunächst mit der Frage, ob das Abschlussballkomitee eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) bildet und unter welchen Voraussetzungen die Mitglieder gegenüber dem engagierten DJ für die vereinbarte Vergütung haften. Im zweiten Teil wird die Haftung eines Kommanditisten thematisiert, der nach Vertragsschluss in die Gesellschaft eintritt und dessen Eintragung ins Handelsregister später erfolgt. Es werden typische gesellschaftsrechtliche und schuldrechtliche Probleme der Organhaftung und des Gläubigerschutzes behandelt.
Alle meine Erben
Die Klausur behandelt zentrale Fragen des Erbrechts im Kontext einer Erbengemeinschaft. Zu prüfen sind insbesondere die Erbenstellung, die Auswirkungen der Scheidung auf eine testamentarische Erbeinsetzung, Anfechtung der Erbschaftsannahme sowie die Berechtigung zur Verfügung über Nachlassgegenstände und zur Kündigung eines Mietverhältnisses durch die Erbengemeinschaft. Zudem wird die Vertretung innerhalb der Erbengemeinschaft in Bezug auf Nachlassverwaltungsmaßnahmen und die Wirksamkeit einer Kündigung untersucht.
Der Anwalt und die Fristen
Die Klausur behandelt Probleme der Fristenkontrolle und den anwaltlichen Umgang mit Berufungsfristen im Zivilprozess. Im Zentrum steht die Frage der Zulässigkeit einer Berufung bei (angeblicher) Fristwahrung durch Telefax sowie hilfsweise ein Wiedereinsetzungsantrag gem. § 233 ZPO wegen Fristversäumnis. Die Ausgangslage bildet eine typische anwaltsbezogene Prozesstätigkeit im Rechtsmittelverfahren.
AGB- und Mietrecht: Vorliegen von AGB bei »Dritt«-Klauseln – Objektive Auslegung von AGB – Schönheitsreparaturklauseln und Kompensation – Quotenabgeltungsklauseln
Die Klausur thematisiert das Vorliegen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bei Mietvertragsklauseln, insbesondere hinsichtlich Schönheitsreparaturen und Quotenabgeltung. Untersucht werden objektive Auslegung von AGB, die Wirksamkeit gängiger Renovierungsklauseln sowie deren Anwendung auf verschiedene Sachverhaltskonstellationen.
Baumarkt in Existenznot
Die Klausur behandelt die insolvenzrechtlichen Auswirkungen von Vermögensverschiebungen einer GmbH kurz vor und nach Insolvenzeröffnung. Im Mittelpunkt stehen Ansprüche des Insolvenzverwalters auf Herausgabe von Gegenständen, die noch vor beziehungsweise nach Verfahrenseröffnung aus dem Betriebsvermögen entfernt wurden, und die Unterscheidung zwischen dem 'starken' und dem 'schwachen' vorläufigen Insolvenzverwalter.
* "Wer zuerst kommt, kauft zuerst
Die Klausur behandelt die Frage, ob einer Wohnungsmieterin besondere Rechte (wie ein Vorkaufsrecht) beim Verkauf ihrer Mietwohnung zustehen, insbesondere bei teilweise gewerblicher Nutzung und fehlender Information durch den Vermieter, sowie mögliche Schadensersatzansprüche. Zweitens wird geprüft, wie das Gericht bei Säumnis der Beklagten im Versäumnisverfahren entscheidet.
Der Fliesenleger
Der Sachverhalt behandelt komplexe mietrechtliche, familienrechtliche sowie zivilrechtliche Fragen im Zusammenhang mit einer Räumung, baulichen Veränderungen und dem Ausgleich von Renovierungskosten. Es stehen Ansprüche zwischen dem Vermieter, den Mietern sowie Ausgleichsansprüche nach Scheidung im Mittelpunkt. Besonders relevant sind die Prüfung von Räumungsansprüchen, GoA sowie Eigentümer-Besitzer-Verhältnis bezüglich der eingebauten Fliesen.
