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Jurafuchs
Strafrecht

Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB

Die gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB) erfasst Qualifikationen des § 223 StGB bei Einsatz besonders gefährlicher Mittel oder Begehungsweisen, etwa mittels Waffe, gemeinschaftlich oder hinterlistigen Überfalls. Streitig sind das Verständnis von 'Waffe' und 'gefährlichem Werkzeug', sowie die Abgrenzung zwischen gemeinschaftlicher Begehung und Mittäterschaft. Beliebte Klausurkonstellationen: Gefährliches Werkzeug, Mittäterschaft (§ 25 II), Versuch (§ 22).

Zu diesem Thema haben wir 96 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JURA 2026Fortgeschrittene

Betrug im Brauhaus, Kampf vorm Kiosk

Die Klausur thematisiert die Strafbarkeit des C und behandelt dabei Betrug im Zusammenhang mit einem Brauhausbesuch (Dreiecksbetrug), sowie einen qualifizierten räuberischen Diebstahl und eine gefährliche Körperverletzung bei einem Vorfall im Kiosk. Zentral diskutiert werden Aspekte des Tatbestands, der mittelbaren Täterschaft, des Alternativvorsatzes und des Konkurrenzverhältnisses im Strafrecht.

· JURA 2026, 2020
Betrug (§ 263 StGB)Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
ZjS 2026Anfänger:innen

Anfängerhausarbeit: „Ein frevelhaftes Unterfangen“

Im Mittelpunkt des Falls steht ein gemeinsamer Diebstahlsplan von A und B, die versuchen, den Opferstock einer Dorfkirche zu entwenden. Während des Versuchs werden sie von Pfarrer P überrascht, woraufhin B den Pfarrer niederschlägt und in den Kofferraum sperrt. Anschließend bedroht B seinen Komplizen A mit einem Schraubenzieher, übernimmt das Fluchtfahrzeug und fährt mit dem gefesselten Pfarrer davon. Die strafrechtliche Würdigung bezieht sich unter anderem auf versuchten Diebstahl, gefährliche Körperverletzung, Nötigung und die strafbare Freiheitsberaubung.

Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Täterschaft und Teilnahme(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)+5 weitere
ZjS 2026Anfänger:innen

Anfängerhausarbeit: K.O.-Tropfen

In diesem Strafrechtsfall versucht B, zusammen mit seinem Freund A, die Kommilitonin E mit K.O.-Tropfen zu betäuben und kompromittierende Fotos anzufertigen, um sie zu demütigen. Durch eine Verwechslung wäre beinahe die Schwester S zum Opfer des Angriffs geworden, der jedoch im letzten Moment verhindert wird. Einige Wochen später kommt es infolge emotionaler Verzweiflung zu einem Angriff mit einem Messer durch B auf E. Schwerpunktmäßig werden Fragen zur Qualifikation von K.O.-Tropfen als gefährliches Werkzeug, zur Behandlung eines error in persona bei der Rücktrittsprüfung sowie zum Vorliegen niedriger Beweggründe bei einer Trennungstötung aufgeworfen.

Täterschaft und TeilnahmeGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBMord, § 211 StGB+5 weitere
JA 2026Anfänger:innen

„Verhängnisvolle Eifersucht“

Die Klausur thematisiert einen tödlich verlaufenen BDSM-Vorfall, bei dem die Täterin nach objektiver Sorgfaltswidrigkeit und dem maßgeblichen Gefahrenzusammenhang für eine fahrlässige Tötung verantwortlich sein könnte. Es sind zudem Fragen der Einwilligung, Sittenwidrigkeit nach § 228 StGB sowie der eigenverantwortlichen Selbstgefährdung zu prüfen. Die Fallbearbeitung verlangt eine differenzierte Auseinandersetzung mit der Abgrenzung zwischen einverständlicher Fremd- und Selbstgefährdung im Kontext sadomasochistischer Handlungen.

Burghardt, Dilek· JA 2026, 122· 120 Min Bearbeitung
Betrug (§ 263 StGB)Schwere Brandstiftung, § 306a StGB Schwere Körperverletzung, § 226 StGB+13 weitere
JA 2026FortgeschritteneAnfänger:innen

„Der ,eigenmächtige‘ Überstundenbonus“

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit der T im Zusammenhang mit dem Diebstahl einer Uhr (‚Überstundenbonus‘), dem Beisichführen einer Schusswaffe sowie eines Messers, und einem tätlichen Angriff, wobei insbesondere das Beisichführen gefährlicher Werkzeuge und deren Einordnung nach § 244 StGB und § 224 StGB thematisiert werden. Im Fokus stehen die Qualifikationstatbestände des schweren Diebstahls und der gefährlichen Körperverletzung.

Yildirim, Frankenreiter· JA 2026, 28· 120 Min Bearbeitung
Betrug (§ 263 StGB)Geldwäsche (§ 261 StGB)Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)+5 weitere
ZjS 2025Fortgeschrittene

Examensübungsklausur: Wer bremst, verliert – und wer überholt, riskiert alles

Pamilla (P) und Sajan (S) liefern sich mit hochmotorisierten Fahrzeugen spontan ein Rennen auf einer Landstraße, wobei P auf der Gegenfahrbahn bleibt und beide deutlich zu schnell fahren. Im Verlauf ignorieren sie bewusst die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer. P kollidiert bei einem Überholmanöver nach einer Kuppe mit dem Fahrzeug der entgegenkommenden Gali (G), die lebensgefährlich verletzt und dauerhaft querschnittsgelähmt wird. Der Fall thematisiert strafrechtliche Aspekte rund um verbotene Kraftfahrzeugrennen, fahrlässige und vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs sowie mögliche Delikte gegen Leib und Leben. Die Prüfung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von P und S in Bezug auf das Unfallgeschehen steht im Mittelpunkt.

Täterschaft und TeilnahmeSchwere Körperverletzung, § 226 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
ZjS 2025Fortgeschrittene

Examensübungsklausur: Hools, Corona und ein Supersportwagen

Im Fall geht es um mehrere strafrechtliche Problemstellungen: T beteiligt sich als Hooligan an einer Prügelei mit gegnerischen Fußballfans, nimmt infiziert an einer Corona-Demonstration teil und greift einen Polizeibeamten körperlich sowie durch Anspucken an. Zudem geht es um den Supersportwagenfahrer X, der auf einer unbegrenzten Autobahn mit extrem hoher Geschwindigkeit einen Geschwindigkeitsrekord erzielen und filmen will. Zentral sind Fragestellungen rund um die Strafbarkeit von Körperverletzungen im Rahmen von Raufhändeln, die Begehung von Straftaten im Zusammenhang mit Demonstrationen und Infektionsschutz, sowie die strafrechtliche Relevanz des sogenannten Alleinrasens gemäß § 315d StGB.

Christine Morgenstern· ZJS 2025, 1150
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBTätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, § 114 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
JA 2025Fortgeschrittene

„Der Tortenwurf“

In dieser Übungsklausur wird die Strafbarkeit einer politischen Aktivistin geprüft, die während einer Wahlkampfveranstaltung einer Partei im Bundestagswahlkampf 2025 den Spitzenkandidaten mit einer Sahnetorte bewirft. Im Mittelpunkt stehen Fragen zu Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und (tätlicher) Beleidigung, insbesondere mit Blick auf Schutzbereiche und politische Meinungsäußerung.

Reinhardt, Schlicksupp· JA 2025, 914· 120 Min Bearbeitung
Beleidigung, § 185 StGBSachbeschädigung (§ 303 StGB)Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)+5 weitere
JA 2025Anfänger:innen

Student auf Abwegen

Die Klausur thematisiert zwei Hauptaspekte: Zum einen die Strafbarkeit eines Studenten, der einen Prüfer mit Gewalt in den Main stößt, um die Prüfungsunterlagen zu zerstören und dabei zumindest billigend in Kauf nimmt, dass der Prüfer verletzt oder getötet wird. Zum anderen wird die Strafbarkeit eines Arztes geprüft, der dem bewusstlosen Studenten zur Lebensrettung den Arm amputiert, ohne dessen Einwilligung oder die Angehörigen erreicht zu haben. Schwerpunktmäßig werden insbesondere die Abgrenzung von Totschlag und Körperverletzung sowie die Einwilligung in den ärztlichen Eingriff erörtert.

Petersen· JA 2025, 649· 120 Min Bearbeitung
Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBTotschlag, § 212 StGBTrunkenheit im Verkehr, § 316 StGB+5 weitere
JA 2025FortgeschritteneAnfänger:innen

Wer dazugehören will …?

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit von A und S im Zusammenhang mit einer Körperverletzung durch Tritte mit Spikes sowie der Beihilfe durch neutrale Handlungen. Weiterhin wird der Rücktritt vom versuchten Mord im Rahmen eines mehraktigen Geschehens geprüft. Es geht insbesondere um typische Probleme des Allgemeinen Teils wie Täterschaft und Teilnahme, Versuch und Rücktritt.

Folly-Worger· JA 2025, 459· 120 Min Bearbeitung
Mord, § 211 StGBSchwere Körperverletzung, § 226 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
JA 2025Fortgeschrittene

Schlecht erzogen, viel getrunken

Die Klausur behandelt eine Revision im Strafverfahren aus Sicht des Nebenklägers, insbesondere im Hinblick auf klassische Revisionsgründe wie die Verletzung der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung und die Zurückweisung eines Beweisantrags. Im zugrundeliegenden Sachverhalt geht es um Körperverletzung mittels hinterlistigen Überfalls, einen anschließenden Vorwurf der Trunkenheitsfahrt sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis. Die Prüfung umfasst auch prozessuale Fragen des Revisionsverfahrens.

Bischoff, Herrmann· JA 2025, 414· 300 Min Bearbeitung
Besonders schwere Brandstiftung, § 306b StGB Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGBSchwere Brandstiftung, § 306a StGB +5 weitere
JuS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur – Strafrecht: Tödliche TikTok-Inspiration

In dieser Anfängerklausur wird ein tödlicher Vorfall im Zusammenhang mit einer Social-Media-App einer strafrechtlichen Prüfung unterzogen. Im Zentrum stehen die Tatbestandsmerkmale von Totschlag sowie Fragen der objektiven Zurechnung und des subjektiven Tatbestands. Die Bearbeitung behandelt auch Probleme der Schuld und denkbare Rechtfertigungsgründe.

