Das Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wacht als oberstes Verfassungsorgan über die Einhaltung des Grundgesetzes. Die wichtigsten Verfahren sind Verfassungsbeschwerde (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, §§ 90ff. BVerfGG), Organstreitverfahren (Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG), Bund-Länder-Streit (Art. 93 Abs. 1 Nr. 3 GG, §§ 68ff. BVerfGG) sowie abstrakte und konkrete Normenkontrolle (Art. 93 Abs. 1 Nr. 2, Art. 100 Abs. 1 GG). Examensklassiker: Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde, Beteiligungsbefangenheit (Causa Harbarth).
Zu diesem Thema haben wir 34 Klausuren im Portal.
Klausuren zum Thema
Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht – Absprachen bei der Richterwahl
Die Klausur behandelt Grundlagen des Staatsorganisationsrechts am Beispiel von Absprachen bei der Richterwahl. Es werden die Rolle des Bundestags und des Bundesverfassungsgerichts sowie relevante verfassungsrechtliche Prinzipien angesprochen. Ziel ist die grundlegende Vermittlung zentraler Zusammenhänge im politischen System Deutschlands.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verfassungsrecht – Verspätete Verfassungsänderung?
Die Klausur behandelt die verfassungsrechtlichen Anforderungen und Grenzen an Verfassungsänderungen, insbesondere bei verspätetem Wirksamwerden. Schwerpunkt liegt dabei auf dem Gesetzgebungsprozess und den verfassungsrechtlichen Vorgaben des Grundgesetzes. Es wird die Rolle der Staatsorgane und die verfahrensrechtliche Kontrolle vertieft geprüft.
Konstituierungskrise
Die Klausur behandelt die Konstituierungskrise im Deutschen Bundestag nach einer Neuwahl. Im Mittelpunkt stehen die Abläufe der ersten Sitzung, insbesondere der Umgang mit einem Geschäftsordnungsänderungsantrag und der Streit um die Wahl des Bundestagspräsidenten. Der Sachverhalt thematisiert die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Verteilung von Ämtern und Prüfungsfragen zum Organstreitverfahren sowie zur materiellen Verfassungsmäßigkeit einer Geschäftsordnungsänderung.
Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht – Vizepräsidentin auf Abruf
Die Klausur befasst sich mit Fragestellungen des Staatsorganisationsrechts und dem Status sowie den Aufgaben der Vizepräsidentin des Bundestags. Es werden die rechtlichen Grundlagen und die verfassungsrechtlichen Prinzipien rund um die obersten Verfassungsorgane geprüft. Ziel ist es, ein Verständnis für die Funktionsweise und die Zusammensetzung des Bundestags im Kontext des Grundgesetzes zu entwickeln.
Homöopathie für Tiere
Die Klausur behandelt die Verfassungsmäßigkeit des § 50 II TAMG, der es Laien wie Tierheilpraktikern verbietet, Humanhomöopathika an Tiere ohne Hinzuziehung eines Tierarztes zu verabreichen. Thematische Schwerpunkte sind die Rechtssatzverfassungsbeschwerde, die Berufsfreiheit nach Art. 12 GG, die Drei-Stufen-Lehre, Verhältnismäßigkeit und Gleichheitsgrundsatz. Geprüft wird, ob die grundrechtlichen Beeinträchtigungen – insbesondere der Berufsausübung von Tierheilpraktikern – gerechtfertigt sind.
Alles dank der Kunstfreiheit erlaubt?
Die Klausur behandelt die Frage der Verfassungsmäßigkeit des baden-württembergischen Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetzes (BüGembeteilG) im Hinblick auf Grundrechte von Unternehmen, die Windkraftanlagen errichten wollen. Im Mittelpunkt stehen insbesondere Eingriffe in die Berufsfreiheit (Art. 12 I GG) und das Eigentumsgrundrecht (Art. 14 I GG) durch Pflicht zur Gründung projektbezogener Gesellschaften und zur Anteilsabgabe bzw. Zahlung einer Windkraftdividende. Die Zulässigkeit und Begründetheit einer Verfassungsbeschwerde gegen diese Regelungen ist umfassend zu prüfen.