Der unaufmerksame Kranführer
Im Sachverhalt geht es um die Haftung eines Kranführers (Arbeitnehmer) gegenüber dem Arbeitgeber und Dritten nach einem durch Fahrlässigkeit verursachten Schaden. Thematisiert werden die Haftungsbeschränkung im Arbeitsrecht, die Haftung im Gesellschaftsrecht (KG), Innen- und Außenhaftung bei Personenschäden und Sachschäden sowie Regressmöglichkeiten im Schadensfall. Auch die Verbands- und Gesellschafterhaftung der Kommanditgesellschaft wird angesprochen.
Eine Schadensregulierung kommt selten allein
Die Klausur behandelt einen Verkehrsunfall mit mehreren Beteiligten: Ein Spediteur verursacht einen Unfall mit einem Pkw, es entsteht erheblicher Sachschaden, ein Ersthelfer wird tätig und es erfolgen Rettungs- und Schadenshandlungen. Es geht um Ansprüche auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz, Drittschäden sowie Rückforderung einer Überweisung, nachdem eine Haftung zu Unrecht übernommen wurde.
Der eigenwillige Gesellschafter
Die Klausur behandelt Gesellschafts- und handelsrechtliche Fragestellungen rund um eine GmbH, insbesondere zur Vertretung der Gesellschaft durch Geschäftsführer und Prokuristen, zur Wirksamkeit von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung sowie zur Einziehung von Geschäftsanteilen und deren Voraussetzungen. Im Mittelpunkt stehen praxisrelevante Probleme wie die Führung von Rechtsstreitigkeiten gegen Einziehungsbeschlüsse und Verträge durch falsche Vertreter.
Ärger beim Pferdekauf
Die Klausur behandelt zwei Fälle des Pferdekaufs, bei denen nach dem Kauf gesundheitliche Mängel festgestellt werden. Im ersten Fall streitet die Käuferin mit der Verkäuferin und dem beauftragten Tierarzt über mögliche Schadensersatzansprüche und Rückabwicklung; im zweiten Fall möchte die Käuferin aus Kulanz nur gegen den Tierarzt vorgehen. Thematisiert werden Fragen des kaufrechtlichen Gewährleistungsrechts, haftungsrechtliche Ansprüche gegen den Tierarzt sowie ein Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter.
Die Zeiten ändern sich
Die Klausur behandelt verschiedene arbeitsrechtliche Fragestellungen rund um Teilzeit, Urlaub und Elternzeit am Beispiel eines Speditionsbetriebs. Zu analysieren sind insbesondere die Ansprüche verschiedener Arbeitnehmer bezüglich Arbeitszeitreduzierung, Urlaubsgewährung und Urlaubsabgeltung unter Bezugnahme auf nationale und europäische Normen. Gegenstand sind zudem Gleichbehandlungsgrundsätze im Zusammenhang mit Teilzeitbeschäftigung und der Übertragung bzw. Abgeltung von Urlaubsansprüchen bei Arbeitsverhältniswechsel.
Probleme bei der ehebedingten Erholung
Die Klausur behandelt verschiedene Problemstellungen aus dem BGB Allgemeinen Teil, Reisevertragsrecht und Familienrecht. Es geht insbesondere um die Rückabwicklung von Flugbuchungen mit falschen Angaben, Unterlassungsansprüche im Zusammenhang mit ehebrecherischem Verhalten in der Ehewohnung, Ersatzansprüche im Zusammenhang mit einer abgesagten Kreuzfahrt wegen höherer Gewalt sowie um Ansprüche aus einer vorverlegten Rückreise und deren Abtretung. Die Klausur fordert die Bearbeitung mehrerer anspruchsrelevanter Konstellationen und AGB-Fragen.
