Herrmann
Klausuren
Schlecht erzogen, viel getrunken
Die Klausur behandelt eine Revision im Strafverfahren aus Sicht des Nebenklägers, insbesondere im Hinblick auf klassische Revisionsgründe wie die Verletzung der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung und die Zurückweisung eines Beweisantrags. Im zugrundeliegenden Sachverhalt geht es um Körperverletzung mittels hinterlistigen Überfalls, einen anschließenden Vorwurf der Trunkenheitsfahrt sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis. Die Prüfung umfasst auch prozessuale Fragen des Revisionsverfahrens.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Herrmann prüfen besonders häufig Besonders schwere Brandstiftung, § 306b StGB (1×), Schwere Brandstiftung, § 306a StGB (1×) und Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB (1×).