Professor Dr. Robert Esser, Lea Urban· JuS 2025, 328· 120 Min Bearbeitung
Totschlag, § 212 StGBObjektive ZurechnungSchuld+8 weitere
ZjS 2025Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenübungsklausur zu Körperverletzungs- und Straßenverkehrsdelikten: Grillen mit Hindernissen

Im Mittelpunkt des Falls steht Onkel Otto, der einen Stuhl im Vorfeld eines Familiengrillens so manipuliert, dass er beim Hinsetzen zusammenbricht. Ziel seiner Handlung ist es, seine Nichte Nina zu erschrecken und ihr Schmerzen zuzufügen, tatsächlich trifft es jedoch Pauline, die sich auf den präparierten Stuhl setzt und dabei erhebliche Verletzungen erleidet. Danach versucht Otto, die Beweise der Stuhlmanipulation zu vernichten, indem er die Schrauben auf Straßenbahngleise wirft, wodurch eine Entgleisungsgefahr für eine ankommende autonome Straßenbahn entsteht. Schließlich verursacht Otto beim Verlassen der Tankstelle einen Unfall mit einem geparkten Auto und entfernt sich, ohne den Schaden zu melden. Der Fall behandelt schwerpunktmäßig Problemkreise der versuchten und vollendeten Körperverletzung, Irrtumsfragen, Gefährdungsdelikte im Zusammenhang mit § 315e StGB sowie das Unerlaubte Entfernen vom Unfallort.

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGBSachbeschädigung (§ 303 StGB)Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
JA 2025Anfänger:innenFortgeschrittene

Plagiat mit Todesfolge

Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung mehrerer Handlungen der Alexandra (A), darunter das Fälschen von Studienleistungen, eine versuchte Anstiftung zum Diebstahl und eine Freiheitsberaubung mit Todesfolge. Im Mittelpunkt stehen die Prüfung von Vermögensdelikten, die versuchte Anstiftung, sowie die rechtliche Einordnung der Freiheitsberaubung, welche zu schweren Verletzungen und letztlich zum Tod des Opfers führt.

Schach· JA 2025, 208· 120 Min Bearbeitung
Versuch der Anstiftung zur Falschaussage, § 159 StGBUntreue (§ 266 StGB)Freiheitsberaubung, § 239 StGB+13 weitere
JA 20251. Staatsexamen

Mila und die Geldautomaten

Die Klausur behandelt zunächst zwei Fälle am Geldautomaten: Zum einen entnehmen F und M, arbeitsteilig und unter Ablenkung eines Opfers, 200 EUR aus einem Geldautomaten; zum anderen versucht das Paar, in ähnlicher Weise erneut Geld zu erlangen, wobei es schließlich M allein gelingt, nach einem Stoß gegen das Opfer 300 EUR zu entwenden. Im weiteren Verlauf werden die Vernachlässigung und die daraus resultierende schwere Gesundheitsschädigung ihrer Tochter Mila durch F und M geschildert. Die Prü­fung richtet sich auf die strafrechtliche Verantwortlichkeit der beiden hinsichtlich Diebstahl, Mittäterschaft, gefährlicher Körperverletzung durch Unterlassen und Misshandlung von Schutzbefohlenen.

Moldenhauer· JA 2025, 28· 300 Min Bearbeitung
UnterlassenGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBMisshandlung von Schutzbefohlenen, § 225 StGB+5 weitere
JA 20241. Staatsexamen

Schwangerschaft in Not

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit der Beteiligten V, M und A im Zusammenhang mit einer unfreiwilligen Freiheitsberaubung, einer körperlichen Auseinandersetzung mit schwerer Verletzung, sowie einem ärztlichen Eingriff gegen den Willen der Patientin. Dabei werden zentrale Probleme wie Notwehr, rechtfertigende und entschuldigende Notstände, gefährliche Körperverletzung, der Beginn des menschlichen Lebens sowie strafrechtliche Implikationen des ärztlichen Heileingriffs diskutiert.

Nussbaum· JA 2024, 740· 300 Min Bearbeitung
Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGBNötigung, § 240 StGBAussetzung, § 221 StGB+5 weitere
JuS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur – Strafrecht: Potsdamer Sommerfestspiele

Die Klausur behandelt grundlegende strafrechtliche Fragestellungen anhand eines Sachverhalts rund um die Potsdamer Sommerfestspiele. Sie richtet sich an Studierende der Anfangssemester und soll den Umgang mit dem Gutachtenstil sowie die typische Fallbearbeitung im Strafrecht einüben. Schwerpunkte und genaue Themen können ohne weiteren Inhalt nicht näher angegeben werden.

Dr. Maximilian Lenk· JuS 2024, 322· 120 Min Bearbeitung
Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBSchuld+2 weitere
JA 2024Anfänger:innenFortgeschrittene

Der Schlagstock schlägt, ein Funke genügt

Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragen im Zusammenhang mit einer Sitzblockade im Rahmen eines Klimaprotests. Thematisiert werden insbesondere Nötigung, mittelbare Täterschaft, Mordmerkmale und Mord durch Unterlassen. Die Strafbarkeit der Beteiligten B, C und D nach ausgewählten StGB-Normen ist zu prüfen.

Peters· JA 2024, 30· 120 Min Bearbeitung
UnterlassenMord, § 211 StGBNötigung, § 240 StGB+12 weitere
JURA 2023Fortgeschrittene

»Guter Rat ist nicht teuer«

Die Klausur behandelt vornehmlich strafrechtliche Probleme des Besonderen Teils, darunter das Akzessorietätsproblem aus § 28 StGB bei gekreuzten Mordmerkmalen. Thematisiert werden zudem Aspekte des besonders schweren Diebstahls bei bewusstlosen Opfern sowie Straftatbestände wie Totschlag, Mord, Aussetzung und gefährliche Körperverletzung. Im Mittelpunkt stehen das gemeinsame Vorhaben zur Tötung und die anschließende Wegnahme von Wertgegenständen durch einen Dritten.

Mord, § 211 StGBTotschlag, § 212 StGBDiebstahl (§ 242 StGB)+5 weitere
JuS 2023Anfänger:innen

Anfängerklausur – Strafrecht: Eine Feier mit tödlichen Folgen

In der Klausur geht es schwerpunktmäßig um die Strafbarkeit des erfolgsqualifizierten Versuchs und die damit verbundene Zurechnungsproblematik, insbesondere die Zusammenhänge zwischen Handlungs- und Erfolgsgefährlichkeit sowie das Dazwischentreten Dritter. Ein weiterer Fokus liegt auf der Zurechnungsunterbrechung bei eigenverantwortlicher Selbstgefährdung oder atypischem Kausalverlauf sowie Irrtümern über den Kausalverlauf. Außerdem wird die objektive Vorhersehbarkeit und Zurechnung beim Fahrlässigkeitsdelikt beleuchtet. Die Sachverhalte beziehen sich auf strafrechtliche Wertungen im Zusammenhang mit einer folgenschweren Feier und deren verschiedenen rechtlichen Implikationen.

Schweiger· JuS 2023, 647
Objektive ZurechnungKausalitätFahrlässigkeit+4 weitere
JuS 20232. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Strafrecht: Mehr Schein als Sein: Corona-Impfung selbst gemacht

Die Klausur behandelt die strafrechtliche Einordnung von Eingriffen im Zusammenhang mit einer selbst durchgeführten Corona-Impfung. Schwerpunktmäßig werden die Abgrenzung eines Heil eingriffs und der Einsatz einer Spritze als gefährliches Werkzeug sowie die mögliche Lebensgefährdung und die Auslegung des § 224 I Nr. 5 StGB analysiert. Weiterhin wird die ärztliche Heilbehandlung als Körperverletzung und das Vorliegen eines Erlaubnistatbestandsirrtums geprüft. Besonders relevant ist zudem die Frage der Verhältnismäßigkeit einer Durchsuchungsanordnung und das Erfordernis einer Anhörung im Zusammenhang mit Gesundheitszeugnissen.

Neubacher, Lindenberger· JuS 2023, 501
Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGBUrkundenfälschung (§ 267 StGB)Rechtfertigungsgründe+3 weitere
JA 2023Fortgeschrittene

Bullet Dodging

Die Klausur behandelt die Abgrenzung von dolus eventualis und grober Fahrlässigkeit sowie verschiedene Qualifikationen der gefährlichen Körperverletzung. Im Mittelpunkt stehen Teilrücktritt und Rücktritt bei mehreren Beteiligten, außerdem der bewusste nachzeitig-extensive Notwehrexzess.

Hotz· JA 2023, 202· 120 Min Bearbeitung
Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGBMord, § 211 StGBNötigung, § 240 StGB+5 weitere
JURA 2022Fortgeschrittene

Zwischenprüfungsklausur Strafrecht

Der Fall behandelt eine eskalierende Demonstration, bei der es zu tödlichen und schwerwiegenden Gewalttaten kommt. Thematisiert werden insbesondere Notwehr, Notstand und Festnahmerecht sowie verschiedene strafrechtliche Delikte rund um den Einsatz von Schusswaffen im Kontext Diebstahl und Körperverletzung. Die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Beteiligten A und C steht im Mittelpunkt.

Robert Esser, Stefan Kim· JURA 2022, 1333
RechtfertigungsgründeTotschlag, § 212 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+4 weitere
ZjS 2022FortgeschritteneAnfänger:innen

Anfängerübungsklausur: Alte Feindschaft

Im Mittelpunkt des Falls steht die wechselseitige Eskalation zwischen den verfeindeten O und T, bei der es zunächst zu einer gefährlichen körperlichen Auseinandersetzung durch einen Schusswaffengebrauch kommt. Im weiteren Verlauf versucht O, sich durch einen geplanten Schlag zu behaupten, verzichtet jedoch angesichts des Kindes auf sein Vorhaben. Schließlich stellt T O eine Falle, die versehentlich den ahnungslosen Nachbarn N verletzt. Im Vordergrund stehen Fragen der Strafbarkeit wegen Körperverletzung, Irrtumsproblematik, Rücktritt und Versuch sowie der Notwehr gemäß StGB.