* "Bahnfahrt mit Hindernissen
Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Haftung zwischen Fahrgästen im Zuge eines Schadensereignisses während einer Bahnfahrt. Thematisiert werden vertragliche und deliktsrechtliche Haftungsansprüche sowie prozessuale Aspekte, insbesondere Beweiserleichterungen und Regress, im Zusammenhang mit Verletzungen und Sachschäden unter Berücksichtigung europäischer Fahrgastrechte und Bahn-Beförderungsbedingungen.
Die gelbe Feinstaubplakette
Die Klausur behandelt einen Kaufvertrag über ein Wohnmobil, bei dem die gelbe Feinstaubplakette für den Käufer entscheidend ist. Im Mittelpunkt stehen die Definition und Prüfung eines Sachmangels, der Rücktritt vom Vertrag und der Gewährleistungsausschluss im Verbrauchsgüterkauf. Die Abwandlung thematisiert Schadensersatzansprüche wegen falscher Angaben des Verkäufers.
Gutgläubiger Vormerkungserwerb mit Auslandsbezug
Die Klausur behandelt einen Grundstückskaufvertrag zwischen einer deutschen Verkäuferin und einem österreichischen Käufer, der unter Mitwirkung eines deutschen Konsularbeamten in Wien beurkundet wird. Schwerpunktmäßig prüft sie, ob der Käufer wirksam eine Auflassungsvormerkung erworben hat und sein Eigentumsverschaffungsanspruch trotz nachträglicher Änderung der Eigentumsverhältnisse weiterhin besteht. Einbezogen werden Fragen aus dem Sachen-, Erb- und Internationalen Privatrecht, insbesondere im Hinblick auf Formvorschriften und den gutgläubigen Erwerb von Rechten mit Auslandsbezug.
* "Gepfändeter Triumph
Die Klausur behandelt die rechtliche Stellung des Vorbehaltskäufers (Anwartschaftsrecht) sowie die Möglichkeit einer Drittwiderspruchsklage nach einer Fahrzeugpfändung durch einen Gerichtsvollzieher. Im Mittelpunkt stehen Erwerb und Übertragung von Anwartschaftsrechten, der Kaufvertrag unter Eigentumsvorbehalt und die Voraussetzungen für die Drittwiderspruchsklage.
Nachbars Garten
Die Klausur behandelt im ersten Teil zentrale Aspekte der Geschäftsführung ohne Auftrag, insbesondere im Zusammenhang mit der eigenmächtigen Baumfällung und den anschließenden Ersatzbauten durch einen Nachbarn. Im zweiten Teil stehen die Expertenhaftung eines Sachverständigen und ein Haftungsausschluss beim Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter im Mittelpunkt, wobei geprüft wird, ob und in welchem Umfang der Nachbar Ansprüche gegen den Sachverständigen und den Gartenbesitzer hat.
»Die Renovierungspflicht hat Grenzen«
In diesem Examensübungfall geht es um die Wirksamkeit einer formularmäßigen Schönheitsreparaturklausel und Renovierungspflicht im Wohnraummietrecht. Der Mieter verlangt nach Beendigung des Mietverhältnisses und Durchführung der Renovierung von seinem Vermieter die Erstattung von Renovierungskosten sowie Nutzungsentschädigung, da er glaubt, dass die im Mietvertrag geregelte Renovierungspflicht unwirksam war.
Übungsfall: Stress am Ende des Mietverhältnisses
Mieter M kündigt einen Wohnungsmietvertrag mit Vermieter V vor Ablauf eines vertraglich vereinbarten Kündigungsausschlusses. V hält die Kündigung für unwirksam und verlangt die Zahlung entgangener Mieten für mehrere Monate nach Auszug. M hat vor Rückgabe der Wohnung Schönheitsreparaturen fachgerecht durchgeführt und möchte die dadurch entstandenen Kosten vom V erstattet bekommen bzw. gegen dessen Mietforderung aufrechnen. Zentral sind Fragen zur Wirksamkeit des Kündigungsausschlusses und zur Verpflichtung und Erstattung von Schönheitsreparaturkosten im Mietrecht.