Tristes Christfest – Das Weihnachtsbaum-Verkaufsverbot
Die Klausur befasst sich mit der Rechtmäßigkeit des Verkaufsverbots für Weihnachtsbäume (§ 1 TanNe-G) und der möglichen Verletzung von Grundrechten. Es werden die Zulässigkeit und Begründetheit von Verfassungsbeschwerden diskutiert, insbesondere Schrankensystematik bei Art. 4 GG, die Abgrenzung von Art. 14 und Art. 12 GG sowie unionsrechtliche Grundfreiheiten. Auch das Verhältnis von Berufsausübungs- und Berufswahlregelungen wird untersucht.
Justizfreunde
Die Anfängerhausarbeit behandelt die Urteilsverfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Aufnahme einer Journalistin in einen privaten Journalistenverein. Es stehen die möglichen Verletzungen der Vereinigungsfreiheit, der Pressefreiheit und des Gleichbehandlungsgebots sowie die Vereinbarkeit der Öffentlichkeitsarbeit des BVerfG mit dem Recht auf Gleichbehandlung im publizistischen Wettbewerb im Mittelpunkt.
Politische Klimapflege
Die Klausur behandelt staatsorganisationsrechtliche Fragestellungen am Beispiel des Gesetzgebungsverfahrens zum Geordnete-Rückkehr-Gesetz (GRG), insbesondere die Geschäftsautonomie des Bundestages, die Rolle von Ausschüssen und die Verknüpfung sachfremder Regelungen. Im Vordergrund steht zudem der verfassungsprozessuale Rechtsschutz gegen die Gesetzgebung des Bundestags und kritische Einsprüche des Bundesrats.
Schwangerschaftsabbruch 3.0
Die Klausur behandelt das komplexe Zusammenspiel von Individualverfassungsbeschwerde und staatsorganisationsrechtlichen Fragen im Kontext einer Gesetzesänderung zum Schwangerschaftsabbruch. Sie prüft u.a. Gesetzgebungskompetenzen, das Gesetzgebungsverfahren, Konflikte im Parlamentsbetrieb (Sitzungsausschluss), die Beteiligung des Vermittlungsausschusses und die Auswirkungen auf die Berufsausübungsfreiheit von Ärzten. Die Studierenden sollen sich mit der Verbindung von Staatsorganisationsrecht und Grundrechtsdogmatik auseinandersetzen.
Im Westen geht der Halbmond auf...
In Nordrhein-Westfalen wurde ein Gesetz verabschiedet, das vorschreibt, in jedem Gerichtsgebäude ein Hilal-Symbol (islamische Mondsichel) anzubringen, um gesellschaftlichen Zusammenhalt und Solidarität zu fördern. Bundestagsabgeordnete beantragen beim Bundesverfassungsgericht die abstrakte Normenkontrolle mit Blick auf Gesetzgebungskompetenz, Grundrechte der Justizbeamten sowie die Unparteilichkeit der Justiz. Die Aufgabe prüft die Zulässigkeit und Begründetheit des Antrags.
Die Leiden des jungen Werner
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines waffenrechtlichen Bescheids gegen ein exponiertes Mitglied einer verfassungsfeindlichen, aber nicht verbotenen Partei. Im Mittelpunkt stehen die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit, die Rücknahme waffenrechtlicher Erlaubnisse sowie die sofortige Vollziehbarkeit und der einstweilige Rechtsschutz. Die Prüfung erstreckt sich insbesondere auf die Grenzen verwaltungsbehördlicher Maßnahmen im Spannungsverhältnis zu Grundrechten und Parteimitgliedschaft.
Wahlrechtliche Irrungen und Wirrungen
Die Klausur thematisiert die Wahlprüfungsbeschwerde eines betreuten, vom Wahlrecht ausgeschlossenen Bürgers und prüft die Verfassungsmäßigkeit des Wahlrechtsausschlusses gem. § 13 Nr. 2 BWG unter Berücksichtigung der Wahlrechtsgrundsätze und der Grundrechte. Im zweiten Teil wird geprüft, ob dem Kläger wegen einer Verletzung von Verschwiegenheitspflichten und daraus resultierenden Gesundheitsschäden Amtshaftungsansprüche gegen das Land zustehen.