RechtfertigungsgründeÜble Nachrede, § 186 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
ZjS 2022FortgeschritteneSchwerpunktbereich

Übungsfall: Das Abfalldilemma

Im Mittelpunkt des Falls steht der Geschäftsführer einer Lackfabrik, der aus Kostengründen auf eine vorgeschriebene umweltrechtliche Genehmigung verzichtet und in der Folge giftige Produktionsabfälle unsachgemäß entsorgt. Durch das Vergraben und spätere Versenken von Fässern mit Chemikalien kommt es zu erheblichen Umweltschäden, darunter die Verunreinigung des Bodens, das Absterben von Pflanzen und Tieren sowie die Beeinträchtigung eines Badesees. Außerdem kommt es zu einer tödlichen Körperverletzung, als ein Badegast versehentlich von einem Fass getroffen wird. Der Fall behandelt die zentralen Fragen nach der Strafbarkeit der handelnden Personen insbesondere im Umweltstrafrecht (§§ 324a, 330 StGB) und geht zudem auf gemeinschaftsgefährdende Delikte des Allgemeinen Teils ein.

Täterschaft und TeilnahmeSchwere Körperverletzung, § 226 StGBBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
JuS 20222. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Strafrecht: Verhängnisvolle Feier

In der Klausur stehen Fragen zur eigenverantwortlichen Selbstgefährdung und einverständlichen Fremdgefährdung im Mittelpunkt, insbesondere die möglichen Auswirkungen auf Zurechnung oder Rechtswidrigkeit sowie unterschiedliche Lösungsansätze. Daneben werden die Voraussetzungen einer psychischen Beihilfe und die damit verbundene Problematik der Sperrwirkung nach § 30 II StGB behandelt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der materiellen Ausgestaltung der Heimtücke, der Verwendung gemeingefährlicher Mittel sowie der Prüfung niedriger Beweggründe.

Gafus, Weigl· JuS 2022, 336
Objektive ZurechnungMord, § 211 StGBTäterschaft und Teilnahme+3 weitere
JURA 2022Anfänger:innen

Eine schrecklich nette Familie

Die Hausarbeit thematisiert zentrale Probleme des strafbefreienden Rücktritts beim Versuch, insbesondere bei aberratio ictus und der Freiwilligkeit des Rücktritts. Zudem wird die Gebotenheit von Notwehrhandlungen im familiären Kontext beleuchtet sowie die Garantenstellung aufgrund Ehe, familiärer Beziehung und möglicher Ingerenz diskutiert.

Versuch und RücktrittRechtfertigungsgründeUnterlassen+3 weitere
JuS 20212. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Strafrecht: Der gedopte Boxer

In der Klausur werden zentrale Fragestellungen zum Vermögensschaden bei einem nichtigen Kaufvertrag mit verbotenem Zweck und zur Bedeutung der Täuschung behandelt. Ein Schwerpunkt liegt zudem auf der Besprechung der Wegnahme im Raub und dem Verhältnis zur räuberischen Erpressung, einschließlich der Bewertung einer ungeladenen Pistole als gefährliches Werkzeug. Weiterhin wird auf die Anforderungen und Problemfelder des Zurechnungszusammenhangs sowie des Einverständnisses im Kontext körperlicher Auseinandersetzungen, wie etwa beim Boxsport, eingegangen. Im Vordergrund stehen insbesondere die strafrechtlichen Abgrenzungen und die Anwendung spezieller Prüfungspunkte zu Gefährdungsdelikten, Werkzeugdefinitionen und Rechtfertigungsgründen.

Großmann· JuS 2021, 1054
Betrug (§ 263 StGB)Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGBRaub (§ 249 StGB)+5 weitere
JURA 2021Anfänger:innen

Folgenschwere Vorurteile

In diesem Sachverhalt aus einer Anfängerhausarbeit im Strafrecht steht die Prüfung von Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründen nach einer am Straßenverkehr und durch Vorurteile geprägten Gefahrensituation im Fokus. Es werden verschiedene Delikte aus dem Besonderen Teil, insbesondere Tötungs- und Körperverletzungsdelikte, aber auch eine Sachbeschädigung und der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr thematisiert. Der Fall eignet sich besonders für die Einordnung und systematische Prüfung strafrechtlicher Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe.

Tonio Walter, Patrick Michler· JURA 2021, 844
RechtfertigungsgründeSchuldTotschlag, § 212 StGB+5 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Die missglückte Berufung

Die Klausur behandelt eine strafrechtliche Revisionsklausur im Zusammenhang mit einer Verurteilung wegen räuberischen Diebstahls. Im Mittelpunkt stehen sowohl materiell-rechtliche als auch prozessuale Fragen zur Wirksamkeit und Handhabung von Berufung und Revision, insbesondere im Hinblick auf Zustellungsmängel und Verfahrensrechte.

Lauer· JA 2021, 763· 300 Min Bearbeitung
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Totschlag, § 212 StGBBeleidigung, § 185 StGB+5 weitere
ZjS 2021Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Die große Corona-Sause

Im Mittelpunkt des Falls steht eine Geburtstagsfeier, die trotz einer behördlichen Corona-Verordnung mit zahlreichen Gästen abgehalten wird. A, wissentlich mit COVID-19 infiziert und kürzlich aus einem Risikogebiet zurückgekehrt, verheimlicht seine Symptome und infiziert durch engen Kontakt weitere Partygäste. Einer der Anwesenden, B, nutzt seine Infektion gezielt, um aus Wut seinen Nachbarn N anzustecken, was tödliche Folgen hat. Die Klausur fragt nach der Strafbarkeit von A und B nach dem StGB, insbesondere im Hinblick auf Körperverletzungs- und Tötungsdelikte in Zusammenhang mit der Virusübertragung.

Alexander Benz· ZJS 2021, 522
Körperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGBRechtfertigungsgründeTotschlag, § 212 StGB+5 weitere
ZjS 2021Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: „Boxkampf mit Folgen“

Im Rahmen eines vom Preisspender S organisierten Boxturniers wird Profiboxer T zum Sieger erklärt, nachdem er regelkonforme Schläge gegen seinen Kontrahenten G ausführt, wodurch G eine dauerhafte Gesichtsverletzung erleidet. Kurz nach dem Turnier wird bekannt, dass T das Dopingmittel Stanozolol von seiner Sportärztin A erhalten hat, was einen Verstoß gegen die Wettkampfregeln darstellt. T wird daraufhin disqualifiziert und G zum Sieger erklärt. Die Klausur fokussiert auf die strafrechtlichen Aspekte des Dopingeinsatzes, insbesondere die Einwilligungsdogmatik sowie Vermögensdelikte. Zu prüfen ist die Strafbarkeit von A und T nach dem StGB.

Maximilian Nussbaum· ZJS 2021, 350
Täterschaft und TeilnahmeSchwere Körperverletzung, § 226 StGBVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+5 weitere
ZjS 2021Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: „Skull Breaker Challenge“ Social Media Trends und deren körperliche Folgen

A wird von seinen Freunden B und D im Rahmen eines Treffens dazu gebracht, an der sogenannten „Skull Breaker Challenge“ teilzunehmen, wobei ihm seine Freunde die Beine wegtreten und er schwer stürzt. Es entstehen erhebliche gesundheitliche Schäden, die berufliche Folgen für A nach sich ziehen. Im Mittelpunkt steht die strafrechtliche Verantwortung von B und D, insbesondere im Hinblick auf Körperverletzungsdelikte und Fragen der eigenverantwortlichen Selbstgefährdung. Außerdem wird die Möglichkeit geprüft, für A als Nebenkläger mit geringem Aufwand Schmerzensgeld zu erhalten.

Schwere Körperverletzung, § 226 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBNötigung, § 240 StGB+5 weitere
JURA 2021Examensklausur1. Staatsexamen

Bruderhahn

Die Klausur behandelt klassische und aktuelle Probleme aus dem Bereich der Eigentumsdelikte, insbesondere die Zueignungsabsicht bei Diebstahl, sowie weitere Fragestellungen wie Rechtfertigungsgründe (Notwehr), Beteiligung durch Unterlassen, und steht zudem im Kontext von Tierschutzaktionen. Der Fall ist anspruchsvoll und umfasst mehrere Handlungsalternativen und Beteiligtenkonstellationen.

Tamara Schneider· JURA 2021, 201
Diebstahl (§ 242 StGB)RechtfertigungsgründeTäterschaft und Teilnahme+5 weitere
ZjS 2021Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Der falsche Freund

A plant gemeinsam mit B die Entführung des wohlhabenden O, um dessen Ehefrau zur Zahlung eines hohen Lösegelds zu bewegen und die sofortige Drohung mit der Tötung von O einzusetzen. B stimmt zunächst zu, beteiligt sich aber letztlich nicht an der Tat, woraufhin A sein Vorhaben abbricht. Später verletzt A den Radfahrer F absichtlich und nimmt dabei den Tod von F in Kauf, um eine langjährige Freiheitsstrafe zu erlangen. Die Klausur befasst sich schwerpunktmäßig mit versuchter Beteiligung gemäß § 30 StGB sowie mit den Qualifikationsmerkmalen bei gefährlicher Körperverletzung und möglichen Mordmerkmalen, insbesondere Habgier. Zu prüfen ist die Strafbarkeit von A und B.

Martin Piazena· ZJS 2021, 72
Mord, § 211 StGBKörperverletzung im Amt, § 340 StGBSchwere Körperverletzung, § 226 StGB+5 weitere
ZjS 2020Examensklausur1. Staatsexamen

Fortgeschrittenen- und Examensklausur: Ein mitleidiger Einbrecher

Im Mittelpunkt des Falles steht Hubert Hampel (H), der aus dem Haus des Otto Olm (O) Wertgegenstände entwenden will. Während des Einbruchs trifft H auf den bereits getöteten O und bricht sein Vorhaben aus Mitleid ab bzw. verlässt im Abwandlungsfall panikartig das Haus mit einem Laptop, der Thea (T), der Tochter des O, gehört. Zentral sind strafrechtliche Fragen zu Versuch, Rücktritt vom Versuch sowie zur Qualifikation der Tat (§§ 249, 250 StGB), insbesondere im Hinblick auf Raub, Diebstahl und mögliche Rücktrittsvoraussetzungen. In der Abwandlung spielen außerdem Eigentumsverhältnisse am Diebesgut und der ausschließliche Gewahrsam Dritter eine Rolle.