* "Der Pferdekauf
Die Klausur behandelt den Erwerb zweier Pferde als Verbrauchsgüterkauf durch einen Vater für seine Töchter. Im Anschluss an den Kauf zeigen sich Mängel an beiden Pferden, sodass Rückabwicklung, Schadensersatz und Schmerzensgeld gefordert werden. Zudem werden Zurechnungsfragen und prozessuale Besonderheiten wie Gerichtsstand, Mediation und Parteifähigkeit thematisiert.
Holiday Schlimm
Die Klausur behandelt mehrere Fälle rund um einen Werkvertrag im Zusammenhang mit dem Bau und der Ausstattung eines Hotelkomplexes. Im Mittelpunkt stehen Mängel, deren Folgen und die Frage nach Schadensersatzansprüchen, Minderungen und Verjährung – insbesondere im Verhältnis zwischen Auftraggeber, Auftragnehmer bzw. Subunternehmern. Der Sachverhalt illustriert typische Probleme im Werkvertragsrecht inklusive Subunternehmerkonstellationen und zeigt vertragliche und gesetzliche Anspruchsgrundlagen sowie Einwände auf.
Die Tücken des Internetversandhandels
Die Klausur behandelt verschiedene Problemkreise des Internetversandhandels, darunter das Zustandekommen von Verträgen per E-Mail, Fragen zum Zugang von Willenserklärungen, Fristsetzungen, die Wirksamkeit und Reichweite von AGB-Klauseln sowie Leistungsstörungen wie Lieferverzug, Schadensersatz und Gefahrübergang. Anhand dreier Fallkonstellationen (A, B, C) werden zentrale Normen des Schuld- und Kaufrechts, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Verkäufer und Käufer, ihre jeweiligen Rechte und Pflichten sowie die daran geknüpften Ansprüche erörtert.
* "Der Unternehmer in der Zwickmühle?
Die Klausur thematisiert den Verbrauchsgüterkauf zwischen einem Unternehmer und einer Verbraucherin, wobei sowohl Mängelrechte der Käuferin als auch Regresmöglichkeiten des Händlers gegenüber dem Lieferanten im Zentrum stehen. Zudem werden prozessuale Aspekte der Rechtsdurchsetzung und Bindungswirkung zukünftiger Urteile für Dritte angesprochen. Ausgangspunkt sind die Mangelfälle (falsche Farbe, Defekt), der Widerruf, der Verlust des Kaufgegenstands und der Unternehmerregress.
Das war's mit dem Smart
Die Klausur behandelt die Reichweite der Betriebsgefahr bei Kraftfahrzeugen in einer Konstellation, in der ein abgestelltes Fahrzeug durch ein Brandereignis und anschließende Eingriffe eines Dritten zerstört wird. Ausgangspunkt ist die Haftung aus Kfz-Betriebsgefahr sowie konkurrierende oder überlagernde Ansprüche gegen andere Beteiligte (insbesondere deliktische Ansprüche). Der Sachverhalt bezieht sich auf einen Garagenbrand, eine möglicherweise fahrlässige Schadensverursachung durch Nachbarn und Eigentums- bzw. Besitzverhältnisse beim neuwertigen Fahrzeug.
Jukebox in Flammen
Die Klausur behandelt Ansprüche im Zusammenhang mit einer vermachten Jukebox, die nach Umbau und Vermietung durch einen Dritten fahrlässig zerstört wird. Es geht um die Zuweisung von Schadensersatz- und Ersatzansprüchen zwischen Erbe, Vermächtnisnehmer und Mieter, einschließlich Fragen der Drittschadensliquidation, des Schadensrechts und des Verwendungsersatzes.
Von Heuschrecken und Adeligen
Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Rückabwicklung eines Grundstücksübertragungs- und Mietgeschäfts zwischen Ehepaar und Bekannten unter Einbeziehung komplexer Rechtsfragen. Thematisch stehen insbesondere die Störung der Geschäftsgrundlage, die rechtliche Wirksamkeit und Heilung von Formnichtigkeiten, Wucher und wucherähnliches Geschäft sowie die Rückgewähr von Leistungen im Sinne der condictio ob rem im Mittelpunkt. Die Parteien streiten über Rücktritt und Rückübertragung des Grundstücks.
