Reinhardt
Klausuren
„Der Tortenwurf“
In dieser Übungsklausur wird die Strafbarkeit einer politischen Aktivistin geprüft, die während einer Wahlkampfveranstaltung einer Partei im Bundestagswahlkampf 2025 den Spitzenkandidaten mit einer Sahnetorte bewirft. Im Mittelpunkt stehen Fragen zu Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und (tätlicher) Beleidigung, insbesondere mit Blick auf Schutzbereiche und politische Meinungsäußerung.
Liebesschlösser – Für immer und ewig?
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit des A, der mehrere sog. Liebesschlösser von einer Brücke entfernt und dabei einen Rentner R im Zuge eines körperlichen Übergriffs verletzt. Im Fokus stehen die Prüfung von Diebstahl, die Abgrenzung zum Raub und zum räuberischen Diebstahl, sowie die relevante Körperverletzungstatbestände.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Reinhardt prüfen besonders häufig Beleidigung, § 185 StGB (1×), Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB) (1×), Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) (1×), Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB) (1×), Sachbeschädigung (§ 303 StGB) (1×) und Schwerer Raub (§ 250 StGB) (1×).