Wolfgang Mitsch· ZJS 2020, 634
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Schwerer Raub (§ 250 StGB)+5 weitere
JA 20201. Staatsexamen

Besondere Zeiten – besondere Maßnahmen

Die Klausur thematisiert eine strafrechtliche Revision im Assessorexamen vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie. Der Fall behandelt unter anderem Fragen zur Durchführung eines öffentlichen Strafprozesses unter pandemiebedingten Auflagen, Prozesshandlungen und Rechte des Angeklagten sowie potenzielle Verfahrensfehler, insbesondere hinsichtlich der Unparteilichkeit des Gerichts und der Gewährung von Verfahrensrechten.

Lutzebäck, Mehmel· JA 2020, 614· 300 Min Bearbeitung
Besondere VerfahrenKörperverletzung im Amt, § 340 StGBSchwere Körperverletzung, § 226 StGB+5 weitere
ZjS 2020Anfänger:innen

Anfängerklausur: Die missglückte Cold-Water-Challenge

Im Mittelpunkt des Falls steht A, der seinem langjährigen Freund F einen Radlader vermietet, dessen Überlastungswarneinrichtung defekt ist. F nutzt das Fahrzeug für eine Cold-Water-Challenge seines Kegelklubs, bei der durch einen Unfall ein Klubmitglied tödlich verletzt wird. Streitig ist insbesondere, ob und inwieweit sich A und F strafbar gemacht haben, insbesondere wegen Fahrlässigkeitsdelikten, unterlassener Hinweis- oder Sorgfaltspflichten sowie Beihilfe. Im abgewandelten Sachverhalt liegt der Schwerpunkt auf der Vorsatztat von F und der möglichen strafrechtlichen Verantwortlichkeit des A als Gehilfe bei einer vorsätzlichen Tötung.

Patrick Pörtner· ZJS 2020, 469
Fahrlässige Tötung, § 222 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBUnterlassen+5 weitere
JA 2020Anfänger:innen

Fußball unter Nachbarn

Die Klausur behandelt einen Nachbarschaftskonflikt, bei dem T einen Sprengsatz am Auto seines Nachbarn O anbringt, um diesen zu töten. Im Ergebnis wird O jedoch nur leicht verletzt, da sich der Sprengsatz als harmloser Silvesterknaller entpuppt. Zentral sind die Prüfung von Mordmerkmalen, Versuch, gefährliche Körperverletzung und die objektive Zurechnung bei einem Irrtum über den Kausalverlauf.

Gebauer· JA 2020, 351· 120 Min Bearbeitung
Objektive ZurechnungNötigung, § 240 StGBSachbeschädigung (§ 303 StGB)+5 weitere
JA 2020Fortgeschrittene

Kinder des Himmels

Im Fall 'Kinder des Himmels' steuert Peter, ein Sektenmitglied und Pilot, mit dem Vorsatz, die Flugzeuginsassen zu töten, ein Flugzeug absichtlich in den Tod. Eine Sektenkollegin unterstützt ihn psychisch. Zu prüfen sind Tötungs- und Körperverletzungsdelikte bezüglich ihrer Strafbarkeit nach dem StGB.

Cornelius, Birner· JA 2020, 188· 120 Min Bearbeitung
Mord, § 211 StGBBesonderer TeilTotschlag, § 212 StGB+5 weitere
ZjS 2020Anfänger:innenFortgeschrittene

Anfängerhausarbeit: Eheglück am Valentinstag

A plant, seine Ehefrau F mit Gift zu töten, um mit seiner Geliebten G und dem Schmuck der F ein neues Leben zu beginnen. G überredet A zur Tat, geht aber von einer anderen Vorgehensweise aus, während J als Freund A bei der Beschaffung des Giftes unterstützt, obwohl er von den wahren Absichten weiß. Im Zentrum des Falls stehen das Verhältnis von Totschlag und Mord nach §§ 212, 211 StGB, die Auslegung von Mordmerkmalen, Versuchsbeginn und mittelbare Täterschaft sowie Beihilfe durch berufstypisches Verhalten. Außerdem sind Aspekte des Pflanzenschutzgesetzes zu beachten. Es ist zu prüfen, wie sich A, G und J strafbar gemacht haben könnten.

Carolin Hermann, M.mel.· ZJS 2020, 150
Täterschaft und TeilnahmeVersuch der Anstiftung zur Falschaussage, § 159 StGBMord, § 211 StGB+5 weitere
JA 2020Anfänger:innen

Eifersucht und Leidenschaft – schlechter Schütze, lange Haft

In der Klausur geht es um S, der aus Eifersucht einen gezielten Tötungsversuch an E mit einer Schusswaffe unternimmt, jedoch aufgrund eines Fehlers tatsächlich E statt der vermeintlich anvisierten C tötet. Im zweiten Teil versetzt S C eine schmerzhafte, aber nicht blutende Stichverletzung mit einer Kuchengabel. C wehrt sich mit einem Aschenbecher und fügt S eine Schnittwunde zu. Die Strafbarkeit der Beteiligten nach dem StGB ist zu prüfen.

Nicolai· JA 2020, 21· 120 Min Bearbeitung
Allgemeiner TeilMord, § 211 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

Die digitale Selbstschussanlage

Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung des Einsatzes einer computergesteuerten, digitalen Selbstschussanlage durch einen Hauseigentümer zum Schutz seines Eigentums. Zentral sind die Prüfung von Notwehr und antizipierter Notwehr, der Umgang mit sog. Verteidigungsautomaten, ein Nötigungsnotstand sowie Fragen des subjektiven Rechtfertigungselements insbesondere bei Fahrlässigkeitsdelikten. Der Fall spielt in der Konstellation eines geplanten Einbruchs und endet mit tödlichen Schussabgaben der Anlage.

Christian Trentmann· JURA 2019, 330
RechtfertigungsgründeFahrlässigkeit+5 weitere
ZjS 2019Fortgeschrittene

Hausarbeit: Ein nervenaufreibender Urlaub

Im Mittelpunkt des Falls steht O, der auf Mallorca gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin K Urlaub macht und nach Drohungen seiner Noch-Ehefrau F annimmt, dass diese ihn vor Ort angreifen will. Als nachts heftig an die Hotelsuite geklopft wird, nimmt O auf Anraten von K eine Vase und verletzt die Person an der Tür, die sich später als Hotelmitarbeiter H herausstellt. Streitig sind insbesondere die Anwendbarkeit deutschen Strafrechts aufgrund des Auslandsbezugs, Fragen der Rechtfertigung und des Irrtums sowie mögliche Körperverletzungsdelikte. Zu prüfen ist zudem die Verantwortlichkeit sowohl von O als auch von K nach dem deutschen Strafgesetzbuch.

Ass. jur. Nicolas Böhm· ZJS 2019, 231
RechtfertigungsgründeTäterschaft und TeilnahmeGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
JA 2019Anfänger:innen

Der lustige Bob (Horrorclown)

In der Klausur werden strafrechtliche Fragen im Zusammenhang mit einer Körperverletzung erörtert. Im Mittelpunkt stehen die Qualifikation der Tat gemäß §§ 223, 224 StGB sowie mögliche Rechtfertigungsgründe wie Notwehr aus verschiedenen Perspektiven. Der Sachverhalt stellt typische Klausurprobleme des Strafrechts AT und BT dar.

Lorenz, Flaig· JA 2019, 108· 120 Min Bearbeitung
RechtfertigungsgründeGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+5 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

Vom Beschimpfen, Lügen und einem Mordsvergnügen

Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragestellungen zu einem geplanten Tötungsdelikt im Freundeskreis, dem Einsatz der Individual- bzw. Kollektivbeleidigung gegen einen Polizeibeamten sowie ein Aussagedelikt mit Alibi-Behauptungen. Besonderes Augenmerk liegt auf der Strafrahmenverschiebung nach § 28 StGB und der Abgrenzung von Beleidigungsformen.

Nicolai· JA 2018, 825· 120 Min Bearbeitung
Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGBVerleitung zur Falschaussage, § 160 StGBVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+5 weitere
ZjS 2018Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur: Sommernacht

Der Fall dreht sich um einen Verkehrsunfall, der durch das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und einen Vorfahrtverstoß verursacht wurde. Im Anschluss an den Unfall verlassen die drei Fahrgäste das Taxi ohne zu bezahlen. Der Sachverhalt wirft Fragen zur Strafbarkeit nach § 315c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs) und aus dem Bereich der Vermögensdelikte auf. Zusätzlich nimmt der zweite Teil des Falls Bezug auf die strafrechtliche Relevanz des Inverkehrbringens und Konsums der Substanz GBL (Gamma-Butyrolacton) sowie damit zusammenhängende Aspekte der eigenverantwortlichen Selbstgefährdung. Zentral sind hier die Probleme der objektiven Zurechnung und der Garantenpflicht aus Ingerenz.

Täterschaft und TeilnahmeFahrlässige Tötung, § 222 StGBTötung auf Verlangen, § 216 StGB+5 weitere
ZjS 2017Fortgeschrittene

Hausarbeit: Ein ganz normaler Spieltag der Fußball-Bundesliga

Im Mittelpunkt des Falls stehen mehrere strafrechtliche Problemstellungen rund um ein Fußball-Bundesligaspiel zwischen dem FC Schalke 04 und Borussia Dortmund. Es geht insbesondere um Verletzungshandlungen auf dem Spielfeld infolge von Zweikämpfen und geplanten Revanche-Aktionen zwischen Spielern, wobei mehrfach Körperverletzungen auftreten. Eine weitere zentrale Konstellation betrifft einen Zuschauer, der ein Plakat mit der Aufschrift „A.C.A.B.“ gegenüber Polizisten hochhält, und damit eine mögliche Beleidigungstat nach § 185 StGB. Nach Spielende kommt es zudem zu einem Angriff eines Spielers gegen einen Fotografen, der diesen trotz eines Verbots fotografiert.