Examensklausur ZR Tarot im Mietshaus
Die Klausur behandelt eine Vielzahl mietrechtlicher und schuldrechtlicher Konstellationen in einem Mietshaus, darunter Ansprüche auf Zahlungsleistungen aus Lebensberatungsverträgen (Kartenlegen), Fragen der ordentlichen Kündigung wegen Eigenbedarfs, Schadensersatzansprüche wegen Selbsthilfe/Räumung und Probleme rund um die Durchführung von Schönheitsreparaturen sowie Fragen zur fristlosen Kündigung und Erstattung von Umzugskosten. Außerdem werden Auswirkungen des Todes einer Partei auf ein gerichtliches Verfahren thematisiert.
Das Geschäft mit den Punkten in Flensburg
Die Klausur behandelt den Verkauf von Radarwarngeräten über eBay und die zivilrechtlichen Folgen eines sittenwidrigen Kaufvertrags, insbesondere Fragen zum Widerrufsrecht, Rückabwicklung nichtiger Verträge sowie die Erstattung von Versand- und Rücksendekosten. Schwerpunkt sind Anspruchsgrundlagen auf Rückzahlung sowie kondiktionsrechtliche Probleme.
Kecke Ricke und Wütender Keiler
Die Klausur behandelt einen komplexen Sachverhalt rund um den Verkauf zweier Kunstwerke unter Beteiligung von Minderjährigen, Vertretungen, einem Irrtum bei der Herausgabe und einem anschließenden Weiterverkauf. Streitentscheidend sind anscheinend die Fragen zur wirksamen Stellvertretung, Anfechtung wegen Irrtums sowie der gutgläubige Erwerb durch einen Dritten und die möglichen Herausgabe- und Übereignungsansprüche.
Die verhinderten Badewonnen
Die Klausur befasst sich mit Ansprüchen des Sohnes S gegen seine Mutter F und gegen den Verkäufer V im Zusammenhang mit dem Erwerb und Einbau einer Luxus-Badewanne ohne Kenntnis der F, mit Schwerpunkt auf den instituten Geschäftsführung ohne Auftrag, Bereicherungsrecht sowie auf Fragen des Fernabsatzvertrags. Außerdem behandelt eine Abwandlung die Möglichkeit der Pfändung eines Autos durch einen Gerichtsvollzieher und die Rechtsbehelfe eines Dritten gegen die Pfändung.
Ungewollte Familien- und Existenzgründung
Die Klausur thematisiert Schadensersatzansprüche nach ärztlichen Behandlungsfehlern im Zusammenhang mit ungewollter Familiengründung und grenzüberschreitenden Sachverhalten. Im Mittelpunkt stehen Fragen zu den Rechtsgrundlagen von Schadensersatz bei Pflichtverletzungen im Arzt-Patienten-Verhältnis sowie die rechtliche Einordnung von Rücktritt und Widerruf im Steuerberatervertrag. Zusätzlich werden die Rechtswahl im Internationalen Privatrecht und die Anforderungen an den Schadensnachweis erörtert.
Die engagierte Schwimmlehrerin
Die Klausur behandelt eine Kündigungsschutzklage im Arbeitsrecht. Im Aktenvortrag geht es um die Wirksamkeit einer arbeitgeberseitigen Kündigung gegenüber einer angestellten Schwimmlehrerin auf Verdacht einer vertragswidrigen Verhaltensweise. Es sind die prozessualen und materiellen Voraussetzungen sowie das prozessuale Vorgehen aus anwaltlicher Sicht zu prüfen.