Richtlinienkompetenz versus Ressortprinzip in turbulenten Zeiten
Die Klausur thematisiert das Zusammenspiel von Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers und Ressortprinzip unter der geschäftsführenden Bundesregierung am Beispiel einer umstrittenen Stimmabgabe im Rat der Europäischen Union. Im Fokus stehen die staatsorganisationsrechtlichen Grundsätze, europarechtliche Konsequenzen eines Verfassungsverstoßes sowie die Wirkung einer fehlerhaften Regierungsentscheidung im Außenverhältnis. Grundlage bildet ein abgewandelter Sachverhalt nach dem Vorbild des sogenannten Glyphosat-Falles.
Saarabstimmung – die Dritte
Die Klausur thematisiert den Versuch des Ausschlusses des Saarlandes aus dem Bundesgebiet durch einfaches Bundesgesetz (SaarAustrittsG), die verfahrensmäßigen und materiellen verfassungsrechtlichen Fragen dieses Vorgangs (insbesondere Kompetenzen und Verfahren im Grundgesetz) sowie die prozessuale Geltendmachung vor dem Bundesverfassungsgericht, insbesondere als Bund-Länder-Streit, abstrakte Normenkontrolle und Umdeutung des Antrags. Es wird zudem die Änderung der verfassungsrechtlichen Beurteilung bei einer Grundgesetzänderung mit Zweidrittelmehrheit beleuchtet.
Demonstratives Demonstrieren
Die Klausur behandelt die Erfolgsaussichten einer Urteils-Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit einer Demonstration, auf der ein T-Shirt mit der Aufschrift "A.C.A.B." getragen wurde. Der Schwerpunkt liegt auf der Meinungsfreiheit, dem Verhältnis zu § 185 StGB (Beleidigung) und der Frage einer Kollektivbeleidigung gegenüber Polizeibeamten. Es wird die Vereinbarkeit des Strafurteils mit Art. 5 Abs. 1 GG geprüft.
Schwierige Regierungsbildung oder: präsidialer KoKo-Jambo
Die Klausur thematisiert die verfassungsrechtlichen Vorgaben und Streitfragen rund um die Wahl und Ernennung des Bundeskanzlers nach einer schwierigen Regierungsbildung im Bundestag. Besonderes Augenmerk liegt auf den Kompetenzen und Ermessensspielräumen des Bundespräsidenten bei der Ernennung, der Zulässigkeit und Verfahrensweise einer sogenannten Minderheitsregierung sowie auf der Möglichkeit, stattdessen ein konstruktives Misstrauensvotum nach Art. 67 GG durchzuführen. Die Zulässigkeit eines Organstreitverfahrens und relevante verfassungsprozessuale Fragen stehen im Mittelpunkt.
Kritische Fragen
Die Klausur behandelt das Fragerecht von Parlamentsfraktionen und dessen verfassungsrechtliche Grenzen, insbesondere im Kontext einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung. Es thematisiert das Spannungsverhältnis zwischen parlamentarischem Informationsanspruch und dem exekutiven Kernbereich, den Geheimhaltungserfordernissen sowie der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern. Die rechtliche Überprüfung erfolgt im Rahmen eines Organstreitverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht.
Rote Karte für wen?
Die Klausur behandelt die Frage, inwieweit ein Bundesminister im Amt politische Parteien öffentlich abkanzeln und dabei staatliche Ressourcen nutzen darf. Im Zentrum stehen die Chancengleichheit politischer Parteien, das staatliche Neutralitätsgebot, die Abgrenzung zwischen Amts- und Parteisphäre sowie das Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.
Original-Examensklausur: "'Si tacuisses' .' Öffentliche Äußerungen von Amtsträgern
Die Klausur thematisiert die verfassungsrechtlichen Grenzen öffentlicher Äußerungen von höchsten Staatsorganen und Amtsträgern im Kontext der parteipolitischen Neutralität sowie den Einfluss solcher Äußerungen auf die Chancengleichheit politischer Parteien. In einem zweiten Sachverhalt wird die Zulässigkeit und Begründetheit eines Antrags im einstweiligen Rechtsschutz auf Entfernung einer öffentlichkeitswirksamen Erklärung des Oberbürgermeisters einer Stadt im Zusammenhang mit einer Demonstration geprüft.