Momme Buchholz· ZJS 2017, 681
RechtfertigungsgründeGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBVerletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGB+5 weitere
ZjS 2017Anfänger:innen

Zwischenprüfungsklausur: „Promotion leicht gemacht“

Im Fall schließen sich A, der eine geerbte Druckerei betreibt, und B zusammen, um gefälschte Universitätsabschlüsse herzustellen und zu verkaufen. Sie gewinnen C als Helfer, der ein Duplikat des Universitätssiegels anfertigt und als Gegenleistung selbst ein gefälschtes Promotionszeugnis von A und B erhalten soll. Bei der Umsetzung des Plans kommt es zu einer Beschädigung der Druckmaschine und einem körperlichen Angriff von A gegen B, wodurch B schwer verletzt wird. Zentral stehen strafrechtliche Fragen zu Urkundenfälschung, Beteiligungsdelikten und Körperverletzung nach dem StGB im Vordergrund.

Täterschaft und TeilnahmeSchwere Körperverletzung, § 226 StGBBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Der missglückte (?) Anschlag im Museum

Die Klausur behandelt einen Anschlag im Wachsfigurenmuseum, bei dem eine strenggläubige Mutter versucht, mit kochendem Wasser eine Wachsfigur und den sie stoppenden Wachmann zu schädigen. Im Mittelpunkt stehen Fragen zu Versuch, Rücktritt und verschiedenen Delikten im Zusammenhang mit der gescheiterten Tat sowie die daraus folgenden strafrechtlichen Konsequenzen.

Marc Engelhart· JURA 2016, 934
Versuch und RücktrittSachbeschädigung (§ 303 StGB)Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+5 weitere
ZjS 2016Fortgeschrittene

Übungsfall: Untreue mit bitterem Ende

Im Mittelpunkt des Falles steht eine Körperverletzung im Park, bei der T ihrem Kollegen O mit einem Ast eine schwere Verletzung zufügt. Kurz darauf sticht E, die Exfreundin des O, ihn aus persönlichen Motiven tödlich nieder. Die zentrale Frage ist die Strafbarkeit von T und E, insbesondere im Hinblick auf die Kausalität, objektive Zurechnung sowie das eigenverantwortliche Dazwischentreten eines Dritten. Thematisiert werden zudem strafrechtliche Aspekte wie Heimtücke und niedrige Beweggründe.

Annabell Blaue· ZJS 2016, 750
Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGBBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Mord, § 211 StGB+5 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Sport ist Mord? Ein Wasserballspiel und die Folgen

Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragestellungen im Kontext eines Wasserballspiels, darunter Gewahrsamsbruch und Übereignung im Zusammenhang mit Sonnenblumen, Körperverletzungen und deren Rechtfertigung im Mannschaftssport sowie psychische Folgeschäden. Zudem wird auf die Zuständigkeit des Jugendrichters eingegangen.

Christine Morgenstern· JURA 2016, 686
Diebstahl (§ 242 StGB)Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBRechtfertigungsgründe+5 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Lebensgefährliche Lebensrettung

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit eines Pflegers, der Patienten durch gezielte Medikamenteninjektionen in Lebensgefahr bringt, um sie danach selbst zu retten. Thematisiert werden insbesondere der Rücktritt vom Versuch und Rechtfertigungsgründe, wobei der Schwerpunkt auf Tötungs- und Körperverletzungsdelikten liegt.

Brand, Zivanic· JA 2016, 667· 120 Min Bearbeitung
RechtfertigungsgründeAllgemeiner TeilVersuch und Rücktritt+5 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Die verpatzte Abreibung

Die Klausur behandelt die Abgrenzung zwischen Raub und räuberischer Erpressung sowie die Frage der Qualifikationstatbestände im Zusammenhang mit dem Einsatz einer Waffe. Drei Angeklagte werden beschuldigt, gemeinschaftlich einen versuchten schweren Raub sowie eine gefährliche Körperverletzung begangen zu haben; zwei von ihnen sollen hierzu angestiftet haben. Wesentliche Schwerpunkte liegen auf der Prüfung von Täterschaft und Teilnahme, Versuch, Qualifikationstatbeständen und der Beteiligung mehrerer Personen.

Bischoff, Hintz· JA 2016, 218· 300 Min Bearbeitung
Raub (§ 249 StGB)Schwerer Raub (§ 250 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)+5 weitere
ZjS 20162. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur: Eine feurige Spritztour

Die Klausur thematisiert einen schweren Fall von Brandstiftung an einem Wohnhaus mit Todesfolge für einen Feuerwehrmann sowie den Versuch der unbefugten Fahrzeugnutzung und das geplante Aufbrechen einer Garage. Geprüft werden verschiedene Delikte aus dem besonderen Teil des StGB, beginnend bei Brandstiftung, über den Tod eines Feuerwehrmanns bei Rettungsaktionen bis hin zum Versuch des unbefugten Gebrauchs eines Fahrzeugs.

Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Besonders schwere Brandstiftung, § 306b StGB Schwere Brandstiftung, § 306a StGB +5 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Thorsten auf Abwegen

Die Klausur schildert mehrere strafrechtlich relevante Handlungen des T: einen Diebstahl beim Juwelier unter Verwendung von List, eine gefährliche Aktion mit tödlichem Ausgang gegenüber seinem ehemaligen Chef (Fahrzeugvorfall) sowie eine schwere Gewalttat gegen seine Ehefrau durch das Abschneiden eines Fingers. Die Studierenden sollen die Strafbarkeit des T nach dem StGB umfassend prüfen.

Rottwinkel· JA 2015, 593· 180 Min Bearbeitung
Betrug (§ 263 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)+5 weitere
ZjS 2015Fortgeschrittene

Übungsfall: Tönnies, der Tätowierer

Im vorliegenden Fall tätowiert der Insasse Tönnies (T) in der Justizvollzugsanstalt Spießerdorf mehrere Mitgefangene, beginnend mit Clyde (C), unter Verstoß gegen die Hausordnung und mit selbstgebautem Gerät. Thematisiert wird die Strafbarkeit des T nach §§ 223, 224 StGB, wobei der Fokus auf der Qualifikation der Körperverletzung durch das tätowieren und auf Einwilligungsfragen liegt. In einer Abwandlung wird dargestellt, wie der schmächtige S unter sozialem und psychischem Druck letztlich dem Tattoo zustimmt. Es spielen Aspekte der freiwilligen Einwilligung, etwa unter Drohung und Zwang, sowie die Gefährlichkeit des eingesetzten Werkzeugs eine zentrale Rolle. Der Fall adressiert grundlegende Prüfungsprobleme zum Tattoo als Körperverletzung und zur Wirksamkeit der Einwilligung im Strafrecht.

Andrej Umansky· ZJS 2015, 431
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Schwere Körperverletzung, § 226 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
ZjS 20152. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur: Die Wahrheit liegt (nicht nur) auf dem Platz

Im vorliegenden Fall geht es um mehrere Szenen rund um ein Fußballspiel, in denen verschiedene Beteiligte strafrechtlich relevantes Verhalten zeigen. C attackiert und beraubt A an einer Bushaltestelle aufgrund von Fanrivalität. Im Stadion veranlasst Trainer D seine Spieler E und F zu gezielten Regelverstößen gegen gegnerische Fußballspieler, wobei es zu schweren Fouls und einer roten Karte kommt. Nach dem Spiel lenkt Z einen außer Kontrolle geratenen Bus so, dass der Tod eines Gärtners zur Rettung einer Fangruppe in Kauf genommen wird. Schwerpunktmäßig behandelt der Fall Fragen aus dem Strafrecht, insbesondere zu Körperverletzungs- und Eigentumsdelikten, Anstiftung und Rechtfertigungsgründen.

RechtfertigungsgründeTäterschaft und TeilnahmeBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
ZjS 2015Fortgeschrittene

Übungsfall: Ärger nach dem Physikum

Im Mittelpunkt des Falls steht der Medizinstudent A, der nach einer Feier in einer Diskothek zunächst von B durch ein mit Speichel versetztes Anprusten mit Zigarettenrauch provoziert wird. A reagiert darauf mit einem Stoß eines Bierglases gegen Bs Stirn, wobei B verletzt wird und das Glas zerbricht. Anschließend beschädigt A aus Ärger beim Versuch, gegen die Bar zu treten, eine Tasche samt Smartphone der D. Die Kernfrage ist die strafrechtliche Verantwortlichkeit des A, insbesondere hinsichtlich Körperverletzung und Sachbeschädigung, sowie die Prüfung von Rechtfertigungsgründen wie Notwehr (§ 32 StGB) und der sogenannten aberratio ictus.

Marc Reinhardt· ZJS 2015, 222
RechtfertigungsgründeGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
ZjS 2015Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: Rocker knacken Schlösser und Knochen

In diesem Fall verlangt die Eigentümerin einer Brücke bzw. Dritte die strafrechtliche Beurteilung des Rockers Anton, der zunächst Liebesschlösser entfernt und verkauft, um seinem Motorradclub zu imponieren. Später setzt Anton auf Befehl des Clubpräsidenten gezielt einen PKW ein, um Mitglieder eines konkurrierenden Clubs körperlich anzugreifen und verletzt dabei zwei Personen. Im Anschluss entwendet er die Lederweste eines bewusstlosen, schwerverletzten Opfers und unterlässt es, diesem Hilfe zu leisten. Die zentralen rechtlichen Schwerpunkte sind Eigentums- und Vermögensdelikte, Körperverletzungs- und Tötungsdelikte sowie Zurechnungsfragen im Allgemeinen Teil des StGB.

UnterlassenBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Täterschaft und Teilnahme+5 weitere
ZjS 2015Fortgeschrittene

Übungsfall: Rempelei am Glühweinstand

Im Mittelpunkt dieses Falls steht ein Streit am Glühweinstand zwischen Ruprecht (R) und Nikolaus (N). Nachdem R versehentlich durch einen Zusammenstoß den Glühwein des N verschüttet, eskaliert die Situation: N schlägt R mit der Faust, wobei R unglücklich stolpert und durch im Handschuh versteckte Glasscherben eine Schnittwunde erleidet. Im Anschluss beruhigen sich beide und versöhnen sich. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen im Bereich der Körperverletzungsdelikte, eventuell auch Sachbeschädigung, mit besonderem Fokus auf subjektive und objektive Zurechnung sowie die Differenzierung verschiedener Vorsatzformen.