Der pensionierte Fußballfan
Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Problematik von Fernabsatzverträgen und Verbraucherschutz, insbesondere das Widerrufsrecht bei Online-Bestellungen von Zeitschriften und DVDs durch einen pensionierten Verbraucher. Es werden die Voraussetzungen sowie mögliche Ausnahmen des Widerrufsrechts thematisiert, auch unter Einbeziehung von persönlichen Kontakten über Außendienstmitarbeiter. Im Fokus steht die Frage, ob der Unternehmer Zahlung verlangen kann, wenn der Verbraucher den Vertrag widerruft.
Good Old Times
In dieser Fortgeschrittenenklausur werden zivilrechtliche Haftungskontinuität und -nachfolge im Rahmen eines kleingewerblichen Unternehmens (Einzelunternehmen und später OHG) behandelt. Schwerpunktmäßig werden die Haftung des Erwerbers eines Geschäftsbetriebs sowie die persönliche Haftung von Gesellschaftern vor und nach Gründung einer OHG und der Übergang von Verbindlichkeiten diskutiert. Examensrelevante Aspekte sind insbesondere die Anwendung des § 25 HGB, die Wirkung des Gesellschaftsbeitritts (§ 130 HGB) sowie Abgrenzungsfragen zur GbR.
Aus dem Leben eines Kritikers
Die Klausur behandelt verschiedene zivilrechtliche Konstellationen. Im Mittelpunkt stehen Ansprüche auf Geldentschädigung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung, die rechtlichen Rahmenbedingungen von Inhaberpapieren, sowie Fragestellungen zu Notwehr und Selbsthilfe bei Auseinandersetzungen zwischen einem Kritiker und Theaterpersonal. Weiterhin werden Zahlungsansprüche und mögliche Schmerzensgeldforderungen thematisiert.
Ausgerechnet der Fliesenfachmarkt
Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Haftung aus einem Schadensfall zwischen einem Fliesenfachmarkt, dessen Mitarbeiter und einer 6-jährigen Besucherin, die beim Spielen von einem Gabelstapler verletzt wurde. Thematisiert werden die Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung, die Zurechnung von Mitverschulden des gesetzlichen Vertreters, der Vertrag mit Drittschutzwirkung sowie die Problematik der gestörten Gesamtschuld. Es geht um Schadensersatz und Schmerzensgeldansprüche der Geschädigten.
Die Beamtenklausel in der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Die Klausur behandelt die Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung nach Eintritt der Berufsunfähigkeit einer Beamtin. Schwerpunkte sind die Auslegung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (insbesondere der sog. Beamtenklausel) und die Frage, ob eine Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit einen Anspruch auf Versicherungsleistungen auslöst. Weiterhin werden die Bindungswirkung der behördlichen Entscheidung und mögliche Einschränkungen der Versicherungsbedingungen geprüft.
Auf der Suche nach Herrn Richards
Die Klausur befasst sich mit gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Gründung, Änderung der Gesellschafterstruktur und Liquidation einer deutsch-britischen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) durch internationale Geschäftspartner. Besonderes Augenmerk liegt auf der Übertragung von Gesellschaftsanteilen an eine ausländische Kapitalgesellschaft, offenen Leistungsstörungen und Beratungsfragen eines Mandanten nach Abhandenkommen eines Gesellschafters.
Streit in der GmbH um einen Autokauf
In dieser Examensklausur geht es um einen Kaufvertrag, den der Geschäftsführer einer GmbH über seinen eigenen Privatwagen zugunsten der Gesellschaft abschließt. Ein Gesellschafter verlangt die Rückabwicklung des Geschäfts und stellt die Wirksamkeit des Kaufvertrags in Frage. Zu prüfen sind Zahlungsansprüche der Gesellschaft gegen den Geschäftsführer sowie deren Durchsetzbarkeit, insbesondere vor dem Hintergrund gesellschafts- und schuldrechtlicher Vorschriften.
Streit um Teilzeit
Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Auseinandersetzung um die Verringerung der Arbeitszeit einer kaufmännischen Angestellten gemäß § 8 TzBfG. Der Schwerpunkt liegt auf der Auslegung und Anwendung der Vorschriften zur Teilzeit im Arbeitsverhältnis, insbesondere den Anspruchsvoraussetzungen, betrieblichen Gründen und arbeitsvertraglichen/betrieblichen Regelungen. Es sind prozessuale Aspekte und Beweisfragen zu beachten.
