Bon appétit!
JA 2015, 923 · Öffentliches Recht für Fortgeschrittene
Von Dr. Caspar Behme, Jukic
Der französische Geflügelzüchter F möchte auf einem deutschen Wochenmarkt Gänsestopfleberprodukte verkaufen, erhält jedoch eine Ablehnung vom Ordnungsamt wegen tierschutzrechtlicher und europarechtlicher Bedenken. Die Klausur behandelt die Vereinbarkeit der Ablehnung mit dem Europarecht, insbesondere hinsichtlich der Warenverkehrsfreiheit und Grundfreiheiten und prüft das Vorabentscheidungsverfahren. Zusatzfragen thematisieren den Binnenmarkt, den Staatenverbund der EU, ausbrechende Rechtsakte und Diskriminierungen im Sinne von Art. 18 AEUV.
Schwerpunkte
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