Marcus Bergmann· ZJS 2015, 114
RechtfertigungsgründeGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBSachbeschädigung (§ 303 StGB)+5 weitere
ZjS 2014Fortgeschrittene

Übungsfall: Von hessischen Geizhälsen und norddeutschen Hilfspolizisten – Teil 2

Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob sich F nach § 315a Abs. 1 Nr. 1 StGB strafbar gemacht hat, indem sie alkoholisiert einen Segeltörn unternahm und dabei den S rammte. F wird vorgeworfen, ein Schiff unter erheblichem Alkoholeinfluss geführt und dadurch das Leben und die Gesundheit des S konkret gefährdet zu haben. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts bei Taten im Küstenmeer. Der Fall beleuchtet insbesondere das Problem der absoluten Fahruntüchtigkeit im Schiffsverkehr und die Anforderungen an eine konkrete Gefährdung von Leib oder Leben.

UnterlassenGefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Elterliches Züchtigungsrecht und Notwehr unter Ehegatten

Die Klausur befasst sich mit körperlichen Auseinandersetzungen zwischen Elternteil und Kind sowie zwischen Ehegatten. Es sind strafrechtliche Fragestellungen zur Körperverletzung, insbesondere zum elterlichen Züchtigungsrecht als möglichem Rechtfertigungsgrund und zur Notwehr sowie deren Gebotenheit unter Ehegatten zu prüfen. Für die Lösung sind auch verfassungs- und zivilrechtliche Vorschriften, etwa zur elterlichen Erziehung, heranzuziehen.

Florian Knauer· JURA 2014, 254
Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBRechtfertigungsgründe+3 weitere
ZjS 2014Fortgeschrittene

Examensfall: Rangeleien auf Bahnsteigen

Im Examensfall geht es um eine Auseinandersetzung auf einem Berliner S-Bahnhof, bei der die Studentin Katja (K) beim Kauf eines Croissants Geld verliert. Der Student Stefan (S) sichert sich ein gefallenes Geldstück, während Xaver (X) durch einen schmerzhaften Tritt gegen S das Geldstück selbst an sich nimmt. Später fordert Alfons (A) von X die Herausgabe der Münze, worauf X A körperlich angreift. Der Fall prüft strafrechtliche Aspekte rund um Diebstahl, Körperverletzung und Besitzschutz im öffentlichen Raum.

Wolfgang Mitsch· ZJS 2014, 192
Rechtfertigungsgründe(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Ein Sommerabend

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit von Anton im Zusammenhang mit der Wegnahme eines Fahrrads (inklusive Beurteilung von Diebstahl und unbefugtem Gebrauch eines Fahrzeugs), der anschließenden Rückgabe an einem anderen Ort, und dem Geschehen um die versuchte gefährliche Körperverletzung an Franziska, deren Todesfolge zu prüfen ist. Die §§ 212, 211 StGB (Totschlag/Mord) sind auszuklammern.

Müller, Schmoll· JA 2013, 756· 120 Min Bearbeitung
Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs (§ 248b StGB)Fahrlässige Tötung, § 222 StGBSchwere Körperverletzung, § 226 StGB+5 weitere
ZjS 2013Fortgeschrittene

Übungsfall: Stadionbesuch mit Folgen

Im Mittelpunkt des Falls stehen mehrere Strafrechtsprobleme im Zusammenhang mit einem Fußballspielbesuch. A und B werden als Fans im Zug von Bundespolizisten kontrolliert, wobei es zu Beleidigungen und körperlichen Auseinandersetzungen kommt. Im Stadion zeigt W, auf Anfrage von A, ein Banner mit abwertender Botschaft gegenüber der Polizei, und es ereignen sich weitere Körperverletzungen bei Streit um einen Bierbecher und nach einem Wurf gegen einen Linienrichter. Nach dem Spiel kommt es zu weiteren Konflikten bei einer polizeilichen Vernehmung, wobei A sich gegen die Beamten zur Wehr setzt. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind unter anderem die Beurteilung von Notwehr, Beleidigung unter Kollektivbezeichnung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie die Prüfung gefährlicher Körperverletzung und Anstiftung.

Marc Reinhardt· ZJS 2013, 493
Täterschaft und TeilnahmeRechtfertigungsgründeDiebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB)+5 weitere
ZjS 2013Fortgeschrittene

Übungsfall: The Hangover Part I

Vier Freunde feiern einen Junggesellenabschied, bei dem einer von ihnen heimlich Betäubungsmittel in die Getränke mischt. Im weiteren Verlauf kommt es zu einer Schlägerei mit Verletzungen sowie zu einer gemeinsamen Spritztour mit einem Polizeiwagen unter erheblichem Alkoholeinfluss, wobei mehrere Sachschäden entstehen. Die zentrale Fallkonstellation betrifft mögliche strafrechtliche Verantwortlichkeiten der Beteiligten hinsichtlich Körperverletzung, Straßenverkehrsdelikten, Beteiligung an einer Schlägerei und Sachbeschädigung. Schwerpunkte liegen dabei insbesondere auf der actio libera in causa und Fragen zur Schuldfähigkeit unter Einfluss von Alkohol und Betäubungsmitteln.

Täterschaft und TeilnahmeRechtfertigungsgründeTrunkenheit im Verkehr, § 316 StGB+5 weitere
ZjS 2013Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur Strafrecht – Der reuige Brandstifter

A setzt nach einem Streit die im gemeinsamen Eigentum stehende Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in Brand, um Versicherungsleistungen zu erlangen und die finanzielle Lage der Familie zu verbessern. Trotz anfänglicher Billigung möglicher Gefahren für andere Hausbewohner bereut A die Tat sofort und warnt die Hausbewohner sowie die Feuerwehr. Durch das schnelle Eingreifen werden ernsthafte Schäden und größere Personengefahren verhindert, dennoch erleiden zwei Hausbewohner leichte und eine Feuerwehrfrau eine schwere Rauchgasvergiftung. Im Zentrum stehen Brandstiftungsdelikte nach §§ 306 ff. StGB, versuchte Tötungs- oder Körperverletzungsdelikte sowie Rücktrittshandlungen gemäß § 24 StGB.

Besonders schwere Brandstiftung, § 306b StGB Tätige Reue, § 306e StGBSchwere Brandstiftung, § 306a StGB +5 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Die gefährliche Ex-Frau

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit von K, die aus Ärger eine Villa anzündet sowie eine Prüfplakette am eigenen Fahrzeug manipuliert. Im Mittelpunkt stehen Brandstiftungs- und Urkundsdelikte sowie Sachbeschädigung, wobei der Sachverhalt klassische Konstellationen des Strafrechts und relevante strafrechtliche Normen beleuchtet.

Nix· JA 2012, 668· 120 Min Bearbeitung
Verändern von amtlichen Ausweisen (§ 273 StGB)Sachbeschädigung (§ 303 StGB)Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB+5 weitere
ZjS 2012Fortgeschrittene

Übungsfall: „Gute Nachbarschaft“

Im Mittelpunkt des Falls steht eine eskalierende Auseinandersetzung zwischen zwei verfeindeten Nachbarinnen, F und N. F provoziert N gezielt, um eine tätliche Auseinandersetzung herbeizuführen, wird jedoch selbst von N mit einem Messer verletzt. In der Folge verteidigt sich F mit einem Spaten gegen N. Zudem beobachtet Fs Ehemann M das Geschehen und unterlässt es bewusst, seiner Ehefrau zu helfen, obwohl er rechtzeitig eingreifen könnte. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen auf Notwehr, Absichtsprovokation, dem Unterlassen als unechtes Unterlassungsdelikt sowie der Täterschaft und Teilnahme bei Garantenstellung.

RechtfertigungsgründeUnterlassenTäterschaft und Teilnahme+5 weitere
ZjS 2012Fortgeschrittene

Übungsfall: „Broken windows“ und Diversionsprobleme

Im Mittelpunkt des Falls steht eine Gruppe von Jugendlichen, die in einem sozial benachteiligten Stadtviertel leben und in eine gewalttätige Auseinandersetzung mit einem Obdachlosen verwickelt werden. Der Anführer A wird wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt und zu betreuenden Maßnahmen sowie Geldauflage verpflichtet, während die anderen Beteiligten unter dem Verdacht der Beihilfe stehen. Die Staatsanwaltschaft entscheidet sich bezüglich B, C und D für eine Diversion, indem Arbeitsstunden als Sanktionsmaßnahme vorgeschlagen und Ermittlungen eingestellt werden. Der Fall behandelt zentrale Aspekte des Jugendstrafrechts, insbesondere die Anwendung von Diversionsvorschriften und die rechtliche Bewertung von jugendgerichtlichen Maßnahmen.

Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGBWiderstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBGefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGB+5 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

* "Ende eines Hundelebens

In dieser Strafrechtsklausur wird die Strafbarkeit des Jägers S im Zusammenhang mit dem Töten eines Hundes im Jagdrevier geprüft. Thematisiert werden insbesondere Rechtfertigungsgründe, Irrtümer über rechtfertigende Umstände, Schockschäden als Körperverletzung, sowie die Fahrlässigkeitsstrafbarkeit bei der Tötung des Tieres. Zusätzlich wird die Frage behandelt, ob das Recht am eigenen Bild als notwehrfähiges Rechtsgut anerkannt werden kann.