Haftungsfallen auf dem Weg zum Kommanditisten
Die Klausur behandelt haftungsrechtliche Fragen auf dem Weg zur Kommanditistenstellung in einer neu gegründeten Kommanditgesellschaft (KG). Im Fokus steht die Haftung des als Kommanditisten beabsichtigten B für Verbindlichkeiten aus verschiedenen Zeitpunkten sowie der Einfluss von Eintragung und Bekanntgabe gegenüber Dritten.
Kellner in kündigungsrechtlichen Nöten
Die Klausur behandelt zentrale Probleme des Kündigungsschutzes im Kleinbetrieb. Streitpunkte sind insbesondere die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes gemäß § 23 KSchG, der Betriebsübergang nach § 613a BGB, das Widerspruchsrecht der Arbeitnehmer sowie die Wirksamkeit und Frist einer Kündigung. Die Konstellation ist typisch für arbeitsrechtliche Streitigkeiten in der Praxis kleinerer Unternehmen.
* "Kauf eines Reitpferds nach der Schuldrechtsmodernisierung
Die Klausur behandelt einen Pferdekauf zwischen einer privaten Käuferin und einer regelmäßig mit Pferden handelnden Reitschule nach Schuldrechtsmodernisierung. Streitpunkte sind insbesondere Sachmängelgewährleistung nach neuem Recht, Anspruchsgrundlagen beim Verbrauchsgüterkauf und mögliche Ansprüche im Zusammenhang mit einem Wertgutachten und Schadensersatz wegen eines überfahrenen Hundes. Die Fälle umfassen Käuferansprüche, Gutachterhaftung und die Haftung rund um einen Transport-Schaden.
* "Streit um den Regenwurm
Die Klausur schildert eine Auseinandersetzung auf einem Spielplatz um die Aneignung und den Besitz eines Regenwurms zwischen einem Kind (S) und einer Rentnerin (R). Es sind Ansprüche auf Herausgabe sowie verschiedene Schadensersatzansprüche – insbesondere aus Besitzschutz, Deliktsrecht und Tierhalterhaftung – und prozessuale Fragen zur örtlichen und sachlichen Zuständigkeit sowie Prozessführungsbefugnis zu prüfen. Eine Abwandlung betrifft Schadensersatz für Behandlungskosten aufgrund eines durch einen Hundetodesfall verursachten Nervenzusammenbruchs.
Jahrhundertwein
Die Klausur behandelt die typischen Probleme des Versendungskaufs nach der Schuldrechtsreform. Im Mittelpunkt stehen die Fragen zu Gefahrübergang, Schadensersatz und Rückabwicklung beim Untergang der Ware auf dem Transportweg, insbesondere unter Berücksichtigung von § 447 BGB und den Pflichten beim Versendungskauf. Eine Abwandlung thematisiert die Eigenversendung durch den Verkäufer mittels Erfüllungsgehilfen.
Bequemlichkeit hat ihren Preis
Die Klausur befasst sich mit verschiedenen zivilrechtlichen Fragestellungen rund um die Übersendung und den Einbau unbestellter Waren (500 Navigationsgeräte) an eine GbR. Sie prüft Ansprüche des angeblichen Verkäufers gegen die GbR, insbesondere im Hinblick auf den Verbraucherschutz bei unbestellter Ware, den gutgläubigen Eigentumserwerb und Fragen der Fahrnisverbindung sowie Eigentumsvorbehalt. Es sind außerdem Abwandlungen enthalten, die die Rückabwicklung nach erfolgter Zahlung und die Herausgabe der Geräte bei weiter bestehendem Eigentumsvorbehalt betreffen.
Mietverhältnisse über Wohnraum in der Jurafuchs-Lernapp
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