Wahlkampfgetöse – Bundesminister versus Landespartei
Im Mittelpunkt der Klausur steht die Frage, ob eine auf der Homepage des Bundesinnenministers veröffentlichte amtliche Stellungnahme und ein Wahlaufruf gegenüber einer ausschließlich im Land Hamburg kandidierenden Partei gegen das verfassungsrechtliche Gebot der Neutralität im Wahlkampf und die Chancengleichheit der Parteien verstoßen. Es ist zu prüfen, ob ein verfassungsrechtlicher Streit zwischen einer Landespartei und einem Bundesorgan vor dem Bundesverfassungsgericht statthaft ist und welche Kompetenzen dem Bundesinnenminister nach dem Grundgesetz bei solchen Äußerungen zustehen.
Die Warnung
In der Klausur geht es um einen anwaltlichen Prüfungsauftrag: Ein Verein, der regelmäßig Demonstrationen anmeldet, sieht sich aufgrund öffentlicher Warnungen und abwertender Äußerungen des Oberbürgermeisters der Stadt Düsseldorf in seinen Rechten beeinträchtigt. Die rechtliche Beurteilung betrifft unter anderem die Abgrenzung zwischen privater Meinungsäußerung des Amtsträgers und hoheitlichem Verwaltungshandeln, Fragen des Allgemeinen Verwaltungsrechts sowie den Schutz von Vereinigungen vor möglicherweise beeinträchtigendem Verhalten staatlicher Organe.
Bon appétit!
Die Klausur thematisiert die Vereinbarkeit eines deutschen Verbots zum Verkauf von Gänsestopfleber auf einem Wochenmarkt an der französischen Grenze mit dem Europarecht. Im Mittelpunkt stehen insb. die Warenverkehrsfreiheit, das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung, die Bedeutung einschlägiger Richtlinien zum Tierschutz und das Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH.
Die dritte Startbahn
Die Klausur behandelt die verfassungsrechtliche Überprüfung eines Planfeststellungsbeschlusses zum Bau einer dritten Start- und Landebahn, der den Abriss und die Umsiedlung eines Dorfes vorsieht. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob der betroffene Grundstückseigentümer durch die Enteignung und Umsiedlung in seinen Grundrechten, insbesondere am Eigentum und an der Heimatverbundenheit, verletzt ist. Außerdem werden die Rechtsnatur des Planfeststellungsbeschlusses sowie das Verfahren bei Stimmengleichheit im Bundesverfassungsgericht thematisiert.
Demokratie hat ihren Preis!
Die Klausur behandelt die Frage, in welchem Umfang die Bundesregierung den Deutschen Bundestag über die Planung und Verhandlungen zum Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) informieren muss. Im Rahmen eines Organstreitverfahrens wird geprüft, ob die Informationspolitik der Bundesregierung gegenüber dem Parlament im Zuge der europäischen Integration mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben, insbesondere den Rechten des Bundestages, vereinbar ist.
Das Luftsicherheitsgesetz: Zwei Bruchlandungen in Karlsruhe
Die Klausur behandelt die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Regelungen des Luftsicherheitsgesetzes sowie die Bundeskompetenz zum Erlass entsprechender Normen und die Reichweite der Amtshilfe nach Art. 35 GG. Am Beispiel eines Gesetzgebungsverfahrens werden verfassungsprozessuale und staatsorganisationsrechtliche Fragen wie die Gesetzgebungskompetenz und die ordnungsgemäße Beschlussfassung im Bundestag thematisiert.
Der frustrierte Wähler
Die Klausur behandelt eine Wahlprüfbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht. Anhand eines Sachverhalts, der verschiedene Konstellationen wie das Erfordernis eines Unterschriftenquorums für parteilose Kandidaten, die Auswirkungen starrer Listen, die Geheimhaltung der Wahlentscheidung sowie die Briefwahl und deren mögliche Beeinflussung umfasst, werden zentrale Fragestellungen des Wahlrechts und der Wahlrechtsgrundsätze verfassungsrechtlich geprüft.