Gaul, Haseloff, Zapf· JA 2011, 672· 180 Min Bearbeitung
RechtfertigungsgründeKörperverletzung im Amt, § 340 StGBSchwere Körperverletzung, § 226 StGB+5 weitere
ZjS 2011Fortgeschrittene

Übungsfall: Die Party bei den Jacks

Bei einer Party in einer Münchner Penthouse-Wohnung eskaliert ein Streit zwischen mehreren Gästen, der zu einer Schlägerei führt. Im Verlauf der Auseinandersetzung werden wertvolle Gegenstände beschädigt, ein Stuhl wird aus dem Fenster geworfen und verursacht den Tod eines Passanten. Zudem kommt es zu einem weiteren tödlichen Unfall, nachdem ein Beteiligter aus Panik vom Balkon stürzt. Im Mittelpunkt des Falles stehen strafrechtliche Fragen zur Körperverletzung, zur Beteiligung an einer Schlägerei sowie zu Zurechnungsproblemen im Allgemeinen Teil des StGB. Zu prüfen ist, ob und inwiefern A, B, C und S sich nach §§ 223–231 StGB strafbar gemacht haben.

Täterschaft und TeilnahmeGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+5 weitere
ZjS 2011Fortgeschrittene

Übungsfall: Der rachsüchtige Waffenfreund

T möchte sich an seiner Ex-Freundin O rächen und plant verschiedene Aktionen, die ihr Leben erschweren sollen. Nachdem diese Maßnahmen nicht den gewünschten Effekt bringen, entscheidet er sich, einen schwerwiegenden Angriff auf O mit einer Handgranate durchzuführen. Der Fall kreist um Fragen des Tötungsversuchs, insbesondere unter Einsatz eines Kriegsgeräts, sowie um die Voraussetzungen und Prüfung von Mordmerkmalen wie Heimtücke. Die strafrechtliche Bewertung des Verhaltens von T steht im Mittelpunkt, wobei auch Aspekte wie vorheriges Stalking und versuchtes Delikt relevant werden.

Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Schwere Körperverletzung, § 226 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
ZjS 2011Fortgeschrittene

Übungsfall: Ein Hundeleben

Im Mittelpunkt des Falls steht ein Nachbarschaftsstreit, bei dem A seinen Kampfhund auf den Hund seines Nachbarn N hetzt. K, ein weiterer Nachbar, versucht zunächst erfolglos, den Angriff abzuwehren, indem er einen Stein auf den Kampfhund wirft. In einem weiteren Angriff des Kampfhundes tötet K das Tier letztlich mittels eines Wurfgeschosses, um seine eigene Hündin zu schützen. Zu prüfen ist insbesondere die Strafbarkeit des K nach dem StGB, wobei Schwerpunkte auf Versuch, Notwehr und Notstand sowie der Sachbeschädigung liegen.

Marcus Bergmann· ZJS 2011, 260
RechtfertigungsgründeGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBRaub (§ 249 StGB)+5 weitere
ZjS 2011Fortgeschrittene

Übungsfall: Ein Student auf Abwegen

Im Mittelpunkt des Falles steht Student S, der nach einer Party im Park die Handtasche der Frau F raubt und dabei Gewalt anwendet. Während seiner Flucht schlägt S einen Jogger J nieder, um den Besitz der Handtasche zu sichern. Später verschenkt S die Tasche an seine Kommilitonin K. Der Fall behandelt insbesondere die strafrechtlichen Schwerpunkte Raub (§ 249 StGB), räuberischen Diebstahl sowie Fragen der Zweitzueignung (§ 246 StGB). Zusätzlich werden im Fragenteil systematische und begriffliche Aspekte zu Mord, Totschlag, ärztlichem Heileingriff und § 216 StGB geprüft.

Täterschaft und TeilnahmeTötung auf Verlangen, § 216 StGBRäuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)+5 weitere
JA 2010Fortgeschrittene

Der betrunkene Fahrlehrer

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit eines Fahrlehrers und einer Fahrschülerin im Zusammenhang mit Straßenverkehrsdelikten, insbesondere unter Alkoholeinfluss. Im Mittelpunkt stehen aktuelle Rechtsprechungsfragen zu den Verkehrsdelikten sowie zu einer Sachbeschädigung und dem unerlaubten Entfernen vom Unfallort. Zu analysieren sind zudem Kenntnisse und Pflichten der Beteiligten sowie deren Handlungen im Straßenverkehr.

Haverkamp, Kaspar· JA 2010, 780· 120 Min Bearbeitung
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBGefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB+5 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: Der wütende Ex-Freund

Im Mittelpunkt des Falles steht Jurastudent A, der sich nach dem Ende der Beziehung an seiner Ex-Freundin O rächt, indem er kompromittierende Fotos und Kommentare in sozialen Netzwerken veröffentlicht. Darüber hinaus droht er O, intime Fotos zu veröffentlichen, falls sie nicht zu ihm zurückkehrt. Nach einem Streit in einer Gaststätte kommt es zu körperlichen Auseinandersetzungen zwischen A, O und deren neuem Freund X. Rechtlich relevant sind insbesondere die Strafbarkeit von A wegen Beleidigung, Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§ 201a StGB), Nötigung, übler Nachrede, sowie die Körperverletzungsdelikte durch X. Weitere Schwerpunkte betreffen die internationale Strafverfolgung bei ausländischem Serverstandort und Beweisverwertungsverbote hinsichtlich der Durchsuchung bei Rechtsanwälten.

Susanne Beck· ZJS 2010, 742
RechtfertigungsgründeVerletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGBTäterschaft und Teilnahme+5 weitere
JA 2010Fortgeschrittene

Ein Jurastudent auf Verbrecherjagd

Die Klausur behandelt Diebstahl, gefährliche Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Nötigung, Aussetzung, Nothilfe, Notstand, strafprozessuales Festnahmerecht, Verbotsirrtum, Erlaubnistatumstandsirrtum, Doppelirrtum.

Neubacher, Bachmann· JA 2010, 711· 150 Min Bearbeitung
Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGBNötigung, § 240 StGBAussetzung, § 221 StGB+5 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: Wehrhafte Laubenpieper

A dringt nachts mit einem Schraubendreher in eine Schrebergartenanlage ein und entwendet aus einem Verschlag des S einen mit Werkzeug gefüllten Werkzeugkasten. Während er den Tatort verlässt, wird er von M und N entdeckt; M hält A fest, während N die Polizei alarmiert. A versucht durch körperliche Gewalt und den Einsatz der Beute zu entkommen und verletzt dabei N leicht. Im Mittelpunkt stehen Fragestellungen zum Diebstahl, zur Verwendung gefährlicher Werkzeuge und zum räuberischen Diebstahl gemäß StGB.

Ole Mundt· ZJS 2010, 646
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGBDiebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)+5 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: Ein Arzt auf Abwegen

Im Mittelpunkt des Falls steht ein Arzt (A), der aus Eifersucht einen Giftmord an einem Rivalen (N) plant und eine Krankenschwester (K) als Werkzeug für die Tat einsetzt. K durchschaut den Mordplan, handelt aber aus Gleichgültigkeit weiter, bereut später und gibt einen anonymen Hinweis, sodass N gerettet wird. Anschließend versucht A unter Alkoholeinfluss, K zu töten, trifft jedoch versehentlich seine Kollegin (B), die an den Folgen verstirbt, unter Mitwirkung eines fahrlässigen Kunstfehlers. Der Fall behandelt strafrechtliche Fragestellungen zu Rücktritt vom Versuch (§ 24 StGB), Täterschaft und Teilnahme (insbesondere den Irrtum des Hintermanns), sowie Probleme der actio libera in causa und fahrlässigen Tötung.

Täterschaft und TeilnahmeMord, § 211 StGBTötung auf Verlangen, § 216 StGB+5 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: Judge Posner, ein Kind und viele Schafe

Im Mittelpunkt des Falls steht ein Verkehrsunfall, bei dem Autofahrer A in einer ausweglosen Situation entweder ein Kind (K) oder eine große Schafherde, die dem Eigentümer E gehört, überfährt, um das jeweils andere zu retten. Gegenstand der Prüfung sind die strafrechtlichen und zivilrechtlichen Konsequenzen für A, insbesondere mit Fokus auf Rechtfertigungsgründe wie Notstand (§ 34 StGB, § 904 BGB). Weiterhin werden Fragen des Tierschutzrechts (§ 17 Nr. 1 TierSchG) erörtert und die Rolle der ökonomischen Analyse des Rechts diskutiert. Der Fall beleuchtet somit das Spannungsfeld zwischen Schutz von Leben, Eigentum und Tierwohl im deutschen Recht.

Bernd J. Hartmann· ZJS 2010, 633
RechtfertigungsgründeTötung auf Verlangen, § 216 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: Weiblicher Ratschlag und Geschwisterzwist

Albert plant und verwirklicht die Tötung von Oskar mit einem gezielten Schuss ins Herz, nachdem er im Vorfeld von seiner Freundin Beatrix hierzu beraten wurde. Beatrix empfiehlt Albert einen besonders qualvollen Tathergang, der jedoch abgelehnt wird. Am selben Tag kommt es zwischen Albert und seiner Schwester Charlotte zu einem Streit, in dessen Verlauf Charlotte nach einem Tritt Alberts und einem anschließenden Sturz ums Leben kommt. Im Fokus des Falles stehen die strafrechtliche Bewertung von Mordmerkmalen, Beteiligungsformen sowie Fahrlässigkeit und Vorsatz bei den jeweiligen Tatkomplexen.

Georg Steinberg· ZJS 2010, 518
Fahrlässige Tötung, § 222 StGBVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: Ehren- und andere Schulden

A fordert von W die Rückzahlung erheblicher Schulden, doch W weigert sich und beleidigt A. Nach einem Streit eskaliert die Situation: A schießt mit einer Luftdruckpistole auf W und bringt ihn später gemeinsam mit seinem Bruder B in einer Gaststätte durch Messerstiche um. Im Mittelpunkt stehen strafrechtliche Fragen zu Versuch und Rücktritt vom Mord sowie zur Teilnehmerstrafbarkeit und zur Bedeutung des § 28 StGB. Der Fall thematisiert Motivlagen, Tatentschluss und Zusammenarbeit beim Tötungsdelikt.