Konkurrenz bei Beamtenernennung
Die Klausur behandelt die Konkurrenzen bei der Besetzung einer Beamtenstelle, konkret die Ernennung zum Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamburg. Streit besteht um die Rechtmäßigkeit des Auswahlverfahrens, unter anderem wegen Grundsatzverstößen (faire Verfahrensführung, Einflussnahme, Beurteilungspraxis) und der Rechtsschutzmöglichkeiten im Beamtenrecht. Zudem wird auf das Zusammenspiel zwischen Verwaltungsverfahren, einstweiligem Rechtsschutz und Verfassungsbeschwerde eingegangen.
Streit um das Betreuungsgeld
Die Klausur behandelt den Streit um das Betreuungsgeldgesetz, insbesondere die Voraussetzungen und Abläufe des Gesetzgebungsverfahrens im Bundestag sowie die Möglichkeit einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht. Im Vordergrund stehen Fragen der Gesetzgebungskompetenzen, Anforderungen an das Gesetzgebungsverfahren und die Zulässigkeit des Antrags der SPD-Abgeordneten als Oppositionsfraktion. Die materielle Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes wird ausdrücklich unterstellt.
Der schneidige Bundespräsident und sein Rücktritt
Die Klausur thematisiert den Rücktritt eines Bundespräsidenten, die formelle Wirksamkeit eines Rücktritts sowie die (vertretungsweise) Ausübung von Amtshandlungen durch den Bundesratspräsidenten. Im Mittelpunkt steht, ob eine Bundestagsfraktion erfolgreich gegen die Ausfertigung eines Gesetzes durch den Bundesratspräsidenten im Organstreitverfahren vorgehen kann.
Demokratisierung durch Militärausbildung?
Die Klausur thematisiert die rechtlichen und verfassungsrechtlichen Fragen rund um die Bundeswehrausbildung ausländischer Soldaten in Deutschland im Kontext einer Militärkooperation mit einem westafrikanischen Staat nach einem Putsch. Schwerpunkte sind die parlamentarische Kontrolle durch einen Untersuchungsausschuss, die Rechte des Bundestages gegenüber der Bundesregierung sowie die Geheimhaltungsinteressen und Grundrechte betroffener Dritter (Unternehmen). Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen Voraussetzungen und Grenzen von Aktenvorlage und Aussagegenehmigung sowie die Rechte des Untersuchungsausschusses.
Übungsklausur (Anfänger) ÖR Fragen über Fragen
Der Fall behandelt das Fragerecht von Abgeordneten im Bundestag und die Antwortpflicht der Bundesregierung. Es geht um die Frage, ob ein Abgeordneter einen Anspruch auf Beantwortung seiner Zusatzfragen hat, insbesondere bei politisch heiklen oder rhetorischen Fragen, und wie weit diese Rechte im Rahmen eines Organstreitverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht reichen.
Verfassungsrecht: Die Privatisierung der Deutschen Flugsicherung
Die Klausur behandelt die verfassungsrechtlichen Probleme einer geplanten Privatisierung der Deutschen Flugsicherung. Zentral sind das Prüfungsrecht des Bundespräsidenten, die Anforderungen an bundeseigene Verwaltung und die Kompetenz zur Ausfertigungsverweigerung von Gesetzen. Es wird insbesondere die Aussicht eines Organstreitverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht geprüft.
Theos tolle Taxis
Die Klausur behandelt die Verfassungsbeschwerde eines Taxiunternehmers gegen eine Untersagungsverfügung aufgrund § 26 III BOKraft. Im Mittelpunkt stehen mögliche Grundrechtsverletzungen aus Art. 12 Abs. 1 GG (Berufsfreiheit), Art. 14 Abs. 1 GG (Eigentum) und Art. 5 Abs. 1 GG (Meinungsfreiheit), wobei die Rechtfertigung der Einschränkungen durch regulatorische Ziele geprüft wird. Die Bearbeitung erfordert Kenntnisse im Verfassungsprozessrecht und der Grundrechtsdogmatik.
Das Bundesverfassungsgericht in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.
Jurafuchs-Lernapp öffnen