Holger Niehaus· ZJS 2010, 396
Täterschaft und TeilnahmeUnterlassenGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: Ein Jurist auf Abwegen

Im Mittelpunkt des Falls steht T, ein Jurist mit mäßigen Prüfungsergebnissen, der sein Zeugnis fälscht, um sich in einer Großkanzlei bessere Karrierechancen zu verschaffen. Er verändert dazu seine Examensnote auf dem Zeugnis und fertigt hiervon eine täuschend echte Kopie an, nutzt diese letztlich aber nicht. Später täuscht T im Rahmen von Haustürgeschäften einen Gefängnisaufenthalt vor, um Waren und eine Geldspende von E zu erlangen. In einem Elektronikmarkt stiehlt T eine CD und setzt bei seiner Flucht gegenüber dem Ladendetektiv Gewalt ein. Schwerpunkte liegen im Bereich der Urkundsdelikte, des Betrugs und des Diebstahls mit möglichen Qualifikationen.

Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)UnterlassenBetrug (§ 263 StGB)+5 weitere
JURA 2009Fortgeschrittene

Zwischenprüfungsklausur StR Die Milch macht

Die Klausur behandelt auf Basis eines Klinikalltags zwei komplexe Fallkonstellationen: Zum einen geht es um die fahrlässige Gefährdung und Schädigung einer Krankenschwester durch präparierte Milch (inklusive Problemen des error in persona versus aberratio ictus), zum anderen um einen möglichen Tötungsdelikt mittels Sterbehilfe am komatösen Patienten. Thematisiert werden dabei Fragen der gefährlichen Körperverletzung, Heimtücke, Täterschaft und Teilnahme sowie die Abgrenzung zwischen Mord und Tötung auf Verlangen.

Robert Esser, Nadja Röhling· JURA 2009, 866
Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGBMord, § 211 StGBRechtfertigungsgründe+5 weitere
ZjS 2009Fortgeschrittene

Übungsfall: „Verletzung mit Folgen“

Im Mittelpunkt des Falls steht eine Straßenverkehrssituation, in der der heroinabhängige A unter Entzugserscheinungen einen Verkehrsunfall verursacht und den Fußgänger C schwer verletzt. Die Strafbarkeit von A als Fahrer, insbesondere hinsichtlich Straßenverkehrsdelikten und unter dem Gesichtspunkt eingeschränkter Schuldfähigkeit, ist ebenso zu prüfen wie eine mögliche Strafbarkeit wegen der Unfallflucht. Weiterhin erhebt sich die Frage nach der Strafbarkeit des behandelnden Arztes D, der ohne ausdrückliche Aufklärung und unter bewusster Täuschung des Patienten C eine zweite Operation durchführt. Zentrale Themen sind hierbei die Rechtfertigung ärztlicher Heileingriffe, die Bedeutung der hypothetischen Einwilligung und der Umgang mit ärztlichen Aufklärungspflichten.

Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGBUnterlassene Hilfeleistung, § 323c StGBGefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB+5 weitere
ZjS 2009Fortgeschrittene

Übungsfall: Die unfreiwillige Tötung „im Namen der Ehre“

Der Übungsfall behandelt die Strafbarkeit einer Tötung im Kontext eines sogenannten 'Ehrenmords'. Der Tatbestand, die rechtliche Bewertung der Täterschaft und Teilnahme, die subjektiven Merkmale, Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe sowie die Schuld des Handelnden werden auf Basis der einschlägigen Strafnormen geprüft. Im Mittelpunkt stehen dabei das Verhältnis familiärer Traditionen zur deutschen Strafrechtsordnung und die Prüfung der relevanten Tatbestände und Schuldausschließungsgründe.

RechtfertigungsgründeGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBKörperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGB+5 weitere
ZjS 2009Fortgeschrittene

Übungsfall: Eine Beziehung im Sinkflug

A und B, deren Beziehung zunehmend konfliktreich verläuft, ziehen gemeinsam nach Konstanz und geraten in der gemeinsamen Wohnung in eine Eskalation. Im Verlauf eines Streits zerrt A B zum Balkon, um ihr einen Denkzettel zu verpassen, wobei er den Tod von B billigend in Kauf nimmt, lässt aber schließlich von ihr ab. Später will A B durch Gewalt zum Gehorsam bewegen, wird jedoch von B abgewehrt, die die Wohnung verlässt. Im Mittelpunkt stehen strafrechtliche Fragestellungen zu Versuch und Rücktritt sowie Tätervorstellung hinsichtlich rechtfertigender Umstände. Eine Zusatzfrage thematisiert die irrige Annahme eines Angriffs durch B bei einem tatsächlich friedlichen Annäherungsversuch von A.

Hans Theile· ZJS 2009, 545
RechtfertigungsgründeGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+5 weitere
JA 2009Fortgeschrittene

Verletzte Gefühle

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit mehrerer Personen im Zusammenhang mit einer tödlichen Attacke auf E, die von M aus Eifersucht und Rachegefühlen ausgeführt wird. Schwerpunkte liegen auf Mordmerkmalen (Heimtücke, niedrige Beweggründe), gefährlicher Körperverletzung, Fragen der Täterschaft und Teilnahme (insbesondere Beteiligung der Schwester S und des Bruders B, Täterexzess, limitierte Akzessorietät des § 28 StGB, Hoch-/Aufstiftung, omnimodo facturus).

Cornelius· JA 2009, 425· 120 Min Bearbeitung
Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGBTäterschaft und TeilnahmeKörperverletzung im Amt, § 340 StGB+5 weitere
ZjS 2009Fortgeschrittene

Übungsfall: Wer im Glashäuschen sitzt ...

T wird von A dazu verleitet, an O Rache für den Tod seiner Frau F nehmen zu wollen. A gibt T gezielt falsche Informationen, damit dieser O an einer Bushaltestelle tötet. Durch ein Eingreifen von D, einem Freund von O, gerät jedoch A selbst in T's Schussbahn und wird von T getötet, der A irrtümlich für O hält. Der Fall behandelt insbesondere die Voraussetzungen von vorsätzlicher Tötung, den Tatbestandsirrtum (error in obiecto vel persona), und thematisiert relevante Mordmerkmale sowie den Aufbau einer Strafbarkeitsprüfung nach dem StGB.

Marcus Bergmann· ZJS 2009, 412
Fahrlässige Tötung, § 222 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+5 weitere
ZjS 2009Fortgeschrittene

Übungsfall: Imponiergehabe mit Folgen

Im Zentrum des Falls steht A, der kurz vor Ladenschluss in einem Laden des X Pralinen kaufen möchte. Nachdem X den Verkauf verweigert, nimmt A die Pralinen eigenmächtig und verlässt das Geschäft, worauf es zu einer Eskalation kommt, bei der X beim Versuch, A zu stoppen, verletzt wird. Später gerät A im Zusammenhang mit einer Kfz-Werkstatt des Y in Streit über die Bezahlung und verschafft sich gewaltsam die Autoschlüssel. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen im Strafrecht, insbesondere bei der Abgrenzung von Vorsatz und Fahrlässigkeit, sowie bei Delikten wie Diebstahl, räuberische Erpressung, Pfandkehr und einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr.

(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGBGefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGB+5 weitere
JA 2009Fortgeschrittene

Ein Arzt in Not

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit eines Arztes, der unter Nötigungsnotstand eine Verstümmelung vornimmt, und die Strafbarkeit der Patientin, die anschließend in Racheabsicht die Bremsleitung seines Fahrzeugs durchtrennt. Thematisiert werden dabei insbesondere Irrtumsproblematiken, actio libera in causa sowie Grundsatzfragen wie der Vertrauensgrundsatz und die Garantie der lex certa.

Kudlich· JA 2009, 185· 120 Min Bearbeitung
Totschlag, § 212 StGBBeleidigung, § 185 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
ZjS 2008Fortgeschrittene

Übungsfall: Der Karpfen im Goldfischteich

Im Mittelpunkt des Falls steht der Nachbarschaftsstreit zwischen A und N, bei dem A auf Anstiftung von B Motoröl in den Fischteich des N gießt, um dessen Fisch zu töten. Dies führt zum Tod eines wertvollen Koi, der im Eigentum des N steht, und verursacht einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden. Neben Sachbeschädigung werden strafrechtliche Aspekte wie Umweltdelikte, die Beteiligung mehrerer Personen sowie Mordmotive diskutiert. Im weiteren Verlauf bittet A aufgrund seiner psychischen Belastung G und S, ihm eine tödliche Dosis Morphium zu verabreichen, was thematisch Suizidbeihilfe und persönliche Motive berührt. Der Fall legt den Schwerpunkt auf strafrechtliche Verantwortlichkeiten, Täterstrukturen und Beihilfe im Kontext von Umwelt- und Deliktsrecht.

Täterschaft und TeilnahmeTötung auf Verlangen, § 216 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
JA 20071. Staatsexamen

* "Irrsinniger Ausländerhass

Die Klausur behandelt Vorbereitungshandlung, Tatentschluss und unmittelbares Ansetzen bei vorzeitig ausgelöstem Kausalverlauf unbeendeter bzw. beendeter Versuch und Kausalabweichung, erfolgsqualifizierter Versuch mit Kausalabweichung und Rücktritt, Anstiftung und versuchte Anstiftung bei Kausalabweichung und Erfolgsqualifikation, Verbrechensverabredung; Mord, Körperverletzung mit Todesfolge, gefährliche Körperverletzung, fahrlässige Tötung, Auskunft über Verbindungsdaten und Beschlagnahme mit Blick auf das Zeugnisverweigerungsrecht des Journalisten und auf selbst erarbeitetes Material (in Gemengelage mit dem Informantenschutz) bei Kollusionsverdacht.

Wolter· JA 2007, 354· 300 Min Bearbeitung
Fahrlässige Tötung, § 222 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBFahrlässige Körperverletzung, § 229 StGB+5 weitere
JA 2005Fortgeschrittene

Die S-Bahn-Fahrt

Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragestellungen im Kontext einer gewalttätigen Auseinandersetzung während einer S-Bahn-Fahrt. Es geht um Körperverletzungs- und Tötungsdelikte, Unterlassen sowie die Pflicht zur Hilfeleistung. Die Tathandlungen und das Verhalten mehrerer Beteiligter werden auf ihre strafrechtliche Relevanz geprüft.

Ellbogen, Stage· JA 2005, 353· 120 Min Bearbeitung
UnterlassenVerletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGBFahrlässige Tötung, § 222 StGB+5 weitere
Verwandte Themen in BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
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